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DE20003899U1 - Vorrichtung für eine Kehlkopfmaske - Google Patents

Vorrichtung für eine Kehlkopfmaske

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DE20003899U1
DE20003899U1 DE20003899U DE20003899U DE20003899U1 DE 20003899 U1 DE20003899 U1 DE 20003899U1 DE 20003899 U DE20003899 U DE 20003899U DE 20003899 U DE20003899 U DE 20003899U DE 20003899 U1 DE20003899 U1 DE 20003899U1
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Description

I I * ·
Patentanwälte Weimarer Str. 32/34 Dipl.-Ing. Ulrich Kinkelin
Kinkelin, Mammel und Maser D - 71065 Sindelfingen Dipl.-Chem. Dr. Ulrike Mammel
Tel.: +49(0)7031/9535-5 Dipl.-Ing. Jochen Maser
Fax:+49(0)7031/9535-95 European Patent Attorneys
Datum: 03. März 2000
Mein Zeichen: 13 406
Anmelder: Wolfgang Zerer, Max-Planck-Weg 5, 71032 Böblingen
Dr. med. Christoph Ehrensperger, Kerner Str. 32, 70182 Stuttgart
Dr. med. Joachim Groß, Steigweg 13, 71065 Sindelfingen
Vorrichtung für eine Kehlkopfmaske
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Solche Kehlkopfmasken werden von und durch The Larignal Mask Company Ltd. vertrieben. Die Masken dienen zur Beatmung eines narkotisierten Patienten. Sie haben einen flexiblen oder auch steifen, aber trotzdem biegsamen Beatmungsschlauch. Dieser geht im Kehlkopfmasken-seitigen Ende in die eigentliche Kehlkopfmaske über, die in der Außendraufsicht etwa einen schlanken, eiförmigen Umriß hat. Der Tubus ist stoffschlüssig an den inneren Bereich der Kehlkopfmaske angeschlossen, nämlich an die Manschettenplatte. Der Umfang der Manschettenplatte geht in einen aufblasbaren Manschettenwulst über, der im Vergleich zum Tubus und zur Manschettenplatte weich ist.
An den Wulst ist ein Nippel angeformt, von dem ein recht dünner Kunststoffschlauch ausgeht, durch den hindurch mittels einer Spritze oder eines Manometers das Innere des Manschettenwulsts praktisch luftleer gesaugt werden kann, oder aber der Manschettenwulst aufgeblasen werden kann.
1. Mbz 2000 09:47
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-2-
Gemäß den Vorschriften des Herstellers soll die Kehlkopfmaske im entlüfteten Zustand in den Rachen eingeführt werden und so positioniert werden, daß die konkave Wand der Manschettenplatte hinter dem Kehlkopf liegt und aus dem Tubus kommende Luft dem Kehlkopf zugeführt werden kann.
Die Gebrauchsanleitung des Herstellers für die Kehlkopfmaske liegt bei und zeigt, daß es kompliziert sein kann, die Kehlkopfmaske einzuführen und dabei keine Verletzung im Rachenbereich hervorzurufen. Es ist auch einigermaßen schwierig, die Kehlkopfmaske richtig zu positionieren und auch zu kontrollieren, ob der Tubus sich nicht um seine Längsachse etwas verdreht hat. Hierfür dient eine schwarze Linie auf der Oberseite des Tubus; eine Torsion im Rachen ist damit aber nicht auszuschließen.
Ist die gesamte Vorrichtung richtig positioniert, dann wird über den dünnen Schlauch der Manschettenwulst aufgeblasen und dichtet dann den Kehlkopfbereich weich aber sicher und anatomisch richtig ab.
Für unterschiedliche Körpergewichte gibt es unterschiedliche Kehlkopfmasken, deren Größe an die Körpergewichte angepaßt sind. Es gibt zur Zeit etwa 7 Größen. Die Größen decken den Bedarf vom Neugeborenen bis zum Erwachsenen mit einem Körpergewicht von mehr als 90 kg ab.
