DE2059332C2 - Zugangskontrollvorrichtung - Google Patents
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- G07F—COIN-FREED OR LIKE APPARATUS
- G07F19/00—Complete banking systems; Coded card-freed arrangements adapted for dispensing or receiving monies or the like and posting such transactions to existing accounts, e.g. automatic teller machines
- G07F19/20—Automatic teller machines [ATMs]
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- G07F7/08—Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zugangskontrollvorrichtung zur Gewährung des Zugangs zu einer Einrichtung
oder Anlage unter Verwendung einer Kennkarte, die in die Vorrichtung eingegeben wird, wo von ihr eine erste
Aufzeichnung abgelesen und mit in .die Vorrichtung manuell eingegebenen oder anderen Daten verglichen
wird und bei Fehlen einer bestimmten Beziehung zwischen der Aufzeichnung und den Daten die
Betätigung einer Freigabevorrichtung verhindert wird. Bei einer aus der US-PS 32 21 304 bekannten
Zugangskontrollvorrichtung der eingangs genannten Art werden die in die Vorrichtung manuell eingegebenen
Daten verschlüsselt und in einem Komparator verglichen mit einer von der Kennkarte abgelesenen
Autzeichnung. Hierbei kann widerrechtlich ein Freigabesignal bewirkt werden, wenn die Beziehung zwischen
der Aufzeichnung und den Daten bekannt ist Die
ίο bekannte Vorrichtung ermöglicht eine gewisse Sicherheit
gegenüber einem solchen Mißbrauch, indem die Aufzeichnung auf der Karte gelöscht und durch eine
neue Aufzeichnung ersetzt wird, welche in einer geänderten Beziehung zu den manuell eingegebenen
Daten steht. Beachtlich ist jedoch, daß die manuell eingegebenen Daten nur bedingt als geheim anzusehen
sind, da sie durch Beobachten der eingebenden Person bei der Eingabe ermittelt werden können. Durch
Diebstahl oder durch Kopieren der Karte der so observierten Person ist es dann leicht möglich, ein
Freigabesignal zu bewirken.
Aus der GB-PS 11 18 652 ist eine Kennkarte bekannt,
welche zwei Magnetspuren aufweist, die von zwei getrennten Ableseköpfen abgetastet werden. Die zwei
Magnetspuren sind so magnetisiert, daß beim Ablesen der Spuren zwei unterschiedliche Frequenzen von den
Ableseköpfen abgetastet werden. Freigabesignale treten nur dann auf, wenn beim Ablesen der Karte beide
Frequenzen auftreten. Fehlt eine Frequenz, dann tritt kein Freigabesignal auf.
Eine Kenntnis der Aufzeichnungsfrequenzen, welche leicht ermittelt sind, ermöglicht jedoch unbefugt ein
Freigabesignal zu erzeugen.
Aus der DE-OS 19 09 155 ist eine Kennkarte bekannt, welche eine Magnetspur aufweist, die aus Aufzeichnungsmaterialien unterschiedlicher Koerzitivkraft besteht. Auf diese Magnetspur wird einmal ein starkes Signal, zum anderen ein schwaches Signal aufgezeichnet. Beim Ablesen wird zuerst das gemischte, aus einem starken und einem schwachen Signal bestehende Signal abgelesen, sodann ein Wechselstromlöschfeld angelegt, welches das schwache Signal löscht und danach wird das verbleibende starke Signal der Magnetspur abgelesen. Es erfolgt dann ein Vergleich des abgelesenen gemischten Signals mit dem abgelesenen starken Signal. Stehen diese beiden Signale in einem bestimmten Verhältnis, dann wird ein Freigabesignal erzeugt. Hierbei ist leicht zu ermitteln, wie unterschiedlich die Koerzitivkräfte der Aufzeichnungsmaterialien der Magnetspur sein müssen, um dann durch Kopieren einer Karte ein Freigabesignal zu erzeugen. Da beim Ablesen das schwache Signal gelöscht wird, ist eine solche Kennkarte nur einmal zu gebrauchen, außer das schwache Signal würde nach dem Ablesevorgang durch die Vorrichtung von neuem auf die Magnetspur aufgezeichnet werden.
