DE20001808U1 - Spanabhebendes Handwerkzeuggerät - Google Patents
Spanabhebendes HandwerkzeuggerätInfo
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Description
F:\IJBDHF\DHFANM\28O3981
Anmelder:
Metabowerke GmbH & Co.
Gerberstraße 3 3
72 622 Nürtingen
Gerberstraße 3 3
72 622 Nürtingen
Allgemeine Vollmacht: 3.4.5.Nr.1242/92AV
2803981
05.01.2000 fri / snr
Die Erfindung betrifft ein motorbetriebenes Handwerkzeuggerät zur spanabhebenden Bearbeitung von insbesondere flächenhaften Werkstücken zum Erzeugen von im wesentlichen planaren Oberflächen, mit einer auf das zu bearbeitende Werkstück aufzulegenden Führungsfläche und einem für die Bearbeitung mit seinen Schneidkanten über die Führungsfläche vorstehenden Stirnfräswerkzeug mit im wesentlichen senkrecht zur Führungsfläche verlaufender Umdrehungsachse und mit einem lösbar anbringbaren Führungsmittel.
Ein Handwerkzeuggerät mit einem derartigen Stirnfräswerkzeug ist aus DE 195 43 992 Cl bekannt. Ein gattungsgemäßes Handwerkzeuggerät mit einem Längsführungsmittel, welches an
einem Gerätekörper lösbar anbringbar ist, ist in der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung 199 31 118.8 der Anmelderin beschrieben.
Motorbetriebene Handwerkzeuggeräte mit sog. Parallelanschlägen als Längsführungsmittel sind in Form von Hobeln, Handkreissägen oder Oberfräsen bekannt. Bei Hobelgeräten sind auch sog. Falztiefenanschläge bekannt.
Bei einem gattungsgemäßen Gerät der hier in Rede stehenden Art soll eine komfortablere Handhabbarkeit im Hinblick auf die Führungseigenschaften erreicht werden.
Diese Aufgabe wird bei einem solchen Handwerkzeuggerät erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Führungsmittel ein in einer ersten Längsrichtung erstrecktes Führungselement mit einer Anlageseite und ein zweites zur ersten Längsrichtung senkrecht orientiertes Führungselement aufweist, welches um eine zur ersten Längsrichtung senkrechte Achse schwenkbar ist und in einer jeweiligen Schwenkstellung lösbar festlegbar ist.
Durch das Vorsehen des ersten Führungselements kann nach Art ansich bekannter Parallelanschläge eine Längsführung des Geräts in der ersten Längsrichtung erreicht werden. Zusätzlich zu diesem ersten Führungselement ist ein zur ersten Längsrichtung senkrecht stehendes zweites Führungselement vorgesehen, welches seinerseits schwenkbar ist, und zwar um
eine senkrecht zur ersten Längsrichtung verlaufende Achse. Eine Oberfläche kann zunächst durch Bewegen des Handwerkzeuggeräts in der ersten Längsrichtung bis zu einem Anschlag, etwa eine Fensterscheibe bei einer Fensterflügelfalzbearbeitung, bearbeitet werden. Sodann kann das Gerät quer zur ersten Längsrichtung, in dem vorgenannten Beispiel also entlang des Fensterflügelfalzes, bewegt werden, wobei das zweite Führungselement hierbei eine Anschlags- und Führungsfunktion wahrnimmt, indem es vorzugsweise flächenhaft gegen eine Werkstückseite anliegt. Es erweist sich desweiteren als vorteilhaft, dass infolge der Schwenkbarkeit des zweiten Führungselements zwischen der werkstückzugewandten Führungsfläche und der vorzugsweise flächenhaften Anlageseite des zweiten Führungselements ein den Gegebenheiten entsprechender Winkel, also auch ein Winkel > 90° eingestellt werden kann. Dies erweist sich bei der vorstehend genannten beispielhaften Fensterflügelfalzbearbeitung als vorteilhaft, da bei dieser Anwendung der an die Fensterscheibe angrenzende Falzbereich in der Regel zu einer vertikal verlaufenden Stirnseite des Fensterflügels in einem stumpfen Winkel verläuft. Es besteht nun also die Möglichkeit, mit dem erfindungsgemäßen Gerät eine der Geometrie des Werkstücks entsprechende Einstellung des zweiten Führungselements zur werkstückzugewandten Führungsfläche des Gerätekörpers vorzugeben.
