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DE20003333U1 - Schmuckgegenstand - Google Patents

Schmuckgegenstand

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DE20003333U1
DE20003333U1 DE20003333U DE20003333U DE20003333U1 DE 20003333 U1 DE20003333 U1 DE 20003333U1 DE 20003333 U DE20003333 U DE 20003333U DE 20003333 U DE20003333 U DE 20003333U DE 20003333 U1 DE20003333 U1 DE 20003333U1
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DE
Germany
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jewellery
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bodies
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flexible
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DE20003333U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C17/00Gems or the like
    • A44C17/02Settings for holding gems or the like, e.g. for ornaments or decorations
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C15/00Other forms of jewellery
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C9/00Finger-rings

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  • Adornments (AREA)

Description

Schmuckgegenstand
Beschreibung Gattung
Die Neuerung betrifft einen Schmuckgegenstand.
Stand der Technik
Schmuckgegenstände sind Legion; sie sind in einer unübersehbaren Anzahl von Ausführungsformen vorbekannt. Dies gilt auch für Fingerringe, Armreifen und Halsschmuck, wie Ketten und Halsreifen. Fingerringe, Armreifen und auch Halsreifen bestehen in der Regel aus einem massiven Tragkörper, dem Schmuckgegenstände wie wertvolle Steine oder Edelmetalle, aber auch Fassungen mit wertvollen Steinen, zugeordnet sind. Der Besatz, wie Fassungen und Edelsteine sowie Perlen sind in der Regel fest mit dem betreffenden Tragkörper verbunden. Auf jeden Fall ist der Benutzer solcher Schmuckgegenstände auf die konstruktionsbedingte Benutzung festgelegt. Das bedeutet auch, daß es bei einigen Ringen, Armbändern und Halsreifen sowie Halsketten
wegen der festen Verbindungen zu Beschädigungen des Besatzes oder gar zu Verletzungen kommen kann. Es ist keine Möglichkeit für den Benutzer gegeben, individuell die edlen Steine, Fassungen, Perlen oder dergleichen anders zu arrangieren, um die Gebrauchsfähigkeit des Schmuckgegenstandes auf seine Bedürfnisse abzustimmen.
Aufgabe
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, die Handhabungsfähigkeit eines Schmuckgegenstandes, wie Fingerringe, Armbänder und Halsketten bzw. Halsreifen erheblich zu verbessern.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Einige Vorteile
Bei der Neuerung ist ein ring- oder teilringartiger hohler Tragkörper vorgesehen, in dem wenigstens ein flexibles Zugelement (Band, Faden, Kette, Strang) angeordnet ist, das an einem oder mehreren aus dem Tragkörper herausragenden Längenabschnitten einen Schmuckkörper aufweist. Dieser Schmuckkörper kann aus einem oder mehreren Perlen, aus einem oder mehreren Edelsteinen, aus Fassungen, in denen edle Metalle oder wenigstens ein Edelstein angeordnet sind, bestehen. Durch die Flexibilität des Zugelementes läßt sich dieser edle Schmuckkörper je nach den Bedürfnissen des Trägers arrangieren, zum Beispiel bei einem Fingerring in eine gebrauchsgünstige Lage bringen. Sind mehrere Schmuckkörper, zum Beispiel Perlen, vorhanden, lassen sich diese in geeigneter, nicht störender Weise am Finger arrangieren. Dies gilt auch für Armreifen und Halsketten. Scharfkantige Gegenstände wie Fassungen oder dergleichen lassen sich auf diese Art und Weise für die Benutzer griffgünstig anordnen.
Ein anderer Vorteil besteht darin, daß durch die Beweglichkeit des Schmuckkörpers an dem hohlen Tragkörper selbst sich der Schmuckkörper auf vielfältige Weise an dem hohlen Tragkörper anordnen läßt, was insbesondere dann augenfällig in Erscheinung tritt, wenn mehrere solcher Schmuckkörper vorhanden
sind. Zum Beispiel lassen sich zahlreiche Körper miteinander anordnen, in unterschiedlichen Stellungen zueinander arrangieren, so daß ein neuer Gebrauchszweck des Schmuckgegenstandes eintritt.
