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DE20001822U1 - Einrichtung zur Darstellung sowohl von übertragenen als auch bewerteten und sich ständig unregelmäßig ändernden Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen - Google Patents

Einrichtung zur Darstellung sowohl von übertragenen als auch bewerteten und sich ständig unregelmäßig ändernden Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen

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DE20001822U1
DE20001822U1 DE20001822U DE20001822U DE20001822U1 DE 20001822 U1 DE20001822 U1 DE 20001822U1 DE 20001822 U DE20001822 U DE 20001822U DE 20001822 U DE20001822 U DE 20001822U DE 20001822 U1 DE20001822 U1 DE 20001822U1
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DE
Germany
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data
microcomputer
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unit
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Prior art date
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DE20001822U
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Individual
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q40/00Finance; Insurance; Tax strategies; Processing of corporate or income taxes
    • G06Q40/04Trading; Exchange, e.g. stocks, commodities, derivatives or currency exchange

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  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Description

Beschreibung
Einrichtung zur Darstellung sowohl von übertragenen als auch bewerteten und sich ständig, unregelmäßig ändernden Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen
Die Erfindung betrifft Einrichtungen zur Darstellung sowohl von übertragenen als auch bewerteten und sich ständig, unregelmäßig ändernden Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen.
Der aktuelle Wert von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen erfolgt in bestimmten Abständen durch informationsbereitstellende Systeme wie z.B. das Internet, Zeitungen oder Fernsehen. Dabei werden alle aktuellen Werte in einer festgelegten Reihenfolge dem Nutzer zur Verfügung gestellt. Dieser muss daraus die fur ihn interessierenden Werte heraussuchen und kontrollieren, um seine weiteren Handlungen auf die aktuellen Werte abzustimmen. Darin besteht ein wesentlicher Nachteil dieser Art von Informationsbereitstellung. Der Nutzer muss die Daten heraussuchen und für sich bewerten. Er ist also ständig darauf angewiesen, die Informationsquellen genau zu verfolgen und zu kontrollieren. Das ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der vor allem insbesondere für Kleinanleger sehr unrentabel ist. Kursschwankungen oder Kurseinbrüche sind meistens nur mit einer zeitlichen Verspätung feststellbar, so dass daraus resultierende Verluste nicht auszuschließen sind. Insbesondere für Anleger, die nicht ständig in der Lage sind, diese Informationsquellen ständig zu kontrollieren, ist dieser Sachverhalt von besonderem Nachteil.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Einrichtung zu schaffen, die es ermöglicht ausgewählte Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen während des Handels in ihrer Entwicklung so darzustellen, dass weitestgehend jederzeit Entscheidungen über die weitere Verfahrensweise getroffen werden können.
2
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die Einrichtung zur Darstellung sowohl von übertragenen als auch bewerteten und sich ständig, unregelmäßig ändernden Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass nur die einen Nutzer interessierenden Daten aus einer Datenmenge herausgesucht werden und so bearbeitet werden, dass die Entwicklung hinsichtliches des Wertes dem Nutzer ständig angezeigt wird. Damit ist der Nutzer in der Lage schnell auf unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren. Sich in der Tendenz schlecht entwickelte Werte können abgegeben werden, während sich positv entwickelnde gekauft werden können. Neben den absoluten Daten sind als weiterer Vorteil der Einrichtung auch Entwicklungen über den letzten Zeitraum darstellbar. Dazu werden die Daten in einem Diagramm in Abhängigkeit der Zeit dargestellt. Dabei sind unter anderem Kurven-, Balken- oder Kreisdiagramme anwendbar. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch die Ermittlung der Differenzen zwischen den alten Daten und den neuen Daten eine Trendentwicklung darstellbar ist. Daten, die einen vorgebbaren Bereich oder eine vorgebbare Grenze insbesondere unterschreiten, führen zu einer weiteren Signalisierung in Form eines akustischen und/oder optischen Signals, so dass der Nutzer sofort auf z.B. negative Entwicklungen des Papiers reagieren kann. Die Einrichtung ist dabei auch so betreibbar, dass nur diese Alarmierung aktiv ist, so dass der Nutzer nur bei der Grenzunterschreitung ein Signal wahrnehmen kann. Dadurch ist der Nutzer in der Lage, die Daten nicht anderweitig ständig beobachten zu müssen. Er kann anderen Arbeiten nachgehen, ohne dass die Gefahr besteht, die Entwicklung der Daten zu übersehen. Verluste sind damit leicht minimierbar. Gleichzeitig ist eine Kaufentscheidung leichter zu treffen. Die Einrichtung stellt damit ein wesentliches Hilfsmittel für Anleger dar, die insbesondere nicht ständig in der Lage sind, alle Kurse zu beobachten.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die erfindungsgemäße Einrichtung durch den geringen Realisierungsaufwand in Form der Empfangseinrichtung, dem Mikrorechner einschließlich der Speichereinheiten und der Ausgabeeinheit in vielen Geräten Platz findet oder selbst als Teil eines Gerätes implementierbar ist. Die letztgenannten Geräte können unter anderem alle datenverarbeitenden Geräte selbst sein.
