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DE19963425B4 - Optischer Steckverbinder - Google Patents

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DE19963425B4
DE19963425B4 DE19963425A DE19963425A DE19963425B4 DE 19963425 B4 DE19963425 B4 DE 19963425B4 DE 19963425 A DE19963425 A DE 19963425A DE 19963425 A DE19963425 A DE 19963425A DE 19963425 B4 DE19963425 B4 DE 19963425B4
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Abstract

Ein optischer Steckverbinder besteht aus einem Führungselement (39) einschließlich einem optischen Leiter (42), bei dem eine Führung (43) fest mit einem Ende des optischen Leiters (42) verbunden ist, einer Feder (44), die um den optischen Leiter (43) herum angeordnet ist und die an ihrem einen Ende an die Führung (43) angrenzt, einem Steckergehäuse (40) zur Aufnahme des Führungselements (39), und einer Federkappe (41; 66) mit einer Rückwand (58) und einem Leiterauslaßabschnitt (63), der in der Rückwand (58) ausgebildet ist, durch welche der optische Leiter (42) nach außen geführt ist. Die Federkappe (41; 66) ist steckbar mit dem Steckergehäuse (40) verbunden, wobei die Feder (44) an ihrem anderen Ende an die Federkappe (41; 66) angrenzt. Das Steckergehäuse (40) weist ein elastisches Schutzmittel (54) auf, welches sich im zusammengesteckten Zustand von Federkappe (41; 66) und Steckergehäuse (40) über einen Bereich des optischen Leiters (42) hin erstreckt, der durch den Leiterauslaßabschnitt (63) der Federkappe (41; 66) nach außen geführt ist. Der optische Leiter (42) ist in diesem aus der Federkappe (41; 66) geführten Bereich vor Biegen geschützt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen optischen Steckverbinder mit einem optischen Stecker mit einer Struktur, bei der eine Federkappe in ein Steckergehäuse gesteckt wird.
  • Der optische Steckverbinder wird beispielsweise dazu benutzt, einen optischen Leiter (oder ein optisch leitendes Kabel), der eine Vielfach-Übertragungsvorrichtung in einem Fahrzeug wie einem Automobil bildet, mit einem Übertrager, einem Empfänger oder einem weiteren Kabel zu verbinden.
  • Ein solcher optischer Steckverbinder, wie er in 9 dargestellt ist, besteht aus einem optischen Stecker 1 und einer nicht dargestellten passenden Steckbuchse, wobei der optische Stecker 1 Führungselemente 2, ein Steckergehäuse 3 und eine Federkappe 4 aufweist. Die Führungselemente 2, von denen jedes einen optischen Leiter 5 aufweist, werden an der Federkappe 4 montiert und dann in entsprechende Aufnahmeöffnungen 6 des Steckergehäuses 3 soweit hineingesteckt, bis die Federkappe 4 im Steckergehäuse 3 sitzt.
  • Genauer gesagt, besteht jedes Führungselement 2 aus dem optischen Leiter 5, einer Feder 7 und einer Führungshülse 8. Der mit Federn versehene Stecker 4 und die Federn 7 werden in dieser Reihenfolge an die optischen Leiter 5 montiert und anschließend werden die Führungshülsen 8 montiert, um so an den Enden der optischen Leiter 5 angeordnet zu sein. Jede Feder 7 grenzt an ihrem einen Ende an die rückwärtige Oberfläche der jeweiligen Führungshülse 8.
  • Das Steckergehäuse 3, welches rechteckig nach Art einer Schachtel ausgestaltet ist, weist Aufnahmeöffnungen 6 auf, die längs durch das Steckergehäuse 3 ausgebildet sind. Im mittleren Bereich seiner oberen Hauptfläche ist ein Verriegelungsarm 9 angeordnet, welcher in Verbindung mit der nicht dargestellten Steckbuchse verwendet wird.
  • Die Federkappe 4 ist so ausgestaltet, daß sie über das rückwärtige Ende des Steckergehäuses 3 paßt. An ihrem rückseitigen Ende weist sie einen Träger 10 auf mit darin ausgeformten Durchlässen 11, durch welche die optischen Leiter 5 nach außen geführt sind. Jede der Federn 7 grenzt an ihrem anderen (rückwärtigen) Ende gegen die Rückwand der Federkappe 4 an deren Innenseite an.
