DE19961875A1 - Kennzeichenleuchte - Google Patents
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Abstract
Eine für ein Kraftfahrzeug (1) bestimmte Kennzeichenleuchte (6) hat einen mit dieser konturbündig abschließenden Lichtleiter (8). In diesen Lichtleiter (8) strahlt eine in einem rückwärtigen Bereich (10) eines als Gepäckraumklappe ausgeführten Karosserieelementes (2) angeordnete Lichtquelle (9) ein, die zugleich als Lichtquelle (9) für eine Rückleuchte (7) dient. Der Lichtleiter (8) erstreckt sich hierbei im wesentlichen über die gesamte Breite der Kennzeichenleuchte (6) und ermöglicht so eine gleichmäßige Lichtauskopplung und damit eine gleichmäßige Ausleuchtung eines Kennzeichens (4) ohne lokale Helligkeitsdifferenzen. Zugleich ist die Kennzeichenleuchte (6) unempfindlich gegenüber äußeren Einflüssen, wobei insbesondere ein möglicher Niederschlag an dem Lichtleiter (8) nicht zu einer eingeschränkten Ablesbarkeit des Kennzeichens (4) führt.
Description
Die Erfindung betrifft eine für ein Kraftfahrzeug bestimmte Kennzeichen
leuchte mit einer zur Beleuchtung eines Kennzeichens in einen Lichtleiter
einstrahlenden Lichtquelle.
Eine solche Kennzeichenleuchte offenbart beispielsweise die US 51 50 960 A,
bei der eine Lichtquelle in einen keilförmigen Lichtleiter einstrahlt, der sich
hierzu vor der gesamten Fläche des Kennzeichen erstreckt und so zugleich
als Deckglas der Kennzeichenleuchte dient. Bei ausgeschalteter Lichtquelle
ist das Kennzeichen durch den hierzu glasklar ausgeführten Lichtleiter für
den Betrachter uneingeschränkt sichtbar. Bei eingeschalteter Lichtquelle
wird über die gesamte Fläche des Lichtleiters Licht mit im wesentlichen
gleichmäßiger Lichtstärke ausgekoppelt und ermöglicht somit eine
schattenfreie Ausleuchtung des Kennzeichens. Als nachteilig hat sich bei der
so ausgeführten Kennzeichenleuchte die Empfindlichkeit der Oberfläche des
Lichtleiters gegenüber Umwelteinflüssen erwiesen. So erschweren einerseits
bereits geringfügige Beschädigung der Oberfläche des insbesondere aus
einen Kunststoffmaterial bestehenden Lichtleiters die Ablesbarkeit erheblich,
wobei sich vor allem die hierdurch verursachte ungleichmäßige
Lichtauskopplung störend auswirkt. Andererseits kann die Oberfläche des
Lichtleiters durch Feuchtigkeit leicht beschlagen, so daß vor Fahrtantritt eine
Reinigung des Lichtleiters auch dann erforderlich ist, wenn zusätzlich an
dem Lichtleiter Heizdrähte vorgesehen werden. Weiterhin stört der das
Kennzeichen einschließende Lichtleiter das optische Erscheinungsbild der
Kennzeichenleuchte, wobei dieser nachteilige Eindruck durch
Alterungserscheinungen des ursprünglich hochgradig transmissiven
Lichtleiters noch verstärkt wird. Die derart gestaltete Kennzeichenleuchte
konnte sich daher in der Praxis bisher nicht durchsetzen.
Der Einsatz von Lichtleitern zur flächigen Ausleuchtung des Innenraumbe
reiches des Kraftfahrzeuges oder zur Beleuchtung einzelner Funktionsgrup
pen ist darüber hinaus zunehmend Gegenstand vielfältiger Entwicklungen.
So beschreibt die DE 33 19 179 A1 die Verwendung von Lichtleitern zur
Erzeugung von Lichtsignalen für Rückleuchten von Kraftfahrzeugen. Bei
einer Anordnung gemäß der DE 197 56 607 A1 wird zur Beleuchtung einer
Rückleuchte eine Laserlichtquelle und ein faseroptischer Lichtwellenleiter
eingesetzt.