Aus der DE-OS 19 09 155 ist eine Kennkarte bekannt, welche eine Magnetspur aufweist, die aus Aufzeichnungsmaterialien unterschiedlicher Koerzitivkraft besteht. Auf diese Magnetspur wird einmal ein starkes Signal, zum anderen ein schwaches Signal aufgezeichnet. Beim Ablesen wird zuerst das gemischte, aus einem starken und einem schwachen Signal bestehende Signal abgelesen, sodann ein Wechselstromlöschfeld angelegt, welches das schwache Signal löscht und danach wird das verbleibende starke Signal der Magnetspur abgelesen. Es erfolgt dann ein Vergleich des abgelesenen gemischten Signals mit dem abgelesenen starken Signal. Stehen diese beiden Signale in einem bestimmten Verhältnis, dann wird ein Freigabesignal erzeugt. Hierbei ist leicht zu ermitteln, wie unterschiedlich die Koerzitivkräfte der Aufzeichnungsmaterialien der Magnetspur sein müssen, um dann durch Kopieren einer Karte ein Freigabesignal zu erzeugen. Da beim Ablesen das schwache Signal gelöscht wird, ist eine solche Kennkarte nur einmal zu gebrauchen, außer das schwache Signal würde nach dem Ablesevorgang durch die Vorrichtung von neuem auf die Magnetspur aufgezeichnet werden.
Bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art, bei welcher ein erster Datenvergleich durchgeführt
wird, besteht die Aufgabe, die Fälschungssicherheit der Karte selbst mit Hilfe einer speziellen Magnetisierung
der Magnetspuren zu erhöhen.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den
Unteransprüchen entnehmbar.
Bei der Vorrichtung ist die Betätigung der Freigabevorrichtung nicht grundsätzlich von dem Inhalt der
magnetischen Aufzeichnung auf der Kennkarte abhängig, sondern von der Existenz einer besonderen
Beziehung zwischen Aufzeichnungen, die von der Kennkarte durch unterschiedliche Ableseköpfe abgelesen
werden. Die Ermittlung der Gültigkeit ist somit von Faktoren abhängig, die außerhalb der Kennkarte liegen
und die durch eine besondere Relativanordnung und Orientierung der Ableseköpfe und durch eine bestimmte
Beziehung zwischen den Signalen der Ableseköpfe bestimmt sind.
Die Beziehung, die zu ermitteln ist, kann einfach eine solche der Gleichheit zwischen den Stärken der
Ausgangssignale der Ableseköpfe oder eine solche "rein, bei welcfco-r die Stärken je einen vorbestimmten
Grenzwert überschreiten müssen. Sie kann außerdem, oder alternativ, die Existenz einer vorbestimmten
Phasenbeziehung zwischen den Ausgangssignalen die Köpfe einschließen. Die Ermittlung des Vorhandenseins
irgendwelcher oder aller dieser Beziehungen kann als eine einfache Prüfung auf Rechtmäßigkeit bzw.
Authentität des Zugangsersuchens verwendet werden. Diese Prüfung kann jedoch mit einer Prüfung gekoppelt
werden, welche Daten umfaßt, die auf dtr Kennkarte magnetisch aufgezeichnet sind und von dieser durch die
Ableseköpfe abgelesen werden. Die Betätigung der Freigabevorrichtung kann in diesen letzteren Fällen so
eingerichtet werden, daß sie von diesen Daten, die von der Kennkarte abgelesen werden, abhängig ist. Die
Daten, welche entsprechend den relativen Phasenbeziehungen herausgelesen werden, die zwischen entsprechenden
Aufzeichnungen bestehen, welche durch die verschiedenen Köpfe abgelesen werden, können sich
beispielsweise auf das Ausmaß bzw. die zeitliche Erstreckung und/oder auf die Rate bzw. Häufigkeit der
erlaubten Verwendung der Kennkarte beziehen.