  • Da jedoch bei der vorstehend beschriebenen Federkappe 4, wie in 10 dargestellt, jeder Durchlaß 11 des Trägers 10 für die optischen Leiter rein zylindrisch ausgebildet ist, bewirkt jedes übermäßige, unglücklicherweise auftretende Biegen der optischen Leiter 5, wie dies beispielsweise durch die strichpunktierte Linie in 10 dargestellt ist, eine Überbelastung derselben am Durchlaß 11, was zu einem Bruch der optischen Leiter 5 und somit zu einem Nichtfunktionieren der Übertragungseinheit führt.
  • Die DE 198 57 622 A1 beschreibt einen optischen Steckverbinder mit einem Führungselement, einem Steckergehäuse und einer Federkappe, wobei die Federkappe mit dem Steckergehäuse zusammengesteckt ist und das Steckergehäuse einen starren Abdeckabschnitt aufweist, der sich von der Federkappe und dem Steckergehäuse über einen aus einem Leiterauslaßabschnitt der Federkappe herausgeführten Abschnitt des optischen Leiters hinweg erstreckt, um die Bewegung des optischen Leiters zu begrenzen.
  • Aus der DE 195 33 498 A1 ist ein Steckverbinder mit einem gefederten Steckerstift und einem vorderen und einem hinteren Gehäuseteil bekannt, wobei aus dem hinteren Gehäuseteil des Steckverbinders ein Abschnitt eines optischen Leiters herausgeführt ist. Zum Fixieren von Zugentlastungsmitteln ist auf den hinteren Abschnitt des hinteren Gehäuseteils zusätzlich eine separate Knickschutztülle aufgeschoben.
  • Aus der DE 43 30941 C1 ist ein weiterer Steckverbinder bekannt, mit einem Steckerstift, einer Stiftaufnahme, einem hinteren Gehäuse und einer separaten hülsenförmigen Kabel-Knickschutztülle, welche nach der Montage des Steckerstifts und der Stiftaufnahme in dem Gehäuse entlang des Leiters verschoben wird, bis sie mit ihren an ihrem vorderen Ende ausgebildeten Rastnasen in am hinteren Gehäuse entsprechend ausgebildete Ausnehmungen einrastet.
  • Durch die Erfindung wird die Aufgabe gelöst, einen optischen Steckverbinder zu schaffen, bei welchem die optischen Leiter in ihren Abschnitten an den Auslässen, durch welche sie geführt sind, geschützt sind.
  • Erfindungsgemäß wird dies mit einem optischen Steckverbinder mit den Merkmalen aus dem Anspruch 1 erreicht. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Nachstehend wird die Zeichnung kurz erläutert. Es zeigen
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines optischen Steckverbinders entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung, bei der die Steckbuchse und der optische Stecker voneinander getrennt dargestellt sind,
  • 2 eine perspektivische Explosiv-Darstellung des optischen Steckers nach 1,
  • 3 eine vergrößerte perspektivische Darstellung des Steckergehäuses nach 2,
  • 4 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer Federkappe nach 2,
  • 5 eine vergrößerte perspektivische Darstellung der Federkappe nach 2 aus der Sicht vom Steckergehäuse her, 6 eine Frontansicht der Federkappe nach 2,
  • 7 eine Rückansicht des optischen Steckverbinders nach der 1,
  • 8 eine Rückansicht eines erfindungsgemäßen optischen Steckverbinders entsprechend einer weiteren Ausführungsform der Federkappe,
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines optischen Steckverbinders nach dem Stand der Technik in zerlegtem Zustand, und
  • 10 eine Schnittdarstellung einer Führung für den optischen Leiter entsprechend dem Steckverbinder von 9.
  • Nachstehend werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
  • 1 zeigt, versehen mit dem Bezugszeichen 31, einen optischen Steckverbinder zur Verwendung bei einem Mehrfach-Übertragungssystem in einem Fahrzeug wie zum Beispiel einem Automobil. Der optische Steckverbinder 31 besteht aus einer Steckbuchse 32 und einem optischen Stecker 33. Wie aus der nachstehenden Beschreibung noch ersichtlich wird, vermindert der optische Stecker 33 in einem Fall, in dem ein später noch beschriebener optische Leiter 42 übermäßig gebogen wird, die Konzentration von dabei auftretender übermäßiger Beanspruchung und schützt so den optischen Leiter 42 an seinem Auslaßabschnitt vor solch übermäßiger Beanspruchung.
