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DE20002151U1 - Verpackung für ein streifen- oder bandförmiges Produkt - Google Patents

Verpackung für ein streifen- oder bandförmiges Produkt

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DE20002151U1
DE20002151U1 DE20002151U DE20002151U DE20002151U1 DE 20002151 U1 DE20002151 U1 DE 20002151U1 DE 20002151 U DE20002151 U DE 20002151U DE 20002151 U DE20002151 U DE 20002151U DE 20002151 U1 DE20002151 U1 DE 20002151U1
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DE
Germany
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packaging
plug
packaging body
rotary bearing
side walls
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DE20002151U
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Vosschemie GmbH
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Vosschemie GmbH
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/67Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for web or tape-like material
    • B65D85/675Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for web or tape-like material wound in helical form
    • B65D85/676Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for web or tape-like material wound in helical form on cores

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Machine Parts And Wound Products (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

RICHTER, WERDERMÄNN & GERBAULET
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS · PATENTANWÄLTE EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS HAMBURG ■ BERLIN
DIPL.-ING. JOACHIM RICHTER DIPL-ING. HANNES GERBAULET DIPL.-ING. FRANZ WERDERMANN
BERLIN
HAMBURG
- 1986
NEUER WALL IO 2&Ogr;354 HAMBURG @ (O4O) 34 OO 45/34 00 56 TELEFAX (040) 35 24 15
KURFÜRSTENDAMM IO719 BERLIN @ (O3O) 8 82 74 TELEFAX (030) 8 82 32 IN ZUSAMMENARBEIT MIT MAINITZ & MAINITZ RECHTSANWÄLTE · NOTARE
IHR ZEICHEN YOUR FILE
UNSER ZEICHEN OUR FILE
HAMBURG
V 050 III 4915
08.02.2000
Anmelder:
Vosschemie GmbH Esinger Steinweg 50 D-25436 Uetersen (DE)
Titel:
Verpackung für ein streifen- oder bandförmiges Produkt
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für ein streifen- oder bandförmiges Produkt aus Kunststoff, Papier oder Schaumkunststoff, in Rollenform, wobei in einer der Verpackungswände eine Durchbrechung zur Entnahme des Produktes vorgesehen ist.
Auf dem Gebrauchsfeld von Folien, Bändern, Streifen aus Papier, Kunststoff oder Schaumkunststoffen gibt es eine Vielzahl von Verpackungsmög-
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lichkeiten. Diese Produkte werden oftmals bei der Herstellung in Rollenform aufgewickelt und für den Verbraucher möglichst anwendungsfreudlich verpackt.
Es ist Aufgabe der Erfindung die Handhabung derartiger streifen- oder bandförmiger Produkte zu verbessern, so daß ein handhabungsgerechtes Abziehen von der Rolle dieser Produkte möglich ist, um ein Teilstück abzuziehen und abzutrennen. Dabei soll das Produkt in Rollenform in einer Verpackung, d.h. in einem Umkarton, verpackt und in diesem Karton lokker gelagert sein, ohne daß das Produkt in Rollenform klemmt oder sich beim Abziehen verwindet. Außerdem soll die Befestigung und die Lagerung der Produktrolle kostengünstig und die Lagerung der Produktrolle in der Verpackung ohne das im Innenraum der Verpackung zusätzlich Halterungen notwendig sind erfolgen.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer Verpackung gemäß der eingangs beschriebenen Art durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
Hiernach besteht die erfindungsgemäße Verpackung aus einem würfelförmigen oder quaderförmigen Verpackungskörper aus Karton oder einem anderen geeigneten Material mit einer in dem Innenraum des Verpakkungskörpers angeordneten und an zwei sich gegenüberliegenden Wänden des Verpackungskörpers gelagerten hohlzylindrischen Halterung aus Pappe, Karton oder einem anderen geeigneten Material zur Aufnahme der Produktrolle, wobei die hohlzylindrische Halterung vermittels zweier durch Durchbrechungen bzw. Paßlöcher in den Wänden des Verpackungskörpers hindurchgesteckten, die Drehlager für die hohlzylindrische Halterung für das Rollenprodukt bildenden Pfropfen gehalten ist, wobei die beiden Drehlager-Pfropfen in den Wänden des Verpackungskörpers arretierbar sind.