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Es erweist sich desweiteren als vorteilhaft, wenn das Führungsmittel nach Art eines ansich bekannten Parallelanschlags quer zur ersten Längsrichtung, vorzugsweise stufenlos zu einem Gerätekörper versetzbar ist und in seiner jeweiligen Position lösbar festlegbar ist. Das Führungsmittel kann in ansich beliebiger Weise lösbar, vorzugsweise stufenlos festlegbar sein. Es kommen insoweit dem Fachmann geläufige Rast- oder Klemmverbindungen in Frage, ohne dass aber sonstige Möglichkeiten der lösbaren Befestigung ausgeschlossen wären.
Das Führungsmittel kann über ein im wesentlichen bügeiförmiges Halteteil an einem Gerätekörper gehalten sein. Das bügeiförmige Halteteil kann insbesondere L-förmig ausgebildet sein und hierdurch das Führungsmittel in den Bereich unterhalb der Führungsfläche, also in Richtung auf die werkstückzugewandte Seite der Führungsfläche des Geräts anordnen.
Es erweist sich desweiteren als vorteilhaft, wenn die Führungsfläche von einer im wesentlichen masssiven Stützplatte gebildet ist, die genau bearbeitet werden kann und eine Ausnehmung für das Stirnfräswerkzeug und ggf. weitere Ausnehmungen für weitere Gerätefunktionen (Staubabsaugung) aufweisen kann. Solchenfalls erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn das bügeiförmige Halteteil U-förmig ausgebildet ist und die Stützplatte umgreift. Auf diese Art und Weise ist es möglich, dass das Führungsmittel auf der
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werkstückzugewandten Seite der Führungsplatte und unterhalb des Gerätekörpers bzw. der Stützplatte angeordnet werden kann.
In besonders bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist das erste Führungselement in der ersten Längsrichtung zu einem Gerätekörper verschiebbar und in seiner jeweiligen Verschiebestellung lösbar festlegbar. Dies kann in besonders bevorzugter und einfacher Weise durch eine Langlochführung erreicht werden, durch welche das erste Führungselement verschiebbar ist. Vorzugsweise ist das erste Führungselement über ein Winkelprofil verschiebbar gehalten. Dieses Winkelprofil kann dann die Langlochführung bilden. Die jeweilige Verschiebeposition des ersten Führungselements lässt sich in vorteilhafter Weise durch Klemmung mittels Schrauben lösbar fixieren.
Desweiteren erweist es sich als vorteilhaft, wenn das zweite Führungselement ebenfalls in der ersten Längsrichtung verschiebbar ist, da es solchenfalls einen verstellbaren Anschlag bildet, welches die Langsverschiebbarkeit des Werkzeuggeräts begrenzen kann.
Das erfindungsgemäße zweite Führungselement könnte dabei unabhängig von der Verschiebbarkeit des ersten Führungselements an einem Basisteil des Führungsmittels schwenkbar und gegebenenfalls verschiebbar angeordnet sein. Es erweist sich indessen als vorteilhaft, wenn das zweite
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Führungselement an dem ersten Führungselement und mit diesem in der ersten Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist. Es kann so in bedienungsfreundlicher Weise durch Verstellen des zweiten Führungselements in der ersten Längsrichtung zugleich das erste Führungselement zur Erreichung einer optimalen Führungslänge mitverstellt werden.
