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DE20000153U1 - Vorrichtung zum Durchtrennen von nachträglich in Rohrleitungen eingebrachten Auskleidungen - Google Patents

Vorrichtung zum Durchtrennen von nachträglich in Rohrleitungen eingebrachten Auskleidungen

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DE20000153U1
DE20000153U1 DE20000153U DE20000153U DE20000153U1 DE 20000153 U1 DE20000153 U1 DE 20000153U1 DE 20000153 U DE20000153 U DE 20000153U DE 20000153 U DE20000153 U DE 20000153U DE 20000153 U1 DE20000153 U1 DE 20000153U1
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Description

GBM - Anmeldung 06.01.2000
Beschreibung
Michael Henze
Mainring 10
63500 Seligenstadt
Vorrichtung zum Durchtrennen von nachträglich in Rohrleitungen eingebrachten Auskleidungen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Durchtrennen von in Rohrleitungen nachträglich eingebrachten flächigen Auskleidungen, in Form eines offenen Maules, daß längs entlang der inneren Wandung der entsprechenden Rohrleitung gegen den Wandquerschnitt der Auskleidung gezogen wird.
Es ist bekannt, daß marode, d.h. defekte und dadurch undichte Rohrleitungen repariert und saniert werden, indem diese innen nachträglich mit den unterschiedlichsten Materialien und Verfahren beschichtet oder flächig ausgekleidet werden. Dies geschieht insbesondere bei der Sanierung von nicht-begehbaren Abwasserkanälen, indem einzelne Schadstellen meist mit Robotersystemen, die in die Rohrleitungen einfahren können, örtlich durch Verspachtelung mit einer aushärtenden Abdichtmasse abgedichtet werden. Eine andere grundsätzliche Sanierungsmethode ist die nachträgliche Einbringung einer flächigen, Auskleidung in Form eines Sanierungsschlauches in abschnittsweisen oder kompletten Kanalrohrlängen. Meist handelt es sich hierbei um Kunststoffschläuche in Form eines mit flüssigem Kunstharz getränkten textlien Gewebes, Geleges oder Filzes aus Glasfasern oder Polyester-Nadelfilz mit zumindest einer inneren flüssigkeits- und weitestgehend gasundurchlässigen Schicht in Form meist eines transparenten Folienschlauches, der sich unter Innendruck bei einer definierten Materialdehnung formschlüssig und faltenfrei an die Kanalinnenwandung anlegt und in diesem Zustand ausgehärtet wird. Dies ist ein sehr komplexer Prozeß und bedarf einer äußerst gewissenhaften Ausführung dieser Schläuche, sowohl bei der werksseitigen Herstellung, als auch bei der bei bestimmten Verfahren erforderlichen Tränkung des textlien Schlauches erst auf der Baustelle. Erschwerend kommt hinzu, daß einzelne Verfahren in diesem noch jungen und sehr innovativen technischen Anwendungsgebiet noch nicht ausgereift sind. Nicht weniger gewissenhaft muß der dann mit Harz getränkte Sanierungsschlauch mit technisch anspruchsvollen Werkzeugsystemen in den Kanal eingebracht werden.
GBM - Anmeldung 06.01.2000
2 Beschreibung
Es bedarf hierbei gewissenhaft arbeitender Fachkräfte, die auf dem Markt noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, sodaß unter dem bestehenden Wettbewerbsdruck oft nur angelernte Hilfskräfte eingesetzt werden. Daher kommt es vor, daß auch zusätzlich unter dem Termindruck, sowohl bei der Fertigung als auch bei der Installation auf der Baustelle oberflächlich gearbeitet wird und Fehler entstehen. Eine Qualitätsprüfung des gelieferten Sanierungsschlauches auf der Baustelle vor der Installation ist nahezu unmöglich, und Fehler, die dann auch noch zusätzlich beim Einbau des Schlauches in den Kanal entstehen können, werden meist zu spät entdeckt und sind dann nicht mehr zu korrigieren. Es kommt in der Praxis öfters vor, daß ein Sanierungsschlauch in einem Kanalrohr ausgehärtet wird, der dann als mangelhaft nicht abgenommen wird, weil er bei der Druckprüfung undicht oder bei der TV-Abnahmeninspektion innen nicht glatt genug war oder Falten zeigt. Es ist auch möglich, daß sich erst später herausstellt, daß der Schlauch, auch Inliner genannt, nicht richtig durchgehärtet oder statisch zu schwach ausgelegt wurde, in der Wanddicke an manchen Stellen zu dünn ist oder das Material Spannungsrisse aufweist und aufgrund des Grundwasseraußendrucks Einbeulungen zeigt. Eine Einzelstellenreparatur ist meist nicht ausreichend, sodaß der Inliner komplett wieder entfernt werden muß.
