DE1905081B1 - Elektrischer Zugschalter - Google Patents
Elektrischer ZugschalterInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen Zugschalter mit einem Schaltrad, das an seiner
unteren Stirnseite eine Kontaktbrücke trägt und auf seiner oberen Stirnseite mit Rastnocken versehen ist,
die mit einem mit der Zugschnur verbundenen, von einer Schenkelfeder rückführbaren Antrieb zusammenwirken,
und das mit weiteren Rastnocken zur Fixierung der Schaltstellungen mit ortsfest gehalterten
Rastgliedern zusammenwirkt und mit einem parallel zur Schaltradebene quergeteilten Gehäuse, das
die ortsfesten Lagerstellen für die Schenkelfeder, das Schaltrad und mindestens zwei selbstfedemde Kontaktarme
trägt.
Bei einem bekannten elektrischen Zugschalter dieser Art ist die an der unteren Stirnseite des Schaltrades
angeordnete Kontaktbrücke mit abgewinkelten, in den Schaltradumfang eingreifenden Kontakt-Lappen
versehen, die mit hochkant in dem Gehäuse eingesetzten und auf dem Schaltradumfang schleifenden
Kontaktarmen zusammenwirken (USA.-Patentschrift 2523 077). Dabei ist der Schaltradumfang
mit den weiteren Rastnocken zur Fixierung der Schaltstellungen versehen, wobei als die ortsfest
gehalterten Rastglieder die kontaktgebenden Enden der Kontaktarme dienen. Dieser bekannte Zugschalter
baut durch die hochkant stehenden Kontaktarme noch relativ hoch und ist so ausgebildet, daß in seiner
einen Hälfte nur zwei Kontaktarme untergebracht werden können, während in seiner anderen
Hälfte ein Raum für die Zugschnur vorgesehen ist. Würden bei diesem Zugschalter mehr als zwei
Kontaktarme angeordnet werden, so müßte die Zugschnur in einer Ebene oberhalb der Kontaktarme
vorgesehen werden, wodurch die Bauhöhe des Schalters noch zusätzlich erhöht würde. Auch ist bei der
vorgesehenen Anordnung der Kontaktarme und der Kontaktbrücke die Ausbildung anderer Schaltungen,
insbesondere eines zweipoligen Ausschalters, sehr erschwert. Als Antrieb ist bei diesem Zugschalter
eine besondere Rastenscheibe vorgesehen, die mit federnden Zungen mit den auf der oberen Stirnseite
des Schaltrades vorgesehenen Rastnocken zusammenwirkt, an der die Zugschnur befestigt ist und in
die die Schenkelfeder zu ihrer Rückführung in die Ausgangslage eingreift. Dabei ist die Schenkelfeder
mit ihrem anderen Schenkel ortsfest an einem zentralen Zapfen des Gehäuses gelagert.
Bei einem bekannten elektrischen Druckknopf- oder Zugschalter sind zur Erzielung .eines Serienschalters
oder eines zweipoligen Ausschalters Kontaktbrücken jeweils auf beiden Stirnseiten eines
Schaltrades angeordnet, die mit ortsfesten Kontakten, die einerseits, im Sockeloberteil und andererseits
im Sockelunterteil gehalten sind, zusammenwirken (deutsches Gebrauchsmuster 1886573). Die
hierbei vorgesehene Anordnung der Kontaktbrücken auf den beiden Stirnseiten des Schaltrades erfordert
durch die in beiden Gehäuseteilen einzumontierenden ortsfesten Kontakte eine relativ schwierige und
aufwendige Montage. Dabei sind zudem die mit den Kontaktbrücken zusammenwirkenden Kontaktfedern
unterschiedlich ausgebildet. Die Schaltkontakte sind bei diesem Schalter in zwei Etagen übereinander
angeordnet. Für den Antrieb ist eine mit dem Schaltrad gekuppelte weitere Schaltscheibe vorgesehen,
an dessen oberer Stirnseite Rastnocken für das Zusammenwirken mit dem Schalterantrieb vorgesehen
sind. Das parallel zur Schaltradebene quergeteilte Gehäuse ist dreiteilig ausgebildet und mit
den ortsfesten Lagerstellen für das Schaltrad und die Kontaktarme versehen. Diese bekannte Einrichtung
ist auf Grund der beschriebenen Darstellung noch relativ aufwendig und dadurch sehr störanfällig.