Weitere erfinderische Ausgestaltungen
Bei der aus Schutzanspruch 2 ersichtlichen Ausführungsform ist der Tragkörper an seinem Umfang unterbrochen. Zum Beispiel kann der hohle Tragkörper hier mit einem Loch oder einer tangentialen Durchbrechung versehen sein, durch die das flexible Zugelement heraustritt. Auf diese Weise hat man es in der Hand, den Schmuckkörper, eine Fassung oder dergleichen aus dem Griffbereich einer Hand oder eines Handgelenkes anzuordnen, so daß auch nicht die Gefahr des Abreißens des Schmuckkörpers oder eine sonstige Beschädigung des Besatzes im täglichen Gebrauch besteht.
Vorteilhafterweise ist der hohle Tragkörper aus einem starren Material hergestellt, zum Beispiel aus Platin, Gold, Silber, Stahl, Palladium oder Titan Schutzanspruch 3.
Der hohle Tragkörper kann aber auch selbst flexibel ausgebildet sein, zum Beispiel aus einem PVC-Rohr, einem Plastikschlauch, aus mehreren kettengliederartig verbundenen hohlen Tragkörperelementen, bestehen, in denen oder zwischen denen das flexible Zugelement oder die Zugelemente hindurchgewunden sind, um an der jeweils gewünschten Stelle des Umfanges des hohlen Tragkörpers oder der Tragkörperelemente den betreffenden Schmuckkörper oder die Schmuckkörper aufnehmen zu können - Schutzanspruch 4.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform gemäß Schutzanspruch 5. Bei dieser tritt das flexible Zugelement aus der Mündungsöffnung eines hohlen Tragkörpers hervor, der zum Beispiel an seinem Umfang aufgeschnitten oder offen ausgebildet ist, also als Teilringkörper hergestellt werden kann.
Gemäß Schutzanspruch 6 sind an der Peripherie des hohlen Tragkörpers mehrere Durchbrechungen vorgesehen, durch die die Enden eines oder mehrerer flexibler Zugelemente hervortreten.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 7 weist das flexible Zugelement an mehreren Stellen Schmuckkörper auf. Zu diesem Zweck kann das flexible Zugelement mit mehreren Endabschnitten versehen sein, die in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Knoten, Aufspleißen, Angießen, Ankleben oder
dergleichen mit dem Zugelement verbunden sind und jeweils einen Schmuckkörper besitzen.
Der Schmuckgegenstand nach Schutzanspruch 8 besitzt ebenfalls einen ring- oder teilringartigen hohlen Tragkörper, der an seinem Umfang geschlitzt oder unterbrochen ausgebildet ist, also Öffnungen aufweist, durch die die Enden eines oder mehrerer flexibler Zugelemente hervorragen. Außerdem kann der hohle Tragkörper an seinem Umfang auch mindestens eine Durchbrechung, zum Beispiel ein Loch oder eine tangentiale Anfasung, die bis in das Innere des Hohlraumes des hohlen Tragkörpers hineinreicht, aufweisen, wobei durch diese Öffnung ein flexibles Zugelement hervortritt, das an seinem Ende ebenfalls einen Schmuckgegenstand aufweist.
Neuerungsgemäß sind mehrere flexible Zugelemente in dem ring- und teilringartigen hohlen Tragkörper angeordnet, die sämtlich an ihrem aus dem hohlen Tragkörper herausragenden Endabschnitten mit Schmuckgegenständen, zum Beispiel Perlen, versehen sind - Schutzanspruch 9.
Gemäß Schutzanspruch 10 weisen die flexiblen Zugelemente an ihren aus dem hohlen Tragkörper herausragenden Enden unterschiedliche Schmuckgegenstände, zum Beispiel Perlen und/oder edle Steine und/oder edle Metalle oder andere Körper, auf.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 11 sind die aus dem hohlen Tragkörper herausragenden Endabschnitte des flexiblen Zugelementes jeweils z. B. mit einer Schmuckkugel, Perle oder dergleichen, besetzt.
Die Ausführungsform nach Schutzanspruch 12 weist dagegen an den Enden des flexiblen Zugelementes je eine Fassung für einen edlen Stein, für Perlen oder dergleichen auf.
