DE20000789U1 - Tasche für eine auf- bzw. abrollbare Tierleine, insbesondere für eine Hundeleine, und auf- bzw. abrollbare Tierleine - Google Patents
Tasche für eine auf- bzw. abrollbare Tierleine, insbesondere für eine Hundeleine, und auf- bzw. abrollbare TierleineInfo
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Description
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PRÜFER & PARTNER GbR · PATENTANWÄLTE · EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
ZZ 157-14089.6 P/DH/em
Stefan Hofer, München
Tasche für eine auf- bzw. abrollbare Tierleine, insbesondere für eine Hundeleine, und auf- bzw. abrollbare Tierleine
Die Erfindung betrifft eine Tasche für eine auf- bzw. abrollbare Tierleine, insbesondere für eine Hundeleine, und eine auf- bzw. abrollbare Tierleine.
Eine auf- bzw. abrollbare Hundeleine ist aus der EP 0 616 764 Al bekannt. Die Hundeleine weist ein Gehäuse auf, in dem eine die Leine bildende Schnur über einen Federmechanismus selbsttätig aufrollbar ist. Das Gehäuse weist einen Griff zum Halten auf und einen über die Hand zu betätigenden Bremsmechanismus auf, mit dem die Ausgabelänge der Schnur steuerbar ist. Die bekannte Hundeleine muß jedoch ständig in der Hand des Hundeführers getragen werden, was unvorteilhaft beim Joggen, Radfahren oder in einer Situation ist, in der der Hundeführer die Hand zum Tragen anderer Gegenstände benötigt.
Es ist ferner eine aus einer Spiralfeder bestehende Hundeleine bekannt, die an einem Bauchgurt, den der Hundeführer trägt, befestigt ist, so daß der Hundeführer die Hände frei hat. Bei
D-81545 MÜNCHEN
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dieser bekannten Hundeleine kann jedoch die Ausgabelänge nicht .gesteuert werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Tasche für eine auf- bzw. abrollbare Tierleine, insbesondere für eine Hundeleine, und eine auf- bzw. abrollbare Tierleine der bekannten Art bereitzustellen, bei der der Hundeführer die Hände frei hat, aber trotzdem bei Bedarf die Ausgabelänge steuern kann.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Tasche für eine auf- bzw. abrollbare Tierleine nach dem Schutzanspruch 1 bzw. durch eine auf- bzw. abrollbare Tierleine nach dem Schutzanspruch 8. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren.
Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Tasche zusammen mit der Tierleine;
Fig. 2 eine Ansicht von oben der Tierleine gem. Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt durch die Tasche und die Tierleine gem. Fig. 1 entlang der Linie A-A;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tasche mit Tierleine;
Fig. 5 . einen Schnitt durch die Tasche mit Tierleine gem. Fig. 4; und
Fig. 6 einen Längsschnitt durch den Tragegurt mit elastischem Element.
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Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist, weist eine auf- bzw. abrollbare Tierleine einen dosenförmigen Gehäusekörper 1 auf, in dem eine die eigentliche Leine bildende Schnur 2 bzw. ein Band über einen Federmechanismus selbsttätig aufrollbar ist, d.h. wenn kein Zug durch einen Hund erfolgt, ist die Schnur 2 in dem Gehäuse 1 aufgerollt, so daß lediglich das freie Ende der Schnur über eine Öffnung 3 aus dem Gehäusekörper 1 austritt. An dem Gehäusekörper 1 ist ein Griff 4, an dem die gesamte Hundeleine mit der Hand zu halten ist, angebracht. Über einen in der Zeichnung nicht dargestellten Bremsmechanismus mit Betätigungsknöpfen ist eine Ausgabelänge der Schnur 2 mittels Handbetätigung steuerbar.
Die erfindungsgemäße Tasche besteht aus einem Taschenteil bzw, Beutel 5, der so geformt und bemessen ist, daß der Gehäusekörper 1 darin aufnehmbar ist und der, wenn der Gehäusekörper 1 darin aufgenommen ist, im wesentlichen formschlüssig an diesem anliegt.
An dem Beutel 5 ist eine Verschlußlasche 6 vorgesehen, die bevorzugt einstückig mit einer Beutelwand 7 ausgebildet ist, und die, wenn der Gehäusekörper 1 in den Beutel 5 eingesetzt ist, zwischen Gehäusekörper 1 und dem Griff 4 hindurchführbar ist und mit einer an der gegenüberliegenden Beutelwand 8 vorgesehenen Verschlußvorrichtung 9 zum Verschließen des Beutels zusammenwirkt. Die Verschlußvorrichtung 9 ist bevorzug-t als Klettverschluß 10a, 10b ausgebildet. Der eine Teil 10a des Klettverschlusses ist an der Beutelwand 8 befestigt, beispielsweise angenäht, und das Gegenstück 10b des Klettverschlusses ist an der der Beutelwand 8 zugewandten Seite der Verschlußlasche 6 befestigt, beipielsweise angenäht. Die Abmessungen sind so, daß beim Verschließen der Verschlußlasche 6 mit dem Klettverschluß der Gehäusekörper 1 fest in den Beutel 5 gedrückt wird. Zwischen dem an der
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Beutelwand 8 befestigten Teil 10a des Klettverschlusses und der Beutelwand 8 ist ein Tragegurt 13 an der Beutelwand 8 befestigt, bevorzugt angenäht, der um den Bauch des Hundeführers führbar ist und mit einem handelsüblichen Schnellverschluß 14a, 14b in bekannter Weise längenverstellbar und verschließbar ist. Durch das Befestigen des Tragegurtes 13 an der Beutelwand 8 ist eine zuverlässige Fixierung der Tasche gewährleistet.
