DE20002983U1 - Rolladenkasten - Google Patents
RolladenkastenInfo
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B9/00—Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
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- E06B9/17007—Shutter boxes; Details or component parts thereof
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- Architecture (AREA)
- Civil Engineering (AREA)
- Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
Description
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PATENTANWÄLTE ·*"
is
&ggr; Dipl.-Ing. A. Wasmeier
Dipl.-lng. H. Graf
Zugelassen beim Europäischen Patentamt + Markenamt · Professional Representatives before the European Patent Office + Trade Mark Office Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg
Deutsches Patentamt und Markenamt Zwei brücke &eegr; str.
80297 München
D-93008 REGENSBURG POSTFACH 10 08
D-93055 REGENSBURG GREFLINGERSTRASSE
Telefon
(0941)79 20 (0941)79 20 (0941) 79 51
Telefax E-mail: wasmeier-graf@t-online.de
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B/g 19.324b
Datum Date
25. Januar 2000 gr-ra
Anmelder:
Siegfried Bruckbauer
Keltenstr.
93138 Kareth-Lappersdorf
Titel:
Rolladenkasten
Konten: HypoVereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 300 Gerichtsstand Regensburg
Postgiroamt München (B4Ä700 100 8(^.893*9-80,1··. .··. .··,.**.···; I :ai2J24.doc
Die Neuerung bezieht sich auf einen Rolladenkasten gemäß Oberbegriff Schutzanspruch 1.
Aufgabe der Neuerung ist es, einen Rolladenkasten aufzuzeigen, der besonders preiswert gefertigt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Rolladenkasten entsprechend dem Schutzanspruch 1 ausgebildet.
Eine Besonderheit des neuerungsgemäßen Rolladenkastens besteht darin, daß der den Kasteninnenraum begrenzende Teil des Rolladenkastens zumindest zweiteilig ausgeführt ist, und zwar bestehend aus dem Kastenelement, das eine den Rolladenkasteninnenraum bildende, an der Unterseite über die gesamte Breite offene Ausnehmung aufweist, sowie aus einem Zusatzelement, beispielsweise aus einem die Öffnung der Ausnehmung an der Unterseite des Rolladenkastens reduzierenden Verschlußelement. Durch die zweiteilige Ausbildung ist es möglich, zumindest das Kastenelement und das Verschlußelement in besonders einfacher und preiswerter Weise durch Extrudieren herzustellen, wobei dann die Vorsprünge und zugehörigen Ausnehmungen oder Vertiefungen für die Verbindung beider Teile durch eine nachträgliche, weitere Bearbeitung hergestellt werden. Eine weitere Besonderheit ist der modulare Aufbau des Rolladenkastens.
Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Neuerung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und im Querschnitt einen Rolladenkasten gemäß der Neuerung;
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Fig. 2 in Einzeldarstellung und im Querschnitt einen unteren Abschluß oder Keil des
Rolladenkastens der Fig. 1;
Fig. 3 Draufsicht auf die Figur 2;
Fig. 4 in vergrößerter Teildarstellung einen Schnitt durch den Rolladenkasten
Fig. 3 Draufsicht auf die Figur 2;
Fig. 4 in vergrößerter Teildarstellung einen Schnitt durch den Rolladenkasten
entsprechend der Linie I -1 der Figur 1;
Fig. 5 und 6 in Darstellungen ähnlich der Figur 1 zwei weitere mögliche
Fig. 5 und 6 in Darstellungen ähnlich der Figur 1 zwei weitere mögliche
Ausführungsformen des neuerungsgemäßen Rolladenkastens; Fig. 7 in Teildarstellung eine Draufsicht auf die Innenseite des Basis-Elementes bzw.
Kernes oder eines Anbauelementes des Rolladenkastens der Figuren 5 und 6; Fig. 8 einen Schnitt entsprechend der Linie Il - Il der Figur 7; Fig. 9 in vereinfachter Darstellung und im Querschnitt einen weiteren Rolladenkasten gemäß der Neuerung.