  • Die Steckbuchse 32 weist ein Buchsengehäuse 34 auf mit Öffnungen an beiden Enden. Der optische Stecker 33 wird durch die Frontöffnung 35 in das Buchsengehäuse 34 eingeführt. Eine Steckkammer für den optischen Stecker 33 ist mit dem Bezugszeichen 36 bezeichnet. Innerhalb der Steckkammer 36 ist eine Sperrnut 37 ausgebildet für einen später beschriebenen Sperrhebel 52. Buchsen und optische Teile (beides nicht dargestellt), die die Aufnahme 32 bilden, werden von der (nicht dargestellten) rückwärtigen Öffnung her in das Buchsengehäuse 34 eingebracht, wobei die rückwärtige Öffnung anschließend mit einer (ebenfalls nicht dargestellten) rechteckigen plattenartigen Kappe verschlossen wird. An jeden von mit dem Bezugszeichen 38 versehenen Aufnahmezylindern sind an deren einander entgegengesetzten Enden Buchsen und noch zu beschreibende Führungshülsen 43 angebracht.
  • Der optische Stecker 33 nach 2 besteht aus Führungselementen 39, einem Steckergehäuse 40 zur Aufnahme der Führungselemente 39, und einer über das rückwärtige Ende des Steckergehäuses 40 gesteckten Federkappe 41.
  • Jedes Führungselement 39 besteht aus einem optischen Leiter 42, an dessen vorderem Ende eine Führungshülse 43 angebracht ist, und einer um den optischen Leiter 42 angeordneten Feder 44, welche weiterhin zwischen der Führungshülse 43 und der Federkappe 41 angeordnet ist.
  • Der optische Leiter 42 besteht aus einer Seele 45 aus transparentem Harzmaterial wie z.B. PMMA (Polymethyl Methacrylat (Methacrylat Harz)), aus einer ersten Hülle 46 aus synthetischem Harzmaterial um die Seele 45 herum sowie aus einer zweiten Hülle 47 aus synthetischem Harzmaterial um die erste Hülle 46 herum. Der optische Leiter 42 wird an seinem vorderen Ende von den beiden Hüllen 46 und 47 freigelegt, um in die entsprechende Führungshülse 43 eingeführt zu werden.
  • Die Führungshülse 43 ist aus synthetischem Harzmaterial, hat einen zylindrischen Abschnitt 48 mit kleinem Durchmesser und einen solchen (49) mit großem Durchmesser. Die Seele 45 des optischen Leiters 42 ist in den Abschnitt 48 mit kleinem Durchmesser geführt. Die erste Hülle 46 ist in den Abschnitt 49 mit großem Durchmesser geführt. Die Führungshülse 43 und der entsprechende optische Leiter 42 sind mittels Kleber oder Ähnlichem fest miteinander verbunden.
  • Der Abschnitt 49 mit großem Durchmesser jeder Führungshülse 43 ist an seinem Umfang mit zwei Flanschen 50 versehen. Die Feder 44 um den optischen Leiter 42 ist zwischen dem rückwärtigen der Flansche 50 und der Federkappe 41 angeordnet.
  • Das Steckergehäuse 40, dargestellt in den 2 und 3, ist von schachtelartiger, rechteckiger Form mit darum herum ausgebildeten hohlen Aufnahmemulden 51 zur Aufnahme der Führungselemente 39. An seiner Oberseite hat das Steckergehäuse 40 einen Sperrhebel 52, der verriegelnd mit der Sperrnut 37 der Aufnahme 32 (siehe 1) zusammenwirkt, ein Paar von Führungsplatten 53 für die Federkappe 41, und Schutzvorsprünge 54 für die jeweiligen optischen Leiter 42. An den Seitenwänden, etwa auf der Hälfte ihrer Länge, weist das Steckergehäuse 40 Verriegelungsnasen 55 auf (nur eine davon ist dargestellt) zur Verriegelung des Steckergehäuses 40 mit der Federkappe 41. Jede der Führungsplatten 53, die integraler Bestandteil einer jeweiligen Seitenwand des Steckergehäuses 40 sind und die in derselben vertikaien Ebene wie die Seitenwände ausgeführt sind, erstreckt sich vom rückwärtigen Ende der Seitenwand bis zu deren Mitte (in Längsrichtung) in Steckrichtung von Steckergehäuse 40 und Federkappe 41.