Der Beutel 5 ist bevorzugt aus Stoff, Leder oder aus einem Kunststoffmaterial oder einem Gummimaterial gebildet.
Bevorzugt liegt die Öffnung 3 des Gehäusekörpers 1 außerhalb des Beutels 5.
Im Betrieb wird, wenn der Hundeführer die Hundeleine nicht in der Hand tragen möchte, diese in den Beutel 5 eingesetzt und die Verschlußlasche 6 zwischen Gehäusekörper 1 und Griff 4 hindurchgeführt und über die Verschlußvorrichtung 9 der Beutel geschlossen. In der in den Figuren 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform wird der Gurt so am Körper des Hundeführers befestigt, daß die Verschlußlasche 6 zum Körper zeigt. Dies ermöglicht eine besonders sichere Befestigung der Tierleine in dem Beutel, die nicht unbeabsichtigt von außen gelöst werden kann. Wenn es erforderlich ist, kann der Hundeführer, auch wenn er die Hundeleine in der erfindungsgemäßen Tasche am Körper trägt, schnell per Hand die Bremsvorrichtung betätigen. Die Erfindung ermöglicht so eine praktische Führung des Hundes, bei der der Hundeführer einerseits die Hände frei hat und beispielsweise joggen kann, während er anderseits schnell Zuriff zu der Steuerung für die Ausgabelänge hat.
In einer alternativen Ausführungsform kann die Verschlußlasche 6 auch einstückig mit der Beutelwand 8 verbunden sein und die Verschlußvorrichtung befindet sich dann entsprechend an der Beutelwand 7. In diesem Fall wird die Tasche mit dem Gurt so
getragen, daß die Verschlußlasche 6 vom Körper des Hundeführers weg nach außen weist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Verschlußlasche 6 leicht geöffnet werden kann und die Leine aus dem Beutel herausgeholt werden kann.
In einer weiteren Ausführungsform ist der Teil 10a des Klettverschlusses verstärkt und bildet eine Lasche mit der Beutelwand, so daß der Tragegurt 13 verschiebbar hindurchgeführt ist. Damit läßt sich der Beutel an eine beliebige Stelle verschieben.
In einer weiteren in den Figuren 4 und 5 gezeigten Ausführungsform weist der Tragegurt 13 im Bereich der Tasche einen Verstärkungsgurt 15 mit im wesentlichen derselben Breite wie der Tragegurt 13 auf, der eine Länge aufweist, die größer als die Breite des Beutels 5 ist, und der an seinem ersten Ende 16 und an seinem zweiten Ende 17 an dem Tragegurt 13 befestigt ist, beispielsweise durch Vernähen. Der Beutel 5 weist an seiner einen Beutelwand 7, die einstückig in die Verschlußschlußlasche 6 übergeht, zwei in einem Abstand voneinander vorgesehene in den Figuren nicht gezeigte Längsschlitze auf, durch die der Verstärkungsgurt 15 hindurchgeführt ist. Ebenso weist die Beutelwand 8 Längsschlitze auf, durch die der Gurt 13 hindurchgeführt ist, so daß er zwischen dem Gehäuse 1 und der Beutelwand 8 verläuft. Damit wird, wie in den Figuren 4 und 5 gezeigt ist, der Beutel 5 durch den Tragegurt 13 an der einen Beutelwand 8 und durch den Verstärkungsgurt 15 an der anderen Beutelwand 7 gehalten. Bevorzugt sind der Tragegurt 13 und der Verstärkungsgurt 15 mit der jeweiligen Beutelwand vernäht. Die Tasche kann wahlweise so getragen werden, daß die Verschlußlasche 6 vom Körper wegzeigt oder zum Körper des Hundeführers hinweist. Diese Ausführungsform ermöglicht eine
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besonders starke Fixierung der Tasche und damit der Hundeleine, was von besonderem Vorteil bei großen und schweren Gehäusekörpern 1, bei käftigen Hunden, beim Joggen oder beim Fahren mit einem Mountainbike über unebenes Gelände ist. Dadurch, daß der Gurt 13 und der Verstärkungsgurt 15 innerhalb des Beutels verlaufen, weist die Tasche ein besonders ansprechendes Äußeres auf.