Dieses hochfeste, oft mit Glasrovings verstärkte, in meist nicht-begehbaren bis zu ca. 80 m langen Kanalrohren formschlüssig eingebaute Inlinermaterial wieder zu entfernen, d.h. zumindest erstmal in Längsrichtung zu schneiden, stellt besondere Anforderungen an ein speziell dafür konzipiertes Werkzeug. Das Schneiden soll schnell und kontrolliert mit einfachen Mitteln und mit einem geringstmöglichen Aufwand erfolgen, ohne das eigentliche Kanalrohr dabei zu beschädigen, um den entstandenen Gesamtschaden nicht noch unnötig mit diesen Demontagearbeiten zu erhöhen.
In Ermangelung einer solchen Vorrichtung hat man bisher sehr improvisiert gearbeitet. Als sehr primitive Technik ist zum Beispiel bekannt, daß vor Ort auf der Baustelle erst ein Werkzeug hergestellt wird, indem in einen Stahl- Doppel-T-Profilträger von einem der Profilenden her in Längsrichtung ein längerer Schlitz mit einem Trennschleifer ausgeschliffen und dessen Rand dann messerscharf angeschliffen wird. Diese Vorrichtung, auch „Haifischmaul" genannt, wird dann in Richtung des offenen Maules bzw. Schlitzes mit einer besonders kräftigen Seilwinde mit brachialer Gewalt durch den Kanal gezogen, indem
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3 Beschreibung
der Inlinerwandquerschnitt dabei in den Schlitz geführt und von dessen scharfer Kante durchgerissen wird.
Die Nachteile liegen auf der Hand, es muß eine besonders große Seilwinde bereitgestellt werden, die eine ausreichend hohe Leistung hat, das hochfeste GFK-Inlinermaterial mit der angeschliffenen Kante durchzureißen. Oft kann diese Vorrichtung die Aufgabe nicht erfüllen, wenn das Harz im Inliner nicht überall gleichmäßig verteilt oder richtig ausgehärtet ist und das relativ weiche, aber doch noch sehr zugfeste textile Material der hohen Reißkraft des Reißmauls nachgibt und sich mit Falten in dem Schlitz staucht. Viele Stops und ein erneutes Ansetzen der Vorrichtung sind die Folge. Oft wird der Inliner durch das wiederholte Ansetzen des Reißmauls auf den ersten Metern so zerrissen, daß ein erneutes Ansetzen nicht mehr möglich ist. Von einem durchgehenden, kontrolllierten und geradlinigen Schnitt über die gesamte Kanallänge in einer akzeptablen Zeit kann nie die Rede sein und der Kanal bleibt dabei nicht immer unbeschädigt.
Eine weitere heute vermehrt in Ermangelung geeigneter Werkzeuge verwendete Technik ist der Einsatz von Fräsrobotern. Diese Roboter werden meist schon auf allen Inliner-Sanierungsfahrzeugen mitgeführt und sind ansich nur für patielle Fräs- und Schneidarbeiten im Kanal konzipiert, wozu auch das Auffräsen von Inlinern im Bereich der Seiteneinläufe gehört. Diese Systeme sind technisch sehr anspruchsvoll, aufwendig und teuer und daher wirtschaftlich wie technisch für das flächige Ausfräsen eines mangelhaften Inliners aus einer ganzen Kanalhaltung nicht geeignet. Die Folge sind extrem lange Fräszeiten bei sehr hohen Maschinenstundensätzen mit einer hohen Maschinen- und Werkzeugabnutzung. Der Kanal wird dabei des öfteren durch Fehlbedienung des Fräsers angefräst und damit beschädigt. Es dauert sehr lange bis der alte Inliner entfernt und ein neuer Inliner wieder installiert werden kann.
Ausgehend von dem vorstehend angegebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Durchtrennen von in Rohrleitungen nachträglich eingebrachten flächigen Auskleidungen, in Form eines offenen Maules, daß längs entlang der inneren Wandung der entsprechenden Rohrleitung gegen den Wandquerschnitt der Auskleidung gezogen wird, zu beschreiben, die die zuvor beschriebenen Nachteile des genannten Standes der Technik nicht aufweist.
