DE20005558U1 - Gleisanlage für schienengebundene Fahrzeuge - Google Patents
Gleisanlage für schienengebundene FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gleisanlage für schienengebundene Fahrzeuge, insbesondere Eisenbahnen, mit einem Oberbau, der auf Schwellen gelagerte Schienen und ein die Schwellen unterstützendes Schotterbett aufweist, wobei der Oberbau zumindest eines Gleises in einem in Längsrichtung der Gleisanlage verlaufenden U-förmigen Trog aus Beton aufgenommen ist, der eine Bodenplatte und an entgegengesetzten Seiten nach oben vorstehende, das Schotterbett seitlich abstützende Randkappen aufweist.
Aus der DE 195 00 443 Al, der DE 41 00 881 Al und der DE 44 39 894 Al sind Eisenbahn-Gleisanlagen bekannt, bei denen ein Schotterbett, auf dem die Schwellen eines Gleises aufliegen, in einem in Längsrichtung der Gleisanlage verlaufenden Trog aus Beton angeordnet ist, um eine gute Abstützung des Oberbaus auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten der Eisenbahnfahrzeuge zu gewährleisten. Damit die Gleisan-
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lage auch von Zügen mit elektrisch angetriebener Lokomotive benutzt werden kann, muß eine elektrische Oberleitung vorgesehen sein. Diese weist in der Regel oberhalb der Gleise in deren Längsrichtung verlaufende, stromführende Leitungen auf, die sich zwischen einer Vielzahl entlang der Gleisanlage auf gegenseitigem Abstand stehender Masten erstrecken. Damit die Masten den Zugverkehr nicht beeinträchtigen oder gefährden, stehen sie außerhalb des Troges der Gleisanlage und sind über spezielle Fundamente im Erdboden gegründet.
Die Ausbildung einer speziellen Gründung für jeden Mast ist sehr aufwendig und somit teuer. Wenn die Masten auf bautechnisch schwierigen Böden, z.B. auf Sandboden, aufgestellt werden sollen, erhöhen sich der mit der Gründung verbundene konstruktive Aufwand und somit auch die Baukosten wesentlich.
Gleichartige Probleme treten bei Masten auf, die seitlich neben der Gleisanlage befindliche Schallschutzwände stützen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gleisanlage der genannten Art zu schaffen, die eine einfache und kostengünstige Aufstellung der Masten ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Gleisanlage der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß auf der Außenseite zumindest einer Randkappe des Troges der Gleisanlage eine Konsole angebracht ist, auf die der Mast aufgesetzt ist.
Die Erfindung geht von der Grundüberlegung aus, die konstruktive Masse des Troges gleichzeitig zur Lastableitung der aus dem Mast resultierenden Auflagerkräfte und -momente zu verwenden. Da der Mast außerhalb des Troges steht, ist die erfindungsgemäße Konsole vorgesehen, über die die
Lasten des Mastes in den Trog und von diesem in den Unterbau eingeleitet werden. Auf diese Weise ist für jeden Mast ein definiertes unteres Auflager geschaffen, auf dem sich der Mast schnell und somit in kostengünstiger Weise aufstellen läßt.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Konsole aus Beton besteht. Dabei kann sie insbesondere einstückig an den Trog angeformt sein, indem sie beispielsweise bei der Herstellung des Troges zusammen mit diesem ausgebildet wird. Alternativ ist jedoch auch möglich, die Konsole als separates Bauteil vorzufertigen und anschließend auf der Außenseite der Randkappe zu befestigen.
Der Trog liegt üblicherweise mit seiner Bodenplatte vollflächig auf einem Unterbau auf. Dieser Unterbau kann beispielsweise dazu genutzt werden, auch die Konsole zusammen mit dem Trog auf den Unterbau aufzulegen, so daß die Konso-Ie unterseitig vollflächig gebettet und darüber hinaus an die Randkappe des Troges außenseitig angeschlossen ist.
In alternativer Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, daß die Konsole von der Randkappe seitlich frei auskragt, so daß unterhalb der Konsole ein Freiraum gebildet ist, in dem die längs der Gleisanlage verlaufenden Versorgungsleitungen angeordnet werden können. Wenn die Versorgungsleitungen mit der Konsole auf gleicher Höhe liegen, sollten in der Konsole in Längsrichtung des Troges verlaufende Durchgangsöffnungen für die Versorgungsleitungen ausgebildet werden.
In einer möglichen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die Konsole sich über die gesamte Länge des Troges oder zumindest über einen langen Trogabschnitt von beispielsweise
10Om oder mehr erstreckt, d.h. fester Bestandteil des Trogquerschnitts ist. Alternativ ist es möglich, daß die Konsole nur im Bereich eines jeweils aufzustellenden Mastes und somit diskontinuierlich über die Länge der Gleisanlage angeordnet ist.
Es sind Tröge bekannt, bei denen die Bodenplatte als Massenplatte mit einer Dicke von zumindest 40cm und gegebenenfalls auch mit einer Dicke von mehr als Im ausgebildet ist.
Wenn der Trog eine derartig große Masse besitzt, sind die durch die Konsole bzw. den Mast in den Trog eingebrachten Querkräfte und Torsionsmomente ohne Probleme aufzunehmen. Bei schlanker ausgestalteten Trögen kann es sinnvoll und notwendig sein, auch im Bereich der Konsole einen symmetrisehen Trogquerschnitt vorzusehen, was beispielsweise dadurch erreicht werden kann, daß auf beiden Seiten des Troges jeweils eine Konsole ausgebildet ist. Eine entsprechende Ausgestaltung wird auch bei zweigleisigen Strecken vorzusehen sein, bei denen jeweils ein Paar auf verschiedenen 0 Seiten neben dem Trog stehender Masten zusammenwirken.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen: 25
Fig. 1 einen ausschnittsweisen Querschnitt durch
eine erfindungsgemäße Gleisanlage,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Gleisanlage gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine alternative Ausgestaltung der Gleisanlage gemäß Fig. 1 und
Fig. 4 eine Abwandlung einer erfindungsgemäßen
Gleisanlage.
