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DE20006692U1 - Abdeckvorrichtung mit selbstverschließender Klappe - Google Patents

Abdeckvorrichtung mit selbstverschließender Klappe

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DE20006692U1
DE20006692U1 DE20006692U DE20006692U DE20006692U1 DE 20006692 U1 DE20006692 U1 DE 20006692U1 DE 20006692 U DE20006692 U DE 20006692U DE 20006692 U DE20006692 U DE 20006692U DE 20006692 U1 DE20006692 U1 DE 20006692U1
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Johnson Controls GmbH
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Description

9740/VIII
Johnson Controls GmbH
Industriestr. 20-30, D-51399 Burscheid
Abdeckvorrichtung mit selbstverschließender Klappe
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abdeckung einer von einer Randstruktur eingefaßten Öffnung eines Raumes, mit einer den Raum unter der Wirkung eines Federelementes selbstverschließenden schwenkbaren Klappe, deren Schwenkachse quer zur Öffnung des abzudeckenden Raumes angeordnet ist.
Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise bei selbst schließenden Türen oder Behältern, wie Aschenbechern, bekannt. Bei diesen Vorrichtungen ist die Schwenkachse der Klappe, bei der es sich beispielsweise um ein Türblatt oder einen Deckel handeln kann, über ein Scharnier an der Randstruktur befestigt, so daß alle in der Ebene der Klappe liegenden Punkte beim Verschwenken zum Öffnen oder Schließen Kreisbahnen beschreiben. Das Öffnen geschieht dabei manuell durch Bedienung eines Handgriffs, einer Türklinke oder dergleichen. Das Schließen vollzieht sich selbstätig unter der Wirkung des auf die Klappe wirkenden Federelementes, wie beispielsweise eines hydraulisch gedämpften Türschließers oder einer Drehfeder.
In Kraftfahrzeugen sind bekanntermaßen zur Befestigung verschiedener Teile, wie beispielsweise eines Kindersitzes
• · t ·
an der Rücksitzbank eines Personenkraftwagens, Haltebügel oder ähnliche mit dem zu befestigenden Teil verbindbare Befestigungseinrichtungen vorgesehen, die ihrerseits mit der Fahrzeugstruktur fest verbunden sind.
So werden die genannten Haltebügel - beispielsweise bei einer solchen Befestigungseinrichtung, die der Fachmann unter der Bezeichnung "ISOFIX" kennt - jeweils von einer gabelförmigen Kupplungseinrichtung, die mit dem Kindersitz verbunden ist, umfaßt. Durch eine geeignete Verriegelungseinrichtung wird dabei eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Haltebügel und der Kupplungseinrichtung des Kindersitzes hergestellt. Es sind dazu auch Vorrichtungen zum Wegschwenken des Haltebügels bekannt, die - damit der Haltebügel bei Nichtbenutzung nicht störend in den Sitzbereich hineinragt - zum Teil selbstätig aus dem Sitzbereich heraus in eine Nichtgebrauchsstellung bewegbar sind. Solche Vorrichtungen sind aufwendig herzustellen und verlangen eine sicher funktionierende Mechanik. Eine andere Möglichkeit besteht in einer Abdeckung der Haltebügel bzw. Befestigungseinrichtungen .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Abdeckung, vorzugsweise eine Vorrichtung der eingangs genannten Art, insbesondere zur Abdeckung einer Befestigungseinrichtung in einem Fahrzeug, zu schaffen, die bei platzsparender Bauart eine einfache Zugänglichkeit eines/ des von der Abdeckvorrichtung verschlossenen Raumes ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird dies durch eine Vorrichtung zur Abdeckung einer von einer Randstruktur eingefaßten Öffnung eines Raumes erreicht, die eine den Raum unter der Wirkung
eines Federelementes selbstverschließende schwenkbare Klappe aufweist, deren Schwenkachse quer zur Öffnung innerhalb des abzudeckenden Raumes angeordnet ist, wobei die Schwenkachse der Klappe auf einer bogenförmigen Bahn verschieblich geführt ist und die Klappe gegen die Wirkung des Federelementes mittels eines in den Raum einführbaren Gegenstandes bewegbar ist.
