DE2049767A1 - Schlinge und Verfahren zu ihrer Her stellung - Google Patents
Schlinge und Verfahren zu ihrer Her stellungInfo
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Description
Schlinge und Verfahren zu ihrer Herstellung
Die Erfindung betrifft eine Schlinge, insbesondere zum Umschlingen von zu hebenden bzw. tragenden Lasten, bestehend
aus Kabeln, welche in einer Umhüllung eingebettet sind. Sie hat auch ein Verfahren zur Herstellung solcher
Schlingen zum Gegenstand,
Es sind bereits flache Schlingen bekannt, welche aus mehreren Metallkabeln bestehen, die von Kautschuk umhüllt
sind. Diese Schlingen weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie dann unter schlechten Bedingungen stehen bzw. ungünstig
beansprucht werden, wenn ihre Stränge bezüglich der zu tragenden Last schräg verlaufen. Es wirkt dann die Belastung
auf eine Kante der Schlinge ein, so daß es geschehen kann, daß die Belastung von einem einzigen Kabel aufgenommen wird
und dieses reißt.
Darüber hinaus werden diese Schlingen hergestellt, indem ein Metallkabel über Rollen oder Umkehrachsen geführt
wird, so daß sich eine Reihe von parallelen Strängen ergibt,
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die gespannt werden, worauf die Stränge und die Rollen bzw. Achsen in Kautschuk eingetaucht werden, der dann vulkanisiert
wird. Dieses Verfahren ist teuer und ermöglicht lediglich die Herstellung von Schlingen mit einer bestimmten
Länge, da für jede Länge eine Spezialform erforderlich ist. Die Kabel müssen einen bestimmten Abstand voneinander haben,
so daß die bekannten Schlingen, um eine bestimmte Kraft aufnehmen zu können, eine beträchtliche Breite aufweisen, ferner
der Kautschuk, der lediglich der Verbindung der Kabel " untereinander dient, in einer sehr viel größeren Menge vorliegt,
als dafür erforderlich wäre.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden. Dies ist mit einer Schlinge der eingangs angegebenen
Art erzielt, welche erfindungsgemäß gekennzeichnet ist,durch zwei in einer Hülle aus verhältnismäßig elastischem
sowie schmiegsamem Material und mit mindestens einer konvexen Längsfläche eingeschlossene Kabel, welche etwa in
der breiteren Längsmittelebene der Hülle etwa symmetrisch zur Hüllenlängsachse angeordnet und an mindestens einem Ende
nackt sowie miteinander und gegebenenfalls mit einem ψ Verbindungsorgan verbunden sind.
Die erfindungsgemäße Schlinge kann ohne Nachteil unter
der zu hebenden Last schief oder schräg verlaufen· Die Berührung zwischen der Schlinge und der Last erfolgt nämlich
nicht entlang einer einfachen Kante, sondern vielmehr entlang einer verhältnismäßig breiten Fläche, und zwar auf
Grund der Zusammendrückung der erwähnten Hülle, wobei die Berührungsfläche im übrigen um so breiter wird, Je schwerer
die Last ist.
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Die Berührungszone zwischen Schlinge und Last "befindet
sich nicht an einem Kabel, wodurch ein Einschneiden in das elastomere Material der Hülle vermieden ist. Das außenliegende
Kabel wird zunächst einer größeren Belastung ausgesetzt als das innere Kabel. Beide Kabel stellen sich jedoch
selbsttätig gegenseitig ein, und zwar wegen der gegenseitigen Verbindung an den Enden, insbesondere dann, wenn
diese Verbindung mittels einer Schlaufe gegeben ist. Vorzugsweise sind nämlich die nackten Enden der beiden Kabel an mindestens
einem Schlingenende zu einer Schlaufe geformt und insbesondere derart miteinander verbunden, daß bei Belastung
die Spannungen eines Kabels auf das andere Kabel übertragen werden. Der unter der Last verlaufende Abschnitt der Schlinge
setzt sich geringfügig, und die Beanspruchungen, denen die beiden Kabel ausgesetzt sind, gleichen sich aus. Schließlich
ist die Starrheit der Schlinge größer, und zwar wegen ihrer gewölbten Oberfläche, und es ist auch leichter, ein Kabel unter
eine Last zu drücken.
