[go: up one dir, main page]

DE19983619B4 - Motorisierter Rollstuhl - Google Patents

Motorisierter Rollstuhl Download PDF

Info

Publication number
DE19983619B4
DE19983619B4 DE19983619T DE19983619T DE19983619B4 DE 19983619 B4 DE19983619 B4 DE 19983619B4 DE 19983619 T DE19983619 T DE 19983619T DE 19983619 T DE19983619 T DE 19983619T DE 19983619 B4 DE19983619 B4 DE 19983619B4
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wheels
motorized wheelchair
weight
drive wheel
wheelchair
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE19983619T
Other languages
English (en)
Other versions
DE19983619T1 (de
Inventor
Geoffrey R. Fernie
Gerald T. Griggs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sunny Brook & Women S College
Sunnybrook Health Sciences Centre
Original Assignee
Sunny Brook & Women S College
Sunnybrook Health Sciences Centre
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sunny Brook & Women S College, Sunnybrook Health Sciences Centre filed Critical Sunny Brook & Women S College
Publication of DE19983619T1 publication Critical patent/DE19983619T1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19983619B4 publication Critical patent/DE19983619B4/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • A61G5/04Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs motor-driven
    • A61G5/041Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs motor-driven having a specific drive-type
    • A61G5/043Mid wheel drive

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Handcart (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Abstract

Motorisierter Rollstuhl (10), welcher aufweist:
(a) ein in Längsrichtung verlaufendes Chassis (12), das ein Vorderende (20), ein Hinterende (22), einen dazwischen angeordneten zentralen Abschnitt und entgegengesetzte Seiten (24, 26) aufweist, die in Längsrichtung zwischen dem Vorderende (20) und dem Hinterende (22) verlaufen, sowie einen Sitz;
(b) mehrere drehbar angebrachte Räder (16), die um das Chassis (12) herum angeordnet sind, vor und hinter zumindest einem Antriebsrad (14), und in einer festen Entfernung unterhalb des Chassis (12) angebracht sind, um eine Ebene festzulegen;
(c) wobei das zumindest eine Antriebsrad (14), das unterhalb des zentralen Abschnitts angebracht ist, zwischen einer ersten Position oberhalb der Ebene und einer zweiten Position unterhalb der Ebene bewegbar ist, und das zumindest eine Antriebsrad (14) drehbar um eine Achse angebracht ist, die senkrecht zur Ebene verläuft; und
(d) ein Vorspannteil (90, 88), das dem zumindest einen Antriebsrad (14) zugeordnet ist, um das zumindest eine...