Die beliebige Formbarkeit erlaubt dabei auch die Beleuchtung von Bauele
menten, die sonst aufgrund des eingeschränkten Bauraumes zur Anordnung
einer herkömmlichen Leuchte ungeeignet sind. So zeigt die US 57 09 453 A
beispielsweise den Einsatz eines durch einen Lichtleiter gebildeten Leucht
bandes bei einer Luftleiteinrichtung oder einer Zierleiste. Weiterhin zeigen
spezielle Ausführungsformen dis Integration des Lichtleiters in eine Griff
mulde eines Türhebels oder in Form eines ein Türschloß umschließenden
ringförmigen Lichtleiters.
Durch die DE 32 36 683 A1 ist es weiterhin bekannt, Lichtleiter zur Übertra
gung hoher Lichtstärken durch Verwendung des hierzu mit Facetten verse
henen Lichtleiters als Kraftfahrzeugscheinwerfer einzusetzen. Ferner wird
die Steuerbarkeit der durch den Lichtleiter übertragbaren Lichtstärke mittels
eines in den Lichtleiter integrierten Schaltelementes durch die DE 197 40 316 A1
beschrieben. Durch dieses Schaltelement ist die Transmission des
Lichtleiters frei wählbar, so daß in einfacher Weise eine beliebige
Verzweigung und so die Beleuchtung von unterschiedlichen Leuchten, wie
insbesondere Rück-, Brems-, Nebel- oder Positionslichtern mit frei
einstellbarer Lichtstärke durch eine gemeinsame Lichtquelle ermöglicht wird.
Eine Aufteilung des eingekoppelten Lichtes wird auch mit einem durch ein
Faserbündel gebildeten Lichtleiter nach der US 47 45 525 A erreicht, wobei
das Faserbündel aufgespalten und derart ausgerichtet wird, daß
beispielsweise Buchstaben oder Ziffern dargestellt werden können.
Die Auskopplung des Lichtes ist dabei gemäß der DE 197 02 174 A1 bei
einem Lichtleiter mit kreisförmiger Querschnittsfläche auch radial möglich,
wodurch eine Auflichtbeleuchtung von großflächigen Objekten, beispiels
weise im Innenraum von Kraftfahrzeugen problemlos möglich wird.
Der Einsatz von Lichtleitern im Kraftfahrzeugbereich wird grundsätzlich nicht
nur zur Reduzierung der zur Beleuchtung erforderlichen Anzahl von
Lichtquellen genutzt, sondern vereinfacht auch durch die leichte Verlegbar
keit und Formbarkeit eine problemlose Montage. Dennoch treten insbeson
dere im Außenbereich des Kraftfahrzeuges durch die Verwendung des Licht
leiters durch die Empfindlichkeit der Oberfläche des Lichtleiters neue Pro
bleme auf.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Ein
satz des Lichtleiters bei einer Kennzeichenleuchte zu realisieren, ohne daß
hiermit ein erhöhter Pflege- oder Instandhaltungsaufwand verbunden ist oder
eine eingeschränkte Betriebssicherheit in Kauf genommen werden muß.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Kennzeichenleuchte gemäß den
Merkmalen des Patentanspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen besonders
zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß ist also eine Kennzeichenleuchte vorgesehen, deren
Lichtleiter außerhalb einer durch das Kennzeichen begrenzten Fläche an
einem dem Kennzeichen zugeneigten Abschnitt der Kennzeichenleuchte an
geordnet ist. Der Lichtleiter ist somit nicht unmittelbar vor, sondern am Rand
des Kennzeichens angeordnet. Eine Einschränkung der Ablesbarkeit des
Kennzeichens durch den Lichtleiter ist demnach ausgeschlossen. Zudem
wirken sich mögliche Beschädigungen der Oberfläche des Lichtleiters auf die
Ablesbarkeit nur geringfügig aus. Dabei ist für Pflege- und Instandhaltungs
maßnahmen lediglich der übliche Aufwand erforderlich, wobei insbesondere
eine regelmäßige Reinigung oder gar die Entfernung von Feuchtigkeit oder
Niederschlag an dem Lichtleiter nicht oder nur in Ausnahmefällen vorgenom
men werden muß. Weiterhin ist das optische Erscheinungsbild gegenüber
herkömmlichen, mit einer gewöhnlichen Lampe betriebenen Kennzeichen
leuchten unverändert. Daher können vorhandene Kennzeichenleuchten mit
lediglich geringfügigen und für einen flüchtigen Betrachter nicht wahrnehm
baren Veränderungen für den Einsatz des Lichtleiters umgerüstet und dar
über hinaus auch bestehende Systeme nachgerüstet werden. Die Ausleuch
tung des Kennzeichens erfolgt dabei ohne wahrnehmbare lokale Helligkeits
differenzen, wobei auch mögliche an dem Lichtleiter anhaftende Regen
tropfen oder sonstiger Niederschlag durch das über die gesamte
Ausdehnung des Lichtleiters austretende Licht bei dem gegebenen
räumlichen Abstand zur Oberfläche des Kennzeichens ausgeglichen wird.