Der in den Figuren 1 - 4 dargestellte und dort allgemein mit 1 bezeichnete Rolladenkasten besteht im wesentlichen aus zwei Platten 2 und 3, die im eingebauten Zustand des Rolladenkastens 1 in vertikalen Ebenen angeordnet sind und von denen die Platte 2 der Gebäudeaußenseite und die Platte 3 der Gebäudeinnenseite zugewandt ist. Die Platten 2 und 3, die sich jeweils über die gesamte Höhe und Länge des Rolladenkastens 1 erstrecken, bestehen aus einem tragfähigen Kunststoffmaterial, beispielsweise aus PU. Als Material eignet sich insbesondere auch recycelter Kunststoff.
Zwischen den beiden, parallel zueinander und im Abstand voneinander angeordneten Platten 2 und 3 befindet sich ein Kastenelement oder Kern 4, der im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und aus einem geschäumten, wärmedämmenden Kunststoff material, beispielsweise aus Hartschaum, z.B. aus Styropor-Hartschaum besteht. Die beiden Schenkel 4' des im Querschnitt U-förmigen Kernes 4 sind über eine die Oberseite des Rolladenkastens 1 bildenden Jochabschnitt 4" miteinander verbunden. An den Außenseiten der Schenkel 4' ist jeweils eine Platte 2 bzw. 3 befestigt, beispielsweise durch Verkleben.
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An der Innenseite bildet der Kern 4 eine im Querschnitt torbogenartige Ausnehmung 5, deren Begrenzungsfläche an der Oberseite des Rolladenkastens, d.h. im Bereich des Jochabschnittes 4" konkav, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform kreiszylinderförmig konkav gekrümmt ist und daran anschließend zu den freien Enden der Schenkel 4' hin eben verläuft. Die Ausnehmung 5 bildet den Innenraum des Rolladenkastens 1, in dem (Innenraum) in üblicher Weise die sich in Längsrichtung des Rolladenkastens 1, d.h. in Richtung senkrecht zur Zeichenebene der Figur 1 erstreckende und in der Figur 1 mit 6 angedeutete Rolladenwelle untergebracht ist, die an den beiden Enden des Rolladenkastens in dortigen, nicht dargestellten Abschlußwänden oder Deckeln beidendig drehbar gelagert ist.
Die Ausnehmung 5 ist an der Unterseite des Rolladenkastens durch ein sich über die gesamte Länge des Rolladenkastens erstreckendes Keil- oder Verschlußelement 7 verschlossen, und zwar bis auf eine schlitzförmige Öffnung 8, die sich in bekannter Weise ebenfalls über die gesamte Länge des Rolladenkastens 1 erstreckt und zum Herausführen des Rolladenpanzers aus dem von der Ausnehmung 5 gebildeten Innenraum dient. Das Verschlußelement 7 besteht ebenfalls aus einem wärmedämmenden, geschäumten Kunststoffmaterial, beispielsweise aus einem Kunststoffhartschaum, z.B. aus Styropor-Hartschaum.
Die Verbindung zwischen dem Verschlußelement 7 und dem der Platte 3 benachbarten Schenkel 4' ist dadurch realisiert, daß das Verschlußelement 7 mit angeformten leistenartigen Vorsprüngen 9 in dem Querschnitt dieser Vorsprünge angepaßte nutenförmige Ausnehmungen 10 an der der Ausnehmung 5 zugewandten Innenfläche des betreffenden Schenkels 4' formschlüssig eingreift. Wie insbesondere die Figur 3 zeigt, weist das Verschlußelement 7 eine Vielzahl von Nuten 10 auf, die in Längsrichtung des Verschlußelementes aufeinander folgen. Entsprechend ist auch eine Vielzahl von Vorsprüngen vorgesehen.
