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DE20003421U1 - Lagervorrichtung für Datenträger - Google Patents

Lagervorrichtung für Datenträger

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Publication number
DE20003421U1
DE20003421U1 DE20003421U DE20003421U DE20003421U1 DE 20003421 U1 DE20003421 U1 DE 20003421U1 DE 20003421 U DE20003421 U DE 20003421U DE 20003421 U DE20003421 U DE 20003421U DE 20003421 U1 DE20003421 U1 DE 20003421U1
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DE
Germany
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storage device
storage
data
data carrier
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DE20003421U
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Individual
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Individual
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
    • G11B17/22Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records
    • G11B17/24Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records the magazine having a toroidal or part-toroidal shape
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
    • G11B17/22Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records
    • GPHYSICS
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    • G11B17/22Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records
    • G11B17/30Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records wherein the playing unit is moved according to the location of the selected record

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Description

Gesthuysen & von Rohr
00.113.4.CO Essen, den 25. Februar 2000
des Herrn
Gebrauchsmusteranmeldung
Lothar Klick Kranenbergstraße
58452 Wirten
mit der Bezeichnung
"Lagervorrichtung für Datenträger"
Gesthuysen & von Rohr - 1 -
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lagerrichtung für Datenträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Datenträger im Sinne der vorliegenden Erfindung sind insbesondere CDs (Compact Discs) und DVDs (Digital Versatile Discs), können aber auch sonstige Datenträger, insbesondere für Musik, Videos, Spiele, Programme u. dgl., sein. Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung unter primärem Bezug auf CDs als Datenträger näher erläutert.
Aus der Praxis sind verschiedene Arten von CD-Ständern und CD-Aufbewahrungsboxen o. dgl. bekannt. Derartige Lagervorrichtungen weisen jeweils eine Vielzahl von Lagerplätzen zur Aufnahme von Datenträgern auf. Das Einsortieren der Datenträger - einzelweises Ablegen in Lagerplätzen - und das Entnehmen eines gewünschten Datenträgers erfolgen jeweils manuell. Bei einer Vielzahl von Datenträgern leidet dementsprechend die Übersichtlichkeit. Insbesondere steigt der Zeitaufwand, bis ein Datenträger ausgesucht und ein gewünschter Datenträger gefunden wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lagervorrichtung für Datenträger anzugeben, die ein einfaches und schnelleres Auswählen bzw. Auffinden und Entnehmen eines Datenträgers ermöglicht, also einen erhöhten Bedienungskomfort aufweist.
Die obige Aufgabe wird durch eine Lagervorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, die Identifizierung eines gewünschten Datenträgers zu erleichtern bzw. zu automatisieren. Hierzu sind insbesondere zwei Hauptvarianten vorgesehen, die auch miteinander kombinierbar sind.
Gemäß der ersten Hauptvariante ist die Lagervorrichtung derart ausgebildet, daß nach Auswahl eines gewünschten Datenträgers dieser Datenträger in eine Entnahmeposition bewegt wird. Hierzu weist die Lagervorrichtung vorzugsweise eine entsprechende Fördereinrichtung und/oder eine entsprechende Handhabungseinrichtung
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auf. Der Datenträger kann dann aus der Entnahmeposition manuell entnommen werden.
Gemäß der zweiten Hauptvariante ist die Lagervorrichtung derart ausgebildet, daß nach Auswahl eines gewünschten Datenträgers die aktuelle Lagerposition des ausgewählten Datenträgers anzeigbar bzw. indentifizierbar ist. Hierzu weist die Lagervorrichtung insbesondere eine entsprechende Anzeigeeinrichtung auf. Der ausgewählte Datenträger kann dann direkt dem angezeigten bzw. identifizierbaren Lagerplatz entnommen werden.
Bei beiden Hauptvarianten entfällt jeweils das "lästige" Suchen nach dem gewünschten Datenträger, so daß sich ein höherer Bedienungskomfort ergibt. Außerdem wird auch schlecht sehenden Menschen die gezielte Entnahme eines ausgewählten bzw. gewünschten Datenträgers wesentlich erleichtert bzw. überhaupt ermöglicht.
