DE20003181U1 - Filtereinrichtung für ein Sauggerät - Google Patents
Filtereinrichtung für ein SauggerätInfo
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Description
G 19088 - les 01. Februar 2
FESTO AG & Co, 73 734 Esslinqen Filtereinrichtunq für ein Sauggerät
Die Erfindung betrifft eine Filtereinrichtung für ein Sauggerät, mit mindestens einem luftdurchlässigen Filter, der in der Lage ist, Feststoffpartikel zurückzuhalten.
Filtereinrichtungen dieser Art werden in Sauggeräten eingesetzt, um beim Trockensaugen Schmutzpartikel oder sonstige Festkörperpartikel aus dem von einem Saugaggregat erzeugten Saugluftstrom auszufiltern. Häufiges Anwendungsgebiet für Sauggeräte ist das Reinigen von Räumen oder Arbeitsgerätschäften im gewerblichen oder privaten Bereich, wobei in der Regel auf transportable Bauformen zurückgegriffen wird, die mit geeigneten Traggriffen und/oder Transportrollen ausgestattet sind.
Ein Problem bei den meisten Sauggeräten bereitet die nachlassende Absaugleistung durch die im Betrieb zunehmende Verschmutzung des jeweils verwendeten Filters. Zeitaufwendige und nicht selten umständliche Maßnahmen für Reinigung und/oder Austausch des Filters sind daher die Folge.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Maßnahmen zu treffen, die eine längere Nutzungsdauer der Filtereinrichtung eines Sauggerätes versprechen.
Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Filtereinrichtung für ein Sauggerät, mit einem im Betrieb eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, enthaltenden Saugraum, mit mindestens einem Filter, der mit seiner zumindest partiell luft- und flüssigkeitsdurchlässigen Filterwand derart in die Flüssigkeit im Saugraum eintaucht, daß zumindest zwei beidseits der Filterwand liegende Flüssigkeitszonen voneinander abgeteilt werden, wobei ein über der einen, ersten Flüssigkeitszone befindlicher erster Luftraum mit mindestens einer mit einem abzusaugenden Bereich verbundenen oder verbindbaren Lufteintritts-Öffnung und ein über der anderen, zweiten Flüssigkeitszone befindlicher zweiter Luftraum mit mindestens einer von einem Saugaggregat beaufschlagbaren Luftaustrittsöffnung in Verbindung steht, und wobei die beiden Lufträume derart voneinander abgetrennt sind, daß die durch das Saugaggregat erzwungene Luftströmung eine Pegelstandserhöhung der zweiten Flüssigkeitszone mit Bezug zur ersten Flüssigkeitszone hervorruft.
Auf diese Weise wird der mit Verunreinigungen angereicherte Saugluftstrom gezwungen, durch die im Saugraum gespeicherte Flüssigkeit und den in die Flüssigkeit eintauchenden Abschnitt der Filterwand hindurchzuströmen. Bereits die Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, schwemmt einen Anteil der Schmutzpartikel aus der Luftströmung aus und hindert sie am weiteren Mitströmen in der angesaugten Luft. Andere Partikel werden von der zwar luft- und feuchtigkeitsdurchlässigen, für Festkörperpartikel jedoch ein Hindernis darstellenden Filterwand zurückgehalten und ausgefiltert. Auf diese Weise ergibt sich ein quaLAtatÄv JiocJawertige&.ijufitrej.i\i.9ul}95e^S'gebnis. Dies
geht einher mit einer sehr guten Saugleistung, weil der erfindungsgemäße Aufbau der Filtereinrichtung einen Selbstreinigungseffekt hinsichtlich des eingesetzten Filters bewirkt. Partikel, die sich durch die Saugluftströmung an oder in der Filterwand abgelagert haben, werden bei einer Verringerung der Saugleistung, also beispielsweise beim Abschalten des Saugaggregates, durch die sich dann wieder angleichenden Pegelstände der beiden Flüssigkeitszonen und der damit in Verbindung stehenden Rückströmung von Flüssigkeit aus der zweiten in die erste Flüssigkeitszone, aus der Filterwand ausgeschwemmt. Auf diese Weise sammeln sich die angesaugten Festkörperpartikel in der ersten Flüssigkeitszone an und können zusammen mit der Flüssigkeit aus dem Saugraum entfernt werden, wenn ein gewisser Verschmutzungsgrad der Flüssigkeit erreicht ist. Anschließend ist der Saugraum lediglich wieder bis zum vorgesehenen Füllstand mit sauberer Flüssigkeit aufzufüllen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Der mindestens eine Filter ist so ausgebildet, daß sich mindestens eine Flüssigkeitszone außerhalb und mindestens eine andere Flüssigkeitszone innerhalb des Filters befindet, wobei es sich bei der äußeren Flüssigkeitszone zweckmäßigerweise um die erste Flüssigkeitszone handelt, also um diejenige Flüssigkeitszone, die im Betrieb der mit einem abzusaugenden Bereich verbundenen Lufteintrittsöffnung zugeordnet ist.