Bei der dargestellten Ausführungsform besitzen die Vorsprünge 9 jeweils einen schwalbenschwanzförmigen Querschnitt. Entsprechend sind auch die Nuten 10 mit
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einem schwalbenschwanzförmigen Querschnitt versehen. Die leistenartigen Vorsprünge 9 erstrecken sich in einer Achsrichtung senkrecht bzw. quer zur Längsachse des Rolladenkastens 1 parallel zu den Ebenen der Platten 2 und 3. Entsprechend sind auch die Vorsprünge 9 mit ihrer Längserstreckung senkrecht zur Längserstreckung des Verschlußelementes 7 orientiert sowie senkrecht zur Ebene der Unterseite 11 dieses Verschlußelementes. Die Nuten 10 sind jeweils zur Ausnehmung 5 sowie auch zu dem freien Ende des betreffenden Schenkels 4' hin offen, so daß zum Befestigen des Verschlußelementes 7 dieses mit seinen Vorsprüngen 9 in die Nuten 10 von der Unterseite des Rolladenkastens her eingeschoben werden kann, und zwar derart, daß die Ebene der Unterseite 11 niveaugleich mit den Ebenen der unteren, freien Ränder des Rolladenkastens 1 liegt, die von den Enden der Schenkel 4' und dem unteren Rand der benachbarten Platte 2 bzw. 3 gebildet sind.
Durch die schwalbenschwanzförmigen Vorsprünge 9 und die zugehörigen Nuten 10 ist eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Verschlußelement 7 und dem Kern 4 erreicht, und zwar beispielsweise durch Klemmsitz. Zusätzlich kann auch eine Klebeverbindung vorgesehen werden.
An der Innen- bzw. Oberseite 12 ist das Verschlußelement 7 um die Achse der Rolladenwelle 6 konkav bzw. als Kreiszylinderfläche gekrümmt, und zwar mit einem Krümmungsradius der gleich dem Krümmungsradius des abgerundeten oberen Begrenzung der Ausnehmung 5 ist. Weiterhin ist das Verschlußelement 7 an der Unterseite 11 mit einer Ausnehmung 13 versehen, die zu dieser Unterseite hin sowie auch an dem die Öffnung 8 an einer Seite begrenzenden Übergang 14 zwischen der Oberseite 12 und der Unterseite 11 offen ist. Wie weiterhin dargestellt ist, nimmt der Abstand zwischen der Oberseite 12 und der Unterseite 11 zu diesem Übergang 14 hin ab, wodurch sich eine annähernd keilförmige Querschnittsform für das Verschlußelement 7 ergibt.
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Die Ausnehmung 13, die auch als Nut ausgebildet sein kann, dient zum Anschluß an den Stock- oder Blendrahmen bzw. an das betreffende Profil eines Gebäudefensters oder einer Gebäudefenstertür.
Der Rolladenkasten 1 läßt sich besonders preiswert fertigen. Dies gilt insbesondere auch für den Kern 4 mit dem Verschlußelement 7. Sowohl der Kern 4, als auch das Verschlußelement 7 können in besonders einfacher Weise durch Extrudieren hergestellt werden, wobei dann nach dem Herstellen in den Kern 4 die Nuten 10 und in das Verschlußelement 7 die passenden Vorsprünge 9 mit einem geeigneten Werkzeug eingearbeitet werden.
An den unteren Rändern der Platten 2 und 3 bzw. an den mit diesen niveaugleich vorgesehenen unteren Rändern der Schenkel 4' können Putzleisten oder Halterungen für aufklippsbare Putzleisten vorgesehen sein.
Die Vorsprünge 9 und die zugehörigen Nuten 10 sind so ausgebildet, daß sich beim Einschieben der Vorsprünge 9 in die Nuten 10 die Vorsprünge in den Nuten zunehmend verklemmen, d.h. die Nuten 10 besitzen beispielsweise eine Breite, die sich mitzunehmenden Abstand von der Unterseite des Rolladenkastens 1 verringert. Die Vorsprünge 9 sind entsprechend angepaßt.
