DE20002012U1 - Verpackungsanordnung - Google Patents
VerpackungsanordnungInfo
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Description
Beschreibung
Verpackungsanordnung
Die Erfindung betrifft eine Verpackungsanordnung für gerundete Warenartikel, insbesondere Weichkäse, oder Milchprodukte in Bechern.
Bei der Herstellung, Transport und Verkauf von gerundeten Warenartikeln, welche empfindlich gegen Druck von außen sind, wie Weichkäse (z.B. Camembert, Brie, Münsterkäse), stellt sich das Problem, daß diese gegen Druck geschützt werden müssen. Unterbleibt eine entsprechende druckabmildernde Verpackung, so führt dies neben Deformationen der Warenartikel im Extremfall zu deren Unbrauchbarkeit. Um dem vorzubeugen, werden derartige Warenartikel gewöhnlich mehrfach verpackt. Zuerst werden sie mit einer lebensmittelgeeigneten Folie oder wasserabweisendem Papier eingeschlagen. Anschließend wird jedes Stück für sich wenigstens teilweise, z.B. zur Hälfte, in eine ihrer Größe entsprechenden Schachtel verpackt. Für den Transport in die Geschäfte und eventuell zur Warenpräsentation werden diese bereits in Einzelschachteln verpackten Lebensmittel noch in größere Umverpackungen verpackt. Der Nachteil einer derartigen Verpackungsweise besteht einmal in einem hohen Bedarf an Verpackungsmaterialien, da jedes Stück mehrfach verpackt wird. Weiterhin ist der hohe Zeit- und Ressourcenbedarf nachteilig, den ein derartiger Verpackungsmodus mit sich bringt.
Ein anderer Weg wird eingeschlagen durch spezielle Einsätze in die Umverpackungen, welche die Waren vor Druck schützen. Nachteilig ist dabei jedoch, daß diese von der Umverpackung getrennt sind und einzeln in die fertig aufgestellten Verpackungen eingelegt werden müssen. Ferner bestehen diese oftmals aus Kunststoffen, was Probleme bezüglich der Umweltverträglichkeit und Entsorgung mit sich bringt.
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Das Problem einer schonenden, drucklosen Verpackung stellt sich nicht nur bei weichen Warenartikeln wie z.B. Weichkäsen, sondern auch bei Milchprodukten in Bechern, vor allem wenn diese geschäumte Produkte enthalten. Bei diesen besteht das Problem darin, daß bei einer übermäßigen Druckbelastung über den Deckel, solange die Produkte noch nicht vollständig abgekühlt und damit "ausgehärtet" sind, diese bis zur Unansehnlichkeit in sich zusammenfallen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungsanordnung zur Verfügung zu stellen, mit der gerundete, druckempfindliche Warenartikel auf materialsparende Art und Weise schonend verpackt werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Verpackungsanordnung nach Anspruch 1. Vorteilhafte Ausbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Verpackungsanordnung weist an ihren inneren Kanten konkave Abstützungen auf, welche die Warenartikel stützen und aufnehmen. Durch diese Abstützungen wird ein eventuell auf die Umverpackung auftreffender Druck abgefangen und so die Warenartikel vor Deformationen geschützt. Diese Abstützungen haben nicht nur den Effekt, daß sie die Artikel direkt schützen, sondern es kommt ein zusätzlicher Verstärkungseffekt der Umverpackung hinzu. Diese Verstärkung bedingt einen zusätzlichen Druckschutz, was vor allem bei Druck von der Seite oder über die Kanten der Umverpackung von Vorteil ist, da ein Eindrücken der Ecken oder Kanten dadurch nicht mehr erfolgen kann.
Ein weiterer Hauptvorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß die Warenartikel keine zusätzliche Einzelverpackung benötigen. Es genügt, diese in Folie oder in wasserabweisendes Papier einzuschlagen und in die erfindungsgemäße Verpackungsanordnung einzuschichten. Dadurch ergibt sich eine bedeutende Materialeinsparung. Ferner bringt dies eine Zeitersparnis mit
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sich, da ein Verpackungsschritt vollständig entfällt. Weiterhin ergibt sich daraus auch eine Arbeitskräfte- und Geräteersparnis.
Dadurch daß die Warenartikel nicht einzeln in Kartons verpackt vorliegen, wird außerdem Raum eingespart. Die Waren können dicht an dicht in die Verpackungsanordnung gereiht werden. So kann die Umverpackung kleiner gewählt werden und es wird dadurch die benötigte Lager-, Transport- und Präsentationsfläche reduziert.