Das Material der die beiden Kabel umgebenden Hülle kann Kautschuk oder Polyvinylchlorid sein. Es kann transparent
sein, so daß die Kabel sichtbar sind, und man sich von ihrem Zustand überzeugen kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Schlinge sind den beigefügten Ansprüchen 3 bis 23 zu
entnehmen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der vorstehend charakterisierten Schlinge ist dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Kabel durch einen Extruder geführt und auf die Kabel ein in kaltem Zustand verhältnismäßig elastisches
und schmiegsames Material extrudiert wird, worauf
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von den umhüllten Kabeln ein Stück gewünschter Länge abgeschnitten
und dieses an den Enden mit Schlaufen sowie gegebenenfalls Kauschen bzw. Halbkauschen versehen oder mit
einem Ring oder Haken ausgestattet wird.
Nachstehend sind Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen beispielsweise beschrieben.
Darin zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf eine erste Ausführungsformj
Fig. 2 die Ansicht des Schnittes entlang der Linie II-II in Fig. 1;
Pig. 3 eine Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Schlingen in schematischer Wiedergabe»
Fig. 4- bis 7 jeweils die Ansicht einer anderen Schlaufe an den Enden der Schlinge;
Fig. 8 die Ansicht des Schnittes entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 7i
Fig. 9 die Ansicht des Schnittes entlang der Linie IX-IX in Fig. 75
Fig. 10 eine schräg unter einer Last hindurchlaufende Schlinge;
Fig. 11 die Ansicht eines Längsschnittes durch einen Teil einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schlinge)
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Fig. 12 eine der Fig. 11 entsprechende Schnittansicht
einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 13 die Ansicht des Schnittes entlang der Linie
XIII-XIII in Fig. 12J
Fig. 14 die Ansicht des Längsschnitts durch einen Teil
einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schlinge;
Fig. 15 die Ansicht einer Schlinge, welche an den beiden
Enden mit einem Haken bzw. einem Hing versehen ist;
Fig. 16 die Ansicht des Schnittes entlang der Linie XVI-XVI in Fig. 15;
Fig. 17 die Ansicht des mit einem Ring versehenen Endes
einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schlinge;
Fig. 18 die Ansicht des Schnittes entlang der Linie XVHI-XVIII in Fig. 17$
Fig. 19 bis 23 Jeweils die Ansicht einer anderen Verbindungslasche
;
Fig. 24 bis 29 Jeweils die Ansicht eines anderen Schlingenquerschnittes.
Gemäß Fig. 1 weist die Schlinge 1 zwei Metallkabel 2a und 2b auf, welche in einer Hülle 3 aus elastomerem Material
eingebettet sind.
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Die beiden Längsflächen 3a und 3b der Hülle 3 sind
konvex gekrümmt, so daß die Schlinge 1 einen linsenförmigen
Querschnitt aufweist (Fig. 2), Die Kabel 2a und 2b sind vorzugsweise
in unterschiedlichem Sinn verdrillt, um eine Verformung zu vermeiden, welche von der Schlinge 1 aus geht,
wenn diese eine Schlaufe oder einen Knoten bildet. Die Kabel 2a und 2b sind etwa in der Längsebene der Hülle 3 angeordnet,
und zwar im wesentlichen symmetrisch zur Längsachse dieser Hülle 3· Die Enden der Kabel 2a und 2b sind unbedeckt
und bilden Schlaufen 12.
Die Schlinge 1 wird hergestellt, indem die von zwei Rollen 5a und 5b kommenden Kabel 2a und 2b durch einen Extruder
6 hindurchgeführt werden, in dessen Fülltrichter 7 das
Beschichtungsmaterial eingegeben wird. Ein Strang mit den beiden Kabeln 2a und 2b als Seele verläßt kontinuierlich den Extruder
6, um beliebig lange gelagert zu werden. Von dem Strang können dann Stücke der erforderlichen Länge zur Herstellung
der gewünschten Schlingen abgeschnitten werden.
Zur Ausbildung der Schlaufen 12 der Schlinge 1 werden die nackten Enden der Kabel 2a und 2b schlaufenförmig angeordnet
und in der Nähe des benachbarten Endes der Hülle 3 durch zwei Muffen 9a und 9b vereinigt, wie aus Fig. 4 hervorgeht.