Besonders günstig ist es hierbei, wenn der Lichtleiter mit dem Abschnitt der
Kennzeichenleuchte im wesentlichen konturbündig verbunden ist. Hierdurch
wird einerseits das optische Erscheinungsbild der Kennzeichenleuchte
erheblich verbessert, indem der Lichtleiter in die Kontur der
Kennzeichenleuchte integriert ist und so zugleich als gestalterisches Element
Verwendung findet. Andererseits kann dadurch die Empfindlichkeit
gegenüber Umwelteinflüssen eingeschränkt werden. Schmutzpartikel und
Feuchtigkeit haften an der derart gestalteten Kennzeichenleuchte kaum an
und lassen sich gegebenenfalls mühelos entfernen. Weiterhin läßt sich
hierdurch eine dem derzeitigen Trend zu einer glattflächigen
Karosserieoberfläche folgende, flache und nur geringfügig gegenüber der
Karosserie des Kraftfahrzeuges hervortretende Kennzeichenleuchte
realisieren, die so auch zu einer strömungsgünstigen Karosserie beiträgt.
Dabei sind auch solche Ausführungen denkbar, bei denen zusätzlich ein Teil
des Lichtes zu Dekorzwecken nach außen abgestrahlt wird.
Besonders empfehlenswert ist auch eine Weiterbildung der Erfindung, wenn
der Lichtleiter für einen Betrachter nicht sichtbar an der Kennzeichenleuchte
angeordnet ist. Hierdurch kann läßt sich ein weiter verbessertes optisches
Erscheinungsbild der Kennzeichenleuchte erreichen, bei der die Gestaltung
des Lichtleiters ausschließlich durch die optimale Lichtauskopplung bestimmt
ist. Eine eingeschränkte Ablesbarkeit durch auftretendes Streulicht, welches
zu einer Herabsetzung des Kontrastes führt, wird dadurch ebenfalls verhin
dert. Der Lichtleiter ist hierbei zugleich auch in einem gegenüber Beschädi
gung geschützten Bereich angeordnet.
Der Lichtleiter kann in einem beliebigen Randbereich des Kennzeichens an
geordnet werden oder auch das Kennzeichen einschließen. Besonders
zweckmäßig ist hingegen eine Weiterbildung der Erfindung, wenn der
Lichtleiter einem oberen Rand des Kennzeichens zugewandt ist. Die Kenn
zeichenleuchte kann dadurch platzsparend mit lediglich geringen äußeren
Abmessungen ausgeführt werden. Dabei ist die Kennzeichenleuchte
problemlos auch in einen Griff einer Gepäckraumklappe oder in weitere
Bauelemente integrierbar. Bei einer üblichen geringfügigen Neigung des
Kennzeichens gegenüber der Horizontalen wird dabei in einfacher Weise
eine gleichmäßige Ausleuchtung des Kennzeichens erreicht.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei auch
dadurch gegeben, daß sich der Lichtleiter im wesentlichen über die gesamte
Breite der Kennzeichenleuchte erstreckt. Hierdurch wird in einfacher Weise
eine gleichmäßige Ausleuchtung des Kennzeichens erreicht, so daß
Helligkeitsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Dabei ist es
gegebenenfalls auch möglich, bestimmte Abschnitte des Kennzeichens
durch eine verstärkte Lichtauskopplung optisch hervorzuheben, etwa, um
das Landeskennzeichen eines EU-Kennzeichens, welches auf einem blauen
Hintergrund angeordnet ist, mühelos ablesen zu können. Weiterhin erlaubt
der Lichtleiter eine einfache Anordnung über die gesamte Breite der
Kennzeichenleuchte, indem der Lichtleiter hierzu beispielsweise auf die
Oberfläche der Kennzeichenleuchte aufgebracht wird, ohne hierzu spezielle
Fixiermittel vorsehen zu müssen.
