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DE1926966U - Ladewagen zum anhaengen an einen schlepper. - Google Patents

Ladewagen zum anhaengen an einen schlepper.

Info

Publication number
DE1926966U
DE1926966U DE1965K0051880 DEK0051880U DE1926966U DE 1926966 U DE1926966 U DE 1926966U DE 1965K0051880 DE1965K0051880 DE 1965K0051880 DE K0051880 U DEK0051880 U DE K0051880U DE 1926966 U DE1926966 U DE 1926966U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor
loading wagon
loading
receiving device
wagon according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1965K0051880
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Kolloge
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1965K0051880 priority Critical patent/DE1926966U/de
Publication of DE1926966U publication Critical patent/DE1926966U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Harvesting Machines For Root Crops (AREA)

Description

Anmelder:
Heinrich Kolloge
283 Klenkenborstel
Post Bassum
Ladewagen zum Anhängen an einen Schlepper
Die feuerung betrifft einen Ladewagen zum Anhängen an einen Schlepper mit einer Aufnahmevorrichtung für Erntegut wie Heu, Stroh, Hübenlatt und dergleichen, die am Vorderende des Ladewagens abnehmbar und durch eine vom Schlepper kommende Triebwelle antreibbar ist.
Derartige Ladewagen kommen wegen des Mangels an Arbeitskräften in der Landwirtschaft immer mehr zum Einsatz. Es ist möglich, mit Hilfe dieser Ladewagen Heu, Stroh und Hübenblatt ohne'Arbeitskräfte lediglich mit einem Schlepper aufzunehmen und abzutransportieren. Am Vorderende des Ladewagens ist zu diesem Zwecke eine Aufnahmevorrichtung (Pick-up) angeordnet, die mit rotierenden Zinken zur Aufnahme des Gutes versehen ist. Das aufgenommene Gut
wird dann durch einen Kolben am vorderen unteren Ende in den Ladewagen gepresst, der vorzugsweise mit hohen gitterförmigen Bordwänden versehen ist. Das Beladen des Ladewagens wird also vollkommen- selbsttätig durchgeführt.
Es ist bisher nachteilig, daß derartige, in der Anschaffung verhältnismäßig teure Ladewagen nur in begrenztem Umfange in der Landwirtschaft einsetzbar sind, nämlich zum Aufnehmen und zum Abtransport von lose liegenden Produkten wie Heu, Stroh und Rübenblatt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, Maßnahmen vorzuschlagen, durch die ein weitergehender Einsatz des Ladewagens möglich ist. Insbesondere soll durch die !Feuerung erreicht werden, daß der Ladewagen auch zur Aufnahme und zum Abtransport von Feldfrüchten wie Buben oder dergleichen geeignet ist.
Die Neuerung besteht darin, daß statt der Aufnahmevorrichtung für Heu und dergleichen am vorderen Ende des Ladewagens eine Aufnahmevorrichtung für Feldfrüehte wie Rüben oder dergleichen abnehmbar angebracht ist mit einem Förderer zum Transport der aufgenommenen Feldfrüchte auf den Ladewagen. Der Torteil dieser Neuerung besteht darin, daß der Ladewagen besser ausgenutzt wird. Er kann
durch Auswechseln der Aufnahmevorrichtung einerseits zur Aufnahme und zum Abtransport von Heu, Stroh und Rübenblatt, andererseits auch zur Eodung und zum Abiransport von Rüben und dergleichen verwendet werden, wenn die hierfür vorgesehene Aufnahmevorrichtung angebaut wird. Infolge des verhältnismäßig großen Fassungsvermögens des Ladewagens kann mit dem nach der Neuerung ausgebildeten ladewagen ein Rübenfeld vollständig geräumt werden, d.h. es können ohne besondere Arbeitskräfte die Rüben gerodet und abtransportiert und das Rübenblatt aufgenommen und ebenfalls abtransportiert werden. Dies wird bisher durch keine Vorrichtung, auch nicht durch sogenanntes Tollerntemaschinen erreicht, da diese üblicherweise Bunker zur Aufnahme der Rüben aufweisen, deren Passungsvermögen verhältnismäßig klein bemessen ist. Bei diesen Vollerntemaschinen werden die Rüben ebenso wie das Rübenblatt auf dem Feld abgelegt. Das Gut muß dann noch auf ein FurThwerk umgeladen und kann erst dann abtransportiert werden.