Um eine großflächige Filterreinigung zu erzielen, erstreckt sich die äußere Flüssigkeitszone zweckmäßigerweise um den gesamten Filter herum.
Vorzugsweise ist der Filter derart ausgebildet, daß seine Filterwand einen Boden und eine vom Boden hochragende, im Querschnitt gesehen ringähnlich in sich geschlossene Seitenwand aufweist, wobei eine der Flüssigkeitszonen in dem vom Boden und von der Seitenwand begrenzten Filter-Innenraum vorgesehen ist. Zweckmäßigerweise ist sowohl die Seitenwand als auch der Boden luft- und flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet.
Um eine möglichst große Filteroberfläche zu erzielen, kann die Filterwand des Filters zumindest partiell eine Faltenstruktur aufweisen.
Um eine zuverlässige Ausgestaltung der die Pegelstandsdifferenz hervorrufenden Druckdifferenz zu gewährleisten, ist zweckmäßigerweise eine den Filter zumindest in den außerhalb der Flüssigkeit liegenden Bereichen umschließende, luft- und flüssigkeitsdichte Abschirmwand vorgesehen. Der Saugluftstrom wird dadurch gezwungen, durch die Flüssigkeit hindurchzuströmen und hat keinen direkten Zugang zu einem außerhalb der Flüssigkeit liegenden Bereich der Filterwand. Die Abschirmwand wird in ihren Abmessungen zweckmäßigerweise so ausgeführt, daß sie in die im Saugraum befindliche Flüssigkeit eintaucht. Selbst wenn die Flüssigkeit während eines Saugvorganges auf Grund eines gleichzeitigen Transportes des Sauggerätes schwappen sollte, kann somit zuverlässig eine ungestörte Luftströmung an der Flüssigkeit vorbei verhindert werden.
Die Abschirmwand ist insbesondere so angeordnet, daß sie den Filter koaxial und zweckmäßigerweise zugleich mit radialem Abstand umschließt.
Es hat sich ferner als vorteilhaft erwiesen, die Baulänge des Filters und der Abschirmwand so aufeinander abzustimmen, daß der Filter die Abschirmwand an der der im Saugraum befindlichen Flüssigkeit zugewandten Unterseite überragt.
Der Filter, der zweckmäßigerweise einen flüssigkeitsbeständigen Aufbau hat, kann als Filterpatrone ausgebildet sein, die sich leicht montieren läßt. Eine lösbare Montage gestattet ein bedarfsgemäßes Entnehmen zum Reinigen oder Entsorgen.