Für eine Einzelperson gestaltet sich das schnelle und korrekte Einführen der Larynxmaske häufig schwierig. Auch die Mithilfe einer zweiten Person (Esmarc-Handgriff) kann diese Schwierigkeiten oft nicht beheben. Dies gilt in besonderem Maße für flexible Larynxmasken.
Die Kehlkopfmasken sind mehrfach verwendbar und sterilisierbar. Dabei ist der Anteil der Kehlkopfmasken mit starrem Tubus ganz wesentlich größer wie der Anteil mit flexiblem Tubus.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Einführen einer solchen Kehlkopfmaskenvorrichtung anzugeben, die leicht handhabbar ist, gegebenenfalls auch einhändig handhabbar ist, eine schnellere und sicherere Einführung ermöglicht, die Position der Kehlkopfmaske im Rachen leichter nachvollziehen läßt, sterilisierbar ist, wiederverwendbar ist und ihre Handhabbarkeit praktisch aus ihrer Form ohne langwierige Erläuterungen aus sich selbst heraus erklärt.
13406BH5.DOC
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Die Erfindung wird anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben. Dabei sind die zu positionierenden Kehlkopfmaskenvorrichtungen gestrichelt dargestellt. Die Darstellung der Einfuhr-Hilfe bedient sich durchgezogener Umriß-Linien.
In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 die Seitenansicht einer Einführvorrichtung mit gestrichelt
dargestellter Kehlkopfmaskenvorrichtung mit flexiblem, längeren Tubus,
die Darstellung von Figur 1, jedoch ohne Kehlkopfmaskenvorrichtung,
eine Ansicht gemäß Pfeil 3 in Figur 2,
eine perspektivische seitliche Ansicht des vorderen Bereichs der Drahtvorrichtung,
eine vergrößerte Ansicht von Figur 1 gemäß dem Pfeil 5 und in diesem Bereich,
eine Seitenansicht ähnlich dem unteren Teil von Figur 1, wobei einmal (Figur 6) ein längerer, flexibler Tubus positioniert wurde und gemäß Figur 7 ein steiferer, kürzerer Tubus positioniert wurde,
einen vergrößerten Schnitt längs der Linie 8-8 in Figur 3.
Die Einführvorrichtung 11 besteht aus chirurgischem, sterilisierbarem Material und hat keine losen, verlierbaren Teile. Ihr Handgriff 12 ist massiv und ohne Hohlräume. Er ist deutlich flacher als breit, hat abgerundete Kanten und paßt sowohl für Linkshänder als auch Rechtshänder. Die Form ist von Griffen bekannt, wie sie für Wundhaken, z. B. Wundhaken nach Zenker, Schoenbom bekannt sind. Die Länge eines solchen Handgriffs 12 ist etwa 10 cm. Die Höhe ist etwa 7 mm und an seiner breitesten Stelle ist der Handgriff etwa 1,5 cm breit.
Am Handgriff 12 ist eine Haltespangen-Anordnung 13 starr befestigt. Sie umfaßt eine auf der Oberseite 14 des Handgriffs 12 angelötete Gabel 16, die im wesentlichen U-förmig und einstückig ist und mit ihrem Scheitelbereich 17 mit Abstand
Figur 2
Figur 3 Figur 4
Figur 5
Figur 6 und Figur 7
Figur8
AM068HS.DOC
• · ■· · · "552
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vom freien Ende 18 des Handgriffs 12 angelötet ist. Die Schenkel 19 verlaufen parallel zueinander. Ihr oberer Endbereich 21 ist deutlich nach hinten abgebogen. Die Stirnflächen 20 sind abgerundet, damit die Gefahr des Einstechens in die Gummihandschuhe des Arztes minimiert wird.