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen motorisierten Rollstuhl.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Herkömmlich weisen motorisierte Rollstühle, also Rollstühle mit Motorantrieb hinten zwei Antriebsräder und vorne zwei Lenkräder auf. Diese Rollstühle fahren in der Hinsicht wie ein Auto, daß sie sich um die Rückseite des Stuhls verschwenken. Daher sind derartige Rollstühle mit Motorantrieb im allgemeinen dazu ausgebildet, sich entweder entlang einer geraden Linie oder entlang einem gelenkten Kreisbogen zu bewegen, in gewisser Weise so wie ein Kraftfahrzeug. Sie benötigen einen beträchtlichen Abbiegeradius, und wie bei einem Auto müssen viele Manöver durch Rückwärtsfahren ausgeführt werden. Darüber hinaus neigen diese Stühle dazu, Traktion auf Gefällen zu verlieren, da die hinteren Antriebsräder entlastet werden.
  • Wenn der Rollstuhl umgesteuert werden soll, zur Bewegung aus einer festen Position in eine vollständig neue Richtung, ist es üblicherweise erforderlich, komplizierte Abbiegemanöver durchzuführen, in gewisser Weise ähnlich dem Abbiegen entlang drei Punkten, das gelegentlich in Betrieb eines Kraftfahrzeugs durchgeführt wird. Die Manöver benötigen relativ viel Raum, und viele enge Räume müssen rückwärts angefahren werden, ähnlich wie bei einem Auto, das rückwärts in eine Parklücke fährt. Diese komplizierten Manöver sind manchmal für behinderte Personen schwierig auszuführen.
  • Es gibt einige Stühle mit Motorantrieb, bei denen die angetriebenen Antriebsräder vorn angeordnet sind. Allerdings benötigen diese Stühle ebenfalls einen großen Abbiegeradius, und verlieren ihre Traktion beim Bergauffahren.
  • Darüber hinaus treten bei vorhandenen Rollstühlen mit Motorantrieb häufig Schwierigkeiten bei der Überquerung unebenen Geländes auf, oder beim Fahren entlang einer Steigung oder einem Gefälle, beispielsweise einer Rollstuhlrampe, und können sie Traktion einbüßen und/oder bis zu dem Punkt instabil werden, an welchem sie umkippen.
  • Infolge dieser Schwierigkeiten wurden Rollstühle so konstruiert, daß die Antriebsfeder zum Zentrum des Stuhls hin (also zwischen den vorderen Lenkrädern und den hinteren Lenkrädern) angeordnet werden. Im allgemeinen arbeiten diese Stühle, die als Mittenradantriebsstühle bekannt sind, so, daß nur vier der sechs Räder in Berührung mit dem Boden stehen. Die Antriebsräder sind entweder vor oder hinter dem Schwerpunkt des Stuhls angeordnet, wobei der Stuhl entweder auf den vorderen oder den hinteren Lenkrädern im Gleichgewicht ist. Um das Umkippen des Stuhls auf Gefällen oder während der Beschleunigung oder Verzögerung zu verhindern, ist ein zusätzliches Radpaar vor oder hinter den Antriebsrädern vorgesehen, als Kippverhinderungsvorrichtung. Diese Kippverhinderungsräder sind etwas oberhalb des Bodens angeordnet.
  • Diese Mittenradantriebsstühle gelangen in den Ruf, instabil zu sein, da im Betrieb die Stühle beträchtlich krängen, wenn der Stuhl auf seine Kippverhinderungsräder aufstößt. Darüber hinaus ermöglichen sie keine optimale Manövrierbarkeit, da die Antriebsräder nicht unter dem Zentrum des Stuhls (also im Schwerpunkt) angeordnet sind. Da die Kippverhinderungsräder im allgemeinen nicht als Lenkräder ausgebildet sind, werden sie darüber hinaus bei einigen Manövern entlang dem Boden gezogen.
  • Im US-Patent Nr. 5,445,233 (Fernie et al) beschrieb der Anmelder eine neue Mittenradkonstruktion für einen motorisierten Rollstuhl. Dieser Rollstuhl verwendete ein Paar von Antriebsrädern, die zentral unterhalb des Sitzes des Stuhls angebracht waren, und vier freilaufende Stabilisierräder, die an jeder der vier Ecken der Basis des Stuhls angeordnet waren. Um den Stuhl so zu stabilisieren, daß er über unebene Oberflächen fährt, waren die Antriebsräder drehbar auf einer Welle an einer festen Position unterhalb des Sitzes des Stuhls angebracht. Die freilaufenden Räder waren auf einem Kragen angebracht, so daß sie sich in Vertikalrichtung auf der Welle bewegen konnten. Die Freilaufräder wurden in Berührung mit dem Boden durch eine Feder gezwungen, die um die Welle herum angebracht war. Wenn beispielsweise der Rollstuhl von Fernie et al in Vorwärtsrichtung fuhr, und auf unebenen Grund gelangte, konnten sich die Vorderräder nach oben oder unten um die Welle verschwenken, während sichergestellt wurde, daß die Antriebsräder weiterhin Berührung mit dem Boden hielten. Die Feder würde ständig die Freilaufräder in Eingriff mit dem Boden drücken, um den Rollstuhl zu stabilisieren, und hierdurch ein Umkippen des Rollstuhls zu verhindern.
  • Ein Nachteil bei dieser Vorgehensweise bestand darin, daß die Freilaufräder sich von vorn nach hinten und/oder von einer Seite zur anderen verschoben, wenn eine Person sich in den Rollstuhl setzte oder aus ihm aufstand. Hierdurch wurde das Gefühl hervorgerufen, daß der Rollstuhl instabil war, was bei einer behinderten Person Bedenken auslösen könnte. Dies war unerwünscht, da Mittenradantriebsstühle in den Ruf gelangten, instabil zu sein.
  • Um es dem Insassen des Stuhls zu ermöglichen, Gegenstände zu erreichen, die auf einem niedrigen Regal oder auf dem Boden liegen, wies der Stuhl eine Welle auf, die zwei teleskopartige Muffen hatte. Eine der Muffen war mit dem Sitz des Stuhls verbunden, und die andere war mit den Antriebsrädern verbunden. Ein Motor wurde dazu verwendet, eine der Teleskopmuffen auszufahren oder einzufahren, wodurch der Sitz des Stuhls angehoben oder abgesenkt wurde. Zwar wurde durch diese Konstruktion das Ziel erreicht, daß eine Person Gegenstände in niedriger Höhe erreichen konnte, jedoch weist sie verschiedene Nachteile auf. Erstens erforderte sie den Einsatz komplizierter Getriebe und den Einbau eines weiteren Motors in die Konstruktion des Rollstuhls. Hierdurch waren zusätzliche Teile vorhanden, die verschleißen und möglicherweise ausfallen konnten. Darüber hinaus führten diese Teile zu einem wesentlichen Kostenanstieg bei dem Rollstuhl, und schränkten so die Möglichkeit für einige behinderte Personen ein, den Rollstuhl zu erwerben.