Bin weiterer Vorschlag der Neuerung besteht darin, daß als Aufnahmevorrichtung für die Rüben und dergleichen ansich bekannte, der Höhe nach einstellbare Rodeschare dienen, an die der Förderer ansehließt. Durch die Rodeschare werden die Rüben selbsttätig aus dem Boden herausgehoben, wenn der Ladewagen über das Rübenfeld gezogen wird.
Weiterhin schlägt die Neuerung vor, daß zwischen der Aufnahmevorrichtung und dem Förderer ein Wurfrad mit Zinken zur Übergabe der aufgenommenen Rüben an den Förderer angeordnet ist. Das Wurfrad, das mit radial abstehenden, gegebenenfalls gekrümmten Zinken ausgerüstet sein kann, übernimmt die Rüben von der Aufnahmevorrichtung und transportiert s*e\j. an das Aufnahmeende des Förderers weiter.
Als Förderer dient nach der feuerung ein an sich bekannter Senkrechtförderer mit an endlosen Ketten angeordneten Mitnehmern zum Transport der Rüben, die an neben dem Förderer verlaufenden Stäben über den oberen Rand der vorderen Bordwand des Ladewagens hinweggeführt werden. Durch die Anwendung eines derartigen an sich bekannten Förderers wird in Längsrichtung des Ladewagens verhältnismäßig wenig Raum zur Unterbringung des Förderers feenötigt.
Ein weiterer wesentlicher Vorschlag der Neuerung besteht noch darin, daß die rückwärtige Bordwand des Ladewagens als schräg nach hinten ausliegender Förderer ausgebildet ist. Dadurch wird das Entladen des Ladewagens ohne Einsatz von Arbeitskräften möglich, wobei das ladegut durch den Förderer auch auf eine höher liegende Ladefläche, ζ. Β. auf einen LKW oder dergl. transportierbar ist.
Die Neuerung besteht nicht nur in den einzelnen beanspruchten Aufgaben und Merkmalen, sondern auch in den verschiedenen möglichen Kombinationen der Aufgaben bzw. Merkmale untereinander.
Nachfolgend werden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels weitere Aufgaben und Merkmale der Neuerung näher erläutert, es zeigt:
Pig. 1 einen Ladewagen gemäß der Neuerung in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 den Ladewagen gemäß Pig.1 im Grundriß,
Fig. 3 den vorderen Teil des Ladewagens als vergrößertes Detail.
Aufgabe der Neuerung ist es, einen an sich bekannten und in der Landwirtschaft üblichen Ladewagen 10 dahingehend weiter zu entwickeln, daß ein universellerer Einsatz möglich ist als bisher. Ladewagen 10 werden üblicherweise als einachsige Fahrzeuge zum Anhängen an einen Schlepper (nicht dargestellt) ausgebildet. Ein Ladewagen besteht aus einem festen, starren Rahmen 11, der am vorderen Ende zusammenläuft und eine Anhängedeichsel 12 zum Befestigen des Ladewagens an einem Schlepper bildet. Die Bordwände 13 des Ladewagens bestehen üblicherweise aus hohen Gitterwänden, wobei
die vordere Bordwand und die rückwärtige Bordwand vorzugsweise am oberen Ende schwenkbar eingehängt sind» Der Boden 14 des Ladewagens ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als sogenannter Kratzboden ausgebildet, d. h. es sind einzelne Stäbe 15 auf dem Boden aufliegend vorhanden, die an ihren Enden an Ketten 16 gelager^/sind und zur Bewegung des Ladegutes von vorne nach hinten durch die Ketten
16 bewegbar sind.
Der starre Rahmen 11 ist so ausgebildet, daß vor dem Boden 14 des Ladewagens ein von dem Rahmen 14 eingeschlossener freier Raum entsteht. Dieser dient bei bisher bekannten Ladewagen zur lösbaren Befestigung einer Aufnahmevorrichtung (Pick-up) für Erntegut wie Heu, Stroh, Rübenblatt und dergleichen.
Gemäß der Feuerung ist die bekannte Aufnahmevorrichtung (nicht dargestellt § durch eine besondere Aufnahmevorrichtung
17 für Hüben und ähnliche Feldfrüehte austauschbar. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Aufnahmevorrichtung 17 aus üblichen und bekannten Rodescharen 18, die über das Feld hinwegbewegt werden und dadurch im Boden sitzende Rüben 19 ausheben. Diese werden von den Rodescharen einem Förderer 20 zugeführt, der die Rüben üfeer die vordere
Bordwand des Ladewagens 10 hinweg in diesen transportiert. Das Rodeschar 18 ist hierbei, wie dargestellt, mit einem Tastrad 21 versehen, durch das automatisch das Rodeschar auf die erforderliehe Höhe eingestellt wird, wobei ein Eindringen in den Boden bei Bodenunebenheiten vermieden werden.