3
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 10 angegeben.
Eine günstige Ausgestaltung der Ausgabeeinheit ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 2 eine optische bild- und zeichenwiedergebende Vorrichtung und/oder eine akustische Signaleinrichtung. Damit sind sowohl einzelne Daten und die Entwicklung von Daten in ihrer zeitlichen Reihenfolge in Form von Diagrammen als Absolutwerte und relative zeitliche Abweichungen voneinander als auch eine Signalisierung leicht darstellbar. Im letzten Fall ist das z.B. ein blinkender Bereich, der dazu auffordert die ausgewählten Daten zu kontrollieren.
Das Bild der Ausgabeeinheit ist günstigerweise nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 wenigstens ein Diagramm der absoluten ausgewählten Daten eines Kriteriums und/oder der Differenz der Daten eines Kriteriums über eine bestimmbare Zeiteinheit. Die Zeichen sind Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen, wie sie allgemein und bekannterweise gebräuchlich sind.
Nach den Weiterbildungen der Schutzansprüche 4 bis 8 sind die Empfangseinrichtung, der Mikrorechner, die Speichereinheiten und die Ausgabeeinheit gleichzeitig die Bestandteile
- eines Personalcomputers,
- eines tragbaren Computers,
- eines elektronischen Notiz- und Speichergerätes,
- eines schnurlosen und tragbaren Telefons insbesondere eines Funktelefons,
- eines Fernsehgerätes,
- Rundfunkempfängers insbesondere Weltempfängers oder
- eines Daten empfangene, bearbeitende und sendende Multifimktionalgerätes sind.
Damit zeichnet sich die erfindungsgemäße Einrichtung durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten aus. Insbesondere im Zusammenhang mit Geräten, die in Datenkommunikationssysteme z.B. dem Internet eingebunden sind, ist eine Realisierung der Einrichtung besonders vorteilhaft.
Eine das Erreichen oder das Erreichen und das Unterschreiten des vorgebbaren Schwellbereiches optisch und/oder akustisch arbeitende Signaleinrichtung nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 9 gewährleistet, dass der Nutzer auf diese Situation reagieren kann.
Besonders vorteilhaft ist dieser Sachverhalt bei einer Realisierung der erfindungsgemäßen Einrichtung in einen tragbaren Funktelefon. Damit ist der Nutzer sofort und mit demselben Gerät in der Lage auf die angezeigte Situation zu reagieren. Eine anderweitig wahrnehmbare Signaleinrichtung liefert eine Vibration z.B. des gesamten Gerätes.
Die Signaleinrichtung kann nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 10 vorteilhafterweise als wenigstens eine Leuchtdiode oder ein sich farblich verändernder Bereich der Anzeigeeinrichtung selbst ausgebildet sein. Im Falle des Signalisierens blinkt diese Signaleinrichtung vorteilhafterweise. Durch diese Betriebsart ergibt sich weiterhin der Vorteil des geringeren Energieverbrauchs gegenüber einem kontinuierlichem Betrieb. Dieser Sachverhalt ist besonders für tragbare Einrichtungen von besonderem Vorteil, da diese Geräte über chemische Spannungsquellen betrieben werden. Eine schallerzeugende Signaleinrichtung bietet den Vorteil, dass ein Signal unabhängig der Position der Einrichtung wahrnehmbar ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figur erläutert. Die Fig. zeigt einen prinzipiellen Aufbau einer Einrichtung.
