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"Kassette zum Aufbewahren und Abziehen von Bandrollen" Diese Erfindung
bezieht sich auf eine Kassette zum Aufbewahren und Abziehen von Bandrollen, insbesondere
für Rollen selbstklebender Etiketten.
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Es ist bekannt, Streifenmaterial verschiedener Art in Rollenform
zu speichern, z.B. Magnetband, fotografische Filme, Briefmarken und selbstklebendes
prägbares Plastikbad, Es ist auch bekannt, solche Bandrollen oder anderes Streifenmaterial
mit Behältern zu umgeben, die nicht nur dazu dienen, die Rolle aufzunehmen und in
befriedigendem Zustand zu halten, z.B. während des Transportes und der lagerung,
sondern die auch erlauben, die Rollen des Streifermaterials bei Bedarf fortlaufend
aus den Behältern zu ziehen Wo die Bandrolle einen Verarbeitungs- oder Anwendungsapparat
speisen muß, ist es auch bekannt, den Rollenbehälter so auszubilden, daß er in oder
auf den Apparat paßt, so daß das Band durch den Apparat gezogen werden kann. Der
Ausdruck "I(assette" ist hier gebraucht, um einen solchen Behälter für eine Rolle
von Streifenmaterial und insbesondere eine Rolle von selbstklebenden Etiketten zu
kennzeichnen,
Die Etiketten, für die die Kassette gemäß der Erfindung
vor allem vorgesehen ist,haben Klebstoff auf ihrer Rückseite und sind durch diesen
Klebstoff auf einem Papier- oder einem anderen durchlaufenden Tragerstreifen angebracht.
Bei Bedarf kann jedes Etikett leicht vom Trägerstreifen entfernt werden, am bequemsten,
indem der Trägerstreifen um eine relativ scharfe Kante gezogen wird, so daß er unter
sich selbst zurficklauft und dem Etikett erlaubt, sich abzuschälen, wenn sie die
Kante erreichen. Solche Etiketten werden gewohnlich in Druck- und Etikettiermaschinen
benutzt, z.B.
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bei verschiedenen Arten von Handmaschinen, die in Supermärkten und
Läden gebraucht werden, um Preisetikette zu drucken und auf den Waren anzubringen.
Eine verbesserte Maschine dieser Art, für die die Kassette dieser erfindung besonders
geeignet ist, ist in der ebenfalls anhängigen deutschen Patentanmeldung .........
offenbart.
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Es ist Aufgabe dieser Erfindung, eine verbesserte und gebrauchstüchtige
Form einer Kassette für solche Etiketten vorzuschlagen, die nicht nur in einer Druck-
und Etikettiermaschine verwendet werden kann, sondern die auch für sich als Etikettspender
benutzt werden kann, z.B. um zum manuellen Aufbringen der Etiketten in der Hand
gehalten zu werden, und die vorzugsweise zur Erstellung von Mehrfach-Kassetteneinheiten
ausgebildet ist, indem sie an einer oder mehreren anderen Kassetten gleicher Bauweise
befestigt wird.
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Auf diese Weise kann leicht eine Etikettenspeichereinheit, £.B. fur
eine ortsfeste Tischanlage erzielt werden, die eine
Anzahl gleicher
oder verschiedener Etikettenrollen enthält.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein Paar mit Abstand gegenüber
angeordneter Platten vorgesehen ist, zischen denen mittig ein Aufsteckbund für die
Etikettenstreifenrolle angeordnet ist und von denen die eine Platte eine zwischen
ihnen befindliche Abdeckwand mit einer vom Etikettenstreifen zu durch laufenden
Austrittsöffnung trägt, der eine zum Trennen der Etiketten vom Etikettenstreifen
bestimmte Abgabekante benachbart ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat die die
Abdeckwand tragende Platte eine freie Kante und die AT-deckwand erstreckt sich über
die anderen Kanten dieser Platte.
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Ein Stikettenabgabe-Wandteil mit der Abgabekante ist an der freien
Kante befestigt und mit der Abgabekante mit Abstand vom benachbarten Ende der Abdeckwand
angeordnet, um die Austrittsöffnung zu bilden, durch die der Etikettenstreifen verläuft.