Eine andere besonders vorteilhafte Weiterbildung wird dadurch erreicht, daß
die Lichtquelle außerhalb eines den äußeren Einflüssen ausgesetzten Be
reiches angeordnet ist. Hierdurch wird die Betriebssicherheit der Kennzei
chenleuchte weiter verbessert, indem diese beispielsweise als eine in sich
geschlossene Baueinheit ausgeführt wird, die lediglich durch den an
geflanschten Lichtleiter mit der Außenseite des Kraftfahrzeuges in Verbin
dung steht. Zusätzliche Vorkehrungen zur Abdichtung der Lichtquelle und
der elektrischen Kontaktierung können daher entfallen, so daß der
Herstellungs- und der Montageaufwand weiter reduziert werden kann.
Hierzu ist es besonders empfehlenswert, wenn die in den Lichtleiter ein
strahlende Lichtquelle in einem rückwärtigen Bereich eines die Kennzeichen
leuchte aufnehmenden Karosserieelementes angeordnet ist. Die hierbei bei
spielsweise im Gepäckabteil des Kraftfahrzeuges angeordnete Lichtquelle
läßt sich dadurch im Servicefall einfach austauschen. Dabei kann die Anord
nung unter Berücksichtigung bereits vorhandener elektrischer Kontaktierung
oder auch vorhandener Leuchtmittel erfolgen. Die Anpassung an die Anfor
derungen unterschiedlicher Kraftfahrzeuge kann dadurch in einfacher Weise
durch Anschluß entsprechender Lichtleiter erfolgen.
Hierbei wird eine besonders einfache Abwandlung der Erfindung dann er
reicht, wenn die Lichtquelle durch eine bereits zu einem anderen Zweck vor
handene Leuchte des Kraftfahrzeuges gegeben ist. Hierdurch entfällt eine
separate Lichtquelle für die Kennzeichenleuchte, indem hierzu die
Lichtquelle der anderen Leuchte des Kraftfahrzeuges verwendet wird. Die
Anzahl der Bauelemente kann daher weiter reduziert und somit der
Herstellungsaufwand vermindert werden.
Hierzu ist es besonders zweckmäßig, wenn die Leuchte eine Rückleuchte
des Kraftfahrzeuges ist. Hierdurch strahlt die Lichtquelle der Rückleuchte
immer dann in den Lichtleiter der Kennzeichenleuchte ein, wenn die Lichtan
lage des Kraftfahrzeuges eingeschaltet wird. Es ist daher nicht erforderlich,
die Kennzeichenleuchte separat anzusteuern, da diese unmittelbar an das
Rücklicht gekoppelt ist. Dabei ist aufgrund der üblicherweise geringen räum
lichen Distanz zwischen der Kennzeichenleuchte und der Rückleuchte eine
einfache Anbindung der Kennzeichenleuchte möglich.
Eine demgegenüber abgewandelte Weiterbildung ist dadurch besonders
vielseitig einsetzbar, daß die Lichtquelle mittels eines steuerbaren
Lichteinkoppelementes in den Lichtleiter einstrahlt. Hierdurch kann die
Lichtquelle von anderen, an dem Kraftfahrzeug vorhandenen Leuchten,
unabhängig von deren Betriebszustand verwendet werden. Hierzu wird das
Licht der Lichtquelle mittels des Lichteinkoppelementes wahlweise in den
Lichtleiter eingekoppelt und kann dennoch uneingeschränkt für die Leuchte
genutzt werden. Eine mögliche Beschädigung der Leuchte führt daher nicht
unmittelbar zu einem Ausfall der Kennzeichenleuchte, wobei zugleich eine
Vielzahl verschiedener Beleuchtungszwecke durch eine gemeinsame
Lichtquelle erfüllt werden kann.
