[go: up one dir, main page]

DE1920737U - Formstein fuer fahrbahnen u. dgl. - Google Patents

Formstein fuer fahrbahnen u. dgl.

Info

Publication number
DE1920737U
DE1920737U DE1965F0027874 DEF0027874U DE1920737U DE 1920737 U DE1920737 U DE 1920737U DE 1965F0027874 DE1965F0027874 DE 1965F0027874 DE F0027874 U DEF0027874 U DE F0027874U DE 1920737 U DE1920737 U DE 1920737U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
stone
shaped
face
vertical
wedge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1965F0027874
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Fank
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1965F0027874 priority Critical patent/DE1920737U/de
Publication of DE1920737U publication Critical patent/DE1920737U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Landscapes

  • Road Paving Structures (AREA)

Description

Betr.: F 98/3g - Anmelder: Herr Alfred Fank, Architekt,
Langenbrücken/Baden, Dammstraße 2
Formstein für Fahrbahnen und dgl.
Die Neuerung bezieht sich auf einen Formstein, der aus Beton besteht und zur Oberflächenbefestigung von Fahrbahnen, Geh-, Rad- und Wirtschaftswegen und dgl. bestimmt ist.
Die zu diesem Zweck bisher bekannt gewordenen Formsteine ergeben bei einer Verlegung im Verband zwar in der Horizontalen eine genügende Verklammerung, haben jedoch stets glatte Seitenflächen, so daß in vertikaler Richtung keine genügende Verankerung erreicht werden kann. Bei starker Belastung können sich die einzelnen Formsteine des Pflasterverbandes in der Vertikalen gegeneinander verschieben, wodurch die Fahrbahn beschädigt wird.
Die Neuerung bezweckt, diesen Nachteil zu vermeiden und sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung eine feste Verankerung der einzelnen Formsteine gegeneinander zu ermöglichen. Gemäß der Heuerung besteht der Formstein aus zwei gegeneinander versetzten Hälften, in denen je eine
Seitenfläche schräg zur Stirnfläche in einer vertikalen
Ebene liegt und die gegenüberliegende Seitenfläche bei
Anordnung rechtwinklig zur Stirnfläche eine gegen die Vertikale geneigte Fläche aufweist.
In weiterer Ausgestaltung der Neuerung liegen die beiden
Stirnflächen des Formsteines in parallelen vertikalen Ebenen und jede Stirnfläche bildet an diagonal gegenüberliegenden Ecken einen rechten Winkel mit der zugeordneten
Seitenfläche, die von dieser Ecke bis zur halben Steinbreite eine gegen die Vertikale geneigte Keilfläche aufweist, während die von den beiden anderen Ecken ausgehenden Seitenflächen um die halbe Steinbreite versetzt spiegelbildlich schräg zueinanderliegen und mit einer zugeordneten Stirnfläche einen spitzen und der anderen Stirnfläche einen stumpfen Winkel einschließen.
Nach einem weiteren Merkmal liegen außer den beiden Stirnflächen des neuen Formsteins die auf der Hälfte der Steinbreite schräg zu ihnen verlaufenden, diagonal gegeneinander versetzten Seitenflächen in vertikalen Ebenen. Durch
die um die halbe Steinbreite spiegelbildliche Versetzung
der schrägen Seitenflächen wird bei einer Verlegung der
Formsteine im Verband die gewünschte horizontale Veranke-
~ 3
rung in Breitenrichtung der Formsteine, d. h. quer zur Fahrtrichtung, erreicht, da in der gleichen Steinhälfte jeweils eine schräg und eine rechtwinklig zu den Stirnflächen verlaufende Seitenfläche einander gegeüberliegen. Die Verankerung der Formsteine in vertikaler Richtung gegeneinander wird durch die gegen die Vertikale geneigten Keilflächen der rechtwinklig zu den Stirnflächen liegenden Seitenflächen jeder Steinhälfte bewirkt.
