DE20002819U1 - Anhängerkupplung mit Spielbegrenzung - Google Patents
Anhängerkupplung mit SpielbegrenzungInfo
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Description
Anmelder: Hans Sauermann, Hohenwarter Straße 29,
86558 Freinhausen
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Anhängerkupplung mit Spielbegrenzung
Die Neuerung betrifft eine Anhängerkupplung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Aus der DE 39 18 611 Al ist eine Anhängerkupplung bekannt, die ein Kupplungsmaul mit einem verschiebbar gehaltenen Kuppelzapfen aufweist. Zur Verringerung des vertikalen Spiels einer Kuppelöse ist eine Spielbegrenzungsvorrichtung vorgesehen, die konzentrisch um den Kuppelzapfen angeordnet ist. Diese Spielbegrenzungsvorrichtung ist in Richtung der Kuppelzapfenbewegung verschiebbar und steht mit einem Hydraulikkolben in Wirkverbindung. Mit Hilfe dieses Hydraulikkolbens kann die Spielbegrenzungsvorrichtung von oben mit Vorspannung gegen die Kuppelöse gedrückt werden, so daß deren vertikales Spiel ausgeschaltet ist. Zur Verringerung des horizontalen Spiels der Kuppelöse ist außerdem vorgesehen, daß die Spielbegrenzungsvorrichtung eine sphärisch gekrümmte Erfassungs-
fläche aufweist, die innenseitig an einer Fase der Kuppelöse angreift. Dabei wird die Kuppelöse zum Kuppelzapfen zentriert, so daß die Kuppelöse nicht mehr vom Kuppelzapfen sondern ausschließlich von der Spielbegrenzungsvorrichtung erfaßt wird. Diese bekannte Anhängerkupplung hat jedoch den Nachteil, daß zur Erzielung einer ausreichenden Schwenkbarkeit der Kuppelöse die Kraftwirkung der Spielbegrenzungsvorrichtung ausreichend klein gehalten werden muß, wodurch sich eine unzureichende Spielbegrenzung in horizontaler Richtung ergibt.
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anhängerkupplung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine verbesserte Spielbegrenzung der Kuppelöse ergibt.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Die Anhängerkupplung gemäß Anspruch 1 besteht aus einem Kupplungsmaul, an dem vorzugsweise ein Kupplungsgehäuse gehalten ist. In diesem Kupplungsgehäuse ist ein Kuppelzapfen verschiebbar gehalten, der zwischen einer das Kupplungsmaul durchzusetzenden Kuppelstellung und einer in das Kupplungsgehäuse zurückgezogenen Lösestellung verschiebbar gehalten ist. In der Kuppelstellung durchdringt der Kuppelzapfen eine Kuppelöse eines Anhängers mit Spiel, um die erforderliche Bewegungsfreiheit der Kuppelöse zu erzielen. Dieses Spiel ist außerdem notwendig, um den Kuppelzapfen sicher in die Kuppelstellung zu verschieben, auch wenn die Kuppelöse des Anhängers nicht ex-
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akt auf den Kuppelzapfen ausgerichtet ist. Dieses Spiel zwischen der Kuppelöse und dem Kuppelzapfen ist jedoch während der Fahrt nachteilig, da die Kuppelöse bei jedem Beschleunigungs- und Bremsmanöver relativ zum Kuppelzapfen um dieses Spiel verschoben wird und damit einen Schlag auf das Zugfahrzeug überträgt, wodurch der Fahrkomfort erheblich reduziert wäre. Zur Vermeidung dieses Nachteils ist dem Kuppelzapfen ein Stempel zugeordnet, der in der Kuppelstellung von außen gegen die Kuppelöse drückt. Dieser Stempel reduziert das Spiel während der Fahrt, in dem er unter