Dem in die Flüssigkeit eintauchenden Filter kann in der Strömungsrichtung des Saugluftstromes mit Abstand ein außerhalb der Flüssigkeit befindlicher Zusatzfilter nachgeschaltet sein. Dieser kann ein Hauptfiltersystem bilden, dem der mit der Flüssigkeit zusammenwirkende Filter als Vorfiltersystem vorgeschaltet ist. Der Zusatzfilter befindet sich zweckmäßigerweise in einem vom Saugraum abgetrennten und diesem in Strömungsrichtung nachgeordneten Zusatzfilterraum. Er kann eine im wesentlichen flache Ausdehnung haben und über eine Faltenstruktur verfügen, so daß ein Flachfaltenfilter vorliegt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung im Zusammenhang mit einem nur strichpunktiert schematisch angedeuteten Sauggerät und
Fig. 2 den unteren Bereich der Filtereinrichtung aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung während eines Saugbetriebes.
Die Fig. 1 zeigt ein transportables und vorzugsweise fahrbares Sauggerät 1, dessen Umrisse strichpunktiert angedeutet sind. Das Sauggerät 1 ist mit einer im Längsschnitt und schematisch dargestellten Filtereinrichtung 2 ausgestattet, die einen Einsatz zum Trockensaugen ermöglicht und das Sauggerät 1 dazu prädestiniert, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich zu Reinigungszwecken eingesetzt zu werden.
Die Filtereinrichtung 2 verfügt über einen vorzugsweise aus Kunststoffmaterial bestehenden Behälter 3, dessen Formgebung den sonstigen konstruktiven Erfordernissen des Sauggerätes 1 angepaßt sein kann. Beim Ausführungsbeispiel hat er eine im wesentlichen zylindrische Gestalt.
Im Innern des Behälters 3 befindet sich ein nachfolgend als Saugraum 4 bezeichneter Innenraum. Dieser läßt sich durch eine von einem abnehmbaren oder hochschwenkbaren Deckel 55 verschlossene Öffnung 6 hindurch mit einer vorbestimmten Menge
an Flüssigkeit 7 befüllen. Bei der Flüssigkeit 7 handelt es sich im Regelfall um Wasser.
In dem Saugraum 4 befindet sich ein zweckmäßigerweise patronenartig ausgebildeter Filter 8, der mittels nicht näher dargestellter Befestigungsmittel derart lösbar fixiert ist, daß er sich bei Bedarf entfernen läßt. Er kann auf diese Weise gereinigt oder ausgetauscht werden.
Der Filter 8 verfügt beim Ausführungsbeispiel über eine Filterwand 12, die einen flachen Boden 13 und eine ausgehend von diesem Boden 13 hochragende, im Querschnitt gesehen ringähnlich in sich geschlossene Seitenwand 14 umfaßt. Letztere verfügt über eine im wesentlichen hohlzylindrische Formgebung, ist dabei jedoch mit einer Faltenstruktur 15 versehen, die eine Vergrößerung der Oberfläche der Seitenwand 14 bewirkt.
Der Boden 13 und die Seitenwand 14 begrenzen einen Filter-Innenraum 16, der an der dem Boden 13 entgegengesetzten Oberseite offen ist. Die entsprechende Filteröffnung ist bei 17 angedeutet.
Die Gestaltung der Filterwand 12 ist von an sich bekannter Art und gewährleistet einen wasserbeständigen Aufbau. Die Funktionsfähigkeit des Filters 8 - die Filterwand 12 ist mit einer Vielzahl feiner und feinster Durchlässe versehen, die eine Durchlässigkeit für Luft und Wasser gewährleisten, Festkörperpartikel bis zu einer bestimmten Minimalgröße jedoch am Durchtritt hindern - wird also auch bei Kontakt der Filterwand 12 mit Wasser oder Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
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Beim Ausführungsbeispiel ist sowohl die Seitenwand 14 als auch der Boden 13 luft- und flüssigkeitsdurchlässig aufgebaut, es wäre jedoch auch möglich, nur bestimmte ausgewählte Wandabschnitte mit den entsprechenden Eigenschaften zu versehen, zumindest jedoch den nachstehend erläuterten, in die Flüssigkeit 7 eintauchenden Abschnitt.
