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Die Erfindung betrifft eine Schneckenpresse zum Verarbeiten von Rohmaterial, insbesondere zum Abtrennen von Flüssigkeit aus einer Suspension wie Schlamm oder Faserstoff, mit einem insbesondere zylindrisch ausgebildeten Gehäuse und zumindest einer in dem Gehäuse angeordneten Schneckenwelle, die eine Rotorwelle und eine Schneckenwendel umfasst und um eine Längsachse L drehbar gelagert ist, und mit zumindest einer Einlassöffnung für zu verarbeitendes Rohmaterial und zumindest einer Auslassöffnung für das verarbeitete Rohmaterial, wobei das Rohmaterial durch einen zwischen einer Innenwandung des Gehäuses und der Schneckenwelle gebildeten Förderraum von der Einlassöffnung zu der Auslassöffnung gepresst wird.
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Derartige Schneckenpressen für die Entwässerung werden beispielsweise bei der Eindickung von Faserstoffsuspensionen in Maschinen zur Herstellung einer Faserstoffbahn wie einer Papierbahn verwendet. Ein weiteres Anwendungsgebiet findet sich in der Schlammentwässerung.
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Das Rohmaterial wird über den Einlassbereich eingegeben. Der Einlassbereich ist in einer orthogonalen Richtung zu einer Mittelebene der Schneckenpresse angeordnet, d.h. es ist eine Zuführung von oben oder von der Seite vorgesehen, so dass für die Verarbeitung des Rohmaterials mit der Schneckenwelle eine Änderung der Zuführrichtung um einen Winkel von bis zu 90 Grad erforderlich ist. Allerdings entstehen durch die Zuführung des Rohmaterials von oben und die Änderung der Beschickungsrichtung um 90 Grad Verwirbelungen im Rohmaterialstrom, wodurch die Geschwindigkeit der Zuführung eingeschränkt ist und damit die Menge des verarbeiteten Materials pro Zeiteinheit reduziert wird.
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Zudem nimmt der Förderdruck bei Schneckenpressen mit einem großen Durchmesser vom Einlassbereich bis zum Auslassbereich zu. Ein hoher Förderdruck kann jedoch dazu führen, dass Siebe an der Gehäuseinnenwandung der Schneckenpresse zum Abführen von Flüssigkeit teilweise verstopfen können.
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Die
DE 10 2010 029 826 A1 beschreibt eine Schneckenpresse zum Abtrennen von Flüssigkeit aus einer Suspension, insbesondere Schlamm oder Faserstoff. Die Schneckenpresse umfasst zwei in einem zylindrischen Mantel rotierende Schneckenwellen, die entgegengerichtete Förderrichtungen aufweisen. Die Suspension wird durch einen zwischen dem Mantel und der Schneckenwelle gebildeten Ringspalt von einer Einlassöffnung zu einer Auslassöffnung gepresst. Im Bereich des Ringspaltes sind Flüssigkeitsabführöffnungen vorgesehen.
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Aus der
DE 18 33 511 U ist eine Schneckenpresse mit einer mit Schraubengängen versehenen vertikalen Spindel. Die Spindel wird von einem Siebmantel umgeben und ist mittels eines oberen Achszapfens gelagert. Für einen Antrieb der Spindel ist ein Zahnkranz vorgesehen. Zugeführtes Pressgut fließt durch den Zahnkranz, wobei vor dem Zahnkranz Flügel zum Durchpressen von Pressgut vorgesehen sind.
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Aus der
DE 21 60 585 A ist eine Schnitzelpresse mit zentraler Einspeisung und einer Preßspindel bekannt. Eine Lagerung und ein Antrieb der Preßspindel liegt außerhalb der zentralen Einspeisung. Ein Schnitzelzulauf wird nur durch Leitbleche und keinerlei Lagerungen beeinflußt und ein Auslaufquerschnitt einer Preßvorkammer größer ist als der freie Einlaufquerschnitt. Radial- und Axialkräfte vom Getriebe werden zur Preßspindel durch als Leitbleche geformte Rippen übertragen. Diese Rippen haben nicht nur die Kräfte zu übertragen, sondern auch die Schnitzel in die Preßvorkammer zu führen. Ein Drehkranzaußenmantel wird mit Hilfe einer Scheibe an einer Drehkranzaußenverzahnung befestigt.