Kraftwirkung die Kuppelöse in Anlage am Kuppelzapfen hält, so daß bei Beschleunigungsund Bremsmanövern des Zugfahrzeugs keinerlei Relativbewegung zwischen der Kuppelöse und dem Kuppelzapfen stattfindet. Die Zugkraft wird aber trotzdem vom Kuppelzapfen auf den Anhänger übertragen, so daß der Stempel lediglich die Spielbegrenzung erzielen muß. Insbesondere beim Fehlen der Stempelkraft, beispielsweise durch Ausfall der Hydraulik bleibt die Anhängerkupplung bis auf die Spielbegrenzung voll funktionstüchtig, was für die Sicherheit im Straßenverkehr von besonderer Bedeutung ist. Die auf die Kuppelöse vom Stempel wirkende Kraft ist dabei derart eingestellt, daß im normalen Fahrbetrieb das Spiel zwischen der Kuppelöse und dem Kuppelzapfen praktisch ausgeschaltet ist, die Kuppelöse aber dennoch gegenüber dem Kuppelzapfen verschwenkbar ist, um auch auf unebenem Gelände sicher fahren zu können. Als Stempelkraft hat sich ein Wert zwischen 2000 N und 10000 N, vorzugsweise um 5000 N bewährt, da in diesem Fall auch bei voll beladenem Anhänger noch eine ausreichende Spielbegrenzungswirkung gegeben ist, wobei trotzdem die erforderliche Schwenk-
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freiheit der Kuppelöse gegeben ist. Da das horizontale Spiel der Kuppelöse ausgeschaltet ist, entfällt auch die Notwendigkeit den Kuppelzapfen durch Anpassung an unterschiedlich große Kuppelösen auszutauschen, was bei bestehenden Anhängerkupplungen relativ aufwendig ist. Insbesondere kann für alle Kuppelösen ein einziger, zylindrischer Kuppelzapfen eingesetzt werden. Der Einsatz eines balligen Kuppelzapfens, der relativ schwierig zu kuppeln ist, kann infolge der Spielbegrenzung entfallen.
Eine günstige Kraftwirkung des Stempels ergibt sich, wenn diese gemäß Anspruch 2 in einer Führung verschiebbar gehalten ist, die senkrecht oder im spitzen Winkel zur Verschieberichtung des Kuppelzapfens ausgerichtet ist. Durch eine Ausrichtung der Führung im spitzen Winkel zur Verschieberichtung des Kuppelzapfens ergibt sich neben der gewünschten horizontalen Spielbegrenzung auch eine vertikale Spielbegrenzung, wobei die Kuppelöse je nach Kraftrichtung an einer unteren oder oberen Auflagefläche des Kupplungsmauls gehalten wird. Vorzugsweise wird die Kuppelöse durch die Kraftwirkung des Stempels nach unten gegen eine auswechselbare Buchse gedrückt, so daß Verschleißerscheinungen an der Buchse aufgrund deren Auswechselbarkeit nur eine untergeordnete Rolle spielen. Durch eine Ausrichtung der Führung des Stempels im rechten Winkel zur Verschieberichtung des Kuppelzapfens ergibt sich eine optimale horizontale Spielbegrenzung, da die Stempelkraft in diesem Fall günstig zur horizontalen Spielbegrenzung ausgenutzt wird.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Anhängerkupplung ergibt sich aus Anspruch 3. In diesem Fall ist die Führung des Stempels in etwa in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet, so daß der Stempel seine Kraftwirkung vollständig zum Ausschalten des horizontalen Spiels enthalten kann. Die Kuppelöse wird dabei so weit aus der Anhängerkupplung herausgedrückt, daß deren Innenfläche in Anlage am Kuppelzapfen gehalten wird. Diese Auflage bleibt sowohl beim Beschleunigen, wie auch beim Bremsen des Zugfahrzeuges erhalten.
