DE20002066U1 - Versickerungssystem - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft ein System zur Wasserversickerung von Regenwasser und gereinigtem, versickerungsfauglichem Brauchwasser, mittels Aufnahme, Zwischenspeicherung und geminderten sowie zeitlich gestreckten Abgabe des in das Wasserversickerungssystem eingeleiteten Wassers, das im kommunalen, gewerblichen, industriellen und privaten Bereich Anwendung finden soll.
Aus der PCT/DE97/02621 ist eine mehrschichtige ßodenfläche zur Aufnahme, Zwischenspeicherung und geminderten sowie zeitlich gestreckten Abgabe des in die Bodenfläche eingeleiteten Wassers bekannt, wobei das Wasser oberhalb einer wasserundurchlässigen Basisabdichtung in einem Granulat mit hohem Porenanteil ein- und gedrosselt abgeleitet wird.
Aus der US 4,878,780 ist eine mehrschichtige Bodenfläche bekannt, die zur gleichmäßigen Bewässerung von Tennisplätzen und landwirtschaftliche Nutzung verwendet werden kann.
Aus der GB 2 294 077 A ist ein Pflastersystem mit wasserdurchlässigen Pflastersreinen bekannt, mit dem ausgelaufene Schadstoffe innerhalb eines flüssigkeitsdichten Unterbaus, im Straßenkörper aufgenommen und biologisch abgebaut werden können.
Seit mehreren Jahren gehören Regenversickerungsanlagen in Form von Rigolen aus Filterkies zum Stand der Technik, die in der Regel unterhalb einer wasserreinigenden Versickerungsmulde angeordnet sind (Muldenrigole). Diese Rigolen haben bei schlecht sickerfähigen Böden die Aufgabe, das durch die Versickerungsmulde in den Filterkies der Rigole eingesickerte Wasser aufzunehmen, zwischenzuspeichern und entsprechend dem geminderten Aufnahmevermögen des umgebenden Bodens, an diesen abzugeben.
Des weiteren gehören seit mehreren Jahren Rohrrigoien aus Filterkies und einem darin angeordneten Dränagerohr zum Stand der Technik. Diese unterscheiden sich von Rigolen oder Muldenrigolen dadurch, dass auch unabhängig von einer oberhalb angeordneten Versickerungsmulde (Mulden- / Rohrrigole), direkt über ein im Filterkieskörper angeordnete Dränagerohr eine Wassereinleitung in den wasserspeichernden Filterkieskörper erfolgen kann. Reicht der Speicherkörper aus Filterkies zur Zwischenspeicherung nicht aus, hat das Dränagerohr die zusätzliche Aufgabe, dass überschüssige Wasser an weitere Rohrrigolen oder andere Entwässerungssysteme, z. B. Kanal oder Regenrückhaltebecken weiterzuleiten.
Der üblicherweise eingesetzte Filterkies lässt es aufgrund seiner geringen Tragfähigkeit nicht zu, die Rigolen unterhalb von Verkehrsflächen oder Gebäuden einzusetzen. Die bevorzugten Einbaubereiche für Rigolen befinden sich daher bei Wohnhausenlwässerungen z. B. unterhalb von Rasenflächen, bzw. bei Verkehrsflächenentwässerungen unmittelbar neben der Verkehrsfläche oder in seltenen Ausnahmefällen so tief unter der Tragschicht gering belasteter Verkehrsflächen, dass die Lastverteilung für die Rigole annehmbar erscheint.
Um den erforderlichen Filterkies zur Wasserzwischenspeicherung unterbringen zu können, ist neben den Verkehrsflächen ein erheblicher Baulandbedarf erforderlich, dem man versucht mit einem möglichst weit in die Tiefe vordringenden quadratischen oder rechteckigen, demnach kubischen Querschnitt der Rigole entgegenzuwirken. Dies bringt aber Zwangsweise einen erheblichen Bodenaushub mit sich.
Um die Rigole möglichst platzsparend positionieren zu können, ist somit eine größere Bauliefe erforderlich, was in Gebieten mit Grundwasserständen bis Nahe an die Oberfläche jedoch meistens nicht zu realisieren ist. Der hohe Grundwasserstand ist dann oft die Ursache dafür, dass Regenwasser doch wieder in den teuren Kanal abzuleiten.
Des weiteren verursacht die aufgrund des Einbauumfeldes meist kubische Form einer Rigole einen dementsprechend großen Speicherraum zur Wasserzwischenspeicherung des anfallenden Regenwassers, da für die mit der Zwischenspeicherung einhergehende Versickerung des Regenwassers, aufgrund des kubischen Körpers, nur geringe angrenzende Bodenfläche zur Verfügung steht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für kommunale, industrielle, gewerbliche und private Anwendungsfalle ein Regen- und Brauchwasserversickerungssystem mittels im System integrierter Wasseraufnahme, dessen Zwischenspeicherung und geminderter sowie zeitlich gestreckten Abgabe des in das System eingeleiteten Wassers zu schaffen, dass die Verwendung innerhalb des Verkehrsflächenaufbaus oder unter Gebäuden ermöglicht und zudem auch bei kaum sickerfähigen Böden eine soweit möglich restlose Versickerung des anfallenden Regenwassers erlaubt.
Um das erfindungsgemäße Versickerungssystem zu realisieren sind zwei Punkte von primärer Bedeutung.
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Zum ersten wird ein Material zur Aufnahme, Zwischenspeicherung und Ableitung des Regenwassers benötigt, dass einen möglichst hohen Porenanteil zur Aufnahme und Zwischenspeicherung des Regenwasser aufweist und zusätzlich die geforderten Lasten aus dem zu erwartenden Verkehr oder der Gebäudeüberbauung dauerhaft aufnehmen kann.
Zum zweiten muß sich die Versickerungsfläche im Bedarfsfall so weit vergrößern lassen, daß sich auch bei sehr schlechten Bodenverhältnissen eine komplette oder weitestgehende Regenwasserversickerung realisieren lässt.
Beide vorgenannten primären erfindungsspezifischen Bedingungen werden von den heute bekannten Rigolensystemen nicht erfüllt.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können besteht der Erfindungsgegenstand unter anderem aus einem Schottermaterial, dass einen möglichst hohen Porenanteil bei einer vorgegebenen Lastbeaufschlagung sicherstellt. Aufgrund seiner gesicherten Langzeitlast- und -formbeständigkeit kann dieses erfindungsgemäße wasserspeichernde Schottermaterial unter allen Flächen, wie z. B. Straßen, Parkplätze, Lagerflächen, Sportstätten, Gartenanlagen sowie Gebäudebebauungen usw. Anwendung finden.
Zur Realisierung möglichst großer und preiswerter Versickerungsflächen ist ein möglichst flacher und oberflächennaher Einbau des hohlraumreichen, wasserspeichernden und wasserleitenden, bzw. wasserverteilenden Schotters sinnvoll. Ein flacher, großflächiger Einbau vergrößert die Versickerungsfläche so weit, dass bereits ein kleinerer Speicherkörper als bei Rigolen ausreichend ist, um die komplette Regen- oder Brauchwasserversickerung sicherzustellen.