Die Einrichtung 1 zur Darstellung sowohl von übertragenen als auch bewerteten und sich ständig, unregelmäßig ändernden Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen besteht aus einer Empfangseinrichtung 2, einem Mikrorechner 3 mit Speichereinheiten 5, einer Ausgabeeinheit 4 und einer Eingabeeinheit 6.
Die Empfangseinrichtung 2 ist mit dem Mikrorechner verbunden. Die Empfangseinrichtung 2 stellt dabei entweder eine drahtlose oder eine drahtgebundene dar. Bei der drahtlosen Variante werden die Daten über eine Antenne empfangen, während bei der drahtgebundenen Variante eine direkte Verbindung zu einem die Daten bereitstellenden System vorhanden ist. Im ersten Fall sind das z.B. die bestehenden Funknetze, wobei über einen Sender die Daten zur Verfügung gestellt werden. Im zweiten Fall ist das z.B. das Telefonnetz und das Internet, wobei die Daten über ein Modem zur weiteren Verarbeitung zur Verfugung stehen. Die Daten gelangen über die Verbindung zu dem Mikrorechner 3. Der Mikrorechner 3 ist mit mehreren Speichereinheiten 5 zusammengeschaltet, die entweder separate Einrichtungen sind
oder gleichzeitig Bestandteile des Mikrorechner 3 selbst darstellen. In einer der Speichereinheiten 5 werden die Daten gespeichert, die gleichen Kriterien angehören und durch den Nutzer ausgewählt wurden. Die Auswahl erfolgt über die Eingabeeinheit 6. Dazu besitzt die erfindungsgemäße Einrichtung 1 eine geeeignete manuelle Dateneingabe z.B. in Form einer Tastatur, eines auf Berührung reagierenden Sensorfeldes oder eine auf Sprache reagierende Einheit. Die Dateneingabe selbst erfolgt dabei je nach Ausführung direkt oder menuegeführt. Kriterien sind z.B. die Aktienwerte, die durch den Nutzer erworben wurden oder deren Entwicklung für den Nutzer von Interesse sind. Der Mikrorechner 3 vergleicht dabei die ständig aufgenommenen Daten mit den jeweils älteren. Dabei werden die Entwicklungen so aufbereitet, dass die Entwicklung der Werte der Aktien entsprechend eines Zeitraumes direkt oder dass die Entwicklung der Differenzen mit dem jeweilig älteren darstellbar sind. Die Darstellung erfolgt über die mit dem Mikrorechner 3 verbundenen Ausgabeeinheit 4 z.B. einer Anzeigeeinheit von Zahlen und/oder Diagrammen.
Der Nutzer ist weiterhin in der Lage, über die Eingabeeinheit 6 einen Grenzwert oder einen Schwellbereich für die ausgewählten Daten der interessierenden Kriterien vorzugeben. Der Mikrorechner 3 kontrolliert und vergleicht die eingehenden Daten ständig mit diesen Grenzwerten oder Schwellbereichen bezogen auf je ein Kriterium, dass heißt z.B. des Aktienwertes einer Firma. Bei Unterschreiten des Grenzwertes oder bei Erreichen des Schwellbereiches erfolgt durch den Mikrorechner 3 die Auslösung eines optischen und/oder akustischen Signals. Dabei zeigt die Anzeigeeinheit sofort diesen Wert an.
In bestimmten und/oder wählbaren Zeitabschnitten werden bestimmbare ältere Daten der Speichereinheiten 5 gelöscht. Auch nicht mehr interessierende Daten bestimmter Kriterien sind jederzeit löschbar.
Die Anzeigeeinheit ist je nach der Verwendung der Einrichtung 1 als Bildschirm oder als Display realisierbar. Die Signaleinrichtung ist in der Anzeigeeinheit integriert oder ein separates Element in Form z.B. einer Leuchtdiode und/oder eines piezoelektrischen Schallgebers. Die Einrichtung 1 stellt einen Bestandteil oder eine Teilfünktion unter anderem folgender Geräte:
- eines Personalcomputers,
- eines tragbaren Computers,
- eines Taschenrechners,
■ eines elektronischen Notiz- und Speichergerätes,
■ eines schnurlosen und tragbaren Telefons insbesondere eines Funktelefons, • einer Bildwiedergabeeinheit insbesondere eines Fernsehers,
■ eines stationären oder tragbaren Rundfunkempfängers insbesondere Weltempfängers oder
■ eines Daten empfangene, bearbeitende und sendende Multifunktionalgerätes, z.B. elektrische Geräte in der Küche in Form eines interaktiven Kühlschrankes oder der interaktiven Mikrowelle.