Weiterhin ist vorteilhaft, daß ein Verrutschen der Ware, sowohl während des Transportes als auch im Laden durch die Abstützungen verhindert wird. Es ist kaum Totraum vorhanden, der den Waren erlauben würde, ihre Position zu verändern.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung sieht vor, daß zwei Displaymodule gegenüberliegend angeordnet sind. Pro Displaymodul sind zwei Abstützungen ausgebildet, wobei je eine der beiden Abstützungen von seitlichen Verlängerungen des Bodens bzw. Deckels der Verpackungsanordnung stammt. Die beiden Displaymodule sind bevorzugt einstückig als Verpackungsanordnung ausgebildet und miteinander über eine sattelförmige, abtrennbare Verschlußlasche verbunden. Durch diese Ausführung ist die erfindungsgemäße Verpackungsanordnung außerdem als Präsentationseinheit geeignet. Nach dem öffnen der Verpackungsanordnung durch das Abtrennen der Verschlußlasche verbleiben die beiden Displaymodule und dienen dann als Präsentationseinheit. Dadurch entfällt der Schritt des Anordnens der Warenartikel im Laden zu Präsentationszwecken. Dies bringt eine erhebliche Zeitersparnis mit sich und reduziert den Personalbedarf. Eine derartige Ausführung bringt außerdem den Vorteil mit sich, daß die Warenartikel weiterhin druckgeschützt und optimal verpackt bleiben.
Noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sieht vor, daß ein oder mehrere Einschnitte in den Abstützungen vorgesehen sind, welche beispielsweise der Aufnahme von Becherrändern dienen können. Dies ist vorteilhaft zur Verpackung
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von Produkten in Becherform, beispielsweise geschäumte Milchprodukte, welche nicht gegenseitig aneinander anliegen sollen, da andernfalls der Inhalt beeinträchtigt werden würde. Durch die Schlitze in den Abstützungen werden die becherförmigen Waren in ihrer Lage fixiert und können so nicht gegeneinander anliegen. Diese Schlitze bringen ferner den Vorteil mit sich, daß bei Präsentation der Waren im Regal die Becher stets ordentlich und vorteilhaft präsentiert werden können, da ein Verrutschen nicht erfolgen kann.
Die erfindungsgemäße Verpackungsanordnung ist vielseitig anwendbar. Sie eignet sich nicht nur zum Verpacken deformationsempfindlicher Milchprodukte wie z.B. Weichkäse, sondern auch für andere abgerundete druckempfindliche Lebensmittel, wie z.B. Gebäck oder Pralinen.
Nachfolgend werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert und beschrieben. Es zeigen:
einen Zuschnitt einer Verpackungsanordnung in Draufsicht;
einen Querschnitt durch die Verpackungsanordnung (entlang der Linie A-A von Fig. 1) im befüllten Zustand;
eine teilweise geschnittene, perspektivische Darstellung einer Präsentationseinheit; eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Präsentationseinheit; und einen Zuschnitt einer weiteren Ausführungsform einer Verpackungsanordnung in Draufsicht.
In Fig. 1 ist ein Zuschnitt für ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackungsanordnung 1 dargestellt. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, besteht diese aus einer Bodenhälfte 2 und einer Deckelhälfte 3. Sowohl die Bodenhälfte 2 als auch die Deckelhälfte 3 sind einstückig mit
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| Fig. | 1 |
| Fig. | 2 |
| Fig. | 3 |
| Fig. | 4 |
| Fig. | 5 |
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seitlichen Verlängerungen, die als Abstützungen 4 dienen, versehen. Bei der Herstellung der befüllungsfähigen Verpackungsanordnung 1 werden die Abstützungen 4 an den Falzlinien 16, 17, 18, 19, 20 und 21 eingefaltet und verklebt oder anderweitig fest verbunden, beispielsweise geklammert, so daß sich eine Anordnung wie aus Fig. 2 ersichtlich ergibt. Abschnitt 5 der Abstützung 4 ergibt über die Falzlinie 16 gefaltet die Seitenwand. Abschnitt 6, gefaltet über die Falzlinien 17, 18, 19 und 20 bildet den eigentlichen, konkaven, die Rundung der Warenartikel 12 tragenden inneren Teil, und Abschnitt 7, gefaltet über die Falzlinie 21, wird mit dem Boden 2 bzw. Deckel 3, fest verbunden, z.B. verklebt, um einen sicheren Halt der Abstützung 4 zu gewährleisten. Der laschenförmige Abschnitt 7 kann auch entfallen, die Abstut&zgr;funktion wird dadurch kaum beeinträchtigt. Sein Vorhandensein ist jedoch vorteilhaft, da durch diesen mit der Boden- bzw. Deckelfläche fest verbundenen Abschnitt 7 die Abstützung 4 stabilisiert und in ihrer Lage fixiert wird. Die Laschen 8 dienen der Verklebung und Stabilisierung der Verpackungsanordnung 1. Nach dem Aufstellen der Verpackungsanordnung 1 und deren Befüllung wird diese mittels des Klebestreifens 9 verschlossen. Der Klebestreifen 9 kann bereits bei Herstellung des Zuschnittes der Verpackungsanordnung 1 angebracht werden, oder aber es wird erst nach oder beim Befüllen der Verpackungsanordnung 1 Klebmittel aufgebracht.