Insbesondere aufgrund des speziellen Schotterkornzusammensetzung wird diese erfindungsgemäßen Bedingungen voll erfüllt.
Aus den einschlägigen Vorschriften für den Straßenbau sind diverse Schottersorten bekannt und in ihren physikalischen Eigenschaften wie Tragverhalten, Kornabstufung (Seblinie), etc. beschrieben, welche die erfindungsbedingte Aufgabe allerdings nicht erfüllen können.
Demnach ist den im Verkehrsflächenbau zu verwendenden und daraus abgeleitet auch bei der Gebäudeüberbauung einsetzbaren, spezifischen Schottermaterialien für das erfindungsgemäße Versickerungssystem eine besondere Bedeutung zuzuschreiben.
Vom Grundsatz her sollte der Porenanteil des Speichermantels so groß ausgewählt werden, wie es in Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Belastung der Fläche möglich ist.
So liegt diesen speziellen Schoftersorten die Aufgabe zugrunde, Wasserspeicher für insbesondere Verkehrsflächen wie Straßen, aber auch Plätze und alle Arten von Grundstücksbefestigungen (auch unter Gebäuden) zu schaffen, die bei vorgegebenen Flächenbelastungen, in Abhängigkeit von der Festigkeit des schotterbildenden Materials einen erhöhten bis möglichst hohen Porenanteil aufweisen, um in diesem Porenanteil Regen- oder Brauchwasser aufnehmen, speichern sowie daraus ableiten zu können.
Entgegen der seit vielen Jahren im deutschen Straßenbau vorherrschenden, dogmatischen Auffassung, daß Regenwasser von den Straßen möglichst schnell wegzuleiten ist, um Frostschäden durch in die Tragschichten eingedrungenes Wasser zu verhindern, bzw. Kornumverteilungen in der Tragschicht und ähnlich negativen Ereignissen vorzubeugen, sind in der erfindungsbedingten Leitung, für den Straßenbau und für vergleichbare Anwendungen einsetzbare Schottersorten zu schaffen, die durch ihren Poren- bzw. Hohlraumanteil zwischen den Schotterkörnern einen unter allen Witterungseinflüssen gebrauchsfähigen Flüssigkeitsspeicher zur Aufnahme von Regen- oder Brauchwasser bilden.
Entsprechend dem für den Schotter zugrundeliegenden Basismaterialien, wie z. B. diverse Schlacken, Sandstein, Kalkstein, Grauwacke, Basalt, Granit, Abbruchrecycling, usw., ergeben sich aufgrund der abweichenden Gesteinseigenschaften (insbesondere die Fesfigkeitswerte sind dabei ausschlaggebend) für den erfindungsbedingten Schotter unterschiedliche Kornzusammensetzungen (Sieblinien) die aus den unterschiedlichen Korndurchmessern (Schottergestein eines Durchmesserbereiches) und deren jeweiligen Anteil am gesamten Korngemisch (einbaufertiger Schotter) resultieren und in Abhängigkeit dazu unterschiedliche Porenanteile (Hohlraum zwischen den einzelnen, den Schotter bildenden Gesteinskörnern) ergeben.
Neben den physikalischen Eigenschaften spielt die Form des Schottergesteins eine wichtige Rolle.
Abgerundetes Gestein wie z. B. der in Rigolen zur Anwendung kommende Kies kann keinen Verbund untereinander eingehen, da die glatten Gesteinsoberflächen sich nicht gegenseitig verhaken und somit bei Belastung gegeneinander verrutschen können, was einen Einbau unter befestigten Flächen grundsätzlich verbietet.
In geringerem Umfang ist dies auch bei gebrochenem Gestein gleicher Korndurchmesser zu beobachten, da durch das fehlende Stützkorn kleineren Durchmessers nur wenige Kontaktstellen, bzw. Verankerungspunkte (Zwickel) zwischen den Körnern zur Verfügung stehen, die bei entsprechender Belastung wegbrechen können und somit keinen sicheren Verbund ergeben, bzw. sich dieser tragfähige Kornverbund erst nach der Zersplitterung in kleinere und damit nicht nachvollziehbare Korngrößenverteilungen mit zwangsläufig geringerem Porenanteil einstellt, der zudem aufgrund des Hohlraumverlustes bei Straßen zu den bekannten Spurrillen führt.
Auch die Form des gebrochenen -Gesteins nimmt erheblichen Einfluß auf den Porenanteil. Es gibt eine Vielzahl von Steinbrüche, deren Gestein beim brechen aufgrund der geologischen Vorbedingungen in flache, scheibenförmige Körner zerbricht, wie es z. B vom Schiefer bekannt ist. Diese Gesteine sind trotz ihrer gege-
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benenfalls guten mechanischen Eigenschaften nicht mit einem so hohen Porenanteil realisierbar, wie er bei nicht flach brechendem Gestein anderer Steinbrüche möglich ist.
Diesen Erfahrungen Rechnung tragend werden somit seit vielen Jahrzehnten gebrochene Schottergesteine eingesetzt, deren Sieblinienverlauf von sehr kleinen Körnern von wenigen tausendstel Millimetern bis zu heute üblichen Körnern von ca. fünfundvierzig Millimeter oder gelegentlich auch größer reichen.
Bei diesen, grundsätzlich aus gebrochenem Gestein oder Schlacken gebildeten, kornabgestuften, porenarmen Schottersorten, ist aufgrund des Kleinkornanteiles eine gute Verdichtbarkeit und damit einhergehende intensive Verklammerung an den Kontaktsteilen (Zwickel) gesichert.
Grundsätzlich läßt sich feststellen, das mit jeder zusätzlichen Kontaktstelle (Zwickel) die Tragfähigkeit des Schottermaterials zu erhöhen ist. Dabei werden bei kornabgestuften Schottermaterialien erheblich mehr Zwickel ermöglicht wie bei einer Körnung gleichen Korndurchmessers.
Wichtig bei der Schaffung eines möglichst rrogfähigen und porenreichen Schotters sind Komabsrufungen, die möglichst viele Kontaktstellen zwischen den einzelnen, unterschiedlich großen und miteinander vermengten Schottersteinen ermöglichen und dabei auf kapillar wirkende Kornanteile komplett verzichten können. Zudem muß der Schotter ein einwandfreies, möglichst widerstandsfreies durchfließen des damit gebildeten Speicherkörpers sicherstellen.
Um diese Aufgabe für den erfindungsgemäßen Speicherkörper und die sich aus den gegenseitig abstützenden Schotterkörnern entstehenden Korngerüste zu erfüllen, sollten daher Schotterkörnern zum Einsatz kommen, die erst mit mehreren Millimetern Durchmesser beginnen.
Um einen optimal abgestimmten porenreichen Schotter herstellen zu können bedarf es somit folgender Vorgehensweise:
Festlegen der zugrunde zu legenden Tragfähigkeit des Schotters (Verkehrslast).
Ermittlung der Gesteinsparameter aus dem der Schotter gebildet werden soll.
- Festlegen eines die Einbauumstände berücksichtigenden Kömungsbereiches.
