Die Erfindung betrifft eine Wehreinrichtung für eine Zentrifuge, insbesondere
Vollmantelschneckenzentrifuge für Zwei- und Mehrphasenbetrieb, bei der eine
geklärte Flüssigkeit über ein mit der umlaufend angetriebenen Zentrifugentrommel
umlaufendes Wehr aus dem Inneren der Zentrifugentrommel nach außen durch
einen Durchlass abgelassen wird, der zwischen dem Wehr und einem diesem
zugeordneten, axial verstellbaren Drosselelement gebildet ist, dessen axiale
Verstellung die axiale Weite des Durchlasses beeinflusst und dessen dadurch
einstellbare Drosselwirkung die Teichtiefe innerhalb der Zentrifugentrommel
entsprechend verändert.
Bekannte Zentrifugen der in Rede stehenden Art sind in der Regel nach der
Vorstellung gestaltet, die Teichtiefe, d. h. die radiale Abmessung zwischen der
Trommelinnenwandung und der sich im Betrieb aufgrund der Zentrifugalkraft
einstellenden etwa zylindrischen Oberfläche des Teichspiegels zur Rotationsachse
hin gesehen, dadurch zu bestimmen, dass die Überlaufkante eines Wehres
entsprechend radial einstellbar ist.
Bekannte Zentrifugen sind im Abflussbereich einer geklärten Flüssigphase mit
Durchbrechungen versehen, die selbst als Wehr dienen können, vielfach sind aber
diese Durchbrechungen in Strömungsrichtung nachgeordnete Wehrscheiben
zugeordnet, die die eigentliche Überlaufkante für die abzulassende Flüssigkeit
bilden und wegen ihrer Austauschbarkeit gestatten, zumindest eine erste
Voreinstellung der Teichtiefe festzulegen.
Als Beispiel für Möglichkeiten, die Überlaufkante eines Wehres veränderlich zu
gestalten, um damit die Teichtiefe innerhalb der Zentrifugentrommel zu bestimmen,
wird auf die DE 39 21 327 A1 Bezug genommen. Dort ist eine Vielzahl von
Möglichkeiten aufgezeigt, radiale Wehrverstellungen, unter anderem auch durch
koaxial zur Rotationsachse der Zentrifugentrommel verlaufende Einstell
bewegungen, vorzunehmen; in diesem Zusammenhang sind auch balgförmige
Elemente eingesetzt.
Eine Wehreinrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 43 20 265 C2
bekannt; dort ist dem Wehr nach außen hin gesehen eine Drosselscheibe axial
beabstandet zugeordnet, zwischen der und dem Wehr ein Durchlass gebildet ist,
durch den die abzulassende Flüssigkeit etwa radial abströmt. Die Drosselscheibe
übergreift dabei nach radial innen gesellen zum Teil die Überströmöffnungen des
Wehres. Die Drosselscheibe ist axial verstellbar, so dass die axiale Weite des
Durchlasses einstellbar ist. Durch die Drosselwirkung des Durchlasses ist aufgrund
des Strömungswiderstandes der abzulassenden Flüssigkeit unter Berücksichtigung
des Zulaufes etc. die Teichhöhe der Suspension innerhalb der Zentrifugentrommel
einstellbar. Bei dieser bekannten Zentrifuge steht die Drosselscheibe gegenüber
der mit hoher Drehzahl angetriebenen Zentrifugentrommel und damit dessen Wehr
jedoch still, so dass erhebliche energetische Verluste entstehen
(Flüssigkeitsbremse). Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass aus der in den
Durchlass und dort aufgrund der Differenzgeschwindigkeit zwischen Wehr und
Drosselscheibe heftigen Turbulenz Flüssigkeit radial abspritzt und damit in den
Bereich des Trommellagers gerät. Eine solche Beeinträchtigung des
Trommellagers verursacht zunehmenden Wartungsaufwand. Bei Abschalten der
Zentrifuge entsteht überdies ein Flüssigkeitsschwall in Richtung Trommellager.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wehreinrichtung der eingangs
genannten Art hinsichtlich des Bedarfs an Antriebsenergie und insbesondere auch
des Wartungaufwandes günstiger zu gestalten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer gattungsgemäßen Wehreinrichtung dadurch gelöst, dass das
Drosselelement mit der Zentrifugentrommel und damit dem Wehr umlaufend
angeordnet und als in axialer Richtung verformbare Scheibe,
(Membrane), ausgebildet ist.