In Alternative zu dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel kann eine erfindungsgemäße Verpackungsanordnung auch aus zwei getrennten Teilen bestehen, einem Unterteil und einem Oberteil. Ein Zuschnitt als Ausführungsbeispiel für ein Unter- bzw. Oberteil ist in Fig. dargestellt. Nach dem Befüllen des Unterteils mit den Warenartikeln 12 wird das Oberteil als Deckel aufgesetzt; es liegt dann eine vollständige, geschlossene Verpackungsanordnung vor. Um eine schonende, drucklose und materialeinsparende Verpackung der Warenartikel 12 zu gewährleisten genügt es, wenn
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nur ein Teil, vorzugsweise das Unterteil mit den Abstützungen ausgestattet ist. Bevorzugterweise sind jedoch auch im Oberteil die erfindungsgemäßen Abstützungen 4 ausgebildet, da dadurch die Warenartikel 12 besonders gut gegen Deformationen geschützt werden. Die Abstützungen 4 sind jedoch stets mit dem Boden 2 bzw. dem Deckel 3 einstückig verbunden, so daß der Zuschnitt (gemäß Fig. 1 bzw. 5) einteilig in einem Herstellungsschritt ist bzw. gestanzt werden kann.
Das bevorzugte Ausführungsbeispiel in Fig. 1 sieht dagegen vor, daß die Bodenhälfte 2 und Deckelhälfte 3 miteinander zu einer einstückigen Verpackungsanordnung 1 verbunden sind. Ferner ist diese Verpackungsanordnung so ausgebildet, daß zwei einander entgegengesetzt angeordnete Displaymodule 14 durch eine sattelförmige, abtrennbare Verschlußlasche 10 verbunden sind. Diese Verschlußlasche 10 wird entlang ihrer Perforationen 22 zum Präsentieren der Waren im Laden abgetrennt und so die Verpackung geöffnet. Im Anschluß daran wird die Verpackungsanordnung 1 entlang der Perforationslinie 11 umgeklappt, so daß zwei Displaymodule 14 als Präsentationseinheiten vorliegen.
In Fig. 2 ist ein Querschnitt durch eine befüllte Verpackungsanordnung 1 entlang der Linie A-A von Fig. 1 dargestellt. Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, sind die Warenartikel 12 entlang ungefähr der Hälfte ihres Umfangs paßgenau von den Abstützungen 4 umgeben. Zu dieser paßgenauen Abstützung tragen besonders die Abknickungen entlang der Falzlinien 18, 19 und 20 des Abschnittes 6 bei. Die Anzahl der FaI&zgr;linien des Abschnittes 6 ist nahezu beliebig, in diesem Ausführungsbeispiel sind drei Falzlinien 18, 19 und 20 dargestellt. Bereits mit einer annähernd mittigen Abknickung beispielsweise entlang der Falzlinie 19 im Abschnitt 6 wird eine gut angepaßte Abstützung 4 erzielt. Je mehr Abknickungen im Abschnitt 6 der Abstützung 4 durchgeführt sind, desto paßgenauer wird die Abstützung 4 in Art eines Polygons sein. Als besonders vorteilhaft erwies sich die im Ausführungsbeispiel gezeigte
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Anzahl von drei Falzlinien 18, 19 und 2 0 innerhalb des Abschnittes 6 der Abstützung 4.