Der Filter 8 ist mit vertikaler Ausrichtung seiner Längsachse derart im Innenraum des Behälters 3 plaziert, daß er mit seiner den Boden 3 aufweisenden Unterseite voraus in die im Saugraum 4 aufbewahrte Flüssigkeit 7 ein Stück weit von oben her eintaucht. Eine Teillänge des Filters 8 befindet sich also in der Flüssigkeit 7, der verbleibende, obere Bereich des Filters 8 ragt aus der Flüssigkeit 7 heraus. Durch eine geeignete Halterung 18, die sich an der Innenseite der Behälterwandung 19 abstützt, wird der Filter 8 in seiner Gebrauchsposition gehalten.
Der Filter 8 taucht mit seinem unteren Bereich ständig in die Flüssigkeit 7 ein. Dies hat zur Folge, daß die Flüssigkeit 7 durch die Filterwand 12 hindurch auch in den Filter-Innenraum 16 übertritt. Auf diese Weise ergeben sich insgesamt zwei Flüssigkeitszonen, die beidseits der Filterwand 12 liegen, wobei eine erste Flüssigkeitszone 22 außerhalb des Filters 8 und eine zweite Flüssigkeitszone 23 innerhalb des Filters 8 angeordnet ist. Die äußere, erste Flüssigkeitszone 22 erstreckt sich zweckmäßigerweise in Umfangsrichtung um den gesamten Filter 8 herum, der zweckmäßigerweise zentral in das Flüssigkeitsreservoir eintaucht.
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Über der im Außenbereich des Filters 8 vorgesehenen ersten Flüssigkeitszone 22 befindet sich ein flüssigkeitsloser erster Luftraum 24, der mit mindestens einer Lufteintrittsöffnung 25 kommuniziert, die über einen weiterführenden Kanal mit einem zu Reinigungszwecken abzusaugenden Bereich 21 verbunden oder verbindbar ist. Der Kanal 26 kann zumindest partiell von einem flexiblen Schlauch gebildet sein, der am vorderen Ende einen Saugkopf trägt, welcher sich an einer abzusaugenden Stelle eines Raumes oder eines Gerätes plazieren läßt.
Ein über der zweiten Flüssigkeitszone 23 befindlicher zweiter Luftraum 27 steht mit einer ebenfalls in dem Behälter 3 ausgebildeten Luftaustrittsöffnung 2 8 in Verbindung, die durch ein elektrisch betätigbares Saugaggregat 29 beaufschlagbar ist. Der zweite Luftraum 27 setzt sich beim Ausführungsbeispiel aus dem flüssigkeitslosen Bereich des Filter-Innenraumes 16 und einem mit diesem über die Filteröffnung 17 hindurch in Verbindung stehenden Innenraumabschnitt 32 des Behälters 3 zusammen.
Das in der Regel elektromotorisch betriebene Saugaggregat 29 ist beim Ausführungsbeispiel direkt am Behälter 3 befestigt. Es ist allerdings auch eine separate Anordnung möglich, beispielsweise die Integration in einen mit dem Innenraumabschnitt 32 in Verbindung stehenden Luftaustrittskanal. Das Saugaggregat 2 9 kann auch im Innern des Behälters 3 untergebracht sein, und es kann sich außerdem die Luftaustrittsöffnung 28 unmittelbar am Saugaggregat 2 9 befinden.
