DE20005040U1 - Nischenausstattung und Hängeschrank mit Halterungsschiene - Google Patents
Nischenausstattung und Hängeschrank mit HalterungsschieneInfo
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Description
Deutsche Gebrauchsmusteranmeldung vom 20.03.2000
Wilfried Pöllet, 90596 Schwanstetten, Kellerstr. 20
Die Erfindung betrifft die Ausstattung der Nische zwischen Oberschrank oder Regalablage und Unterschrank bzw. Arbeitsplatte eines Arbeitsplatzes in Haushalt oder Gewerbe mit einer Stromversorgung, mit einer Beleuchtung und/oder mit Halterungen für Dekor- und Arbeitsgerätschaften und ferner einen Hängeschrank mit einer Schiene zum Haltern von wenigstens Dekor- und Arbeitsgerätschaften - gemäß den Oberbegriffen der beiden Hauptansprüche.
Es ist vielfach anzutreffen, daß der Nutzer erst nach der Einrichtung seines Nischen-Arbeitsplatzes etwa den Winkel zwischen Arbeitsplatte und Wand mit einer Stromversorgung in Form einer Steckdosenleiste, die Wand selbst mit Haken oder Relingstangen zur Aufnahme von Arbeitsgerätschaften und die Unterseite des Unterbodens des Oberschrankes über der Arbeitsplatte mit Flachleuchten zur Beleuchtung seines Arbeitsplatzes oder ebenfalls mit einer Relingstange bestückt. Das ist recht arbeitsaufwendig und verlangt handwerkliches Geschick, wenn solche nachträgliche Ausstattung nicht den Gesamteindruck der neuen Ausstattung stören soll; und dennoch irritiert, daß dabei oft nachträglich Kombinationen von stilistisch und qualitativ sehr unterschiedlichen Ausstattungsgegenständen installiert werden, womit der geschlossen gediegene Eindruck einer gehobenen Nischenmöblierung schnell wieder zerstört werden kann.
Vorliegender Erfindung liegt deshalb die technische Problematik zugrunde, Möglichkeiten zur Nischenausstattung der beschriebenen Art als Option oder sogar fest in die Möblierung zu integrieren.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß zunächst nach den Merkmalen im ersten Hauptanspruch gelöst, wonach die Unterböden von Oberschränken bzw. von über der Nischen-Arbeitsplatte zu montierenden regalförmigen Ablagen schon fertigungsseitig mit einer nur- oder kanalförmig - parallel zur Wand hinter der Nische - quer durchlaufenden, dabei in benachbart montiertem Mobiliar sich gleichartig fortsetzenden Halterung ausgestattet werden, die ihrerseits stationär eine Stromzuführung und / oder bedarfsweise hier sogenannte Klammern aufnehmen kann. Letztere dienen je nach Ausstattung z.B. einfach dem optischen und mechanischen Verschluß der sonst nach unten offenen kanalförmigen Halterung; oder sie sind als Aufhänger für Arbeitsutensilien u. dgl. ausgelegt, bzw. sie tragen in Ausgestaltung als Adapter z.B. Einspeisekontakte zur Stromzuführung oder an die Stromführung in der Halterung kontaktierte Steckdosen oder Leuchten.
Die preisgünstig und stabil im Strangpreßguß erstellbare metallische Halterung ist also kraft- oder formschlüssig in das nütenförmige Profil eingelegt, das schon fertigungsseitig in Abstand vom rückwärtigen Rand des Bodens, also vor der Rückwand des Oberschrankes, eingefräst wurde; oder die Tiefe des Bodens ist um die Breite einer ihn hintergreifenden Halterung verkürzt und der dadurch längs des hinteren Randes zwischen den Seitenwänden an sich als durchgehender Schlitz freibleibende schmale Streifen durch die hier schon fertigungsseitig angebrachte Halterung verschlossen. Letzteres betrifft insbesondere die Lösung nach dem zweiten Hauptanspruch, wonach eine ganz neue Gattung von Oberschränken geschaffen ist - nämlich von Ober- oder Hängeschränken mit längs ihres hinteren unteren Randes fest integrierter Universalschiene als Winkelabdeckung und als Halterung für diverse Gegenstände bis hin zur Aufnahme eines mehradrigen Flachkabels zur Ausstattung als Stromschiene.
Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungsmöglichkeiten und Vorteile wird außer auf die weiteren Ansprüche auch auf nachstehende Beschreibung bevorzugter Realisierungsbeispiele zu vorliegender Erfindung verwiesen. In der Zeichnung zeigt nicht ganz maßstabsgerecht verkleinert und auf das Prinzipieller reduziert in abgebrochener Querschnittsdarstellung durch den Unterboden eines Oberschrankes über einem Nischen-Arbeitsplatz jeweils als Halterung :
Fig.l ein Profil mit durchlaufend integrierten Stromschienen in Abstand vor der Rückwand,
Fig. 2 ein Profil mit nachträglich einlegbarem Flachkabel als Winkelleiste,
Fig. 2 ein Profil mit nachträglich einlegbarem Flachkabel als Winkelleiste,
Fig.3 eine Winkelleiste ähnlich derjenigen nach Fig.2, aber nun das rückwärtige Ende des verkürzten Unterbodens unmittelbar vor der Rückwand in den Oberschrank hintergreifend, und
Fig.4 in Anordnung gemäß Fig. 1 ein Profil mit separat bestückbaren Kabelkanälen.
Die erfindungsgemäße Nischenausstattung zielt auf ein fertigungsseitig vorbereitetes, einheitlich durchlaufend integriertes System über der Arbeitsplatte (nicht dargestellt) vor der Wand 11. Dafür ist in den hölzernen Unter-Boden 12 einer regalförmigen Ablage oder eines Oberschrankes 13 über der Arbeitsplatte parallel zur Wand 11 in mehr oder weniger großem Abstand vor der Rückwand 15 ein nut- oder kanalförmiges Profil 14 eingefräst (Fig.l, 2 oder 4) oder längs des hinteren Randes des Bodens 12 als durchgehender Schlitz freigespart (Fig.3), was im Zuge der Fertigung problemlos automatisch realisierbar ist. Die im Falle eines vor dem rückwärtigen Rand eingefrästen Profils 14 erfolgende Schwächung des Bodens 12 ist unkritisch, da dieser nicht von der Rückwand 15 getragen wird, sondern auf seitlichen Stützen im Falle eines regalförmigen Ablagebrettes bzw. zwischen seinen Seitenwänden im Falle eines Regals oder Schrankes 13.
Im Beispielsfalle der Fig.l ist das über die Breite der Nische nutförmig durchlaufende Profil 14 wie skizziert ein im Querschnitt abgestufter Kanal, der im Mittenbereich tiefer als in den beiderseits sich anschließenden Seitenbereichen von unten in den Boden 12 eingestochen ist. In diesen Kanal ist eine durchlaufende Halterung 16 eingelegt und darin formschlüssig etwa durch Verschraubung oder in einem seitlich hinterschnittenen Profil 14, eventuell auch nur kraftschlüssig auf Klemmsitz, festgelegt. Bei der Halterung 16 handelt es sich um ein Strangpreßprofil etwa aus eloxiertem Aluminium, welches über die Breite nebeneinander montierter Oberschränke 13-13, an deren Stößen jeweils unterbrochen, durchläuft. Diese in das Nut-Profil 14 des jeweiligen Unterbodens 12 eingelegte Halterung 16 dient vor allem der formschlüssigen Aufnahme nebeneinander gelegener hier sogenannter Klammern 17 unter mechanischem und optischem Verschließen der nach unten auf die Arbeitsplatte zu weisenden Öffnung der Halterung 16.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.l ist die Halterung 16 als Stromschiene mit isoliert eingelegt durchlaufenden Leitern 18 für (wenigstens) zweimal Phase und einen Schutzanschluß ausgestattet. Diese Leiter 18 sind vom Innern des im wesentlichen U-förmigen Querschnittspro files der Halterung 16 für einen Adapter 19 kontaktgebend zugänglich, mit dem wie skizziert eine Klammer 17 versehen sein kann. Die Klammer 17 ist dann im übri-
gen z.B. mit einer Leuchte 20 ausgestattet bzw. bestückbar, oder mit wenigstes einer Steckdose. Die Stromeinspeisung in die Leiter 18 der Halterung 16 erfolgt zweckmäßigerweise aus Platzgründen nicht stirnseitig, sondern ebenfalls über eine Klammer 17; die ist dafür mit einem Adapter 19 ausgerüstete, an den ein Kabel angeschlossen ist, das von beliebiger Stelle längs der Halterung 16 aus z.B. in üblicher Weise hinter dem Oberschrank 13 hindurch zu einer oberhalb dessen zugänglichen Steckdose der Gebäudeinstallation geführt ist.