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4 Beschreibung
Gelöst wird die Aufgabe, ausgehend von der eingangs genannten Vorrichtung, erfindungsgemäß dadurch, daß die Vorrichtung aus mindestens einer Einzelvorrichtung zum Schneiden besteht, in der in mindestens einem der beiden Schenkel des Maules im Bereich der inneren Längsfläche mindestens ein Schneidrad montiert ist, wodurch mindestens eine Schneidlinie entsteht.
Mit dem Erfindungsgegenstand wird die gestellte Aufgabe in vollem Umfange gelöst:
Zum besseren Verständnis der technischen Zusammenhänge und der Vorteile des nachstehend beschiebenen Erfindungsgegenstandes, sei hier kurz erklärt, wie sich z.B. ein mit UV-Licht ausgehärteter GFK-Inliner beim Schneiden verhält: Wenn ein solcher Inlirier mit Hilfe des UV-Lichtes in einem Kanalrohr ausgehärtet wird, härtet das Licht die Wanddicke des Inliners vom Inneren des Schlauches nach Außen aus, wobei im ausgehärteten Inlinermaterial auf der Innenseite radial eine größere Zugspannung entsteht als auf der Außenseite. Dies hat zur Folge, daß, wenn die Inlinerwandung geschnitten wird, diese sich enger im Radius biegt, sofern die Schnittkanten sich nicht gegenseitig behindern, d.h. sich z.B. überlappen können oder weit genug voneinander entfernt bleiben. Eine sinnvolle Demontage einer entsprechenden Auskleidung sollte also dieses spezifische Materialverhalten ausnutzen, weil dabei die geschnittenen Iniinerteile sofort den formschlüssigen Kontakt zur alten Kanalwandung verlieren, meist nur noch lose im Kanalrohr liegen und über die Kanalschächte bequem entnommen werden können.
Die Erfindung soll anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Die dazugehörigen Zeichnungen zeigen in
Fig. &iacgr; die erfindungsgemäße Vorrichtung als Einzelschneidvorrichtung mit vier im Zugschenkel montierten Schneidrädern, deren Schneiden nur eine Schneidlinie bilden und durch zusätzliche Lagerbohrungen in der Position verstellbar sind. Die inneren Längsflächen der Schenkel des Maules sind winklig zueinander angeordnet, wobei der freie Schenkel keilförmig ausgebildet ist und eine Nut aufweist. Nach den Schneidrädern ist eine keilförmige Trennkante angeordnet, der ein senkrechtes, seitlich angeschweißtes Leitblech folgt.
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Beschreibung
Fig. 2 die Ansicht A der Fig. 1.
Fig. 3 den Schnitt l-l der Fig 1.
Fig. 4 eine Einzelschneidvorrichtung entsprechend wie schon in Fig. 1 dargestellt, nur werden bei dieser Vorrichtung durch die parallele Aneinanderreihung von jeweils vier Schneidrädern zwei Schneidlinien erzeugt. Es sind daher auch zwei Nuten und zwei Trennkanten vorhanden, zwischen denen zusätzlich ein rechteckiger Durchlaß nach hinten vorgesehen ist, dem diesmal ein waagrechtes Leitblech folgt.
Fig. 5 die Ansicht B der Fig. 4.
Fig. 6 den Schnitt H-Il der Fig. 4.
Fig. 7 die Anordnung zweier Einzelschneidvorrichtungen in einem runden Kanalrohr, die auf demselben Kreisumfang in einem Kreisbogenabstand von 180° von einem auf der Rohrachse geführten Zugverteiler mittels jeweils einer Zugstange an der Kanalwand beim Schneiden eines Inliners längs gezogen werden.