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In der
AT 247264 B ist eine Fülleinrichtung mit einer vertikalen Schneckenpresse bekannt. Die vertikale Schneckenpresse weist ein mittels Rippen gegen ein Gehäuse abgestützte Achse auf. Oberhalb der Schnecke der Schneckenpresse ist ein Treibrad angeordnet. Oberhalb des Treibrades ist ein Trichter für die Zuführung uns Preßgut vorgesehen. Am Unterteil des Trichters sind Stauplatten vorgesehen. Die Stauplatten, die Speichen des Treibrades, die Rippen und die obersten Schneckeflügel sind zu einer axialen Schnittebene der Schneckenachse aufeinanderfolgend entgegengesetzt geneigt. Das dient einer gelichmäßigeren Verteilung und Vorwärtsbewegung des Preßgutes.
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Die
WO 2014/129958 A1 beschreibt eine Förderschnecke für lignozellulosehaltiges Material. Die Förderschnecke umfasst ein Gehäuse, einen Einlass, einen Auslass und eine Schnecke mit einem Schneckengewinde zum Transportieren des lignozellulosehaltigen Materials durch das Gehäuse. Der Einlass weist eine axiale Länge L entlang der Achse der Schnecke und das Schneckengewinde eine Tiefe d auf. Die Schnecke bewegt sich mit einer axialen Geschwindigkeit v2 und das lignocellulosehaltige Material weist am Einlass eine Eingangsgeschwindigkeit v1 auf. Die axiale Länge L des Einlasses ist gleich oder größer ist als die Tiefe d des Schraubengewindes multipliziert mit dem Quotienten aus der axialen Geschwindigkeit v2 der Schnecke und der Eingangsgeschwindigkeit v1 des lignozellulosehaltigen Materials am Einlass.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht nun darin, eine Schneckenpresse mit einer verbesserten Zuführung des Rohmaterials zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß hinsichtlich einer Schneckenpresse durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Die weiteren Ansprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Gemäß einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung eine Schneckenpresse zum Verarbeiten von Rohmaterial, insbesondere zum Abtrennen von Flüssigkeit aus einer Suspension wie Schlamm oder Faserstoff, mit einem insbesondere zylindrisch ausgebildeten Gehäuse und zumindest einer in dem Gehäuse angeordneten Schneckenwelle, die eine Rotorwelle und eine Schneckenwendel umfasst und um eine Längsachse L drehbar gelagert ist, und mit zumindest einer Einlassöffnung für zu verarbeitendes Rohmaterial und zumindest einer Auslassöffnung für das verarbeitete Rohmaterial, wobei das Rohmaterial durch einen zwischen einer Innenwandung des Gehäuses und der Schneckenwelle gebildeten Förderraum von der Einlassöffnung zu der Auslassöffnung gepresst wird. Die Einlassöffnung ist in einem Endbereich der Schneckenwelle angeordnet und derart ausgebildet, dass das Rohmaterial axial zur Längsachse L der Schneckenwelle zuführbar ist, Der Antrieb und das Lager sind in einem Lagergehäuse angeordnet und bilden zusammen ein Lagermodul aus. Das Lagermodul ist im Innenraum des Einlassgehäuses angeordnet zwischen der Innenwandung des Einlassgehäuses und der Außenwandung des Lagermoduls ist ein Einlasskanal ausgebildet ist.
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Durch die axiale Einspeisung des Rohstoffmaterials in Richtung der Längsachse L der Schneckenwelle werden Richtungsänderungen und Verwirbelungen des Rohmaterials verhindert, so dass ein gleichmäßiger Förderdruck über die gesamte Förderlänge der Schneckenpresse und über den gesamten Umfang der Siebeinrichtung erzeugt wird. Hierdurch wird das Verstopfen der Öffnungen der Siebeinrichtung aufgrund eines zu hohen und ungleichmäßigen Förderdrucks vermieden und insgesamt kann somit die Qualität der Verarbeitung des Rohstoffmaterials bzw. die Entwässerung der Faserstoff- oder Schlammsuspension verbessert werden.
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In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Einlassöffnung als Öffnung eines Einlassgehäuses ausgebildet ist, und dass das Einlassgehäuse mit dem Gehäuse der Schneckenpresse lösbar verbindbar ist.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Einlassgehäuse einen Einlassflansch aufweist, der die Einlassöffnung umschließt, und/oder einen Anschlussflansch, mit dem das Einlassgehäuse mit dem Gehäuse der Schneckenpresse verbindbar ist.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass die Innenwandung des Einlassgehäuses im Querschnitt parabelförmig gekrümmt ausgebildet ist, so dass sich in einer rotationssymmetrischen Ausbildung die Form eines Paraboloid-Körpers ergibt.