  • Die Schutzvorsprünge 54 sind als auskragende Vorsprünge ausgeführt (als Platten auskragend bei der vorliegenden Ausführungsform), angeordnet am hinteren Ende des Steckergehäuses 40. Sie sind elastisch und sie ragen, wenn die Federkappe 41 und das Steckergehäuse 40 zusammengesteckt sind, über die Federkappe 41 hinaus, um ein übermäßiges Abbiegen der optischen Leiter 42 zu verhindern, die am rückwärtigen Ende der Federkappe herausgeführt sind.
  • Anders ausgedrückt, und unter der Annahme, daß die optischen Leiter 42 übermäßig nach oben gebogen würden (siehe 10), ragen bei der vorliegenden Erfindung die Schutzvorsprünge 54 an der oberen Begrenzung der Öffnungen der am hinteren Ende des Steckergehäuses ausgebildeten Aufnahmemulden 51 hinaus (ausgehend von der oberen Wand des Steckergehäuses 40). Wenn nun die optischen Leiter 42 übermäßig gebogen werden, kommen aufgrund dieser Anordnung die Schutzvorsprünge 54 mit den optischen Leitern 42 elastisch in Kontakt und wirken dahingehend auf diese ein, dieses Biegen zu beschränken und sie zurückzudrücken. Auf diese Weise wird die Konzentration übermäßiger Beanspruchung der optischen Leiter 42 an deren Auslaßabschnitt vermindert, um so die optischen Leiter 42 zu schützen.
  • Weil die Schutzvorsprünge 54, wie vorstehend angegeben, so ausgeführt sind, daß sie sich über die optischen Leiter 42 hin auf einer Seite erstrecken, in welche die optischen Leiter 42 voraussichtlich gebogen werden, kommen sie auf zuverlässige Weise in elastische Berührung mit den optischen Leitern 42, wenn diese in die angenommene Richtung gebogen werden.
  • Die Schutzvorsprünge 54 können so ausgeführt sein, daß sie eine in Richtung zu ihren Enden hin geringer werdende Stärke aufweisen.
  • Die Federkappe 41 ist einstöckig ausgeführt und sie besteht, wie in den 4 bis 6 dargestellt, aus einem Boden 56, einem Paar von einander gegenüber angeordneten Seitenwänden 57 und einer Rückwand 58. Sie ist weiterhin, wie bereits ausgeführt, über das rückwärtige Ende des Steckergehäuses 40 steckbar.
  • Entsprechend 5 weist jede Seitenwand 57 zwei Abschnitte D1, D2 auf, die in der Längsrichtung der Seitenwand 57 aneinandergrenzen. Im einen Abschnitt D1 ist ein Längsschlitz 61 ausgebildet mit einem Verriegelungsabschnitt 59 am vorderen Ende des Schlitzes 61 (das Ende zum Steckergehäuse 40 hin), um mit der entsprechenden Verriegelungsnase 55 des Steckergehäuses 40 (vergleiche 3) verriegelnd in Eingriff zu kommen. Der andere Abschnitt D2 weist an seiner inneren Seite eine Führungsnut 60 auf, um damit auf der entsprechenden Führungsplatte 53 entlang zu gleiten (vergleiche 3). Weil der Verriegelungsabschnitt 59 auf der, verglichen mit einer gedachten Linie zwischen den Punkten A und B der Federkappe 41 (siehe 4 und 5), dem Steckergehäuse 40 zugewandten Seite angeordnet ist, läßt sich der Verriegelungsabschnitt 59 leicht mit der entsprechenden Verriegelungsnase 55 verriegeln, wenn während des Zusammensteckens von Federkappe 41 mit dem Steckergehäuse 40 die Seitenwand 57 auf der Verriegelungsnase 55 gleitet, diese sich dabei in ihrem vorderen oberen Bereich C nach außen biegt und über die Verriegelungsnase 55 gleitet. Der Längsschlitz 61 in jeder der Seitenwände 57 vermindert dabei die Starre der Seitenwand 57, so daß dadurch der vordere, obere Bereich C leichter biegbar ist.