Anstatt der nur angeschliffenen, messerscharfen Kante, die das Inlinermaterial mit entsprechend großem Kraftaufwand zerreißt, wird bei bei der erfindungsgemäßen Einzelschneidvorrichtung (15) das Inlinermaterial geschnitten, indem z.B. vorteilhafterweise mehrere Schneidräder (4) hintereinander in einem der beiden Schenkel so montiert sind, daß sie eine Schneidlinie (1) erzeugen, die parallel in einem bestimmten Abstand zur inneren Längsfläche (11) desselben Schenkels verläuft. Die inneren Längsflächen beider Schenkel sind z.B. winklig zueinander angeordnet, so daß der offene Abstand zwischen der Schneidlinie und der gegenüberliegenden inneren Längsfläche die immer enger werdende Schneiddicke ergibt, die spätestens am letzten Schneidrad mindestens null ist. Diese Vorrichtung wird vorzugsweise zum Schneiden eines Inliners (16) in einem Kanalrohr (14) in einem der beiden Schächte einer Haltung mit dem keilförmig ausgebildeten freien Schenkel (5), vorzugsweise erstmal im Bereich der Kanalsohle, hinter die Inlinerwandung
GBM - Anmeldung 06.01.2000
6 Beschreibung
geschlagen bis die komplette Länge der Schneidvorrichtung in den Wandquerschnitt des Inliners längs der Kanalwandung eingedrungen ist. Die Inlinerwandung wird dabei in das offene Maul, d.h. zwischen die beiden Schenkel der Vorrichtung entlang der inneren Längsfläche des freien Schenkels geführt, bis sie die Schneidlinie der Schneidräder kreuzt und dann stufenweise von diesen durchgeschnitten wird. Das letzte Schneidrad in Folge schneidet die Wandung dann komplett durch, da die Schneidlinie an dieser Stelle optimalerweise in einer Nut (3) im gegenüberliegenden, freien Schenkel endet. Diese Nut bewirkt gegenüber dem letzten Schneidrad eine zusätzliche Scherkraft. Die Gesamtschneidkraft wird erfindungsgemäß auf die Einzelschneidkräfte der einzelnen Schneidräder bzw. deren Schneiden (2) aufgeteilt, die sehr gering sind, da sie die entsprechende Inlinerwandung rollend und stufenweise, d.h. nur anteilig tief bei einem sehr kleinen SchneidwinkeTund einem somit geringen Schneidwiderstand kontrolliert durchschneiden.
Die benötigte Zugkraft, die über eine Zugeinrichtung an dem Zugschenkel (8) der Einzelvorrichtung, der sich im Inneren des Inlinerrohres befindet, aufzubringen ist, ist aus dem zuvor genannten Zusammenhang weitestgehend minimiert worden, sodaß die notwendige Zugwinde und die Konstruktion der Einzelvorrichtung nur auf diese Kräfte hin ausgelegt werden muß und daher relativ klein und damit wirtschaftlich gebaut werden kann. Die Vorrichtung kann in einer entsprechenden Dimensionsanpassung daher auch in kleineren Rohrdurchmessern eingesetzt werden und entsprechend seiner Maulöffnung bei unterschiedlichen Inlinerwanddicken verwendet werden. Auch können mehrere solcher Einzelschneidvorrichtungen gleichzeitig, auf einem Rohrinnenumfang verteilt, eingesetzt werden, sodaß man bei einer Durchfahrung eines Rohres mehrere Einzelschnitte längs in der Inlinerwandung erzielen kann. Als Schneidräder können handelsübliche Ausführungen, wie sie in Rohrabschneidem für Stahl verwendet werden, zum Einsatz kommen. Eine solche Vorrichtung wird mit einer Winde, die an der anderen Schachtöffnung der Kanalhaltung steht, mit einem Zugseil oder einer Kette durch das Kanalrohr gezogen. Es handelt sich beim Erfindungsgegenstand im Gegensatz zum Stande der Technik um ein sehr einfaches, speziell für diesen Zweck werksgefertigtes Werkzeug, daß entsprechend der Zuggeschwindigkeit der verwendeten Seilwinde den Schnitt bzw. die Schnitte schnell und bei entsprechender Seilführung kontrolliert, d.h. weitestgehend geradlinig ausführt.
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7 Beschreibung
Auch der Aufwand an Gerät hat sich verringert, da das einzige relativ aufwendige Gerät, die Seilwinde ist, die ein Schlauchreliningsanierer meist auch für andere Arbeiten sowieso auf der Baustelle zur Verfügung hat. Das alte Kanalrohr wird nicht noch zusätzlich beschädigt, da die Vorrichtung nur auf dem freien Schenkel an der Kanalinnenwand hinter der Auskleidung entlanggleitet. Das Inlinermaterrial wird rollend in einem zügigen Vorgang ohne Unterbrechung geschnitten und nicht mit Gewalt über eine scharfe Kante durchgerissen. Es wird kein komplexes Robotersystem eingesetzt. Der Einsatz der Vorrichtung kann von einer Person gehandhabt werden. Der Verschleiß an der Vorrichtung ist äußerst gering, da nur einfachste und robuste mechanische Teile verwendet werden. Die Kosten der Demontagearbeiten werden mit dieser Schneidvorrichtung daher weitestgehend minimiert. Innerhalb kürzester Zeit ist der mangelhafte Inliner aus der Kanalhaltung entfernt und ein neuer Inliner kann eingebaut werden.