Bei einem weiteren bekanntgewordenen Druckknopf- oder Zugschalter, bei dem an einem Schaltrad
stirnseitig Kontaktbrücken angeordnet werden können, die ebenfalls mit in zwei Etagen angeordneten
ortsfesten Kontakten zusammenwirken, ist das parallel zur Schaltradebene quergeteilte Gehäuse
bereits nur zweiteilig aus einem Ober- und Unterteil
ausgebildet (deutsches Gebrauchsmuster 1 838 275). Hierbei ist jedoch auch zum Antrieb des Schaltrades
mit diesem ein besonderer Drehkörper drehfest gekuppelt, der auf seiner Oberseite eine mit dem
Schaltertriebwerk zusammenwirkende Rastenanordnung aufweist. Auch sind hierbei die ortsfesten
Gegenkontakte unterschiedlich gestaltet und zum Teil im Gehäuseunterteil, zum anderen Teil im
Gehäuseoberteil einzumontieren. Es werden somit auch für diese Schalterausführung noch relativ
viele und unterschiedliche Einzelteile benötigt, deren Herstellung und Montage noch relativ aufwendig
ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen äußerst kleinen Zugschalter zu bauen, dessen Einzelteile in ihrer
Art einfach sind und eine leichte Fertigung ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch gelöst, daß die nur die entere Stirnseite des Schaltrades untergreifenden
Kontaktarme als flache Zungen ausgebildet, in seitliche Ausnehmungen der unteren Gehäusehälfte
eingesetzt und hinter je einer Rastnase unverrückbar gefaßt sind, daß die Kontaktbrücken
in einem Ringabschnitt der unteren Stirnseite des Schaltrades befestigt sind und daß das Rückdrehen des
Schaltrades durch innerhalb des Ringbereiches liegende Rastnocken der unteren Stirnseite, die durch
eine axiale Druckkomponente der Schenkelfeder gegen ihnen gegenüberliegende ortsfeste Rastnocken
der unteren Gehäusehälfte gedrückt sind, sperrbar ist.
An sich ist es bekannt, bei einem Zugschalter, dessen Schaltradebene senkrecht zur Montageebene
liegt, durch eine axiale Druckkomponente der Schenkelfeder das Schaltrad mit Rastnocken gegen
diesen gegenüberliegende ortsfeste Rastnocken zu drücken (deutsche Patentschrift 1 017 680). Der Aufbau
dieses Zugschalters mit dem als Schaltwalze ausgebildeten Schaltrad erfordert relativ viel Raum,
und für seinen Aufbau werden noch verhältnismäßig viele Einzelteile unterschiedlicher Gestaltung
benötigt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Zugschalters ist es möglich, in-axialer Richtung die
Bauhöhe des Schalters auf ein Minimum zu beschränken und sämtliche Kontaktteile in einer Ebene
anzuordnen und die einfach ausgebildeten Kontaktarme übersichtlich und raumsparend in einer Gehäusehälfte
ziu lagern, wobei diese der Antriebsseite des Schaltrades abgewandt ist.
Nach weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Gehäusehälften in an sich bekannter Weise
durch ihnen angeformte Stifte, Zapfen, Rastnasen od. dgl. unlösbar miteinander verbunden.
Nach weiterer Ausbildung sind die Gehäusehälften duroh ein Fümscharmer miteinander verbunden und
nach Einlagerung der Schaltereinzelteile zusammengeklappt und durch die Stifte, Zapfen, Rastaasen
od. dgl. zusammengehalten.