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Hiernach besteht die Halterung für die Produktrolle, bevorzugterweise eine Papprolle, im Zentrum des Verpackungskörpers, wobei die Lagerung derart ist, daß diese Papprolle möglichst einfach und kostengünstig in den Verpackungskörper, d.h. im Umkarton gehalten wird. Um diese Halterung schnell und einfach an der Verpackungskörperwand zu befestigten, ist der Verpackungskörper so konstruiert, daß dieser auf beiden Seiten eine Durchbrechung hat, durch die von außen ein Pfropfen mit Kragen in die Durchbrechung gesteckt wird, weil durch eine Drehbewegung an der Verpackungswand dieser Drehlager-Pfropfen fixiert wird. Zu diesem Zweck erhält der Verpackungskörper angrenzend an die kreisrunde Durchbrechung zusätzlich mindestens eine ausgestanzte Ausnehmung, durch die ein an dem Drehlager-Pfropfen befindlicher Arretierungsstift bzw. Zapfen eingeführt wird. Dieser Arretierungsstift bzw. Zapfen ist in einem Abstand zum Kragen des Drehlager-Pfropfens angeordnet, der in etwa der Stärke des Materials des Verpackungskörpers entspricht, so daß der Arretierungsstift bzw. Zapfen durch eine Drehbewegung des Drehlager-Pfropfens sich auf die Rückwand der Verpackungskörperwand auf dessen Innenseite an diese anschmiegt und dadurch ein Herausfallen des Drehlager-Pfropfens verhindert wird. Somit wird die zylindrische Halterung bzw. Pappröhre, auf der das Produkt aufgerollt ist, drehbar sicher gehalten.
Eine derart ausgebildete Verpackung für ein aufgerolltes streifen- oder bandförmiges Produkt ist wirtschaftlich herstellbar und durch die Verwendung von in den Wandflächen des Verpackungskörpers der Verpackung arretierbaren Drehlager-Pfropfen für den zylindrischen Hohlkörper bzw. die Papprolle ist gewährleistet, daß das auf der Papprolle aufgerollte Produkt leicht abziehbar ist um Teilstücke abtrennen zu können. Die Arretierung der hohlzylindrischen Halterung für das Produkt vermittels Drehlager-Pfropfen ist konstruktiv einfach, mühelos herstellbar und ermöglicht ein
müheloses auswechseln einer leeren hohlzylindrischen Halterung gegen eine hohlzylindrische Halterung mit neuem aufgerollten Produkt. Da die Arretierung der Drehlager-Pfropfen nur über einen am Drehlager-Pfropfen vorgesehenen Stift erfolgt, der die Wand der Verpackung im Bereich einer Durchbrechung hintergreift, in die der Drehlager-Pfropfen für die hohlzylindrische Halterung bzw. Papprolle eingesteckt wird, ist sichergestellt, daß einerseits die Drehlager-Pfropfen sicher an den Wänden der Verpackung gehalten sind und zum anderen die Drehlager-Pfropfen mühelos zum Auswechseln der hohlzylindrischen Halterung bzw. Papprolle von den Wänden der Verpackung abziehbar sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind an der Außenwand des Pfropfenkörpers eines jeden Drehlager-Pfropfens an zwei sich gegenüberliegenden Seiten zwei Arretierungsstifte bzw. Zapfen vorgesehen, wobei im Bereich der die Durchbrechung in der Wand des Verpakkungskörpers begrenzenden Randes zwei sich gegenüberliegende schlitz- oder nutenförmige Ausnehmungen zum Einführen der Arretierungsstifte ausgebildet sind.
Der Durchmesser einer jeden kreisförmigen Durchbrechung in den Wänden des Verpackungskörpers entspricht in etwa dem Außendurchmesser des hohlzylindrischen Pfropfenkörpers.
Der hohlzylindrische Pfropfenkörper ist bevorzugterweise an seinem freien Ende verschlossen ausgebildet, um eine ausreichende Eigenstabilität zu gewährleisten.
Die ringförmige Scheibe bzw. Kragen an dem Pfropfenkörper der Drehlager-Pfropfen weist eine von außen aufzuklebende, selbstklebende Folie auf, die über den äußeren Rand der ringförmigen Scheibe bzw. Kragen ragt und an der Außenwandfläche der den Drehlager-Pfropfen aufnehmenden Wand des Verpackungskörpers festgeklebt ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt und zwar zeigt:
Fig. 1 in einer schaubildlichen Ansicht eine Verpackung mit in
deren Innenraum angeordneten hohlzylindrischen Halterung für ein aufgewickeltes streifen- oder bandförmiges Produkt, wobei die zylindrische Halterung für das aufgerollte Produkt vermittels Drehlager-Pfropfen an zwei sich gegenüberliegenden Wänden des Verpackungskörpers gehalten ist, und
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt eines Wandabschnittes des Verpackungskörpers mit eingesetztem Drehlager-Pfropfen zur Aufnahme einer hohlzylindrischen Halterung für das aufgewickelte Produkt.
