DE19963627A1 - Brückengleichrichter für Drehstromgeneratoren - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Brückengleichrichter für Drehstromgeneratoren, insbesondere zur Versorgung des Bordnetzes von Kraftfahrzeugen. Er besteht aus Gleichrichterdioden und einer Schaltungsplatine aus einem im wesentlichen plattenförmigen Isolierkörper (23), in dem mehrere Verbindungsleiter (24) zwischen den Dioden der Gleichrichterbrücken eingebettet sind, wobei Abschnitte dieser Verbindungsleiter aus dem Isolierkörper heraus gebogen und als Sicherung (25) ausgebildet sind, die bei elektrischer Überlastung durchschmelzen. Um möglichst geringere Toleranzen beim Ansprechen der Sicherungen zu erzielen, werden die Sicherungen (25) jeweils aus zwei nach außen abgewinkelten Leiterenden (24a) der Verbindungsleiter (24) und ein damit verbundenes, die Leiterenden überbrückendes Sicherungselement (29) gebildet.
Description
Die Erfindung betrifft einen Brückengleichrichter für
Drehstromgeneratoren insbesondere zur Versorgung des
Bordnetzes von Kraftfahrzeugen gemäß dem Obergriff des
Hauptanspruchs.
In Kraftfahrzeugen werden in zunehmenden Maße elektrische
Einrichtungen eingesetzt, um Komfort und Sicherheit der
Kraftfahrzeuge zu verbessern. Zur Versorgung dieser
Einrichtungen im Bordnetz der Kraftfahrzeuge werden in den
weitaus meisten Fällen Drehstromgeneratoren verwendet, die
eine hohe Leistungsdichte aufweisen und, somit thermisch
stark beansprucht werden. Am Gehäuse der
Drehstromgeneratoren ist in der Regel eine
Gleichrichteranordnung angebracht, so daß lediglich deren
Gleichstromausgang die Anschlußklemmen des Generators
bilden, an denen die Anschlußkabel einer Akkumulatorbatterie
des Kraftfahrzeug-Bordnetzes angeschlossen werden. Bei einer
Überbelastung oder einem Kurzschluß am Generator oder an der
Gleichrichteranordnung, welche nicht selten durch das
Aufladen von Batterien über falsch gepolt angeschlossene
Batterieladeeinrichtungen auftreten, wird nicht nur der
Generator bzw. die Gleichrichteranordnung zerstört, sondern
es können auch weitere thermische Schäden dadurch ausgelöst
werden.
Zur Vermeidung dieser Gefahren ist es aus der
DE 30 01 522 C2 bereits bekannt, in der
Gleichrichteranordnung zwischen den Verbindungen der Plus-
und Minusdioden der drei Gleichrichterbrücken Sicherungen
anzuordnen. Diese werden durch schleifenförmig aus
Ausnehmungen der Schaltungsplatine der
Gleichrichteranordnung heraus gebogene Leiterabschnitte
gebildet, die im Falle einer elektrischen Überbelastung
durchschmelzen, jedoch provisorisch durch Zusammendrehen der
Enden wieder repariert werden können. Nach dem Ansprechen
einer Sicherung muß daher die Gleichrichteranordnung später
komplett ausgetauscht werden. Erfolgt dies nicht, erhöht
sich die Zerstörungsgefahr des Generators sowie die Gefahr
von Folgeschäden ganz erheblich.
Auf Grund der hohen Leistungsdichte im Brückengleichrichter
muß sichergestellt werden, daß einerseits die Sicherung
nicht zu früh anspricht. Andererseits darf die Überlastung
auch nicht so groß werden, daß vor dem Ansprechen der
Sicherung bereits die Dioden durchbrennen oder die
Kontaktierungsstellen abschmelzen. Mit der bekannten Lösung
sind jedoch die Toleranzen beim Ansprechstrom der durch die
Leiterschleifen gebildeten Sicherungen auf Grund der
Fertigungstoleranzen derart groß, daß die Sicherung auf
Grund der Ströme in den Gleichrichterbrücken teilweise zu
früh, teilweise zu spät ansprechen.
Mit der vorliegenden Erfindung wird angestrebt, die
Absicherung des Generators und des Brückengleichrichters bei
elektrischer Überlastung oder Kurzschluß in einem möglichst
engen Toleranzbereich des maximal zulässigen Stromes zu
bewerkstelligen.