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Insbesondere ist die Außenwandung des Lagermoduls gegenüber Druck- und Flüssigkeitseinwirkungen druckfest und abgedichtet ausgebildet.
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In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Form der Außenwandung des Lagergehäuses im Querschnitt parabelförmig ausgebildet ist, so dass sich in einer rotationssymmetrischen Ausbildung die Form eines Paraboloid-Körpers ergibt.
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Hierdurch ist ein hydrodynamisch optimierter Einlasskanal für die Durchströmung insbesondere mit einer wässrigen Lösung wie einer Faserstoff- oder Schlammsuspension geschaffen.
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Insbesondere ist das Lagermodul an einer Flanschplatte mit einem Flanschkragen angebracht.
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Vorteilhafterweise sind in der Flanschpatte Eintrittsöffnungen für die Zuführung des Rohmaterials, insbesondere der Faserstoff- oder Schlammsuspension, in das Gehäuse der Schneckenpresse vorgesehen.
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In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Einlasskanal in die Eintrittsöffnungen der Flanschplatte mündet und die gesamte Querschnittsfläche der Eintrittsöffnungen größer ist als die Querschnittfläche der Einlassöffnung.
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Somit wird in dem Einlasskanal kein zusätzlicher Druck aufgebaut, der zu Verwirbelungen beziehungsweise Turbulenzen führen könnte.
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Vorteilhafterweise ist/sind die Innenwandung des Einlassgehäuses und/oder die Außenwandung des Lagergehäuses mit Ausnehmungen oder Anformungen versehen, die insbesondere rippenförmig oder wellenförmig ausgebildet sind.
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Insbesondere ist der Flanschkragen der Flanschplatte mit dem Anschlussflansch des Einlassgehäuses und mit einem Flanschkragen einer Siebeinrichtung oder einer Wandung des Gehäuses lösbar verbindbar.
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Durch den modularen Aufbau des Einlassbereichs der Schneckenpresse bestehend aus dem Einlassgehäuse mit einem integrierten Anschlussflansch und dem an der Flanschplatte angebrachten Lagermodul ist eine einfache und kostengünstige Montage an den Flanschkragen der Siebeinrichtung bzw. des Gehäuses ermöglicht, so dass sowohl die Fertigung als auch die Wartung der Schneckenpresse vereinfacht ist.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Schneckenwendel zumindest im Bereich des Endbereiches Durchflussbohrungen auf.
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Gemäß einem zweiten Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben der Schneckenpresse nach dem ersten Aspekt bereit. Das Verfahren umfasst den Verfahrensschritt, dass das Rohmaterial in die Einlassöffnung des Einlassgehäuses axial zur Längsachse der Schneckenwelle eingeführt wird.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Dabei zeigt:
- 1 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Schneckenpresse in einer Längsrichtung gemäß dem Stand der Technik;
- 2 eine schematische Querschnittsdarstellung eines Einlassbereichs einer erfindungsgemäßen Schneckenpresse;
- 3 eine schematische Darstellung der Schneckenwelle im Einlassbereich der erfindungsgemäßen Schneckenpresse.
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Zusätzliche Kennzeichen, Aspekte und Vorteile der Erfindung oder ihrer Ausführungsbeispiele werden durch die ausführliche Beschreibung in Verbindung mit den Ansprüchen ersichtlich.
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In 1 ist eine bekannte Schneckenpresse 20 für die Behandlung von Rohmaterial wie Faserstoffen, insbesondere für die Entwässerung einer Faserstoffsuspension für die Herstellung einer Faserstoffbahn oder einer Schlammsuspension, dargestellt. Die Schneckenpresse 20 umfasst ein insbesondere zylindrisch ausgebildetes Gehäuse 2, in dem zwei Schneckenwellen 1 drehbar gelagert sind. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass nur eine Schneckenwelle 1 in dem Gehäuse 2 gelagert ist. Die Schneckenwelle 1 weist eine Rotorwelle 9 auf, an der eine ein- oder mehrgängige Schneckenwendel 10 angeordnet ist. Zwischen der Schneckenwelle 1 und der Innenwandung des Gehäuses 2 ist ein Förderraum 3 ausgebildet, der insbesondere als Ringspalt gestaltet ist. Die Schneckenwelle 1 ist vorzugsweise an beiden Endbereichen 15, 17 sowie einem mittleren Bereich mittels Lagern 8, 13 rotierbar gelagert und wird von einem Antrieb 6 angetrieben, so dass sie sich während der Rotation um eine Längsachse L dreht. Der Antrieb 6 kann beide Schneckenwellen 1 antreiben, es können aber auch zwei Antriebe 6 vorgesehen sein.