Die Klappe der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung ist vorteilhafterweise beim Öffnen und Schließen sehr wenig raumgreifend, da durch die Führung der Schwenkachse der Klappe auf einer bogenförmigen Bahn die oben beschriebene, bekanntermaßen beim Verschwenken von Klappen auftretende kreisbogenförmige rotatorische Bewegung von einer translatorischen Bewegung der Klappe überlagert wird. Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, wenn die bogenförmige Bahn, auf der die Schwenkachse der Klappe verschieblich geführt ist, ein Ellipsenbogen ist.
Aufgrund der Bahnführung der Schwenkachse der Klappe und des Öffnens der Klappe mittels des in den Raum einzubringenden Gegenstandes (Verdrängungsprinzip) kann die Erfindung mit Vorteil bei allen Räumen Anwendung finden, die Türen oder Klappen aufweisen, die sich einfach und in platzsparender Weise öffnen und danach selbstätig wieder schließen müssen.
In besonders vorteilhafter Weise ist die Erfindung jedoch für den eingangs genannten Anwendungsfall im Automobilbau geeignet. So kann, um beim Benutzen eines Fahrzeugsitzes den störenden Einfluß einer sich zeitweilig nicht in Gebrauch befindlichen Befestigungseinrichtung, wie eines Haltebügels für einen Kindersitz, auezuschließen, die
Befestigungseinrichtung weit in das Sitzpolster zurückverlegt werden, wobei unter Benutzung der erfindungsgemäßen Abdeckung durch eine im Polster befindliche Öffnung einerseits ein sicherer Verschluß und andererseits eine einfache Zugangsmöglichkeit gegeben ist. Dabei wird somit zum einen ein ansprechender optischen Eindruck und eine ergonomisch zweckmäßige Gestaltung der Sitzfläche erreicht, zum anderen wird verhindert, daß in die Öffnung ungewollt Gegenstände eingebracht werden, die zu Funktionsstörungen der Befestigungseinrichtung führen könnten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung ent halten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels wird im folgenden die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigt die einzige Figur einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Abdeckung.
Wie aus der Zeichnungsfigur hervorgeht, weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Abdeckung einer von einer Randstruktur 1 eingefaßten Öffnung 2 eines Raumes 3 eine selbstverschließende schwenkbare Klappe 4 auf. Die Klappe 4 steht unter der Wirkung eines Federelementes 5, insbesondere einer Blattfeder. Die Schwenkachse A-A der Klappe 4 ist innerhalb des abzudeckenden Raumes 3 quer zur verschließenden bzw. abzudeckenden Öffnung 2 angeordnet und ist auf einer bogenförmigen Bahn Z verschieblich geführt, wobei die Klappe 4 gegen die Wirkung des Federelementes 5 mittels eines bedarfsweise in den Raum einführbaren Gegenstandes 6 - im vorliegenden Fällmittels einer gabelförmi-
• *
gen Kupplungseinrichtung eines Kindersitzes - bewegbar ist.
Innerhalb des zu verschließenden Raumes 3 ist ein abzudekkender Gegenstand 7 - in der dargestellten Ausführung eine Befestigungseinrichtung für den in den Raum einführbaren Gegenstand 6, insbesondere ein Haltebügel für den Kindersitz - mit fester Position angeordnet.
Der Haltebügel ragt in ein Gehäuse 8 hinein, dem die Randstruktur 1, die die Öffnung 2 des abzudeckenden Raumes 3 umfaßt, zugehörig ist. Die Randstruktur 1 bildet einen Teil des Gehäuses 8, der sich an der Frontseite des Gehäuses 8 befindet. Das Gehäuse 8 kann (nicht dargestellt) mit dem Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes verbunden sein.
Bei Nichtgebrauch des Haltebügels ist die Öffnung 2 durch die Klappe 4 verschlossen. Dieser Zustand ist in der Fig. mit fetten Vollinien dargestellt. Das Federelement 5 wirkt dabei als Druckfeder, indem es die Klappe 4 gegen eine Innenwand des Gehäuses 8, insbesondere gegen dessen Rückwand 9, abstützt, so daß durch die Öffnung 2 nicht unge-"wollt Gegenstände gelangen können, die Funktionsstörungen der Befestigungseinrichtung (Haltebügel) verursachen könnten.
