DE2048111C3 - Speicheranordnung für Fernmelde-, insbesondere für Fernsprechanlagen - Google Patents
Speicheranordnung für Fernmelde-, insbesondere für FernsprechanlagenInfo
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Description
fluchtenden Löcher der einzelnen Trägerplatten als mit den elektrischen Leitern verbundene Anschlußstellen
für den elektrischen Anschluß der Verbindungsleiter bzw. als Durchgangslöcher für das freie Hindurchführen
der Verbindungsleiter ausgebildet sind. Durch die Schaffung der Verbindungszone können alle Verbindungen
in einfacher Weise hergestellt werden. Für die Anschlüsse nach außen können beispielsweise Steckverbinderleisten
dir;kt auf die Trägerplatten aufgesetzt und mit den Enden der elektrischen Leiter mittels
gedruckter Leiterbahnen verbunden werden. Dadurch entfällt etwa ein aufwendiges und fehlerbehaftetes
Einlöten von Drahtbrücken für die nach außen führenden Anschlüsse. Dabei sind im Bereich einer
Verbindungszone, die nicht mit der Peripherie der Trägerplatten zusammenfällt, eine Vielzahl von annähernd
punktförmigen Anschlußsstellen bzw. Durchgangsöffnungen vorgesehen, deren gegenseitiger Abstand
sehr gering sein kann und die im übrigen durch ein bei der Herstellung von gedruckten oder geätzten
Leiterplatten übliches Verfahren hergestellt werden können. Man ist also in der Anzahl der Anschlußstellen
oder Durchgangsöffnungen zumindest annähernd keinen Beschränkungen ausgesetzt. Demgemäß besteht
auch bezüglich der Anzahl der zu einem Speicherblock zusammenzustellenden Einheiten zumindest annähernd
keine Beschränkung. Es können also jederzeit so viele punktförmige Anschlußstellen vorgesehen werden, daß
eine elektrische Durchverbindung auch bei einer sehr großen Anzahl von Trägerplatten ermöglicht wird.
Diese Freizügigkeit in der Anordnung und Verteilung von Anschlußstellen und von Durchgangsöffnungen im
inneren Bereich der Trägerplatten eröffnet auch die Möglichkeit, zusätzliche Anschlußstellen (einfache Lötaugen
oder Doppellctaugen) vorzusehen, durch welche möglich ist, Speicherdrähte, die im Inneren des
Speicherblockes liegen, über Verbindungsleitungen zunächst an die frei zugänglichen Seitenflächen des
Speichelblockes zu führen, um dann eine elektrische Verbindung zwischen diesen frei zugänglichen Anschlußstellen
mittels Verbindungsleitungen vorzunehmen. Es können also hier sämtliche Anschlußarbeiten
sowie sämtliche Prüfarbeiten auf einer äußeren Begrenzungsfläche des Speicherblockes durchgeführt
werden. Durch die Schaffung einer speziellen Verbindungszone im inneren Bereich der Trägerplatten
werden die Plattenränder schließlich völlig freigehalten für andere Zwecke, wie für den Anschluß von
Verbinderleisten, für das Einschieben in Führungsleisten eines Gestelles, für die Anordnung von speziellen
Prüfkontaktstellen od. dgl. mehr.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die als Drahtstifte ausgebildeten Verbindungsleiter
an einem Ende eine Verdickung auf, deren größte Dicke größer ist als der Durchmesser der Löcher in den
Trägerplatten. Diese Verdickungen verhindern ein unerwünschtes Durchschlüpfen der Verbindungsleitungen
durch die Trägerplatten und erleichtern damit die Montage und insbesondere das Verlöten dieser
Verbindungsleitungen mit den Anschlußstellen.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind zwischen den Trägerplatten im Bereich der
Anschlußstellen Führungsleisten mit entsprechend der Verteilung der Anschlußstellen angeordneten Führungslöchern
für die Verbindungsleiter vorgesehen. Die Führungsleisten erleichtern das Einstecken der Verbindungsleiter
und können gleichzeitig als Distanzstücke für die Trägerplatte!! dienen. Gleichzeitig schützen sie
die Trägerplatten mit den elektrischen Leitern vor Verschmutzung.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung besteht ein Speicherblock aus zwei Matrizen, wobei eine
Matrize durch zwei Trägerplatten gebildet ist. Dadurch wird erreicht, daß die Lötanschlüsse jeweils an den
äußeren Trägerplatten einer Matrize bzw. des Speicherblockes ausgeführt werden können.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist eine auf
ίο der der Blockinnenseite zugewandten Trägerplatte
einer Matrize liegende und mit der anderen Matrize zu verbindende Anschlußstelle über einen durchgesteckten
Verbindungsleiter mit einem Doppellötauge der äußeren Trägerplatte und diese über einen weiteren
Verbindungsleiter mit einem Lötauge an der äußeren Trägerplatte der anderen Matrize verbunden. Dadurch
wird erreicht, daß vor dem endgültigen Zusammensetzen des Speicherblocks die Verbindungsleiter zwischen
die beiden Trägerplatten der einzelnen Matrizen eingelötet werden können, wodurch die Anschlußstellen
der inneren Trägerplatten mit den an den äußeren Trägerplatten liegenden Doppellötaugen verbunden
sind. Nach dem Zusammenbau der Matrizen können nun ebenso wie bei der Verbindung von Anschlußstellen
der beiden äußeren Trägerplatten diese Doppellötaugen durch durchgesteckte Verbindungsleiter miteinander
verbunden werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem in den Zeichnungen dargestellten und nachstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiel. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfinriungsgemäßen
Speicherblocks.