  • Aus der EP 0 820 749 A1 ist ein motorisierter Rollstuhl mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 bekannt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein motorisierter Rollstuhl mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 zur Verfügung gestellt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Bei einer Ausführungsform sind zwei Antriebsräder vorgesehen, von denen jedes durch einen Motor angetrieben wird. Das zumindest eine Antriebsrad haltert einen Hauptanteil des Gewichts des Rollstuhls und des unbesetzten Sitzes. Das zumindest eine Antriebsrad kann mindestens 75% des Gewichts des Rollstuhls und des unbesetzten Sitzes abfangen, vorzugsweise mehr als 85%, noch bevorzugter mehr als 90%, und am bevorzugtesten etwa 95%.
  • Bei einer anderen Ausführungsform haltern, wenn eine Person in einem an dem Rollstuhl befestigten Sitz sitzt, die drehbar angebrachten Räder einen Hauptanteil des Gewichts der Person. Vorzugsweise wird das Gewicht der Person gleichmäßig zwischen den drehbar angebrachten Rädern aufgeteilt.
  • Bei einer anderen Ausführungsform umfassen die drehbar angebrachten Räder ein Paar von Vorwärtsrädern, und wenn eine Person mit mittlerem Gewicht in einem an dem Rollstuhl angebrachten Sitz sitzt, haltern die beiden vorderen, drehbar angebrachten Räder bis zu 25% des Gewichts der Person.
  • Der Rollstuhl kann weiterhin Batterien aufweisen, die in einem vorderen und hinteren Abteil angeordnet sind, wobei das Gewicht der Batterien im wesentlichen gleichmäßig zwischen dem vorderen und dem hinteren Abteil verteilt wird.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Konstruktion besteht darin, daß sie einen stabilen, ein niedriges Profil aufweisenden Rollstuhl zur Verfügung stellt. Der Rollstuhl ist daher nicht nur dann stabil, wenn ein Benutzer in den Stuhl gelangt oder diesen verläßt, sondern auch dann, wenn der Stuhl über unterschiedlichen Untergründen in Betrieb ist. Darüber hinaus hält der Rollstuhl eine zufriedenstellende Stabilität und Traktion aufrecht, wenn er sich eine Rampe herauf oder herunter bewegt. Dies ist besonders wesentlich, wenn auf unebenem Boden gefahren wird (beispielsweise auf einer holprigen Straße), oder eine Steigung oder ein Gefälle befahren wird (beispielsweise eine Rampe in ein Haus oder in Gebäude, insbesondere wenn es erforderlich ist, entweder nach links oder nach rechts abzubiegen, während man die Rampe herauffährt).
  • Weiterhin ist angesichts der niedrigen Höhe von Vans der Rollstuhl besonders geeignet für eine Person, die befähigt ist, ein Kraftfahrzeug zu fahren, da der Rollstuhl einfach in einen Van hineingelangen, sich durch diesen bewegen, und diesen verlassen kann, der für eine behinderte Person ausgerüstet wurde.
  • Besonders wesentlich ist es, daß selbst bei dem niedrigen Profil der motorisierte Rollstuhl besonders gut dazu angepaßt ist, ausreichende Leistung für die Antriebsräder bereitzustellen. Die Batterieabteile, die vorn und hinten angeordnet sind, sind ausreichend groß, um vier gekapselte Bleisäurebatterien des Typs UI aufzunehmen (12 V, annähernd 35 Ah). Die Batterien können so geschaltet sind, daß sie annähernd 70 Ah Energie bei 24 V liefern. Dies ist beträchtlich mehr als die Batterieleistung, die typischerweise für Rollstühle zur Verfügung gestellt wird, die momentan im Markt erhältlich sind, nämlich 50 A/h bei 24 V oder weniger.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Diese und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden noch besser aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung deutlich. Es zeigt:
  • 1 eine Perspektivansicht des motorisierten Rollstuhls gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Seitenansicht des motorisierten Rollstuhls von 1;
  • 3 eine Perspektivansicht des motorisierten Rollstuhls von 1, wobei die oberen Platten abgenommen sind;
  • 4 einen Querschnitt entlang der Linie 4-4 von 1;
  • 5 eine Perspektivansicht der Zugmaschine für den in 4 gezeigte motorisierten Rollstuhl; und
  • 6 einen Querschnitt entlang der Linie 6-6 von 4.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Wie in 1 gezeigt ist, weist der motorisierte Rollstuhl 10 ein Chassis 12 auf, Antriebsräder 14, und Freilaufräder 16.
  • Das Chassis 12 weist ein Vorderende 20 auf, ein Hinterende 22, eine erste gegenüberliegende Seite 24, die zwischen dem Vorderende und dem Hinterende 20 bzw. 22 verläuft, eine zweite gegenüberliegende Seite 26, die zwischen dem Vorderende und dem Hinterende 20 bzw. 22 verläuft, eine Oberseite 28, und eine Unterseite 30 (sh. 4).
  • Ein Sitz (nicht gezeigt) kann auf der oberen Oberfläche 28 angebracht werden, auf irgendeine Art und Weise, die im Stand der Technik bekannt ist. Vorzugsweise ist der Sitz, der an dem Stuhl angebracht ist, ein Sitz für einen Rollstuhl, so daß im zusammengebauten Zustand die Einheit einen Rollstuhl bildet. Der motorisierte Rollstuhl 10 ist besonders zum Einsatz in der Industrie angepaßt, da er einfach so angepaßt werden kann, daß er jeden vorhandenen Rollstuhlsitz oder dergleichen aufnimmt. Das Vorderende 20 wird durch die Richtung festgelegt, in welche eine Person blickt, wenn sie in dem Stuhl sitzt, der an dem Rollstuhl angebracht ist.