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Es sind bei der dargestellten Schneckenpresse 20 drei Einlassöffnungen 4 vorgesehen, die an den Endbereichen 15, 17 der Schneckenpresse 20 angeordnet sind und in die das Rohmaterial, insbesondere eine wässrige Faserstoffsuspension oder eine Schlammsuspension, eingeführt wird. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass nur eine Einlassöffnung 4 vorgesehen ist, insbesondere bei einer Schneckenpresse 20, die nur eine Schneckenwelle 1 umfasst. Für eine Steuerung der Menge des zugeführten Rohmaterials, insbesondere der zugeführten Faserstoff- oder Schlammsuspension, sind vorzugsweise Ventile 7 vor den Einlassöffnungen 4 angeordnet. Hierdurch kann eine gleichmäßige Auslastung der Schneckenwelle 1 erreicht werden.
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Das Rohmaterial, insbesondere die Faserstoff- oder Schlammsuspension, wird mittels der Schneckenwelle 1 von der Einlassöffnung 4 zu einer Auslassöffnung 5 gefördert. Die Breite des Förderraums 3 nimmt von der Einlassöffnung 4 zu der Auslassöffnung 5 hin ab.
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Des Weiteren kann am austrittsseitigen Ende der jeweiligen Schneckenwelle 1 ein Gegendruckelement 12, insbesondere in Form eines Ringes, vorgesehen sein, um den Fluss des Rohstoffmaterials, insbesondere der Faserstoff- oder Schlammsuspension einzuschränken und somit einen Druckaufbau zu erzeugen. Die Lage des Gegendruckelements 12 kann zudem verändert werden. Es können aber auch radial und/oder axial verstellbare Bremselemente oder Klappen vorgesehen sein. Zudem kann das Gehäuse 2 Öffnungen für die Flüssigkeitsabführung aufweisen, insbesondere in Form von Siebeinrichtungen.
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Bei der Rotation der Schneckenwelle 1 wird die Faserstoff- oder Schlammsuspension kontinuierlich von der Einlassöffnung 4 zur Auslassöffnung 5 gefördert und dabei gegen die Innenwandung des Gehäuses 2 und das Gegendruckelement 12 gepresst. Dabei wird die Flüssigkeit aus der Faserstoff- oder Schlammsuspension ausgepresst und fließt dann über die Flüssigkeitsabführöffnungen aus der Schneckenpresse 20 ab. Die entwässerte Faserstoff- oder Schlammsuspension wird über die Auslassöffnung 5 ausgeführt.
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In 2 ist ein Einlassbereich 30 einer erfindungsgemäßen Schneckenpresse 20 dargestellt. Eine Einlassöffnung 40 ist bezogen auf die Längsachse L der Schneckenwelle 1 insbesondere orthogonal zur axialen Längsachse der Schneckenwelle 1 angeordnet. An die Einlassöffnung 40 schließt sich ein Einlassgehäuse 43 an. Die Einlassöffnung 40 ist insbesondere als Einlassflansch 41 des Einlassgehäuses 43 ausgebildet, wobei der Kragen des Einlassflansches 41 die Einlassöffnung 40 umschließt. Die Innenwandung des Einlassgehäuses 43 ist insbesondere im Querschnitt parabelförmig gekrümmt ausgebildet, so dass sich in einer rotationssymmetrischen Ausbildung die Form eines Paraboloid-Körpers ergibt. An die Innenwandung schließt sich ein Anschlussflansch 45 an, mit dem das Einlassgehäuse 43 mit dem Gehäuse 2 der Schneckenpresse 20 insbesondere lösbar verbindbar ist.