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Diese Abdeckwand bildet einen Aufbringabschnitt, um die Etiketten
auf die zu etikettierende Oberfläche aufzubringen, wenn die Etiketten von dem Etikettenstreifen
getrennt werden. Gemäß einem vorteilhaften Merkmal dieser Ausführungsform besitzt
die Kassette eine Grundplatte, die mit der freien Kante der die Abdeckwand tragenden
Platte zu verbinden ist. Die Griindplatte tragt vorzugsweise Ansätze, die in Schlitze
eingreifen, welche auf beiden Platten benachbart zur freien Kante der die Seitenlvand
tragenden Platte angeordnet sind.
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Gemäß einem bevorzugten liierkmal der Kassette der Erfindung sind
an den äußeren Seiten der Platten Verbindungsmittel vorgesehen, um eine Seehrzahl
von Ketten miteirlander
zu verbinden. Die Verbindungsmittel bestehen
aus einem auf einer der Platten angeordneten vorspringenden Riegel mit zwei Kreissegment-Endstücken,
verbunden durch ein geradliniges Mittel stück, wobei jedes Endstück einen Schlitz
besitzt, der sich über die Hälfte seiner bogenförmigen Peripherie erstreckt und
wobei jeder Schlitz eine Vertiefung in einer Begrenzungsfläche besitzt Ferner ist
eine Ausnehmung in der anderen latte in dem Riegel ähnlicher Form und entsprechender
Tiefe vorhanden sowie Nocken auf der Oberfläche dieser Platte zum Einrasten in die
Vertiefung Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführung der Brfindung besitzt die
Abdeckwand gerade und gebogene Abschnitt te, die zusammen D-Form aufweisen. Eine
Lücke zwischen den entsprechenden Abschnitten bildet die Austrittsöffnung für den
Etikettenstreifen, wobei die Etiketten abgegeben werden, indem der Etikettenstreifen
durch die l-icke und um den £ebogenen Abschnitt der Abdeckwand gezogen wird.
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Vorzugsweise sind auf einer Platte Zapfen vorgesehen welche auf passende
Hülsen treffen, die auf der andere Platte angeordnet sind, wobei das Ineinandergreifen
der Zapfen und Hülsen dazu dient, die Platten in bestimmten Abstand zueinander zu
halten.
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Gemäß einem besonders bevorzugten Merkmal diese Ausführungsform der
Erfindung besitzt der von einer Platte ge tragene Aufsteckbund liohlstruktur. Er
ist um einen Platten@@@chbruch angeordnet, dessen Abmessungen leich den inneren
Al-* messungen des Aufsteckbunds sind. Das von der tragenden glatte
abgelegene
Ende des Aufsteckbunds ragt durch eine Öffnung der anderen Platte, um einen Paßsitz
innerhalb des Aufsteckbunds einer gleichen Kassette zu bilden, zum Zusammenhalt
zweier oder mehrerer der Kassetten. Dieses Merkmal ist vorzugsweise so angeordnet,
daß es für die Abgabe der Etiketten von Hand bequem ist, die ersten und zweiten
Finger in das Nohlgebilde zu stecken, so daß die Finger längs der Hauptachse der
Ellipse angenähert parallel liegen. Der etikettenfreie Teil des Trägerstreifens
ist um den gebogenen Teil der Seitenwand so geführt, daß sein Ende auf dem Dach
unter dem Daumen liegt und er durch Daumenbewegung vorwärtsbewegt wird, wobei die
Etiketten an der unteren Frontecke der Kassette, wo die Austrittsöffnung angeordnet
ist, abgegeben werden.
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Die Zeichnung srläutert Ausführungsbeispiele der Erfindung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht zweier Formstücke, die zusammen ein Ausfhrungsbeispiel
eine Kassette bilden, Fig.2 die Teildarstellung der Verbindungsmittel der Formstücke,
Fig. 3 bis 6 Teildarstellungen von Verriegelungsmitteln um Kassetten zu einer Tischeinheit
zu verbinden, Fig. 7 eine perspektivische Darstellung einer aus den Formstücken
gemäß Fig. 1 gebildeten Kassette und eine Platte, die auf den Boden der Kassette
paßt,
Fig.8 eine schematische Darstellung der Kassette auf einer
Druck- und Etikettiermaschine, Fig. 9 eine perspektivische Ansicht zweier Formstücke,
die zusammen ein weiteres Ausfihrungsbeispiel einer Kassette bilden, Fig.10 eine
Seitenansicht eines der Formstücke gemäß Fig. 9, Fig.11 die Vorderansicht dreier
Kassetten der Ausführungs form nach Fig. 9 und wie sie zusammengesetzt werden können.