Eine Geldausgabeanlage, bei welcher die Zugangskontrollvorrichtung
verwirklicht ist, wird nunmehr anhand der sie beispielsweise wiedergebenden Zeichnungen
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine schematische Darstellung der Geldausgabeanlage,
Fig. 2 die Darstellung einer Kennkarte, die bei der Anlage nach F i g. 1 verwendet wird,
F i g. 3 eine vergrößerte Ansicht eines Teils der Kennkarte der Fig.2, wobei die magnetischen Aufzeichnungsspuren,
die sich in der Karte befinden, sowie die relative Orientierung der magnetischen Aufzeichnungsköpfe
dargestellt werden, die zum Aufzeichnen einer Information in diesen Spuren verwendet werden,
Fig.4 eine perspektivische Ansicht von unten, teilweise aufgebrochen, auf eine Einheit, die zwei
Ableseköpfe enthält und bei der Anlage nach Fig. 1 zum Ablesen und Aufzeichnen einer Information auf die
Karte der F i g. 2 verwendet wird,
F i g. 5 eine vergrößerte Draufsicht entsprechend der F i g. 3, auf welche hinsichtlich einer Abänderungsform
der Aufzeichnung von Information in den magnetischen Aufzeichnungsspuren der Karte nach Fig.2 Bezug
genommen wird,
F i g. 6 eine Ansicht von unten auf die Kopfeinheit der F i g. 4 in einer Abänderungsform, welche drei zusätzliche
Magnetköpfe umfaßt, während
F i g. 7 eine elektrische Schaltung wiedergibt, die zu Sicherheitszwecken in zwei der zusätzlichen Magnetköpfe
der abgeänderten Einheit nach F i g. 6 verwendet wird.
Die in F i g. 1 dargestellte Geldausgebeanlage ist betätigbar, um Pakete von Banknoten an Kunden einer
Bank abzugeben. Die Kunden, die ermächtigt sind, die Anlage zu verwenden, werden je mit einer verschlüsselten
Kennkarte in Form einer rechteckigen Plastikkarte 10 ausgestattet, die allgemein als Kreditkarte verwendet
werden kann. Jede Karte 10, wie sie in F i g. 2 dargestellt ist, trägt das Ablaufdatum sowie eine numerische
Information, welche das Konto des Kunden identifiziert, dem die Karte ausgehändigt wurde. Diese Information
ist sowohl direkt auf die Karte in alphanumerischen Zeichen 11 aufgedruckt oder eingeprägt als auch auf
dieser entsprechend einem Zwei-aus-Fünf-Dezimalcode unter Verwendung von stab- oder strichförmigen
Zeichen 12 eingestanzt
Jeder Kunde wird über eine geheime Personen-Identifizierungsnummer
in Kenntnis gesetzt, die sich individuell aufsein Konto bezieht, aber von der Karte 10
selbst nicht abgeleitet werden kann, sowie über eine maximal zulässige Rate oder Anzahl von Gebräuchen
der Karte, um Banknoten-Pakete abzuheben. Für die Zwecke der vorliegenden Beschreibung soll angenommen
werden, daß die Maximal-Abheberate einer Abhebung pro Tag entspricht
Wenn der Kunde wünscht, ein Paket Banknoten abzuheben, dann bietet er seine Karte 10 einer
Karten-Aufnahmeeinheit 13 der Anlage an. Die Einheit 13 weist ein Bedienungspult auf, welches an einer
äußeren Wand der Bank angeordnet ist, um von außen zugänglich zu sein, und bildet einen Eingangsschlitz 14
für die Karte 10. Die Karte 10, die in Fig.2 dargestellt
ist und dunkle Markierungen 15 am Ende trägt, wird in den Eingangsschlitz 14 in Längsrichtung eingeführt,
wobei die Zeichen 11 und 12 oben und die Markierungen
15 gerade innerhalb der Einheit 13 liegen.