Es kann auch ein Hilfskabel 18 verwendet werden, das auf sich selbst zurückgebogen ist, und dessen Enden durch die Muffen
9a und 9b mit den Enden der Kabel 2a und 2b verbunden sind, welche ein kurzes Stück nackt aus der Hülle 3 vorstehen (Fig.
5).
Da die Belastung der Schlinge 1 von jedem der beiden Kabel 2a und 2b nur zur Hälfte aufgenommen wird, das Kabel
18 jedoch die gesamte Belastung aufnehmen muß, weist das Ka-
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bei 18 vorzugsweise eine größere Festigkeit auf, als jedes
der "beiden Kabel 2a und 2b· In bestimmten Fällen ist jedoch zweckmäßig, wenn eine Schlaufe die schwächste Stelle der
Schlinge 1 darstellt, da sie leicht zu beobachten ist. In diesem Fall wird ein Kabel 18 verwendet, welches dieselbe
Festigkeit aufweist, wie jedes der beiden Kabel 2a und 2b, oder aber sogar eine geringere Festigkeit als diese Kabel·
Jedoch ist der umgekehrte Fall auch möglich, wenn ein Bruch außerhalb der Schlaufen stattfinden soll. Dann wird ein Kabel
18 verwendet, welches stärker ist als jedes der Kabel 2a und 2b.
Soll eine gleitende Verbindung verwirklicht werden, um eine Schlinge zu bilden, dann kann die Schlaufe in einer
Kausche 10 untergebracht werden, welche eine Öffnung 11 aufweist, die langer ist als die äußere Breite der Kausche 10,
wie aus Fig. 6 ersichtlich. Dabei sind die beiden Muffen 9a und 9b vorzugsweise im Inneren der Arme der Kausche 10 angeordnet,
um eine zu große starre Länge zu vermeiden. Wie aus Fig. 5 hervorgeht, kann stattdessen auch eine Halbkausche
10a verwendet werden, in welcher das Hilfskabel 18 untergebracht wird, was die Länge des starren Teils vermindert.
Zum Schütze der Schlaufen kann statt eines einfachen
Kabels 18 ein Bündel von umhüllten Kabeln verwendet werden, und zwar derselben Struktur wie sie die Schlinge 1 aufweist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 bis 9 ist demgemäß
jede Schlaufe aus zwei Kabeln 18a und 18b gebildet, welche von einer Hülle 19 umgeben sind, die zwei konvexe
gegenüberliegende Flächen aufweist, wie der Schiingenkörper 1, jedoch vorzugsweise einen kleineren Querschnitt besitzt.
Ein Ende jedes Kabels 18a bzw. 18b ist am Kabel 2a bzw. 2b
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mittels einer Muffe 9a bzw. 9b befestigt. Die Kabel 18a und
18b können dieselbe Festigkeit aufweisen, wie die Kabel 2a und 2b, oder aber eine geringere Festigkeit, um die Gefahr
von Brüchen in den Schlaufen zu lokalisieren. Die Festigkeit der Kabel 18a und 18b kann jedoch auch höher sein als
diejenige der Kabel 2a und 2b, wenn Brüche in den Schlaufen vermieden werden sollen. Um die Schlaufen besser kontrollieren
zu können, ist die Hülle 19 vorzugsweise aus einem durchsichtigen Material hergestellt.
Die beschriebene Schlinge 1 verdrillt sich nicht und bleibt vollkommen gerade, selbst nach einer intensiven Benutzung.
Dies beruht darauf, daß die Kabel 2a und 2b der unter einer Last hindurchlaufenden Schlinge 1 nicht senkrecht unter
der Berührungsstelle liegen, sondern im Abstand beiderseits davon verlaufen. Dies wäre bei einer Schlinge mit einem
einzigen Kabel nicht der Fall, weil dieses Kabel in die Hülle 3 aus elastomerem Material einschneiden würde. Darüber
hinaus drückt sich die konvexe Fläche 3a der Hülle 3 unter
der Last flach, wodurch die beiden Kabel 2a und 2b weiter geringfügig voneinander entfernt werden. Die auf die Kabel 2a
und 2b einwirkende Spannung wirkt Jedoch demgegenüber im Sin- f ne einer Aufrechterhaltung des ursprünglichen Kabelabstandes,
und es stellt sich ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Wirkungen ein.