Die Figur 5 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform einen Rolladenkasten 1a, der sich von dem Rolladenkasten 1 zunächst dadurch unterscheidet, daß auch die Platte 3, die im Verwendungsfall des Rolladenkastens die dem Gebäudeinnenraum zugewandte Seite dieses Kastens bildet, durch Aufstecken an dem Basiselement bzw. Kern 4a oder an einem Zwischenstück 19des Rolladenkastens 1a befestigbar ist. Die Platte 3a entspricht der Platte 3 des Rolladenkastens 1. Die Befestigung erfolgt dadurch, daß die Klasse 3 an einer Seite mit den Vorsprünge 9 entsprechenden schwalbenschwanzförmigen Vorsprüngen 15 versehen ist, die in einer Achsrichtung senkrecht zur Unter- und Oberseite des Rolladenkastens 1a verlaufen und in vorgegebenen Abständen in Rolladenkastenlängsrichtung 1a aufeinander folgend
vorgesehen sind. Den Vorsprüngen 15 entsprechende Ausnehmungen bzw. Nuten 18 mit Schwalbenschwanzprofil sind an der der Platte 2 abgewandten Seite des Kernes 4a oder des Zwischenstücks 19vorgesehen, und zwar derart, daß beim Aufschieben der Platte 3a jeder Vorsprung 15 in einer Nut 18 formschlüssig aufgenommen ist. Die Nuten 18 sind wiederum so ausgebildet, daß deren Breite ausgehend von der Oberseite des Rolladenkastens la oder umgekehrt ausgehend von der Unterseite dieses Rolladenkastens abnimmt, so daß dann bei vorzugsweise entsprechende Ausbildung der Vorsprung 15 die Platte 3a durch Aufschieben von oben oder von unten von den formschlüssig in die Nuten 18 eingeführten und in diesen durch Verklemmen verankerten Vorsprüngen 15 gehalten ist.
Wie in der Figur 5 auch dargestellt ist, ist die Platte 3a nicht unmittelbar am Kern 4a befestigt, sondern an dem Zusatzelement 19, welches bevorzugt aus dem selben Material der Kern 4a gefertigt ist, nämlich aus dem wärmedämmenden Material, beispielsweise wärmedämmenden Kunststoffmaterial, z.B. Hartschaum (z.B. Styropor-Harzschaum) und welches den Querschnitt des Rolladenkastens vergrößert. Das Zusatzelement 19, welches sich über die gesamte Länge des Rolladenkastens bzw. Kernes 4a erstreckt, besitzt bei der dargestellten Ausführungsform einen rechteckförmigen Querschnitt und dient u.a. zur Anpassung der Breite des Rolladenkastens 1a an die Mauerstärke eines Gebäudes und/oder zur Erhöhung der Wärme- und Schalldämmung des Rolladenkastens. Das Zusatzelement 19 erstreckt sich über die gesamte Höhe des Rolladenkastens. Auch die Verbindung zwischen dem Kern 4a und dem Zusatzelement 19 erfolgt über die Vorsprünge 15, die am Zusatzelement 19 vorgesehen sind und die am Kern 4a vorgesehenen Nuten 18. Dies bedeutet, daß das Zusatzelement 19 an einer Seite die Vorsprünge 15 und jedem Vorsprung 15 gegenüberliegend auf der anderen Seite eine Nut 18 aufweist. Ebenso besitzt der Kern 4a an seiner Platte 2 abgewandten Seite die Nuten 18.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, den Rolladenkasten 1a dahingehend zu modifizieren, daß das Zusatzelement 19 entfernt und die Platte 3a dann direkt an dem
Kern 4a befestigt wird, und zwar durch Eingreifen der Vorsprünge 1 5 der Platte 3a in die Nuten 18 des Kernes 4a.
Die Figur 6 zeigt als mögliche weitere Ausführungsform einen Rolladenkasten 1b, der sich von dem Rolladenkasten 1a dadurch unterscheidet, daß zwei aneinander anschließende und über die Vorsprünge 15 und die zugehörigen Nuten 18 miteinander verbundene Zusatzteile 19 sowie ein weiteres, etwas schmäleres Zusatzteil 20 vorgesehen ist, welches wiederum auf der einen Seite die Vorsprünge 15 und auf der anderen Seite die Nuten 18 aufweist und mit seinen Vorsprüngen 15 an den benachbarten Zusatzteil 19 gehalten ist, während die außenliegende Platte 3a mit ihren Vorsprüngen 15 in die Nuten 18 des Zusatzteils 20 eingreift.
Wie die Figuren 5 und 6 zeigen, ist somit ein modulartiger Aufbau des Rolladenkastens 1a bzw. 1b aus dem Basisteil bzw. Kern 4 und entsprechenden Zusatzelementen 19 und 20 möglich, wobei es beispielsweise bei dem Rolladenkasten 1b auch möglich ist, anstelle der Aufeinanderfolge von Zusatzelementen 19 und 20 ein einziges Zusatzelement vorzusehen, welches die entsprechende Breite in einer Achsrichtung senkrecht zu den Platten 2 und 3a aufweist.