Gemäß Fig. 1 besteht die erfindungsgemäß ausgebildete Verpackung 100 für ein streifen- oder bandförmiges Produkt 20 aus einem Verpackungskörper 10 mit einer Vorderwand 11, einer Rückwand 12, den beiden sich gegenüberliegenden Seitenwänden 13, 14, einer bodenseitigen Wand 15 und einer obenseitigen Wand 16, wobei in der Vorderwand 11 eine Entnahmeöffnung 17 für das Produkt ausgebildet ist, die vermittels einer Verschlußlasche 18 geöffnet und geschlossen werden kann. In dem Innenraum 19 des Verpackungskörpers 10 ist eine hohlzylindrische Halterung
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30 mittels zweier Drehlager-Pfropfen 40, 40' gehalten. Auf diese hohlzylindrische Halterung 30 ist das Produkt 20 ausgerollt. Der würfelförmige oder quaderförmige oder eine andere geeignete geometrische Form aufweisende Verpackungskörper 10 der Verpackung 100 besteht aus Karton oder einem anderen geeigneten Material und stellt somit den Umkarton für das aufgerollte Produkt dar. Die hohlzylindrische Halterung 30 zur Aufnahme des Produktes 20 besteht aus Pappe, Karton, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material. In gleicher Weise sind auch die Drehlager-Pfropfen 40, 40' ausgebildet. Diese bestehen ebenfalls aus Pappe, Karton, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material.
Die Lagerung der hohlzylindrischen Halterung 30 in dem Innenraum 19 des Verpackungskörpers 10 der Verpackung 100 erfolgt mittels der Drehlager-Pfropfen 40, 40'. Jeder dieser Drehlager-Pfropfen 40, 40' besteht aus einem Pfropfenkörper 41 der bevorzugterweise als Hohlzylinder ausgebildet ist und dessen freies Ende 41 mittels einer Verschlußplatte 43 verschlossen ist. Dieser Pfropfenkörper 41 trägt an seinem anderen Ende eine ringförmige Scheibe bzw. Kragen 42, dessen Außendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Pfropfenkörpers 41 selbst. Des weiteren trägt der Pfropfenkörper 41 eines jeden Drehlager-Pfropfens 40, 40' mindestens einen Arretierungsstift bzw. Zapfen 50. Bei der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform sind an dem Pfropfenkörper 41 zwei Arretierungsstifte bzw. Zapfen 50, 50' befestigt, die sich gegenüberliegend angeordnet sind. Der Abstand dieser Arretierungsstifte bzw. Zapfen 50, 50' von der ringförmigen Scheibe bzw. Kragen 42 des Pfropfenkörpers entspricht in etwa der Stärke des Materials, aus dem der Verpackungskörper 10 hergestellt ist.
Die Drehlager-Pfropfen 40, 40' werden in Durchbrechungen 60 der beiden sich gegenüberliegenden Seitenwände 13, 14 gehalten. In Fig. 1 ist nur die Durchbrechung 60 für den einen Drehlager-Pfropfen 40 in der Seitenwand 13 des Verpackungskörpers 10 dargestellt. In gleicherweise weist auch die andere Seitenwand 14 eine entsprechend ausgebildete Durchbrechung 60 auf.
Der Durchmesser der kreisförmigen Durchbrechungen 60 entspricht in etwa dem Durchmesser des hohlzylindrischen Pfropfenkörpers 41 der Drehlager-Pfropfen 40, 40', so daß die Drehlager-Pfropfen durch diese Durchbrechungen 60 in den Seitenwänden 13, 14 des Verpackungskörpers 10 hindurchgesteckt werden können, so daß die ringförmigen Scheiben bzw. Kragen 42 der Pfropfenkörper 41 der beiden Drehlager-Pfropfen 40, 40' an den Außenwandflächen der Seitenwände 13, 14 anliegen.