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Die Halterung 18 erstreckt sich zwischen der Behälterwandung 19 und dem Filter 8, wobei sie eine vorzugsweise zentrale Einsetzöffnung 33 definiert, in die der Filter 8 von oben her eingesetzt ist. Die Halterung 18 bildet dabei einen Bestandteil einer luft- und flüssigkeitsdichten Abschirmwand 34, die den Saugraum 4 von dem Innenraumabschnitt 32 dicht abtrennt. Darüber hinaus hat die Abschirmwand 34 noch einen weiteren, vorzugsweise ring- oder hülsenähnlichen Wandabschnitt 35, der den Filter 8 unter Belassung eines im Querschnitt ringförmigen Zwischenraumes mit radialem Abstand koaxial umschließt und ausgehend von der Halterung 18 nach unten in Richtung zur Flüssigkeit 7 ragt. Mit ihrem unteren Ende taucht die Abschirmwand 34 dabei ein Stück weit in die im Saugraum 4 gespeicherte Flüssigkeit 7 ein, wobei jedoch zweckmäßigerweise vorgesehen ist, daß der Filter 8 die Abschirmwand 34 an der Unterseite nach unten hin überragt.
Der von der Halterung 18 gebildete Abschnitt der Abschirmwand 34 kann eine trichterähnliche, konische Gestalt haben und ausgehend von der Behälterwandung 19 zum Filter 8 hin schräg abfallen.
Im Betrieb der Anordnung wird durch Aktivierung des Saugaggregates 29 an der Luftaustrittsöffnung 28 und somit in dem zweiten Luftraum 27 ein Unterdruck erzeugt. Dies hat zur Folge, daß über die Lufteintrittsöffnung 25 von dem Kanal 26 her gemäß Pfeilen 36 Luft angesaugt wird. Diese Luft enthält unter anderem Feststoffpartikel, beispielsweise Staub, Schmutz oder Materialabrieb aus einem Bearbeitungsvorgang, die durch - 11 -
geeignetes Plazieren des oben erwähnten Saugkopfes mitgerissen werden.
Da die Abschirmwand 34 eine unmittelbare Luftverbindung zwischen der Lufteintrittsöffnung 25 und der Luftaustrittsöffnung 28 verhindert, ist die erzeugte Saugluftströmung gezwungen, durch die im Saugraum 4 befindliche Flüssigkeit 7 hindurchzuströmen. Die verunreinigte Luft gelangt dabei zunächst in den die Abschirmwand 34 konzentrisch umgebenden ersten Luftraum 24 des Saugraumes 4, tritt von dort gemäß Pfeilen 37 in die darunterliegende erste Flüssigkeitszone 22 ein, strömt gemäß Pfeilen 3 8 durch den in die Flüssigkeit 7 eingetauchten Abschnitt 42 der Filterwand 12 hindurch in die zweite Flüssigkeitszone 23 hinein und verläßt diese letztlich gemäß Pfeilen 39 zum zweiten Luftraum 27 und dann zur Luftaustrittsöffnung 28.
Beim Hindurchströmen durch das Wasser 7 werden bereits mit der angesaugten Luft mitgeführte Feststoffpartikel zurückgehalten und quasi aus dem Luftstrom herausgefiltert. Diese Partikel bleiben in der Flüssigkeit 7 zurück.
Andere Partikel lagern sich an der der ersten Flüssigkeitszone 22 zugewandten Wandfläche 43 der Filterwand 12 ab oder dringen ganz oder teilweise in die in der Filterwand 12 ausgebildeten Durchlässe ein. Auch sie werden daher zurückgehalten und an einem Übergang in den zweiten Luftraum 27 und somit zur Luftaustrittsöffnung 28 gehindert. Die über die Luftaustrittsöffnung 2 8 an die Umgebung ausgeblasene Luft ist daher vom größten Teil der angesaugten Partikel jgereinigt.