Zur Erzielung der Spielbegrenzung während der Fahrt muß der Stempel ständig mit vorgegebener Kraft gegen die Kuppelöse drücken, wobei die Stellbewegungen des Stempels verhältnismäßig gering sind. Da insbesondere bei landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen Hydraulik- bzw. Pneumatikanschlüsse in großer Zahl heckseitig vorhanden sind, hat es sich gemäß Anspruch 4 bewährt, die Stempelkraft von einem Hydraulik- oder Pneumatikkolben zu erzeugen. Die Hydraulikflüssigkeit bzw. die komprimierte Luft drückt dabei den Stempel ständig mit Kraft gegen die Kuppelöse, wobei hierzu praktisch keine Energie aufgewendet werden muß.
Zur Erzielung einer einfachen Herstellbarkeit der Anhängerkupplung ist es gemäß Anspruch 5 vorteilhaft, den Stempel einstückig mit dem Hydraulik- oder Pneumatikkolben zu erstellen. Außerdem entfallen in diesem Fall Verbindungsstellen zwischen dem Stempel und dem Kolben, die insbesondere bei hohen Stoßbelastungen ein gewisses Bruchrisiko hervorrufen könnten.
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Zur Erzielung einer einfachen Herstellbarkeit der Anhängerkupplung ist es gemäß Anspruch 6 vorteilhaft, den Hydraulik- oder Pneumatikkolben in einer Bohrung zu führen, die in einem das Kupplungsmaul tragenden Schaft vorgesehen ist. Vorzugsweise verläuft die Bohrung in Schaftlängsrichtung, so daß die Tragfähigkeit des Schaftes durch diese Bohrung praktisch nicht beeinträchtigt wird. Damit können auch bestehende Kupplungen leicht mit der Spielbegrenzungsvorrichtung nachgerüstet werden. Vorzugsweise wird durch den Schaft eine Durchgangsbohrung geführt, die zu beiden Enden erweitert ist. Damit kann sehr einfach eine Wegbegrenzung des Kolbens bzw. Stempels erzielt werden, die insbesondere in jenen Fällen wichtig ist, in denen die Spielbegrenzung versehentlich aktiviert wird, während sich der Kuppelzapfen in der Lösestellung befindet. Die Durchgangsbohrung ist außenseitig durch einen abgedichteten Deckel verschlossen, so daß die Hydraulikflüssigkeit bzw. die komprimierte Luft nicht entweichen kann.
Insbesondere bei schwerbeladenen Anhängern kann es vorkommen, daß diese sehr harte Stöße auf das Zugfahrzeug und damit auf den Stempel ausüben. Es ist jedoch nicht sinnvoll, die Druckkraft des Stempels so hoch zu wählen, daß auch derart harte Stöße vom Stempel abgefangen werden, da in diesem Fall die Schwenkfreiheit der Kuppelöse zu sehr beeinträchtigt würde. Es ist deshalb günstiger, wenn gemäß Anspruch 7 in einer Druckleitung für den Hydraulik- oder Pneumatikkolben ein zumindest teilweise mit Gas gefüllter Druckspeicher vorgesehen ist. Dieser Druckspeicher wirkt auf die Druckleitung wie eine Gasfeder, so
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daß kurzzeitige, hohe Stöße gegen den Stempel diesen zurückdrücken und dabei den Druck im Druckspeicher erhöhen. Dieser erhöhte Druck wird nach Abklingen des Stoßes wieder an den Kolben abgegeben, so daß dieser die Kuppelöse federnd in Anlage mit dem Kuppelzapfen bringt.
Zur Anpassung der Stempelkraft an unterschiedlich schwer beladene Anhänger ist es gemäß Anspruch 8 vorteilhaft, in der Druckleitung einen verstellbaren Druckminderer vorzusehen. Damit kann die Stempelkraft vorzugsweise kontinuierlich eingestellt werden, so daß die Stempelkraft beispielsweise bei unbeladenem Anhänger entsprechend niedriger gewählt werden kann.