Die Verpackungsanordnung 1 in Fig. 2 kann nebeneinander zwei Reihen an Warenartikeln 12 aufnehmen. Pro Warenartikel 12 wird jeweils eine der beiden Abstützungen 4 vom Boden 2 bzw. Deckel 3 zur Verfügung gestellt. Entlang der Mitte des Bodens 2 verläuft zumindest teilweise die Perforation 11. Nach Entfernen der - in Fig. 2 nicht ersichtlichen - Verschlußlasche 10 wird die dann noch verbleibende Verpackungsanordnung 1 über der Perforation 11 in Richtung des Pfeiles 13 umgeknickt. Nach dem Umknickvorgang befindet sich jede Reihe an Warenartikeln 12 in einem Displaymodul 14, welche miteinander verbunden sind über die Perforation 11. Bei Bedarf können diese entlang der Perforation 11 abgetrennt werden, so daß dann zwei getrennte Displaymodule 14 als Präsentationseinheit verbleiben. Unabhängig davon, ob die beiden Displaymodule 14 zusammenhängend verbleiben oder getrennt werden, befinden sich die zuvor seitlich der Warenartikel 12 angeordneten Abstützungen 4 (Fig. 2) nun auf der dem Regal zugewandten Seite, sozusagen als Boden, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist. Es bilden also jeweils eine Abstützung 4 des Bodens 2 und eine des Deckels 3 gemeinsam den Boden des Displaymoduls 14.
Die die Seitenfläche der Verpackungsanordnung l bildende Fläche
5 befindet sich nun am Boden des Displaymoduls 14. Der Abschnitt
6 der Abstützung 4 mit seinen Falzlinien 18, 19 und 20 stützt die Warenartikel 12 auch in der Präsentationsstellung des Displaymoduls 14 optimal und paßgenau. Die zur Sicherung bzw. Fixierung optional vorgesehene Lasche 7 dient nun der seitlichen Abstützung und Stabilisierung des Displaymoduls und deren Seitenwände, die verbleibenden Teile 2' und 3' des Bodens 2 und des Deckels 3. Je nachdem welche Hälfte der Verpackungsanordnung 1 dargestellt wird, sind die verbleibenden Seitenteile 2' und 3' auch seitenverkehrt angeordnet. Das Ausführungsbeispiel in Fig.
3 zeigt die rechte Hälfte der Verpackungsanordnung 1 in Fig. 2. Bei einer Darstellung der linken Hälfte der Fig. 2 würde das
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Displaymodul 14 anstelle der Seitenwand 2' die Seitenwand 3' enthalten und anstelle der Seitenwand 3' die Seitenwand 2'.
Wie aus Fig. 3 ebenfalls ersichtlich, liegen die Warenartikel nach dem anhand von Fig. 2 beschriebenen Trennvorgang übersichtlich angeordnet und zum Entnehmen bereit im Displaymodul 14 vor.
In Fig. 4 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackungsanordnung dargestellt. Hierbei ist ein Displaymodul 14 in perspektivischer Ansicht dargestellt, welches anstelle der glattflächigen Abstützungen 4 des Ausführungsbeispieles in Fig. 1 zusätzlich Schlitze 15 enthält. Diese Schlitze 15 dienen beispielsweise zur Aufnahme von überstehenden Rändern von becherförmigen Warenartikeln (nicht dargestellt). Vorgesehen ist, daß zumindest ein Schlitz 15 pro Displaymodul 14 ausgebildet ist. Vorzugsweise sind so viele Schlitze 15 ausgebildet, wie becherförmige Warenartikel in diesem Displaymodul 14 verpackt und präsentiert werden sollen. Auch die Breite der Schlitze 15 ist vorzugsweise an die Größe des Randes des becherförmigen Warenartikels angepaßt, die ungefähren Maße liegen vorzugsweise in einem Bereich von ca. 3 mm bis 2 cm. Es ist vorgesehen, daß die Schlitze 15 breit genug sind, die becherförmigen Warenartikel bequem aufzunehmen, zugleich sollen sie jedoch schmal genug sein, den becherförmigen Warenartikeln einen sicheren Halt zu bieten.