  • Das Chassis 12 kann aus jeder speziellen Konstruktion bestehen, welche die erforderliche Festigkeit zur Verfügung stellt, um eine Person zu haltern, wenn diese in einem Sitz oder Stuhl sitzt, der an dem motorisierten Rollstuhl 10 befestigt ist. Zum Beispiel kann das Chassis 12 aus einer Gruppe von Metallblechteilen hergestellt werden, die beispielsweise durch einen Stanzvorgang oder dergleichen hergestellt werden. Diese Metallblechteile können auf irgendeine, im Stand der Technik bekannte Art zusammengebaut werden, um das Chassis 12 auszubilden. Alternativ hierzu kann das Chassis 12 aus hochfesten Materialien hergestellt werden, beispielsweise aus hochfestem Kunststoff, mit Kohlenstoff verstärkten Verbundmaterialien, und anderen ähnlichen Materialien, die in der Industrie bekannt sind. Daher können verschiedene Herstellungsverfahren zur Herstellung und zum Zusammenbau des Chassis 12 eingesetzt werden. Die bevorzugten Verfahren verwenden eine dünnwandige Konstruktion, um den Innenraum des Chassis 12 zu maximieren, und so die verschiedenen Bauteile aufzunehmen, die nachstehend erläutert werden.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform sind mehrere drehbar angebrachte Räder 16 um das Chassis herum angeordnet, und in einer festen Entfernung unterhalb des Chassis angebracht. Freilaufräder 16 sind so angeordnet, daß eine stabile Basis für das Chassis 12 zur Verfügung gestellt wird, wenn eine Person in den Rollstuhl hineingelangt oder diesen verläßt. Ein Freilaufrad ist vorzugsweise in der Nähe jeder Ecke des Rollstuhls 10 vorgesehen.
  • Die Freilaufräder 16 können an dem Chassis 12 mit Hilfe von Stützen 32 angebracht sein. Ein Paar von Stützen 42 ist vorzugsweise auf jeder gegenüberliegenden Seite 24, 26 angeordnet, und so beabstandet, daß die Stützen neben dem Vorderende und dem Hinterende 20 bzw. 22 liegen. Die Stütze 32 weist einen in Vertikalrichtung verlaufenden, zentralen Abschnitt 34 auf, der zwischen einem oberen und einem unteren Arm 36 bzw. 38 angeordnet ist, und an einer der Seiten 24, 26 durch irgendeine im Stand der Technik bekannte Vorrichtung befestigt ist, beispielsweise Schrauben, Nieten, Schweißen und dergleichen. Ein Abstandsstück 46 ist an den Armen 36 und 38 befestigt, weist an jedem Ende eine Senkbohrung auf, um an jedem Ende ein Lager aufzunehmen.
  • Freilaufräder 16 sind drehbar auf der Achse 40 angebracht. Die Achse 40 ist in einer U-förmigen Stütze 42 angebracht. Eine Welle 44 ist an der U-förmigen Stütze 42 befestigt, und weist eine Schulter (nicht gezeigt) auf, zum Anstoßen gegen die untere Lauffläche des unteren Lagers. Um das Rad 16 drehbar auf der Stütze 32 anzubringen, erstreckt sich die vertikal verlaufenden Welle 44 von der U-förmigen Stütze 32 nach oben durch eine Öffnung, die im unteren Arm 38 vorgesehen ist, durch das Abstandsstück 46, und durch eine Öffnung, die in dem oberen Arm 36 vorgesehen ist. Die Welle 44 kann verriegelt in ihrer Position durch irgendeine Vorrichtung gehalten werden, die im Stand der Technik bekannt ist, beispielsweise eine Halteschraube, eine Halte-Beilagscheibe, oder die Welle 44 kann mit einem Gewindeende versehen sein, um eine Mutter oder dergleichen aufzunehmen. Daher kann sich jedes Rad 16 unabhängig drehen, und einem Weg folgen, der durch die Antriebsräder 14 vorgegeben wird.
  • Es wird deutlich, daß mehr als vier Räder 16 frei drehbar am Chassis 12 angebracht sein können. Weiterhin wird deutlich, daß jedes der vier Räder 16 innerhalb des Umfangs des Chassis 12 angeordnet sein kann. Beispielsweise kann eine (nicht dargestellte) Ausnehmung im Boden 30 vorgesehen sein, um drehbar die Welle 44 oder eine Stütze 32 aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, daß jede im Stand der Technik bekannte Vorrichtung dazu verwendet werden kann, die Räder 16 drehbar am Chassis 12 anzubringen.
  • Wie in 1 gezeigt ist, weist die Oberseite 28 eine zentrale obere Platte 50, eine vordere obere Platte 52 und eine hintere obere Platte 54 auf. Es wird darauf hingewiesen, daß die Oberseite 28 auch nur aus einer einzigen Platte bestehen kann. Darüber hinaus kann die obere Platte, oder können die oberen Platten an dem Chassis 12 durch jede im Stand der Technik bekannte Vorrichtung befestigt sein. Beispielsweise ist, wie in 1 gezeigt, die obere zentrale Platte 50 an ihrem Ort durch mehrere Schrauben 56 festgelegt.
  • In 3 wurden die obere zentrale Platte 50 und die vordere und hintere obere Platte 52 bzw. 54 entfernt, um den Innenaufbau des Chassis 12 zu zeigen. Das Chassis 12 weist ein vorderes Abteil 60 auf, ein zentrales Abteil 62, und ein hinteres Abteil 64 (sh. auch 4). Diese Abteile bilden ausreichend Aufnahmeraum für die elektronischen Motorsteuerungen für die Basis 10 und auch für die Batterien zur Versorgung des Motors für die Basis 10. Beispielsweise können bei der bevorzugten Ausführungsform zwei Batterien 66 in dem vorderen Abteil 60 angeordnet sein, und zwei Batterien 66 in dem hinteren Abteil 64.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Konstruktion besteht darin, daß jedes Abteil 60 und 64 ausreichend groß ist, um zwei momentan erhältliche Batterien aufzunehmen, die ausreichend Energie für den Motor für die Antriebsräder zur Verfügung stellen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Größe und Art der Batterie, die in dem Abteil 60 und 64 aufgenommen wird, unterschiedlich sein kann, abhängig von der Verfügbarkeit am Markt, und der Leistung, die an den Motorantrieb der Räder 14 geliefert werden soll. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Weiterentwicklung der Batterietechnik eine erhöhte Anzahl an kleineren Batterien, die noch mehr Leistung abgeben können, im Abteil 60 und 64 angeordnet werden kann.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß jede Batterie 66 relativ schwer ist. Beispielsweise kann eine Batterie 66 ein Gewicht in der Größenordnung von 25 Pfund aufweisen. Jedes der vorderen und hinteren Abteile 60 bzw. 64 kann daher einen Aufnahmeraum für Batterien mit 50 Pfund zur Verfügung stellen. Hierdurch kann das Gewicht der Batterien gleichmäßig zwischen dem Vorderende 20 und der Basis 10 und dem Hinterende 22 der Basis 10 verteilt werden.