Um die Kraftwirkung des Stempels optimal auf die Kuppelöse zu übertragen, ist es gemäß Anspruch 9 günstig, wenn der Stempel eine Erfassungsfläche für die Kuppelöse aufweist, die an deren Außenkontur angepaßt ist. Insbesondere ist die Erfassungsfläche in einem horizontalen Schnitt betrachtet entsprechend der Außenkontur der Kuppelöse gekrümmt, so daß die Kuppelöse bei Kurvenfahrten eine ungehinderte Schwenkbewegung um den Kuppelzapfen ausführen kann. Es reicht dabei völlig aus, wenn der Stempel an der Kuppelöse linienhaft berührt, wobei es auch vorstellbar ist, eine flächige Anlage zwischen der Erfassungsfläche und der Kuppelöse zu realisieren.
Um insbesondere bei in horizontaler Richtung geführtem Stempel auch das vertikale Spiel der Kuppelöse zu begrenzen, ist es gemäß Anspruch 10 vorteilhaft, wenn die Erfassungsfläche des Stempels mit der Verschieberichtung
des Kuppelzapfens einen spitzen Winkel einschließt. Damit wird die Kuppelöse entlang der Erfassungsfläche in jene Richtung gedrückt, in der die Erfassungsfläche den größten Abstand vom Kuppelzapfen aufweist. Vorzugsweise ist die Erfassungsfläche nach oben in Richtung des Kuppelzapfens geneigt, so daß die Kuppelöse nach unten gedrückt und in Anlage an der Buchse des Kupplungsmauls gehalten wird.
Um stets eine korrekte Ausrichtung des Stempels gegenüber der Kuppelöse sicherzustellen, ist es gemäß Anspruch 11 günstig, eine Verdrehsicherung für den Stempel vorzusehen.
Bei vielen gängigen Anhängerkupplungen ist ein Mechanismus vorgesehen, der beim Eindringen einer Kuppelöse in das Kupplungsmaul den Kuppelzapfen in die Kuppelstellung verschiebt, so daß der Kupplungsvorgang nicht von Hand ausgelöst werden muß. Diese Anhängerkupplungen weisen im allgemeinen eine Tastzunge auf, die in das Kupplungsmaul ragt und von der Kuppelöse zurückdrückbar ist. Um auch bei derartigen Kupplungen eine Spielbegrenzung anwenden zu Können, wird gemäß Anspruch 12 vorgeschlagen, im Stempel eine Aussparung vorzusehen, die von der Tastzunge durchsetzt ist. Die Tastzunge ist daher frei beweglich, so daß der Schließmechanismus des Kuppelzapfens funktionstüchtig bleibt. Vorzugsweise ist im Stempel eine axiale Bohrung vorgesehen, in der eine die Tastzunge belastende Feder abgestützt ist.
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Der Neuerungsgegenstand wird beispielhaft anhand der Zeichnung beschrieben, ohne den Schutzumfang zu beschränken.
Es zeigt:
Figur 1 eine Schnittdarstellung durch eine neuerungsgemäße Anhängerkupplung,
Figur 2 eine zugeordnete Schnittdarstellung der Anhängerkupplung gemäß Figur 1 entlang der Schnittlinie H-II,
Figur 3 eine teilweise geschnittene Darstellung eines Stempels und
Figur 4 eine zugeordnete teilweise geschnittene Darstellung des Stempels gemäß Figur 3 entlang der Schnittlinie IV-IV.
Figur 1 zeigt eine Schnittdarstellung einer Anhängerkupplung 1 mit einem Kupplungsmaul 2, das an einem zylindrischen Schaft 3 gehalten ist. Der Schaft 3 ist in einem höhenverstellbaren Träger 4 gehalten und mittels eines Drahtes 5 daran festgelegt.