Die den Innenraum der Halterung 16 von unten kaschierende Klammer 17 kann aber, außer zum beschriebenen elektrischen Anschluß von Adaptern 19 für Ein- oder Ausspeisung, auch zum bloßen mechanischen Aufhängen von Gerätschaften dienen. Dafür ist sie etwa (Fig.2, 4) mit einzelnen Haken 33 oder Bügeln ausgestattet, und/oder mit Tragösen 29 für wenigstens eine längs des Profils 14, also der Halterung 16, in Abstand unter dem Boden 12 und vor der Wand 11 verlaufende Relingstange.
Zur mechanisch belastbaren aber problemlos montier- und wieder lösbaren formschlüssigen Befestigung der Klammer 17 unter der U-förmig durchlaufenden Halterung 16 im kanalförmigen Profil 14 ist die im wesentlichen flach hut- oder U-förmige Klammer 17 an den Stirnenden ihrer Schenkel mit quer zu diesen orientierten Flanschen 21 ausgebildet. Die sind dafür bestimmt und ausgelegt, in etwa parallel zur Hauptebene des Bodens 12 und somit quer zur Belastungsrichtung der Klammer 17 sich erstreckende Nuten 22 am Rande der Halterung 16 etwa wie skizziert von innen nach außen (oder umgekehrt, nicht skizziert) einzugreifen. Für diesen Eingriff sind die Flansche 21 in der Draufsicht unrund (etwa elliptisch) berandet, so daß sie sich durch einen Schwenk der in die Öffnung der Halterung 16 eingeschobenen Klammer 17 um die quer zur Hauptebene der Klammer 17 orientierte Drehachse in einander diametral gegenüberliegend längs der Halterung 16 verlaufende Nuten 22 eindrehen.
Dieses System der Ausstattung gemäß Fig. 1 mit der durch die einzeln eingelegten Leiter 18 zur Stromschiene bestücken Halterung 16 bewährt sich insbesondere dann, wenn es sich nur um einen einzigen über die gesamte Breite der Nische durchlaufenden Boden 12 handelt. Problematisch kann es dagegen werden, wenn z.B. mehrere einzelne Oberschränke 13 nebeneinander zu montieren sind. Denn dann müssen Kupplungsstücke zwischen den aufeinander zu weisenden Stirnenden der in den Halterungen 16 verlaufenden Leiter 18 zur Überbrückung des jeweiligen Stoßes eingesetzt werden. Das ist - wenn auch aufwendig hinsichtlich dieses Beistellungsbedarfes - an sich unproblematisch, da die schon ferti-
gungsseitig und deshalb mit großer Maßhaltigkeit in den Unterböden 12 eingefrästen Profile 14 alle die gleiche Querschnittsgeometrie und den gleichen Abstand von der Rückwand 15 aufweisen; aber bei der Montage der Schränke 13 vor der Wand 11 ist ein gewisser Versatz der aufeinanderfolgenden Profile 14 und somit auch der Leiter 18 nicht immer zu vermeiden, was das technisch an sich problemlose elektromechanische Überkoppeln in der Praxis dann erschwert.
