DE20003282U1 - Hygienesiegel - Google Patents
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Description
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hygienesiegel nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1. Eine derartige Vorrichtung findet insbesondere Einsatz beim hygienischen Versiegeln von Getränkedosen, die in ihrem Deckelbereich eine üblicherweise mit einem Einmalverschluss versehene Ausgieß- und Trinköffnung aufweisen.
Bei derartigen Verpackungsbehältern, aber auch bei Lebensmittel-Konservendosen mit einer Entnahmeöffnung im Deckel, kommt es in der Praxis oft zu dem Problem, dass durch Transport und Lagerung, die üblicherweise in Palettenform geschehen (wobei, aus Gründen der Ersparnis des Verpackungsmaterials, Behälterpaletten nicht mehr vollständig von einer Verpackungsfolie umschlossen sind), gerade die in Kontakt mit dem Mund und/oder mit einem entnommenen Lebensmittel tretenden Behälterwände (Behälterdeckel) ungeschützt und Verschmutzungsgefahren verschiedenster Art ausgesetzt sind.
Nicht zuletzt durch die in jüngster Zeit vermehrt beachteten Hygieneprobleme bei Transport und Lagerung von Erfrischungsgetränkedosen, bei welchen Verschmutzungen der Verschlusswände zu gesundheitlichen Problemen geführt haben, gewinnt dieses Problem an Aktualität, wobei bislang befriedigende Lösungen aus dem Stand der Technik nicht zu existieren scheinen. So ist es zwar bekannt, Getränkedosen etwa mit abnehmbaren Plastikdeckeln zu versehen; eine solche Lösung verursacht jedoch nicht nur beträchtlichen Material- und Herstellungsaufwand (und damit beachtliche zusätzliche Kosten), auch vermehrt sich durch derartige, voluminöse Verpackungsdeckel die Abfallbelastung erheblich.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein mit geringstem Aufwand zu fertigendes und aufzubringendes, einfach zu lösendes und bei geringster Umweltbelastung zu entsorgendes Hygienesiegel zu schaffen, welches den erkennbaren Bedarf nach einer hygienisch sicheren, vor Verschmutzungen geschützten Abdeckung ungeöffneter Lebensmittel-Verpackungsbehälter, insbesondere auch während langer Lagerund Transportphasen in hygienisch nicht einwandfreien Umgebungen, erfüllt.
Die Aufgabe wird durch das Hygienesiegel mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 8 gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
In erfindungsgemäß vorteilhafter Weise handelt es sich bei dem Siegel um eine flexible, manuell abziehbare Folie, die durch ihre dünne, flexible Ausbildung nicht nur das Entstehen zusätzlichen Abfalls minimiert, sondern die darüber hinaus auch durch ihre Hafteigenschaften, insbesondere auf einem metallischen oder harten Untergrund, wie dem Deckelabschnitt einer Getränkedose, das Verwenden zusätzlichen Klebstoffes od.dgl. entweder überflüssig macht oder minimiert. Durch die Anordnung der Folie, so dass diese vor dem erstmaligen Öffnen des Behälters dessen Entnahmeöffnung vollständig abdeckt, ist sichergestellt, dass nach einem Entfernen derselben die Entnahmeöffnung bzw. deren unmittelbare Umgebung, also der im Hinblick auf Verschmutzungen sensible Bereich, in seinem bei Abfüllung gegebenen Ursprungszustand ist und etwaige Verschmutzungen mit der abgezogenen Folie entfernt wurden.
Weiterbildungsgemäß ragt der einstückig ansitzende Griffabschnitt so über den Deckelabschnitt des Behälters, etwa der Getränkedose, hinaus, dass er -- ebenso haftend -- auf einem benachbarten Behälterabschnitt, etwa einer dem Deckelabschnitt benachbarten Wand (Mantelfläche) einer Getränkedose, befestigt werden kann, damit also den für das
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Trinken sensiblen Mund- bzw. Lippenkontaktbereich einer Getränkedose abdeckt.
Damit kann nicht nur eine deutliche Hygieneverbesserung bei der Entnahme des Behälterinhaltes, insbesondere beim unmittelbaren Trinken aus Getränkedosen, erreicht werden, auch wird damit die bei manchen Konsumenten immer noch vorhandene psychologische Barriere gegenüber möglicherweise vorhandenen Verschmutzungen überwunden. Insbesondere manuelle Reinigungsmaßnahmen eines Getränkedosendeckels vor dem Öffnen bleiben den Benutzern erspart.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Folie ganzflächig aufliegend auf der Behälterwand mit Entnahmeöffnung vorgesehen.