Das zweite Führungselement kann in ansich beliebiger Weise schwenkbar an dem Führungsmittel, insbesondere an dem ersten Führungselement angeordnet sein. Als besonders einfach und funktional hat es sich erwiesen, wenn das zweite Führungselement über eine Schraubbolzenverbindung an dem Führungsmittel vorgesehen ist. Solchenfalls kann das zweite Führungselement in vorteilhafter Weise über eine Schraubenklemmung in seiner jeweiligen Schwenkposition lösbar festgelegt werden. Zum Klemmen und Lösen des zweiten Führungselements können ansich beliebige Werkzeuge verwendet werden; es erweist sich indessen als vorteilhaft, wenn das Führungsmitteil einen Klemmhebel aufweist, welcher der Schraubbolzenverbindung zugeordnet ist.
Das zweite Führungselement kann in vorteilhafter Weise von einem Winkelblech gebildet sein, wobei der eine Schenkel des Winkelblechs eine Öffnung zum schwenkbaren Anlenken des Führungselements aufweist.
Es erweist sich desweiteren als ganz besonders vorteilhaft, wenn das Stirnfräswerkzeug mit seinen Schneidkanten an mehreren Außenseiten über das Gerät seitlich begrenzende Fluchtebenen übersteht und das Führungsmittel gegenüber einem Gehäusekörper so in der ersten Längsrichtung und/oder senkrecht hierzu verschiebbar ist, dass das erste bzw. das zweite Führungselement hinter die jeweilige Fluchtebene zu liegen kommen, damit das Gerät mit dieser Fluchtebene an einen Absatz, eine Stufe oder eine Wand beliebiger Höhe angenähert werden kann. Unter der erwähnten Fluchtebene ist eine in DE 195 43 992 Cl beschriebene gedachte Ebene zu verstehen, welche eine Seite des Geräts von außen tangiert, so dass das Gerät mit dieser Ebene oder bis zu dieser Ebene an einen Absatz, eine Stufe oder eine Wand beliebiger Höhe angenähert werden kann.
Das Stirnfräswerkzeug ist vorteilhafter Weise von einem Fräskopf mit an dessen Stirnseite lösbar befestigbaren Schneidmessern gebildet. Hierbei ist es möglich, die Schneidmesser derart auszubilden und an dem Fräskopf lösbar zu befestigen, da sie sowohl der Stirnseite als auch dem Umfang des Fräswerkzeugs zugeordnete Schneidkanten aufweisen. Die Schneidkanten können also in radialer Richtung mit ihrem Flugkreis über die vorerwähnte Fluchtebene des Geräts vorstehen. Bei der spanabhebenden Bearbeitung kommt es indessen häufig vor, dass Nägel, Schrauben oder sonstige störende Einschlüsse in dem zu bearbeitenden Werkstück von den
Schneidkanten des Fräswerkzeugs erfasst werden, wobei es zu starken Beschädigungen der Schneidmesser bzw. des Fräswerkzeugs kommen kann, so dass diese ersetzt werden müssen. Es wird daher vorgeschlagen, Schneidmesser vorzusehen, welche der Stirnseite des Fräskopfs zugeordnet sind und solche, welche dem radialen Umfang des Fräskopfs zugeordnet sind. Im Bereich des radialen Überstands des Stirnfräswerkzeugs über die jeweilige Fluchtebene sollten abnehmbare Schutzabdeckungen vorgesehen werden, die für sich genommen aus der EP 0 775 559 bekannt sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Schutzansprüchen und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handwerkzeuggeräts bzw. des erfindungsgemäßen Führungsmittels für ein gattungsgemäßes Handwerkzeuggerät. In der Zeichnung zeigt:
Figuren
1 und 2 zwei perspektivische Ansichten des erfindungsgemäßen Handwerkzeuggeräts;
Figuren
3 bis 5 drei verschiedene Ansichten des erfindungsgemäßen Führungsmittels.