Die weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist durch die Unteransprüche 2 bis 9 erfaßt:
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 2 definiert, daß in einer Einzelschneidvorrichtung (15) mindestens zwei Schneiden (2), die von einem oder z.B. von zwei einzelnen Schneidrädern (4) gebildet werden können, zwei parallele Schneidlinien (1) erzeugen. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß mit einer Einzelvorrichtung mit einem Ansatz und einer Kanaldurchfahrung zwei exakt parallele Schnitte in der zu demontierenden Kanalauskleidung ausgeführt werden und ein entsprechend breiter Materialstreifen dem Inlinerrohr sofort entnommen werden kann. Dies bedeutet Zeitersparnis, da in manchen Fällen ein einzelner Schnitt nicht immer ausreichen wird, um den formschlüssig verspannten Inliner (16) sich eng genug biegen und die Schnittkanten weit genug überlappen zu lassen, damit er sich weit genug von der Kanalwand löst, um dadurch leichter aus dem Kanalrohr herausgezogen werden zu können.
Der Unteranspruch 3 beschreibt die Möglichkeit, eine Schneidlinie (1) in ihrer Position zu verändern, indem die Lagerachse (10) des mindestens einen Schneidrades z.B. in eine andere Lagerbohrung (9) gesteckt wird. Diese Verstellmöglichkeit hat den Vorteil, innerhalb der maximalen Maulöffnung der Einzelschneidvorrichtung (15) unterschiedliche Schneiddicken einzustellen, um verschiedene Materialdicken stufenweise entsprechend tief ein- bzw. letztendlich durchzuschneiden.
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8 Beschreibung
Gleiches wird unter Beibehaltung der entsprechenden Achspositionen, aber mit unterschiedlich großen Schneidrädern ereicht.
Der Unteranspruch 4 und 5 beschreibt den Vorteil der wahlweisen Ausführung der Einzelschneidvorrichtung (15) mit winklig oder parallel zueinander stehenden inneren Längsflächen (11). Entsprechend müssen die Schneidräder (4) bzw. deren Schneidlinie (1) konstruktiv angeordnet werden.
Der Unteransprucri 6 beschreibt die Ausführung, den freien Schenkel (5), der hinter die Auskleidung geschlagen wird und dann auf der Kanalrohrinnenwand entlang gleitet, keilförmig auszubilden. Dies hat den Vorteil, daß dieser Schenkel ohne allzu großen Widerstand hinter die Auskleidung eindringen und entlangfahren kann und diese dabei von der Kanalwand abheben und in das Maul der Vorrichtung einführen und in die Schneidlinie (1) leiten kann, ohne selbst stecken zu bleiben.
Der Unteranspruch 7 beschreibt, daß jeder Schnitt im Auskleidungsmaterial nach den Schneidrädern (4) auf eine Trennkante (7) zuläuft, wo die jeweils zwei geschnittenen Materialränder getrennt, aus der Einzelschneidvorrichtung (15) heraus und am hinteren Teil auf der jeweiligen Seite vorbeigeführt und einer kontrollierten Positionierung zueinander zugeführt werden.
Der Unteranspruch 8 gibt an, daß die geschnittenen Materialränder der Auskleidung von der Trennkante (7) am Ende der Vorrichtung einer Positioniereinrichtung in Form eines senkrechten (6) oder eines waagrechten (12) Leitbleches zugeführt werden. Dieses Leitblech hat die Funktion, die geschnittenen Materialquerschnitte bzw. die gegeseitigen Schnittränder zum Überlappen zu bringen. Bei Einzelschneidvorrichtungen (15) mit nur einer Schneidlinie (1) werden die beiden geschnittenen Ränder von der Trennkante (7) jeweils nahezu symetrisch außen an dem hinteren Teil der Vomchtung vorbeigeführt, wobei ein nachgeordnetes senkrechtes, seitlich angeordnetes Blech eines der Ränder solange von der Kanalwandung abhält, bis der andere Rand sich wieder angelegt hat. Durch die innere Materialspannung im Inlinermaterial kann die Auskleidung sich dadurch nach innen enger zusammenziehen bzw. -biegen, wobei sich dann die geschnittenen Ränder überlappen.