  • Die Zugmaschine 70, die in 5 gezeigt ist, ist so in dem Rollstuhl 10 angebracht, wie dies in 4 gezeigt ist. Daher sind die Antriebsräder 14 zentral bei dem Rollstuhl 10 zwischen dem Vorderende 20 und dem Hinterende 22 angeordnet, und praktisch unmittelbar unterhalb der Person, wenn diese in dem Stuhl sitzt, der an dem Rollstuhl 10 angebracht ist.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die Zugmaschine 70 ein oberes Gehäuse 72 auf, das eine obere Platte 74 und eine untere Platte 76 umfaßt. Die obere Platte 74 kann an der unteren Platte 76 durch jede im Stand der Technik bekannte Vorrichtung befestigt sein, beispielsweise durch Schrauben 78 (sh. 3). Das obere Gehäuse 72 wird dazu verwendet, die Zugmaschine 70 im zentralen Abteil 62 zu befestigen. Daher kann das zentrale Abteil 62 mit zwei querverlaufenden Halterungsteilen 80 versehen sein, auf welchen das obere Gehäuse 72 durch jede im Stand der Technik bekannte Vorrichtung befestigt werden kann, beispielsweise Schrauben.
  • Die Halterungswelle für die Antriebsräder 14 erstreckt sich vom oberen Gehäuse 72 aus nach unten. Die Antriebsräder 14 sind unterhalb des Gehäuses 72 angebracht, und werden so vorgespannt, daß sie ihren Eingriff mit dem Boden beibehalten, auf welchem sich der Rollstuhl 10 befindet. Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Räder 14 auf einer Teleskopwelle angebracht, die vorgespannt ist, beispielsweise durch eine Feder, so daß sie den Boden berührt. Es wird darauf hingewiesen, daß andere Aufhängungsvorrichtungen zum Vorspannen von Rädern 14 in die Bodenberührungsposition, die in 4 gezeigt ist, verwendet werden können, einschließlich beispielsweise vorgespannter Streben oder Aufhängungsarme.
  • Die Antriebsräder 14 sind so vorgespannt, daß sie einen beträchtlichen Anteil des Gewichts eines besetzten Stuhls empfangen, wenn dieser auf dem Rollstuhl 10 angebracht ist. Beispielsweise kann das Gewicht des Rollstuhls 10, einschließlich der Batterien, des Motorantriebs für die Räder 14, und eines auf dem Rollstuhl 10 angebrachten Stuhls in der Größenordnung von etwa 100 kg liegen. Ein beträchtlicher Anteil dieses Gewichts wird durch die Antriebsräder 14 gehaltert. Bei der bevorzugten Ausführungsform können die Antriebsräder 14 75% dieses Gewichtes halten, bevorzugt mehr als 85% dieses Gewichtes, besonders bevorzugt mehr als 90% dieses Gewichtes, und am bevorzugtesten etwa 95% dieses Gewichtes. Hieraus wird deutlich, daß die Freilaufräder 16 kein großes Gewicht eines unbesetzten Stuhls haltern, sondern in Bodenberührung stehen. Wenn eine Person in dem Stuhl sitzt, wird infolge des Vorspannteils das Gewicht der Person verteilt, vorzugsweise gleichmäßig, unter den Freilaufrädern 16. Infolge des Zusammendrückens der Freilaufräder kann ein gewisser Anteil dieses Gewichts von den Antriebsrädern 14 gehaltert werden. Allerdings kann der Gewichtsanteil der Person, der von den Antriebsrädern 14 gehaltert wird, minimal sein (beispielsweise in der Größenordnung von 5% bis 10% oder weniger). Jeder Anteil dieses Gewichts, der von den Antriebsrädern gehaltert wird, wäre positiv, da hierdurch die Traktion zwischen den Antriebsrädern 14 und dem Boden erhöht würde.
  • Ein typischer erwachsener Mann kann in der Größenordnung von 100 kg wiegen. Unter Vernachlässigung mechanischer Verluste haltern die Freilaufräder 16 daher im wesentlichen dieses gesamte Gewicht, während die Antriebsräder 14 im wesentlichen das Gesamtgewicht des unbesetzten Stuhls haltern (ebenfalls etwa 100 kg). Wenn das Gewicht der Person gleichmäßig unter den vier Freilaufrädern 16 aufgeteilt wird, dann haltern das vordere Paar der Freilaufräder 16 und das hintere Paar der Freilaufräder 16 jeweils annähernd 50 kg, während das zentrale Antriebsrad annähernd 100 kg haltert. Daher werden etwa 25% des Gewichts des beladenen Rollstuhls durch jedes der vorderen und hinteren Paare der Freilaufräder 16 gehaltert, und werden 50% des Gewichts des beladenen Rollstuhls durch die Antriebsräder 14 gehaltert.
  • Diese Anordnung weist spezielle Vorteile auf. Erstens stellt das durch die Antriebsräder 14 gehalterte Gewicht sicher, daß die Antriebsräder in Berührung mit dem Boden bleiben. Wenn die Oberfläche, über welche der Rollstuhl fährt, ihre Höhe ändert, läßt es das Vorspannteil zu, daß die Antriebsräder nach oben hin einfahren, oder nach unten hin ausfahren, um so dem Profil des Bodens zu folgen. Hierdurch wird die dynamische Stabilität des Stuhls verbessert, selbst wenn er sich in Bewegung befindet, da etwa die Hälfte oder mehr des Gewichts eines beladenen Rollstuhls durch die zentral angeordneten Antriebsräder 14 gehaltert wird. Hierdurch werden beträchtliche Vorteile zur Verfügung gestellt, einschließlich einer verbesserten Traktion durch die Antriebsräder 14, wenn ein Rollstuhl 10 eine geneigte Ebene herauf- oder herunterfährt, beispielsweise eine Rampe für eine behinderte Person.