Weiterhin sind als Kontaktbrücken U-förmig gebogene Drahtstücke in dem Schaltrad befestigt.
Nach weiterer Ausgestaltung sind die Kontaktarme in die seitlichen Ausnehmungen der unteren
Gehäusehälfte eingeschoben. Dabei sind die Anschlußenden der Kontaktarme in einem Durchbruch
von einer Anschlußschraube durchdrungen, die in eine in der unteren Gehäusehälfte unverdrehbar
gelagerte Vierkantmutter einschraubbar ist. Hierdurch ist ein überaus einfacher Kontaktarm geschaffen,
durch den insbesondere die flache Bauweise des Schalters erzielt wird, der ohne zusätzliche
Mittel in dem Gehäuse befestigt ist und der in Verbindung mit der Kontaktschraube und der handelsüblichen
Vierkantmutter eine zuverlässige Anschlußklemme gewährleistet.
Nach weiterer Ausgestaltung der Erfindung wirkt als Antrieb der freie Schenkel der Schenkelfeder,
an dem die Zugschnur befestigt ist, unmittelbar mit den Rastnocken der oberen Stirnseite des Schaltrades
zusammen. Zweckmäßig ist die Zugschnur mittels einer Buchse an dem freien Schenkel der
Schenkelfeder befestigt, wobei die flachgedrückte Buchse plan an dem Schaltrad anliegt und mit ihrer
Seitenflanke mit den Rastnocken der oberen Stirnseite des Schaltrades zusammenwirkt.
Nach anderer Ausgestaltung ist die Zugschnur unmittelbar in einer Öse des freien Schenkels der
Schenkelfeder befestigt. Bei einer unabhängig von der Schalterkappe auf der Achse eines gewöhnlichen
Drehschalters anzubringenden Zugvorrichtung mit in einem lose um die Schalterachse drehbaren Gehäuse
angeordneten Schaltwerk ist es bekannt, bei einem auf der Schalterachse undrehbar sitzenden
Schaltrad, an dessen Außenrand ein von einer mit der Zugschnur verbundenen Schenkelfeder betätigbaren
und am Außenrand des Schaltrades angreifenden Mitnehmer, das Federende selbst als Mitnehmer
auszubilden und ihm eine Schlaufe für das Einhängen des Zuggliedes anzuformen oder einen kleinen
Mitnehmerzahn vorzusehen, der gleichzeitig das Schenkelfederende und das Zugorgan miteinander
verbindet (deutsche Patentschrift 623 603). Es handelt sich bei dieser bekannten Einrichtung also <um
eine nachträglich auf einen gewöhnlichen Drehschalter anzubringende Zugvorrichtung. Das Schaltrad
dient hierbei lediglich als mechanisches Übertragungsglied zwischen dem Antrieb des Zugmechanismus
und der Schalterachse, die ein mit einer Kontaktbrücke versehenes Schaltrad des Schalters
antreibt.
Der Zugschalter nach der Erfindung ist in der Zeichnung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt.
Es zeigt in vergrößertem Maßstab
F i g. 1 die Innenansicht der kastenförmigen Gehäusehälften,
die mit einem Filmscharnier miteinander verbunden sind, fo
Fig.2 eine Seitenansicht des Zugschalters nach Fig.l,
F ί g. 3 .die Innenansicht der kastenförmigen Gehäusehälften,
die voneinander getrennt ausgeführt sind,
F ί g. 4 eine Seitenansicht des Zugschalters mit Gehäusehälften nach Fig. 3,
F i g. 5 einen Querschnitt durch den Zugschalter, F i g. 6 einen Querschnitt durch die Kontaktverbindung
des Zugschalters,
F i g. 7 eine Darstellung der Befestigung der Zugschnur an der Schenkelfeder mittels einer Buchse im
Zusammenwirken mit dem Schaltrad und
F i g. 8 eine Darstellung der Befestigung der Zugschnur in einer Öse des freien Schenkels der Schenkelfeder
im Zusammenwirken mit dem Schaltrad.