Oberhalb des Kupplungsmaules 2 ist ein Gehäuse 6 vorgesehen, in dem ein Mechanismus 7 zum Verstellen eines zylindrischen Kuppelzapfens 8 angeordnet ist. Der Mechanismus 7 weist einen schwenkbar abgestützten Arm 9 auf, der einen Querbolzen 10 des Kuppelzapfens 8 mittels einer Kulisse 11 ergreift. Diese Kulisse 11 dient einerseits zum Verschieben des Kuppelzapfens 8 aus der dargestellten Kuppelstellung in eine nicht dargestellte Lösestellung
und andererseits zum Verriegeln des Kuppelzapfens 8 in der Kuppelstellung. Dem Arm 9 ist ein Lösehebel 12 zugeordnet, der ebenfalls schwenkbar im Gehäuse 6 abgestützt ist. Der Lösehebel 12 ist mit einem nicht dargestellten, aus dem Gehäuse 6 herausgeführten Handhebel verbunden, so daß dieser zwangsweise entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkbar ist. Der Lösehebel 12 drückt bei dessen Verschwenkung im Uhrzeigersinn unterseitig gegen den Arm 9 und verschwenkt diesen unter Mitnahme des Kuppelzapfens 8, der dabei in die Lösestellung verschoben wird.
In das Kupplungsmaul 2 ragt außerdem eine Tastzunge 13, die schwenkbar im Gehäuse 6 abgestützt ist. Diese Tastzunge 13 ist von einer Feder 14 im Uhrzeigersinn belastet und wird beim Eindringen einer Kuppelöse 15 in das Kupplungsmaul 2 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt. Dabei wird der Lösehebel 12 mitgenommen, wodurch' die Arretierung des Armes 9 in der Lösestellung des Kuppelzapfens 8 aufgehoben und dieser unter der Kraftwirkung einer Feder 16 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt wird. Damit wird der Kuppelzapfen 8 in die dargestellte Kuppelstellung verschoben, ohne daß hierzu der Handhebel des Lösehebels 12 ergriffen werden müßte. Der Kuppelzapfen 8 dringt bei dessen Verschiebung in die Kuppelstellung in eine auswechselbare Buchse 17 ein, die ein Gegenlager für den Kuppelzapfen 8 bildet. Ist diese Buchse 17 durch oftmaliges Verstellen des Kuppelzapfens 8 zu sehr abgenützt, so kann sie einfach ausgetauscht werden, wobei das Kupplungsmaul 2 weiterverwendet werden kann.
Um einerseits ein leichtes Eindringen des Kuppelzapfens 8 in die Kuppelöse 15 zu ermöglichen und andererseits der Kuppelöse 15 eine erforderliche Schwenkfreiheit zu belassen, ist der Durchmesser di des Kuppelzapfens 8 etwas kleiner als der Innendurchmesser d2 der Kuppelöse 15. Zwischen dem Kuppelzapfen 8 und der Kuppelöse 15 besteht daher ein Spiel s, das der Differenz der Durchmesser d2 di entspricht. Dieses Spiel s führt jedoch bei wechselnder Beschleunigung bzw. Abbremsung des Zugfahrzeugs zu einem Schlagen der Kuppelöse 15 am Kuppelzapfen 8, was zum einen den Verschleiß beider Teile erhöht und zum anderen den Fahrkomfort im Zugfahrzeug mindert.
Zur Begrenzung des Spiels s ist deshalb im Kupplungsmaul 2 ein Stempel 20 verschiebbar gehalten, der außenseitig gegen die Kuppelöse 15 drückt. Der Stempel 20 ist einstückig mit einem Hydraulikkolben 21 verbunden, der die erforderliche Druckkraft auf den Stempel 20 ausübt. Der Stempel 20 ist in einer Durchgangsbohrung 22 geführt, die an beiden Enden erweitert ist. Die Durchgangsbohrung 22 ist außenseitig durch einen abgedichteten Deckel 23 verschlossen. Kupplungsmaulseitig sind in der Durchgangsbohrung 22 Dichtringe 24 vorgesehen, die ein abgedichtetes Verschieben des Stempels 20 entlang der Durchgangsbohrung 22 ermöglichen. Der Raum zwischen den Dichtringen 24 und dem Deckel 23 ist als Hydraulikzylinder 25 ausgebildet, der mit komprimierter Hydraulikflüssigkeit füllbar ist und den Hydraulikkolben 21 mit dem einstückig verbundenen Stempel 20 auf den Kuppelzapfen 8 zu drückt. Zur Beschränkung des Bewegungsbereichs des Stempels 20 ist am Hydraulikkolben 21 eine über deren Durchmesser überste-
hende Mutter 26 gehalten, die mit einer hinterschnittenen Wandung 27 der Durchgangsbohrung 22 zusammenwirkt.