Wird einer der vorgenannten Parameter verändert ist zumindest ein weiterer, der vorgenannten Parameter zu verändern um einen optimal porenreichen Schotter zu gewährleisten.
Sinnvollerweise findet die Anpassung des Schotters in der Regel über den Körnungsbereich und die zwischen dem Kleinst- und Größrkorn angeordnete Sieblinie statt, da die Tragfähigkeit meistens eine unveränderbare Fremdvorgabe und die Gesteinswerte durch das Schottergrundmaterial des nächstgelegenen Steinbruchs oder anderer Schotterbezugsquelle unveränderbar vorgegeben sind.
Bei den herkömmlichen, porenarmen Schottermaterialien ist nachteilig, daß bei kornabgestuftem Material die Hohlräume je nach Schortermaterial (weicher Sandstein oder Muschelkalk können beim verdichten zerbrechen) und/oder Schofferkornzusammenstellung (es sind unzulässig große Mengen Kleinkörnung enthalten) zum Teil oder sogar ganz mit losem Gestein bzw. Gesteinsstaub gefüllt werden und somit kein genau nachvollziehbarer und damit nutzbarer Hohlraum im Sinne der erfindungsgemäßen Schotters in der Tragschicht verbleibt.
Dies kann, wie die Praxis zeigt, in der Folge zu Schäden führen, da bei den heute gebräuchlichen Schottern aufgrund zu starker Verdichtung oder zu großem Kleinkornanteils nicht auszuschließen ist, daß bei feuchtem Rohplanum dort anstehendes Wasser über Kapillarkräfte in die Tragschicht einzieht und diese bei Frost stark schädigen kann.
Um dem vorgenannten Nachteil zu begegnen ist es wichtig, den Kleinkornanteil so weit wie möglich zu minimieren, was aufgrund der erfindungsbedingten Aufgabenstellung vom porenreichen Schotter zugleich mit erfüllt wird.
Dies führt zu einem sehr sicheren Frostvethalten des erfindungsbedingten Schotters, da nach der kontrollierten Wasserein- und -ausleitung kein frostschädigendes Kapillarwasser im Schotter verbleibt.
Gegebenenfalls auffrierende Restfeuchtigkeit kann ihre frostbedingte Volumenzunahme ungehindert in den freien Porenraum zwischen den Schotterkörnern verdrängen, so daß die Volumenzunahme nicht zu einem Frostaufbruch der Tragschicht führen kann wie es bei herkömmlichen Schottermaterialien zu erwarten ist.
zurückgehaltene Wasser von oben her einfriert und ein Volumenausgleich in verbleibende Hohlräume dementsprechend nicht mehr möglich ist. Dies kann jedoch
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nur dann geschehen, wenn es zu massiven Verschlüssen in den wasserversickernden Bodenschichten kommt, die absolut keine Abgabe von zwischengespeichertem Wasser mehr zulässt, was somit als hochspekulatives und unrealistisches Szenario betrachtet werden darf.
Um die Tragfähigkeit weiter zu steigern kann das Korngerüst mittels Bindemittel wie z.B. Zement, Bitumen, Klebstoff oder ähnlichem verstärkt werden.
Dies kann so geschehen, dass das Bindemittel vor dem Einbau dem porenreichen Schotter untergemengt wird oder nach dem Einbau gleichmäßig entsprechend der Einbaudicke des Schotters auf den Schotter in flüssiger Form aufgebracht wird um sich danach selbsttätig um die Schotterkörner zu verteilen.
Erreicht wird damit eine zusätzliche Stabilisierung der Kontaktstellen (Zwickel), die aufgrund ihres gegenseitigen Kontaktes und der Oberflächenspannung, bzw. geringen Abstandes zwischen den einzelnen Schotterkörnern die primären Konzentrationsstellen für ein flüssiges Bindemittel darstellen werden.
Nach dem aushärten des Bindemittel wird der Zwickel auf diese Weise künstlich verbreitert und in seiner Druckbelastung entsprechend der Festigkeitswerte des Bindemittels höher belastbar sowie die Schotterkörner untereinander zusätzlich versetzungssicher verbunden.
Die Offenporigkeit des erfindungsgemäßen Schotters führt zudem dazu, die ebenfalls wichtige Ein- und Ableirungsfähigheit des Wassers in und aus dem Schotter heraus zu verbessern.
Auch für Versickerungsanlagen wie Rigolen, Rohrrigolen und ähnlichem ist der erfindungsbedingte Schotter ideal einsetzbar, da dieser in Kombination direkt die erfindungsgemäße Aufgabe der Tragschicht mit erfüllen und somit zu erheblichen Einsparungen bei der Herstellung von Versickerungsanlagen beitragen kann.
So kann der erfindungsbedingte Schotter in Gebieten mit z. B. sehr versickerungswidrigen Bodenverhältnissen z. B. einer Mulde nachgeschaltet werden und unterhalb einer Verkehrsfläche das anfallende Regenwasser großflächig, z. B. mittels eines Dränagesystems, aufnehmen, verteilen und zum Untergrund hin als eine neue Ausführungsform einer hoch mit Flächenlasten belastbaren Rigole, bzw. Rohrrigole versickern. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten und der Baulandbedarf lassen sich damit deutlich reduzieren, da die Versickerung in den ohnehin schon flächenintensiven Verkehrsflächenaufbau (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Lagerflächen. Carport, Garagen, Terrassen, unter Gebäude, usw.) integriert wäre, was demnach naturidentische, große Versickerungsflächen ermöglicht. Vorteilhafterweise sollte man den Schotter möglichst flach und breitflächig einbauen um unnötigen Bodenaushub zur Schaffung einer möglichst großflächigen Versickerung zu verhindern. Es gibt bei Anwendung der vorab beschriebenen Ausführungsart nur noch geringe bis keine versiegelten Flächen mehr. Die natürliche Regenwasserversickerung bleibt annähernd unverändert erhalten.
Das Material des Speichermantels wird den vorangegangenen Ausführungen folgend in den meisten Anwendungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen Schotter, Edelsplit, gebrochener Kies oder ein anderes Schüttgut sein.
Der Einbau möglichst nahe an der Oberfläche hat zudem den weiterer wichtigen Vorteil, dass der vorgeschriebene Grundwasserabstand auch bei hohen Grundwasserständen eingehalten werden kann.
Der Straßen- bzw. Platzaufbau und dessen Fahrbahnbelag kann bei allen erfindungsgemäßen Versickerungssystemen um dieses herum beliebig gestaltet werden, da das erfindungsgemäße Versickerungssystem in Abhängigkeit von den Versickerungsmöglichkeiten des ansiehenden Bodens in der Regel nur einen geringeren Flächenbedorf erfordert, wie es für die geplanten Verkehrsflächen ohnehin vorgesehen ist. Es versteht sich von selbst, das der geringe Platzbedarf und Einbauaufwand des Erfindungsgegenstandes auch den nachträglichen, problemlosen Einbau in vorhandene Verkehrsflächen zulässt. Insbesondere bei Sanierungen von Tragschichten ist der nachträgliche Einbau besonders zu empfehlen, da gleichzeitig auch marode Regenwasserkanäle in einem Arbeitsgang mit ersetzt werden können.