Deshalb ist es gemäß einem weiterführenden Aspekt dieser Erfindung zweckmäßig, die Leiter 18 nicht originär und fest in die Halterung 16 einzubetten, sondern erst nach der Montage der Schränke 18 mit ihren integrierten Halterungen 16 die Leiter 18 eingebettet in einem passend abgelängten (und am Stirnschnitt durch eine aufgesteckte Kappe wieder isolierten) mehradrigen Flachkabel 23 einzulegen.
Gemäß Fig.2 und Fig.3 ist dafür eine Halterung 16 vorgesehen, die (gegenüber Fig.l oder Fig.4) zum hinteren Rand des Bodens 12 hin versetzt ist und mit einem Schenkel als im Querschnitt gewölbte oder abgewinkelte Eckleiste 24 aus dem Boden 12 nach unten, zur Wand 11 hin geneigt herausragt. Diese Halterung 16 ist der Sichtseite abgelegen, also zur so kaschierten Nischen-Rückwand 11 hin, mit einem kurzen angeformt vorspringenden rippenförmigen Profil 25 ausgestattet, in das ein Flachkabel 26 etwa parallel zur Wand 11 orientiert kraftschlüssig eingelegt wird - aber erst, nachdem die mit den Halterungen 16 bestückten Böden 12 nebeneinander montiert sind. Wenn dabei in der Aufeinanderfolge deren Halterungen 16 jeweils ein geringfügiger Versatz an den Stoßstellen auftritt, stört das nicht, weil dieser Versatz von der elastoplastischen Isolierung des Flachkabels 26 überwunden wird. Es braucht bei der Montage der Nischenausstattung also nur von einem bereitgehaltenen Vorrat eine Kabelklänge von der Gesamtbreite des sich über der Nische erstreckenden Halterungen 16 abgetrennt, an den beiderseitigen Trennstellen mit einer Isolierkappe abgeschlossen und manuell von unten hinter die Eckleiste 24 eingelegt zu werden.
Die Kontaktierung von den Leitern 18 im Kabel 26 erfolgt wieder bedarfsweise mittels eines Adapters 19, der dafür nun mit quer zur Eckleiste 24, also parallel zum Boden 12 orientiert vorstehenden spitzen Nadeln 27 zum Durchstechen der Flachleiter-Isolierung bis zur Anlage gegen den jeweils räumlich zugeordneten Leiter 18 ausgestattet ist (Fig.2). Dafür ist die im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Klammer 17 mit seinem am Ende die Nadeln 27 tragenden Schenkel zwischen Wand 11 und Eckleiste 24 von unten auf das freie Stirnende der zur Wand 11 hin im Querschnitt gebogen verlaufenden Eckleiste 24 gescho-
ben, um diesen Schenkel und somit die Nadeln 24 bis zu deren Durchdringen der Flachleiter-Isolierung von der Wand 11 fort gegen die Eckleiste 24 anzudrücken. Hierfür weist die Klammer 17 an ihrem anderen Schenkel, den Nadeln 27 gegenüber, wenigstens eine auf die Wand 11 zu gegen die Eckleiste 24 wirkende Spanneinrichtung 28 in Form etwa eines Exzenterhebels oder wie skizziert eines Schraubbolzens - dieser mit Innensechskant für dessen manuelles Verdrehen trotz dichter Lage unter dem Boden 12 - auf.
An oder unter die Klammer 17 kann wieder eine Leuchte 20 montiert sein, die nun über die Nadeln 27 gespeist wird; oder ein Haken als Aufhänger bzw. eine Öse 29 zur Aufnahme einer sichtseitig vor der Leuchte 20 parallel zur Halterung 16 sich erstreckenden Relingstange ist an die Halterung 16 angeformt, wie ebenfalls in Fig.2 berücksichtigt. Da die Klammer 17 mit beliebiger Funktionalausstattung praktisch beliebig positioniert an die aus der Ebene des Bodens 12 längs der Wand 11 nach unten vorstehende Halterung 16 angesetzt werden kann, hat letztere die Funktion einer Universalschiene.