Weitere Eigenschaften, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht einer vorschlagsgemäßen Lagerungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine schematische, seitliche Schnittansicht der Lagervorrichtung gemäß
Fig. 1;
Fig. 3 eine vorschlagsgemäße Lagervorrichtung mit Fernsteuerung gemäß einer
dritten Ausführungsform; und
Fig. 4 eine vorschlagsgemäße Lagervorrichtung mit Fernsteuerung gemäß einer
dritten Ausführungsform.
Fig. 1 und 2 zeigen eine vorschlagsgemäße Lagervorrichtung 1 gemäß einer ersten Ausführungsform. Die Lagervorrichtung 1 ist zur Aufnahme einer Vielzahl von Datenträgern 2 ausgebildet und weist hierzu entsprechende Lagerplätze 3, insbesondere
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zur einzelweisen Aufnahme von Datenträgem 2 auf. Bei den Datenträgem 2 handelt es sich insbesondere um CDs, DVDs o. dgl. Diesbezüglich wird ergänzend auf die eingangsseitigen Ausführungen verwiesen.
Die Lagervorrichtung 1 gemäß der ersten Ausführungsform ist derart ausgebildet, daß ein ausgewählter Datenträger in eine Entnahmeposition 4 bewegbar ist, wie in Fig. 2 angedeutet. Aus dieser Entnahmeposition 4 ist der hier vorragende Datenträger 2 manuell entnehmbar.
Die Lagervorrichtung 1 weist eine Fördereinrichtung 5 auf, mit Hilfe derer hier alle Lagerplätze 3 bzw. alle von der Lagervorrichtung 1 aufgenommenen Datenträger 2 gesteuert bewegbar bzw. verschiebbar sind.
Die Lagerplätze 3 sind hier gruppenweise zu Fördereinheiten 6 zusammengefaßt, die beispielsweise an einer Führung 7 paternosterartig bewegbar sind. Beim Darstellungsbeispiel sind die Lagerplätze 3 bzw. die Fördereinheiten 6 im wesentlichen in einer Vertikalebene auf- und abbewegbar. Entsprechend weist die Fördereinrichtung 5 einen zugeordneten Antrieb 8 auf, der beispielsweise ein Trum oder ein sonstiges, insbesondere endloses Förderelement, mit dem die Transporteinheiten 6 oder ggf. die Lagerplätze 3 unmittelbar gekoppelt sind, bedarfsweise bewegt bzw. umlaufen läßt. Hier sind selbstverständlich auch andere konstruktive Lösungen möglich.
Die Fördereinrichtung 5 kann alternativ beispielsweise auch lediglich eine einzelweise Bewegung einzelner Transporteinheiten 6 mit einem Lagerplatz 3 oder mehreren Lagerplätzen 3 ermöglichen.
Zusätzlich oder alternativ weist die Lagervorrichtung 1 eine Handhabungs einrichtung 9 zum Bewegen eines ausgewählten Datenträgers 2 in die Entnahmeposition 4 auf. Die Handhabungseinrichtung 9 weist insbesondere ein Handhabungselement 10, wie ein Schiebeelement, einen Greifer o. dgl., auf, wie in Fig. 2 angedeutet. Beim Darstellungsbeispiel kann dementsprechend die Handhabungseinrichtung 9 einen ausgewählten Datenträger 2, der mittels der Fördereinrichtung 5 zur bzw. vor die Handhabungseinrichtung 9 bewegt wurde, aus seinem Lagerplatz 3 heraus in die Entnah-
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meposition 4 bewegt bzw. vorgeschoben werden. Anschließend kann dieser Datenträger 2 der Lagervorrichtung 1 manuell entnommen werden.
Die Einlagerung von Datenträgern 2 in die Lagervorrichtung 1 erfolgt hier umgekehrt. Ein einzulagernder Datenträger 2 wird manuell in die Entnahmeposition 4 gebracht, ggf. auch weiter in die Lagervomchtung 1 bzw. zur Handhabungseinrichtung 9 hin oder in einen zugeordneten, freien Lagerplatz 3 manuell eingeschoben. Je nach mechanischer und funktionaler Ausgestaltung führt die Handhabungseinrichtung 9 den einzulagernden Datenträger 2 dann in den zugeordneten Lagerplatz 3 (vollständig) ein.