In den meisten Anwendungsfällen wird es nicht ausreichen, nur den Schotterspeicher einzubauen um eine schnelle und gleichmäßige Regen- oder Brauchwasserverteilung erzielen zu können.
Es wird vielmehr die Regel sein, dass es zu einer Kombination aus dem Schotterspeicher mit einem Dränagerohr (entfernt vergleichbar einer Rohrrigole) oder Dränagerohrsystem, kommt. Die Dränagerohre können innerhalb von Dränagerohrsysteme z. B. aus mehreren verbundenen, weitestgehend parallel verlaufenden Dränagerohre, Ringleitungen oder einem Zentralrohr mit ein- oder zweiseitigen Dränagerohrabzweigern bestehen.
Bei Rohrrigolen werden die Dränagerohre üblicherweise etwas über dem Rigolenboden im Filterkies angeordnet. Bei dem erfindungsgemäßen Versickerungssystem ist es vorteilhaft, wenn die Dränagerohre direkt auf dem Geotextil am Boden aufgelegt und danach mit dem speicherfähigen Schotter annähern komplett umschließend überbaut werden. Aufgrund der tiefen Anordnung im Rohrgraben ist sichergestellt, dass bei eventuell erforderlichen Ausspülen von abgelagerten Sedimenten auch die am tiefsten liegenden Speicherschotterbereiche mit von der Reinigung erfasst werden können. Bei den bekannten Rohrrigolen ist eine solche Reinigung nicht möglich.
Des weiteren vereinfacht ein optimal für die Wassereinleitung fliestechnisch vorbereitetes Planum ein einfaches und genaues verlegen der Dränagerohre, was bei Rohrrigolen nur bedingt zu erzielen ist, da die auf dem kaum verdichtbaren Filterkiesschichten aufgebrachten Dränagerohre einer Rohrrigole nur bedingt gerade verlegt werden können.
Beim Einbau in ab- oder ansteigendem Gelände ist das Veisickerungssystem aufgrund der horizontalen Verteilung des eingeleiteten Wassers ggf. aus mehreren, kaskadenförmig aneinandergereihten Versickerungsteilflächen zu erstellen, die auch untereinander verbunden sein können. In der Regel wird es bei einem Teilflächenverbund ausreichen, die Dränagerohre oder Dränagerohrsysteme mittels mindestens einem Überlauf- und/oder Drosselschacht zu verbinden. Sind die Bodenversickerungswerte extrem schlecht, kann an einem Anschlußpunkt innerhalb des Versickerungssystems auch ein Notüberlauf in nachgeschaltete Systeme wie z. B. Regenrückhaltebecken, Staukanäle, Kanäle, Gräben, Bäche und Flüsse, usw. unumgänglich sein.
Die Kombination von kleinem Dränrohr und umgebendem Speicherkörper aus hohlraumreichen Material kann zudem positiven Einfluß auf die Wasserverteilung innerhalb de Versickerungssystems nehmen.
Je nach Gefällesituation wird es ausreichen oft nur sehr kleine Dränrohrdurchmesser oder in Teilstücken gegebenenfalls kein Dränrohr einzusetzen, da das größte bzw. ganze Einleitvolumen sich gedrosselt durch den offenporigen Speicherkörper bewegen kann.
Dabei ist insbesondere beim Schotter zu beachten, dass das durchströmende Wasser keine negative Kornumverfeilung innerhalb des Speichermantels verursacht. Ist dies zu erwarten, kann zur Sicherung des Speichermantelmaterials dieses mit einem die Körner untereinander verbindendem Bindemittel gegen Kornumverteilungen gesichert werden.
Werden die Dränagerohre direkt unter den Verkehrsflächen eingebaut, ist auf die vorgeschriebene Überdeckung über den Dränagerohren und den zur Wasserein- und ableitung sowie ggf. erforderlichen Verbindung der Dränagerohre untereinander erforderlichen Kanalrohre unbedingt zu achten, um eine Beschädigung der Dränage- oder Kanalrohre auszuschließen. Daraus resultiert in der Regel eine Einbautiefe der Rohre, die unterhalb des vorgesehenen Rohplanums des Verkehrsflächenaufbaus liegt.
Ungeachtet dessen ist es nicht erforderlich, das Rohplanum auf die gleiche Höhe wie die Dränagerohrsohle zu bringen. Es ist vielmehr sehr sinnvoll, iedoch trotz dessen für den Erfindungsgegenstand nicht zwingend erforderlich, nur kleine Rohrgräben vom Rohplanum bis zur fließtechnisch vorgegebenen Rohrsohle auszuheben. Wird nur eine geringe Menge Wasser in die Dränagerohre eingeleitet, reicht bereits der in diesem kleinen Rohrgraben vorhandene Speicherkörper, unter anderem bestehend aus Dränrohr und Schotterspeicher zur Zwischenspeicherung und Versickerung des angefallenen Wassers aus. Nimmt die Wassermenge zu, steigt das Wasserniveau innerhalb des Rohrgrabens an, bis es über dessen oberen Rand hinaus tritt und in den, die Tragschicht der Verkehrsfläche bildenden erfindungsgemäßen Schotterspeichel weiterfließt um dort zwischengespeichert und großflächig über das Rohplanum versickert zu werden. Bei nachlassendem Wasserzufluß wird zuerst das Rohplanum mittels Versickerung durch das Rohplanum entwässert und erst zum Schluß die etwas tiefer liegenden Rohrgräben.
Selbstverständlich kann die Versickerungsanlage, Dränagrohr und Schotterspeicher, auch auf einem annähernd gleichhohen Bodenniveau aufgelegt werden, wenn dies zur Erfüllung der Versickerungs- und Lastaufnahme sinnvoll erscheint. Dies kann z. B. unier Gebäude der Fall sein, da den unterhalb einer Bodenplatte aus bewährtem Beton angeordneten Dränagerohre in der Regel keinen unzulässigen Belastungen ausgesetzt sind.
Die vorgenannten Kombinationsmöglichkeiten versetzen den Nutzer der Erfindung in die Lage, ein Versickerungssystem auszubilden, dass sowohl in der Gefälleführung als auch im Quer- und Längsprofil in jedem Teilbereich den jeweiligen Gelände- und Planungsbedingungen individuell angepaßt werden kann.
So kann z. B. in flacheren Geländebereichen das Querprofil bis zur kompletten nutzbaren Geländebreite verbreitert und in der Tiefe an die tiefste Lage der Zu-, bzw. Ableitung angepasst werden um ein möglichst großes Zwischenspeichervolumen auf kleinem Raum zu realisieren.
In den letzten Jahren wurde zudem die Berechnung und Dimensionierung von Entwässerungssystemen aufgrund genauerer Kenntnisse über Menge und Zeitablauf von Regenereignisse sowie dem zunehmenden Einsatz komplexer Computerprogramme, unter anderem auch für Rigolen, immer weiter verbessert.