Das Gehäuse des Zugschalters ist kastenförmig ausgebildet und besteht aus den Gehäusehälften 1
und 2. Nach den F i g. 1 und 2 sind die aus Isolierstoff gebildeten Gehäusehälften 1 und 2 durch ein
Filmscharnier 28 miteinander verbunden, so daß sie hi einem Werkzeug zusammengepreßt oder gespritzt
werden können. In der unteren Gehäusehälfte 1 sind gleichförmige Kontaktarme 3 befestigt. Diese
Kontaktarme 3 sind aus einem dünnen Federblech als flache Zungen ausgebildet und werden in Ausnehmungen
4 der unteren Gehäusehälfte 1 seitlich eingeschoben und mittels einer Ausnehmung an
einer Nase 5 der unteren Gehäusehälfte 1 verrastet. Dabei sind die Kontaktarme 3 mittels seitlicher Abbiegungen
in den Ausnehmungen 4 gegen Querverschiebungen sicher arretiert. Die Kontaktarme 3 werden
an ihren Anschlußenden in einem Durchbruch von einer Anschlußschraube 6 durchdrungen, die in
eine Vierkantmutter 7 eingreift, die in der unteren Gehäusehälfte 1 gegen Verdrehen gesichert eingelegt
ist. Ein einzuführender Leitungsdrahts wird zwischen
dem Kontaktarm 3 und der Vierkantmutter 7 eingeklemmt. Durch Verformen des letzten Gewindeganges
der Anschlußschraube 6 ist diese unverlierbar gemacht. In die obere Gehäusehälfte 2 wird eine
Schenkelfeder 15 mit ihrem einen Schenkel 16 in eine Ausnehmung des Gehäusebodens eingesetzt und
arretiert. An dem anderen freien Schenkel 17 der Sehenkelfeder 15 ist mittels einer Buchse 19 die
Zugschnur 18 gemäß der Fig. 1, 3, 5 und 7 befestigt.
Dabei ist die Buchse 19 flachgedrückt und liegt plan an dem in die untere Gehäusehälfte 1 eingesetzten
Schaltrad 10 an und wirkt mit ihrer Seitenflanke mit den auf der oberen Stirnseite des Schaltrades 10
angeformten Rastnocken 14 zusammen. An der unteren Stirnseite des scheibenförmig ausgebildeten
Schaltrades 10 sind in Ringabschnitten aus Draht U-förmig ausgebildete Kontaktbrücken 11 eingesetzt,
die mit den die Schaltradscheibe 10 zungenförmig untergreifenden Kontaktarmen 3 kontaktgebend zusammenwirken.
Das Schaltrad 10 wirkt durch die mit einer axialen Druckkomponente versehene Schenkelfeder 15 mit ihren auf der unteren Stirnseite
angeformten Rastnocken 12 mit im Boden der unteren Gehäusehälfte 1 angeformten Rastnocken 13 zusammen,
wodurch das Schaltrad 10 in den jeweiligen Schaltstellungen fixiert wird.