Gemäß Schutzanspruch 13 ist der Schmuckgegenstand als Fingerring ausgebildet, während er bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 14 als Armreifen und bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 15 als Halsschmuck gestaltet ist.
Weitere vorteilhafte und erfinderische Ausgestaltungen sind in den Schutzansprüchen 16 bis 19 beschrieben.
In der Zeichnung ist die Neuerung - teils schematisch - an mehreren Ausführungsbeispielen veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schmuckgegenstand im Querschnitt nach der Linie I - I der Fig. 2;
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie Il - Il der Fig. 1;
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform im Querschnitt nach der Linie III - III der Fig. 4;
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV - IV der Fig. 3;
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform der Neuerung, ebenfalls in einem Querschnitt;
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der Neuerung, ebenfalls im Querschnitt;
Fig. 7 abermals eine weitere Ausführungsform der Neuerung, gleichfalls im Querschnitt;
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Fig. 8 eine weitere Ausführungsform der Neuerung, im Querschnitt;
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform der Neuerung, im Querschnitt;
Fig. 10 ebenfalls eine weitere Ausführungsform der Neuerung im Querschnitt, und
Fig. 11 eine als Halsschmuck ausgebildete Ausführungsfomn der Neuerung, gleichfalls im Querschnitt.
In der Zeichnung ist mit dem Bezugszeichen 1 ein hohler Tragkörper bezeichnet, der aus einem starren Material, zum Beispiel aus Gold oder aus Platin, besteht und materialmäßig einstückig aus einem gebogenen Rohr hergestellt sein kann. Es ist jedoch auch möglich, den hohlen Tragkörper 1 aus Plastikrohr herzustellen.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 5, 8 bis 10 ist der hohle, rohrförmige, ringartige Tragkörper 1 an seinem Umfang unterbrochen oder geschlitzt ausgebildet, so daß sich Mündungsöffnungen 2 bzw. 3 ergeben. Außerdem ist der hohle, ringartige Tragkörper 1 bei den Ausführungsformen nach den
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Fig. 1 bis 10 zu einem Teilkreis gebogen und kann als Fingerring oder - mit entsprechender Dimension - als Armreifen eingesetzt werden, während er bei der Ausführungsform nach Fig. 11 ellipsenförmig oder oval verläuft, und zum Beispiel als Halsschmuck dienen kann. Dies bedeutet, daß die Abmessungen und Dimensionen in der Zeichnung nicht maßstäblich gehalten sind. Alle Beschreibungen des Schmuckgegenstandes können somit für Fingerringe ebenso zutreffen wie für Armreifen und Halsschmuck. Im Bedarfsfalle kann die benutzende Person den Schmuckgegenstand aber auch anstecken, als Ohranhänger oder Brosche benutzen.
In dem ringartigen hohlen Tragkörper 1 ist bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ein flexibles Zugelement 4 angeordnet, das aus der Mündungsöffnung 2 und 3 des hohlen, rohrförmigen, ringartigen Tragkörpers 1 um ein gewisses Längenmaß herausragt. An beiden Endabschnitten ist je ein Schmuckkörper 5 bzw. 6 in Form je einer Perle angeordnet. Statt dessen können hier aber auch Fassungen, edle Steine oder dergleichen befestigt sein. Die Schmuckkörper 5 und 6 sind mit je einer Sackbohrung 7 bzw. 8 versehen, in die das jeweilige Ende des flexiblen Zugelementes 4 eingesteckt und hier zum Beispiel durch Kleben (nicht dargestellt) fest mit dem Schmuckkörper 5 bzw. 6 verbunden ist. In der Zeichnung ist die Anordnung so getroffen, daß die Schmuckkörper 5 und 6 im Abstand zu der Mündungsöffnung 2 und 3 angeordnet sind. Die Schmuckkörper 5
und 6 können aber auch auf den Mündungsöffnungen 2 und 3 aufliegen, oder einen geringeren oder größeren Abstand, als dies aus der Zeichnung dargestellt ist, von den Mündungsöffnungen 2, 3 aufweisen.