Durch die für Wehr und über den Durchlass benachbarte Drosselelement
identische Rotationsgeschwindigkeit wird die aus der Zentrifugentrommel nach
außen abgelassene Flüssigkeit insoweit hinsichtlich ihrer Strömungsverhältnisse
nicht beeinträchtigt. Bremsende Einwirkungen und damit entsprechender
Energieaufwand werden vermieden. Abspritzerscheinungen der abgelassenen
Flüssigkeit in Richtung des Trommellagers sind bereits von daher insoweit
herabgesetzt.
In besonders bevorzugter Ausführung ist das Drosselelement als in axialer
Richtung verformbare Scheibe nach Art einer Membran ausgebildet, die
vorzugsweise auf ihre im Durchlass, d. h. dem Wehr, abgewandten Seite mit einer
die Verformung bedingenden steuerbaren Kraft beaufschlagbar ist. Die Verformung
der Membran in Richtung auf das Wehr zu und damit in Richtung einer
Verringerung der axialen Weite des Durchlasses wird vorzugsweise durch ein
pneumatisches oder hydraulisches steuerbares Druckmedium gezielt einstellbar
bewirkt. Auch mechanische Einstellvorrichtungen sind möglich, insbesondere, wenn
das Drosselelement nach Art eines Kolbens anstelle einer Membran ausgebildet
wird.
Die Ausbildung des Drosselelementes als Membran, die grundsätzlich nur an ihrer
äußeren Peripherie - Anschluss an die Zentrifugentrommel - oder an ihrer inneren
Peripherie - Anschluss an die Zentrifugentrommelnabe - an der Trommel
festgelegt sein muss, bietet in bevorzugter Ausführung die Möglichkeit, beide
Peripheriebereiche an die Zentrifugentrommel anzuschließen und damit insoweit
die Trommellagerung völlig von der abgelassenen Flüssigkeit zu isolieren. Zu
diesem Zwecke kann beispielsweise ein sich radial erstreckender Flanschring
vorgesehen sein, der zugleich mit der Membrane an der Trommelnabe festgelegt
ist und der in seinem radial äußeren Bereich die äußere Peripherie der ringförmigen
Membrane hält. Durch die damit mögliche verhältnismäßig völlige Abschirmung des
Trommellagers ist auch dessen Beeinflussung durch das Zusammenbrechen des
Flüssigkeitsringes innerhalb der Zentrifuge bei deren Abschalten und damit
hervorgerufenem Flüssigkeitsschwall beherrschbar.
Die Membrane kann aus einem metallischen Werkstoff bestehen; die hier in
Betracht zu ziehenden Verformungswege in Richtung einer drosselnden
Spaltverengung sind verhältnismäßig gering. Die Membran kann aber auch aus
einem elastischen Kunststoff - gegebenenfalls Mehrschichtkomposition -
bestehen, wobei die dem Durchlass bzw. Wehr zugewandte Seite der Membrane
mit einer Abrasions- und/oder Erosionsschutzbeschichtung oder dergleichen
versehen sein kann.
Auf der axial dem Durchlass abgewandten Seite der Membran kann eine
Druckmittelkammer vorgesehen sein, die je nach Art des Druckmittels bzw. der
Druckmittelzufuhr unterschiedlichen Bedingungen genügt; wird das Druckmittel -
beispielsweise in Gestalt einer steuernden Wassermenge - von radial innen her
über einen Ringkammereinlass zugeführt, so dass also die Druckwirkung dieses
Wassers durch die Zentrifugalkraft hervorgerufen wird, dann ist die
Druckmittelkammer im radial äußeren Bereich mit einer kleinkalibrierten
Auslassöffnung dergestalt versehen, dass man durch Steuerung der der
Druckmittelkammer im radial inneren Bereich zugeführten Flüssigkeitsmenge unter
Abzug der durch den Auslaß abströmenden Flüssigkeitsmenge die Füllung der
Druckmittelkammer und damit die axiale Verformungsbeaufschlagung der
Membrane bestimmen kann. Eine andere Möglichkeit der Druckbeaufschlagung
der Druckmittelkammer hydraulisch oder pneumatisch besteht darin, dass das
Druckmittel über eine sogenannte Drehdurchführung zugeführt wird, das ist eine
Einrichtung zur Übertragung von Druckmedien zwischen einer feststehenden
Zuführung und einer rotierenden Weiterleitung unter möglichst geringem
Druckverlust bzw. Leckage.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der Beschreibung der anschließend abgehandelten Ausführungsbeispiele
nach den Fig. 1 bis 3, auf die besonders Bezug genommen wird und deren
nachfolgende Beschreibung die Erfindung näher erläutert; die
Ausführungsbeispiele beziehen sich sämtlich auf die Verwirklichung der
erfinderischen Maßnahmen an einer Vollmantelschneckenzentrifuge. Es zeigt:
Fig. 1 den den Flüssigkeitsablass aufweisenden Endbereich einer
Vollmantelschneckenzentrifuge im Axialschnitt, bei der die
Durchbrechungen im Stirnwandbereich des Trommelendes
selbst das Wehr bilden;
Fig. 2 eine Darstellung entsprechend Fig. 1 mit einer den
Durchbrechungen im Stirnwandbereich der Zentrifugentrommel
nachgeschalteten ringförmigen Wehrscheibe;
Fig. 3 eine Darstellung entsprechend Fig. 1 mit einer abgewandelten
Druckmittelkammerbeaufschlagung.