Fig.2 eine schematische Querschnittsdarstellung durch den Speicherblock nach Fig. 1 in kleinerem
Maßstab.
F i g. 1 ist eine perspektivische Darstellung eines Teiles eines erfindungsgemäßen Speicherblockes, bestehend
aus den Speichermatrizen 1, den in Form von Drahtstiften ausgebildeten Verbindungsleitern 2a und
2b, den Führungsleisten 3 und den Steckverbinderleisten 4. Die Speichermatrizen bestehen aus Trägerplatten 5,
welche sich kreuzende elektrische Leiter 6a und 6b sowie eine Verbindungszone mit gedruckten Leiterbahnen
7, als Lötaugen ausgeführte, mehrreihig angeordnete Anschlußstellen 8a und Sb und Durchgangslöcher 9
enthalten. Die Verbindungszone liegt in der Verlängerung der zu verbindenden elektrischen Leiter 6a, wobei
die Löcher sämtlicher Trägerplatten 5 miteinander fluchten und teilweise als Anschlußstellen 8a und Sb
ausgebildet sind. Die gedruckten Leiterbahnen 7 verbinden die elektrischen Leiter 6a mit den Anschlußstellen
8a und Sb und den Steckverbinderleisten 4, welche an dem Plattenrand angesetzt sind und eine
Verbindung zu weiteren Speicherblöcken ermöglichen.
Zur Verringerung der gegenseitigen Abstände können die gedruckten Leiterbahnen 7 auf beiden Seiten der
Trägerplatte 5 angebracht sein. Die Anschlußstellen 8a und Sb stehen mittels durch die Durchgangslöcher 9
hinduiv.'hgesteckter Verbindungsleiter 2a oder 2b mit
den zugehörigen Anschlußstellen 8a oder Sb der anderen Trägerplatten 5 in Verbindung. Die Verbindungsleiter
bestehen dabei aus Blankdraht ui.d weisen an einem Ende eine Verdickung 10 auf, welche ein
unerwünschtes Durchschlüpfen der Verbindungsleiter 2a und 2b durch die Trägerplatten 5 verhindert.
Trägerplatten 5, welche zwischen zwei zu verbindenden Anschlußstellen Sb liegen, haben an den entsprechenden
Stellen Durchgangslöcher 9, durch welche die verbin-
denden Vcrbindiingsleiter 2a ungehindert hindurchtreten
können. Im Bereich der Anschlußstellen 8a und 9b
befinden sich zwischen den Trägerplatten 5 gelochte Führungsleisten 3, deren Führungslöcher für den
Durchtritt der Verbindungslciler 2a und 2b entsprechend der Anordnung der Anschlußstellen 8a und 8fa
verteilt sind.
F i g. 2 zeigt schematisch einen Querschnitt durch den Speicherblock nach Fig. 1 in verkleinertem Maßstab.