Das flexible Zugelement 4 ist bei der dargestellten Ausführungsform als dünner Kunststoffaden, zum Beispiel aus einem Polymer-Kunststoff bestehend, ausgebildet. Statt dessen kann aber das flexible Zugelement auch aus einem Draht, gegebenenfalls aus Edelmetall, oder aus einem federelastischen Werkstoff, zum Beispiel aus einem Polyurethan-Kunststoff, hergestellt sein, das ein gewisses Rückstellvermögen besitzt, so daß zum Beispiel die Schmuckkörper 5 und 6 unter federelastischer Vorspannung gegeneinander verhakt werden können. Diese Materialangaben und Eigenschaften des flexiblen Zugelementes 4 gelten auch für alle nachfolgend beschriebenen und im Rahmen der Neuerung offenbarten Schmuckgegenstände. Wie man erkennt, lassen sich die Schmuckkörper 5 und 6 traggünstig, zum Beispiel beim Anstecken eines Fingers, arrangieren, da sie nicht mehr starr mit dem Schmuckgegenstand verbunden sind, sondern je nach den Bedürfnissen der Benutzerperson sich an dem hohlen rohrförmigen Tragkörper 1 anordnen lassen.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 sind für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen verwendet worden. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der vorbeschriebenen Ausführungsform dadurch, daß in dem hohlen, ringartigen Tragkörper 1, der ebenfalls an seiner Peripherie aufgeschlitzt ist, so daß sich Mündungsöffnungen 2 und 3 bilden, mehrere, vorliegend drei flexible Zugelemente 9, 10 und 11 vorgesehen sind, deren Enden unterschiedlich weit aus den Mündungsöffnungen 2 und 3 hervorragen und an ihren Enden mit je einem Schmuckkörper, vorliegend ebenfalls mit je einer Schmuckkugel, z. B. einer Perle 12, 13, 14, 15, 16 und 17 versehen sind. Diese Schmuckkörper 12 bis 17 können wiederum wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 an den zugeordneten flexiblen Zugelementen 9 bis 11 befestigt sein. Wie man erkennt, lassen sich die Schmuckkörper 12 bis 17 durch die Flexibilität der flexiblen Zugelemente 9 bis 11 unterschiedlich und griffgünstig anordnen, zum Beispiel miteinander verhaken.
Auch bei der Ausführungsform nach Fig. 5 sind wiederum für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen verwendet worden. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von den vorbeschriebenen Ausführungsformen dadurch, daß zwei flexible Zugelemente 18 und 19 vorgesehen sind.
Das flexible Zugelement 18 ragt wiederum mit seinen Endabschnitten aus den Mündungsöffnungen 2 und 3 hervor und weist an seinen Enden wiederum Schmuckkörper 20, 21 auf, während das flexible Zugelement 19 aus tangential angeordneten Öffnungen 22 bzw. 23 die in den Wandungen des hohlen ringförmigen Tragkörpers 1 angeordnet sind, mit je einem Endabschnitt herausragt und an seinen Enden ebenfalls Schmuckkörper 24 bzw. 25 aufweist.
Die Ausführungsform nach Fig. 6 unterscheidet sich von den vorbeschriebenen Ausführungsformen dadurch, daß vorliegend nur ein flexibles Zugelement 26 vorgesehen ist, das an einer Durchbrechung der Wandung des geschlossenen ringartigen, hohlen, rohrförmigen Tragkörpers 1 - bei 27 - befestigt ist, aber an einer Stelle tangential durch eine Öffnung 28 des hohlen Tragkörpers 1 aus diesem herausragt und an einem Ende wiederum einen Schmuckkörper 64 trägt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 ist ein flexibles Zugelement 29 vorgesehen, das durch tangentiale Öffnungen 30 bzw. 31 aus dem geschlossenen ringartigen Tragkörper 1 heraustritt und ebenfalls an seinen Enden Schmuckkörper 65 bzw. 66 trägt. Wie bei allen anderen Ausführungsformen brauchen die aus dem hohlen, rohrförmigen Tragkörper 1 herausragenden Endabschnitte nicht so lang wie dargestellt ausgebildet sein. Vielmehr können sie auch erheblich
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kürzer sein, so daß die Schmuckkörper 30 und 31 in geringerem Oberflächenabstand zu dem hohlen Tragkörper 1 angeordnet sind, oder gar auf diesem aufliegen.