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Entsprechend Fig. 1 besteht eine Kassette aus einem Paar einander
mit Abstand gegenüber angeordneter Formotijcke 1 und 2. Das Formstück 1 besteht
aus einer rechtwinkligen Platz 3, auf der an drei Kanten eine Abdeckwand 4 angebracht
ist.
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Die Platte 3 kann jedoch andere als rechtwinklige Formen haben. Für
Kassetten jedoch, die bei einer Etikett-iermaschine oder als von einer Hand gehaltener
Austeiler benutzt werden, ist es wichtig, daß eine Kante aus weiter unten angeführten
Griun den unbesetzt ist. Ein Ende 4a der Seitenwand 4 ist mit einem Aufbringabschnitt
5 versehen, der unter einem stumpfen Winkel zur Abdeckwand vorspringt. Das andere
Ende 4b endet kurz vor det Bodenecke der Platte 3. An der freien Kante der Platte
3 ist ein Etikettenabgabe-l1andteil angeordnet, dessen Vorderkante 7 die Etikettenabgabekante
bildet und mit Abstand von der vorerrinvenden Aufbringabschnitt 5 der Seitenwand
4 angeordnet ist, so ausreichend, um eine Austrittsöffnung für den Etiketten
streifen
zu bilden. An drei Ecken der Seitenwand 4 sind Rinnen 8 vorgesehen. Diese Rinnen
8 sind an ihren von der Platte 3 entfern liegenden Enden durch einen Abschnitt 4c
der Abdeckwand 4 bedeckt und offen über den Rest ihrer Länge.
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Das andere Formstück besteht aus einer satte 11 von der Platte 3
ähnlicher Form, und besitzt an drei ihrer sicken mit Widerhaken versehene Vorsprünge
12, die senkrecht zur Platte vorragen. Um die Platten in Abstand zu halten, greifen
diese Vorspringe in die entsprechenden Kanäle 8, so daß sich gemäß Pig. 2 jeder
Widerhaken mit demjenigen Teil der Abdeckwand 4 verriett, der den Kanal bedeckt.
Eine dauernd zusammengefügte oder öfter auseinanderzunehmende Anordnung besitzt
möglicherweise verschiedene Widerhakenwinkel. Auf den Innenseiten der Platten 3,
11 ist eine lRehrzahl von Bogenplattensegmenten 10 angeordnet (vgl. Fig. 4,6), die
bei zusammengesetzter hassette aneinandergrenzen, um einen Aufsteckbund zum Tragen
der Etikettenrolle zu bilden.
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TJm eine Tischeinheit einer Mehrzahl von Kassetten zu bilden, ragt
vom Zentrum der Außenseite der latte 11 ein Riegel 13 heraus, der aus zwei Kreissegment-Endstücken
14 besteht, die durch ein geradliniges Mittelstbck 15 verbunden sind. In der mitte
der latte 3 ist eine Ausnehmung 16, die dem Riegel 13 ähnlich ausgebildet ist. Einzelansichten
dieser Anordnung sind in den Fig. 3 bis 6 gezeigt. Ein Schlitz 17 erstreckt sich
über die h-lfte der bogenförmigen Peripherie jedes Ereissegment-Endstücks 14. In
der Wand der durch diene Endstücke gebildeten Schlitze sind Vertiefungen 18 und
auf der Innenseite der Platten
3 sind Nocken 19. Um zwei Kassetten
miteinander zu verbinden, wird der vorspringende Riegel 13 der einen Kassette in
die Ausnehmung 16 einer anderen Kassette eingeführt und dann um 450 gedreht, bis
die Nocken 19 in die Vertiefungen 18 eingreifen.
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Auf diese Weise kann eine Tischeinheit mit der erforderlichen Anzahl
von Kassetten aufgebaut werden.
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Damit die Kassette auf einer Druck- und tikeetiermascine befestigt
oder als von Rand gehaltener Austeiler benutzt werden kann, ist eine in Fig. 7 dargestellte
Grundplatte 20 vorgesehen.