Figur 2 zeigt eine zugeordnete Schnittdarstellung der Anhängerkupplung 1 gemäß Figur 1 entlang der Schnittlinie II-II. Aus dieser Darstellung ist insbesondere zu erkennen, daß der Stempel 20 eine Aussparung 30 aufweist, die von der Tastzunge 13 durchdrungen ist. Die Tastzunge 13 ist innerhalb der Aussparung 30 des Stempels 20 frei bewegbar, so daß der Mechanismus 7 zum Überführen des Kuppelzapfens 8 in die Kuppelstellung durch den Stempel 20 in keiner Weise behindert wird.
Im Stempel 20 ist außerdem eine Sackbohrung 31 vorgesehen, die axial zum Stempel 20 ausgerichtet ist. In dieser Sackbohrung 31 ist die mit der Tastzunge 13 in Wirkverbindung stehende Feder 14 abgestützt. Da der Stempel 20 nur eine geringe Schiebebewegung ausführt, ist die Abstützung der Feder 14 im beweglichen Stempel 20 unproblematisch und dient lediglich der raumsparenden Unterbringung der Feder 14.
Im Schaft 3 und im Stempel 20 sind Nuten 32 vorgesehen, die sich zu einer zylindrischen Ausnehmung ergänzen. In diesen Nuten 32 ist eine Verdrehsicherung 33 in Form eines zylindrischen Körpers gehalten, die in beide Nuten 32 eintaucht. Diese Verdrehsicherung 33 sorgt für eine genaue Ausrichtung des Stempels 20 und insbesondere der Aussparung 30, so daß die Tastzunge 13 ungehindert schwenkbar ist.
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Im Schaft 3 ist eine Querbohrung 35 vorgesehen, an deren außenseitigem Ende ein Anschluß für eine Druckleitung 36 gehalten ist. Diese Querbohrung 35 verbindet den Hydraulikzylinder 25 mit einer lediglich symbolisch angedeuteten Hydraulikpumpe 37. Zwischen der Druckleitung 36 und der Hydraulikpumpe 37 ist ein Ventil 38 vorgesehen, das zumindest beim Einführen der Kuppelöse 15 in das Kupplungsmaul 2 geschlossen wird. Dies ist wichtig, damit der Stempel 20 beim Einführen der Kuppelöse 15 in das Kupplungsmaul 2 in eine zurückgezogene Stellung versetzt wird, so daß das erforderliche Spiel s zwischen dem Kuppelzapfen 8 und der Kuppelöse 15 während des Kupplungsvorganges erhalten bleibt.
Erst nach Abschluß des Kupplungsvorganges wird das Ventil 38 betätigt, so daß über die Druckleitung 36 und die Querbohrung 35 komprimierte Hydraulikflüssigkeit in den Hydraulikzylinder 25 gelangt. Um auch die Kolbenfläche im Bereich der Mutter 26 zur Krafterzeugung nutzen zu können, ist parallel zur Durchgangsbohrung 22 ein Überströmkanal 34 vorgesehen, der ausreichend klein gehalten ist, um die Führungswirkung des Kolbens 21 nicht zu beeinträchtigen. Der Hydraulikkolben 21 wird dabei zusammen mit dem Stempel 20 gegen die Kuppelöse 15 gedrückt.