An den Schmalseiten 22 des Handgriffs 12, jedoch in deren vorderem Endbereich hat die Haltespangen-Anordnung 13 die Form zweier U-Bügel 23, deren U-Schenkel 24, 26 parallel zueinander etwa senkrecht zur Oberseite 14 verlaufen.
Die unteren Stummel 27, 28 der U-Schenkel 24, 26 sind um 90° zu den Schmalseiten 22 hin abgebogen. Beide U-Bügel 23 sehen in der Fertigung gleich aus, so daß besondere Herstellungsanweisungen überflüssig sind. Die Stummel 27, 28 sind in Sacklöchern 29 starr befestigt, z. B. durch Lasern, ohne die Bildung von Keimnestern zu gestatten. Dies gilt auch hinsichtlich des Scheitelbereichs 17 und der dortigen Befestigung an der Oberseite 14. Die U-Bügel 23 sind aus einem etwas dünneren Drahtmaterial wie die Gabel 16. Als Leit-Hilfe ist der obere Bereich der U-Bügel 23 ein klein wenig nach außen gebogen.
In die Stirnfläche 29 des Handgriffs 12 sind symmetrisch zur Mittenebene 25, die senkrecht zu Figur 3 steht und parallel zu Figur 1 liegt, zwei Sacklöcher 31, 32 eingebracht, die von der Mittenebene 25 aus gesehen einen erheblichen Abstand haben und nahe an den Schmalseiten 22 liegen. In den Sacklöchern 31, 32 sind die Endbereiche 33, 34 einer Drahtvorrichtung 36 stoffschlüssig befestigt, so daß die Drahtvorrichtung 36 weitestgehend diejenigen Bewegungen macht, die mit Hilfe des Handgriffs 12 die Hand eines Arztes der Drahtvorrichtung 36 mitteilen will.
Die Drahtvorrichtung 36 ist aus federhartem Stahl gemäß DIN 1.4401. Als bevorzugtes Material wird ein Material mit der Bezeichnung X 5 Cr Ni Mo 18 10 verwendet.
Während der Handgriff 12 aus handelsüblicher Schlagware gefertigt ist, wie sie auch für Raspatorien oder Wundhaken verwendet wird, sind die aus Draht bestehenden Teile spezifisch für die Einführvorrichtung 11 und 13 gebogen und bearbeitet. Die Drahtvorrichtung 36 ist symmetrisch zur geometrischen Mittenebene 25
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und gleichermaßen für Rechtshänder wie für Linkshänder geeignet, was auch für die gesamte Einführvorrichtung 11 zutrifft.
Mit zwei kurzen Drahtbereichen 37, 38 verläuft die Drahtvorrichtung 36 zunächst in direkter Fortsetzung des Handgriffs 12. Es erfolgt dann eine Abkröpfung 39, 41 mit zwei etwa gleichen, stumpfen Winkeln und zwar so weit, daß der hierauf folgende Drahtbereich 39, 41, in der Seitenansicht von Figur 1 gesehen, merklich oberhalb der Oberseite 14 des Handgriffs 12 liegt. Jeweils ab dem ersten Knie 42, 43 der Abkröpfung beginnt der Drahtbereich 39, 41 zu divergieren, um dann in einen Bogen 44, 46 überzugehen, der einen sehr großen Krümmungsradius entsprechend dem beim Patienten im Rachen zu erwartenden, notwendigen Krümmungsradius aufweist. Es handelt sich hier allerdings nicht um einen Radius im mathematischen Sinn. Vielmehr nimmt die Krümmung ab der Abkröpfung 39, 41 zu, um dann zur Spitze 47 hin dann wieder abzunehmen.
In der Draufsicht gemäß Figur 3 ist - wiederum symmetrisch zur Mittenebene 25 eine bogenförmige Abbiegung 48, 49 von der Mittenebene 25 weg, vorgesehen, die nach einem Wendepunkt 51, 52 wieder in eine zur Mittenebene 25 hin konvexe Abbiegung 53, 54 übergeht. Diese endet jeweils in einer stumpfen Biegung 56, 57, die durch eine stumpfe Umbiegung von 180°, auf sich selbst zurückgebogen, entstanden ist.
