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DE20003270U1 - Folienschlauchverpackung für eine pastöse Masse - Google Patents

Folienschlauchverpackung für eine pastöse Masse

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DE20003270U1
DE20003270U1 DE20003270U DE20003270U DE20003270U1 DE 20003270 U1 DE20003270 U1 DE 20003270U1 DE 20003270 U DE20003270 U DE 20003270U DE 20003270 U DE20003270 U DE 20003270U DE 20003270 U1 DE20003270 U1 DE 20003270U1
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tube packaging
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DE20003270U
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Kettenbach GmbH and Co KG
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Kettenbach GmbH and Co KG
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    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/771Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing fluent contents by means of a flexible bag or a deformable membrane or diaphragm
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    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
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    • B65D75/40Packages formed by enclosing successive articles, or increments of material, in webs, e.g. folded or tubular webs, or by subdividing tubes filled with liquid, semi-liquid, or plastic materials
    • B65D75/44Individual packages cut from webs or tubes
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

000211de Hi/go 22. Februar 2000
Folienschlauchverpackunq für eine pastöse Masse
Die Erfindung betrifft eine Folienschlauchverpackung für eine pastöse Masse.
In einer Vielzahl von Anwendungsfällen werden dosiert abzugebende pastöse Materialien in Folienschlauchverpackungen angeboten, die in spezielle Ausgabevorrichtungen eingebracht werden, um das pastöse Material auszutragen. Dabei ist es möglich, daß mehrere unterschiedliche pastöse Massen als beispielsweise 2- oder Mehrkomponentenmaterialien aus unterschiedlichen Folienschlauchverpackungen gleichzeitig ausgegeben werden. Beispiele für in Folienschlauchverpackungen angebotene pastöse Materialien sind Dichtmassen auf Silikon-, Acryl- oder PU-Basis sowie Dental-Abformmassen.
Folienschlauchverpackungen der hier in Rede stehenden Art sind aus EP-A-O 653 362 und EP-A-O 863 088 bekannt. Sämtlichen Folienschlauchverpackungen gemein ist ein Folienschlauch, der an seinen beiden axial gegenüberliegenden Endbereichen zusammengeschnürt und durch jeweils einen Verschlußclip zusammengehalten ist. Die zusammengehaltenen Endbereiche enden an den Stirnflächen des Folienschlauches, wobei sich aufgrund der Zusammenschnürung der Endbereiche zwischen diesen und dem mittleren im wesentlichen zylindrischen Abschnitt des Folienschlauches jeweils ein Schulterbereich erstreckt. Die Stirnflächen des Folienschlauches und die Schulterbereiche bilden jeweils die stirnseitigen Enden des Folienschlauches.
Zum Austragen des pastösen Materials aus einer Folienschlauchverpackung wird entweder deren Ende hinter einem der beiden Verschlußclipse abgeschnitten oder mittels eines Ansteckwerkzeuges, das im Regelfall Bestandteil eines Austraggeräts ist, eines der beiden Enden des Folienschlauches aufgestochen. Damit das nunmehr bei Ausübung von Druck mittels eines
auf den Folienschlauch einwirkenden Kolbens austretende Material das Austraggerät nicht unkontrolliert verunreinigt, sondern im wesentlichen über eine Auslaßöffnung des Austraggeräts austritt, werden Dichtelemente eingesetzt, die im Bereich der Auslaßöffnung angeordnet sind. Die Dichtelemente sind dabei an zusätzlichen mit dem Folienschlauch verbundenen Teilen (Ringe, Platten, Stutzen etc.) gehalten und gelagert. Diese zusätzlichen Teile erhöhen die Herstellungskosten und die Menge an Verpackungsmaterial.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Folienschlauchverpackung zu schaffen, an der das Dichtelement auf einfachere Art und Weise angebracht: ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Folienschlauchverpackung für eine pastöse Masse vorgeschlagen, die versehen ist mit einem Folienschlauch, der zwei einander gegenüberliegende Endbereiche aufweist, die radial zusammengeschnürt und durch jeweils einen Verschlußclips zusammengehalten sind, wobei die so zusammengehaltenen Endbereiche die Stirnflächen des Folienschlauches aufweisen.