Jede Durchbrechung 60 für den Drehlager-Pfropfen 40 bzw. 40' weist zum Einführen der Arretierungsstifte bzw. Zapfen 50, 50' Schlitze bzw. nutenförmige Ausnehmungen 62, 62' auf, die wie in Fig. 1 dargestellt sich gegenüberliegend angeordnet sind. Die Größe dieser Schlitze bzw. nutenförmigen Ausnehmungen 62, 62' entspricht in etwa der Länge und der Stärke der Arretierungsstifte bzw. Zapfen 50, 50'. Diese Schlitze bzw. nutenförmigen Ausnehmungen 62, 62' sind im Bereich der die Durchbrechungen 60 in den Seitenwänden 13, 14 des Verpackungskörpers begrenzenden Ränder 61 sich gegenüberliegend ausgebildet. Es besteht auch die Möglichkeit nur einen einzigen Arretierungsstift bzw. Zapfen an den Pfopfenkörpern 41 der Drehlager-Pfropfen 40, 40' vorzusehen. Die Durchbrechungen 60 für die Drehlager-Pfropfen weist dann auch nur einen Schlitz bzw. nutenförmige Ausnehmung auf.
Zur Halterung der hohlzylindrischen Halterung 30 mit dem aufgewickelten Produkt in dem Innenraum 19 des Verpackungskörpers 10 der Verpakkung 100 werden die Drehlager-Pfropfen 40, 40' in die Durchbrechungen in den Seitenwänden 13,14 eingesteckt, so daß deren Arretierungsstifte bzw. Zapfen 50, 50' durch die Schlitze bzw. nutenförmigen Ausnehmungen 62, 62' an den Durchbrechungen 60 ebenfalls hindurchgesteckt werden können. Sind die ringförmigen Scheiben bzw. Kragen 42 an den Pfropfenkörpern 41 der beiden Drehlager-Pfropfen 40, 40' zur Anlage an die Außenwandflächen der Seitenwände 13, 14 gebracht, dann erfolgt nach dem Einstecken der Drehlager-Pfropfen in Pfeilrichtung X ein Verdrehen der Drehlager-Pfropfen in Pfeilrichtung X1 so weit, daß die Arretierungsstifte bzw. Zapfen 50, 50' an der Innenwandfläche der Seitenwände 13, 14 zu liegen kommen, so daß durch das Drehen die Drehlager-Pfropfen 40, 40' an den Seitenwänden 13, 14 des Verpackungskörpers fixiert sind (Fig. 2). Da der Abstand zwischen den Arretierungsstiften bzw. Zapfen 50, 50' von den ringförmigen Scheiben bzw. Kragen 42 der Pfropfenkörper 41 der Materialstärke des Verpackungskörpers 10 bzw. der Seitenwände 13, 14 entspricht sind die beiden Drehlager-Pfropfen 40, 40' lagefixiert, so daß der auf die Pfropfenkörper 41 der beiden Drehlager-Pfropfen 40, 40" aufgesteckten hohlzylindrischen Halterung bzw. Papprolle 30 so auf den Drehlager-Pfropfen 40, 40' gehalten sind, daß diese hohlzylindrische Halterung 30 nicht seitlich an den Seitenwänden 13, 14 des Verpackungskörpers 10 scheuern und wegen des Klebstoffes festkleben können, wenn das auf der hohlzylindrischen Halterung 30 aufgewickelte streifen- oder bandförmige Produkt 20 z.B. selbstklebende Schaumkunststoffstreifen sind. Durch diese konstruktive Ausgestaltung wird eine Abstandshalterung der hohlzylindrischen Halterung 30 mit dem aufgerollten Produkt 20 zu den Seitenwänden 13, 14 erreicht.
Die ringförmige Scheibe bzw. Kragen 42 des Pfropfenkörpers 41 eines jeden Drehlager-Pfropfens 40, 40' kann zusätzlich mit einer von außen aufzuklebenden Folie die über den Rand der ringförmigen Scheibe bzw. Kragens 42 hinausragt und mit dem herausragenden Abschnitt an der Außenwandfläche der Seitenwand 13 bzw. 14 des Verpackungskörpers 10 festgeklebt ist, wodurch der Drehlager-Pfropfen 40, 40' an einer weiteren Drehbewegung gehindert wird.