Nach der Biegung 56, 57 geht die Drahtvorrichtung 36 in eine randoffene etwa &OHgr;-förmige Bucht über, die symmetrisch zur Mittenebene 25 ist. Es entsteht dadurch eine lichte Weite 58, die sich zunächst bogenförmig vergrößert und dann in einen abschließenden Radius 59 übergeht. Wie Figur 2 zeigt, ist dieser &OHgr;-förmige, gabelartige Teil 61 in der Ansicht der Figur 2 ab den Biegungen 56, 57 zum Mittelpunktsbereich 62 herausgebogen. Wie schon oben gesagt, ist der Draht im Bereich des Bogens 44, 46 und auch bis zur Spitze 47 keineswegs nach einem mathematischen Radius gebogen, vielmehr erfolgt die Biegung gemäß der Rachenraum-Krümmung.
Auch der gabelartige Teil 61 ist nicht nur in der Ansicht von Figur 3 in dieser Ebene &OHgr;-förmig gebogen. Vielmehr ist der gabelartige Teil 61 gemäß Figur 2 auch nach innen zu in Richtung auf den Mittelpunktsbereich 62 gebogen.
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Die gesamte Einführvorrichtung 11 ist glaskugelgestrahlt.
Die Stummel 27, 28 sind durch Laserschweißung am Handgriff 12 befestigt. Im Gegensatz zu einer Hartlötung benötigt man hier keine anderen Metalle als Lot. Auch die Endbereiche 33, 34 sind in die Sacklöcher 31, 32 mittels Laserschweißung eingeschweißt. Auch im Scheitelbereich 17 wurde zur Verbindung mit der Oberseite 14 Laserschweißung verwendet. Damit kann man erreichen, daß keine Verunreinigungsnester entstehen und daß trotzdem die Herstellung vereinfacht wird. Auch bleiben die Werkzeug kosten sehr niedrig. Man könnte die Einführvorrichtung 11 auch äquivalent aus Kunststoff spritzen, wobei dieser Kunststoff hinsichtlich der Drahtvorrichtung zumindest in etwa deren Eigenschaft haben müßte. Es wäre dies aber wesentlich teurer in der Herstellung.
Die Kehlkopfmaske hat eine Manschettenplatte 63, in die in bekannter Weise ein Tubus 64 spitzwinklig mündet. In bekannter Weise geht die kleinere, zungenförmige Manschettenplatte 63 in einen Manschettenwulst 66 über, der in den Figuren im aufgeblasenen Zustand gestrichelt angedeutet ist. Er hat einen Nippel 67, der ein Luftschläuchen 68 faßt, das am nicht gezeichneten Ende mit einer Aufblas-/Entlüftungsvorrichtung verbunden ist. Von der Oberseite gemäß Figur 5 aus gesehen, ist eine ebenfalls an sich bekannte Klebenaht 71 vorhanden, die mit dazu beiträgt, daß der Manschettenwulst 66 mit der Manschettenplatte 63 verbunden ist. Der gabelartige Teil 61 liegt in der gezeichneten Weise im Bereich der Klebenaht 71 aber auch auf dieser auf. Der Radius 59 liegt im Bereich zwischen dem Manschettenwulst 66 und dem spitzwinkligen Verbindungsbereich 72 an. Dieser Bereich ist es auch, der den Schub der Einführvorrichtung 11 beim Einführen in den Mundraum und Schlundraum des Patienten aufnimmt. Da der gabelartige Teil 61 bis zu den Biegungen 56, 57 auf dem Manschettenwulst 66, aber auch auf der Manschettenplatte 63 aufliegt, wird durch die räumliche Entfernung dieser Bereiche die Manschettenplatte 63 und der Manschettenwulst 66 am Kippen verhindert. Gegenüber dem Handgriff 12 können diese Teile nicht kippen, so daß man aus der Lage des Handgriffs 12 auf die Positionierung der Manschettenplatte 63, des Manschettenwulst 66 aber auch des Tubus 64 schließen kann.