Insbesondere entsprechende Computerprogramme versetzen den Nutzer der Erfindung in die Lage ein erfindungsgemäßes Versickerungssystem zu planen und herzustellen, das sowohl exakt an die zu erwartenden Regenereignisse als auch an die Bodenparameter und die platzbedingten Einbauvorgaben anzupassen ist. Die Computerprogramme erlauben eine genaue Größen-, bzw. Speichervolumenbestimmung des erforderlichen Schotterspeicher in Abhängigkeit zur, aus den Bodenwerten resultierenden, Versickerungsfläche.
Das heißt, sind gute Versickerungsleistungen im anstehenden Boden zu erzielen, ist ein kleiner Schotterspeicher ausreichend. Bei niedrigen Versickerungswerten ist der Schotterspeicher und die Versickerungsfläche entsprechend zu vergrößern. Es besteht somit eine Wechselbeziehung zwischen der Wassermenge die zwischenzuspeichern ist und den Versickerungsleistungen des Bodens und ggf. weiteren Ableitungsvorrichtungen.
Sind Muldenvetsickerungen aufgrund der Wasserreinigung vorgeschrieben kann auf den Erfindungsgegenstand in der Regel verzichtet werden, wenn die Versickerungswerte des unter der Mulde anstehenden Bodens besser sind als die der belebten Bodenzone der Mulde. Dies ist jedoch nur sehr selten der Fall.
Der Speicherkörper ist zum Schutz vor von außen eindringendem Schmutz, der das Speichervolumen einschränken würde mit einer Umhüllung, bzw. Schicht aus vorzugsweise druck- und filterstabilen Geotextilien oder Materialien die diese Aufgabe gleichwertig erfüllen können zu umschließen.
Ist der, den Schotterspeicher umgebende Boden aus sich selbst heraus als nicht schmutzeintragend zu bewerten (z. B. klüftiger, versickerungsfähiger Fels) kann in diesen Bereichen auf eine Umhüllung des Speichermantel verzichtet werden.
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Darüber hinaus wird zur oberen Abdeckung des Schotterspeichers ein wasserdurchlässiger, gegenüber dem umgebenden Kies, Schotter oder Pflasterbert der Verkehrsfläche trennender Rieselschutz ausreichen, um daseindringen von feinkörnigem Kies-, Pflasterbett- oder Schotteranteilen, bzw. Kornumverteilungen innerhalb der aus dem Schotterspeicher gebildeten Tragschicht zu verhindern. Dieser Rieselschulz kann ein anderes Geotextil sein als der zwischen Rohplanum oder Frostschutzschicht oder normalem Schotter und dem Speicherschotter vorzusehenden Geotextil sein.
Im Randbereich des Versickerungssystems, bzw. von Versickerungsteilflächen, wo ein seitlicher Austritt des zwischengespeicherten Wasser als kritisch bewertet wird, sollte zum Schutz angrenzender Schichten aus normalem Schotter oder unkontrolliertem ausfließens des Regen- oder Brauchwassers in tiefer liegende Versickerungsteilflächen eine wasserundurchlässige Trennschicht vorgesehen werden, so dass sichergestellt ist, dass die Versickerung, bzw. Wasserausleirung ausschließlich vertikal durch das Rohplanum erfolgen kann.
Für diesen Zweck und zum Schutz vor von außen eindringendem Schmutz, der das Speichervolumen einschränken würde sowie zur Haltung des im Versickerungssystem befindlichen Wassers, kann der Randbereich mit einer Trennschicht aus vorzugsweise Folien oder mit Dichtmassen versehenen Gewebebahnen (Bentonitbahnen) oder Materialien die diese Aufgabe gleichwertig erfüllen können wie z. B. aufgespritzte bituminöse, mineralische oder Kunststoffschichten, Beton, Blech, angrenzenden, wasserdichten Bodenschichten oder ähnlichem ausgebildet werden.
Dies waren nur einige Beispiele von vielen, wo es zu sinnvollen Kombinationen mehrerer Umhüllungsmaterialien kommen kann.
Die Umhüllungsmateriaiien des Schotterspeichers schaffen aber noch einen weiteren Vorteil. Wird das Bauvorhaben auf bindigen Böden wie z. B. Lehm errichtet, unterstützt ein Geotexfil in erheblichem Maße die Formstabilität des bindigen Untergrundes und sichert so Verkehrsflächen oder Gebäudefundamente gegen nachträgliche Bodensetzungen. Auch bei frostgefährdeten Untergrund verhindern Geotextilien das eindringen von frost- taubedingt aufgenäßten Bodenschichten in den Schotterspeicher, so dass in der Frostprävention eine hohe Sicherheitsreserve ermöglicht wird.
Das in die Wasserleitung einfließende Wasser kann allen möglichen Systemen entstammen.
Bei der Wohnhausentwässerung auf dem eigenen Grundstück stammt es von den Fallrohren und den Rinnen sowie Hofabläufen.
Bei der Wohnhausentwässerung auf dem eigenen Grundstück stammt es von den Fallrohren und den Rinnen sowie Hofabläufen.
Im gewerblichen, industriellen oder kommunalen Einsatzbereich kann zur normalen Regenentwässerung durchaus die Versickerung von gereinigtem, nicht mehr benötigtem Brauchwasser sinnvoll sein. Dieser Einsatzbereich lässt sich auch auf Klärwerke ausdehnen, die ihr gereinigtem Regenwasser nicht unmittelbar einem Fluß zuleiten können.
Bei z. B. Straßen und Plätzen wird es in der Regel von Straßenabläufen mit vorzugsweise eingebautem Schlammfang über Verbindungsrohre (Kanalrohre) an das erfindungsgemäße Versickerungssystem weitergegeben.
Im Straßenkörper selbst werden zudem aus anliegenden Gebäuden, die nicht auf ihrem Grundstück entwässern, die Hausanschlüsse ihr Dach- und Stellflächenwasser an das Versickerungssystem abgeben.
Aber auch Kanäle, Entwässerungsgräben und Versickerungssysteme können durchaus mit der Leitung, z. B. bei Überfüllung im Bereich des Notablaufes, verbunden sein.
Grundsätzlich sollte jedoch immer darauf geachtet werden, dass möglichst schmutz-, und sedimentarmes Wasser in den Schotterspeicher eingeleitet wird um den Speicherraum nicht langfristig durch Ablagerungen zu verringern. Dies ist neben, den in der Regel ausreichenden, Schlammfängen auch durch alle Arten von Filter in Form von Filtereinsätzen oder Patronen, bzw. spezifischen Anlagen im Zufluß der Schotterspeicher zu realisieren. Sollte es widererwarten doch einmal zu erheblichen Sedimenteinträgen kommen, können diese bei entsprechender konstruktiver Gestaltung des erfindungsgemäßen Versiaerungssystems problemlos mit den heute bekannten Techniken aus dem Schotterspeicher ausgewaschen werden. Das gleiche trifft auch bei der Einleitung von wassergefährdenden Stoffen zu.
Unter sehr extremen klimatischen Bedingungen kann es sinnvoll sein, das Dränagerohr und insbesondere den Schotterspeicher mit einem Heizsystem zu versehen, dass während der Frost-Tau-Wechsel eine gesicherte Speicherfunktion garantiert.