Bei der aus Fig. 8 ersichtlichen Ausführungsform ist der ringartige, hohle Tragkörper 1 wiederum an seinem Umfang geschlitzt bzw. unterbrochen ausgebildet. In seinem Innern trägt er ein flexibles Zugelement 32, das an seinen aus den Mündungsöffnungen 2 und 3 hervorragenden Enden jeweils mehrere Endabschnitte 33, 34, 35 bzw. 36, 37, 38 aufweist, so daß sich eine traubenartige Gestaltung ergibt. An den Endabschnitten 33, 34, 35 bzw. 36, 37, 38 ist je ein Schmuckkörper 39, 40, 41 bzw. 42, 43 und 44 angeordnet. Die Schmuckkörper 39 bis 44 können wie bei den vorbeschriebenen Ausführungsformen befestigt sein. Die Winkel, unter denen die Endabschnitte 33 bis 38 jeweils zueinander angeordnet sind, können unterschiedlich, aber auch gleich sein und von den aus der Zeichnung ersichtlichen Darstellungen abweichen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 sind wiederum für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen verwendet worden. Hier trägt ein flexibles Zugelement 45 an seinen aus den Mündungsöffnungen 2 und 3 des umfangsseitig unterbrochenen bzw. geschlitzten hohlen ringartigen Tragkörpers 1 je eine Fassung 46 bzw. 47 für einen Schmuckkörper 48 bzw. 49.
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Die Ausführungsform nach Fig. 10 unterscheidet sich von den vorbeschriebenen Ausführungsformen wiederum dadurch, daß aus den Mündungsöffnungen 2 und 3 des hohlen Tragkörpers 1 ein schlaufenartig geführtes flexibles Zugelement 50 mit seinen Endschlaufen herausragt, auf denen geeignete Schmuckkörper, zum Beispiel Perlen 51, 52, 53 bzw. 54, 55, 56, 57 und 58, zum Beispiel Edelsteine, angeordnet sind. Bei diesen Schmuckkörpern kann es sich um Perlen oder Edelsteine handeln. Bei der einen aus der Mündungsöffnung 2 herausragenden Schlaufe des flexiblen Zugelementes 50 ist außerdem ein weiterer Schmuckkörper 59 vorgesehen, der abweichend von den übrigen Schmuckkörpern gestaltet ist, zum Beispiel eine besonders große Perle oder ein Edelstein sein kann. Auch die Anzahl der auf den Schlaufen befestigten Schmuckkörper ist - wie dargestellt - an den Schlaufen unterschiedlich gestaltet.
Der geschlossene ringartige Tragkörper 1 ist bei der Ausführungsform nach Fig. 11 ellipsenförmig gestaltet und weist über seinen Umfang mehrere Durchbrechungen auf, durch die Endabschnitte zweier flexibler Zugelemente 60 bzw. 61 herausragen und jeweils an ihren Enden einen Schmuckkörper 62, 63, 67 bzw. 68 aufweisen.
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Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
1 Tragkörper, hohler, ringartiger, rohrförmiger
2 Mündungsöffnung 3
4 Zugelement, flexibles
5 Schmuckkörper 6 7 Sackbohrung
9 Zugelement, flexibles 10 11 12 Schmuckkörper, Schmuckkugel
14 15 16 17
18 Zugelement, flexibles 19 20 Schmuckkörper 21 22 Öffnung 23 24 Schmuckkörper 25
26 Zugelement, flexibles
27 Befestigung
28 Öffnung
29 Zugelement, flexibles
30 Öffnung
31
32 Zugelement, flexibles
33 Endabschnitt
34 It
35 U
36 U
37 U
38 U
39 Schmuckkörper 40 41 42 43 44
45 Zugelement, flexibles
46 Fassung 47 48 Schmuckkörper 49
50 Zugelement, flexibles
51 Schmuckkörper 52 53 54 55 56 57 58 59
60 Zugelement, flexibles 61 62 Schmuckkörper 63 64
67 Schmuckkörper

Claims (19)

1. Schmuckgegenstand mit einem ring- oder teilringartigen, hohlen Tragkörper (1), in dem ein flexibles Zugelement (zum Beispiel 4) angeordnet ist, das an einem oder mehreren aus dem Tragkörper (1) herausragenden Längenabschnitt bzw. Längenabschnitten einen oder mehrere Schmuckkörper (5, 6) aufweist.
2. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) als an seinem Umfang durchbrochener hohler Ringkörper ausgebildet ist.
3. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) aus einem starren Material (Gold, Platin, Silber, Stahl, Palladium, Titan) besteht.
4. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) flexibel ausgebildet ist.
5. Schmuckgegenstand nach Anspruch oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das betreffende flexible Zugelement (zum Beispiel 4) aus gegenüberliegenden Mündungsöffnungen (2, 3) eines kreisförmigen oder annähernd kreisförmigen oder ovalen hohlen Tragkörpers (1) mit Endabschnitten herausragt und hier die Schmuckkörper (5, 6) angeordnet sind.
6. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) an seiner Peripherie mit einer oder mehreren Öffnungen (22, 23; 28; 31) versehen ist, durch die Abschnitte des flexiblen Zugelementes (zum Beispiel 19, 26, 29) hervortreten, und an diesen Endabschnitten ein oder auch mehrere Schmuckkörper (zum Beispiel 24) angeordnet sind.
7. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Zugelement (zum Beispiel 4) an mehreren Stellen Schmuckkörper aufweist.
8. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der ringförmige oder teilringartige hohle Tragkörper (1) an seinem Umfang geschlitzt oder mit Öffnungen (zum Beispiel 28, 31) versehen ist, und daß sowohl die an der Peripherie herausragenden Endabschnitte als auch die aus den Mündungsöffnungen (2, 3) herausragenden Endabschnitte von flexiblen Zugelementen (19) mit Schmuckkörpern (24, 20, 21) versehen sind.
9. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem hohlen, rohrförmigen Tragkörper (1) mehrere flexible Zugelemente (zum Beispiel 9, 10, 11) vorgesehen sind, die sämtlich an ihrem aus dem hohlen Tragkörper (1) herausragenden Endabschnitten mit mehreren Schmuckkörpern (51, 52, 53 bzw. 54, 55, 56, 57, 58) versehen sind.
10. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Zugelemente (zum Beispiel 45) an den aus dem hohlen Tragkörper (1) herausragenden Endabschnitten unterschiedliche Schmuckkörper (51 bzw. 57) aufweisen.
11. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmuckkörper (5, 6) als Perlen ausgebildet sind und daß die Endabschnitte des betreffenden flexiblen Zugelementes (zum Beispiel 4) in Sackbohrungen dieser Schmuckkörper eingesetzt und hier in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Kleben, einstückig verbunden sind.
12. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der aus dem hohlen, rohrförmigen Tragkörper (1) herausragenden Endabschnitten des betreffenden flexiblen Zugelementes (45) je eine Fassung für einen edlen Stein, für Perlen oder dergleichen, angeordnet ist.
13. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmuckgegenstand als Fingerring ausgebildet ist.
14. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmuckgegenstand als Armreifen ausgebildet ist.
15. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmuckgegenstand als Halsschmuck gestaltet ist.
16. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Zugelement aus edlem Metall (Gold, Platin, Silber) besteht.
17. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Zugelement (zum Beispiel 4) als Kunststoffaden ausgebildet ist.
18. Schmuckgegenstand nach Anspruch 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das betreffende flexible Zugelement (4) aus einem federelastische Eigenschaften aufweisenden Material, zum Beispiel aus einem Polymer- Kunststoff, besteht, das in dem erforderlichen Maß gegen Körperschweiß resistent sowie ozonbeständig und lichtecht ist.
19. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Zugelement (32) an seinem aus dem hohlen, rohrförmigen, ringartigen Tragkörper (1) mehrteilig ist bzw. mehrere Endabschnitte (33, 34, 35, 36, 37, 38) aufweist und daß mit jedem der Endabschnitte (33, 34, 35, 36, 37, 38) je ein Schmuckkörper (39, 40, 41, 42, 43, 44) verbunden ist.
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