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Der Antrieb 6 und das Lager 8 sind in einem Lagergehäuse 50 angeordnet und bilden zusammen ein Lagermodul 51. Das Lagermodul 51 ist in dem Innenraum des Einlassgehäuses 43 angeordnet. Das Lagergehäuse 50 kann den gesamten Antrieb 6 und das Lager 8 umschließen oder nur als Lagerdeckel ausgebildet sein, das den zur Einlassöffnung 40 hin gerichteten Bereich des Antriebs 6 und des Lagers 8 gegenüber der Einwirkung von Rohmaterial, insbesondere einer Faserstoff- oder Schlammsuspension flüssigkeitsdicht abschließt. Das Lager 8 und der Antrieb 6 sind bei dieser Ausführungsform an ihren Außenbereichen durch Abdichtungselemente gegenüber Druck- und Flüssigkeitseinwirkungen druckfest und abgedichtet ausgebildet. Insbesondere ist das Lagergehäuse 50 mit dem Antrieb 6 und dem Lager 8 mittels einer lösbaren Verbindung verbunden, um Wartungsarbeiten am Antrieb 6 oder an dem Lager 8 zu ermöglichen.
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Die Form der Außenwandung des Lagergehäuses 50 ist insbesondere ebenfalls im Querschnitt parabelförmig gestaltet, so dass sich in einer rotationssymmetrischen Ausbildung die Form eines Paraboloid-Körpers ergibt. Zwischen der Innenwandung des Einlassgehäuses 43 und der Außenwandung des Lagergehäuses 50 entsteht daher bei der Montage ein Einlasskanal 47. Ein Abstand zwischen der Innenwandung des Einlassgehäuses 43 und der Außenwandung des Lagergehäuses 50 ist aufgrund der ähnlichen Formgebung der Innenwandung der Einlasskappe 43 und der Außenwandung des Lagergehäuses 50 annähernd konstant.
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Das Lagermodul 51 ist an einem Abstützungselement angebracht. Insbesondere ist das Abstützungselement als eine kreisrunde Flanschplatte 70 mit einem Flanschkragen 71 ausgebildet, mit der das Lagermodul 51 verbunden ist. In der Flanschpatte 70 sind Eintrittsöffnungen 73 für die Zuführung des Rohmaterials, insbesondere der Faserstoff- oder Schlammsuspension, in das Gehäuse 2 der Schneckenpresse 20 vorgesehen. Die Eintrittsöffnungen 73 sind insbesondere kreisförmig ausgebildet und ringförmig um das Lagermodul 41 herum angeordnet. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Eintrittsöffnungen 73 unterschiedliche Durchmesser oder eine andere Formgebung aufweisen. Der Einlasskanal 47 mündet in die Eintrittsöffnungen 73 der Flanschplatte 70. Insbesondere ist vorgesehen, dass die gesamte Querschnittsfläche der Eintrittsöffnungen 73 größer ist als die Querschnittfläche der Einlassöffnung 40.
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An den Flanschkragen 71 wird auf der einen Seite das Einlassgehäuse 43 angeflanscht, während auf der anderen Seite eine Wandung des Gehäuses 2 oder eine Siebeinrichtung 75 mit einem Flanschkragen 77 angeflanscht wird. Durch den modularen Aufbau des Einlassbereichs 30 bestehend aus dem Einlassgehäuse 43 mit einem integrierten Anschlussflansch 45 und dem an der Flanschplatte 70 angebrachten Lagermodul 51 ist eine einfache und kostengünstige Montage an den Flanschkragen 77 der Siebeinrichtung 75 bzw. des Gehäuses 2 ermöglicht, so dass sowohl die Fertigung als auch die Wartung der Schneckenpresse 20 vereinfacht ist.
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Das Rohmaterial, insbesondere die Faserstoff- oder Schlammsuspension, wird über die Einlassöffnung 40 in das Einlassgehäuse 43 axial zur Längsachse L der Schneckenwelle 1 eingeführt. Hier nicht dargestellte Ventile können die Menge und den zeitlichen Verlauf der Zuführung des Rohmaterials steuern. Ein Teil des Rohmaterials trifft nach dem Passieren der Einlassöffnung 40 auf die Außenfläche der Einlasskappe 43 und wird in Richtung des Einlasskanals 47 umgelenkt. Durch die paraboloidförmige Formgebung der Außenfläche der Einlasskappe 43 wird das Rohmaterial in der Weise umgelenkt, dass Verwirbelungen vermieden werden. Das Rohmaterial durchläuft dann den Einlasskanal 47, tritt durch die Eintrittsöffnungen 73 in das Gehäuse 2 der Schneckenpresse 20 ein und trifft auf die Schneckenwendel 10 der Schneckenwelle 1, von der es weitergefördert wird.