Anstelle der Einlagerung von Datenträgern 2 über die Entnahmeposition 4, kann die Einlagerung auch über eine sonstige, nicht dargestellte Aufnahmeposition erfolgen. Dabei kann dann auch anstelle der Handhabungseinrichtung 9 eine zusätzliche bzw. weitere, ggf. auch anders aufgebaute Handhabungseinrichtung und/oder eine sonstige Fördereinrichtung vorgesehen sein. Beispielsweise können einzulagernde Datenträger 2 auch stapelweise an einer Aufnahmeposition abgelegt werden, aus der sie von der Lagervorrichtung 1 selbsttätig insbesondere einzelweise aufgenommen und eingelagert werden.
Die Lagervorrichtung 1 weist vorzugsweise eine Eingabeeinrichtung 11 zur Eingabe von Identifizierungsdaten (Titel, Interpret o. dgl.), die einen Datenträger 2 identifizieren, auf, wie in Fig. 1 angedeutet. Die Eingabeeinrichtung 11 umfaßt insbesondere Eingabetasten 12 o. dgl. Die Eingabe von Identifizierungsdaten ist insbesondere für die Auswahl eines gewünschten Datenträgers 2 erforderlich. Jedoch kann die manuelle Eingabe auch bei einzulagernden Datenträgern 2, insbesondere wenn deren Identifikation nicht selbsttätig möglich ist, oder zu Korrekturzwecken erfolgen.
Zur Eingabe von Identifizierungsangaben bzw. Auswahl von Datenträgern 2 und/oder zur Steuerung der Lagervorrichtung 1 kann alternativ oder zusätzlich zur Eingabeeinrichtung 11 eine Fernsteuerung vorgesehen sein. Hierzu wird auf die weiteren Ausführungsformen gemäß Fig. 3 und 4 mit Fernsteuerungen 13 verwiesen, worauf später noch näher eingegangen wird.
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Zur Identifikation von einzulagernden Datenträgern 2 weist die Lagervorrichtung 1 gemäß dem ersten Ausfuhrungsbeispiel vorzugsweise eine Identifizierungseinrichtung 14 zur selbsttätigen Bestimmung von Identifizierungsdaten von Datenträgern 2 auf. Die Identifizierungseinrichtung 14 weist insbesondere mindestens einen Barcodeleser 15 oder eine sonstige, vorzugsweise optisch und/oder elektromagnetisch arbeitende Erkennungseinrichtung auf. Die Identifizierungseinrichtung 14 bzw. deren Komponenten, insbesondere zwei Barcodeleser 15, sind vorzugsweise im Bereich einer zentralen Aufnahmeposition der Lagervorrichtung 1 zur Aufnahme von einzulagernden Datenträgern 2 angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2 entspricht die Aufnahmeposition der Entnahmeposition 4, so daß die Identifizierungseinrichtung 14 bzw. die Barcodeleser 15 in diesem Bereich - hier im Bereich eines Einführschlitzes o. dgl. und vorzugsweise innerhalb eines Gehäuses 16 der Lagervorrichtung 1 - angeordnet ist bzw. sind.
Insbesondere sind die Erkennungseinrichtungen der Identifizierungseinrichtung 14, wie die Barcodeleser 15, auf beiden (Flach-)Seiten eines Einführweges bzw. -Schlitzes angeordnet, so daß beim Einführen bzw. Hindurchbewegen eines Datenträgers 2 eine sichere, selbsttätige Bestimmung von Identifizierungsdaten - wie Titel, Interpret u. dgl. - des Datenträgers 2 ermöglicht wird.
Selbstverständlich ist die Identifizierungseinrichtung 14 an die Art der einzulagernden Datenträger 2 bzw. an deren Verpackungen, Hüllen o. dgl. angepaßt. Insbesondere bei Datenträgern 2 in Form von CDs ist vorgesehen, daß die CDs zusammen mit ihren üblichen Verkaufshüllen, die üblicherweise auf der rückwärtigen Flachseite einen den jeweiligen Datenträger 2 identifizierenden Barcode tragen, von der Lagervorrichtung 1 aufgenommen und eingelagert werden. Jedoch können insbesondere CDs oder DVDs alternativ auch ohne ihre Verkaufshüllen bei entsprechender Anpassung der Lagervorrichtung 1 von dieser aufgenommen und aufbewahrt werden. Insbesondere sind dann die Identifizierungseinrichtung 14, die Handhabungseinrichtung 9, die Transporteinrichtung 5 und/oder die Lagerplätze 3 entsprechend angepaßt. Beispielsweise kann die Identifizierungseinrichtung 14 auch derart ausgebildet sein, daß sie die Anfangsspur einer CD oder DVD zur Identifikation derselben lesen kann.