Claims (7)

1. Verpackung für ein streifen- oder bandförmiges Produkt aus Kunststoff, Papier oder Schaumkunststoff, in Rollenform, wobei in einer der Verpackungswand eine Durchbrechung zur Entnahme des Produktes vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (100) aus einem würfelförmigen oder quaderförmigen Verpackungskörper (10) aus Karton, Pappe oder einem anderen geeigneten Material mit einer in dem Innenraum (19) des Verpackungskörpers (10) angeordneten und an zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden (13; 14) des Verpackungskörpers (10) gelagerten hohlzylindrischen Halterung (30) aus Pappe, Karton oder einem anderen geeigneten Material zur Aufnahme des aufgerollten Produktes (20) besteht, wobei die hohlzylindrische Halterung (30) vermittels zweier durch Durchbrechungen bzw. Paßlöcher (60) in den sich gegenüberliegenden Seitenwänden (13; 14) des Verpackungskörpers (10) hindurchgesteckten, die Drehlager für die hohlzylindrische Halterung (30) bildenden Pfropfen (40, 40') gehalten ist und daß die beiden Drehlager-Pfropfen (40; 40') an den Seitenwänden (13; 14) des Verpackungskörpers (10) arretierbar sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Drehlager-Pfropfen (40; 40') aus einem hohlzylindrischen Pfropfenkörper (41) aus Pappe, Karton oder einem anderen geeigneten Material mit einer einendseitig ausgebildeten ringförmigen Scheibe bzw. Kragen (42) mit einem gegenüber dem Außendurchmesser des hohlzylindrischen Pfropfenkörpers (41) größeren Durchmesser besteht, daß an der Außenwand des Pfropfenkörpers (41) eines jeden Drehlager-Pfropfens (40; 40') mindestens ein Arretierungsstift bzw. Zapfen (50; 50') vorgesehen ist, und daß die Durchbrechung (60) in den Seitenwänden (13; 14) des Verpackungskörpers (10) zum Einstecken der Drehlager-Pfropfen (40; 40') im Bereich ihrer die Durchbrechung (60) begrenzenden Randes (61) eine der Anzahl der Arretierungsstifte bzw. Zapfen (50; 50') entsprechende Anzahl von schlitz- oder nutenförmigen Ausnehmungen (62; 62') zum Einführen des Arretierungsstiftes bzw. Zapfens (50; 50') beim Einstecken der Drehlager-Pfropfen (40; 40') in die Durchbrechungen (60) in den Seitenwänden (13; 14) des Verpackungskörpers (10) aufweist.
3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenwand des Pfropfenkörpers (41) eines jeden Drehlager-Pfropfens (40; 40') an zwei sich gegenüberliegenden Seiten zwei Arretierungsstifte bzw. Zapfen (50; 50') vorgesehen sind und daß im Bereich der die Durchbrechung (60) in der Seitenwand (13; 14) des Verpackungskörpers (10) begrenzendes Randes (61) zwei sich gegenüberliegende schlitz- oder nutenförmige Ausnehmungen (62; 62') zum Einführen der Arretierungsstifte bzw. Zapfen (50; 50') beim Einstecken der Drehlager-Pfropfen (40; 40') in die Durchbrechungen (60) in den Seitenwänden (13; 14) des Verpackungskörpers (10) ausgebildet sind.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des bzw. der Arretierungsstifte bzw. Zapfen (50; 50') von der ringförmigen Scheibe bzw. Kragen (42) des Pfropfenkörpers (41) eines jeden Drehlager-Pfropfens (40; 40') in etwa der Materialstärke des Verpackungskörpers (10) entspricht.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser einer jeden kreisförmigen Durchbrechung (60) in den Seitenwänden (13; 14) des Verpackungskörpers (10) in etwa dem Außendurchmesser des hohlzylindrischen Pfropfenkörpers (41) der Drehlager-Pfropfen (40; 40') entspricht.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der hohlzylindrische Profilkörper (41) eines jeden Drehlager- Pfropfens (40; 40') an seinem freien Ende (41) verschlossen ausgebildet ist.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmige Scheibe bzw. Kragen (42) an dem Pfropfenkörper (41) eines jeden Drehlager-Pfropfens (40; 40') außenwandseitig eine von außen aufzuklebende, selbstklebende Folie aufweist, die über den äußeren Rand der ringförmigen Scheibe bzw. Kragen (42) ragt und an der Außenwandfläche der den Drehlager-Pfropfen (40; 40') aufnehmenden Seitenwand (12; 13) des Verpackungskörpers (10) festgeklebt ist.
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