  • Jede der Führungsnuten 60 ist in umgekehrter U-Form ausgeführt. Sie erstreckt sich in Steckrichtung des Steckergehäuses 40 mit der Federkappe 41. Die Führungsnut 60 nimmt von vorne her die jeweilige Führungsplatte 53 (siehe 3) auf. An ihrem rückwärtigen Ende wird sie durch die Rückwand 58 der Federkappe 41 verschlossen.
  • Die Rückwand 58 ist mit Leiterauslaßabschnitten 63 ausgebildet zum Hindurchführen der optischen Leiter 42 (siehe 2). Jede Feder 44 grenzt rückwärtig an die Rückwand 58 rings des jeweiligen Leiterauslaßabschnitts 63 an. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist jeder der Leiterauslaßabschnitte 63 als ein im Wesentlichen U-förmig ausgestalteter Schlitz ausgeführt, der sich vom oberen Ende der Rückwand 58 her erstreckt. Der optische Leiter 42 und der Schutzvorsprung 54 erstrecken sich durch diesen Schlitz nach außerhalb der Federkappe 41, wenn die Federkappe 41 und das Steckergehäuse 40 zusammengesteckt sind.
  • Die Rückwand 58 weist Auflagen 64 auf, die sich auskragend rückwärts von dieser weg erstrecken. Sie haben einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt und stützen die durch die Leiterauslaßabschnitte 63 geführten optischen Leiter 42. Jede der Auflagen 64 ist so ausgelegt, eine untere Hälfte des jeweiligen Auslaßabschnitts 63 (Schlitz) im Wesentlichen zu umschließen. Sie wird nach oben hin beim Zusammenstecken der Federkappe 41 und des Steckergehäuses 40 mittels eines jeweiligen der Schutzvorsprünge 54 geschlossen (vergleiche 1) .
  • Beim Zusammenstecken des optischen Steckers 33 mit der Aufnahme 32 gleiten bei dieser vorstehend beschriebenen Konstruktion die Aufnahmezylinder 38 der Aufnahme 32 in das Steckergehäuse 40, während gleichzeitig die den kleinen Durchmesser aufweisenden Abschnitte 48 der Führungselemente 39 in die Aufnahmezylinder 38 gleiten, wodurch dann die den großen Durchmesser aufweisenden Abschnitte 49 der Führungselemente 39 unter einem geeigneten Federdruck an die vorderen Enden der Aufnahmezylinder 38 anstoßen, wobei der Federdruck durch die Federn 44 ausgeübt wird. In diesem Zustand sind die vorderen Enden der Führungselemente 39, die Buchsen, die optischen Teile und die Buchsen in (nicht dargestelltem) Minimalabstand voneinander angeordnet.
  • Nunmehr wird eine weitere Ausführungsform einer Federkappe entsprechend der vorliegenden Erfindung beschrieben anhand von 8. Ein in 8 dargestellter optischer Stecker 65, ähnlich dem optischen Stecker 33 nach 2, ist aus den Führungselementen 39, dem Steckergehäuse 40 und einer Federkappe 66 zusammengebaut.
  • Die Federkappe 66 hat dieselbe Struktur wie die Federkappe 41 bei der vorhergehend beschriebenen Ausführungsform (vergleiche 4) mit Ausnahme dessen, daß jede der Auflagen 64 durch drei Schutzvorsprünge 67 ersetzt ist.
  • Die drei Schutzvorsprünge 67 sind, ähnlich den Schutzvorsprüngen 54 nach 3, elastische, plattenartige, nach vorne vorstehende Vorsprünge, die am jeweiligen Auslaßabschnitt der Federkappe 66 angeordnet sind, durch welchen der jeweilige optische Leiter 42 herausgeführt ist.
  • Die drei in 8 dargestellten Schutzvorsprünge 67 stehen nach hinten links, rechts und unterhalb des Leiterauslaßabschnittes vor und umgeben zusammen mit dem Schutzvorsprung 54, welcher sich vom Steckergehäuse 40 her erstreckt, den aus dem Leiterauslaßabschnitt herausgeführten optischen Leiter 42 an allen vier Seiten, so daß der jeweilige optischer Leiter 42 geschützt wird, falls er unter irgendeinem der 360 Winkelgrade übermäßig gebogen wird. Es ist jedoch noch zu erwähnen, daß Anzahl und Anordnung der Schutzvorsprünge 54 und 67 nicht auf die in 8 gezeigte Anzahl und Anordnung beschränkt sind. So können beispielsweise auch fünf oder mehr Schutzvorsprünge bei weiteren Ausführungsformen vorgesehen sein, sofern sie nur geeignet sind, als Schutzvorsprünge im vorgenannten Sinne zu wirken.