Ein weitergehendes Einstecken der Karte 10 ist durch eine ausgesparte Blende 16 gesperrt bzw. blockiert, bis
mit entsprechender Lokalisierung auf der Karte 10 die Existenz der Markierungen 15 durch eine fotoelektrische
Ermittlungseinrichtung 17 festgestellt wird. Bei Ermittlung der entsprechend lokalisierten Markierungen
15 wird die Blende 16 angehoben, um die Karte 10 völlig der Einheit 13 über den Eingangsschlitz 14
zuzuleiten.
Die der Einheit 13 vollständig zugeleitete Karte 10 wird in Längsrichtung entlang einem Führungsweg 18
nach einem Aufdrucker 19 durch Rollen 20 gezogen, die durch eine Karten-Transporteinheit 21 angetrieben
werden. Auf ihrem V/eg entlang dem Führungsweg 18 gelangt die Karte 10 in Aufeinanderfolge unter einer
Ablese-Aufzeichnungs-Kopfeinheit 22 und einem Stapel
23 von Lochkarten-Rohlingen hindurch. Die Kopfeinheit 22 liest von der Karte 10 eine Abheberaten-Information
ab, die magnetisch in einem Streifen 24 aus einem ferromagnetischen Oxydeinsatz, wie in Fig.2
angedeutet, in Längsrichtung der Karte 10 aufgezeichnet ist. Die Information ist in diesem Falle durch das
Datum vorgesehen, an welchem die Karte 10 zuletzt verwendet wurde, und dieses Datum wild in binärverschlüsselter
Form als Modulation der Frequenz eines Wechselstromsignals in zwei parallelen Spuren 24Λ und
2AB über die ganze Länge des Streifens 24 aufgezeichnet.
Die Aufteilung des Streifens 24 entlang der Mittellinie in zwei Spuren 24Λ und 24Ä von gleicher
Breite ist in F i g. 3 angedeutet.
Die Aufzeichnung im Streifen 24 erfolgte unter Verwendung von zwei Magnetköpfen, die sehr dicht
nebeneinander in Flucht mit den beiden Spuren 24A
24 S angeordnet sind. Die Aufzeichnungsköpfe haben gerade Aufzeichnungsspalten, die so ausgerichtet sind,
daß sie sich schräg über die jeweiligen Spuren 24Λ und 24/? erstrecken, wobei die beiden Spalten, wie durch die
schattierten Flächen CA und GB in F i g. 3 angedeutet,
Winkel von gleicher Größe, aber entgegengesetzter Richtung zur Spurlänge bilden. Die binärverschlüsselten
Daten werden in den beiden Spuren 24A und 24S gleichzeitig unter Verwendung einer Trägerschwingung
mit einer Frequenz von beispielsweise 5 kHz aufgezeichnet. Die Trägerschwingung wird den beiden
Aufzeichnungsköpfen mit einer Relativ-Phasenlage zugeführt, die von Phasengleichheit bis zur Antiphase
entsprechend den aufzuzeichnenden Binärdaten geschaltet wird, wobei das Digit »0« durch Anlegen der
Trägerschwingung an die beiden Köpfe in Phase und das Digit »1« durch Anlegen der Trägerschwingung an
diese in Gegenphase aufgezeichnet wird.