Bei einer Einzelschneidvorrichtung mit zwei Schneidlinien werden die beiden äußeren Ränder ab der jeweiligen Trennkante außen nahenzu symetrisch an der Vorrichtung vorbeigeführt und legen sich anschließend gleichzeitig an die Kanalwandung wieder an,
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9 Beschreibung
während die beiden inneren Ränder zu einem in einer exakten Breite geschnittenen Materialstreifen gehören, der zwischen den beiden Trennkanten die Vorrichtung durch einen rechteckige Durchlaß (13) nach hinten verläßt und dabei von dem Führungsblech (12) von der Kanalwandung weggehalten wird, bis die beiden äußeren Ränder sich an die Kanalwandung angelegt haben. Der schmale Materialstreifen liegt somit dann herausgeschnitten ohne Verbund, d.h. lose innerhalb des übrigen Inlinerrohres, wobei das Inlinerrohr enger geworden ist und sich von der Kanalwandung getrennt hat. Beide Teile können dem Kanal bequem entnommen werden.
Der Unteranspruch 9 beschreibt, daß mehrere Einzelschneidvorrichtungen (15) gleichzeitig in einem Kanalrohr (14) eingesetzt werden können. Diese sind zentral mit einem in der Mittelachses des Kanalrohres gezogenen, sogenannten Zugverteiler (17) über z.B. jeweils eine Zugstange (18) verbunden und werden von diesem entlang der Kanalwandung auf dem gleichen Umfangskreis, in der gleichen Richtung und mit den gleichen Kreisbogenabständen gezogen. Diese Vorrichtung kann somit mehrere Schnitte gleichzeitig durchführen, wobei das Inlinerrohr in Schalensegmente gleicher Breite geschnitten wird, was insbesondere bei größeren Rohrdurchmessern von Vorteil ist.
GBM - Anmeldung Beschreibung
06.01.2000
Bezugszeichenliste:
1 Schneidlinie
2 Schneide
3 Nut
4 Schneidrad
5 freier Schenkel
6 Leitblech, senkrecht
7 Trennkante
8 Zugschenkel
9 Lagerbohrung
10 Lagerachse
11 innere Längsfläche
12 Leitblech, waagrecht
13 Durchlaß
14 Kanalrohr
15 Einzelschneidvorrichtung
16 Inliner
17 Zugverteiler
18 Zugstang
• ·

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Durchtrennen von in Rohrleitungen nachträglich eingebrachten flächigen Auskleidungen, in Form eines offenen Maules, daß längs entlang der inneren Wandung der entsprechenden Rohrleitung gegen den Wandquerschnitt der Auskleidung gezogen wird, gekennzeichnet dadurch, daß die Vorrichtung aus mindestens einer Einzelvorrichtung zum Schneiden besteht, in der in mindestens einem der beiden Schenkel des Maules im Bereich der inneren Längsfläche mindestens ein Schneidrad montiert ist, wodurch mindestens eine Schneidlinie entsteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Anordnung von mindestens zwei Schneiden in einer Einzelvorrichtung sich zwei parallele Schneidlinien ergeben.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Position des mindestens einen Schneidrades und damit die entsprechende Schneidlinie innerhalb der jeweiligen Einzelvorrichtung verändert werden kann, indem die Position der Lagerachse des mindestens einen Schneidrades innerhalb desselben Schenkels verändert und/oder Schneidräder mit verschiedenen Durchmessern eingebaut werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Längsflächen der beiden zusammengehörenden Schenkel einer Einzelvorrichtung winklig zueinander stehen.
5. . Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Längsflächen der beiden zusammengehörenden Schenkel einer Einzelvorrichtung parallel zueinander stehen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel des Maules einer Einzelvorrichtung, an dem nicht die Zugeinrichtung angeschlagen wird, keilförmig ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Einzelvorrichtung nach dem mindestens einen Schneidrad einer Schneidlinie eine keilförmige Trennkante folgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die geschnittenen Ränder der Auskleidung beim Verlassen der Einzelvorrichtung mittels eines Leitbleches zueinander positioniert werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus mindestens zwei Einzelvorrichtungen zum Schneiden besteht, die auf dem gleichen Kreisinnenumfang der Rohrleitung in gleichen Kreisbogenabständen mittels eines nahezu axial im Rohr geführten Zugverteilers gezogen werden.
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