Der erfindungsgemäße Brückengleichrichter mit den
kennzeichneten Merkmalen des Hauptanspruchs hat den Vorteil,
daß durch entsprechende Stoffauswahl und genauer, einfacher
Querschnittsdimensionierung des zwischen den Leiterenden der
Verbindungsleiter eingefügten Sicherungselementes der
Ansprechwert der Sicherung in engen Toleranzgrenzen gehalten
werden kann, so daß der Brückengleichrichter auf eine
entsprechend höhere Leistungsdichte auszulegen ist. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, daß beim Ansprechen einer
Sicherung der Brückengleichrichter zunächst ausgetauscht und
durch Auswechseln des durchgeschmolzenen Sicherungselementes
als Austausch-Gleichrichter wieder verwendet werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen ergeben
sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten
Merkmalen. So hat sich für die Herstellung der Sicherung als
besonders zweckmäßig erwiesen, das Sicherungselement als
Sicherungsstreifen auszubilden, dessen Enden mit den
Leiterenden der Schaltungsplatine elektrisch verbunden sind.
Für das Auswechseln eines defekten Sicherungselementes ist
es dabei besonders zweckmäßig, dieses durch Klemmen mit den
Leiterenden der Schaltungsplatine zu verbinden. Eine
thermisch und mechanisch stabile Verbindung der Leiterenden
der Schaltungsplatine mit den Sicherungsstreifen ergibt sich
dadurch, daß der Sicherungsstreifen an abgeflachten
Endabschnitten der aus Runddraht bestehenden
Verbindungsleiter der Schaltungsplatine angelötet oder
angeschweißt ist.
Um das empfindliche Sicherungselement gegen Korrosion und
Beschädigungen von außen zu schützen, wird ferner
vorgeschlagen, die Sicherungselemente jeweils von einem
geschlossenen Behältnis zu umgeben und das Behältnis mit
Quarzsand zu füllen. Um die Sicherungselemente gegen
Schwingungen während des Betriebes zu schützen, sind die
Behältnisse in vorteilhafter Weise an den plattenförmigen
Isolierkörper der Schaltungsplatine zu befestigen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in dem nachfolgend
beschriebenen Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen
Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die Schaltung des Drehstromgenerators mit dem
Brückengleichrichter,
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch den konstruktiven
Aufbau des Brückengleichrichters,
Fig. 3 zeigt einen Ausschnitt der Schaltungsplatine des
Brückengleichrichters mit dem Sicherungselement in
vergrößertem Maßstab von der Seite gemäß Schnitt A-A aus
Fig. 4 und
Fig. 4 zeigt das gleiche Sicherungselement von vorn in
einem Behältnis.
In Fig. 1 sind die drei Phasen 10 eines
Wechselstromgenerators 11 für Kraftfahrzeuge dargestellt,
die mit ihrem einen Ende zu einer Sternschaltung
zusammengefaßt und mit ihrem anderen Ende auf jeweils eine
Gleichrichterbrücke 12, 13 und 14 eines
Brückengleichrichters 15 geschaltet sind. Zur Verschaltung
der drei Phasen 10 mit den drei Gleichrichterbrücken dient
eine Schaltungsplatine 16, wobei jede der drei
Gleichrichterbrücken aus einer in Reihe geschalteten
Minusdiode 17 und Plusdiode 18 besteht. Die Minusdioden 17
sind anodenseitig in einem Minus-Kühlkörper 19 eingepreßt
und die Anodenanschlüsse der Minusdioden 17 sind somit durch
den Minus-Kühlkörper 19 zu einem Minusanschluss 20
zusammengefaßt. Die Plusdioden 18 sind kathodenseitig in
einem Plus-Kühlkörper 21 eingepreßt. In diesem Kühlkörper 21
sind die Kathodenanschlüsse der Plusdioden 17 somit
zusammengefaßt und mit einem Plusanschluss 22 des
Brückengleichrichters 15 verbunden.
In Verbindung mit den Fig. 2 bis 4 ist erkennbar, daß die
Schaltungsplatine 16 aus einem im wesentlichen
plattenförmigen Isolierkörper 23 besteht, in dem mehrere
Verbindungsleiter 24 eingebettet sind, welche die Plus- und
Minusdioden 17, 18 einer jeden Gleichrichterbrücke 12, 13
und 14 miteinander sowie mit den Phasen 10 des
Drehstromgenerators verbinden. Zum Schutz des
Drehstromgenerators 11 und der Dioden 17, 18 ist in jeder
Gleichrichterbrücke 12, 13 und 14 eine Sicherung 25
angeordnet. Die Sicherungen 25 sind so dimensioniert, daß
sie beim Überschreiten des zulässigen maximalen
Gleichstromes in den Gleichrichterbrücken 12, 13 und 14
durchschmelzen.
Der Brückengleichrichter 15 ist gemäß Fig. 2 an der
Rückseite des Drehstromgenerators 11 angebracht. Sein
konstruktiver Aufbau ist derart, daß zunächst der Minus-
Kühlkörper 19 an dem auf Massepotential liegenden Gehäuse
des Drehstromgenerators 11 anliegt. Darauf folgt eine
Isolierstoffplatte 26, sodann der Plus-Kühlkörper 21, darauf
die Schaltungsplatine 23 und schließlich eine Schutzkappe
27. Diese Teile werden durch Schrauben 28 am Generator
befestigt. Der Plusanschluß 22 wird hier durch eine in den
Plus-Kühlkörper 21 eingesetzte Anschlußschraube 22a
gebildet.