Die Ausbildung einer etwa gemäß Fig.2 oder Fig.3 unmittelbar bis vor die Wand 11 reichenden, im Querschnitt im wesentlichen sockel- oder stufenförmigen Halterung 16 weist den weiteren Vorteil auf, sie als L-, Z- oder h-Profil auch gefällig über Lücken zwischen Oberschränken 13 - etwa unter einer Dunstabzugshaube hinweg - durchlaufen lassen und dann direkt als schmale Ablage oder zum vertikalen Auflegen bzw. zum horizontalen Einstecken etwa einer tieferen Glasplatte einsetzen zu können. Dabei sind für die Anschlüsse an die beiderseits der Lücke folgenden Oberschränke 13 hülsenförmige Adapter vom Querschnittsprofil der Halterung 16 einsetzbar, um die Oberschränke 13 nicht mit einseitig herausstehenden Halterungen 16 anliefern zu müssen.
Während bei einer Ausgestaltung nach Fig.2 die als Eckleiste 24 ausgebildete Halterung 16 in einem flachen Kanal-Profil 14 an der Unterseite des Unterbodens 12 ruht, umgreift sie in der Version nach Fig.3 den rückwärtigen Rand des Bodens 12, so daß hier das Profil 14 ein durchgehender Schlitz zwischen Boden 12 und Rückwand 15 eines über der Arbeitsfläche aufzuhängenden Oberschrankes 13 lückt. Weil der nicht offen bleiben kann, muß dieser Oberschrank 13 stets mit der Universalschiene in Form der zugleich als Eckleiste 24 wirkenden Halterung 16 ausgeliefert und installiert werden. So ist etwas in der Arbeitsplatzmöblierung ganz neues, nämlich ein Oberschrank mit integrierter Universalschiene geschaffen, die längs des dafür sichtabgelegen angeformten Profils 25 wieder auch nachträglich noch mit Leitern 18 in einem Flachkabel 26 ausgestattet werden kann und dann gleichermaßen zum Einhängen von Klammern (17; Fig.2) für das Aufhängen von Gegen-
ständen wie auch zum Kontaktieren von Nadel-Adaptern (19, auch insoweit entsprechenbd Fig. 2) anwendbar ist. Für das bisher oft anzutreffende unschöne nachträgliche Anbringen gestalterisch unpassender Befestigungselemente unter dem Oberschrank 13 besteht dann überhaupt keine Veranlassung mehr - die Universalschiene für alle denkbaren Anwendungsfälle ist ja nun schon in den Oberschrank 13 integriert und ragt am hinteren Rand seines Bodens 12 als Eckleiste 24 daraus nach unten hervor.
Da sich die Halterung 16 bei der Ausbildung als Eckleiste 24 bis zum hinteren Rand des Oberschrankes 13 erstreckt, ist es zweckmäßig, sie auch noch mit einer nutartig nach oben sich öffnenden flachen Tasche 30 zum Einstecken der hinter dem Boden 12 zu montierenden Rückwand 20 auszustatten. Das verkürzt nicht nur die Montagezeit, sondern es trägt auch dazu bei, daß bei der Montage bzw. Auslieferung des neuen Oberschrankes 13 die Integration der Universalschiene in Form der Eckleiste 24 zur Aufnahme von Kontakt- und Befestigungs-Klammern 17 nicht vergessen werden kann, Nachrüsterfordernisse vor Ort also gänzlich entfallen.