Die Figuren 1 und 2 zeigen verschiedene Ansichten eines motorbetriebenen Handwerkzeuggeräts zur spanabhebenden Werkstückbearbeitung zum Erzeugen von im wesentlichen planaren Oberflächen. Das Gerät umfasst ein Gehäuse 2, in dem ein nicht näher beschriebener Antriebsmotor untergebracht ist, der über ein Getriebe eine Werkstückspindel antreibt. Die Werkzeugspindel erstreckt sich in eine Ausnehmung einer Stützplatte 4, die eine auf die zu bearbeitende Werkstückoberfläche aufzulegende Führungsfläche 6 bildet. In die Ausnehmung ist ein Stirnfräswerkzeug 8 eingesetzt und am freien Ende der nicht dargestellten Werkzeugspindel drehfest montiert. Das Stirnfräswerkzeug 8 umfasst einen Fräskopf 10, an welchem Schneidmesser 12 auswechselbar befestigt sind. Die Schneidmesser 12 stehen über die Führungsfläche 6 um die angestrebte Spantiefe, die beispielsweise im Bereich zwischen 0 und 1 mm liegen kann, vor. Die Spantiefe des Stirnfräswerkzeugs ist vorzugsweise einstellbar.
Wie aus der Figur 2 zu ersehen ist, weist das Stirnfräswerkzeug 8 an seinem radialen Umfang parallel zur Umdrehungsachse erstreckte Nuten 14 auf, in welche der Umfangsflache des Fräskopfs 10 zugeordnete weitere Schneidmesser eingesetzt und durch geeignete Klemmmittel gehalten sind. Die Schneidmesser 12 an der Stirnseite wie auch die weiteren Schneidmesser am Umfang des Fräskopfs 10 stehen in radialer Richtung über eine das Gerät zu den Seiten hin begrenzende Fluchtebene 16 über. Sofern das Gerät mit dieser
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Fluchtebene 16 oder einer hierzu rechtwinkligen vorderen Fluchtebene 18 oder einer weiteren Fluchtebene auf der von der Ebene 16 gegenüberliegenden Seite zur Bearbeitung eines senkrechten Falzbereichs eingesetzt werden soll, so werden die dargestellten Schutzklappen 20 in Richtung der Pfeile 22 nach oben geklappt, so dass der Flugkreis der Schneidmesser exponiert wird.
Desweiteren dargestellt ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 24 bezeichnetes Führungsmittel. Das Führungsmittel ist über ein U-förmiges Halteteil 26, welches die Führungsplatte 4 des Geräts umgreift, an diesem lösbar und quer zu einer ersten Längsrichtung 28 verschiebbar angeordnet. Hierzu sind auf der Oberseite der Führungsplatte 4 geeignete Klemmmittel in Form von Schrauben, die sich durch ein Langloch in dem Halteteil 26 hindurch erstrecken und in die Führungsplatte eingeschraubt sind, vorgesehen.
Das Führungsmittel 24 umfasst ein erstes in der ersten Längsrichtung 2 8 erstrecktes Führungselement 3 0 und ein zweites Führungselement 32, welches um eine zur ersten Längsrichtung 28 senkrechte Achse 34 (angedeutet in Figur 2) in Richtung des Doppelpfeils 36 verschwenkbar angeordnet ist.
Das erste Führungselement 3 0 ist bezüglich eines mit dem bügeiförmigen Halteteil 26 festen Winkelprofils 38 in der ersten Längsrichtung 28 verschieblich. Von dem ersten
Führungselement 3 0 erstrecken sich Gewindebolzen durch ein Langloch 40 in dem Winkelprofil 38 hindurch; sie sind auf der gegenüberliegenden Seite mittels Festziehmuttern 42 bezüglich des Winkelprofils 3 8 fixierbar. Nachfolgend wird auch Bezug genommen auf die Figuren 3 bis 5, welche das Führungsmittel 24 im Einzelnen zeigen.
Dadurch, dass das zweite Führungselement 32 am ersten Führungselement 3 0 schwenkbar gehalten ist, lassen sich beide Führungselemente 30, 32 gemeinsam in Richtung der ersten Längsrichtung 2 8 verlagern und durch Verschieben des Halteteils 26 quer zur ersten Längsrichtung 28 gemeinsam verstellen.
