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DE1921154U - Vorrichtung zum befestigen einer geschirrspuelmaschine an einer senkrechten wand. - Google Patents

Vorrichtung zum befestigen einer geschirrspuelmaschine an einer senkrechten wand.

Info

Publication number
DE1921154U
DE1921154U DEB60984U DEB0060984U DE1921154U DE 1921154 U DE1921154 U DE 1921154U DE B60984 U DEB60984 U DE B60984U DE B0060984 U DEB0060984 U DE B0060984U DE 1921154 U DE1921154 U DE 1921154U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame
machine
wall
spacing means
vibration
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEB60984U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Braun GmbH filed Critical Braun GmbH
Priority to DEB60984U priority Critical patent/DE1921154U/de
Publication of DE1921154U publication Critical patent/DE1921154U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Vibration Prevention Devices (AREA)

Description

2 652-4.3
Dipl.-lng. G. Schliebs
Patentanwalt Darmstadt BUchnerstraße 14 Telefon 7 0928
Postscheckkonto: Frankfurt a. M. 111157 Bankverbindung: Deutsche Bank AG., Darmstadt Telegramme: inventron
An das
Deutsche Patentamt
b) München 2
Museumsinsel 1
31/63
Aktenzeichen Neue Gebrauchsmusteranmeldung MeinzeichenPfr/Srk Tag3«3»1965 Anmelder Braun Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) Bescheid vom
Vorrichtung zum Befestigen einer Geschirrspülmaschine an einer senkrechten Wand
Geschirrspülmaschinen, die aus Gründen der Platzersparnis an einer senkrechten Wand angehängt werden sollen, benötigen eine Aufhängevorrichtung, die nicht nur mechanischen Beanspruchungen durch Erschütterungen beim Beschicken und durch Schwingungen während des Betriebes der Maschine gewachsen ist, sondern zur Reinigung oder für Reparaturen auch ein leichtes Aufhängen und Abnehmen der Maschine gestattet.
Die üblichen einfachen Befestigungselemente, z.B. Haken, Ösen, Schellen und dergl., sind für diese Zwecke ungeeignet.
Ausgehend von einer bekannten Konstruktion, bestehend aus einem an der Wand befestigbaren, mit Mitteln zur Abstandhaltung versehenen rahmenartigen Gestell, das die Geschirrspülmaschine trägt, besitzt das Gestell gemäß der Neuerung einen Querträger, der mit einem abstehenden Flansch in einen waagerechten Schlitz im oberen Bereich des rückwärtigen Maschinengehäuses greift, und weist zwei
Brief vom 3.3.1965 Blatt 2 31/63 Dlpl.-Ing. G. Schlief
an Deutsches Patentamt, München Patentanwalt j
vom Querträger nach unten ragende Arme auf, an denen sich die Maschine anlegt.
Durch die Abstandmittel wird die Wärmeübertragung von der Maschine auf die Wand eingeschränkt und die Möglichkeit geboten, auf der Rückseite der Maschine weitere Aggregate nachträglich anzubringen, beispielsweise eine Anlage zur Wasserenthärtung. Diese Abstandmittel, z.B. Klötze, Streben oder Bügel, können je nach den vorliegenden Verhältnissen zwischen Gestell und Wand oder Gestell und Maschine angebracht sein.
Da die von der Maschine während des Betriebes ausgehenden Schwingungen zu unangenehmen Geräuschen führen, die über die Wand weitergeleitet werden und noch an entfernter Stelle des Hauses hörbar sein können, sind in vorteilhafter Weiterbildung der Neuerung schwingungsdämpfende Abstandsmittel zwischen Gestell und Wand in Form von vier Gummielementen vorgesehen, von denen zwei obere zur Aufnahme von Zug- und Scherkräften und zwei untere zur Aufnahme von Druck- und Scherkräften ausgebildet sind. Bauelemente dieser Art sind handelsüblich und gewährleisten auch bei Nachlassen der Elastizität des Gummis eine sichere Halterung der Maschine.
Bei dieser Anordnung ist es zweckmäßig, zwischen Gestell und Maschine weitere geräuschdämpfende Mittel vorzusehen, damit auch an dieser Stelle eine metallische Berührung vermieden wird.
Damit das Gestell zur Lagerhaltung und zum Versand auf kleinstem Raum verpackt werden kann, ist es zweekmäßigerweise zerlegbar,
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Neuerung dargestellt, und zwar zeigen
Fig. 1 eine Ansicht des Gestelles von der Rückseite und
Brief vom3.3· I960 Blatt 3 31/6? Dlpl.-Ing. G. Schliel
an Deutsches Patentamt, München Patentanwalt
Fig. 2 eine Seitenansicht des an einer Wand montierten Gestelles mit eingehängter Geschirrspülmaschine.
Das Gestell 1 besteht aus einem Querträger 2, an dessen Enden zwei nach unten ragende Arme 3 und k lösbar befestigt sind. Auf der Oberkante des Querträgers ist ein abstehender Plansch 5 angebracht, der bei eingehängter Geschirrspüle maschine 6 durch einen Schlitz 7 im oberen Bereich der Ge-. häuserückwand 9 greift (Fig. 2). Die äußeren Kanten der beiden Arme 3 und 4 sind ebenfalls mit entsprechend ausgerichteten Flanschen Xo und 11 versehen, gegen die sich die Maschine mit ihrer Rückwand 9 anlegt. Um eine metallische Berührung zwischen Maschine und Gestell zu vermeiden, sind zwischen Flanschen und Maschine Leisten 12 und 13 aus geräuschdämpfendem Material, z.B. Gummi oder Kunststoff, eingelegt, die mit einem der beiden Bauteile verbunden sein können.
Zum Befestigen des Gestelles 1 an der Wand Ik (Fig. 2) sind vier handelsübliche Gummlelemente 15 und 16 vorgesehen, die so groß bemessen sind, daß zwischen Gestell und Wand ein
2ο bestimmter Abstand a eingehalten wird. Dieser Abstand richtet sieh nach der Größe eventuell an der Rückseite der Maschine zusätzlich anzubringender Aggregate, beispielsweise Behälter oder Tanks für kalklösende Mittel, Wasserenthärtungsanlagen oder dergl.. Daneben wird durch diese Maßnahme eine zu starke Erwärmung der Wand 14 vermieden. Diese Gummielemente dienen ferner zur Schwingungsdämpfung, um die Weiterleitung unangenehmer Laufgeräusche der Maschine über die tragende Wand zu unterbinden. Die oberen Gummielemente 15 sind zur Aufnahme von Zug- und Scherkräften und die unteren 16 zur Aufnahme von Druck- und Seherkräften ausge« bildet.