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Claims (10)

1. Einrichtung zur Darstellung sowohl von übertragenen als auch bewerteten und sich ständig, unregelmäßig ändernden Daten von handelbaren Waren, Wertpapieren und/oder Anteilen, dadurch gekennzeichnet, dass eine drahtlose oder drahtgebundene Empfangseinrichtung (2) für die Daten mit einem Mikrorechner (3) mit mehreren Speichereinheiten (5) für durch den Mikrorechner (3) zum Einen ausgewählte und zum Anderen bearbeitete Daten zusammengeschaltet ist, dass der Mikrorechner (3) mit wenigstens einer Ausgabeeinheit (4) verbunden ist, dass das ein die ankommenden Daten nach vorgebbaren Kriterien auswählender, die ausgewählten Daten mit in der Speichereinheit (5) enthaltenen Daten entsprechend jeden Kriteriums vergleichender und die Differenz der Daten gleichen Kriteriums vorzeichenbezogen ermittelnder, die Differenzen jedes Kriteriums gegeneinander und gegenüber eines vorgebbaren Schwellbereiches vergleichender, ältere Daten eines bestimmten Zeitabschnitts löschender, bis auf die ankommenden und nichtausgewählten Daten einer Speichereinheit (5) und einer Ausgabeeinheit (4) zuleitender Mikrorechner (3) ist und dass der Mikrorechner (3) mit einer Eingabeeinheit (6) verbunden ist.
2. Einrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinheit (4) eine optische bild- und zeichenwiedergebende Vorrichtung als Anzeigeeinheit und/oder eine akustische Signaleinrichtung ist.
3. Einrichtung nach Schutzanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bild der Anzeigeeinheit wenigstens ein Diagramm der absoluten ausgewählten Daten eines Kriteriums und/oder der Differenz der Daten eines Kriteriums über eine bestimmbare Zeiteinheit ist und dass die Zeichen Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen sind.
4. Einrichtung nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinrichtung (2), der Mikrorechner (3), die Speichereinheiten (5) und die Ausgabeeinheit (4) gleichzeitig die Bestandteile eines Personalcomputers, eines tragbaren Computers oder eines elektronischen Notiz- und Speichergerätes sind.
5. Einrichtung nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinrichtung (2), der Mikrorechner (3), die Speichereinheiten (5) und die Ausgabeeinheit (4) gleichzeitig die Bestandteile eines schnurlosen und tragbaren Telefons insbesondere eines Funktelefons sind.
6. Einrichtung nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinrichtung (2), der Mikrorechner (3), die Speichereinheiten (5) und die Ausgabeeinheit (4) gleichzeitig die Bestandteile einer Bildwiedergabeeinheit insbesondere eines Fernsehers sind.
7. Einrichtung nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinrichtung (2), der Mikrorechner (3), die Speichereinheiten (5) und die Ausgabeeinheit (4) gleichzeitig die Bestandteile eines stationären oder tragbaren Rundfunkempfängers insbesondere Weltempfängers sind.
8. Einrichtung nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinrichtung (2), der Mikrorechner (3), die Speichereinheiten (5) und die Ausgabeeinheit (4) gleichzeitig die Bestandteile eines Daten empfangene, bearbeitende und sendende Multifunktionalgerätes sind.
9. Einrichtung nach den Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das eine entweder das Erreichen oder das Erreichen und das Unterschreiten des vorgebbaren Schwellbereiches optisch und/oder akustisch arbeitende oder anderweitig wahrnehmbare Signaleinrichtung ist.
10. Einrichtung nach Schutzanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch arbeitende Signaleinrichtung wenigstens eine Leuchtdiode oder ein sich farblich verändernder Bereich der Anzeigeeinrichtung selbst und dass die akustisch arbeitende Signaleinrichtung eine schallerzeugende Einrichtung ist.
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