Zweckmäßig liegen die Keilflächen beider Steinhälften in zueinander parallelen Ebenen und sind in der Weise angeordnet, daß die Keilfläche einer Steinhälfte über deren Grundriß hervorragt, während die gegen diese diagonal versetzte Keilfläche der anderen Steinhälfte deren Oberfläche unterschneidet.
Die rechtwinklig zu den Stirnflächen verlaufenden Seitenflächen können auch treppenförmig mit einer oder mehreren Stufen ausgebildet sein.
Es empfiehlt sich, die beiden parallelen Keilflächen auch unten durch vertikale Seitenstreifen zu begrenzen, die den im Verband verlegten Formsteinen noch eine zusätzliche Führung in vertikaler Richtung geben. Aus Herstellungsgründen
empfiehlt es sich, die Stirnkanten der Keilflächen und ihrer oberen und unteren vertikalen Seitenstreifen abzufasen.
Weitere Merkmale und Vorteile des neuen Formsteins sollen anhand der Zeichnung erläutert werden, in der ein Ausführungsbeispiel veranschaulicht ist. Bs zeigen:
Fig. 1 die schaubildliche Darstellung eines Formsteins in der neuerungsgemäßen Ausgestaltung,
Fig. 2 die Draufsicht,
Fig. 3 die Vorderansicht,
Fig. 4 in verkleinertem Maßstab die Verlegung mehrerer Formsteine im Verband.
Der neue Formstein hat die beiden parallelen vertikalen Stirnflächen 1 und 2. Die Stirnfläche 1 bildet mit der Seitenfläche 3 und die gegenüberliegende Stirnfläche 2 mit der Seitenfläche 4 einen rechten Winkel. Die rechtwinkligen Ecken liegen einander diagonal gegenüber, und die zugeordneten Seitenflächen 3 und 4 erstrecken sich bis zur halben Steinbreite. An die Seitenfläche 3 schließt sich eine gegen diese geneigte Seitenfläche 5 an, die mit der zugeordneten Stirnfläche 2 einen spitzen Winkel einschließt, Um die halbe Steinbreite spiegelbildlich versetzt zur Seitenfläche 5 liegt die Seitenfläche 6, die mit der zugeord-
neten Stirnfläche 1 einen stumpfen Winkel bildet. Die beiden schrägen Seitenflächen 5, 6 liegen ebenso wie die beiden Stirnflächen 1 und 2 in vertikalen Ebenen. Die rechtwinklig zu den Stirnflächen 1 und 2 verlaufenden Seitenflächen 3 und 4 sind auf ihrem mittleren Teil in zueinander parallelen Ebenen gegen die Vertikale geneigt, und zwar weist die Seitenfläche 3 eine Keilfläche 7 auf, die die Oberfläche des Formsteines unterschneidet und unten durch den vertikalen Randstreifen $ begrenzt ist, während die um die halbe Steinbreite versetzt symmetrisch hierzu liegende Seitenfläche 4 eine nach außen ragende Keilfläehe S aufweist, die unten durch den vertikalen Randstreifen 10 begrenzt ist. Die Unterseite der von den Flächen 1, 6 und 8 begrenzten Hälfte des Formsteines ist daher um die Unterschneidung der Keilfläche 7 schmaler als die Oberseite dieser Steinhälfte. Die Unterseite der zur Stirnfläche 2 gehörigen Steinhälfte hat eine um die Seite 11 größere Breite als die entsprechende Oberseite und ragt um die Seite über die Grundseite der anderen Steinhälfte.
Die neue Ausgestaltung des Formsteins ermöglicht bei einer Verlegung im Verband, wie beispielsweise aus Fig. 4 ersichtlich, neben einer horizontalen Verkeilung auch eine vertikale Verankerung, da die Keilflächen 7, $ von jeweils zwei
benachbarten Formsteinen aufeinanderIiegen und sich dadurch gegenseitig abstützen. Es wird daher eine besonders feste Verankerung in allen Richtungen erreicht.
Zur seitlichen Begrenzung der Fahrbahnen können, wie aus Fig. 4 ersichtlich, jeweils halbe Steine 13 oder 14 verwendet werden, die durch Halbierung eines Formsteins in der gestrichelten Linie 15 der Fig. 2 erhalten werden. Auf diese ¥eise kommt man mit nur einer Grundform des Steines aus.