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Diese Grundplatte 20 besteht aus einer ebenen Glatte 21 mit erhabenen
Tangskanten 22. An den Oberkanten der erhabenen Kanten 22 sind Rippen 23, die parallel
zur Ebene der Platte 21 hervor ragen Diese Rippen dienen als Vorsprünge zum Eingriff
in entsprechende Schlitze 24 in den freien Kanten der Platten 3, 11.
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Die Grundplatte 20 wird befestigt, indem sie nach oben gestoßen wird,
so daS die Platten 3,11 sich einwärts biegen, so daß die Ansätze 43 in die Schlitze
24 eingreifen können. Die Schlitze 24 sind länger als die Rippen 23, so daß die
Grundplatte in Richtung des Pfeil es 25 geschoben werden kann, bis die rückwärtigen
VowFrUnge 26 der Grundplatte 20 in Eingriff mit Schnappstücken 27 der Platten 3,
11 schnappen. Wenn die Grundplatte ar.-bracht ist, ragt also der rückwärtige Teil
28 von der Kassette weg, um einen Griffabschnitt zu bilden. Ein Schlitz 29 ist in
der Grundplatte 20. Der Zweck dieses rückwärtigen Teils 28 und des Schlitzes 29
ist weiter unten erläutert.
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Gemäß Fig. 8 paßt die Kassette auf das Dach einer Bedruck- und Austeilmaschine
30 und greift mit dem rückwärtigen Teil 28 der Grundplatte 20 unter die Dachplatte
31 der Maschine.
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Der Etikettenstreifen wird durch den Schlitz 29 in der Grundplatte
und durch eine Öffnung in der Abdeckung 31 der Maschine in diese gespeist, Eine
Lippe 32, die durch das zur Erzielung des Schlitzes 29 ausgebogene Mater-al gebildet
wird, ragt in die Öffnung des Daches 31 der Maschine und bildet eine Einführung
für den Etikettenstreifen.
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Damit die Kassette als von Hand gehaltener Aus teiler benutzt werden
kann, ist der btikettenstreifen um die Prontkante 7 des Etikettenabgabe-andteils
6 (Fig. 1) gelegt, zurück über die obere Oberfläche der Grundplatte 20 und, die
Kassette verlassend, durch den Schlitz zwischen dem Ende 4b der Abdeckwand und der
Grundplatte 20 geführt. Die Kassette wird durch den Daumen gehalten, der auf dem
Etikettenstreifen ruht, welcher seinerseits auf dem Griffabschnitt des rückwärtigen
Teiles 28 der Grundplatte 20 liegt, und ferner durch den Zeigefinger der an der
Lippe 32 anliegt. Wenn der Streifen durch Daumenbewegung über den rückwartigen Teil
28 bewegt wird, werden die Etiketten vom Trägerstreifen an der Kante 7 des Etikettenabgabe-Wandteils
getrennt und verlassen die Kassette unter dem vorspringenden Aufbringabschnitt 5,
der benutzt wird, um die Etiketten anzubringen. Die Oberfläche des riickwärtigen
Teiles 28 ist gerippt, um den Griff und das Rutschen zu unterstützen und auf der
Vorderkante der Grundplatte ist ein Widerhaken 33 vorgesehen, um das Zurückschlüpfeii
des TrZtgèrstreifens zu verhindern
wenn dieser durch den Daumen
losgelassen wird.
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Eine andere Form der Kassette besteht gemäß Fig. 9 aus einer rechteckigen
Frontplatte 41 und einer rechteckigen Bodenplatte 42, in Abstand gehalten durch
Hülsen43 bis 45, die an drei der Ecken der Bodenplatte 42 befestigt sind. Die prontplatte
41 trägt drei Zapfen 46 bis 48, die zur Aufnahme der Hülsen 43 bis 45 passen. Ein
hohlzylindrischer Aufsteckbund 49 elliptischen Querschnitts ist in der Mitte auf
der Innenseite der Deckplatte 42 befestigt. Das von der Deckplatte 42 abgewandte
Ende 50 des Aufsteckbundes besitzt verringerte Abmessungen und paßt in eine elliptische
Ausnehmung 51 der Bodenplatte 42. Die Erstreckung des Aufsteckbundes 49 durch die
Frontplatte 41 bedeutet zusätzliche Sicherheit für die Frontplatte 41 und dienst
auch dazu, eine Mehrzahl von Kassetten zusammenzupassen, wie es weiter unten erklärt
wird.