Durch das Einführen der Kupplungseinrichtung in die Öffnung 2 wird die Klappe 4 gegen den Druck des Federelementes 5 mittels der Spitze der Kupplungseinrichtung zurückgedrückt und weicht der bogenförmigen Führungsbahn Z folgend der Kupplungseinrichtung aus, so daß diese mit dem Haltebügel verbunden werden kann. Die bogenförmige Bahn Z, auf der die Schwenkachse A-A der Klappe 4 verschieblich geführt ist, weist dabei vorteilhafterweise bevorzugt eine elliptische
Gestalt auf, wodurch (im Gegensatz zu einer bekannten Klappbewegung mittels Scharnier) beim Öffnen und Schließen eine Kollision der Klappe 4 mit dem Haltebügel ausgeschlossen ist.
Die Klappe 4 ist beidseitig mittels jeweils zweier Gleitzapfen 10a, 10b in einem in den Seitenwänden 11 des Gehäuses 8 entsprechend der bogenförmigen Bahn Z ausgebildeten Langloch 12 geführt, womit ein sicheres Gleiten erreicht und ein ungewolltes Verkanten ausgeschlossen wird.
Die Klappe 4 weist dabei eine etwa T-förmige Gestalt auf, wobei die Gleitzapfen 10a, 10b im Fußbalken des T angeordnet sind.
Zur besseren Veranschaulichung der Bewegung der Klappe 4 sind eine Zwischen- und die Endstellung der Klappe 4 in der Öffnungsposition in der Fig. mit dünnen Vollinien dargestellt. Die mit den Bezugszeichen F (für "Forward") und O (für "Open") bezeichneten Pfeile markieren dabei jeweils die Bewegung des eingeführten Kupplungsteils und der Klappe 4 und die (in Strichlinie gezeichneten) mit den Bezugszeichen B (für "Back") und C (für "Close") bezeichneten Pfeile die jeweilige Gegenbewegung. Aus der Darstellung wird dabei deutlich, daß die Klappe 4 beim Öffnen seitlich an dem in den Raum 3 eingeführten Gegenstand 6 (Kupplungseinrichtung) zur Anlage kommt, daran unter Drehung entlanggleitet und vorteilhafterweise in ihrer Endposition eine Führung und Abstützung für den eingeführten Gegenstand 6 bildet.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im
Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen, beispielsweise eine Ausführung bei der die Randstruktur 1 ein Türrahmen und die Klappe 4 ein Türblatt ist.
Die Vorteilhaftigkeit der Erfindung wird des weiteren durch die durch die Zeichnung veranschaulichten charakteristischen geometrischen Verhältnisse der einzelnen Teile der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung deutlich:
Eine mittlere Tiefe T des abzudeckenden Raumes 3 steht zu einer mittleren Höhe H des abzudeckenden Raumes 3 in einem Verhältnis von nur etwa 0,85 bis 1,05.
Die die Öffnung 2 verschließende Länge L der Klappe 4 entspricht dabei mehr als etwa der Hälfte, vorzugsweise etwa zwei Drittel, der Gesamtlänge des Gehäuses 6 an seiner zu verschließenden Frontwand 13 (Diese nicht bezeichnete - Länge kann etwa so groß oder etwas größer sein wie/als die mittlere Höhe H des abzudekkenden Raumes 3) .
Die Schwenkachse A-A der Klappe 4 ist - bezogen auf die die Öffnung 2 verschließende Länge L der Klappe 4 - etwa mittig angeordnet.
Der oben genannte, die Gleitzapfen 10a, 10b tragende Fußbalken des T der Klappe 4 ragt in Bezug auf die Tiefe T des abzudeckenden Raumes 3 bei Verschlußstellung der Klappe 4 bis zu etwa 30 Prozent in den abzudeckenden Raum 3 hinein.
Die bogenförmige Bahn Z der Schwenkachse A-A der Klappe 4 erstreckt sich auf der dem abzudeckenden
Gegenstand 6 abgewandten - in der Fig. vorderen Seite in einem Abstandsbereich M von der Frontwand 13 entfernt, der bis zu etwa 50 Prozent dieser Tiefe T einnehmen kann.