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Die Identifizierungseinrichtung 14 kann alternativ oder zusätzlich auch der Handhabungseinrichtung 6, der Transporteinrichtung 5 und/oder den Lagerplätzen 3 zugeordnet sein. Zusätzlich kann die Identifizierungseinrichtung 14 hierbei einer Erkennung der Belegung eines Lagerplatzes 3 durch einen Datenträger 2 dienen. Alternativ kann diese Belegungserkennung auch durch einen separaten Sensor oder mehrere separate Sensoren (nicht dargestellt) realisiert sein.
Alternativ oder zusätzlich kann die Identifizierungseinrichtung 14 an einer sonstigen, insbesondere von außen zugänglichen Stelle der Lagervorrichtung 1 angeordnet und/oder in die Fernsteuerung 13 integriert sein. Üblicherweise wird dann zur selbsttägigen bzw. automatisierten Bestimmung bzw. Eingabe der Identifizierungsdaten der entsprechende Datenträger 2 oder dessen Hülle manuell in die Nähe der Indentiflzierungseinrichtung 14 bewegt.
Die Lagervorrichtung 1 weist eine Steuereinrichtung 17 insbesondere zur Steuerung der Fördereinrichtung 5 bzw. dessen Antriebs 8 und/oder der Handhabungseinrichtung 9 auf. Weiter ist die Identifizierungseinrichtung 14 mit der Steuereinrichtung 17 verbunden, so daß die von der Identifizierungseinheit 14 beim Aufnehmen bzw. Einlagern eines Datenträgers 2 bestimmten Identifizierungsdaten später wieder dazu verwendet werden können, um den Datenträger 2 bzw. dessen Lagerplatz 3 bei Bedarf — also bei Auswahl durch einen nicht dargestellten Bediener — in die Entnahmeposition 4 zur Entnahme des entsprechenden Datenträgers 2 bewegen zu können. Insbesondere speichert hierzu die Steuereinrichtung 17 die erforderlichen Informationen bzw. Daten, welcher Datenträger 2 sich an welchem Lagerplatz 3 befindet. Diese Zuordnung erfolgt bei der Lagervorrichtung 1 gemäß der ersten Ausführungsform automatisch bzw. selbsttätig.
Die Auswahl eines gewünschten Datenträgers 2 erfolgt insbesondere mittels der Eingabeeinrichtung 11 durch Eingabe von entsprechenden Identifizierungsdaten, die eine Bestimmung des gewünschten Datenträgers 2 ermöglichen. Die Steuereinrichtung 17 steuert dann die Lagervorrichtung 1 derart, daß der ausgewählte bzw. gewünschte Datenträger 2 in die Entnahmeposition 4 bewegt wird, aus der dieser Datenträger 2 dann manuell entnommen werden kann.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, daß wahlweise Titel bzw. Name eines Datenträgers und/oder Name eines Interpreten zur Identifizierung eines gewünschten Datenträgers 2 genügen. Insbesondere ist insoweit ein Abgleich mit vorhandenen Datenträgern 2 vorgesehen, so daß beispielsweise der am meisten Übereinstimmungen in den Identifizierungsdaten aufweisende Datenträger 2 von der Steuereinrichtung 17 ausgewählt wird.
Zur Überprüfung, Korrektur und/oder generellen Anzeige von Identifizierungsdaten und/oder sonstigen Informationen, beispielsweise bezüglich des Funktionszustands der Lagervorrichtung 1, deren Belegung o. dgl., weist die Lagervorrichtung 1 eine Anzeige 18, wie in Fig. 1 angedeutet, auf. Die Anzeige 18 kann insbesondere aufeinanderfolgend die Identifizierungsdaten von Datenträgern 2, die in der Lagervorrichtung 1 aufgenommen bzw. gelagert sind, anzeigen, so daß beispielsweise durch Scrollen (Durchblättern) und bedarfsweises Anklicken (Betätigen einer Auswahltaste 12) ein Auswählen eines Datenträgers 2 möglich ist.