Da die beiden Lufträume 24, 27 durch die Abschirmwand 34 luftdicht voneinander abgetrennt sind und die Luft folglich nur durch die Flüssigkeit 7 hindurch zur Luftaustrittsöffnung 28 gelangen kann, bildet sich während des Saugbetriebes zwischen den beiden Lufträumen 24, 27 eine Druckdifferenz aus. Der Druck in dem der Luftaustrittsöffnung 28 zugeordneten zweiten Luftraum 27 ist geringer als der Druck in dem der Lufteintrittsöffnung 25 zugeordneten ersten Luftraum 24. Dies hat eine Pegelstandserhöhung der unter dem zweiten Luftraum 27 befindlichen zweiten Flüssigkeitszone 23 mit Bezug zu der dem ersten Luftraum 24 zugeordneten ersten Flüssigkeitszone 22 zur Folge. Die sich einstellende Pegelstandsdifferenz ist in Fig. 2 durch den Buchstaben "h" angedeutet.
Wird nun während einer Betriebspause das Sauggerät 1 abgeschaltet oder auf andere Weise die auf den zweiten Luftraum 2 7 ausgeübte Absaugwirkung reduziert, stellt sich zwischen den beiden Lufträumen 24, 27 wieder ein Druckgleichgewicht ein. Dieses führt automatisch zu einem Ausgleich der Pegelstände der beiden durch die Filterwand 12 hindurch miteinander kommunizierenden Flüssigkeitszonen 22, 23, was seitens der zweiten Flüssigkeitszone 23 mit einem Absenken des Pegel-Standes verbunden ist. Hierbei tritt, in Fig. 2 durch strichpunktierte Pfeile 44 angedeutet, Flüssigkeit bzw. Wasser aus der zweiten Flüssigkeitszone 23 durch den eingetauchten Abschnitt 42 der Filterwand 12 hindurch in die erste Flüssigkeitszone 22 über. Das Resultat dieser schwerkraftbedingt erzwungenen Rückströmung ist ein Ausschwemmen bzw. Ablösen zumindest eines Teils derjenigen Partikel, die sich zuvor in
und an der Filterwand 12 abgesetzt haben. Man erreicht somit eine Selbstreinigung, die automatisch jedesmal einsetzt, wenn die Saugleistung des Sauggerätes 1 reduziert bzw. das Sauggerät 1 abgeschaltet wird.
Die Verunreinigungen können nun sehr einfach dadurch entfernt werden, daß die verunreinigte Flüssigkeit 7 aus dem Saugraum 4 entnommen wird. Dies kann durch eine nicht näher dargestellte Absaugpumpe geschehen oder einfach durch ein Ausleeren des Behälters 3, der in diesem Falle zweckmäßigerweise leicht lösbar in das betreffende Sauggerät 1 integriert; ist.
Bei der Filtereinrichtung 2 des Ausführungsbeispiels wird die Filterleistung noch dadurch erhöht, daß man dem Filter 8 in Strömungsrichtung der Saugluftströmung einen stets außerhalb der Flüssigkeit 7 befindlichen Zusatzfilter 45 nachschaltet. Dieser Zusatzfilter 45 kann dann praktisch ein Hauptfiltersystem definieren, dem der mit der Flüssigkeit 7 zusammenwirkende Filter 8 im Rahmen eines Vorfiltersystems vorgeschaltet ist. Dabei kann das Vorfiltersystem für den Rückhalt gröberer Partikel ausgelegt sein, so daß der Filterwiderstand geringer ist und sich trotz der zu überbrückenden Flüssigkeit 7 ein benötigter Saugluftstrom ausbildet. Der Zusatzfilter 45 kann hier als Feinfilter fungieren, der die vom Filter 8 nicht zurückgehaltenen Partikel auffängt.
Der Zusatzfilter 45 ist beim Ausführungsbeispiel in einem Zusatzfilterraum 46 angeordnet, der von dem Innenraumabsehnitt 32 gebildet ist. Dieser wird durch den Zusatzfilter 45 in zwei Bereiche unterteilt, deren einer mit dem Filter-
Innenraum 16 und deren anderer mit der Luftaustrittsöffnung 28 kommuniziert.