Ein weiterer Vorteil einer derartigen Ausbildung ist eine besonders leichte Fertigung, denn insbesondere durch geeignete Folienstanz- und Auflegevorrichtungen lassen sich dann die Siegelabschnitte vollautomatisiert aufbringen, und auch die Stapeleigenschaften einer so behandelten Dose bleiben unbeeinträchtigt.
Bevorzugt ist es zudem, gemäß einer Weiterbildung ein Wieder-Verschließen der mittels des (Einmal-) Verschlusses nunmehr geöffneten Aufnahmeöffnung zu ermöglichen. Auch wenn mit einer -- aus Kosten- und Abfallgründen -- dünnen Folie, z. B. Kunststofffolie, natürlich keine Auslaufsicherung der Dose erreicht werden kann, so hätte eine solche Weiterbildung insbesondere den Vorteil, etwa im Sommer das unbemerkte Eindringen von Insekten in eine Getränkedose zuverlässig zu verhindern.
Gemäß einer weiteren, bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass die abgezogene Folie an anderen Wänden oder Abschnitten des Verpackungsbehälters haftet, etwa an einem Mantelabschnitt der Getränkedose. Damit läßt sich zuverlässig verhindern, dass ein einmal abgezogenes Hygienesiegel
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als zusätzliches Abfallteil existiert und die Müllsammlung und -entsorgung erschwert. Im etwa auf eine Dosenwand aufgeklebten Zustand würde das Siegel dagegen ohne zusätzlichen Aufwand mit der Dose entsorgt bzw. recykliert werden können.
Gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform ist die flexible Folie transparent ausgebildet. Damit erhält der Benutzer die Möglichkeit, etwa den Füllzustand des Behälters in der Entnahmeöffnung, auch nach einem Wieder-Aufkleben, zu prüfen, oder aber Aufschriften oder Textinhalte eines Behälterdeckels nach wie vor sichtbar zu halten. Möglich ist es zudem, die flexible (ggf. transparente) Folie mit einer vollflächigen oder teilweisen Bedruckung zu versehen, etwa in Form von Hinweisen auf die Bedienung, das (umweltfreundliche) Entsorgen oder zur Nutzung als Werbeinstrument .
Im Ergebnis wird der Benutzungskomfort, die Hygiene und der praktische Nutzen von Verpackungsbehältern, insbesondere von Getränkedosen zum unmittelbaren Trinken daraus, drastisch erhöht, wobei durch die abziehbare Folie ein überraschend einfaches, preisgünstiges Instrument zur Verfügung steht.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in
Fig. 1: eine schematische Perspektivansicht eines oberen Bereichs einer Getränkedose mit schematisch gezeigter Entnahmeöffnung und teilweise abgezogener Kunststoff-Siegelfolie und
Fig. 2: eine Schnittansicht durch den oberen Bereich einer Getränkedose mit oberer Behälterwand als Deckelabschnitt und haftend aufliegender Kunststoff-Siegelfolie.
Wie in der Fig. 1 gezeigt, ist der obere Deckelbereich 10 einer Getränkedose 12 mit einer annähernd kreisförmigen, transparenten Kunststofffolie als Hygienesiegel haftend und abnehmbar überzogen, wobei, in der gezeigten Ausführungsform, das Siegel 14 ganzflächig auf dem von einem Falzrand 16 begrenzten Flächenbereich 10 aufliegt. Damit erstreckt sich dann die Folie 14 im aufgelegten Zustand auch über eine schematisch gezeigte Öffnung 18, die im gezeigten Beispiel der Getränkedose auch unmittelbar als Trinköffnung nutzbar ist.
Zusätzlich verfügt die Kunststofffolie 14 über einen einstückig ansitzenden, in einem aufliegenden Zustand über den Rand 16 hinausragenden Griffabschnitt 20 im Bereich der Trinköffnung 18, der zum Abziehen des Siegels 14 einfach gegriffen werden kann.
Wie zudem in der Seitenansicht der Fig. 2 gezeigt, erstreckt im Auslieferungszustand der Griffabschnitt 20 so über den Rand 16 der Getränkedose 12, dass ein Mund- bzw. Lippenkontaktbereich 22 bedeckt ist, mithin also zusätzlich hygienisch vor Verschmutzung geschützt werden kann.