Die phasenmodulierten und winklig angeordneten Aufzeichnungen, die in den Spuren 24Λ und 245 durch
Aufzeichnungsköpfe vorgenommen wurden, können nur dann deutlich herausgelesen werden, wenn ein Paar
von Ableseköpfen mit entsprechend orientierten und dicht beieinander angeordneten Ablesespalten verwendet
wird. Die Einheit 22, wie sie in F i g. 4 dargestellt ist, weist zwei derartige Köpfe 22Λ und 225 mit
gegeneinander geneigten Spalten 25Λ und 25B auf. Diese Köpfe 22A und 225 sind über dem Weg des
Streifens 24 entlang des Führungswegs 18 angeordnet und lesen die Abheberaten-Information von dem
Streifen 24 ab, wenn sich die Karte 10 unter ihnen bewegt. Die von der Karte durch die Köpfe 22/4 und
225 abgelesenen Signale entsprechend der aufgezeichneten Abheberaten-Information werden einer Code-Erkennungseinheit
26 zugeführt. Die Signale werden dort als Basis für zwei Sicherheitsprüfungen verwendet. Die
erste derselben ist eine Prüfung hinsichtlich der Authentität des Verlangens nach Geld, mit der
Maßgabe, daß die Einheit 26 prüft, daß die durch d'e Köpfe 22A und 225 gelieferten Signale zueinander in
Phase oder in Gegenphase liegen und gleiche Nennstärken haben, welche einen vorbestimmten
Grenzwert überschreiten. Diese Prüfung verläuft nur dann zufriedenstellend, und ein Signal wird als Folge
davon an eine Ader 27 nur dann angelegt, wenn die Aufzeichnung im Streifen 24 unter Verwendung eines
Paares von gleichzeitig erregten und dicht nebeneinander angeordneten Aufzeichnungsköpfen vorgenommen
wurde, die entsprechend zum Streifen 24 angeordnet sind, wie oben mit Bezug auf F i g. 3 beschrieben.
Die zweite Prüfung, die in der Einheit 26 ausgeführt wird, ermittelt aus dem Datum, welches durch die
magnetischen Aufzeichnungen im Streifen 24 verschlüsselt ist, ob die Abgabe von Geld an den Kunden diesen
dazu veranlaßt die maximal zulässige Abheberate zu überschreiten. Zu diesem Zweck werden die Ausgangs
signale der Einheit 22 phasenmäßig in der Einheit 26 verglichen, um das Datum zu entschlüsseln und
festzustellen, ob dieses vor dem laufenden Datum liegt. Somit erscheint ein Signal an der Ader 28 nach dem
Durchgang der empfangenen Karte 10 unter der Kopfeinheit 22 nur dann, wenn beide Prüfungen, die in
der Einheit 26 durchgeführt werden, positiv bzw. zufriedenstellend verlaufen sind.
Von der Kopfeinheit 22 gelangt die Karte 10 unter den Stapel 23 von Blanko-Lochkarten, und nimmt, wie
in Fig. 1 dargestellt mit sich in den Aufdracker 19 die
unterste Blankokarte 29. Ein Kohleband 30, welches von einer Vorratsspule 31 innerhalb des Aufdruckers 19
geliefert wird, wird durch eine Rolle 32 auf die Blankokarte 29 von oben aufgedrückt, sobald diese mit
der Karte 10 in den Aufdrucker 19 hineingetrieben wird.
Die Karte 29 wird demzufolge in Kohlefarbe mit den aufgeprägten Zeichen 11 und 12 der Karte 10 bedruckt.
Die bedruckte Blankokarte 29, welche die prinzipielle Aufzeichnung darstellt, wird nunmehr von der Karte 10
getrennt und läuft durch einen fotoelektrischen Kartenleser 33, wobei sie die Karte 10 im Aufdrucker 19
zurückläßt.