Läuft die Schlinge 1 an zwei Kanten einer Last vorbei, dann können die Kabel 2a und 2b bezüglich der Hülle 3 nicht
gleiten, und zwar wegen der spitzen Winkel der Last, was die Gefahr des Einschneidens in die Hülle 3 mit sich bringen würde.
Es gleitet jedoch die ganze Schlinge auf den spitzen Win- kein, und das zwischen diesen spitzen Winkeln befindliche
Schlingenstück drückt sich gegen die Last.
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Wenn die Schlinge 1 schräg unter einer Last hindurchläuft, dann ist das äußere Kabel 2a zunächst einer größeren
Belastung ausgesetzt, als das Kabel 2b (Fig. ΊΟ). Die beiden
Kabel 2a und 2b stellen sich jedoch automatisch ein, und zwar auf Grund der von ihren Enden gebildeten freien Schlaufen.
Der unter der Last befindliche Abschnitt der Schlinge setzt sich geringfügig, und die Spannungen, denen die beiden
Kabel 2a und 2b ausgesetzt sind, gleichen sich aus·
Die Spannung der an einem scharfen Winkel vorbeilaufenden
Kabel bringt beim Heben der Last die Gefahr mit sich, daß in die Hülle 3 eingeschnitten wird. Um diese Gefahr zu
vermindern oder auszuschließen ist es vorteilhaft, die Kabel 2a und 2b an der Hülle 3 anhaften zu lassen.
Das Verhältnis zwischen Höhe und Länge der Querschnittsellipse der Schlinge 1 kann je nach der beabsichtigten
Verwendung verschieden sein. Im Falle des Hebens einer unzerbrechlichen Last kann dieses Verhältnis gering sein.
Wenn die Kabel 2a und 2b mit einer beträchtlichen Menge an Beschichtungsmaterial umgeben sein müssen, beispielsweise
wenn die zu hebende Last scharfe oder zerbrechliche Winkel aufweist, dann kann das erwähnte Verhältnis etwa gleich 1
sein. Bei einer Schlinge 1 mit gegebener Höhe und Breite können mehr oder weniger dicke Kabel 2a und 2b verwendet werden,
je nach der gewünschten Festigkeit der Schlinge 1·
Um den Bruch eines Kabels 2a bzw. 2b der Schlinge 1 über einem scharfen Winkel einer Last zu vermeiden, können
die Kabel 2a und 2b mit zusammenhaltenden Perlen oder Armaturen bedeckt sein. Jedes Kabel 2a und 2b kann eine solche
Armatur 14- (Fig. 11) aufweisen. Stattdessen können Jedoch
auch Armaturen 15 (I"ig· 12 und 13) vorgesehen sein, welche
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beiden Kabeln 2a und 2b zugeordnet sind. Jede Armatur 15 weist zwei längliche Öffnungen 16 auf, durch welche jeweils
ein Kabel 2a bzw. 2b läuft. Jede Armatur 15 ist an den beiden
schmaleren Seitenflächen mit einer Verzahnung 17 (Fig.
13) versehen, um eine Verankerung der Armatur 15 in der Hülle 3 zu gewährleisten. Die Schlinge 1 wird auf die bereits
beschriebene Art und Weise hergestellt, wobei die Perlen bzw. Armaturen 14, 15 vor dem Extrudieren auf die Kabel 2a
und 2b aufgebracht werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 14 sind die Kabel
2a und 2b nicht geradlinig, sondern vielmehr gewellt. Die Wellungen der beiden Kabel 2a und 2b sind bezüglich der mittleren
Längsebene der Schlinge 1 zwischen den Kabeln 2a und 2b symmetrisch zueinander. Die Schlinge 1 kann sich also elastisch
längen, wobei sich das zwischen den Kabeln 2a und 2b befindliche Material der Hülle 3 komprimiert oder längt. Dadurch
wird ein Reißen der Schlinge 1 vermieden, wenn sie plötzlich einer beträchtlichen Beanspruchung ausgesetzt wird.