Vorstehend wurde davon ausgegangen, daß das Verschlußelement 7, die Platte 3a und die Zusatzelemente 19 und 20 jeweils durch Klemmsjtz der Vorsprünge 9 bzw. 15 in den Nuten 10 bzw. 18 an dem benachbarten Elemente fixiert sind. Zusätzlich hierzu oder anstelle hiervon ist auch eine Klebeverbindung möglich, und zwar insbesondere durch Verkleben der Vorsprünge in den zugehörigen Nuten.
Vorstehend wurde davon ausgegangen, daß das Kastenelement bzw. der Kern 4a und die Zusatzelemente 19 und 20 jeweils aus dem selben Material bestehen. Es ist selbstverständlich auch möglich, für diese Elemente unterschiedliche Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften zu verwenden, beispielsweise mit unterschiedlichen Wärmedämm- und Schalldämmeigenschaften, wobei die Zusatzelemente insbesondere
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auch hinsichtlich ihres Materials und damit ihrer Eigeschaften dem jeweiligen Anwendungsfall entsprechend optimal ausgewählt werden können.
Die Figur 9 zeigt in einer Darstellung ähnlich Figur 1 als weitere mögliche Ausführungsform einen Rolladenkasten 1c, der sich von dem Rolladenkasten 1 zunächst dadurch unterscheidet, daß anstelle des Keil- oder Verschlußelementes 7 ein Keil- oder Verschlußelement 7c vorgesehen ist, welches an seiner den Rolladenkasteninnenraum bzw. der Aufnehmung 5 abgewandten Unterseite mit einer Platte 21 aus einem härteren Kunststoffmaterial, beispielsweise aus PU versehen ist. Die Platte 21 ist mit dem aus wärmedämmenden Material, d.h. aus einem geschäumten, wärmedämmenden Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Hartschaum oder aus Styropor-Hartschaum gefertigten Keil- oder Verschlußelement 7c in geeigneter Weise, beispielsweise durch Verkleben verbunden, und zwar derart, daß die Unterseite der Platte 21 bei montiertem Keil- oder Verschlußelement 7c in einer Ebene mit den unteren Rändern der äußeren Platten 2 und 3 liegt. Die Platte 21 erstreckt sich über die gesamte Länge des Rolladenkastens 1c und deckt das Keil- oder Verschlußelement 7c über seine gesamte Breite ab.
Der Rolladenkasten 1c unterscheidet sich vom Rolladenkasten 1 weiterhin auch dadurch, daß im Material des Keil- oder Verschlußelementes 7c zwei Profile 22 und 23 eingebettet sind, die jeweils mit ihrer Längsachse parallel zur Längsachse des Rolladenkastens 1c liegen und sich über die gesamte Länge des Keil- oder Verschlußelementes 7c erstrecken. Die aus Kunststoff, vorzugsweise durch Extrudieren hergestellten Profile 22 und 23 besitzen bei der dargestellten Ausführungsform die gleiche Querschnitts-Ausbildung, d.h. jedes Profil besteht aus zwei streifen- oder plattenförmigen Profilabschnitten 24 und 25, die parallel und im Abstand voneinander angeordnet und in der Mitte des jeweiligen Profils durch zwei Stege 26 miteinander verbunden sind. Die Stege 26 sind wiederum voneinander beabstandet und parallel zueinander angeordnet, und zwar in Ebenen senkrecht zu den Ebenen der Profilabschnitte 24 und 25. Die Stege 26 bilden zusammen mit Teilen der Profilabschnitte 24 und 25 einen sich über die gesamte Länge des jeweiligen Profils
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erstreckenden geschlossenen Kanal. Weiterhin besitzt der Profilabschnitt 24 eine größere Breite als der Profilabschnitt 25. Beide Profilabschnitte stehen aber jeweils beidseitig über die Stege 26 weg. Weiterhin ist das Profil 22 bzw. 23 symmetrisch zu einer Mittelebene ausgebildet, die die Längserstreckung des Profils 22 bzw. 23 einschließt, in der Mitte zwischen den Stegen 26 und parallel zu diesen vorgesehen ist.