Die bedruckte Blankokarte 29 gelangt zwischen einen Lesekopf 34 und eine Andruckplatte 35 im Kartenleser
ίο 33. Der Kopf 34 enthält fünf Fotozellen (nicht
dargestellt) zum Abtasten der Aufdrucke der stabförmigen Zeichen 12. Signale entsprechend der Kontonummer
und dem Ablaufdatum, welche auf diese Weise abgelesen werden, werden einer Gültigkeits-Registereinheit
36 zugeführt. Das Ablaufdatum und die Kontonummer werden hier überprüft, um festzustellen,
ob die Karte 10 noch in Kraft und nicht sonstwie ungültig ist; in der letzteren Hinsicht prüft die Einheit 36
die Kontonummer im Hinblick auf Kontonummern von Kundenkarten, die nicht mehr gültig sind, weil sie als
verloren oder gestohlen gemeldet wurden. 1st das Ergebnis zufriedenstellend, dann wird ein dies anzeigendes
Signal von der Einheit 36 an eine Ader 37 angelegt. Die der aus der bedruckten Blankokarte 29
herausgelesenen Kontonummer entsprechenden Signale werden außerdem von dem Kartenleser 33 nach einer
Chiffrier- bzw. Verschlüsselungseinheit 38 übermittelt, die entsprechend einem in Betracht kommenden und
geheimen Programm wirksam ist, um aus dieser
Nummer die entsprechende Personen-Identifizierungsnummer abzuleiten. Signale entsprechend dieser abgeleiteten
Nummer werden einer Vergleichseinheit 39 zugeführt, welche die Freigabe eines Banknoten-Ausgebers
40 über eine Freigabevorrichtung 41 steuert.
Der Kunde wird nunmehr durch Aufleuchten eines Zeichens (nicht dargestellt) auf der Bedienungstafel der
Einheit 13 dazu aufgerufen, seine Personen-Identifizierungsnummer in die Anlage einzugeben. Die Nummer,
die vorzugsweise sechsstellig ist, wird unter Verwendung eines Satzes von zehn Druckknöpfen 42 eingegeben,
welche auf der Bedienungstafel der Einheit 13 angeordnet und von 0—9 numeriert sind. Sobald die
Druckknöpfe 42 einzeln betätigt werden, um die Ziffern nacheinander einzugeben, werden deren Werte an die
Vergleichseinheit 39 weitergegeben. In der Einheit 39 werden die manuell eingegebenen Daten mit den von
der Kontonummer in der Verschlüsselungseinheit 38 abgeleiteten Daten verglichen. Wenn Übereinstimmung
zwischen diesen vorhanden ist und die entsprechenden Signale an den Adern 28 und 37 vorliegen, um
anzuzeigen, daß die Prüfungen hinsichtlich Gültigkeit, Abheberate und Echtheit, die in den Einheiten 26 und 36
durchgeführt werden, alle zufriedenstellend sind, dann gibt die Vorrichtung 41 den Ausgeber 40 frei, um ein
einzelnes Paket von Banknoten dem Kunden durch einen Ausgabeschlitz (nicht dargestellt) in der Bedienungstafel
der Einheit 13 auszugeben. Ist die Ausgabe einmal erfolgt, dann treibt die Kartentransporteinheit
21 die Rollen 20 an, um die Karte 10 vom Aufdrucker 19 rückzufördern, damit sie an den Kunden durch den
Eingangsschlitz 14 zurückgegeben wird. Die Köpfe 22Λ
und 22B der Einheit 22 werden von der Einheit 26 her
während dieses Vorganges entsprechend erregt, um das laufende Datum, im Streifen 24 der Karte 10
aufzuzeichnen und dadurch die Abheberaten-Information auf der Karte auf den neuesten Stand zu bringen.
Die Sicherheit des Systems, soweit sie das Ausgeben von Geldpaketen betrifft, ist in hohem Maße abhängig
von der Sicherheil des magnetischen Prüfvorganges. Die Dimensionierung und dichte Anordnung der
Ableseköpfe 22A und 22ß sind zusätzlich zu der genauen Winkelorientierung ihrer Spalten 25A und 255
wichtige Faktoren dabei. Die Köpfe 22A und 225 können in dieser Hinsicht eine Breite von etwa 1,3 mm
haben, und der Abstand zwischen ihnen beträgt nicht mehr als 0,025 mm an der Aufzeichnungsfläche.
Außerdem können die Köpfe 22A und 22ßso eingestellt
werden, daß ihre Spalten 254 und 25ßzur Normalen zur Spurlänge um Γ schräg angeordnet sind (eingeschlossener
Winkel zwischen den Spalten 178°).