Diese Folienschlauchverpackung ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch
ein Dichtelement zum Abdichten des Folienschlauches gegenüber einem den Folienschlauch aufnehmenden Behälter oder Behälterteil, wobei das Dichtelement den Mittelabschnitt des Folienschlauch^ in einem an einen der beiden Schulterbereiche angrenzenden Endbereich oder einen der beiden Schulterbereiche in einem an dem Mittelabschnitt angrenzenden Endbereich umgibt und mit dem Folienschlauch verbunden ist.
Nach der Erfindung ist also das Dichtelement, das vorteilhafterweise als elastischer O-Ring ausgebildet ist, direkt außen auf dem Folienschlauch angebracht, und zwar insbesondere durch eine Verklebung. Separate Halte- und Lagerungsteile für das Dichtelement entfallen damit.
Aufgrund der Zusammenschnürung der Folienschläuche, die im Regelfall aus Kunststoff und/oder einem Leichtmetall, beispielsweise Aluminium, gegebenenfalls kunststoffbeschichtet, bestehen, bilden sich kleinste Kanäle bzw. Kapillare aus, die zu einem Austritt der pastösen Masse an den Endbereichen führen können. Sofern sich in der Folienschlauchverpackung eine bei Kontakt mit Sauerstoff aushärtende pastöse Masse befindet, ist diese "Undichtigkeit" tolerierbar, da die undichten Endbereiche durch die Aushärtung der pastösen Masse selbsttätig abgedichtet werden. Anders ist die Situation bei pastösen Massen, die nicht selbsttätig aushärten. Hier tritt die pastöse Masse ungehindert aus und kann zu Verunreinigungen der Umverpackung führen.
Die Folienschlauchverpackung ist daher ferner vorteilhafterweise durch ein Abdichtmaterial zur Abdichtung der Endbereiche des Folienschlauches gekennzeichnet, wobei das Abdichtmaterial zumindest die Stirnflächen der Endbereiche des Folienschlauches überdeckt und diese damit an ihren zusammengehaltenen Endbereichen zuverlässig abgedichtet ist.
Bei der Folienschlauchverpackung gemäß dieser Weiterbildung befindet sich an den Endbereichen des Folienschlauches ein Abdichtmaterial (Versiegelungsmasse), das zumindest die Stirnflächen des Folienschlauches und damit denjenigen Bereich abdichtet, in dem die gegebenenfalls vorhandenen Kapillaren bzw. kleinsten Kanäle nach außen führen. Zweckmäßig ist es, wenn nicht nur diese Stirnflächen dieses Folienschlauchbeutels, sondern auch die an diese Stirnflächen angrenzenden Abschnitte der Endbereiche des Folienschlauches von Abdichtmaterial überdeckt ist. Bevorzugt ist es, wenn das Abdichtmaterial nach Art einer "Pille" bzw. "Kugel" jeden zusammengeschnürten Endbereich des Folienschlauches inklusive des Clipses umgibt bzw. umschließt, so daß diese Endbereiche in Abdichtmaterial "eingebettet" sind.
Wie bereits oben erwähnt, wird die Folienschlauchverpackung als Nachfüllpack in ein Abgabegerät eingelegt. Je nach Ausgestaltung des Abgabegeräts wird die Folienschlauchverpackung entweder durch Abschneiden eines der Endbereiche zwischen einem Schulterbereich und einem Clips geöffnet oder
aber durch einen außermittig angeordneten Dorn des Abgabegeräts, der sich manuell oder beim Aufbringen eines Auspreßdrucks auf die Folienschlauchverpackung in den betreffenden Schulterbereich eintreiben läßt. Für den letztgenannten Fall ist es zweckmäßig, wenn die Schulterbereiche des Folien-Schlauches frei von Abdichtmaterial sind, das Abdichtmaterial sich also im wesentlichen ausschließlich in den Endbereichen des Folienschlauches befindet, wobei gegebenenfalls der Übergang zu den Schulterbereichen noch mit Abdichtmaterial bedeckt sein kann.
Im obigen erstgenannten Fall kann auch das gesamte Stirnende der Folienschlauchverpackung, also einschließlich der Schulterbereiche, mit Abdichtmaterial versehen sein.