Bei manchen der bekannten aufrollbaren Hundeleinen ist die Öffnung 3, an der die Schnur 2 herausgeführt ist, an einem dem Griff 4 entfernten Bereich des Gehäusekörpers, beispielsweise an der Unterseite, angebracht, so daß die Öffnung 3 innerhalb des Beutels 5 liegt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Beutel an der Stelle, an der die Öffnung 3 des Gehäusekörpers 1 liegt, eine Beutelöffnung auf, die so bemessen ist, daß die Schnur 2 hindurchgeführt werden kann.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist keine Tasche erforderlich, sondern der Gehäusekörper 1 selbst der Hundeleine weist an seiner einen Wandfläche eine Lasche auf, durch die der Gurt 13 hindurchgezogen wird, wobei die Lasche entweder durch direktes Formen in dem Gehäusekörper 1 gebildet ist oder durch Anbringen eines Plastik- oder Stoffstreifens an der Gehäusewand des Gehäusekörpers 1. Der Streifen kann beispielsweise mit der Gehäusewand vernietet, verklebt oder verschraubt sein. In einer weiteren Ausführungsform weisen beide einander gegenüberliegenden Gehäusewände des Gehäusekörpers 1 derartige Laschen auf und der Tragegurt 13 ist mit einem Verstärkungsgurt 15 versehen, der durch eine der Laschen hindurchgeführt ist und mit dem Tragegurt 13 verbunden ist, wie dies auch bei der Ausführungsform nach Fig. 4 der Fall ist.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist, wie in Fig. 6 dargestellt ist, in den Tragegurt 13 ein elastisches Element 18, beispielsweise ein elastisches Band, eingearbeitet. Wie in Fig. 6 gezeigt ist, kann beispielsweise das elastische Band 18 so mit seinen beiden Enden an dem Tragegurt 13 befestigt sein, daß der Tragegurt 13 im ungedehnten Zustand des Bandes 18 eine Schlaufe bildet. Bei plötzlichem Zug wird das Band gedehnt, wie es die Schlaufe zuläßt. Dadurch ist es möglich, daß starke Stöße abgefangen werden.
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Claims (13)
1. Tasche für eine auf- bzw abrollbare Tierleine, insbesondere für eine Hundeleine, wobei die Tierleine (2) in einem Gehäuse (1) über einen Federmechanismus selbsttätig aufrollbar ist und bei der eine Ausgabelänge der Tierleine (2) über eine handbetätigte Bremse steuerbar ist, mit einem das Gehäuse (1) aufnehmenden Beutelteil (5) und einem mit dem Beutelteil (5) verbundenem Gurt (13) zum Befestigen an einem Träger.
2. Tasche nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse (1) der Tierleine (2) einen Griff (4) zum Halten der Tierleine (2) aufweist und wobei die Tasche eine Verschlußlasche (6) aufweist, die zwischen dem Griff (4) und dem Gehäuse (1) durchführbar ist und die mit einem Verschlußteil (9) an einer Außenwand (8) des Beutelteils (5) zusammenwirkt.
3. Tasche nach Anspruch 2, wobei die Verschlußvorrichtung (9) als Klettverschluss ausgebildet ist.
4. Tasche nach Anspruch 2 oder 3, wobei der Tragegurt (13) an der Außenwand (8) des Beutelteils (5) befestigt, bevorzugt festgenäht ist.
5. Tasche nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei der Tragegurt (13) durch zwei in der Außenwand (8) vorgesehene Längsschlitze zwischen dem Gehäuse (1) und der Außenwand (8) hindurchgeführt ist.
6. Tasche nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei der Tragegurt (13) zwischen der Außenwand (8) und einer an der Außenwand (8) vorgesehenen Lasche hindurchgeführt ist.
7. Tasche nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei an der dem Verschlußteil (9) gegenüberliegenden Beutelwand (7) ein an seinen Enden mit dem Tragegurt (13) verbundener Verstärkungsgurt (15) vorgesehen ist.
8. Tasche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei in dem Beutelteil (5) eine Öffnung zum Hindurchführen der Tierleine (2) vorgesehen ist.
8. Tierleine, insbesondere Hundeleine, mit einem Gehäuse (1), in dem die Tierleine (2) über einen Federmechanismus selbsttätig aufrollbar ist, und bei der eine Ausgabelänge der Tierleine (2) über eine handbetätigte Bremse steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (1) eine Lasche zum Hindurchführen eines Tragegurtes (13) zum Befestigen der Tierleine an einem Träger vorgesehen ist.
9. Tierleine nach Anspruch 8, wobei die Lasche in der Gehäusewand geformt ist.
10. Tierleine nach Anspruch 9, wobei die Lasche durch einen an dem Gehäuse befestigten Streifen, bevorzugt aus einem stabilen Material, gebildet ist, der an seinem dem Griff zugewandten Rand und dem diesem gegenüberliegenden Rand mit dem Gehäuse verbunden ist.
11. Tierleine nach einem der Ansprüche 8 bis 10 oder Tasche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei in den Tragegurt (18) ein elastisches Element (18) eingearbeitet ist.
12. Tierleine oder Tasche nach Anspruch 11, wobei das elastische Element (18) als ein elastisches Band ausgebildet ist, das mit seinen beiden Enden an dem Tragegurt (13) derart befestigt ist, daß der Tragegurt (13) zwischen den Enden des Bandes in ungedehntem Zustand des Bandes eine Schlaufe bildet.
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