Besonders zweckmäßig ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die
Kennzeichenleuchte als ein Kunststofformteil ausgeführt ist. Diese
ermöglicht eine einfache und individuelle Anordnung an dem Kraftfahrzeug,
wobei insbesondere der Lichtleiter in die Formgebung der
Kennzeichenleuchte integriert werden kann. Herstellungsverfahren, bei
denen der Lichtleiter der Kennzeichenleuchte unmittelbar angeformt wird,
sind hierbei ebenfalls darstellbar.
Hierbei wird eine vorteilhafte Abwandlung der Erfindung auch dadurch er
reicht, daß die Kennzeichenleuchte entsprechend der Kontur einer die Kenn
zeichenleuchte aufnehmenden Vertiefung ausgeführt ist. Die Kennzeichen
leuchte kann daher zur Montage in die hierzu beispielsweise als Durch
brechung ausgeführte Vertiefung eingesetzt werden, wobei zugleich eine
einfache Kontaktierung im Innenraum des Kraftfahrzeuges erreicht wird. Der
Montageaufwand wird dabei insbesondere auch durch die Verwendung von
Gleichteilen bei unterschiedlichen Kraftfahrzeugen erheblich vermindert und
das optische Erscheinungsbild weiter verbessert.
Die Kennzeichenleuchte ist nicht auf die Verwendung bei Automobilen be
schränkt, sondern läßt sich in gleicher Weise auch bei Kraftfahrzeug-An
hängern und bei Motorrädern einsetzen.
Die Erfindung läßt zahlreiche Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeut
lichung ihres Grundprinzips ist eine davon in der Zeichnung dargestellt und
wird nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
Fig. 1 eine rückwärtige Ansicht eines Kraftfahrzeuges mit einer
erfindungsgemäßen Kennzeichenleuchte,
Fig. 2 eine gemäß dem Pfeil II in Fig. 1 geschnittene Ansicht,
Fig. 3 eine gemäß dem Pfeil III in Fig. 1 geschnittene Ansicht.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht eines Kraftfahrzeuges 1 aus einer rückwärtigen
Ansicht. Ein als Gepäckraumklappe ausgeführtes Karosserieelement 2 des
Kraftfahrzeuges 1 ist mit einer Vertiefung 3 versehen. Diese Vertiefung 3
dient der Aufnahme eines Kennzeichens 4. Zur Beleuchtung des Kenn
zeichens 4 ist eine mit einem oberen Abschnitt 5 dem Kennzeichen 4 zuge
neigte Kennzeichenleuchte 6 vorgesehen. Die Kennzeichenleuchte 6 ist hier
bei in etwa mittig zwischen zwei Rückleuchten 7 angeordnet, deren nicht dar
gestellte Lichtquellen für die Kennzeichenleuchte 6 verwendet werden kön
nen.
Die Anordnung der Kennzeichenleuchte 6 an dem Karosserieelement 2 ist in
Fig. 2 näher dargestellt, die eine entlang der Linie II-II geschnittene Ansicht
der Fig. 1 zeigt. Zu erkennen ist ein in die Kennzeichenleuchte 6 kontur
bündig für einen Betrachter unsichtbar eingesetzter Lichtleiter 8. Aus diesem
Lichtleiter 8 tritt das eingekoppelte Licht im wesentlichen radial in Richtung
auf das Kennzeichen 4 aus. Die Vertiefung 3 ist hierbei gegenüber der Senk
rechten geringfügig geneigt, wodurch die Ablesbarkeit des in der Vertiefung
3 flächig anliegenden Kennzeichens 4 erheblich verbessert wird.