Die Aufbringung des Abdichtmaterials, das man auch als Siegelmasse bezeichnen kann, erfolgt zweckmäßigerweise im fließfähigen Zustand des Abdichtmaterials. Hier bietet sich zum einen die Möglichkeit an, das Abdichtmaterial entweder auf die Endbereiche durch Vergießen aufzubringen oder aber die Endbereiche in das sich im fließfähigen Zustand befindende Abdichtmaterial einzutauchen. In sämtlichen dieser Fälle behält das Abdichtmaterial bei Zimmertemperatur seine Form im wesentlichen bei. Als Abdichtmaterialien kommen beispielsweise Thermoplasten, Duroplasten, Polyolefine oder allgemein Polymermaterialien in Frage. Insbesondere wird als Abdichtmaterial ein Kleber, insbesondere Schmelzkleber, Haftschmelzkleber, ein Wachs, ein Harz, ein Polymerisat und/oder chemisch oder lichthärtende Ein- oder Mehrkomponentenmaterialien verwendet.
Vorteilhafterweise weist das Abdichtmaterial eine Wärmestandfestigkeit von mindestens 60° C und eine Kältestandfestigkeit von mindestens -5° C auf.
Nachfolgend wird anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Folien-Schlauchverpackung und
Fig. 2 in Seitenansicht den Endbereich eines alternativen Ausführungsbeispiels einer Folienschlauchverpackung.
In Fig. 1 ist in Seitenansicht eine Folienschlauchverpackung 10 dargestellt, die einen Folienschlauch 12 aus beschichtetem Aluminium aufweist. Der Folienschlauch 12 weist einen im wesentlichen zylindrischen Mittelabschnitt 14 auf, an dem sich beidseitig Schulterbereiche 16 anschließen. Diese Schulterbereiche 16 enden in zusammengeschnürten Endbereichen 18 des Folienschlauches 12, die durch Verschlußclipse 20 zusammengehalten sind. Diese Endbereiche 18 enden an Stirnflächen 22, die von dem Material des Folienschlauches 12 gebildet sind. Die Schulterbereiche 16 und die Stirnflächen 22 bilden jeweils die Stirnenden 24 der Folienschlauchverpackung 10.
Die Endbereiche 18, einschließlich der Verschlußclipse 20 und insbesondere der Stirnflächen 22 sind in Abdichtmaterial 26 eingebettet, das nach Art einer Pille bzw. Kugel in der Mitte der Stirnenden 24 angeordnet ist. Bei dem Abdichtmaterial 26 handelt es sich um einen Schmelzkleber. Dieser wird durch Eintauchen der Endbereiche 18 in den sich im fließfähigen Zusand befindlichen Schmelzkleber aufgebracht und härtet bei Abkühlung aus.
Durch das Abdichtmaterial 26 werden die gegebenenfalls vorhandenen Kapillaren bzw. Kanäle innerhalb der zusammengeschnürten Endbereiche 18 zuverlässig verschlossen, so daß das sich in der Folienschlauchverpackung 10 befindende pastöse Material 28 nicht austreten kann. Die hier beschriebene Folienschlauchverpackung 10 eignet sich daher insbesondere für solche pastöse Massen, die bei Kontakt mit Luft nicht aushärten.
30
Wenn im Rahmen dieser Erfindung davon die Rede ist, daß zumindest die Stirnflächen 22 des Folienschlauches 12 mit dem Abdichtmaterial 26 überdeckt sind, so sind mit diesen Stirnflächen stets diejenigen axial
• *
-6-
ausgerichteten Flächen an den Endbereichen 18 gemeint, die von dem Folienschlauch 14 gebildet werden. So kann es sich beispielsweise bei den Stirnflächen 22 um die Querschnittsfläche der Wandung des Folienschlauches 12, aber auch um die Innenfläche des Folienschlauches 12 handeln. Letzteres ist dann der Fall, wenn die nach außen über die Verschlußclipse 20 überstehenden Endabschnitte aufgeweitet sind, so daß sich in diesen Endabschnitten Außenbördel einstellen, so daß dann die Innenseiten des Folienschlauches 12 freiliegen. Eine solche Situation ist beispielsweise in Fig. 2 dargestellt.