Die Sicherungen 25 werden jeweils gemäß Fig. 3 und 4 aus
zwei nach außen abgewinkelten Leiterenden 24a der
Verbindungsleiter 24 und einem Sicherungselement 29
gebildet. Die Leiterenden 24a sind als Abschnitte der
Verbindungsleiter 24 aus dem Isolierkörper 23 der
Schaltungsplatine 16 rechtwinkelig heraus gebogen, so daß
sie oberhalb des Isolierkörpers 23 vorstehen. Diese
Leiterenden 24a sind von dem Sicherungselement 29 in Form
eines Metallstreifens überbrückt, indem die Enden 29a des
Sicherungselementes 29 mit den Leiterenden 24a elektrisch
verbunden sind. Im Beispielsfall sind die Enden 29a des
Sicherungselementes 26 an abgeflachten Endabschnitten 24b,
der aus Runddraht bestehenden Verbindungsleitern 24
angelötet. Sie können - falls die räumlichen Verhältnisse
dies ermöglichen - ebenso gut angeschweißt werden. Die sehr
empfindlichen Sicherungselemente 29 können im Bedarfsfall
gemäß Fig. 4 noch mit einem geschlossenen Behältnis gegen
Korrosion oder mechanische Beschädigung geschützt werden,
welches die Leiterenden 24a mit dem Sicherungselement 29
vollständig umgibt. Das topfförmige Behältnis 30 kann dabei
in einfacher Weise aus einem Kunststoff hergestellt und auf
der Oberfläche des Isolierkörpers 23 der Schaltungsplatine
16 festgeklebt. werden. Um kurzfristige Temperaturänderung
von außen vom Sicherungselement 29 fern zu halten und damit
das Ansprechverhalten der Sicherungen 25 zu optimieren, ist
das Behältnis 30 noch mit Quarzsand 31 gefüllt.
Da in den meisten Fällen beide Wicklungsenden der drei
Phasen 10 des Drehstromgenerators 11 an der
Schaltungsplatine 16 des Brückengleichrichters 15
verschaltet werden, kann auch der Sternpunkt der drei Phasen
10 noch zusätzlich durch ein Sicherungselement 25
abgesichert werden. In diesem Fall ist in dem
plattenförmigen Isolierkörper 23 der Schaltungsplatine 16
noch ein weiterer Verbindungsleiter 24 eingebettet, der die
drei Phasen 10 zu einem Sternpunkt verbindet. Auch in diesem
Verbindungsleiter kann in gleicher Weise eine Sicherung 25
vorgesehen werden. Das Sicherungselement 29 kann auch
auswechselbar gestaltet sein. In diesem Fall sind die
Anschlüsse des Sicherungselementes durch Klemmen mit den
Leiterenden 24a zu verbinden.
Claims (7)
1. Brückengleichrichter (15) für Drehstromgeneratoren (11),
insbesondere zur Versorgung des Bordnetzes von
Kraftfahrzeugen, bestehend aus Gleichrichterdioden (17,
18) und einer Schaltungsplatine aus einem im wesentlichen
plattenförmigen Isolierkörper (23), in dem mehrere
Verbindungsleiter (24) zwischen den Dioden der
Gleichrichterbrücken (12, 13, 14) eingebettet sind, wobei
Abschnitte dieser Verbindungsleiter aus dem Isolierkörper
herausragen und als Sicherung (25) ausgebildet sind, die
bei elektrischer Überlastung durchschmelzen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherungen (25) jeweils durch
zwei nach außen abgewinkelte Leiterenden (24a) und ein
damit verbundenes, die Leiterenden (24a) überbrückendes
Sicherungselement (29) gebildet sind.
2. Brückengleichrichter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (29) ein
Metallstreifen ist, dessen Enden (29a) mit den
Leiterenden (24a) elektrisch verbunden sind.
3. Brückengleichrichter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (29) durch
Festklemmen mit den Leiterenden (24a) verbunden ist.
4. Brückengleichrichter nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (29) an
abgeflachten Endabschnitten (24b), der aus Runddraht
bestehenden Verbindungsleiter (24) angelötet oder
angeschweißt ist.
5. Brückengleichrichter nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungselemente (29)
jeweils von einem Behältnis (30) umgeben sind.
6. Brückengleichrichter nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Behältnisse (30) an dem
plattenförmigen Isolierkörper (23) befestigt,
vorzugsweise festgeklebt sind.
7. Brückengleichrichter nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Behältnisse (30) mit Quarzsand
(31) gefüllt sind.
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