  • Weiterhin wird bei einem typischen Rollstuhl annähernd 40% bis 60% des Gewichts eines belasteten Rollstuhls durch das vordere Paar der Räder gehaltert. Bei der Konstruktion gemäß der vorliegenden Erfindung wird nur etwa 25% des Gewichts eines beladenen Rollstuhls durch das vordere Paar der Räder gehaltert (oder weniger, wenn die Person leichter ist, beispielsweise eine erwachsene Frau, die 50 bis 60 kg wiegen kann). Trotz der Tatsache, daß das vordere Paar der Freilaufräder 16 an seinem Ort in Bezug zum Boden 30 des Rollstuhls 10 festgelegt ist, kann sich daher das vordere Paar der Freilaufräder 16 nach oben bewegen, um über Buckel und niedrige Randsteine zu fahren, beispielsweise solche am Beginn einer Rampe. Das verringerte Gewicht, das von den Rädern 16 gehaltert wird, im Vergleich zu denselben Rädern bei einem typischen Rollstuhl, führt dazu, daß ein derartiger Rollstuhl einfacher über unebenes Gelände gelangen kann.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß bei weichem Boden, beispielsweise Gras, es weniger wahrscheinlich ist, daß die Vorderräder 16 sich in den Boden eingraben, was zum Steckenbleiben des Rollstuhls führt.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform ist eine zentrale Wellenhalterung 82 unterhalb des oberen Gehäuses 72 (vgl. die 4 bis 6) vorgesehen, um ein Halterungsteil zur Aufnahme der Teile zur Verfügung zu stellen, welche die teleskopartige Vertikalbewegung der Antriebsräder 14 ermöglichen. Zentral innerhalb der zentralen Wellenhalterung 82 ist eine Halterung 86 zur Aufnahme einer Keilbuchse 84 angeordnet. Die Keilbuchse 84 weist eine zentrale Öffnung zur Aufnahme einer Keilwelle 88 auf. Die Keile der Buchse 84 sind so angeordnet, daß sie zu Teilen passen, die in der Welle 88 vorgesehen sind, damit sich die Welle 88 nach oben oder unten in Bezug auf das obere Gehäuse 72 bewegen kann. Auf diese Weise ist die Welle 88 drehfest in der zentralen Wellenhalterung 82 angebracht. Fachleute auf diesem Gebiet wissen, daß andere Mechanismen dazu verwendet werden können, die Welle 88 drehfest in Bezug auf die Halterung 82 anzubringen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß es bei einigen Ausführungsformen wünschenswert sein kann, einen Mechanismus vorzusehen, der es gestattet, daß sich die Welle 88 in Bezug auf das obere Gehäuse 72 dreht, wie dies in Fernie et al beschrieben wird, und durch Bezugnahme in die vorliegende Anmeldung eingeschlossen wird.
  • Die Feder 90 ist zentral innerhalb der Keilwelle 88 so angeordnet, daß sie die Antriebsräder 14 in die Bodenberührungsposition vorspannt. Wie in 4 gezeigt ist, ist die Feder 90 in dem hohlen Kern 92 der Keilwelle 88 angeordnet, und erstreckt sich vom Boden 94 des hohlen Kerns 92 aus nach oben, um in Eingriff mit der unteren Oberfläche der oberen Platte 74 zu gelangen. Hierdurch wird die Spannung in der Feder 90 aufrecht erhalten, und werden die Antriebsräder 14 nach unten gedrückt. Es wird darauf hingewiesen, daß dann, wenn die Feder 90 eine zu große Zugkraft ausübt, sich die Antriebsräder 14 nach unten, und zwar unterhalb der Ebene erstrecken, die durch die Freilaufräder 16 festgelegt wird, und daher die Freilaufräder 16 keine stabile Plattform für den Rollstuhl 10 ausbilden. Daher übt die Feder 90 eine ausreichende Zugkraft aus, so daß das Antriebsrad 14 und das Freilaufrad 16 in Bodenberührung gelangen, während der Rollstuhl 10 ortsfest ist, wobei vorzugsweise nur ein minimaler Anteil des Gewichts durch die Freilaufräder 16 gehaltert wird.
  • Die Antriebsräder 14 können durch jeden im Stand der Technik bekannten Motor angetrieben werden. Wie aus 4 hervorgeht, weist der Boden 30 des Chassis 12 einen ausgenommenen, zentralen Abschnitt 100 auf, um so einen Hohlraum 102 auszubilden, der unterhalb des ausgenommenen Abschnitts 100 liegt, in welchem der Motorantrieb für das Antriebsrad 14 aufgenommen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, daß durch Verlängerung der gegenüberliegenden Seiten 24, 26 der gesamte Motorantrieb für die Räder 14 innerhalb des Chassis 12 vorhanden sein kann, oder nur ein Teil des Motorantriebs.
  • Gemäß 5 ist die Keilwelle 88 auf der unteren Wellenhalterung 104 angebracht. Vorzugsweise ist jedes der Antriebsräder 14 mit einem Motor verbunden, so daß sie sich unabhängig im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn drehen können. Daher ist vorzugsweise ein Motor 106 für jedes Antriebsrad 14 vorgesehen. Jeder Motor 106 kann zum Antrieb an ein Verteilergetriebe 108 angeschlossen sein, welches eine zugeordnete Achse 110 aufweist. Das Antriebsrad 14 ist drehfest so auf der Achse 110 angebracht, daß es sich mit der Achse 110 dreht. Die Motoren 106 können in einem Winkel nach oben gegenüber der Horizontalrichtung angeordnet sein, so daß sie sich in den Hohlraum 102 zurückziehen. Weiterhin kann durch Anordnung der Motoren 106 in einem Winkel nach oben die Wahrscheinlichkeit verringert werden, daß die Motoren 106 durch Bodenberührung oder Gegenstände auf der Oberfläche beschädigt werden.
  • Damit beide Antriebsräder bei unterschiedlichem Grund in Bodenberührung bleiben können, sind die Antriebsräder 14 vorzugsweise so angebracht, daß sie sich in einer Ebene quer zur Bewegungsrichtung des Rollstuhls 10 verschwenken können. Wie in 5 gezeigt ist, kann die Wellenhalterung 104 schwenkbar um die Achse 88 herum mit Hilfe eines Drehzapfens 112 angelenkt sein. Wenn sich der Rollstuhl 10 über einen unebenen Grund bewegt, kann sich daher ein Antriebsrad 14 nach oben bewegen, während sich das andere nach unten bewegen kann, ohne Traktion oder ohne wesentliche Traktion.
  • Fachleute auf diesem Gebiet werden merken, daß eine unterschiedliche Anzahl an Antriebsrädern 14 vorgesehen sein kann. Darüber hinaus können, falls gewünscht, die beiden Antriebsräder von einem einzigen Motor 106 betätigt werden, so daß sie sich immer beide in derselben Richtung drehen.