Wie sich ferner aus der Zeichnung ergibt, sind die Folienschlauchverpackungen 10,10' beider Ausführungsbeispiele von einem Dichtelement 30 umgeben, das jeweils in Form eines elastischen O-Rings 32 ausgebildet und im Mittelabschnitt 14 des Folienschlauches 12 angeordnet ist. Das Dichtelement 30 ist mit dem Folienschlauch 12 verklebt. Es ist innerhalb des Mittelabschnitts 14 in einem der beiden den Schulterbereichen 16 zugewandten und an diese angrenzenden Endbereiche angeordnet. Das Dichtelement 30 dient der Rundum-Abdichtung der Folienschlauchverpackung 10,10' innerhalb eines den Folienschlauch aufnehmenden Behälters (bei 34 angedeutet) eines Austraggeräts (nicht dargestellt). Durch Aufbringen von Druck mittels eines auf das dem Dichtelement 30 abgewandten Endes des Folienschlauches 12 wird über das pastöse Material 28 eine radial auswärts wirkende Kraft ausgeübt, die das Dichtelement 30 von innen gegen den Behälter 34 (oder Teile davon) drückt und somit den dichten Sitz des Folienschlauches 12 in dem Behälter 34 unterstützt.

Claims (13)

1. Folienschlauchverpackung für eine pastöse Masse mit
- einem Folienschlauch (12), der zwei einander gegenüberliegende Endbereiche (18) aufweist, die radial zusammengeschnürt und durch jeweils einen Verschlußclips (20) zusammengehalten sind, und der einen zwischen den beiden Endbereichen (18) angeordneten Mittelabschnitt (14) aufweist, der über jeweils einen Schulterbereich (16) in die beiden Endbereiche (18) übergeht, wobei die zusammengehaltenen Endbereiche (18) die Stirnflächen (22) des Folienschlauches (12) aufweisen,
gekennzeichnet durch
- ein Dichtelement (30) zum Abdichten des Folienschlauches (12) gegenüber einem den Folienschlauch (12) aufnehmenden Behälter oder Behälterteil, wobei das Dichtelement (30) den Mittelabschnitt (14) des Folienschlauchs (12) in einem an einen der beiden Schulterbereiche (16) angrenzenden Endbereich oder einen der beiden Schulterbereiche (16) in einem an dem Mittelabschnitt (14) angrenzenden Endbereich umgibt und mit dem Folienschlauch (12) verbunden ist.
2. Folienschlauchverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (30) ein O-Ring ist.
3. Folienschlauchverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (30) mit dem Folienschlauch (12) verklebt ist.
4. Folienschlauchverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch ein Abdichtmaterial (26) zur Abdichtung der Endbereiche (18) des Folienschlauches (12), wobei das Abdichtmaterial (26) zumindest die Stirnflächen (22) der Endbereiche (18) des Folienschlauches (12) überdeckt.
5. Folienschlauchverpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtmaterial (26) auch die Verschlußclipse (20) überdeckt.
6. Folienschlauchverpackung nach Anspruch 4 oder S. dadurch gekennzeichnet, daß die Schulterbereiche (16) des Folienschlauches (12) im wesentlichen frei von Abdichtmaterial (26) sind.
7. Folienschlauchverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtmaterial (26) auch die Übergangsabschnitte zwischen den Endbereichen (18) und den Schulterbereichen (16) überdeckt.
8. Folienschlauchverpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtmaterial (26) seine Form bei Zimmertemperatur im wesentlichen beibehält.
9. Folienschlauchverpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtmaterial (26) in einem fließfähigen Zustand zumindest auf die Stirnflächen (22) der Endbereiche (18) des Folienschlauches (12) aufgebracht ist.
10. Folienschlauchverpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtmaterial (26) durch Vergießen auf die Stirnflächen (22) der Endbereiche (18) des Folienschlauches (12) aufgebracht ist.
11. Folienschlauchverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtmaterial (26) durch Eintauchen zumindest der Stirnflächen (22) der Endbereiche (18) des Folienschlauches (12) in das Abdichtmaterial (26) aufgebracht ist.
12. Folienschlauchverpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdichtmaterial (26) ein Klebematerial, insbesondere ein Schmelzkleber, Haftschmelzkleber, thermoplastischer Kautschuk, Polyolefine, ein Wachs, ein Harz, ein Polymerisat und/oder chemisch oder lichthärtende Ein- oder Mehrkomponentenmaterialien sind.
13. Folienschlauchverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdichtmaterial eine Wärmestandfestigkeit von mindestens 60°C und eine Kältestandfestigkeit von mindestens -5°C aufweist.
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