Die Kennzeichenleuchte 6 ist ergänzend in Fig. 3 in einer entlang der Linie
III-III geschnittenen Ansicht dargestellt. Diese zeigt den sich über die
gesamte Breite der Kennzeichenleuchte 6 erstreckenden Lichtleiter 8, der
mit der als Kunststofformteil ausgeführten Kennzeichenleuchte 6
konturbündig verbunden ist. Zu erkennen ist eine in den Lichtleiter 8
einstrahlende Lichtquelle 9, die hierzu in einem rückwärtigen Bereich 10 des
als Gepäckraumklappe ausgeführten Karosserieelementes 2 gegenüber
äußeren Einflüssen geschützt angeordnet ist. Hierdurch ist es zugleich
möglich, die Lichtquelle 9 der Rückleuchte 7 des in Fig. 1 gezeigten
Kraftfahrzeuges 1 zu nutzen, so daß für die Kennzeichenleuchte 6 keine
separate Lichtquelle 9 erforderlich ist. Hierdurch entfällt zudem eine
entsprechende Ansteuerung der Lichtquelle 9, indem diese zugleich mit der
Rückleuchte 7 in Betrieb genommen wird. Ein steuerbares
Lichteinkoppelelement 11 ermöglicht darüber hinaus eine Anpassung der
eingekoppelten Lichtstärke an die gewünschte Beleuchtungsstärke des in
Fig. 1 gezeigten Kennzeichens 4.
1
Kraftfahrzeug
2
Karosserieelement
3
Vertiefung
4
Kennzeichen
5
Abschnitt
6
Kennzeichenleuchte
7
Rückleuchte
8
Lichtleiter
9
Lichtquelle
10
Bereich
11
Lichteinkoppelelement
Claims (12)
1. Für ein Kraftfahrzeug bestimmte Kennzeichenleuchte mit einer zur Be
leuchtung eines Kennzeichens in einen Lichtleiter einstrahlenden Lichtquelle,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (8) außerhalb einer durch das
Kennzeichen (4) begrenzten Fläche an einem dem Kennzeichen (4) zuge
neigten Abschnitt (5) der Kennzeichenleuchte (6) angeordnet ist.
2. Kennzeichenleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lichtleiter (8) mit dem Abschnitt (5) der Kennzeichenleuchte (6) im wesent
lichen konturbündig verbunden ist.
3. Kennzeichenleuchte nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Lichtleiter (8) für einen Betrachter nicht sichtbar an der
Kennzeichenleuchte (6) angeordnet ist.
4. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (8) einem oberen
Rand des Kennzeichens (4) zugewandt ist.
5. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Lichtleiter (8) im wesentli
chen über die gesamte Breite der Kennzeichenleuchte (6) erstreckt.
6. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (9) außerhalb eines
den äußeren Einflüssen ausgesetzten Bereiches (10) angeordnet ist.
7. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Lichtleiter (8) einstrahlende
Lichtquelle (9) in einem rückwärtigen Bereich (10) eines die Kennzeichen
leuchte (6) aufnehmenden Karosserieelementes (2) angeordnet ist.
8. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (9) durch eine bereits
zu einem anderen Zweck vorhandene Leuchte (Rückleuchte 7) des
Kraftfahrzeuges (1) gegeben ist.
9. Kennzeichenleuchte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leuchte eine Rückleuchte (7) des Kraftfahrzeuges (1) ist.
10. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (9) mittels eines
steuerbaren Lichteinkoppelementes (11) in den Lichtleiter (8) einstrahlt.
11. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichenleuchte (6) als ein
Kunststofformteil ausgeführt ist.
12. Kennzeichenleuchte nach zumindest einem der vorangehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichenleuchte (6) ent
sprechend der Kontur einer die Kennzeichenleuchte (6) aufnehmenden Ver
tiefung (3) ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19961875A DE19961875C2 (de) | 1999-12-22 | 1999-12-22 | Kennzeichenleuchte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19961875A DE19961875C2 (de) | 1999-12-22 | 1999-12-22 | Kennzeichenleuchte |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19961875A1 true DE19961875A1 (de) | 2001-07-19 |
| DE19961875C2 DE19961875C2 (de) | 2001-10-25 |
Family
ID=7933715
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19961875A Expired - Fee Related DE19961875C2 (de) | 1999-12-22 | 1999-12-22 | Kennzeichenleuchte |
Country Status (1)
| Country | Link |
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