Falls notwendig, kann jedoch der Grad der Sicherheit durch Verwendung einer Kopfform mit einem Spalt von
abgestufter Form erhöht werden. Die hierbei verwendete Form kann so sein, wie sie durch jede der schattierten
Flächen HA und HB in Fig. 5 angedeutet wird, wobei
die Spalten der beiden bei diesem Ausführungsbeispiel vorhandenen Köpfe je zwei schräg angeordnete und
untereinander verbundene gerade Abschnitte χ und y aufweisen, die in Längsrichtung zur gehörigen Spur 24/4
oder 24 ß zueinander versetzt sind.
Eine Anordnung von Magnetköpfen in der Einheit 22 zur Ausführung von Prüfungen sowohl hinsichtlich der
Rate bzw. Häufigkeit als auch der zeitlichen Erstrekkung der Verwendung der Karte 10 ist in Fig.6
dargestellt. Bei dem dargestellten Fall wird die Abheberaten-Information im Streifen 24 an einer Stelle
aufgezeichnet, die entlang der Karte 10 von der Aufzeichnung im gleichen Streifen 24 der Impulse für
die zeitliche Gültigkeit der Verwendung auf Abstand angeordnet ist. Die Aufzeichnungen werden durch
individuelle Kopfpaare von unterschiedlichen V-förmigen Spaltausbildungen durchgeführt.
Wie aus F i g. 6 hervorgeht, sind die Köpfe 22A und 22ß, die für das Ablesen der Abheberaten-Information
aus dem Streifen 24 verwendet werden, so, wie sie in F i g. 4 dargestellt sind, ausgebildet. Sie sind in Flucht mit
einer Vielkopfvorrichtung 50 angeordnet, welche zum Ermitteln und Löschen der Gültigkeitsdauerimpulse
verwendet wird. Die Vorrichtung 50 weist drei Magnetköpfe auf, wobei zwei von ihnen Spalten 51A
und 51B bilden, die zueinander V-förmig geneigt sind,
und zwar entsprechend der Form der Spalten 25Λ und 25ß, so daß sie schräg mit getrennten Hälften zum
Streifen 24 fluchten. Der dritte Kopf hat einen geraden Spalt 52, der sich direkt quer über die volle Breite des
Streifens 24 erstreckt
Der Winkel der V-Spaltform (Spalten 51A, 5\B),
welche durch die Vorrichtung 50 gebildet wird, ist anders als derjenige der V-Spallform (Spalten 25/4 und
25B), welche durch die Köpfe 22A und 22ß gebildet wird. Dies entspricht dem Unterschied zwischen den
Spaltformen der Aufzeichnungskopfpaare, die für das anfängliche Aufzeichnen der Abheberasten- und Gültigkeitsdauer-Information
in der Karte 10 verwendet werden. Dieser Unterschied in der Spaltform ergibt die
Möglichkeit, die beiden Aufzeichnungen auf der Basis der Differenz im Signalpegel an den Ableseköpfen
voneinander zu unterscheiden. Außerdem wird zum Zwecke der klaren Unterscheidung zwischen den
Aufzeichnungen die Anordnung der Paare von Köpfen 22Λ und 22ß sowohl in bezug auf die Vorrichtung 50 als
auch entlang dem Führungsweg 18 so gewählt, daß die Aufzeichnung der Abheberaten-Information an den
Spalten 254 und 22ßzum Herauslesen gleichzeitig mit der Ankunft der aufgezeichneten Gültigkeitsdauerimpulse
an den Spalten 51A und 51 ßankommt, und zwar in
einem zeitlich genau festgelegten Augenblick nach dem völligen Eintritt der Karte 10 in die Karten-Aufnahmeeinheit
13.