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Diesseits des Verbindungsbereichs 72 wird der Tubus 64 seitlich durch den Bogen 44, 46 geführt. Das Luftschläuchen 68 verläuft fast in beliebiger Weise wie der Tubus 64.
Hat man einen Tubus vom steiferen, kürzeren Typ, dann wird dieser im flexibleren Bereich von den Bügeln 23 festgeklemmt. Der starre, der wesentlich steifere Anschlußbereich 73 bleibt oberhalb des Handgriffs 12 zugängig. Ein Beatmungsschlauch kann dann durch die Gabel 16 geführt werden, so daß der Arzt alles zusammen mit einer Hand fassen kann und der Handgriff 12 eine Ausrichtungs- und Entlastungshilfe darstellt.
Bei operativen Eingriffen, wie z. B. in der Hals-Nasen-Ohrenkunde oder der Kiefer- und Gesichtschirurgie werden insbesondere bei Kindern flexible Tuben 74 bevorzugt, die einen günstigeren Zugang zum Operationsgebiet ermöglichen. Dieser ist in den allermeisten Fällen länger wie der steifere Tubus 64. Wiederum wird der Tubus 74 zwischen den U-Bügeln 23 festgeklemmt. Er wird dadurch auf Zug belastet, in dem der auch hier vorhandene, starre Querflansch unter Spannung an den Schenkeln 19 der Gabel 16 anliegt.
Auch hier umfaßt der Arzt vorzugsweise den Bereich zwischen den U-Bügeln 23 und der Gabel 16 und kann die Gesamtheit leicht und im Ergebnis vorhersehbar im Rachenraum des Patienten positionieren.
Ist der Arzt mit dem Sitz zufrieden, wird der Tubus 64 oder 74 aus seiner Haltespangenanordnung 13 gelöst, die Einführvorrichtung 11 im Uhrzeigersinn etwa um die Kröpfung gedreht. Da die lichte Weite 58 genügend groß ist und beim Drehen der Radius 59 aus dem Verbindungsbereich 72 herausbewegt wird, kann auch der an sich breite Verbindungsbereich 72 die lichte Weite 58 passieren und man kann die Einführvorrichtung 11 komplett aus dem Schlund herausnehmen. Die Kehlkopfmaske bleibt an ihrem Ort, da sie nicht mitgenommen wird. Gegebenenfalls ist der Manschettenwulst 66 vor dem Herausnehmen der Einführvorrichtung 11 etwas aufzublasen.
Unterschiedlich große Kehlkopfmasek benötigen unterschiedlich große Einführvorrichtungen 11. Für größenmäßig nahe Kehlkopfmasken kann auch eine einzige diesen Größe &eegr; unterschied abdeckende Einführvorrichtung 11 verwendet werden.
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Claims (17)

1. Vorrichtung zum Einführen einer Kehlkopfmaske vom Typ der Laryngeal Mask Company mit einem flexiblen Beatmungsschlauch, dessen einer Endbereich eine Öffnung aufweist, dessen anderer Endbereich spitzwinklig in einer Manschettenplatten-Vorrichtung übergeht, die in einen anschmiegsamen aufblasbaren Manschettenwulst übergeht, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) Die Vorrichtung (11, 12) weist einen Griff (12) auf, der eine Haltespangen- Anordnung (23, 16) für den einen Endbereich des Beatmungsschlauches (74) aufweist.
b) Der Griff (12) geht etwa parallel zum Beatmungsschlauch (74) in eine Draht- Vorrichtung (11) über, die im wesentlichen dem Bogen des zu intubierenden Beatmungsschlauchs (74) folgt und sich im anderen Endbereich des Beatmungsschlauches (74) zu einer Gabelung (48, 49) gabelt.