Der Förderer 20 besteht aus endlosen, an einem Rahmen 22 gelagerten Ketten 23,24, zwischen denen an Stäben Mitnehmer 25 angeordnet sind. Auf einer Seite ist der Förderer durch in Förderrichtung verlaufende Stäbe 26 eingeschlossen, die zur Halterung und Führung der mitgenommenen Rüben 19 dienen.Die Rüben liegen während des aufwärts gerichteten Transportes an den Stäben 26 an und werden so in bekannter Weise mitgenommen,
Der Tragrahmen 22 und damit der Förderer 20 ist in geeigneter Weise an dem starren Rahmen 11 des Ladewagens befestigt.Außerdem wird bei dem dargestellten Ausführungsbeispxel der Tragrahmen 22 noch am oberen Ende auf einer vorderen Stütze 27 der seitlichen Bordwände 15" befestigt, und zwar lösbar befestigt, beispielsweise mit Hilfe von in Langlöchern einfassenden Schrauben. Zu diesem Zweck sind am Tragrahmen 22 Streben 28 vorgesehen, die an eine querverlaufende Traverse 29 angeschlossen sind.
Die bzw. das Rodesehar 18 ist so ausgebildet und angeordnet, daß es in Transportrichtung 'nach hinten unmittelbar in den
etwa horizontal liegenden Bereich der Stäbe 26 übergeht. Um die Übernahme der aufgenommenen Rüben durch den Förderer 20 sieherzustellen, ist nach der feuerung noch ein Wurfrad 30 oberhalb der Stäbe 26 im Bereich zwischen dem Rodeschar 18 und dem Förderer angeordnet. Dieses Wurfrad 30 ist mit mehreren etwa radial abstehenden Zinken 31 ausgerüstet, die die aufgenommenen Rüben in den Bereich der Mitnehmer 25 schleudern.
Die gesamte AufnahmevtJErichtung, also einschließlich des Rodeschares 18, des Tastrades 21, des Wurfrades 30 und des unteren etwa horizontal laufenden Bereichs der Stäbe 26 ist schwenkbar gelagert und kann mit Hilfe eines Zugmittels, beispielsw. mit Hilfe eines Seilzuges 32 angehoben werden, so daß eine für die Jährt ausreichende Bodenfreiheit gegeben ist. Zu diesem Zweck ist ein um ein Gelenk 33 schwenkbarer Lagerrahmen 44 vorgesehen, der die Aufnahmevorrichtung 17 und den unteren, gesonderten Teil der Stäbe 26 trägt. Fig. 3 zeigt ^im Detail den Lagerrahmen 44 mit den daran befestigten Teilen in angehobener Stellung.
Der Antrieb der Vorrichtung erfolgt von der Zapfwelle des Schleppers aus über eine Triebwelle 34, die zu einem ebenfalls mit dem lahmen 11 verbundenen Getriebekasten 35 führt. Von hier aus werden über geeignete Antriebsmittel, insbesondere über Kettentriebe das Wurfrad 30 und die Ketten 23,24 des Förderers 20 angetrieben. Ein weiterer Antrieb wird über
eine unter dem Boden 14 des Ladewagens hindurciilaufende Triebwelle 36 auf ein hinten liegendes Getriebe 37 übertragen, durch das der Rollboden, nämlich die Ketten 16 angetrieben werden»
Ein weiteres besonderes Merkmal der Neuerung besteht noch darin, daß am rückwärtigen Ende des Ladewagens ein nach hinten schräg ausliegender Förderer 38 angebracht ist. Dieser dient zur Entladung des Ladewagens, wobei das Ladegut dem·Förderer 38 durch den Kratzboden, nämlich durch die Stäbe 15 zugeführt wird. Der Förderer 38 ist in ähnlicher Weise ausgebildet wie der Förderer 20, nämlich mit einzelnen Mitnehmern 39, die an seitlichen angetriebenen Ketten angebracht sind. Vorzugsweise ist der Förderer 38 nicht so breit wie der Boden 14 des Ladewagens. Um eine sichere Zuführung des Lade^guts zum Förderer 38 trotzdem zu bewerkstelligen, sind am rückwärtigen Ende des Ladewagens Stäbe angebracht, die jeweils schräg auf den Förderer zulaufen. Der Antrieb^ des Förderers 38 erfolgt unmittelbar vom Getriebe 37, wobei der Antrieb von einem Zahnrad 42 für die Ketten 16 direkt durch eine Kette auf ein unteres Zahnrad 43 des Förderers 38 übertragen wird. Der Förderer 38 ist somit grundsätzlich gemeinsam mit dem Kratzboden antreibbar. Auch der Förderer 38 ist in geeigneter Weise lösbar am Ladewagen befestigt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist zur Aufnahme von Rüben 19 lediglich ein Rodeschar 18 dargestellt. Es ist auch möglich, mehrere nebeneinanderliegende Hodeschare entsprechend dem Abstand der Reihen der Rüben anzuordnen, so daß gleichzeitig mehrere Rübenreihen, gerodet werden, wenn der Ladewagen über das Eübenfald gezogen wird.

