DE20004961U1 - Arbeitsplatte für ein Küchen- oder Badmöbel - Google Patents
Arbeitsplatte für ein Küchen- oder BadmöbelInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Arbeitsplatte für ein Küchen- oder Badmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Arbeitsplatten können insgesamt aus unterschiedlichen Materialien bestehen, beispielsweise in der Form, daß ein Arbeitsplatzabschnitt aus einer beschichteten Spanplatte und ein sich daran anschließender Arbeitsplatzabschnitt aus Stein oder Steingut gebildet ist. Dabei ist Letzteres auf einer Trägerplatte festgelegt, die ebenfalls aus einer Spanplatte besteht und durch die gewährleistet ist, daß die Unterseite planeben mit der benachbarten, ausschließlich aus einer Spanplatte bestehenden Arbeitsplatte verläuft, so daß ein einwandfreies Aufliegen auf Schränken oder dergleichen gewährleistet ist.
Problematisch ist es allerdings, das frontseitige Erscheinungsbild der gesamten Arbeitsplatte aufgrund der unterschiedlichen Dicken der Spanplatten-Arbeitsplatte und derjenigen aus Stein gefällig zu gestalten und ein weitgehend einheitliches Bild herzustellen.
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Anmeldetext vom 15.03.2000 Seite 2
Zwar ist es bekannt, frontseitig an der Arbeitsplatte eine Leiste, vorzugsweise aus Leichtmetall, vorzusehen, die sich von der Unterseite her über einen Teil der Arbeitsplattendicke erstreckt, jedoch ist eine solche Leiste bislang ausschließlich bei Arbeitsplatten aus Spanplatten eingesetzt worden.
Desweiteren stellt der frontseitige Nahtbereich zwischen der steinernen Arbeitsplatte und der Trägerplatte eine Problemzone dar, da bisher in diesen Nahtbereich eindringende Feuchtigkeit dauerhaft zu einer Beschädigung der Trägerplatte fuhrt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Arbeitsplatte der gattungsgemäßen Art so auszubilden, daß insbesondere eine aus verschiedenen Grundmaterialien zusammengesetzte Arbeitsplatte optisch und funktional eine weitgehend einheitliche Sichtseite bildet und daß im Fall der Verwendung einer Arbeitsplatte aus Stein oder Steingut die Beanspruchung der darunter liegenden Trägerplatte, vor allem hinsichtlich äußerer Einflüsse, minimiert wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Arbeitsplatte gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Diese konstruktive Ausgestaltung einer Arbeitsplatte bietet vielfältige Vorteile.
So ist zunächst einmal der frontseitige Gesamteindruck auch bei einer Arbeitsplatte einheitlich, die aus verschiedenen Segmenten unterschiedlicher Materialien zusammengesetzt ist. Hier ist insbesondere der Einsatz von beschichteter Spanplatte in Kombination mit Stein oder Steingut, wie dies in der Beschreibungseinleitung geschildert ist, zu erwähnen.
Während dabei ein Umleimerstreifen, der sich von der Oberseite der aus einer Spanplatte gebildeten Arbeitsplatte bis in den Bereich des Dichtstreifens hinein erstreckt, den Oberkantenabschluß der Arbeitsplatte bildet, der sich im weiteren Verlauf durch die Kantenansicht der Stein- oder Steingutplatte fortsetzt, wird der untere
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Anmeldetext vom 15.03.2000 Seite 3
Kantenbereich von der vorzugsweise aus Leichtmetall bestehenden Leiste geprägt. Diese erstreckt sich praktisch über die gesamte Länge der Arbeitsplatte, also einschließlich der aus Spanplatten und Stein gebildeten Segmente, wobei sich die Leiste von der Unterseite her zur Oberseite hin erstreckt und den freuchtigkeitsresistenten Streifen geringfügig überdeckt. Hierdurch ergibt sich in Zusammenschau mit dem Umleimerstreifen eine durchgehende Ansicht des als Dichtstreifen zu bezeichnenden feuchtigkeitsresistenten Streifens, der eingefärbt sein kann, wodurch sich eine besondere Akzentuierung einstellt.
Die Leiste kann mit an sich bekannten Harpunenstegen versehen sein, die in Nuten eingreifen, die sich in Längsrichtung der die Dicke der Arbeitsplatte bildenden Kante erstrecken.
Nach einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß sowohl die Leiste als auch der Streifen gegenüber der durch den Umleimerstreifen gebildeten Kante und der Steinplatte zurückgesetz ist, wodurch sich die Unterkante des Umleimerstreifens und der Steinplatte als Tropfkante ausbilden, durch die verhindert wird, daß abtropfende Flüssigkeit in den Auflagebereich der Leiste eindringt.