Der Zusatzfilter 45 besitzt zweckmäßigerweise eine im wesentlichen flache Gestalt mit relativ großer Ausdehnung, wobei seine Filterwand faltenartig strukturiert sein kann und man von einem Flachfaltenfilter sprechen könnte.
Claims (14)
1. Filtereinrichtung für ein Sauggerät, mit einem im Betrieb eine Flüssigkeit (7), insbesondere Wasser, enthaltenden Saugraum (4), mit mindestens einem Filter (8), der mit seiner zumindest partiell luft- und flüssigkeitsdurchlässigen Filterwand (12) derart in die Flüssigkeit (7) im Saugraum (4) eintaucht, daß zumindest zwei beidseits der Filterwand (12) liegende Flüssigkeitszonen (22, 23) voneinander abgeteilt werden, wobei ein über der einen, ersten Flüssigkeitszone (22) befindlicher erster Luftraum (24) mit mindestens einer mit einem abzusaugenden Bereich verbundenen oder verbindbaren Lufteintrittsöffnung (25) und ein über der anderen, zweiten Flüssigkeitszone (23) befindlicher zweiter Luftraum (27) mit mindestens einer von einem Saugaggregat (29) beaufschlagbaren Luftaustrittsöffnung (28) in Verbindung steht, und wobei die beiden Lufträume (24, 27) derart voneinander abgetrennt sind, daß die durch das Saugaggregat (29) erzwungene Luftströmung eine Pegelstandserhöhung der zweiten Flüssigkeitszone (23) mit Bezug zur ersten Flüssigkeitszone (22) hervorruft.
2. Filtereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich mindestens eine Flüssigkeitszone (22) außerhalb und mindestens eine andere Flüssigkeitszone (23) innerhalb des Filters (8) befindet.
3. Filtereinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die äußere Flüssigkeitszone (22) in Umfangsrichtung um den gesamten Filter (8) herum erstreckt.
4. Filtereinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die erste Flüssigkeitszone (22) außerhalb und die zweite Flüssigkeitszone (23) innerhalb des Filters (8) befindet.
5. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterwand (12) des Filters (8) einen Boden (13) und eine vom Boden (13) hochragende, im Querschnitt gesehen ringähnlich in sich geschlossene Seitenwand (14) aufweist, wobei eine der Flüssigkeitszonen (23) in dem vom Boden (13) und von der Seitenwand (14) begrenzten Filter-Innenraum (16) vorgesehen ist.
6. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterwand (12) des Filters (8) zumindest partiell eine Faltenstruktur aufweist.
7. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine den Filter (8) zumindest außerhalb der Flüssigkeit (7) umschließende, luft- und flüssigkeitsdichte Abschirmwand (34).
8. Filtereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmwand (34) in die im Saugraum (4) befindliche Flüssigkeit (7) eintaucht.
9. Filtereinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmwand (34) den Filter (8) koaxial und vorzugsweise mit radialem Abstand umschließt,
10. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (8) die Abschirmwand (34) an der der im Saugraum (4) befindlichen Flüssigkeit (7) zugewandten Unterseite überragt.
11. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (8) als vorzugsweise entnehmbare Filterpatrone ausgebildet ist.
12. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß dem Filter (8) mit Abstand ein stets außerhalb der Flüssigkeit (7) befindlicher Zusatzfilter (45) nachgeschaltet ist.
13. Filtereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzfilter (45) in einem vom Saugraum (4) abgetrennten Zusatzfilterraum (46) angeordnet ist und im Strömungsweg der während des Saugbetriebes vom vorgeschalteten Filter (8) zur mindestens einen Luftaustrittsöffnung (28) strömenden Luftströmung angeordnet ist.
14. Filtereinrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzfilter (45) eine im wesentlichen flache Gestalt hat, wobei seine Filterwand faltenartig strukturiert sein kann.
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- 2000-02-22 DE DE20003181U patent/DE20003181U1/de not_active Expired - Lifetime
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