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Eine im wesentlichen D-formige Abdeckwand 52, deren Breite gleich
dem Abstand der platten ist, ist an der Bodenplatte 42 befestigt. Die Lage des Streifens
auf der Bodenplatte ist in Fig. 10 besser ersichtlich. Der untere Abschnitt der
den senkrechten Teil des D bildenden Abdeckwand 52 ist abgewinkelt, so daß sein
Ende mit der Kante 55 der Bodenplatte 4.2 ein rechtwinkliges Dreieck bildet, wobei
der untere Abschnitt das Abdeckwandteil 53 und das Abdeckwandteil 58 enthält. Das
anschließende Ende der Basis des D ist mit einem rippenförlaigen Abschnitt 57 versehen,
der vom kürzeren Ende des Abdeckwandteiles 58 mit Abstand angeordnet ist, um eine
Austrittsöffnung für den Etikettenstreifen zu bilden.
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Die Kassette ist mit dem senkrechten Teil des D am Dach der Handdruck-
und Etikettiermaschine angeklammert oder auf ande-re Weise an die Oberfläche der
Maschine angrenzend befestigt. Eine Etikettenstreifellrolle, die genügend lose gewickelt
ist, um um Aen Aufsteckbund 49 drehbar zu sein, verJädt die Kassette zwischen dem
gerippten Abschnitt 57 und dem Abdeckwandteil 58 und wird in üblicher vieise in
die WJaschin gespeist.
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Um die Kassette als Handausteiler zu benutzen, ist die Etikettenstreifenrolle
in derselben Weise wie bei Gebrauch für eine Maschine über den Aufsteckbund 49 geschoben,
jedoch ist der Anfang des Trägerstreifens um den gerippten Abschnitt 57 gelegt,
ferner um den gebogenen Teil des D und zwischen der D-förmigen Abdeckwand 52 und
der Hülse 43 hindurchgeführt. Die Etiketten werden ausgeteilt, indem der Tragerstreifen
mit dem Daumen vorwärtsgeschoben wird, wobei die Etiketten vom Trägerstreifen getrennt
werden, wenn dieser um den gerippten Abschnitt 57 verlauft. In der Bodenplatte 42
ist eine elliptische Öffnung vorgesehen, so daß die Kassette gepackt werden kann,
indem zwei Finger in das Innere des hohle» Aufsteckbundes 49 gesteckt werden. Der
Grund für die elliptische Form des Aufsteckbundes .nd der Cffnungen in den Platten
41, 42 ist, a diese Form am geeigneiten und bequemsten für ein solche Halten ist.
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Um eine Tischeinheit zu bilden, können gemäß Fig. 11 eine Anzahl
von Kassetten zusammengefügt werden, indem das Ende 50 des Aufsteckbundes 49 der
einen Kassette in die Öffnung
der Bodenplatte 42 einer anderen
Kassette geschoben wird und sc einen Preßsitz innerhalb des Aufsteckbundes der anderen
Kassette bildet. Die Punktion einer solchen Tischeinheit ist sehr ähnlich der einer
von H&nd gehaltenen Vorrichtung, ausgenommen, daL, die Kassetten umgestellt
werden und der Tragcrstreifen aus einer kassette gezogen wird, statt mit dem Daumen
geschoben zu werden.
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Die Erfindung sieht also zwei Typen von Kassetten vor, die einfach
und robust Sind und als Handetikettiermaschine, als Handausteiler oder als Tischeinheit
benutzt werden können.
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Die Kassetten können unbedruckte Etiketten oder vorgedruckte Etikette
enthalten, die Aufdrucke wie "Vertraulich","Dringend" oder ähnliches besitzen. Die
Kassetten können aus Polystyrol oder Polypropylen geformt werden, wobei Polystyrol
bevorzugt wird, wenn die Kassette mit einer Handetikettiermaschine oder bei einer
Tischeinheit benutzt wird, während Polypropylen bevorzugt wird, wenn die Kassette
als Handausteiler benutzt wird.