Gemäß Fig. 1 umfaßt eine Gleisanlage 10 für eine Eisenbahnstrecke einen aus Beton gebildeten, sich vorzugsweise als kontinuierliches Band in Längsrichtung der Gleisanlage erstreckenden Trog 14, der eine auf einem Unterbau bzw. dem Erdboden 21 aufgelagerte Bodenplatte 15 und daran angebrachte, seitliche, nach oben vorstehende Randkappen 16 umfaßt. Die Bodenplatte 15 bildet zusammen mit den Randkappen 16 den U-förmigen Trog 14 zur Aufnahme eines Schotterbettes 13 in dem Troginnenraum. Das Schotterbett 13 kann zur Bildung eines in sich stabilen Schotterkörpers verklebt sein und lagert Schwellen 11 sowie Schienen 12 in bekannter Weise.
Auf der Außenseite der Randkappe 16 ist auf Höhe der Bodenplatte 15 einstückig eine Konsole 17 aus Beton angeformt, die mit ihrer Unterseite ebenfalls auf dem Unterbau 21 aufliegt. Die Oberseite 17a der Konsole 17 ist im wesentlichen horizontal ausgebildet und stellt eine Lagerfläche für einen vertikalen Mast 18 dar, der über eine an seinem unteren Ende angebrachte Fußplatte 19 auf der Oberseite 17a der Konsole 17 befestigt ist. Der Mast 18 weist einen derart großen Abstand a von der Randkappe 16 auf, daß er außerhalb eines Gefahrenbereichs für die Gleisanlage unter Berücksichtigung eines Sicherheitsraumes steht.
Längs der Gleisanlage verlaufen in Höhe der Bodenplatte 15 außerhalb des Troges 14 Versorgungsleitungen 23 (siehe Fig. 2), die an Durchgangsöffnungen 22, die in der Konsole 17 ausgebildet sind und in Längsrichtung der Gleisanlage verlaufen, durch die Konsole 17 hindurchgeführt sind.
Wie Fig. 2 zeigt, besitzt die Konsole 17 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in Längsrichtung des Troges 14 nur eine begrenzte Länge von einigen Metern. Alternativ kann die Konsole sich jedoch auch über die gesamte Länge des Troges oder zumindest über einen kompletten Bauabschnitt des Troges erstrecken.
Während bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 1 und 2 die Konsole 17 einstückig an den Trog 14 angeformt ist, zeigt Fig. 3 eine alternative Ausgestaltung, bei der die Konsole 17 als separates Bauteil vorgefertigt und anschließend auf der Außenseite der Randkappe 16 an den Trog 14 angeschlossen ist. In allen sonstigen Merkmalen entspricht das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 der Ausgestaltung gemäß Fig. 1 und 2.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 dadurch, daß die Konsole, die hier ebenfalls einstückig an den Trog 14 angeformt ist, sich nicht in Höhe des Unterbaus 21 befindet und auf diesen oberseitig aufgelegt ist, sondern die Konsole 17 ist als von der Randkappe 16 seitlich frei auskragendes Bauteil ausgebildet, so daß zwischen der Unterseite der Konsole 17 und dem Unterbau 21 ein Zwischenraum 20 gebildet ist, in dem die Versorgungsleitungen 23 längs der Gleisanlage verlaufen können, ohne durch die Konsole 17 behindert zu sein.
Claims (9)
1. Gleisanlage für schienengebundene Fahrzeuge, insbesondere Eisenbahnen, mit einem Oberbau, der auf Schwellen (11) gelagerte Schienen (12) und ein die Schwellen (11) unterstützendes Schotterbett (13) aufweist, wobei der Oberbau zumindest eines Gleises in einem in Längsrichtung der Gleisanlage verlaufenden U-förmigen Trog (14) aus Beton aufgenommen ist, der eine Bodenplatte (15) und an entgegensetzten Seiten nach oben vorstehende, das Schotterbett (13) seitlich abstützende Randkappen (16) aufweist, wobei seitlich außerhalb des Troges (14) zumindest ein Mast (18) zur Anbringung von elektrischen Oberleitungen und/oder zur Abstützung einer Schallschutzwand angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite (16a) zumindest einer Randkappe (16) eine Konsole (17) angebracht ist, auf die der Mast (18) aufgesetzt ist.
2. Gleisanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (17) aus Beton besteht.
3. Gleisanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (17) einstückig an den Trog (14) angeformt ist.
4. Gleisanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (17) als separates Bauteil ausgebildet und an dem Trog (14) befestigt ist.
5. Gleisanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole auf einem Unterbau (21) aufliegt.
6. Gleisanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (17) von der Randkappe (16) seitlich frei auskragt.
7. Gleisanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (17) in Längsrichtung des Trogs (14) verlaufende Durchgangsöffnungen (22) für Versorgungsleitungen (23) aufweist.
8. Gleisanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (17) sich kontinuierlich über die Länge des Trogs (14) erstreckt.
9. Gleisanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten des Trogs (14) jeweils eine Konsole (17) ausgebildet ist.
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