Zusätzlich oder alternativ kann die Lagervorrichtung 1 auch eine sogenannte Zufallsfunktion bzw. Zufallsauswahl ermöglichen, so daß ein Zufallsgenerator einen Datenträger 2 aus den vorhandenen Datenträgern 2 auswählt, der dann an der Entnahmeposition 4 ausgegeben wird.
Die Lagervorrichtung 1 kann weiter einen nicht dargestellten Bewegungssensor aufweisen, der beispielsweise einer Aktivierung der Lagervorrichtung 1 beim Annäherung einer Person dient.
Wie bereits erwähnt, ist die Lagervorrichtung 1 alternativ oder zusätzlich fernsteuerbar ausgebildet. Die entsprechenden Funktionen können dann von der Fernsteuerung 13 gesteuert werden.
Sofern eine Identifikationseinrichtung 14, beispielsweise ein Barcodeleser 15, in die Fernsteuerung 13 integriert ist, kann das Bestimmen von Identifizierungsdaten eines Datenträgers 2 beispielsweise auch vor dem Einführen des Datenträgers 2 in die Lagervorrichtung 1 erfolgen. In diesem Fall kann die Identifikationseinrichtung 14 in bzw. an der Lagervorrichtung 1 entfallen. Stattdessen erfolgt mittels der Fernsteue-
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rung 13 eine selbsttätige Bestimmung und/oder manuelle Eingabe der Identifikationsdaten, wobei anschließend ein derartiger Informationsaustausch zwischen der Fernsteuerung 13 und der Lagervorrichtung 1 bzw. deren Steuereinrichtung 17 erfolgt, daß später ein gewünschter Datenträger 2 ausgewählt und von der Lagervorrichtung 1 wieder richtig ausgegeben werden kann.
Vorzugsweise ist die Lagervorrichtung 1 als mobile Baueinheit ausgeführt, so daß sie als Möbelstück, insbesondere in privaten Haushalten, einsetzbar ist.
Nachfolgend werden weitere Ausführungsformen der vorschlagsgemäßen Lagervorrichtung 1 anhand Fig. 3 und 4 näher erläutert. Hierbei werden für gleiche oder ähnliche Teile und Bauelemente die gleichen Bezugszeichen verwendet, wobei sich die gleichen oder ähnliche Vorteile und Eigenschaften ergeben, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen wird.
Bei der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 3 liegt der wesentliche Unterschied zu der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2 darin, daß anstelle der Fördereinrichtung 5 und/oder der Handhabungseinrichtung 9 die Datenträger 2 manuell in die Lagerplätze 3 einsortiert und bedarfsweise wieder entnommen werden.
Die Identifizierungseinrichtung 14 ist vorzugsweise in die Fernsteuerung 13 integriert, so daß ein einzusortierender bzw. einzulagernder Datenträger 2 an der Fernsteuerung 13 zur selbsttätigen Bestimmung von Identifizierungsdaten vorbeibewegt werden kann. Alternativ oder zusätzlich kann die Identifizierungseinrichtung 14 auch an der Lagervorrichtung 1 bzw. an dessen Gehäuse o. dgl. angeordnet sein. Nach dieser selbsttätigen Bestimmung der Identifizierungsdaten und/oder nach einer Eingabe der entsprechenden Identifizierungsdaten - beispielsweise mittels Eingabetasten 12 auf der Fernsteuerung 13 - wird der Datenträger 2 in einen freien Lagerplatz 3 der Lagervorrichtung 1 manuell einsortiert, insbesondere eingeschoben.
Den Lagerplätzen 3 sind vorzugsweise nicht dargestellte Sensoren zur Detektion einer Belegung durch Datenträger 2 zugeordnet, so daß die Lagervorrichtung 1 bzw. eine nicht dargestellte Steuereinrichtung 17 der Lagervorrichtung 1 und/oder durch Datenaustausch mit der Fernsteuereinrichtung 13 selbsttätig korreliert, an welchem
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Lagerplatz 3 welcher Datenträger 2 abgelegt bzw. eingelagert ist. Diese Zuordnung kann jedoch auch manuell erfolgen, in diesem Fall sind dann keine Belegungssensoren o. dgl. erforderlich.