Claims (11)

  1. Motorisierter Rollstuhl (10), welcher aufweist: (a) ein in Längsrichtung verlaufendes Chassis (12), das ein Vorderende (20), ein Hinterende (22), einen dazwischen angeordneten zentralen Abschnitt und entgegengesetzte Seiten (24, 26) aufweist, die in Längsrichtung zwischen dem Vorderende (20) und dem Hinterende (22) verlaufen, sowie einen Sitz; (b) mehrere drehbar angebrachte Räder (16), die um das Chassis (12) herum angeordnet sind, vor und hinter zumindest einem Antriebsrad (14), und in einer festen Entfernung unterhalb des Chassis (12) angebracht sind, um eine Ebene festzulegen; (c) wobei das zumindest eine Antriebsrad (14), das unterhalb des zentralen Abschnitts angebracht ist, zwischen einer ersten Position oberhalb der Ebene und einer zweiten Position unterhalb der Ebene bewegbar ist, und das zumindest eine Antriebsrad (14) drehbar um eine Achse angebracht ist, die senkrecht zur Ebene verläuft; und (d) ein Vorspannteil (90, 88), das dem zumindest einen Antriebsrad (14) zugeordnet ist, um das zumindest eine Antriebsrad so vorzuspannen, dass es in Eingriff mit einer Oberfläche gelangt, auf welcher sich der motorisierte Rollstuhl (10) befindet, wodurch das Vorspannteil (90, 88) zulässt, dass das zumindest eine Antriebsrad (14) dem Profil der Oberfläche folgen kann, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Antriebsrad (14) zumindest 75% des Gewichts des Rollstuhls (10) abfängt, wenn der Sitz unbesetzt ist.
  2. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, bei welchem zwei Antriebsräder (14) vorgesehen sind.
  3. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, bei welchem, wenn eine Person in dem Sitz sitzt, die drehbar angebrachten Räder (16) einen Hauptanteil des Gewichts der Person haltern.
  4. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 3, bei welchem das Gewicht der Person gleichmäßig zwischen sämtlichen drehbar angebrachten Rädern (16) aufgeteilt wird.
  5. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, bei welchem die drehbar angebrachten Räder (16) ein Paar von Vorderrädern und ein Paar von Hinterrädern umfassen, und dann, wenn eine Person in dem am motorisierten Rollstuhl (10) angebrachten Sitz sitzt, jedes drehbar angebrachte Rad (16) etwa 25% des Gewichts der Person haltert.
  6. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, bei welchem, wenn eine Person in dem Sitz sitzt, die drehbar angebrachten Räder (16) im Wesentlichen das gesamte Gewicht der Person haltern.
  7. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, bei welchem das zumindest eine Antriebsrad zumindest 95% des Gewichts des motorisierten Rollstuhls (10) haltert, wenn der motorisierte Rollstuhl unbesetzt ist.
  8. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, bei welchem das zumindest eine Antriebsrad (16) zumindest 90% des Gewichts des motorisierten Rollstuhls (10) haltert, wenn der motorisierte Rollstuhl unbesetzt ist.
  9. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, welcher weiterhin Batterien (66) aufweist, die in einem vorderen Abteil (60) und einem hinteren Abteil (64) angeordnet sind, wobei das Gewicht der Batterien (66) im Wesentlichen gleichmäßig zwischen dem vorderen Abteil (60) und dem hinteren Abteil (64) verteilt ist.
  10. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 1, bei welchem das zumindest eine Antriebsrad (14) nur einen geringeren Anteil des Gewichts einer Person haltert, wenn diese in dem Rollstuhl sitzt.
  11. Motorisierter Rollstuhl nach Anspruch 2, bei welchem zwei Antriebsräder (14) vorgesehen sind, von denen jedes durch einen Motor angetrieben wird.
DE19983619T 1998-10-06 1999-09-23 Motorisierter Rollstuhl Expired - Fee Related DE19983619B4 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
CA2,249,515 1998-10-06
CA002249515A CA2249515A1 (en) 1998-10-06 1998-10-06 Motorized chair base
PCT/CA1999/000866 WO2000019958A1 (en) 1998-10-06 1999-09-23 Motorized chair base