Claims (8)

**■ 339 f3 Sehutzansprüche.
1. ladewagen zum Anhängen an einen Schlepper mit einer Aufnahmevorrichtung für Erntegut wie Heu, Stroh, Rübenblatt und dgl., die am Vorderende des Ladewagens abnehmbar und durch eine vom Schlepper kommende Triebwelle antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß statt der Aufnahmevorrichtung für Heu oder dgl. am vorderen Ende des Ladewagens (10) eine Aufnahmevorrichtung (17) für Feldfrüchte wie Rüben (19) oder dgl» abnehmbar angebracht ist WA einem anschließenden Förderer (20) zum Transport der aufgenommenen Feldfrüchte auf den ladewagen.
2. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufnahmevorrichtung (17) an sich bekannte, der Höhe nach einstellbare Rodeschare (18) dienen, an die der Förderer (20) anschließt.
3. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Aufnahmevorrichtung (17) und dem förderer (20) ein Wurfrad (30) mit Zinken (3$)zur Übergabe der aufgenommenen Rüben an den Förderer (20) angeordnet ist.
4. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Förderer (20) ein an sich bekannter Senkrechtförderer
dient mit an endlosen Ketten (23,24) angeordneten Mitnehmern (25) zum Transport und mit Stäben (26) zur Führung der Früchte, wobei der förderer über den oberen Rand einer forderen Bordwand des Ladewagens hinwegführt.
5. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (17) einschließlich Förderer (20) schwenkbar gelagert und durch ein Tastrad (21) geführt
6. Ladewagen nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der übrigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (17) einschließlich Tastrad (21) und ein unterer, im wesentlichen horizontal verlaufender Teil des Förderers (20) bzw. der Stäbe (26) schwenkbar gelagert sind,
7. Ladewagen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die rückwärtige Bordwand des Ladewagens als schräg nach hinten ausliegender Förderer (38) ausgebildet ist.
8. Ladewagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (38) eine geringere Breite als die Ladefläche (H) des Wagens hat, wobei schräg verlaufende Führungsmittel, insbes. Stäbe (41), auf den Förderer/gerichtet sind.
Bremen, den 19.7.1965 für den Anmelder: Anrn.: ifeinri-ch Kolloge
283 Klenkenborstel
]?©st Bassum
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