Alternativ kann die Identifizierungseinrichtung 14 auch den Lagerplätzen 3 derart zugeordnet sein, daß beim manuellen Einlagern bzw. Ablegen eines Datenträgers 2 in einem Lagerplatz 3 eine selbsttätige Bestimmung der Identifizierungsdaten erfolgt. Eine Anordnung in der Fernsteuerung 14 kann dann entfallen.
Wenn ausschließlich eine manuelle Eingabe der Identifizierungsdaten - insbesondere über Tasten 12 der Fernsteuerung 13 - vorgesehen ist, kann die Identifizierungseinrichtung 14 auch ganz entfallen.
Zur Erleichterung des Auffindens eines gewünschten, eingelagerten Datenträgers 2 weist die Lagervorrichtung 1 eine Anzeigeeinrichtung 19 auf, die den Lagerplatz 3 eines ausgewählten Datenträgers 2 ,anzeigt bzw. identifiziert. Die Anzeigeeinrichtung 19 kann unterschiedlich realisiert sein. Vorzugsweise ist jedem Lagerplatz 3 ein Anzeigeelement 20, insbesondere eine Leuchtdiode o. dgl., zugeordnet. Nach Auswahl eines gewünschten Datenträgers 2, beispielsweise durch Eingabe von Identifizierungsdaten, leuchtet dann das Anzeigeelement 20 auf, an dessen zugeordnetem Lagerplatz 3 der gewünschte bzw. ausgewählte Datenträger 2 eingelagert ist.
Anstelle oder zusätzlich zu den Anzeigeelementen 20 kann die Anzeigeeinrichtung 19 auch mittels der Anzeige 18 realisiert sein, wobei dann beispielsweise eine den Lagerplatz 3 eines ausgewählten Datenträgers 2 identifizierende Lagerplatznummer 3 o. dgl. anzeigbar ist. Hierbei kann die Anzeige 18 an der Lagervorrichtung 1, wie beim ersten Ausführungsbeispiel, und/oder an der Fernsteuerung 13, angeordnet sein.
Die Anzeigeeinrichtung 19 oder die Anzeige 18 kann auch zum Einsortieren eines Datenträgers 2 an einem bestimmten bzw. festen Lagerplatz 3 verwendet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine feste Ordnung bzw. Sortierung der Datenträger 2 gewünscht ist. Nach Eingabe der Identifizierungsdaten bzw. selbsttätiger Bestimmung der Identifizierungsdaten des einzusortierenden Datenträgers 2 identifiziert
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die Anzeigeeinrichtung 19 oder die Anzeige 18 den vorgesehenen Lagerplatz 3 für den Datenträger 2, der dann an diesem Lagerplatz 3 manuell abgelegt wird.
Fig. 4 zeigt eine dritte Ausführungsform der Lagervorrichtung 1, die weitgehend mit der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 3 übereinstimmt. Anstelle einer im wesentlichen ständer- bzw. säulenartigen Ausbildung der Lagervorrichtung 1 sind bei der dritten Ausführungsform die Lagerplätze 3 insbesondere nicht nur übereinander, sondern auch nebeneinander und vorzugsweise entlang eines Kreisumfangs verteilt angeordnet, so daß sich insbesondere eine zumindest im wesentlichen zylindrische oder ringförmige Anordnung der Lagerplätze 3 ergibt. In Fig. 4 sind jeweils in die Lagerplätze 3 eingeschobene Datenträger 2 angedeutet.
Es ist daraufhinzuweisen, daß die verschiedenen Komponenten, Merkmale und Ausgestaltungen der voranstehend beschriebenen Ausführungsformen auch miteinander kombiniert und/oder nur teilweise realisiert werden können.
Außerdem kann die Lagervorrichtung 1 und/oder die Fernsteuerung 13 eine Schnittstelle zur Datenübertragung bzw. zum Datenaustausch mit einem nicht dargestellten Computer o. dgl. aufweisen, so daß beispielsweise eine Verwaltung der in der Lagervorrichtung 1 gelagerten Datenträger 2 mittels des Computers erfolgen kann.