  • Der optische Stecker 65 samt der darin angeordneten Federkappe 66 dient demselben Zweck wie der optische Stecker 33 bei der vorhergehenden Ausführungsform.
  • Anhand der vorstehenden vollständigen Beschreibung der vorliegenden Erfindung liegt es für den Fachmann auf diesem Gebiet auf der Hand, daß er viele Änderungen und Modifikationen vornehmen kann, ohne vom Sinn und Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Beispielsweise ist es auch möglich, diese Erfindung bei einem bidirektionalen Kommunikationssystem mit einadriger optischer Steckverbinder anzuwenden.

Claims (7)

  1. Optischer Steckverbinder, mit: einem Führungselement (39), das einen optischen Leiter (42), eine Führungshülse (43), die fest mit einem Ende des optischen Leiters (42) verbunden ist, und eine Feder (44) aufweist, die rings des optischen Leiters (42) angeordnet ist und die mit ihrem einen Ende an der Führungshülse (43) abgestützt ist, einem Steckergehäuse (40), in dem das Führungselement (39) aufgenommen ist, und welches ein elastisch auslenkbares Schutzmittel (54) aufweist, das mit dem Steckergehäuse (40) einstöckig hergestellt ist und von dessen einen Stirnseite vorsteht, und mit einer Federkappe (41; 66) mit einer Rückwand (58), in welcher ein Leiterauslaßabschnitt (63) ausgebildet ist, wobei die Federkappe (41; 66) mit dem Steckergehäuse (40) derart zusammengesteckt ist, daß die Feder (44) mit ihrem anderen Ende an der Federkappe (41; 66) abgestützt ist, der optische Leiter (42) durch den Leiterauslaßabschnitt (63) hindurch aus der Federkappe (41) herausgeführt ist und das elastisch auslenkbare Schutzmittel (54) über die Rückwand der Federkappe (41; 66) hinaus vorsteht und sich über einen Abschnitt des aus dem Leiterauslaßabschnitt (63) der Federkappe (41; 66) herausgeführten Leiters (42) hinweg erstreckt, so daß ein übermäßiges Abbiegen dieses Leiterabschnitts in Richtung zu dem Schutzmittel (54) durch dessen elastische Auslenkbarkeit verhindert wird.
  2. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei das Schutzmittel (54) eine vom Steckergehäuse (40) auskragend vorstehende Platte aufweist.
  3. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, wobei sich das Schutzmittel (54) entlang einer Seite des optischen Leiters (42) erstreckt, die der Abbiegerichtung des herausgeführten Abschnitts des Leiters (42) entspricht.
  4. Optischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Leiterauslaßabschnitt (63) einen Schlitz aufweist, welcher in der Rückwand (58) der Federkappe (41; 66) ausgebildet ist, durch den hindurch sich der optische Leiter (42) und das Schutzmittel (54) nach außerhalb der Federkappe (41; 66) erstrecken.
  5. Optischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Rückwand (58) der Federkappe (41) an ihrer dem Steckergehäuse (40) abgewandten Seite einen Träger (64) mit Uförmigem Querschnitt aufweist, welcher zusammen mit dem Schutzmittel (54) einen Abschnitt des aus dem Leiterauslaßabschnitt (63) der Federkappe (41) herausgeführten optischen Leiters (42) umschließt.
  6. Optischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Rückwand (58) der Federkappe (66) an ihrer dem Steckergehäuse (40) abgewandten Seite eine Mehrzahl von elastisch auslenkbaren und auskragend vorstehenden Schutzplatten (67) aufweist, die gemeinsam mit dem Schutzmittel (54) einen Abschnitt des aus dem Leiterauslaßabschnitt (63) der Federkappe (41) herausgeführten optischen Leiters (42) umschließen.
  7. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 6, wobei an der Rückwand (58) drei Schutzplatten (67) derart angeordnet sind, daß diese gemeinsam mit dem Schutzmittel (54) einen Abschnitt des herausgeführten optischen Leiters (42) allseits umschließen.
DE19963425A 1999-08-05 1999-12-28 Optischer Steckverbinder Expired - Fee Related DE19963425B4 (de)

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