Deutlich zu erkennen ist hier, daß jeweils zwei Trägerplatten 5 zu einer Matrize 1 und jeweils zwei
Matrizen I zu einem Speicherblock zusammengefaßt sind. Die auf einer inneren Trägerplatte 5 liegenden
Anschlußstellen 8a einer Matrize I sind durch die durchgesteckten Verbindungslcitcr 2b mit den als
Doppellötaugen ausgeführten Anschlußstellen 8b der äußeren Trägcrplattcn 5 und diese wiederum durch
weitere Verbindungsleitcr 2a miteinander verbunden, wodurch die gesamte Verbindung zwischen den im
Blockinneren liegenden Anschlußstellen 8a geschlossen ist. Die Verbindung der äußeren Anschlußstellen 8,i
erfolgt durch einfache hindurchgcstccktc Verbindungs-
leiter 2a, wodurch die zusammengehörenden elektrischen Leiter 6;/ innerhalb eines Speicherblocks miteinander
verbunden sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
.JK-
Claims (7)
1. Speicheranordnung für Fernmelde-, insbesondere für Fernsprechanlagen, bei welcher mehrere
plattenförmige Speichermatrizen, welche jeweils sich kreuzende, in Zeilen und Spalten angeordnete
und auf zumindest einer Trägerplatte angebrachte elektrische Leiter enthalten, zu einem Speicherblock
zusammengefaßt und die in Spalten- und/oder Zeilenrichtung verlaufenden elektrischen Leiter
verschiedener Matrizen mittels im wesentlichen senkrecht zu den Matrixebenen durch Ausnehmungen
in der Trägerplatte verlaufenden Verbindungsleitern wahlweise elektrisch miteinander verbunden >5
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatten (5) jeweils in der Verlängerung der zu
verbindenden elektrischen Leiter (6a) und mit Abstand vom Plattenrand eine Verbindungszone mit
einem Lochmuster aufweisen, wobei die zueinander fluchtenden Löcher der einzelnen Trägerplatten als
mit den elektrischen Leitern verbundene Anschlußstellen (8a, Sb) für den elektrischen Anschluß der
Verbindungsleiter (2a, 2b) bzw. als Durchgangslöcher (9) für das freie Hindurchführen der Verbindungsleiter
(2a, 2b) ausgebildet sind.
2. Speicheranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußstellen (8a und Sb)
mehrreihig angeordnet sind.
3. Speicheranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungszone mit gedruckten Leiterbahnen (7) versehen ist, welche die Enden der elektrischen
Leiter (6a) mit an den Plattenrand angesetzten Steckverbinderleisten (4) verbinden, über welche
eine Verbindung zu weiteren Speicherblöcken herstellbar ist.
4. Speicheranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
als Drahtstifte ausgebildeten Verbindungsleiter (2a, 2b) an einem Ende eine Verdickung (10) aufweisen,
deren größte Dicke größer ist als der Durchmesser der Löcher in den Trägerplatten (5).
5. Speicheranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Trägerplatten (5) im Bereich der Anschlußstellen (8a, Sb) Führungsleisten (3) mit
entsprechend der Verteilung der Anschlußstellen angeordneten Führungslöcher für die Verbindungsleiter (2a, 2b) vorgesehen sind.
6. Speicheranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Speicherblock aus zwei Matrizen (1) besteht und eine Matrize (1) durch zwei Trägerplatten (5)
gebildet ist.
7. Speicheranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine auf der der Blockinnenseite
zugewandten Trägerplatte (5) einer Matrize (1) liegende und mit der anderen Matrize (1) zu
verbindende Anschlußstelle (8a) über einen durchgesteckten Verbindungsleiter (2b) mit einem Doppellötauge
(86) der äußeren Trägerplatte (5) und dieses über einen weiteren Verbindungsleiter (2b) mit
einem Lötauge (8b) an der äußeren Trägerplatte (5) der anderen Matrize (1) verbunden ist. 6j
Die Erfindung bezieht sich auf eine Speicheranordnung für Fernmelde-, insbesondere für Fernspiechanlagen,
bei welcher mehrere plattenförmige Speichermatrizen, welche jeweils sich kreuzende, in Zeilen und
Spalten angeordnete und auf zumindest einer Trägerplatte angebrachte elektrische Leiter enthalten, zu
einem Speicherblock zusammengefaßt und die in Spalten- und/oder Zeilenrichtung verlaufenden elektrischen
Leiter verschiedener Matrizen mittels im wesentlichen senkrecht zu den Matrixebenen durch
Ausnehmungen in der Trägerplatte verlaufenden Verbindungsleitern wahlweise elektrisch miteinander
verbunden sind.