In den Figuren ist mit 1 eine Vollmantelschneckenzentrifuge - auch Dekanter
genannt - hinsichtlich ihres die Abscheidung der geklärten Flüssigkeit enthaltenden
axialen Endbereiches gezeigt; nach links über die Ausdehnung der Zentrifuge
verlängert befindet sich der Feststoffaustrag. In einfachster Weise handelt es sich
dabei um einen Zweiphasendekanter, d. h. eine zur Trennbehandlung in den
Trommelinnenraum aufgegebenen Suspension - Feststoff-Flüssigkeits-Gemisch -
wird unter Fliehkraft in den Feststoffanteil und den von diesem geklärten
Flüssigkeitsanteil getrennt, welch letzterer im hier interessierenden Umfang aus der
dargestellten linken Abschlussseite des Dekanters abgelassen wird.
Im Inneren der Zentrifugentrommel 2 ist eine insgesamt mit 3 bezeichnete, koaxial
zur Trommel 2 angeordnete Schnecke aus Schneckennabe 4 und Schnecken
wendel 5 in in diesem Zusammenhang bekannter Weise vorgesehen. Die
Trommelnabe 7 ist über ein Wälzlager 8 an dem Lagerbock bzw. Maschinenbett 10
gehalten, während die Schnecke bzw. Schneckennabe 4 über ein Schneckenlager
9 an der Trommelnabe 7 abgestützt ist.
In der Stirnwandung - generell radial zur Rotationsachse der Trommel 2 erstreckt -
sind in Axialrichtung gesehen Durchbrechungen 11 annähernd beliebiger
Querschnittsgestalt - kreisringförmig, rechteckig bzw. oval etc. - vorgesehen, die
dem Durchtritt der abzulassenden geklärten Flüssigkeit dienen. Im Beispiel nach
den Fig. 1 und 3 bilden die radial außen liegenden Randbereiche dieser
Durchbrechungen 11 zugleich das Wehr 20' im Sinne der erfindungsgemäßen
Lehre.
Diesen Durchbrechungen 11 bzw. deren radial äußerer Berandung und damit dem
Wehr 20' axial nach außen hin folgend ist eine Membrane 12 zugeordnet, die
mittels Schrauben 21 und 23 unter Zwischenaufnahme eines Flanschringes 22 an der
Trommelnabe 7 in ihrem inneren Peripheriebereich festgelegt ist. Der radial äußere
Endbereich des Flanschringes 22 hält mittels Schrauben 23 den peripher äußeren
Bereich der kreisringförmigen Membrane 12.