Claims (16)

1. Lagervorrichtung (1) für Datenträger (2), insbesondere CDs und/oder DVDs, wobei die Lagervorrichtung (1) mehrere Lagerplätze (3) zur vorzugsweise einzelweisen Lagerung von Datenträgern (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagervorrichtung (1) eine Entnahmeposition (4) aufweist und derart ausgebildet ist, daß ein zu entnehmender Datenträger (2), insbesondere durch Eingabe von den Datenträger (2) identifizierenden Identifizierungsdaten, auswählbar und in die Entnahmeposition (4) zur manuellen Entnahme bewegbar ist, und/oder
daß die Lagervorrichtung (1) eine Anzeigeeinrichtung (19) aufweist und derart ausgebildet ist, daß ein zu entnehmender Datenträger (2), insbesondere durch Eingabe von den Datenträger (2) identifizierenden Identifizierungsdaten, auswählbar und sein Lagerplatz (3) mittels der Anzeigeeinrichtung (19) anzeigbar bzw. identifizierbar ist.
2. Lagervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) eine Fördereinrichtung (5) und/oder eine Handhabungseinrichtung (9) zur Bewegung eines ausgewählten Datenträgers (2), ggf. zusammen mit dessen Lagerplatz (3), in die Entnahmeposition (4) aufweist.
3. Lagervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (5) und/oder die Handhabungseinrichtung (9) zur selbsttätigen Einsortierung eines einzulagernden Datenträgers (2) und/oder zur Bewegung eines Lagerplatzes (3) für einen einzulagernden Datenträger (2) in eine Aufnahmeposition oder die Entnahmeposition (4) ausgebildet ist.
4. Lagervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (5) paternosterartig ausgebildet ist.
5. Lagervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabungseinrichtung (9) ein insbesondere greifer- oder schieberartiges Handhabungselement (10) aufweist.
6. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) eine Eingabeeinrichtung (11) zur Eingabe von Identifizierungsdaten eines Datenträgers (2) und/oder zur Auswahl eines zu entnehmenden Datenträgers (2), insbesondere durch Eingabe von Identifizierungsdaten, aufweist.
7. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) mindestens eine Identifizierungseinrichtung (14) zur selbsttätigen Bestimmung von Identifizierungsdaten von Datenträgern (2) aufweist.
8. Lagervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung (14) mindestens einen Barcodeleser (15), insbesondere im Bereich der Entnahmeposition (4) und/oder im Bereich einer Aufnahmeposition, aufweist.
9. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Lagerplätzen (3), einer Fördereinrichtung (S) und/oder einer Handhabungseinrichtung (9) mindestens eine Identifizierungseinrichtung (14) zur Bestimmung von Identifizierungsdaten eines Datenträgers (2) an einem Lagerplatz (3) und/oder beim Einführen in einen Lagerplatz (3) zugeordnet ist.
10. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Lagerplätzen (3) und/oder einer Handhabungseinrichtung (9) mindestens ein Sensor zum Erkennen der Belegung eines Lagerplatzes (3) durch einen Datenträger (2) zugeordnet ist.
11. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) eine Steuereinrichtung (17) zur Speicherung und Zuordnung von eingegebenen und/oder erfaßten Identifizierungsdaten zu eingelagerten Datenträgern (2) und/oder deren Lagerplätzen (3) aufweist.
12. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) eine Anzeige (18), insbesondere für Identifizierungsdaten von aufgenommenen bzw. gelagerten Datenträgern (2), aufweist.
13. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) einen Bewegungssensor zur Aktivierung der Lagervorrichtung (1) beim Annähern einer Person aufweist.
14. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) fernsteuerbar ausgebildet ist.
15. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagervorrichtung (1) als mobile Baueinheit ausgebildet ist.
16. Lagervorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (19) jeweils den Lagerplätzen (3) zugeordnete Anzeigeelemente (20), wie Leuchtdioden, aufweist.
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US4653649A (en) 1985-09-09 1987-03-31 Ziff-Davis Modular storage device
DE4204402A1 (de) 1992-02-14 1993-08-19 Thomson Brandt Gmbh Staender mit faechern fuer aufzeichnungstraeger enthaltende kassetten
DE29621243U1 (de) 1995-12-08 1997-02-13 Marton, Laszlo, 65187 Wiesbaden Vorrichtung zur Aufnahme von in Hüllen aufgenommenen Compact Discs, Video Tapes, Bildplatten, Computerdisketten o.dgl.
DE19811533A1 (de) 1998-03-17 1999-09-23 Staude Art Design E Vorrichtung zum Lagern und Ausgeben von Informationsträgern bzw. Tonträgern

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