Die Wellen können sich über die gesamte Länge der Schlinge 1 erstrecken, oder aber nur über einen Teil derselben. Die Teilung
der Wellungen der beiden Kabel 2a und 2b können unterschiedlich sein, wobei die Amplitude der Wellung mit der
größeren !Teilung kleiner ist als diejenige der anderen Wellung, so daß die Längen der gewellten Abschnitte beider Kabel
2a und 2b etwa gleich sind. Die Kabel 2a und 2b werden vorzugsweise vor dem Extrudieren gewellt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 15 und 16 ist eines der Enden der Schlinge 1 an einem Ring 20 befestigt, und
zwar mittels eines Bügels, dessen beiden Arme 21a und 21b mit den Kabeln 2a und 2b über eine Muffe 22 verbunden sind.
Das andere Ende der Schlinge 1 ist auf ähnliche Weise mit
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einem Haken 23 verbunden· Die Arme 21a und 21b des Bügels
sind vorzugsweise geriefelt oder aufgerauht, um so die Verbindung zwischen dem Bügel und der Muffe 22 zu verbessern.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 17 und 18 ist ein
Ende der Schlinge 1 mit dem Ring 20 über eine ebene, flache Verbindungslasche 24 und eine weitere Verbindungslasche aus
zwei Gliedern 25a und 25b verbunden, welche Glieder 25a und
25b über eine Achse 26 vereinigt sind. Die Verbindungslasche 24- weist eine öffnung 26a auf, welche vom Glied 25a der zweiten
Verbindungslasche durchsetzt ist. Die Verbindungslasche 24 ist mit den Kabeln 2a und 2b durch eine Muffe 9 verbunden,
welche die Lasche 24 zwischen den beiden Kabeln 2a und 2b eingeschlossen hält.
Die Seitenflächen der Lasche 24 können geriefelt sein, wie aus Fig. 19 ersichtlich. Die Lasche 24 kann gewellte
Längskanten (Fig. 19) und/oder senkrecht zur Laschenebene gewellte Seitenflächen aufweisen (Fig. 20).
Statt einer öffnung kann die Lasche 24 auch mit einem
Gewindeabschnitt 24a (Fig. 21) oder mit einer Gabel 24b (Fig. 22) bzw. 24c (Fig. 23) versehen sein. An die Gabel
24c kann das bügeiförmige Glied 25b unmittelbar über die Achse 26 angelenkt sein, welches Glied 25b vom Ring 20 durchsetzt
ist.
Die Schlinge 1 kann eine ebene Fläche 1a (Fig. 24) aufweisen. Diese Fläche kann auch konkav sein. Der Querschnitt
der Schlinge 1 kann auch halbflach sein (Fig. 25). Die Schlinge 1 kann darüber hinaus mit äußeren Rillen 27
zur Erhöhung der Haftfähigkeit versehen sein (Fig. 26). Sie kann gleichfalls auf einer oder auf beiden Seiten mit je
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einem mittleren Längswulst 28 versehen sein (Fig. 27)·
Schließlich kann die Schlinge 1 auch mit einer inneren Höhlung 29 (Fig. 28) oder mit mehreren inneren Höhlungen
JO (Fig. 29) versehen sein.
Die Kabel 2a und 2b können aus Metall oder aus einem
textlien, natürlichen oder synthetischen Stoff bestehen,
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Claims (24)
- .Ansprüche, 1. Schlinge, insbesondere zum Umschlingen von zu hebenden bzw. tragenden Lasten, bestehend aus Kabeln, welche in einer Umhüllung eingebettet sind, gekennzeichnet durch zwei in einer Hülle (3) aus verhältnismäßig elastischem sowie schmiegsamem Material und mit mindestens einer konvexen Längsfläche eingeschlossene Kabel (2a und 2b), welche etwa in der breiteren Langsmittelebene der Hülle (3) etwa symmetrisch zur Hüllenlängsachse angeordnet und an mindestens einem Ende nackt sowie miteinander und gegebenenfalls mit einem Verbindungsorgan (21a, 21b; 24) verbunden sind.
- 2. Schlinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die nackten Enden der Kabel (2a und 2b) an mindestens einem Schlingenende zu einer Schlaufe (12) geformt und vorzugsweise derart miteinander verbunden sind, daß bei Belastung die Spannungen eines Kabels (2a bzw. 2b) auf das andere Kabel (2b bzw. 2a) übertragen werden.