Claims (5)

Brief vom 3.3.I965 Blatt 4 31/63 Dlpl.-Ing. Q. SchJlebs an Deutsches Patentamt, München Patentanwalt I Schut zansprüche
1. Vorrichtung zum Anhängen einer Geschirrspülmaschine an einer senkrechten Wand, bestehend aus einem an der Wand befestigbaren, mit Mitteln zur Abstandhaltung versehenen rahmenartigen Gestell, das die Maschine trägt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (1) einen Querträger (2) besitzt, der mit einem abstehenden Plansch in einen waagerechten Schlitz (7) im oberen Bereich des rückwärtigen Maschinengehäuses (9) greift, und zwei vom Querträger nach unten ragende Arme (3 und 4) aufweist, an denen sieh die Maschine anlegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell zerlegbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandsmittel aus schwingungsdämpfendem Material bestehen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und J>, gekennzeichnet durch schwingungsdämpfende Abstandmittel zwischen Gestell und Wand in Form von vier Gummielementen, von denen zwei obere (15) zur Aufnahme von Zug- und Scherkräften und zwei untere (16) zur Aufnahme von Druck- und Scherkräften ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gestell und Maschine weitere sehwingungsdämpfende Einlagen (12, 13) vorgesehen sind.
DEB60984U 1965-03-04 1965-03-04 Vorrichtung zum befestigen einer geschirrspuelmaschine an einer senkrechten wand. Expired DE1921154U (de)

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DE1921154U true DE1921154U (de) 1965-08-12

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