Diese Heizsysteme können z. B. als elektrische. Warmwasser- oder Heißluftleitungen in das Versickerungssystem integriert werden oder extern über das Dränagerohr mit eingeblasener Warmluft betrieben werden.
Ein präventiver Schutz gegen Frost-Tau-Wechsel für das erfindungsgemäße Versickerungssystem die innerhalb des frostgefährdeten Bereiches eingebaut werden, kann auch dadurch erzielt werden, dass im Bereich des Zulaufs Vorrichtungen eingebaut werden, die bei Frost die Leitung schließen um den Wasserzufluss in den ggf. frostgefährdeten Schotterspeicher damit zu unterbinden. Der Nachteil wäre jedoch, dass in diesem Fall das Wasser (in der Regel nur die relativ geringen Tauwassermengen) oberirdisch ablaufen würden, was von den Kommunen nicht gerne gesehen wird. Dieses Problem trifft in der Regel aber alle Versickerungssystem, insbesondere die über offene Muldensysteme ihr Regen- oder Tauwasser an den Untergrund abgeben sollen und ist nicht spezifisch für diese Erfindung.
Ab einer ortsabhängig festzulegenden Einbautiefe ist eine Frostgefahr nicht mehr gegeben.
Aber auch in der ökologischen Wasseraufbereitung erfüllt das erfindungsgemäße Versickerungssystem ihren positiven Zweck, da der offenporige Schotterspeicher einen hervorragenden Raum zur Ansiedlung von schadstoffverzehrenden Mikroorganismen bildet.
Bei starken Schadstoffeinträgen kann die Möglichkeit der mikroorganischen Reinigung noch zusätzlich dadurch intensiviert werden, wenn dem Versickerungssystem schadstoffspezifische Mikroorganismen über das Dränagerohr- oder Rohrsystem zugeführt und darüber zusätzlich mit eingeblasener Frischluft versorgt wird.
Je nach Schotterschichtdicke sorgt auch das Temperaturgefälle in der Schotterschicht selbst für eine geringe Konvektionsströmung der Luft zwischen den Schotteikörnern, die eine gut funktionierende mikroorganische Reinigung unterstützen kann.
Selbstverständlich sind auch alle anderen mechanischen (absaugen, spülen, usw.) und chemischen (Bindemittelzugabe, Neutralisation, usw.) Reinigungsverfahren unter Beachtung der ggf. entstehenden Bodenbelastungen einsetzbar.
Insbesondere physikalische Verfahren mit entsprechend konditionierren Mineralien oder Anlagen (z. B. Plocher-, Grander-Systeme u. a.) und/oder die vorab beschriebenen biologische Systeme auf mikroorganischer Basis haben sich in diesen Fällen in der Reinigung als sehr umweltschonend und die Qualität des versikkernden Wassers sehr positiv beeinflussend erwiesen.
Zudem kann das belastete Versickerungsteilstück beim auftreten eines Schadenfalls verschlossen und für die Zeit der Reinigung aus dem Versickerungsverbund ausgeschlossen werden, so dass der Schaden nur auf einen kleinen Teilbereich beschränkt bleibt.
Kann das mit Schadstoffen belastete Teilstück nicht aus dem Versickerungsverbund herausgetrennt werden, kann das Dränagerohr, bzw. die Dränagerohre innerhalb des belasteten Schotterspeichers mit einem Inlayschlauch zur Abdichtung der Dränageöffnungen ausgestattet werden, bis der umgebende Schotterspeicher in einen unschädlichen Zustand zurück versetzt wurde.
In den Zeichnungen sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Sie zeigen
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine gepflasterte Verkehrsfläche mit angrenzender Muldenversickerung
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Fig. 2 einen Querschnitt durch eine gepflasterte Verkehrsfläche mit angrenzender Mulden- / Rohrversickerung
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine gepflasterte Verkehrsfläche mit einer einrohrigen Flächenversickerung
Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine gepflasterte Verkehrsfläche mit kaskadenförmigem Flächenversickerungssystem
Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine gepflasterte Verkehrsfläche mit kaskadenförmigem Flächenversickerungssystem
Fig. 5 ein Korngerüst aus einem hohlraumreichen Schotter mit einer abgestuften Sieblinie
Fig. 6 den Schotter aus Fig. 5 mit einem tragfähigkeitssteigernden Bindemittel versehen
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Die in Figur 1 dargestellte Versickerungsanlage (10) besteht aus einer wasserreinigenden Mulde (34), bei dessen Durchgang das Wasser von Schadstoffen weitestgehend befreit wird. Darunter ist der primäre Versickerungsbereich (36) des Versickerungssystems (10) angeordnet, der aufgrund des hohen Grundwasserstandes sehr flach ausgelegt werden musste.
Da die vorhandenen Bodenverhältnisse (35) zudem als schlecht versickerungsfahig eingestuft sind (z. B. kf-Wert < 8 &khgr; 10 E-6) ist eine gesicherte Versickerung nur über eine erweiterte Rückhaltung (37) und größere Versickerungsflächen (20) zu erzielen.
Dementsprechend ist das Versickerungsystem (10) mit einem zusätzlichen, auf dem Rohplanum (44) aufliegenden Schotterspeicher (37) direkt unterhalb der konventionellen Schottertragschicht (24) erweitert. Der flache Schotterspeicheraufbau (36,37) benötigt eine dementsprechend große Grundfläche (20) auf dem Planum (44), die bei stärkeren Regenfällen zur zusätzlichen Versickerung (37) herangezogen wird, so dass es zu keiner Regenwasserableitung in nachgeschaltete Entwässerungssysteme kommen muß.
Die beidseitig angebrachten wasserdichten seitlichen Trennschichten (38) aus Bentonitbahnen verhindern auch bei Starkregenereignissen das Eindringen von Regenwasser in den konventionellen Straßenaufbau (24,29).
Die Überlappungen (17) der Trennschichten (38) sind dabei so weit auszulegen, das aufgrund des entstehenden hydraulischen Druckes im Versickerungssystem (10) keine Unterspülungen und damit einhergehende ungewollte Wasserabflüsse erfolgen.
Figur 2 stellt eine mit Figur 1 vergleichbare Versickerungsanlage (10) dar, bei der die Versickerungsmöglichkeiten des vorhandenen Bodens (35) als noch schlechter angenommen werden wie in Figur 1.
Zur Weiterleitung des aufgrund der Bodenverhältnisse nicht versickerungsfähigen Wassers ist unmittelbar unter der Mulde (34) innerhalb des Schotterspeichers (36,37) ein Dränagerohr (13) verlegt, dass vor Überflutung des Versickerungssystems (10) das überschüssige Regenwasser an ein nachgeschaltetes Entwässerungssystem (z. B. einen Kanal) weiterleitet.
Da das Dränagerohr (13) unterhalb einer Mulde (34) angeordnet wurde, die aufgrund ihrer Versickerungsaufgabe nicht befahren werden darf, brauchte die Mindestüberdeckung zwischen Dränagerohrscheitel des Dränagerohres (13) und Muldenoberfläche nicht eingehalten werden. Dementsprechend konnte die Rohplanumherstellung (44) des primären Versickerungsraumes (36), die zugleich als Dränrohrbettung (43) dient, so hoch angeordnet werden, dass der vorgeschriebene Grundwasserabstand zwischen dem Rohplanum (44) der Versickerungsanlage (10) und dem maximalen Grundwasserniveau eingehalten werden konnte.