- 3. Schlinge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Kabel (2a und 2b) durch zwei Muffen (9a und 9b) miteinander verbunden sind.
- 4-, Sohlinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein auf sich selbst zu einer Schlaufe (12) zurückgebogenes Hilfskabel(18j 18a, 18b) vorgesehen ist, dessen Enden mit den nackten Enden der Kabel (2a und 2b) an einem Schlingenende durch Muffen (9a und 9t>) verbunden sind«
- 5. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die nackten Enden der Kabel (2a und109817/U362b) an einem Schlingenende bzw. das oder die Hilfskabel (18$ 18a, 18b) in eine Kausche (10) mit einer öffnung (11) langer als die äußere Breite der Kausche (10) eingefügt sind.
- 6. Schlinge nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Muffen (9a und 9b) im Inneren der Arme der Kausche (10) angeordnet sind.
- fc 7. Schlinge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das bzw. die Hilfskabel (18; 18a, 18b) in eine Halbkausche (10a) eingefügt ist bzw. sind.
- 8. Schlinge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Hilfskabel (18a, 18b) vorgesehen sind, welche in derselben Hülle (19) angeordnet sind.
- 9. Schlinge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (19) aus transparentem Material besteht.
- 10. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Kabeln (2a und 2b) zu-" sammenhaltende Perlen bzw. Armaturen (14; 15) vorgesehen sind.
- 11. Schlinge nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jede Armatur (15) beide Kabel (2a und 2b) umschließt und an den gegenüberliegenden schmaleren Seiten mit einer Verzahnung (17) versehen ist.
- 12. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel (2a und 2b) gewellt sind.109817/U362043767
- 13. Schlinge nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellung eines Kabels (2a bzw. 2b) und diejenige des anderen Kabels (2b bzw. 2a) bezüglich der zwischen den Kabeln (2a und 2b) verlaufenden Längsmitt el ebene der Schlinge symmetrisch sind.
- Schlinge nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellungen der Kabel (2a und 2b) unterschiedliche Teilungen aufweisen, wobei die Länge des gewellten Abschnittes bei beiden Kabeln (2a und 2b) gleich ist.
- 15. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kabel (2a und 2b) in verschiedener Richtung verdrillt bzw. verdreht sind.
- 16. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei an einem Schlingenende ein Ring oder dergleichen befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Ring (20) ein Bügel greift, dessen beide Arme (21a und 21b) durch eine Muffe (22) oder durch je eine Muffe mit den nackten Enden der Kabel (2a und 2b) an dem Schlingenende verbunden sind.
- 17· Schlinge nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (21a und 21b) des Bügels geriefelt oder aufgerauht sind.
- 18, Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die nackten Enden der Kabel (2a und 2b) an einem Schlingenende an einer Verbindungslasche (24-) befestigt sind, vorzugsweise mittels einer Muffe (9)·10981 7/ 1 436
- 19· Schlinge nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (24) am einen Ende eine Öffnung (26a), einen Gewindeabschnitt (24a) oder eine Gabel (24bj 24c) aufweist.
- 20. Schlinge nach Anspruch 18 oder 19» dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (24) an dem mit den nackten Enden der Kabel (2a und 2b) verbundenen Ende geriefelt oder aufgerauht und/oder mit welligen Seitenkanten versehen" und/oder selbst gewellt ist.
- 21. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel (2a und 2b) an dem Hüllenmaterial haften.
- 22. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (3) außen mit Rillen oder Riefen (27) versehen ist.
- 2J. Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (3) mit mindestens fc einem inneren Hohlraum (29$ 30) versehen ist.
- 24. Verfahren zur Herstellung der Schlinge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kabel (2a und 2b) durch einen Extruder (6) geführt und auf die Kabel (2a und 2b) ein in kaltem Zustand verhältnismäßig elastisches und schmiegsames Material extrudiert wird, worauf von den umhüllten Kabeln (2a und 2b) ein Stück gewünschter Länge abgeschnitten und dieses an den Enden mit Schlaufen (12) sowie gegebenenfalls Kauschen (10) bzw. Halbkauschen (1Oa) versehen oder mit einem Ring (20) oder Haken (23) ausgestattet wird.109817/ 1436Leerseite
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