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Um eine gleichmäßige Verteilung des Rohmaterials zu ermöglichen und Verwirbelungen bzw. Turbulenzen bei der Förderung durch den Einlasskanal 47 zu vermeiden, ist die Durchströmungsquerschnittsfläche in dem Einlasskanal 47 auf der gesamten Durchströmungsstrecke größer als die Querschnittsfläche der Einlassöffnung 40. Somit wird in dem Einlasskanal 47 kein zusätzlicher Druck aufgebaut, der zu Verwirbelungen bzw. Turbulenzen führen könnte. Durch die paraboloidförmige Gestaltung sowohl der Innenwandung der Einlasskappe 43 als auch der Außenwandung des Lagergehäuses 50 ist ein Einlasskanal 47 geschaffen, der hydrodynamisch optimiert ist für die Durchströmung mit einer wässrigen Lösung wie einer Faserstoff- oder Schlammsuspension.
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In einer weiteren Ausführungsform kann die Innenwandung des Einlassgehäuses 43 und/oder die Außenwandung des Lagergehäuses 50 mit Ausnehmungen oder Anformungen versehen sein, die insbesondere rippenförmig oder wellenförmig ausgebildet sind, um die Durchströmungsrichtung des Rohmaterials durch den Einlasskanal 47 zu lenken und damit zur weiteren Vermeidung von Richtungsänderungen und Verwirbelungen des Rohmaterialstroms beizutragen.
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Wie in 3 dargestellt, kann die Schneckenwendel 10 zumindest im Bereich des Einlassbereichs 30 Durchflussbohrungen 80 aufweisen. Durch die Durchflussbohrungen 80 kann das Rohstoffmaterial, insbesondere die Faserstoff- oder Schlammsuspension frei fließen, da es von der Schneckenwendel 10 nicht abgelenkt wird. Hierdurch wird das Auftreten von Verwirbelungen beim Eintreten des Rohmaterialflusses in das Gehäuse 2 mit der Schneckenwelle 1 reduziert. Insbesondere bei der Einspeisung von Rohstoffmaterialien mit einer hohen Materialkonsistenz und bei Schneckenpressen 20 mit einer langen Schneckenwelle 1 ist das Auftreten von Verwirbelungen besonders nachteilig für die Verarbeitung des Rohstoffmaterials bzw. für eine effiziente Entwässerung der Faserstoff- oder Schlammsuspension. Dies wird durch die axiale Einspeisung des Rohstoffmaterials in Richtung der Längsachse L der Schneckenwelle 1 in Verbindung mit den Durchflussbohrungen 80 in der Schneckenwendel 10 wirksam verhindert.
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Insbesondere wird durch die Vermeidung von Verwirbelungen ein gleichmäßiger Förderdruck über die gesamte Förderlänge der Schneckenpresse 20 und über den gesamten Umfang der Siebeinrichtung 75 erzeugt, so dass das Verstopfen der Öffnungen der Siebeinrichtung 75 aufgrund eines zu hohen und ungleichmäßigen Förderdrucks vermieden wird. Insgesamt kann somit die Qualität der Verarbeitung des Rohstoffmaterials bzw. die Entwässerung der Faserstoff- oder Schlammsuspension verbessert werden.
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Bezugszeichen
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- 1
- Schneckenwelle
- 2
- Gehäuse
- 3
- Förderraum
- 4
- Einlassöffnung
- 5
- Auslassöffnung
- 6
- Antrieb
- 7
- Ventil
- 8
- Lager
- 9
- Rotorwelle
- 10
- Schneckenwendel
- 12
- Gegendruckelement
- 13
- Lager
- 15
- erster Endbereich der Schneckenwelle
- 17
- zweiter Endbereich der Schneckenwelle
- 20
- Schneckenpresse
- 30
- Einlassbereich
- 40
- Einlassöffnung
- 41
- Einlassflansch
- 43
- Einlassgehäuse
- 45
- Anschlussflansch
- 47
- Einlasskanal
- 50
- Lagergehäuse
- 51
- Lagermodul
- 70
- Flanschplatte
- 71
- Flanschkragen
- 73
- Eintrittsöffnungen
- 75
- Siebeinrichtung
- 77
- Flanschkragen
- 80
- Durchflussbohrungen