Die Druckleitung 36 steht außerdem mit einem Druckspeicher 39 in Verbindung, der teilweise mit einem Gas, vorzugsweise Stickstoff gefüllt ist. Dieses Gas sorgt für eine Druckpufferung und wirkt auf den Kolben 21 wie eine Gasfeder. Dies ist insbesondere bei hohen Schubbelastungen der Kuppelöse 15 wichtig, um eine elastische Federung
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der Kuppelöse 15 zu erzielen. In der in Figur 2 dargestellten Ausführungsform ist in der Druckleitung 36 außerdem ein Druckminderer 4 0 vorgesehen, durch den der Druck in der Leitung 36 gegenüber dem Druck der Pumpe 37 einstellbar reduziert werden kann. Zur Überprüfung des eingestellten Drucks ist es sekundärseitig zum Druckminderer 40 ein Manometer 41 vorgesehen. In einer vereinfachten Ausführungsform kann auf den Druckminderer 40 und das Manometer 41 auch verzichtet werden.
Die Ausbildung des Stempels 20 und des Hydraulikkolbens
21 wird anhand der Schnittdarstellung gemäß Figur 3 näher erläutert. Der Stempel 20 weist einen größeren Durchmesser d3 als der Kolben 21 auf, dessen Durchmesser d4 an die Durgangsbohrung 22 des Schaftes 3 angepaßt ist. Damit ist gewährleistet, daß der Stempel 20 unabhängig von der jeweiligen Lage der Kuppelöse 15 außenseitig an dieser anliegt. Andererseits wird der Schaft 3 durch die dem Durchmesser d4 des Kolbens 21 angepaßte Durchgangsbohrung
22 kaum geschwächt, so daß dessen Tragfähigkeit im wesentlichen erhalten bleibt.
Der Stempel 20 weist kupplungsmaulseitig eine Erfassungsfläche 50 auf, die einen spitzen Winkel &agr; mit der vertikalen Verschieberichtung des Kuppelzapfens 8 einschließt. Dieser Winkel &agr; wird im Bereich zwischen 2 und 5°, vorzugsweise um 3° gewählt. Damit ist sichergestellt, daß die Erfassungsfläche 50 mit ausreichend hoher horizontaler Kraft gegen die Kuppelöse 15 gedrückt wird, wobei auf diese eine geringe, vertikal nach unten gerichtete Kraftkomponente ausgeübt wird. Damit liegt die Kuppelöse 15
4. . 5
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sicher an der Buchse 17 des Kupplungsmauls 2 an, ohne die Schwenkfreiheit der Kuppelöse 15 zu beeinträchtigen.
Figur 4 zeigt eine zugeordnete Schnittdarstellung des Stempels 20 mit Blickrichtung in die Verschieberichtung des Kuppelzapfens 8. Aus dieser Darstellung ist zu entnehmen, daß die Erfassungsfläche 50 des Stempels 20 an die Krümmung der Kuppelöse 15 angepaßt ist. Insgesamt hat die Erfassungsfläche 50 des Stempels 20 demnach die Gestalt einer Teilkegelfläche.
Der Hydraulikkolben 21 ist stufenförmig ausgebildet, wobei eine Ringfläche 51 im Stufenbereich als Teilkolbenfläche dient. Über den in Figur 2 dargestellten Überströmkanal 34 gelangt die Hydraulikflüssigkeit auch in den Raum hinter dem Kolben 21, so daß die gesamte Kolben-Querschnittsfläche ausgenutzt wird. Im Bereich des Kolbenendes 52 ist ein Gewindeschaft 53 vorgesehen, der zur Festlegung der Mutter 26 dient.