c) Die Gabelung (48, 49) umgreift mit Spiel den anderen Endbereich und setzt sich in einem ersten Ast (51, 52, 53, 54) in Richtung der Spitze des Manschettenwulstes (66) oberhalb derselben fort.
d) Der erste Ast (51, 52, 53, 54) folgt der Form des Übergangs (71) der Manschettenplatten-Vorrichtung (63) zum Manschettenwulst (66) und verläuft nach einer stumpfen 180°-Umbiegung (56, 57) innerhalb und unterhalb des ersten Asts (51, 52, 53, 54), im wesentlichen im Bereich des Übergangs (71), dort anliegend zurück.
e) Im Zwickel zwischen Manschettenplatte (63) und Manschettenwulst (66) anliegend setzt sich dort die Drahtvorrichtung (11) als Bogen (59) fort, der den Taillenübergang des anderen Endbereichs und Manschettenplatten- Vorrichtung (63) umgreift.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Mittenebene (25) des Mund-Schlundbereichs eines Patienten zumindest im wesentlichen symmetrisch ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (12) eine flache Latte ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Draht- Vorrichtung (11) im wesentlichen symmetrisch zur Medianebene (25) des Patienten ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtvorrichtung (11) einen durchgehenden Draht umfaßt, dessen eines und dessen anderes Ende (31, 32) vom Griff (12) ausgeht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Bogens (44, 46) des Beatmungsschlauches (64) die beiden Drahtbereiche (44, 46) einen Abstand etwa im Bereich des Beatmungsschlauch- Druckmessers haben und für diesen eine Seitenführung sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltespangen-Anordnung (13) zumindest im Taillenbereich eine solche Form hat, die den Beatmungsschlauch (74) kraftschlüssig und/oder formschlüssig zu halten gestattet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltespangen-Anordnung im freien Endbereich (18) des Griffs (12) eine vom Griff (12) abstehende Gabel (16) aufweist, zwischen deren Zinken (19) der eine Endbereich des Beatmungsschlauches (74) paßt und in Längsrichtung unter Zug stehend fixierbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am anderen Endbereich des Griffs (12) die Haltespangen-Anordnung (13) eine Gabelvorrichtung (23) aufweist, die den Beatmungsschlauch (74) seitlich führt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabelvorrichtung (23) in Querrichtung gesehen eine V-förmige Gestalt hat, wobei die V-Enden (27) am Griff (12) befestigt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltespangen-Vorrichtung (13) keine beweglichen Teile aufweist, in Längsrichtung des Griffes (12) durchgängig ist und seitliche Anlageflächen (19, 24, 26) für den Beatmungsschlauch (74) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtvorrichtung (11) nach dem Handgriff (12) eine Kröpfzone (42, 43) aufweist, die zum Beatmungsschlauch (74) hin gerichtet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtvorrichtung (11) vom Bereich der Gabelung (48, 49) aus sich zur Manschettenplatten-Vorrichtung (63) zu deren Spitzenbereich hin absenkt, in Form eines geschlossenen V-Bogens (59, 61) nach der 180°-Umbiegung (56, 57) zurückläuft, welcher V-Bogen (59, 61) auf der Manschettenplatten-Vorrichtung (63) diese niederhaltend aufliegt und die lichte Weite (58) dieses V-Bogens (59, 61) größer ist als der Durchmesser des Tubus (74).
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der geschlossene V-Bogen (59, 61), in Seitenansicht der Vorrichtung (11) gesehen, unter einem spitzen Winkel zum ersten Ast (53, 54) der Gabelung (51, 52, 53, 54) liegt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zinken (19) der Haltespangen-Anordnung (16) in ihrem freien Endbereich (21) wenig zum anderen Ende (18) des Griffs (12) hingebogen sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus chirurgischem Stahl ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtvorrichtung (11) von Hand nachbiegbar ist.
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