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Vorteilhaft ist das Siegel 14 aus einer ca. 0,1 mm dünnen, flexiblen und transparenten Kunststofffolie ausgebildet, die nicht nur im Deckelbereich 10 der Dose 12 haftet, sondern die zudem, nach Gebrauch, auch an anderen Stellen der Dose 12 haftend aufgebracht werden kann, so dass zusätzliche, separate Abfallstücke nicht entstehen.
Weiterbildungsgemäß ist es zudem möglich, die Folie 14 mit Hinweisen, Bildern, Werbeaufschriften od.dgl. zu bedrucken, die nicht nur Benutzern Hinweise auf das Abziehen und Wiederverwenden der Folienstücke 14 geben können, sondern etwa auch Nutzen in der Werbung, etwa als Sammlerstücke od.dgl., bieten. Auch läßt sich durch eine geeignete Bemusterung, die in einem optisch interessanten Zusammenhang etwa mit einem Aufdruck der Dosenseitenwand steht, ein gewisser Spiel- oder Puzzle-Effekt herbeiführen, und die Neigung eines Benutzers erhöhen, die abgezogene Folie nicht einfach wegzuwerfen, sondern -- zum Zweck des leichteren Recyklierens -- auf die leere Dose wieder aufzukleben.
Als Material für die vorliegende Erfindung eignet sich jede Folie, die hinreichend dünn und flexibel ist, um einerseits mit geringem Aufwand und bevorzugt maschinell auf frisch abgefüllte Dosen aufgelegt zu werden, und die darüber hinaus mit geringem Aufwand abgezogen werden kann. Besonders bevorzugt sind solche Papier-, Metall-, Verbund- oder Kunststoffmaterialien, die ohne die Benutzung weiterer Haft- oder Klebstoffe unmittelbar auf einer bevorzugt als Blechwand ausgebildeten Behälteroberseite 10 haften.
Claims (8)
1. Hygienesiegel für einen zum Aufnehmen von Lebens- oder Genussmitteln vorgesehenen Verpackungsbehälter (12), insbesondere Getränkedose, der eine eine Entnahmeöffnung (18) mit einem manuell zu öffnenden Verschluss aufweisende, i. w. plane Behälterwand aufweist, gekennzeichnet durch eine flexible, mittels eines einstückigen Griffabschnitts (20) manuell abziehbare Folie (14), die haftend, bevorzugt selbstklebend, ausgebildet und vor einem ersten Öffnen des Verschlusses auf einem vorbestimmten Abschnitt der Behälterwand (10), die Entnahmeöffnung (18) vollflächig bedeckend, vorgesehen ist, wobei der Griffabschnitt im Bereich der Entnahmeöffnung (18) an der Folie (14) gebildet ist, über eine Begrenzung der Behälterwand hinausragt und an einer angrenzenden Behälterwand des Verpackungsbehälters haftend festlegbar ist.
2. Siegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie als Kunststoff-, Papier- und/oder Metallfolie ausgebildet und insbesondere zum Bedecken der gesamten Behälterwand (10) ausgebildet ist.
3. Siegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffabschnitt (20) einstückig angeformt ist.
4. Siegel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie zum haftenden Wieder- Auflegen nach einem Abziehen und Öffnen des Verschlusses, insbesondere selbstklebend, ausgebildet ist.
5. Siegel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Hafteigenschaften der Folie so ausgebildet sind, dass diese nach einem Abziehen an einer anderen Behälterwand des Verpackungsbehälters (12) haftend anbringbar ist.
6. Siegel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie zumindest teilweise transparent ausgebildet ist.
7. Siegel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie mit einem Text und/oder einer grafischen Abbildung bedruckbar ist.
8. Siegel für einen zum Aufnehmen von Lebens- oder Genussmitteln vorgesehenen Verpackungsbehälter (12), insbesondere Getränkedose, der eine eine Entnahmeöffnung (18) mit einem manuell zu öffnenden Verschluss aufweisende, i. w. plane Behälterwand aufweist, gekennzeichnet durch eine flexible, mittels eines einstückigen Griffabschnitts (20) manuell abziehbare Folie (14), die haftend, bevorzugt selbstklebend, ausgebildet und vor einem ersten Öffnen des Verschlusses auf einem vorbestimmten Abschnitt der Behälterwand (10), die Entnahmeöffnung (18) vollflächig bedeckend, vorgesehen ist, wobei die Folie zumindest teilweise aus Papier oder Metall, insbesondere Aluminium, gebildet ist.
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Legal Events
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R120 | Application withdrawn or ip right abandoned |
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