• ·
• ·
• · B ··
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| 1 | Anhängerkupplung | 35 | Querbohrung |
| CNl | Kupplungsmaul | 36 | Druckleitung |
| 3 | Schaft | 37 | Hydraulikpumpe |
| 4 | Träger | 38 | Ventil |
| 5 | Draht | 39 | Druckspeicher |
| 6 | Gehäuse | 40 | Druckminderer |
| 7 | Mechanismus | 41 | Manometer |
| 8 | Kuppelzapfen | 50 | Erfassungsfläche |
| 9 | Arm | 51 | Ringfläche |
| 10 | Querbolzen | 52 | Kolbenende |
| 11 | Kulisse | 53 | Gewindeschaft |
| 12 | Lösehebel | di | Außendurchmesser des |
| 13 | Tastzunge | Kuppelzapfens | |
| 14 | Feder | d2 | Innendurchmesser der |
| 15 | Kuppelöse | Kuppelöse | |
| 16 17 20 21 22 23 24 |
Feder Buchse Stempel Hydraulikkolben Bohrung Deckel Dichtring |
d3 d4 S &agr; |
Durchmesser des Stern pels Durchmesser des KoI bens Spiel Winkel der Erfas sungsflache |
| 25 | Hydraulikzylinder | ||
| 26 | Mutter | ||
| 27 | Wandung | ||
| 30 | Aussparung | ||
| 31 | Sackbohrung | ||
| 32 | Nut | ||
| 33 | Verdrehsicherung | ||
| 34 | Überströmkanal |
Claims (12)
1. Anhängerkupplung, bestehend aus einem Kupplungsmaul (2) und einem verschiebbar gehaltenen Kuppelzapfen (8), der in einer Kuppelstellung das Kupplungsmaul (2) und eine Kuppelöse (15) mit Spiel (s) durchsetzt und dem mindestens ein dieses Spiel (s) reduzierender, verstellbar gehaltener und mit einer Kraft beaufschlagbarer Stempel (20) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) in der Kuppelstellung von außen gegen die Kuppelöse (15) drückt, die durch die Kraftwirkung des Stempels (20) in Anlage am Kuppelzapfen (8) gehalten ist.
2. Anhängerkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) in einer Führung (22) verschiebbar gehalten ist, die senkrecht oder im spitzen Winkel zur Verschieberichtung des Kuppelzapfens (8) ausgerichtet ist.
3. Anhängerkupplung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (22) in etwa in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet ist, wobei der Stempel (20) auf den Kuppelzapfen (8) zu gedrückt ist.
4. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) mit einem Hydraulik- oder Pneumatikkolben (21) in Wirkverbindung steht.
5. Anhängerkupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) einstückig mit dem Hydraulik- oder Pneumatikkolben (21) erstellt ist.
6. Anhängerkupplung nach Ansprüch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Hydraulik- oder Pneumatikkolben (21) in einer Bohrung (22) eines das Kupplungsmaul (2) tragenden Schaftes (3) geführt ist.
7. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hydraulik- oder Pneumatikkolben (21) mit einer Druckleitung (36) in Wirkverbindung steht, die über mindestens ein Ventil (38) mit einer Pumpe (37) verbindbar ist, und die mit einem zumindest teilweise mit Gas gefüllten Druckspeicher (39) verbunden ist.
8. Anhängerkupplung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckleitung (36) mit der Pumpe (37) über einen verstellbaren Druckminderer (40) verbunden ist.
9. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) eine Erfassungsfläche (50) für die Kuppelöse (15) aufweist, die an deren Außenkontur angepaßt ist, wobei die Erfassungsfläche (50) zumindest linienhaft an der Kuppelöse (15) anliegt.
10. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) eine Erfassungsfläche (50) für die Kuppelöse (15) aufweist, die mit der Verschieberichtung des Kuppelzapfens (8) einen spitzen Winkel (α) einschließt, wobei die Erfassungsfläche (50) vorzugsweise nach oben in Richtung des Kuppelzapfens (8) geneigt ist.
11. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) mit einer Verdrehsicherung (33) in Wirkverbindung steht.
12. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (20) eine Aussparung (30) aufweist, die von einer an der Kuppelöse (15) angreifenden Tastzunge (13) durchsetzt ist, die beim Eindringen der Kuppelöse (15) in das Kupplungsmaul (2) von dieser verstellt wird und den Kuppelzapfen (8) in die Kuppelstellung überführt.
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