In einer weiteren Ausgestaltung der Figur 2 kann auf das Dränagerohr (13) verzichtet werden, wenn der erweiterte Versickerungsbereich (37) so weit unter den Straßenkörper (24,29) ausgedehnt wird, dass über die zusätzlich gewonnene Versickerungsfläche ein Überlauf für eventuell anfallende Regenwasserüberschüsse überflüssig wird.
Figur 3 zeigt in seinem Straßenquerschnitt eine Direkteinleitung von Straßenabwasser und Hausentwässerungen (47) (nicht dargestellt), ohne wasserieinigende Muldenpassoge, über eine straßenbegleitende Muldenrinne (40) und entsprechend im Straßenverlauf angeordnete Abläufe (26) (nicht dargestellt) und Einleirungen (51) (nicht dargestellt) auf ein Dränagerohr (13), dass in einem Rohrgraben (42) mit einer ausreichenden Tiefe zur Schaffung der erforderlichen Überdek-
kungshöhe eingebaut wurde. Aufgrund der höheren Druckbelastung des Diänagerohres (13) aufgrund des Verkehrsaufkommens wurde dieses vorschriftsgemäß auf einer Rohrbettung (43) aus Sand verlegt.
Der Rohrgraben (42) bildet bei diesem Beispiel nur noch einen geringen Anteil des Schotterspeichers und der Versickerungsfläche (20). Dies führt dazu, dass bei einsetzendem Regen sehr bald der Schotterspeicher im Rohrgraben (42) gefüllt ist und das Regenwasser sich daraufhin bei erreichen der Rohrgrabenoberkante je nach Gefällesituation nach rechts und Ünb verteilt um dadurch die Versickerungsfläche (20) zu vergrößern und ab erreichen der wasserdichten Trennschichten (38) großflächig weiter im Schotterspeicher (14) anzusteigen.
Das regenwassereinleitende und -verteilende Dränagerohr (13) ist zur Ableitung (50) nicht vorgesehener Regenwassermengen an seinem tiefliegenden Ende mit einem Überlauf (27) in ein nachfolgendes Entwässerungssystem verbunden (nicht dargestellt).
Figur 4 zeigt einen Längsschnitt durch zwei kaskadenförmig aufgereihte Versickerungsteilflächen (12) unterhalb einer Straße (21) mit starkem Längsgefälle angeordnet.
Aufgrund der unterschiedlichen Wassermengen, welche die jeweiligen Teilflächen (12) zu versickern haben sind diese zwar in Ihrer Längenausdehnung ähnlich, ansonsten aber vom Speicherkörperaufbau (14) sehr unterschiedlich.
Die oberhalb, in der Figur 4 links, angeordnete Versickerungsteilfläche (12) bezieht ihr Regenwasser über einen Ablauf mit Nassschlammfang (26), von wo das Wasser nach der Sedimentabscheidung über ein Kanalrohr (50) als Zuleitung (51) in dem Dränagerohr (13) der Versickerungsteilfläche (12) endet. Ein weiterer Regenwasserzulauf erfolgt über den dargestellten Hausanschluß (47).
Da in dieser Versickerungsteilfläche (12) nur geringe Regenwassermengen erwartet werden, wurde das straßenbauseits erforderliche Planum (49) nicht verändert, sondern dei sich oberhalb des Dränagerohres (13) querend ausdehnende Speicherraum (14) in Form eines Dreieckes angelegt.
Parallel zur Fahrbahn (21), bzw. Rohplanum der Straße (49), was zugleich die Versickerungsfläche (49) darstellt, befindet sich das Dränagerohr (13) in einer Tiefe, die der vorgeschriebenen Überdeckungshöhe entspricht.
Aufgrund des starken Gefälles führt dies dazu, dass das einfließende Regenwasser bis ans Ende des Dränagerohres (62) fließt und erst ab der daran anschließenden wasserdichten Trennschicht (19) aus Bentonitbahnen ein Aufstauen in den Schotterspeicher (14) erfolgt. Da der hohlraumeiche Schotterspeicher (14) dem einströmenden Wasser keinen nennenswerten Strömungswiderstand entgegen setzt verteilt sich das ansteigende Wasser schnell und annähernd Rückstaufrei in der Versickerungsteilfläche (12).
Bei der unteren Versickerungsteilfläche (12), in Figur 4 rechts neben der vorab beschriebenen Versickerungsteilfläche (12) angeordnet, ist ein großes Speichervolumen (14) erforderlich, da an dieser Teilfläche eine kleine, nicht unter sich selbst versickernde Querstraße (48) mit ihren anliegereigenen Hausanschlüssen zur Entwässerung mit angeschlossen ist.
Dies hat zur Folge, dass ein intensiver Eingriff in das Rohplanum (49) der Straße (21) erfolgt um die erforderlichen Speicherräume (14) herstellen zu können. Trotz dieses großen Speicherraumes (14) wird die Versickerungsfläche (49) im Vergleich zur oberhalb angeordneten Versickerungsteilfläche (12) nur minimal vergrößert, so dass ein Überlauf (18) mit anschließendem Kanalfeilstück (52) in eine nachfolgende Versickerungsteilfläche unumgänglich ist.
Obwohl nicht erforderlich wurde auch das Dränagerohr (13) mit tiefergelegt, das heißt, ebenfalls horizontal und damit parallel zur Versickerungsfläche (49), um einen gleichmäßigen Wassereinlauf zu ermöglichen.
Figur 5 stellt Speicherschottermaterial (14,36,37), besteht aus verdichteten Schotterkörnern (53) unterschiedlicher Durchmesser im Bereich der sehr gut zu verwendenden Sieblinie 8/32 mm dar, bei dessen Sieblinie zur Schaffung eines maximalen Porenraums (54) auf Kleinkörnungen unter 8 mm zur Gänze verzichtet wird.
Gut zu erkennen ist das entstandene Korngerüst der sich gegenseitig an den Kontaktstellen abstützenden Körner (53), bzw. Zwickel (60) mit den dadurch gebildeten großen Porenanteilen (54).
Trotz der Verdichtung sind einzelne nicht in den Verbund, bzw. Korngerüst integrierte Schotterkörner (56) auszumachen.
Die enormen Flächen der Korngrenzen (55) bieten einen idealen Boden für einen mikroorganischen Reinigungsfilm.
Die enormen Flächen der Korngrenzen (55) bieten einen idealen Boden für einen mikroorganischen Reinigungsfilm.
Bis an die Wasseroberfläche (58) ist der Schotter (14,53,54,56) gleichmäßig mit eingestautem Regenwasser (57) befüllt.