Die Profile 24 und 25 sind so in das Material des Keil- oder Verschlußelementes 7c eingebettet, daß bei dem Profil 23 der Profilabschnitt 25 mit seiner dem Profilabschnitt 24 abgewandten Seite bei dem Profil 25 niveaugleich mit der an die Innenfläche des Schenkels 4 anschließenden Fläche des Keil- oder Verschlußelementes 7c und bei dem Profil 22 niveaugleich mit der Unterseite dieses Elementes angeordnet ist, an die (Unterseite) die Platte 21 anschließt. Die Profile 22 und 23 dienen zum Verschrauben. Über das Profil 23 und entsprechende Schrauben 27 ist das Keil- oder Verschlußelement 7c mit dem Schenkel 4' verbunden. Um die genaue Lage des Elementes 7c zu definieren, weist die Innenfläche des Schenkels 4' einen Absatz 28 auf, der eine Anlage für das Element 7c bei richtiger Lage bildet.
Das Profil 22 dient zum Verbinden des Elementes 7c bzw. des Rolladenkastens Ic mit dem Stock- oder Blendrahmen 29 eines Gebäudefensters oder einer Cebäudetür, von dem bzw. der dieser Stockrahmen 29 sowie der Flügel 30 teilweise dargestellt sind.
Die Neuerung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Neuerung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
Bezugszeichenliste
1, 1a, 1b, Ic Rolladenkasten
| 2, 3, 3a | Platte |
| 4,4a | Kern |
| 4' | Schenkel |
| 4" | Jochabschnitt |
| 5 | Ausnehmung |
| 6 | RoI laden welle |
| 7,7c | Keil- oder Verschlußelement |
| 8 | Öffnung |
| 9 | Vorsprung |
| 10 | Nut |
| 11 | Unterseite |
| 12 | Oberseite |
| 13 | Ausnehmung |
| 14 | Übergang |
| 15 | Vorsprung |
| 16 | innenliegende Plattenfläche |
| 17 | Fläche des Kernes oder eines Zusatzelementes |
| 18 | Nut |
| 19, 20 | Zusatzelement |
| 21 | Platte |
| 22,23 | Profil |
| 24,25 | Profilabschnitt |
| 26 | Steg |
| 27 | Schraube |
| 28 | Absatz |
| 29 | Stock- oder Blendrahmen |
| 30 | Flügel |
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• · Φ
Claims (19)
1. Rolladenkasten mit einem zumindest teilweise aus einem wärmedämmenden Material gefertigten Kastenelement (4a), welches einen Innenraum (5) zur Aufnahme der Rolladenwelle (6) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß am Kastenelement zumindest ein Zusatzteil (7, 7c, 19, 20) durch Aufstecken und/oder durch Anschrauben befestigt ist.
2. Rolladenkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigsten seiner Seite des Kastenelementes zumindest eine Platte und/oder ein den Querschitt des Rolladenkastens vergrößerndes Zusatzteil (19, 20) durch Aufstecken und/oder durch Anschrauben befestigt ist.
3. Rolladenkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum (5) zur Aufnahme der Rolladenwelle (6) an die Unterseite des Kastenelementes durch ein von einer Seitenwandung (4') des Kastenelementes ausgehendes Verschlußelement (7) bis auf eine schlitzförmige Öffnung (8) verschlossen ist, deren Breite kleiner ist als die Breite des Innenraumes (5) in der gleichen Querschnittsachse, und daß das das Zusatzteil bildende Verschlußelement (7) und das Kastenelement (4) über erste Ausnehmungen (10) am Kastenelement (4) und/oder am Verschlußelement und in diese Ausnehmungen formschlüssig eingreifende erste Vorsprünge am Verschlußelement (7) und/oder am Kastenelement (4) miteinander verbunden sind.
4. Rolladenkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte und/oder das den Querschitt des Rolladenkastens vergrößernde Zusatzteil (19, 20) über zweite Ausnehmungen (18) im Kastenelement (4a) und/oder im Zusatzelement (19, 20) und in diese zweiten Ausnehmungen (18) formschlüssig eingreifende zweite Vorsprünge (15) am Zusatzelement (19, 20) und/oder am Kastenelement (4a) miteinander verbunden sind.
5. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kastenelement (4, 4a) zumindest in seinem den Innenraum (5) umgebenden Bereich aus einem wärmedämmenden Material, vorzugsweise aus geschäumten Kunststoff, beispielsweise aus Styropor-Hartschaum gefertigt ist.
6. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens zwei gegenüberliegenden Seiten des Rolladenkastens (4, 4a) jeweils eine Platte (2, 3, 3a) vorgesehen ist.
7. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Ausnehmungen Hinterschneidungen bildende Nuten (10, 18) sind.
8. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Vorsprünge (9, 15) leistenförmige, Hinterschneidungen bildende Vorsprünge sind.
9. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Nuten und Vorsprünge jeweils ein Schwalbenschwanzprofil aufweisen.
10. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Nuten (10) zur Innenseite des Kastenelements (4, 4a) sowie zu dessen Unterseite hin offen sind.
11. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Nuten und Vorsprünge mit Ihrer Längserstreckung quer bzw. senkrecht zur Längserstreckung des Rolladenkastens angeordnet sind.
12. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzelement (19, 20) sich über die gesamte Länge und Höhe des Rolladenkastens bzw. des Kastenelementes (4a) erstreckt.
13. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Zusatzelement (19, 20) an zwei einander gegenüberliegenden Seiten zweite Vorsprünge und zweite Ausnehmungen (18) aufweist.
14. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Platte (3a) über an die Platte vorgesehene zweite Vorsprünge (15) und/oder Ausnehmungen (18) und entsprechende Ausnehmungen (18) und/oder Vorsprünge (15) an dem Kastenelement (4a) und/oder an dem Zusatzelement (19, 20) an diesem gehalten ist.
15. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Zusatzelement (19, 20) und das Kastenelement (4a) aus dem selben Material gefertigt sind.
16. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Zusatzelement (19, 20) und das Kastenelement (4a) aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere aus Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften gefertigt sind.
17. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Zusatzteil (7c) bzw. in dessen Material wenigstens ein Verschraubungsprofil (22, 23) eingebettet ist.
18. Rolladenkasten nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzteil das Verschlußelement (7c) ist, und daß dieses Verschlußelement über das Profil (24, 25) durch Verschrauben am Kastenelement gehalten ist.
19. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (22) zum Verschrauben des Rolladenkastens mit einem Stock- oder Blendrahmen (29) eines Gebäudefensters und/oder einer Gebäudetür dient.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20002983U DE20002983U1 (de) | 1999-12-22 | 2000-02-18 | Rolladenkasten |
| AT0018400U AT4385U1 (de) | 1999-12-22 | 2000-03-14 | Rollladenkasten |
| IT2000RM000059 IT249219Y1 (it) | 1999-12-22 | 2000-03-30 | Cassa di serranda avvolgibile. |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29922553 | 1999-12-22 | ||
| DE20001694 | 2000-02-01 | ||
| DE20002983U DE20002983U1 (de) | 1999-12-22 | 2000-02-18 | Rolladenkasten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20002983U1 true DE20002983U1 (de) | 2000-07-13 |
Family
ID=26056045
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20002983U Expired - Lifetime DE20002983U1 (de) | 1999-12-22 | 2000-02-18 | Rolladenkasten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20002983U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1213435A3 (de) * | 2000-12-05 | 2003-09-17 | Reiner Detenhoff | Rolladenkasten |
| EP3916189A1 (de) * | 2020-05-19 | 2021-12-01 | WAREMA Renkhoff SE | Aufsetz-sonnenschutzanlage mit einem kastenelement |
-
2000
- 2000-02-18 DE DE20002983U patent/DE20002983U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1213435A3 (de) * | 2000-12-05 | 2003-09-17 | Reiner Detenhoff | Rolladenkasten |
| EP3916189A1 (de) * | 2020-05-19 | 2021-12-01 | WAREMA Renkhoff SE | Aufsetz-sonnenschutzanlage mit einem kastenelement |
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