Zusätzlich lässt sich das zweite Führungselement 32 - wie bereits erwähnt - um die Achse 34 in Richtung des Doppelpfeils 36 verschwenken. Hierdurch lässt sich der in Figur 2 angedeutete Winkel 44 zwischen der Führungsfläche 6 und der Anlagefläche 46 des zweiten Führungselements 32 verstellen. Es kann ein stumpfer Winkel 44 eingestellt werden, um beispielsweise beim spanabhebenden Bearbeiten eines Fensterflügelfalzes eine optimale Führungsfunktion zu erhalten.
Die jeweilige Schwenkstellung des zweiten Führungselements 32 lässt sich mittels einer Schraubenklemmung lösbar fixieren. Hierzu ist ein Klemmhebel 48 vorgesehen, über den eine im
Inneren vorgesehene Schraubverbindung festgezogen bzw. gelöst werden kann. Der Hebel 48 ist entgegen einer Federkraft in Richtung des Pfeils 50 aus der drehfesten Mitnahme lösbar und kann im gelösten Zustand in eine die Bearbeitung nicht störende Position verschwenkt werden.
Aus den Figuren 3 und 5 sind folgende Einzelheiten ersichtlich. Der Bügel 26 weist die bereits erwähnte langlochförmige Ausnehmung 52 auf. Ferner ist das Winkelprofil 38 mit seiner langlochförmigen Öffnung 40 dargestellt. An diesem Winkelprofil 48 ist das erste Befestigungsmittel 30 in der ersten Längsrichtung 28 verschieblich angeordnet, wobei die Fixierung über die Befestigungsmittel 42 erfolgt. Das zweite Befestigungselement 32 ist von einem Winkelblech gebildet, wobei der eine Schenkel 45 die Anlagefläche 46 (s. Figur 2) bildet, und der andere Schenkel eine Öffnung zum schwenkbaren Anlenken an dem ersten Führungselement 3 0 aufweist.
Das Führungsmittel 24 kann also über die Langlochführung 52 in dem bügeiförmigen Halteteil 26 quer zur Längsrichtung 28 verstellt werden. Ferner kann das erste Führungselement 3 0 und das zweite Führungselement 32 über die Langlochführung 40 in der ersten Längsrichtung 28 verstellt werden, und das zweite Befestigungselement 32 kann um die zur ersten Längsrichtung senkrechte Achse 34 verschwenkt werden, um eine beliebige Winkelstellung zwischen der Führungsfläche 6 des Geräts und
der Anlage- oder Führungsfläche 46 des zweiten Führungselement 32 einstellen zu können.
Claims (18)
1. Motorbetriebenes Handwerkzeuggerät zur spanabhebenden Bearbeitung von insbesondere flächenhaften Werkstücken zum Erzeugen von im wesentlichen planaren Oberflächen, mit einer auf das zu bearbeitende Werkstück aufzulegenden Führungfläche (6) und einem für die Bearbeitung mit seinen Schneidkanten über die Führungsfläche (6) vorstehenden Stirnfräswerkzeug (8) mit im wesentlichen senkrecht zur Führungsfläche verlaufender Umdrehungsachse, und mit einem lösbar anbringbaren Führungsmittel (24), dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel (24) ein in einer ersten Längsrichtung (28) erstrecktes erstes Führungselement (30) mit einer Anlageseite und ein zweites zur ersten Längsrichtung (28) senkrecht orientiertes Führungselement (32) aufweist, welches um eine zur ersten Längsrichtung (28) senkrechte Achse (34) schwenkbar ist und in einer jeweiligen Schwenkstellung lösbar festlegbar ist.
2. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlageseite des Führungselements (30) eine Fläche bildet.
3. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel (24) quer zur ersten Längsrichtung (28) vorzugsweise stufenlos zu einem Gerätekörper versetzbar ist und in seiner jeweiligen Position lösbar festlegbar ist.
4. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansrüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel über ein im wesentlichen bügelförmiges Halteteil (26) an einem Gerätekörper gehalten ist.
5. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das bügelförmige Halteteil (26) U- förmig ausgebildet ist.
6. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansrüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (6) von einer im wesentlichen massiven Stützplatte (4) gebildet ist, an der das Führungsmittel (24) gehalten ist.
7. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das bügelförmige Halteteil U-förmig ausgebildet ist und die Stützplatte umgreift.
8. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansrüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Führungselement (30) in der ersten Längsrichtung (28) zu einem Gerätekörper verschiebbar und in seiner jeweiligen Verschiebestellung lösbar festlegbar ist.
9. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Führungselement (30) durch eine Langlochführung in der ersten Längsrichtung verschiebbar ist.
10. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Führungselement (30) über ein Winkelprofil (38) verschiebbar gehalten ist.
11. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansrüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Führungselement (32) in der ersten Längsrichtung (28) verschiebbar ist.
12. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Führungselement (32) an dem ersten Führungselement (30) und mit diesem in der ersten Längsrichtung (28) verschiebbar angeordnet ist.
13. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Führungselement (32) über eine Schraubbolzenverbindung an dem Führungsmittel (24), insbesondere an dem ersten Führungselement (30) schwenkbar angeordnet ist.
14. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Führungselement (32) über eine Schraubenklemmung in seiner jeweiligen Schwenkposition lösbar festlegbar ist.
15. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmen und Lösen der Festlegung des zweiten Führungselements (32) über einen an dem Führungsmittel angeordneten Klemmhebel (48) erreichbar ist.
16. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Führungselement (32) von einem Winkelblech gebildet ist, dessen einer Schenkel (56) eine Öffnung zum schwenkbaren Anlenken des Führungselements aufweist.
17. Handwerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnfräswerkzeug (8) mit seinen Schneidkanten in radialer Richtung über eine das gesamte Handwerkzeuggerät nach einer Seite hin begrenzende Fluchtebene (16, 18) übersteht, damit es mit dieser Fluchtebene an einen Absatz, eine Stufe oder Wand beliebiger Höhe angenähert werden kann.
18. Handwerkzeuggerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnfräswerkzeug (8) mit seinen Schneidkanten an mehreren Außenseiten über das Gerät seitlich begrenzende Fluchtebenen (16, 18) übersteht und das Führungsmittel (24) gegenüber einem Gehäusekörper so in der ersten Längsrichtung (28) und/oder senkrecht hierzu verschiebbar ist, dass das erste bzw. das zweite Führungselement (30, 32) hinter die jeweilige Fluchtebene zu liegen kommen, damit das Gerät mit dieser Fluchtebene (16, 18) an einen Absatz, eine Stufe oder Wand beliebiger Höhe angenähert werden kann.
Priority Applications (1)
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| DE20001808U DE20001808U1 (de) | 2000-02-02 | 2000-02-02 | Spanabhebendes Handwerkzeuggerät |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20001808U DE20001808U1 (de) | 2000-02-02 | 2000-02-02 | Spanabhebendes Handwerkzeuggerät |
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| DE20001808U1 true DE20001808U1 (de) | 2001-06-13 |
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Family Applications (1)
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20001808U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US7251874B2 (en) | 2004-09-02 | 2007-08-07 | Robert Bosch Gmbh | Electrical tool for panning or milling |
Citations (1)
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| DE19543992C1 (de) | 1995-11-25 | 1997-04-17 | Metabowerke Kg | Motorbetriebenes Handwerkzeug |
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2000
- 2000-02-02 DE DE20001808U patent/DE20001808U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: METABOWERKE GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: METABOWERKE GMBH & CO, 72622 NUERTINGEN, DE Effective date: 20020228 |
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| R163 | Identified publications notified |
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|
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R071 | Expiry of right |