Die Leiste selbst kann geringfügig über die Unterseite der Arbeitsplatte hinwegragen, wodurch sich ebenfalls eine Tropfkante bildet, die verhindert, daß Flüssigkeit an der Unterseite der Arbeitsplatte entlangläuft. Zweckmäßigerweise ist diese Leistenkante etwas scharfkantig geformt, so daß auch eine Kapillarwirkung verhindert wird, durch die ansonsten Flüssigkeit bis in den Bereich der Unterseite der Arbeitsplatte gezogen würde.
Als besonderer weiterer Vorteil des feuchtigkeitsresistenten Streifens ist eine Dichtwirkung zwischen der Trägerplatte und der Steinplatte anzusehen, durch die ein dauerhafter Verbund zwischen beiden erreicht wird.
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Anmeldetext vom 23.03.2000 Seite 4
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, daß zwischen der Steinplatte und der oder den angrenzenden seitlichen Arbeitsplatten aus einem Holzwerkstoff ebenfalls ein Streifen aus feuchtigkeitsresistentem Material angeordnet ist, durch den eine Versiegelung dieses Bereiches und eine Abdichtung gegen-, 5 über Verschmutzungen erreicht wird.
Während der Streifen, der zwischen der Trägerplatte und der Steinplatte angeordnet ist, vorzugsweise aus einem Weichgummi besteht, ist der in die aus dem Holzwerkstoff bestehende Arbeitsplatte eingelassene Streifen aus einem Hartmaterial, beispiels weise einem entsprechenden Gummi oder Kunststoff hergestellt.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1-3 jeweils einen Teilquerschnitt durch verschiedene Arbeitsplattensegmente,
Figur 4 einen Teillängsschnitt durch eine Arbeitsplatte im Bereich der Verbindung zwischen zwei Arbeitsplattensegmenten.
In der Figur 1 ist als Arbeitsplattensegment eine Spanplatte 1 dargestellt, die frontseitig eine vorzugsweise aus Leichtmetall bestehende Leiste 7 aufweist, die sich von der Unterseite der Spanplatte 1 zur Oberseite hin erstreckt und einen Teilbereich der Dicke abdeckt.
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Anmeldetext vom 15.03.2000 Seite 5
Befestigt ist die Leiste 7 mittels angeformter Harpunenstege 8, die form- und/oder reibschlüssig in Nuten 9 eingreifen, die in der Spanplatte 1 vorgesehen sind.
Parallel zur Längsachse der Spanplatte 1 erstreckt sich ein Streifen 6 aus einem feuchtigkeitsresistenten Material, der von der Frontseite her, also von der Sichtseite, in die Spanplatte 1 eingelassen ist und sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa im oberen Drittel der Sichtkante der Arbeitsplatte befindet.
Die Leiste 7 ist dabei so angeordnet und in ihrer Breite derart bemessen, daß sie den Streifen 6 im unteren Bereich geringfügig übergreift.
Von der Oberseite der Arbeitsplatte her erstreckt sich über einen Teilbereich ein Umleimerstreifen 10, der gleichfalls den Streifen 6 geringfügig abdeckt und zwar in dem Bereich, der dem Abdeckbereich der Leiste 7 gegenüber liegt. Hierdurch ergibt sich ein Spalt zwischen dem Umleimerstreifen 10 und der Leiste 7, der nach außen hin sichtbar ist.
Sehr deutlich ist zu erkennen, daß die Leiste 7 gegenüber dem Umleimerstreifen 10 zurückgesetzt ist, so daß die Unterkante des Umleimerstreifens 10 eine Tropfkante 13 bildet.
Die Leiste 7 ist ebenfalls mit einer Tropfkante versehen, die das Bezugszeichen 12 trägt und die über die Unterseite der Spanplatte 1 hinausragt.
In der Figur 2 ist ein Arbeitsplattensegment erkennbar, dessen Nutzfläche aus einer Steinplatte 2 besteht, die auf einer Trägerplatte 3 aufliegt. Diese wiederum besteht aus einer Auflageplatte 5, vorzugsweise aus einer Spanplatte, sowie einer Stirnplatte 4, die mit der Auflageplatte 5 durch eine Nut-Feder-Verbindung 11 verbunden ist.
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Anmeldetext vom 15.03.2000 Seite 6
Die Stirnplatte 4 wird frontseitig durch die Leiste 7 abgedeckt, wobei diese in der zu Figur 1 bereits beschriebenen Art und Weise mittels der Harpunenstege 8 befestigt ist.
Ein vorzugsweise aus einem Weichgummi bestehender Streifen 14 bildet eine Dichtung zwischen der Steinplatte 2 und der Stirnplatte 4. Dabei wird der Streifen 14 geringfügig von der Leiste 7 überdeckt, vergleichbar mit der Überdeckung des Streifens 6 in der Figur 1.
Die Steinplatte 2 ragt ebenfalls nach vorne über die Leiste 7 hinaus, wodurch sich vergleichbar mit der Tropfkante 13 in Figur 1 ebenfalls eine Tropfkante ergibt.