Die bogenförmige Bahn Z der Schwenkachse A-A der Klappe 4 erstreckt sich auf der dem abzudeckenden Gegenstand 6 abgewandten - in der Fig. oberen - Seite über eine Länge, die von einer oberen Gehäusewand 14 ausgehend in einem Abstandsbereich N, der bei etwa 15 bis 25 Prozent der Höhe H des abzudeckenden Raumes 3 liegt, beginnt, und die in einem Abstandsbereich P endet, der etwa 50 bis 60 Prozent dieser Höhe H entspricht.
Der abzudeckende Gegenstand 6 befindet sich hinsichtlich der mittleren Höhe H des abzudeckenden Raumes 3 in einem Abstandsbereich K von der unteren Wand 15 des Gehäuses 8 entfernt (auf der der Bahn Z der Schwenkachse A-A entgegengesetzten - in der Fig. unteren Seite), der bis zu etwa 40 Prozent dieser Höhe H einnehmen kann.
Der abzudeckende Gegenstand 6 befindet sich hinsichtlich der mittleren Tiefe T des abzudeckenden Raumes 3 in einem Abstandsbereich R von der Rückwand 9 entfernt (auf der der Bahn Z der Schwenkachse A-A entgegengesetzten - in der Fig. hinteren - Seite), der bis zu etwa 60 Prozent dieser Tiefe T einnehmen kann.
Diese aufgeführten geometrischen Verhältnisse werden unter anderem durch die Krümmung und Lage der bogenförmigen Bahn Z bzw. - im speziellen Fall - durch die Längen und das
Längenverhältnis der Halbachsen der elliptischen Bahn sowie durch deren Neigung zur Wandung des Gehäuses 6, beispielsweise zu dessen Rückwand 9, bestimmt, wobei bei der dargestellten Ausführung zu beachten ist, daß das Gehäuse 6 selbst eine im Längsschnitt etwa trapezförmige Gestalt besitzt, d.h. die Frontwand 13 verläuft nicht parallel, sondern etwa in einem Winkel von 10° bis 20° zur Rückwand 9. (Die Rückwand 9 und die obere Gehäusewand 14 bzw. die Rückwand 9 und die untere Gehäusewand 15 stehen dabei jedoch rechtwinklig zueinander.) Durch diese Trapezform wird vorteilhafterweise eine Anpassung an den Verlauf der Oberfläche eines Sitzpolsters erreicht.
Die Erfindung ist nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
Bezugszeichen
1 Randstruktur um 2
2 Öffnung
3 Raum mit 2
4 Klappe
5 Federelement
6 in 3 einführbarer Gegenstand
7 in 3 angeordneter, abzudeckender Gegenstand
8 Gehäuse um 3 mit 1
9 Rückwand von 8
10a erster Gleitzapfen an 4
10b zweiter Gleitzapfen an 4
11 Seitenwand von 8
12 Langloch in 11
13 Frontwand von 8
14 obere Wand von 8
15 untere Wand von 8
A-A Schwenkachse von 4
B Bewegungsrichtung von 6
C Bewegungsrichtung von A-A (10a, 10b)
F Bewegungsrichtung von 6
H Höhe von 3
K Anordnungsbereich von 6 in 3 relativ zu
L Länge von 4
M Entfernungsbereich zwischen Z und 13
N Entfernungsbereich zwischen Z und 14 (Beginn)
O Bewegungsrichtung von A-A (10a, 10b)
P Entfernungsbereich zwischen Z und 14 (Ende)
R Anordnungsbereich 6 in 3 relativ zu
T Tiefe von 3
Z Bahn von A-A

Claims (18)

1. Vorrichtung zur Abdeckung einer von einer Randstruktur (1) eingefaßten Öffnung (2) eines Raumes (3), mit einer den Raum (3) unter der Wirkung eines Federelementes (5) selbstverschließenden schwenkbaren Klappe (4), deren Schwenkachse (A-A) quer zur Öffnung (2) innerhalb des abzudeckenden Raumes (3) angeordnet ist, wobei die Schwenkachse (A-A) der Klappe (4) auf einer bogenförmigen Bahn (Z) verschieblich geführt ist und die Klappe (4) gegen die Wirkung des Federelementes (5) mittels eines in den Raum (3) einführbaren Gegenstandes (6) bewegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (5) eine Druckfeder ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (5) eine Blattfeder ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Bahn (Z) ein Ellipsenbogen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Randstruktur (1) Teil eines Gehäuses (8) ist und sich an der Frontseite des Gehäuses (8) befindet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (4) beidseitig mittels jeweils mindestens eines, vorzugsweise zweier Gleitzapfen (10a, 10b), in einem in den Seitenwänden (11) des Gehäuses (8) entsprechend der bogenförmigen Bahn (B) ausgebildeten Langloch (12) geführt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (4) eine etwa T-förmige Gestalt aufweist, wobei die Gleitzapfen (10a, 10b) im Fußbalken des T angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der die Gleitzapfen (10a, 10b) tragende Fußbalken des T der Klappe (4) in Bezug auf eine Tiefe (T) des abzudeckenden Raumes (3) bei Verschlußstellung der Klappe (4) bis zu etwa 30 Prozent in den abzudeckenden Raum (3) hineinragt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Raumes (3), insbesondere innerhalb des Gehäuses (8), ein abzudeckender Gegenstand (7), wie eine Befestigungseinrichtung für den in den Raum (3) einführbaren Gegenstand (6), mit fester Position angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (4) in einer Öffnungsposition seitlich an dem in den Raum (3) einführbaren Gegenstand (6) zur Anlage kommt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine mittlere Tiefe (T) des abzudeckenden Raumes (3) zu einer mittleren Höhe (H) des abzudeckenden Raumes (3) in einem Verhältnis von etwa 0,85 bis 1,05 steht.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Öffnung (2) verschließende Länge (L) der Klappe (4) mehr als etwa der Hälfte, vorzugsweise etwa zwei Drittel, einer/der mittleren Höhe (H) des abzudeckenden Raumes (3) entspricht.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (A-A) der Klappe (4) - bezogen auf eine/die die Öffnung (2) verschließende Länge (L) der Klappe (4) - etwa mittig angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Bahn (Z) der Schwenkachse (A-A) der Klappe (4) sich in einem Abstandsbereich (M) von der Rahmenstruktur (1, insbesondere von einer Frontwand (13) des Gehäuses (6), entfernt erstreckt, der bis zu etwa 50 Prozent einer/der mittleren Tiefe (T) des abzudeckenden Raumes (3) entspricht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Bahn (Z) der Schwenkachse (A-A) der Klappe (4) sich auf einer dem abzudeckenden Gegenstand (6) abgewandten Seite über eine Länge erstreckt, die von einer oberen Gehäusewand (14) ausgehend in einem Abstandsbereich (N), der etwa 15 bis 25 Prozent einer/der mittleren Höhe (H) des abzudeckenden Raumes 3 beträgt, beginnt, und die in einem Abstandsbereich (P) endet, der etwa 50 bis 60 Prozent dieser Höhe (H) entspricht.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der abzudeckende Gegenstand (6) hinsichtlich einer/der mittleren Höhe (H) des abzudeckenden Raumes (3) in einem Abstandsbereich (K) von einer Wand (15) des Gehäuses (8) auf der der Bahn (Z) der Schwenkachse A-A entgegengesetzten Seite des Gehäuses (8) angeordnet ist, der bis zu etwa 40 Prozent dieser Höhe (H) beträgt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der abzudeckende Gegenstand (6) hinsichtlich einer/der mittleren Tiefe (T) des abzudeckenden Raumes (3) in einem Abstandsbereich (R) von einer Rückwand (15) des Gehäuses (8) auf der der Bahn (Z) der Schwenkachse (A- A) entgegengesetzten Seite des Gehäuses (8) angeordnet ist, der bis zu etwa 60 Prozent dieser Tiefe (T) beträgt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Randstruktur (1) ein Türrahmen und die Klappe (4) ein Türblatt ist.
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