Figur 6 zeigt das selbe Korngerüst (53,54,56) wie Fig. 5, mit dem einen Unterschied, daß zur Erhöhung der Tragfähigkeit, der Schotter (14) mit einem wässerigen Zement übergössen wurde, der sich entsprechend der Oberflächenspannung des flüssigen Zementes konzentriert an den Zwickeln (60) abgesetzt hat. Das gesamte Schotterkorn (53,56) ist außerhalb der Zwickel (60) nur dünn von dem Bindemittel (59) überzogen.
Eine weitere Tragschichtverfestigung erfolgt über das zusätzliche einbinden der freien Schotterkörner (56) in den Verbund.
| 10 | Versickerungssystem | 25 | 28 | -10- | ... | • Φ | Hausanschluß | |
| 11 | wasserdurchlässiges Geotextil | 29 | Bezugszeichenliste | QuerstrassenanschluB | ||||
| (Rieselschutz) | 30 | Schlammfang | Versickerungsflächenverlaul | |||||
| 12 | Versickerungsteilfläche | 31 | Frostschutzschicht | 45 | 47 | Kanalrohr | ||
| 13 | Dränagerohr | 32 | Aufkantung | 48 | Einleitung | |||
| 5 | 14 | Wasserspeicher aus Schotter | 30 | 33 | Bordstein | 49 | Ableitung | |
| 15 | gemeinsamer Körper | 34 | Wassereinleitung | 50 | Schotterkörner | |||
| 16 | Kanalrohr | 35 | Rückenstütze | 51 | Porenraum | |||
| 17 | Überlappung | 36 | belebte Bodenzone (Mulde) | 50 | 52 | Korngrenzen | ||
| 18 | Überlauf | 37 | gewachsener Boden | 53 | freie Schotterkörner | |||
| 10 | 19 | wasserdichte Schicht | 35 | 38 | primärer Versickerungsbereich | 54 | Wasser | |
| 20 | wasserdurchlässiges Geotextil auf der Versickerungsfläche |
39 | erweiterter Versickerungsbereich | 55 | Wasseroberfläche | |||
| 21 | Fahrbahn | 40 | 40 | wasserdichte Trennschicht | 56 | Bindemittelschicht | ||
| 22 23 24 25 |
Pflastersteine Pflasterbett konventioneller Schotter Umhüllung |
41 42 43 44 |
Randstein | 55 | 57 | Bindemittelkonzenfrationen (an den Zwickeln) Gehweg Dränagerohrende |
||
| 15 | 26 | Straßenablauf (Gully) mit Nassschlammfang |
45 | Muldenrinne | 58 | |||
| 27 | Überlaufschacht | 46 | Streifenfundament Rohrgraben Rohrbettung Rohplanum |
60 | 59 | |||
| 20 | Querende Leerrohre für Versorgungsträger |
60 61 62 |
||||||
| Rohrgrabenverfüllung | ||||||||
Claims (20)
1. Versickerungssystem (10) mittels eines Regenwasserspeichers zur Aufnahme, Zwischenspeicherung und von der Wasseraufnahmefähigkeit des umgebenden Bodens abhängigen Versickerungsleistung des in den Regenwasserspeicher eingeleiteten Wassers (57), dadurch gekennzeichnet, daß der wasseraufnehmende, zwischenspeichernde und ableitende Wasserspeicher (14) aus Vorzugsweise möglichst hohlraumreichen, hoch tragfähigen, verkehrsflächengeeignetem Schottermaterial (53, 54, 56) gebildet ist.
2. Versickerungssystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Schottermaterials (14) ein Dränagerohr (13) oder ein Dränagerohrsystem eingebettet ist.
3. Versickerungssystem (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Versickerungssystem (10) aus mindestens zwei Versickerungsteilflächen (12) gebildet wird.
4. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Versickerungsteilflächen (12) kaskadenförmig zueinander angeordnet sind.
5. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Versickerungsteilflächen (12) untereinander verbunden sind.
6. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Versickerungssystem (10) mit einem Überlauf (18) ausgestattet ist.
7. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Versickerungsfläche (20) so groß ausgelegt wird, dass unter Nutzung des Schotterspeichers (14) als Regen- oder Brauchwasserzwischenspeicher eine restlose Wasserversickerung erfolgt.
8. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einzubauende Menge des erforderlichen Speicherschotters (14) von der vorgegebenen Wassermenge, bzw. der maximal einzuleitenden Wassermenge und den Versickerungs- und Ableitungsmöglichkeiten aus dem Versickerungssystem (20, 18) heraus, abhängig ist.
9. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Versickerung kleiner Wassermengen hauptsächlich in den Rohrgräben (42) des Versickerungssystems (10) und die Versickerung großer Wassermengen, aufgrund des Ansteigens des Wasserniveaus im Rohrgraben (42), über, an den Rohrgräben (42) angrenzende zusätzliche Flächen (49) (z. B. Rohplanum einer Straße, Parkplatz, Carport), erfolgt.
10. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkörper (14) aus Schotter (53, 54, 56) zu bilden ist, der in Abhängigkeit von der vorgegebenen Tragfähigkeit einen erhöhten oder den maximal möglichen Porenanteil (54) aufweist.
11. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkörper (14) aus Schotter (53, 54, 56) zu bilden ist, dessen Sieblinie zur Schaffung eines erhöhten oder maximal möglichen Porenanteil (54), aus den Festigkeitswerten des zugrunde liegenden Schottergesteins (53, 56) und der zu erzielenden Tragfähigkeit des eingebauten Schotters, zu bestimmen ist.
12. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkörper (14) aus Schotter (53, 54, 56) zu bilden ist, bei dem zur Erhöhung der Tragfähigkeit die Kontaktstellen (60) der sich gegenüber liegenden Schotterkörner (53) durch Zugabe von flüssigen Zementen bzw. Bindemittel miteinander zu verbinden sind.
13. Versickerungssystem (10) noch einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkörper (14) teilweise mit einer wasserdurchlässigen Schicht (11, 20) umschlossen ist.
14. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkörper (14) ganz oder teilweise mit einer wasserdichten (38) und teilweise mit einer wasserdurchlässigen (11, 20) Schicht umschlossen ist.
15. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verlauf (49) des Versickerungssystems (10), seiner Länge in Fließrichtung folgend, in der Höhe unterschiedlich ist.
16. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Wassereinleitung (51) in das Versickerungssystem (10) alle Arten von Entwässerungssysteme wie z. B. Abläufe (26), Drosseln, Schlammfänge, Abscheider sowie erfindungsgemäße und/oder herkömmliche Versickerungssysteme sowie Dränrohre (13) und Kanalrohre (50) zu nutzen sind.
17. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Speicherkörpers (14) mehr als eine Dränageleitung (13) eingebettet ist.
18. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dränagerohre (13) aus miteinander verbundenen Teilstücken von Dränagerohre (13) und nicht dränagefähigen Kanalrohre (50) herzustellen sind.
19. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Versickerungssystem (10) Teile des darin zwischengespeicherte Wasser (57) an einen Kanal (50), Graben, Versickerungssystem, Wasserreinigungssystem, Gewässer oder anderes Regenwasserentsorgungsbauwerk (18, 27) abgibt.
20. Versickerungssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Versickerungssystem (10) mit einem Heizsystem ausgestattet ist.
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