Während hinsichtlich der Verkabelung die Lösung nach Fig.2 und Fig.3 schon flexibler als diejenige nach Fig.l ist, weil nun geringfügiger Versatz von stirnseitig nicht ganz exakt fluchtenden Halterungen 16 an einander benachbarten Oberschränken 13 vom flexiblen Verlauf des nachträglich eingelegten Flachkabels 23 ausgeglichen wird, ist diesbezüglich eine Lösung nach Fig.3 in Abwandlung der Gestaltung nach Fig.l völlig ungebunden. Denn nun wird in eine unten in den Boden 12, in ein einfaches U-Profil 14 eingelassene, nach unten offene U- oder M-förmige Halterung 16 von unten (also von der Arbeitsplatte her) eine nach oben offene U- oder W-förmige Klammer 17 eingesetzt und verklemmt oder besser verschraubt (nicht zeichnerisch dargestellt), um wenigstens eine Kammer 31 zur Aufnahme von Verkabelungen 32 abzugrenzen. Auch eine wieder an der Klammer 17 ausgebildete oder befestigte Leuchte 20 ragt dabei mit der Klammer 17 wenigstens teilweise in die Halterung 16 hinein. Im übrigen ist die an beliebiger Stelle längs der Halterung 16 applizierbare Klammer 17 sichtseitig vor der Leuchte 20 statt dieser oder zusätzlich zu dieser wieder mit Haken 33 für Arbeitsgerätschaften oder Ösen 29 zur Aufnahme von Relingstangen ausgestattet, wie oben schon bei anderen Gestaltungen der Klammern 17 beschrieben.
Claims (12)
1. Nischenausstattung unter dem Boden (12) eines Oberschrankes (13), dadurch gekennzeichnet, daß im Boden (13) ein parallel zur Rückwand (15) verlaufendes Profil (14) zur Aufnahme einer Halterung (16) vorgesehen ist, an die eine Klammer (17) mit Haken (33) oder Ösen (29) applizierbar ist.
2. Nischenausstattung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß statt der oder zusätzlich zu den Haken (33) und Ösen (29) die Klammer (17) mit einer Leuchte (20) und die Halterung mit einer Bestromung (Leiter 18, Flachkabel 26 oder Verkabelung 32) ausgestattet sind.
3. Nischenausstattung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne mittels eines Adapters (19) kontaktierbare Leiter (18) in der Halterung (16) verlegt sind.
4. Nischenausstattung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Flachkabel (26), dessen Leiter (18) mittels Nadeln (27) durch ihre Isolierung hindurch kontaktierbar sind, in ein Rippen-Profil (25) der Halterung (16) verlegt ist.
5. Nischenausstattung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Klammer (17) wenigstens eine kanalförmige Kammer (31) zum Einlegen einer Verkabelung (32) in der Halterung (16) abgrenzbar ist.
6. Nischenausstattung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Halterung (16) in einem vor der Rückwand (15) in die Unterseite des Bodens (12) eingesenkten nutförmigen Profil (14) vom Boden (12) fort nach unten sich öffnend befestigt ist.
7. Nischenausstattung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine im Querschnitt im wesentlichen L-förmige Halterung (16) mit einem Schenkel am rückwärtigen Rand unter dem Boden (12) befestigt ist und mit dem anderen L-Schenkel sich als Eckleiste (24) vom Boden (12) fort erstreckt.
8. Nischenausstattung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die L-förmige Halterung (16) als Universalschiene als Auflage auch zwischen zueinander distanzierten Oberschränken (13) verläuft.
9. Nischenausstattung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (16) mit einem weiteren Schenkel, der Eckleiste (24) entgegengesetzt und zur Rückwand (15) hin versetzt, eine Lücke zwischen Boden (12) und Rückwand (15) des Oberschrankes (13) durchgreift.
10. Nischenausstattung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Schenkel Bestandteil einer Tasche (30) zur Aufnahme der Rückwand (15) ist.
11. Hängeschrank mit Halterungsschiene, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsschiene als Eckleiste (24) unter dem hinteren Rand des Schrank-Bodens (12) herausragt und in einer Lücke zwischen Boden (12) und Rückwand (15), diese Lücke schließend, gehaltert ist.
12. Hängeschrank mit nach Anspruch 11 integrierter Halterungsschiene, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsschiene mit einem durchlaufenden Flachkabel (23) bestückbar ist, dessen Leiter (18) mittels eines Nadel-Adapters (19) zur Stromeinspeisung und zur Stromentnahme kontaktierbar sind.
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| IT202100013655A1 (it) * | 2021-05-26 | 2022-11-26 | Molteni & C | Mobile retroilluminato |
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2000
- 2000-03-20 DE DE20005040U patent/DE20005040U1/de not_active Expired - Lifetime
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