Nach Anbringen der Kontaktarme 3 und einsetzen des Schaltrades 10 in die untere Gehäusehälfte 1
und Befestigen der Schenkelfeder 15 in der oberen Gehäusehälfte 2 können die Gehäusehälften nach
den Fig. 2 und J zusammengeklappt werden, wobei die der unteren Gehäusehälfte 1 angeformten Stifte
oder Zapfen 24 in Durchbräche 25 der oberen Gehäusehälfte 2 eingreifen. Dabei können die Stifte 24
in den Durchbrächen 25 unter Preßsitz eingedrückt werden, so daß die Gehäusehälften einwandfrei zu^
sammengehalten sind. Es können aber auch die Enden der Stifte oder Zapfen 24 nach dem Zusammenklappen
der Gehäusehälften 1 und 2 auf der
Außenseite der oberen Gehäusehälfte 2 durch Kaltoder Warmstauchen vernietet werden. Die Gehäusehälften
1 und 2 können auch in bekannter Weise durch angeformte Rastnasen, die in entsprechende
Rastausnehmungen der oberen Gehäusehälfte 2 verrasten, zusammengehalten werden. In F i g. 5 ist die
Verbindung der Gehäusehälften 1 und 2 durch angeformte Stifte oder Zapfen 24, die an ihrem Ende
vernietet sind, gezeigt. In dem zusammengebauten Zustand wird ein auf der oberen Stirnseite des
Schaltrades 10 angeformter Lagerzapfen von der Schenkelfeder 15 umgriffen und in einer Bohrung
der oberen Gehäusehälfte 2 gelagert.
Um zu verhindern, daß ein eingeführter Leitungsdraht 8 zu weit in die Anschlußklemme des Kontaktarmes
3 eingeführt wird und das Schaltrad 10 an einer Bewegung hindern könnte, sind, wie in Fig. 4
dargestellt, die seitlichen Ausnehmungen 4 mit entsprechenden Erweiterungen 9 versehen, in die nur
der Leitungsdraht 8 eingesteckt werden kann. Ferner sind an der oberen Gehäusehälfte 2 Zapfen 23 angeformt,
die hinter die Vierkantmuttern 7 greifen und bis auf die Kontaktarme 3 ragen, so daß hierdurch
ein zu weites Einführen der Leitungsdrähte 8 vermieden wird. Gleichzeitig dient der sich im Austrittsbereich
der aus dem Schaltergehäuse herauszuführenden Zugschnur 18 befindende Nocken 23 zur
Fixierung der Zugschnur 18 bei der Montage, wobei die Zugschnur 18 zusätzlich noch in eine Ausnehmung
22 der oberen Gehäusehälfte 2 eingeklemmt werden kann. Die Zugschnur 18 wird durch eine
Ausnehmung 29 der unteren Gehäusehälfte 1 aus dem Gehäuse herausgeführt. Innerhalb der Schaltraumausnehmung
der oberen Gehäusehälfte 2 ist ein Nocken 21 als Begrenzungsanschlag für den freien Schenkel 17 der Schenkelfeder 15 vorgesehen.
Für die Befestigung an einem Gerät kann das Schaltergehäuse mit einem Befestigungsbügel 27 versehen
werden, der mittels dem Schaltergehäuse angeformter Zapfen 26 befestigt ist. An Stelle der Befestigung
der Zugschnur 18 an dem freien Schenkel 17 der Schenkelfeder 15 mittels einer Buchse 19
kann, wie in F i g. 8 dargestellt, die Zugschnur auch unmittelbar an dem freien Schenkel 17 befestigt werden.
Hierzu ist der mit den Rastnocken 14 des Schaltrades 10 unmittelbar zusammenwirkende freie
Schenkel 17 der Schenkelfeder 15 an seinem Ende mit einer zweckmäßig angewinkelten Öse 20 versehen,
in der die Zugschnur 18 befestigt werden kann.
Die Erfindung ist nicht nur auf die dargestellten Beispiele beschränkt, sondern ist auch in anderem
Zusammenhang anwendbar. So ist beispielsweise die Ausbildung des kastenförmigen Gehäuses mit der
flachen Schaltradscheibe und den zungenartig ausgebildeten und angeordneten Kontaktarmen 3 bei einem
Drehschalter anwendbar, wobei zweckmäßig in der oberen Gehäusehälfte 2 anstatt der Schenkelfeder 15
ein mit dem Schaltrad 10 zusammenwirkendes Rastgesperre eingesetzt sein kann. Ebenso ist auch die
Ausbildung der Schenkelfeder 15 mit ihrem unmittelbaren Zusammenwirken des freien Schenkels 17 mit
dem Schaltrad 10 bei anderen Zugschaltersystemen in offenen Bauweise anwendbar.