Bei dem in der Figur 3 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Nutzfläche ebenfalls aus einer Steinplatte 2. Der Streifen 14 liegt hier allerdings direkt auf der bis zur Vorderkante einstückig durchgehenden Auflageplatte 5 auf, in der die Nut 9 vorgesehen ist zur Aufnahme des Harpunensteges 8 der Leiste 7.
In der Figur 4 ist ein Verbindungsbereich zwischen dem durch die Steinplatte 2 gebildeten Arbeitsplattensegment und die Spanplatte 1 als anderes Arbeitsplattensegment dargestellt.
Beide Teile sind durch eine Feder 16 miteinander verbunden, die in einer jeweiligen Nut 17 einliegt und dort verleimt ist.
Die quer zur Längsseite der Spanplatte 1 verlaufende Breitseite ist mit einem Umleimer 18 abgedeckt, an dem die Auflageplatte 5 anstößt. Ein zwischen dem Umleimer 18 und der Steinplatte 2 gebildeter Spalt ist durch einen Dichtstreifen 15 verschlossen, der einerseits am Umleimer 18 und andererseits an der Steinplatte 2 anliegt und einen sauberen Übergang bildet zwischen der Steinplatte 2 und der Spanplatte 1.
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Claims (10)
1. Arbeitsplatte für ein Küchen- oder Badmöbel mit einer frontseitigen, von der Unterseite ausgehenden, sich über einen Teilbereich der Dicke erstreckenden Leiste (7), dadurch gekennzeichnet, daß in die Frontseite der Arbeitsplatte ein Streifen (6, 14) aus einem feuchtigkeitsresistenten Material eingelassen ist, der von der Leiste (7) von deren der Oberseite der Arbeitsplatte zugewandten Bereich teilweise überdeckt ist.
2. Arbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (6) von einem von der Oberseite der Arbeitsplatte ausgehenden Umleimerstreifen (10) teilweise überdeckt ist.
3. Arbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (7) Harpunenstege (8) aufweist, die in Nuten (9) einer die Arbeitsplatte bildenden Spanplatte (1) oder Trägerplatte (3) form- und/oder kraftschlüssig eingreifen.
4. Arbeitsplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (6) aus einem Kunststoff oder Hartgummi besteht.
5. Arbeitsplatte nach Anspruch 1, bei dem ein Arbeitsplattensegment aus einer die Nutzfläche bildenden Stein- oder Steingutplatte (2) sowie einer Trägerplatte (3) besteht, auf der die Steinplatte (2) aufliegt, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (14) zwischen einem bezogen auf die Breite der Arbeitsplatte Teilbereichen der Trägerplatte (3) und der Steinplatte (2) angeordnet ist.
6. Arbeitsplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (14) aus einem Weichgummi besteht.
7. Arbeitsplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Umleimerstreifen (10) bzw. die Frontseite der Steinplatte (2) über die Leiste (7) hinausragt.
8. Arbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (7) über die Unterseite hinausragt.
9. Arbeitsplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Unterseite der Arbeitsplatte hinausragende Kante der Leiste (7) als Tropfkante (12) ausgebildet ist.
10. Arbeitsplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einem Arbeitsplattensegment, das eine Spanplatte (1) aufweist und einem zweiten Arbeitsplattensegment, das die Steinplatte (2) aufweist, ein Dichtstreifen (15) angeordnet ist, der einerseits an einem Umleimer (18), der mit der Spanplatte (1) verbunden ist, und andererseits an der Steinplatte (2) anliegt.
Priority Applications (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE20004961U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1352591A1 (de) * | 2002-04-09 | 2003-10-15 | Elmar S.r.l. | Arbeitsplatte insbesondere für eine Küche |
| EP1316274A3 (de) * | 2001-11-28 | 2004-03-03 | Rational Einbauküchen GmbH | Küchenmöbel mit einer Arbeitsplatte |
| DE102009005316A1 (de) * | 2009-01-16 | 2010-07-22 | Fritz Egger Gmbh & Co. | Bauteil, insbesondere Leichtbauplatte |
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| DE3712718A1 (de) | 1987-04-14 | 1988-11-03 | Miele & Cie | Wandanschlussleiste fuer kuechenschraenke, arbeitsplatten von einbaukuechen oder dgl. |
| DE3810053A1 (de) | 1988-03-25 | 1989-10-05 | Roemmler H Resopal Werk Gmbh | Arbeitsplatte und verfahren zu ihrer herstellung |
| DE4420820C2 (de) | 1994-06-15 | 1997-09-04 | Bosch Siemens Hausgeraete | Haushaltsgerät, insb. Kochherd |
-
2000
- 2000-03-17 DE DE20004961U patent/DE20004961U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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Effective date: 20030604 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20061003 |