Bei derartigen Speicheranordnungen sollen die Enden von elektrischen Leitern einer Matrize mit denen
einer anderen Matrize des gleichen Speicherblocks, gleichzeitig aber auch z. B. mit Stcckverbinderleisten
verbunden werden, wobei über die Steckverbinderleisten etwa eine Verbindung zu einem weiteren
Speicherblock hergestellt werden kann. Weiterhin muß während und nach dem Zusammenbau des Speicherblocks
eine funktionsmäßige Prüfung mittels Prüfadapter möglich sein.
Bei einem bekannten Speicherblock (DT-OS 14 99 923) sind sämtliche Anschlußstellen zur Herstellung
von elektrischen Verbindungen zwischen einzelnen Speicherplatten an den Rändern dieser Speicherplatten
und somit an der Peripherie des Speicherblockes angeordnet. Diese Anschlußstellen befinden sich an den
Enden von Randschlitzen, die nach der Begrenzüngskante der jeweiligen Speicherplatte hin offen sind.
Durch diese Randlage der Schlitze und somit auch der Anschlußstellen können die Ränder der Speicherplatten
für andere Zwecke nicht mehr herangezogen werden, etwa für externe elektrische Anschlüsse, für die
Anordnung von Prüfkontaktstellen od. dgl. Insbesondere aber ist infolge dieser Randlage eine Schaffung eines
freizügigen Anschlußstellenfeldes erschwert. Die Anschlußstellen können z. B. nicht übereinander, sondern
nur nebeneinander angeordnet sein, da im Bereich der am Plattenrand offenen Schlitze keine weiteren
Kontaktstellen mehr angeordnet werden können. Man ist also in der Zahl der Anschlußstellen und damit in der
Zahl der Trägerplatten innerhalb eines Speicherblockes an relativ enge Grenzen gebunden. Ferner ist durch
diese Randlage der Schlitze und der Anschlußstellen eine Umhüllung oder Einbettung der Anschlußstellen
und der Verbindungsleiter im Bereich der Verbindungszonen behindert.
Bei einer ähnlich aufgebauten, bekannten Speichereinrichtung (FR-PS 1135571) sind ebenfalls an den
Rändern Schlitze vorgesehen, in welche elektrische Leiter angelegt werden können.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Speicheranordnung der eingangs erwähnten Art so
auszugestalten, daß eine konstruktive Vereinfachung und damit eine Verringerung des Aufwandes an
Einzelteilen sowie eine Herabsetzung des Fertigungsaufwandes erreicht wird und daß dabei bezüglich der
Anzahl der Anschlußstellen für die Zwischenverbindungen zwischen den einzelnen Speicherteilen und somit in
der Anzahl der zu einem Speicherblock zusammenzustellenden Einheiten größte Freizügigkeit besteht.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Trägerpiaiien jeweils in der Verlängerung
der zu verbindenden elektrischen Leiter und mit Abstand vom Plattenrand eine Verbindungszone mit
einem Lochmuster aufweisen, wobei die zueinander
Priority Applications (9)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19702048111 DE2048111C3 (de) | 1970-09-30 | Speicheranordnung für Fernmelde-, insbesondere für Fernsprechanlagen | |
| CH1290571A CH527483A (de) | 1970-09-30 | 1971-09-02 | Speicheranordnung mit plattenförmigen, blockartig zusammengefassten Speichermatrizen für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen |
| GB4229571A GB1361837A (en) | 1970-09-30 | 1971-09-10 | Data stores |
| AT822871A AT319344B (de) | 1970-09-30 | 1971-09-22 | Speicheranordnung für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechanlagen, bei welcher mehrere plattenförmige Speichermatrizen zu einem Speicherblock zusammengefaßt sind |
| IT2914371A IT938837B (it) | 1970-09-30 | 1971-09-27 | Disposizione di memorizzazione per matrici di memoria lastriformi rag gruppate in un blocco |
| LU63969D LU63969A1 (de) | 1970-09-30 | 1971-09-28 | |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19702048111 DE2048111C3 (de) | 1970-09-30 | Speicheranordnung für Fernmelde-, insbesondere für Fernsprechanlagen |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2048111A1 DE2048111A1 (de) | 1972-04-06 |
| DE2048111B2 DE2048111B2 (de) | 1977-02-10 |
| DE2048111C3 true DE2048111C3 (de) | 1977-09-22 |
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