Wie aus Fig. 4 ebenfalls ersichtlich, werden die Schlitze 15 durch ein zumindest teilweises Einschneiden der Abstützungen 4 gebildet. In dem Ausführungsbeispiel in Fig. 4 wurde der Abschnitt 7 vollständig und der Abschnitt 6 teilweise eingeschnitten. Es ist jedoch vorgesehen, daß die Schlitze 15 ebenfalls durch ein vollständiges, schlitzförmiges Einschneiden der Abstützungen 4 gebildet werden können. Ebenso wie es auch möglich ist, die Schlitze 15 durch ein nur teilweises Einschneiden des Abschnittes 6 zu bilden. Vorzugsweise ist vorgesehen, daß der Teil 5 der Abstützung 4 nicht oder zumindest
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nur teilweise eingeschnitten wird, um sowohl einen guten seitlichen Halt der Verpackungsanordnung 1 als auch einen stabilen Boden des Displaymoduls 14 zur Verfügung zu stellen. Wie aus Fig. 4 ebenfalls ersichtlich ist, verbleibt die abgerundete, konkave Form der Abstützungen 4 aufgrund der Falzlinien 18, 19 und 20 innerhalb des Abschnittes 6 trotz der Schlitze 15. Somit wird auch für beispielsweise becherförmige Warenartikel sowohl ein druckfreier Transport gewährleistet, als auch ein gegenseitiges Anliegen der becherförmigen Warenartikel verhindert.
Die erfindungsgemäße Verpackungsanordnung 1 wird bevorzugt aus Pappe, starkem Papier oder Verbundstoffen, wie z.B. einem Verbundstoff aus Pappe und Folie, hergestellt. Besonders bevorzugt wird die Verwendung von Pappe, insbesondere von Kompaktpappe, aber auch von Wellpappe.
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Claims (10)
1. Verpackungsanordnung für gerundete Warenartikel, insbesondere Weichkäse, oder Milchprodukte in Bechern, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verpackungsanordnung (1) zumindest teilweise konkave Abstützungen (4) für die gerundeten Warenartikel (12) ausgebildet sind, wobei die Abstützungen(4)einstückig mit zumindest einer Seitenfläche (5) oder Bodenfläche (2, 3) verbunden sind und wenigstens zwei Falzlinien (17 bzw. 19) aufweisen.
2. Verpackungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützung (4) im Eckbereich der Verpackungsanordnung (1) ausgebildet ist, wobei diese in Präsentationsstellung horizontal ausgerichtet ist.
3. Verpackungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in Boden (2) und Deckel (3) der Verpackungsanordnung (1) jeweils zumindest eine der einander gegenüberliegenden Abstützung (4) ausgebildet ist.
4. Verpackungsanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die konkave Rundung der Abstützung (4) durch mehrere, insbesondere drei Falzlinien (18, 19, 20) gebildet ist.
5. Verpackungsanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützung (4) zumindest teilweise mit dem Boden(2) bzw. Deckel (3) über eine einstückig mit der Abstützung (4) ausgebildete Lasche (7) fest verbunden, insbesondere verklebt ist.
6. Verpackungsanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander entgegengesetzt angeordnete Displaymodule (14) einstückig ausgebildet und durch eine sattelförmige, abtrennbare Verschlußlasche (10) verbunden sind, wobei mindestens zwei Abstützungen (4) pro Displaymodul (14) ausgebildet sind.
7. Verpackungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß je eine der beiden Abstützungen (4) von Boden (2) und Deckel (3) gebildet ist.
8. Verpackungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schlitz (15) zumindest teilweise in mindestens einer Abstützung (4) des Displaymoduls (14) ausgebildet ist.
9. Verpackungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (15) zumindestens teilweise im Abschnitt (6) der Abstützung (4) ausgebildet ist.
10. Verpackungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungsanordnung (1) aus Pappe, festem Papier oder einem Verbundstoff, vorzugsweise aus Kompaktpappe, besteht.
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| NL1019211C2 (nl) * | 2001-10-23 | 2003-04-24 | Kappa De Zeeuw Golfkarton B V | Verpakking voorzien van steunmiddelen voor een reeks subverpakkingen, alsmede plano voor een dergelijke verpakking. |
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2000
- 2000-02-07 DE DE20002012U patent/DE20002012U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| NL1019211C2 (nl) * | 2001-10-23 | 2003-04-24 | Kappa De Zeeuw Golfkarton B V | Verpakking voorzien van steunmiddelen voor een reeks subverpakkingen, alsmede plano voor een dergelijke verpakking. |
| WO2003035487A1 (en) * | 2001-10-23 | 2003-05-01 | Kappa De Zeeuw Golfkarton B.V. | Package provided with supporting means for a row of subpackages, and blank for such package |
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