Die über den radial äußeren Kantenbereich der Durchbrechungen - Fig. 1
und 3 - abfließende Flüssigkeit wird aufgrund ihrer Zentrifugalkomponente
außerhalb der Trommel 2 radial nach außen abgeschleudert und durchtritt dabei
den Durchlass 13, der sich als Umfangsringspalt darstellt, grundsätzlich aber auch
unterbrochen sein kann. Der Durchlass wird axial nach außen durch die Membrane
12 begrenzt, befindet sich also in erster Linie zwischen dem Wehr 20' - radial
äußerer Bereich der Durchbrechungen 11 in den Fig. 1 und 3 - und der
Membrane 12. Eine axiale Ausdehnung der Membrane 12 in Richtung auf das
Wehr 20' führt zu einer axialen Verminderung der Durchtrittsweite des Durchlasses
13 und somit zu einer Drosselung der aus dem Trommelinneren über das Wehr 20'
außen radial austretenden geklärten Flüssigkeit mit der Folge, dass die Teichtiefe
der Suspension im Inneren der Zentrifugentrommel ansteigt. Bei Vergrößerung der
axialen Weite des Durchlasses 13 tritt der entgegengesetzte Effekt ein, wodurch die
axiale Versetzung der Membranmitte eine Steuerung der Teichtiefe ermöglicht.
Die Steuerung der axialen Versetzbewegung der Membran 12 auf das Wehr 20' zu
unter Erhöhung der Drosselwirkung und die rückläufige Verringerung der
Drosselwirkung generell unter der Rückbewegung der Drosselscheibe aufgrund
ihrer Elastizität und dem Flüssigkeitsdruckes der abzulassenden Flüssigkeit im
Durchlass - kann auch gezielt von außen beeinflusst werden - geschieht über eine
Druckmittelkammer 14, die als ringförmiger Raum konzentrisch zur
Trommeldrehachse zwischen der Membrane 12 und dem Flanschring 22
vorgesehen ist. Diese Druckmittelkammer 14 wird in ihrem radial inneren Bereich
über eine Druckmittel-Zuführleitung 15 gespeist und weist in ihrem radial äußeren
Endbereich einen Kammerauslass 17 aus, der kleiner kalibriert, d. h. gegenüber
dem Einlass gedrosselt ausgebildet ist. Diese Ausführung nach den Fig. 1 und
2 geht von der Vorstellung aus, ein Druckmittel, beispielsweise Wasser, über einen
Zuführkanal 18 in einen Ringkammereinlass 16 einzuleiten, von dem aus die
Druckmittelleitung 15 radial in die Druckmittelkammer 14 führt, so dass das auf
diese Weise eingeleitete Wasser - andere Flüssigkeiten natürlich möglich - unter
Fliehkraft Druck in der Druckmittelkammer 14 erzeugt. Der Druck und die
Füllungshöhe und damit die Kraft auf die Membrane ist abhängig von der durch die
Zuführleitung 15 eingegebenen Flüssigkeitsmenge im Verhältnis zu der durch den
Kammerauslass 17 abgegebenen Flüssigkeitsmenge - konstant - so dass die Kraft
und damit die Auswölbung der Membrane 12 in Richtung Verengung des
Durchlasses 13 von der Menge der durch die Leitung 15 zugeführten Flüssigkeit ist.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 unterscheidet sich von demjenigen gemäß
Fig. 1 im wesentlichen dadurch, dass den Durchbrechungen 11 in der Stirn
wandung 6 der Trommel 2 in Strömungsrichtung nachgeschaltet, d. h. von außen,
eine Wehrscheibe 20 verdrehfest zugeordnet ist, die ringförmig - gegebenenfalls
auch mit Öffnungen und Einschnitten - in Strömungsrichtung den
Durchbrechungen nachgeschaltet insoweit die Teichtiefe vorbestimmend
gegebenenfalls auswechselbar ausgebildet ist. Ansonsten entspricht
funktionsmäßig das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 demjenigen gemäß Fig.
1.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel wiedergegeben, dessen
grundsätzliche Anordnungen - wie die übereinstimmenden Bezugsziffern
ausweisen - mit denjenigen der Fig. 1 und 2 übereinstimmen. Abweichend
davon ist die Druckmittelkammer 14 nicht mit einem radial äußeren Kammerauslass
versehen. Die Druckverhältnisse in der Kammer 14 werden daher ausschließlich
über die Druckmittelzuführleitung 15 und den vorgeschalteten Zuführkanal 18
bestimmt. Damit muss der Druckzustand in der Kammer 14 durch das von außen
eingespeiste Druckmedium ausschließlich bestimmt werden. Zu diesem Zwecke
benötigt man eine sogenannte Drehdurchführung die bei 19 im Übergangsbereich
zwischen den stationären und den rotierenden Teilen der Zentrifuge vorgesehen ist
und in bekannter Weise die Überleitung von Druckmedien bzw. Druckzuständen
ohne größere Verluste gestattet.