Die Spalten 51/4 und 51 ß werden nur für das Ablesen
verwendet. Die Vorrichtung 50 ist absichtlich so konstruiert, daß sie nicht in der Lage ist, eine
verständliche Aufzeichnung des charakteristischen V-förmigen Gültigkeitsdauermusters herzustellen. Dies
wird dadurch erzielt, daß Spannung und Strom begrenzt werden, die von außen den elektrischen Wicklungen
zugeführt werden, welche individuell den Spalten 51Λ
und 51B in der Vorrichtung 50 zugeordnet sind. Eine
Spannungsbegrenzung wird in jedem Falle, wie in Fig. 7 dargestellt, durch den Anschluß zweier Halbleiterdioden
54 und 55 im entgegengesetzten Richtungssinn zueinander an die individuelle Aufnahmewicklung
56 erzielt. Die in der Wicklung 56 während des Ablesens induzierten Spannungssignale reichen selbst nicht aus,
um eine der Dioden 54 und 55 zum Leiten zu bringen. Eine Strombegrenzung wird mittels einer kleinen
Sicherung 57 erzielt, die in Reihe mit der Wicklung 56 geschaltet ist, und diese Sicherung 57 und die beiden
Dioden 54 und 55 sind innerhalb der Wicklung 56 in der Vorrichtung 50 so eingebettet, daß ein Zugang zu
irgendeinem dieser Elemente nur bei Zerstörung der Wicklung 56 möglich ist. Dadurch wird die Möglichkeit
reduziert, daß die Vorrichtung 50 in betrügerischer Weise dazu verwendet wird, Gültigkeitsdauerimpulse
aufzuzeichnen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen 130 215/41
Claims (6)
1. Zugangskontrollvorrichtung zur Gewährung des Zugangs zu einer Einrichtung oder Anlage unter
Verwendung einer Kennkarte, die in die Vorrichtung eingegeben wird, wo von ihr eine erste Aufzeichnung
abgelesen und mit in die Vorrichtung manuell eingegebenen oder anderen Daten verglichen wird
und bei Fehlen einer bestimmten Beziehung zwischen der Aufzeichnung und den Daten die
Betätigung einer Freigabevorrichtung verhindert wird, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Vorrichtung mindestens zwei magnetische Ableseköpfe (22A 22B, 50) vorgesehen sind, deren Spalte
(25A 25B, 51A SiB) winkelmäßig zueinander und schräg zu mindestens zwei Magnetspulen (24A 24B)
auf der Kennkarte (10) verlaufen, daß die Ableseköpfe (22A, 22B, 50) Signale nur dann erzeugen,
wenn die Aufzeichnungen der beiden Spuren (24A 24B) entsprechend den Spalten (25A 25B, 51A 51 B)
orientiert sind, daß diese Signale miteinander verglichen werden und daß bei Vorhandensein einer
bestimmten Beziehung zwischen den Signalen ein Freigabesignal für die FreigaDevorrichtung (41)
erzeugt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der Ableseköpfe einen
Spalt von abgestufter Form (Fig.5) aufweist, welcher eine Vielzahl von schräg angeordneten
geraden Abschnitten (x, ^ aufweist, die in Längsrichtung der jeweiligen Spur zueinander versetzt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigung der Freigabevorrichtung
(41) verhindert wird, wenn eine wesentliche Gleichheit zwischen den Amplituden der Ausgangssignale der Ableseköpfe (22A 22S;
nicht ermittelt wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigung der
Freigabevorrichtung (41) verhindert wird, wenn die Amplituden der Ausgangssignale der Ableseköpfe
(22Λ, 22S^ jeweils einen vorbestimmten Grenzwert
nicht überschreiten.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigung der
Freigabevorrichtung (41) verhindert wird, wenn die Existenz einer vorbestimmten Phasenbeziehung
zwischen den Ausgangssignalen der Ableseköpfe
• (22A 22S^nicht ermittelt wird.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Ablesekopfpaare
(22A 225, 50) hintereinander angeordnet sind und die Spalten (25A 255,1 des einen Ablesekopfpaares
(22A 22B) unterschiedlich schräg zu den Spalten (5IA 51ß^ des anderen Ablesekopfpaares (50)
verlaufen.
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