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE19983619T1 DE19983619T1 (de) 2003-04-03
DE19983619B4 true DE19983619B4 (de) 2009-10-01

Family

ID=4162881

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19983619T Expired - Fee Related DE19983619B4 (de) 1998-10-06 1999-09-23 Motorisierter Rollstuhl

Country Status (5)

Country Link
EP (1) EP1119330A1 (de)
AU (1) AU5724399A (de)
CA (1) CA2249515A1 (de)
DE (1) DE19983619B4 (de)
WO (1) WO2000019958A1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102016100662A1 (de) * 2016-01-15 2017-07-20 Otto Bock Mobility Solutions Gmbh Elektrorollstuhl

Families Citing this family (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
NL1012764C1 (nl) * 1999-08-02 1999-09-14 Tripuck Bv Constructie dienende als onderstel en wielophanging voor elektrisch voortbewogen vervoersmiddelen.
US7896394B2 (en) 2005-08-18 2011-03-01 Sunrise Medical Hhg, Inc. Midwheel drive wheelchair with independent front and rear suspension
US8280561B2 (en) 2008-09-09 2012-10-02 University Health Network Powered wheelchair
US8851214B2 (en) 2010-07-15 2014-10-07 Permobil Ab Electric mid-wheel drive wheelchair
CN107997890B (zh) * 2017-12-27 2023-12-05 乔鲁军 医用轮椅

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5445233A (en) * 1994-08-04 1995-08-29 Fernie; Geoffrey R. Multi-directional motorized wheelchair
EP0820749A1 (de) * 1996-07-22 1998-01-28 Schweizerische Eidgenossenschaft vertreten durch die SM Schweizerische Munitions-unternehmung der Gruppe Rüstung Rollstuhl mit Motorantrieb

Family Cites Families (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
JPS5863575A (ja) * 1981-10-13 1983-04-15 Kouyuu Kosan Kk 全方向走行車両
SE464614B (sv) * 1988-11-28 1991-05-27 Mercado Medic Ab Rullstol med sexhjulschassi
US5083625A (en) * 1990-07-02 1992-01-28 Bleicher Joel N Powdered maneuverable hospital cart
US5435404A (en) * 1992-07-31 1995-07-25 Garin, Iii; Paul V. Powered mobility chair for individual
FR2735019B1 (fr) * 1995-06-09 1997-11-28 Corona Soc Element mobile, en particulier lit d'hospitalisation, prenant appui sur le sol par plusieurs roues de sustentation orientables
CN1171575C (zh) * 1997-06-06 2004-10-20 三泽住宅股份有限公司 轮椅

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5445233A (en) * 1994-08-04 1995-08-29 Fernie; Geoffrey R. Multi-directional motorized wheelchair
EP0820749A1 (de) * 1996-07-22 1998-01-28 Schweizerische Eidgenossenschaft vertreten durch die SM Schweizerische Munitions-unternehmung der Gruppe Rüstung Rollstuhl mit Motorantrieb

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102016100662A1 (de) * 2016-01-15 2017-07-20 Otto Bock Mobility Solutions Gmbh Elektrorollstuhl
DE102016100662B4 (de) * 2016-01-15 2024-12-05 Otto Bock Mobility Solutions Gmbh Elektrorollstuhl

Also Published As

Publication number Publication date
CA2249515A1 (en) 2000-04-06
WO2000019958A1 (en) 2000-04-13
EP1119330A1 (de) 2001-08-01
AU5724399A (en) 2000-04-26
DE19983619T1 (de) 2003-04-03

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69314172T2 (de) Selbstfahrender rollstuhl mit abnehmbarem antriebssystem
DE69516750T2 (de) Selbstfahrender Rollstuhl mit einstellbarem Schwerpunkt und Einzelradaufhängung
DE69822141T2 (de) Rollstuhl mit einem kippbaren sitz
DE69405516T2 (de) Rahmen für Kraftfahrzeug
DE69728112T2 (de) Kleinfahrzeug
DE69116375T2 (de) Motorisierte schubkarre
CH682302A5 (de)
DE2457013A1 (de) Fahrwerk fuer zum befahren von fahrbahnen mit hindernissen geeignete fahrzeuge
EP1893153A1 (de) Rollstuhl mit mittenradantrieb
DE1923341A1 (de) Elektrofahrzeug
DE2362340C3 (de) Karre zum Steigen auf einer Treppe
DE69613713T2 (de) Fahrzeug mit eigenantrieb
DE102020208140A1 (de) Kippstruktur für Mobilitätsvorrichtung und Mobilitätsvorrichtung mit dieser
DE8631974U1 (de) Krankenfahrstuhl
DE19983619B4 (de) Motorisierter Rollstuhl
DE69214279T2 (de) Fahrzeugkarrosserie
DE69825146T2 (de) Verbesserungen an oder in beziehung mit lenkrollen
EP3652052A1 (de) Tretroller und verfahren zum bedienen eines rollers
DE1555163A1 (de) Hinterachsaufhaengung von Kraftfahrzeugen
DE69204594T2 (de) Rollstühle.
DE3612891A1 (de) Rollstuhl
DE60010595T2 (de) Untergestell für Fahrzeug und Rollstuhl ausgestattet mit solchen Untergestell
DE9116932U1 (de) Rollstuhl mit Antriebseinheit
DE60004804T2 (de) Fahrzeug mit geführter, variabler pendelung
DE2455226A1 (de) Fahrzeug mit tandem-achsaufhaengesystem

Legal Events

Date Code Title Description
8110 Request for examination paragraph 44
8364 No opposition during term of opposition
8339 Ceased/non-payment of the annual fee