Claims (6)

RA. 183 714*10.4.65 — 7 -. Schutzansprüche
1. Formstein für Fahrbahnen und dgl., dadurch gekennzeichnet, daß der Formstein aus zwei gegeneinander versetzten Hälften gebildet ist, in der je eine Seitenfläche (5, 6} schräg zur Stirnfläche (1, 2) in einer vertikalen Ebene liegt und die gegenüberliegende Seitenfläche (3, 4) bei Anordnung rechtwinklig zur Stirnfläche (1, 2} eine gegen die Vertikale geneigte Fläche (7, 9} aufweist.
2. Formstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Stirnflächen (1, 2] in parallelen vertikalen Ebenen liegen und jede an diagonal gegenüberliegenden Ecken einen rechten Winkel mit der zugeordneten Seitenfläche (3, 4) bildet, die von dieser Ecke bis zur halben Steinbreite eine gegen die Vertikale geneigte Keilfläche (7, 9} aufweist, und daß die von den beiden anderen Ecken ausgehenden Seitenflächen (5, 6) um die halbe Steinbreite versetzt spiegelbildlich schräg zueinander liegen und mit einer zugeordneten Stirnfläche (2) einen spitzen und der anderen Stirnfläche (l) einen stumpfen Winkel einschließen.
3. Formstein nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die rechtwinklig zu den Stirnflächen (1, 2} verlaufenden Sei-
tenflachen (3, 4) an ihrem mittleren Teil als Keilflächen 17) 9) ausgebildet sind, die an der Unterseite durch vertikale Streifen (S, 10) begrenzt sind.
4· Formstein nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Keilflächen (7, 9) der rechtwinklig zu den Stirnflächen (1, 2) verlaufenden Seitenflächen (3, 4} in zueinander parallelen Ebenen liegen, derart, daß eine Keilfläche (9) gegenüber der Oberfläche des Formsteins nach außen ragt und die andere Keilfläche (7) eine Unterschneidung der Oberfläche des Formsteins bildet.
5. Formstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die als seitliche Abschlußsteine von im Verband verlegten Formsteinen dienenden Steine (13, 14} aus Hälften des Formsteines bestehen.
6. Formstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die rechtwinklig zu den Stirnflächen (1, 2) verlaufenden Seitenflächen (3, 4) treppenförmig ausgebildet sind.
DE1965F0027874 1965-04-10 1965-04-10 Formstein fuer fahrbahnen u. dgl. Expired DE1920737U (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1965F0027874 DE1920737U (de) 1965-04-10 1965-04-10 Formstein fuer fahrbahnen u. dgl.

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1965F0027874 DE1920737U (de) 1965-04-10 1965-04-10 Formstein fuer fahrbahnen u. dgl.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1920737U true DE1920737U (de) 1965-08-05

Family

ID=33333562

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1965F0027874 Expired DE1920737U (de) 1965-04-10 1965-04-10 Formstein fuer fahrbahnen u. dgl.

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE1920737U (de)

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE8913777U1 (de) Plattenförmiger Pflasterstein
CH562921A5 (en) Shaped interlocking paving stones - with paired opposite sides symmetrically shaped
DE1811932C3 (de) Als Raumgitterwand ausgebildete Stützmauer
DE6939758U (de) Mosaik- oder fliesenelemente
AT403389B (de) Pflasterstein in rechteckiger form
DE1920737U (de) Formstein fuer fahrbahnen u. dgl.
DE3703368A1 (de) Verbund-fertigstein
DE4114568C2 (de)
DE1459740A1 (de) Verbundpflasterstein
DE3837243A1 (de) Formstein fuer eine bepflanzbare boeschungssicherung
DE3148779C2 (de) Formsteinverband, insbesondere zur Pflasterung von Wegen
DE1658570B1 (de) Verbundpflasterstein und Steinverbund aus Verbundpflastersteinen
DE2604881C3 (de) Baustein zur Abgrenzung von Flächen
DE2503080C2 (de) Absturzbauwerk
WO2010034418A1 (de) Erdreichabdeckung aus formsteinen
DE8904275U1 (de) Abstandhalter zum Festlegen der Fugenbreite
AT271548B (de) Verbundpflasterstein, insbesondere Betonformstein
DE516292C (de) Pflasterblock
DE3019703A1 (de) Gummi-bodenplatte
DE20113580U1 (de) Pflasterstein aus Betonwerkstoff
DE1858336U (de) Formstein fuer verbundpflasterung.
DE1534251A1 (de) Formstein zur Bildung eines Pflasterverbandes
DE29600481U1 (de) Quaderförmiger Pflasterstein
DE1942563U (de) Verbund-formstein zur pflasterung von verkehrswegen u. dgl.
WO1995016075A1 (de) Plattenförmiger quadratischer pflasterstein