Claims (9)
1. Elektrischer Zugschalter mit einem Schaltrad, das an seiner unteren Stirnseite eine Kontaktbrücke
trägt und auf seiner oberen Stirnseite mit Rastnocken versehen ist, die mit einem mit
der Zugschnur verbundenen, von einer Schenkelfeder rückführbaren Antrieb zusammenwirken,
und das mit weiteren Rastnocken zur Fixierung der Schaltstellungen mit ortsfest gehalterten Rastgliedern
zusammenwirkt und mit einem parallel zur Schaltradebene quergeteilten Gehäuse, das die
ortsfesten Lagerstellen für die Schenkelfeder, das Schaltrad und mindestens zwei selbstfedernde
Kontaktarme trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die nur die untere Stirnseite des
Schaltrades (10) untergreifenden Kontaktarme (3) als flache Zungen ausgebildet, in seitliche
Ausnehmungen (4) der unteren Gehäusehälfte (1) eingesetzt und hinter je einer Rastnase (5) unverrückbar
gefaßt sind, daß die Kontaktbrücken (11) in einem Ringabschnitt der unteren Stirnseite des
Schaltrades befestigt sind und daß das Rückdrehen des Schaltrades durch innerhalb des Ringbereiches
liegende Rastnocken (12) der unteren Stirnseite, die durch eine axiale Druckkomponente
der Schenkelfeder (15) gegen ihnen gegenüberliegende ortsfeste Rastnocken (13) der unteren
Gehäusehälfte gedrückt sind, sperrbar ist.
2. Elektrischer Zugschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusehälften
(1, 2) in an sich bekannter Weise durch ihnen angeformte Stifte, Zapfen, Rastnasen oder dergleichen
(24) unlösbar miteinander verbunden sind.
3. Elektrischer Zugschalter nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gehäusehälften (I3 2) durch ein Filmscharnier
(28) miteinander verbunden und nach Einlagerung der Schaltereinzelteile zusammengeklappt
und durch die Stifte, Zapfen, Rastnasen oder dergleichen (24) zusammengehalten sind.
4. Elektrischer Zugschalter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß als Kontaktbrücken U-förmig gebogene Drahtstücke (11) in dem Schaltrad (10) befestigt sind.
5. Elektrischer Zugschalter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kontaktarme (3) in die seitlichen Ausnehmungen (4) der unteren Gehäusehälfte
(1) eingeschoben sind.
6. Elektrischer Zugschalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußenden
der Kontaktarme (3) in einem Durchbruch von einer Anschlußschraube (6) durchdrungen sind,
die in eine in der unteren Gehäusehälfte (1) unverdrehbar gelagerte Vierkantmutter (7) einschraubbar
ist.
7. Elektrischer Zugschalter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß als Antrieb der freie Schenkel (17) der Schenkelfeder (15), an dem die Zugschnur
(18) befestigt ist, unmittelbar mit den Rastnocken (14) der oberen Stirnseite des Schaltrades
(10) zusammenwirkt.
8. Elektrischer Zugschalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugschnur (18)
mittels einer Buchse (19) an dem freien Schenkel (17) der Schenkelfeder (15) befestigt ist, wobei
die flachgedrückte Buchse plan an dem Schaltrad (10) anliegt und mit ihrer Seitenflanke mit den
Rastnocken (14) der oberen Stirnseite des Schaltrades zusammenwirkt.
9. Elektrischer Zugschalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugschnur (18)
unmittelbar in einer öse (20) des freien Schenkels (17) der Schenkelfeder (15) befestigt ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Publications (1)
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Also Published As
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