DE19960445A1 - Vorrichtung zum Siegeln von Heftfäden - Google Patents
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Abstract
Bei einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Heißsiegeln von Heftgut, insbesondere Papier, Karton und dergleichen, wird in das Heftgut eine heißsiegelbare Fadenklammer eingebracht. Die Vorrichtung zum Heißsiegeln dieser Heftfäden weist ein Siegelelement auf, das mit einer Berührungsfläche versehen ist, die das zu siegelnde Heftgut beim Siegelvorgang berührt. Während des Siegelvorganges bewegt sich die Berührungsfläche im wesentlichen mit der gleichen Geschwindigkeit wie das Heftgut.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Siegeln von Heftfäden an zu siegelndem Gut,
wobei das zu siegelnde Gut mit eingestochenen Heftfäden der Vorrichtung zum Siegeln
zugeführt wird.
Ein solches Verfahren ist beispielsweise aus der DE 44 01 153 C1 bekannt. Dabei wird
eine Fadensiegelmaschine vorgeschlagen, die eine Heizschiene aufweist. Die Falzbogen
weisen eingestochene Siegelfäden auf, die beim Überlaufen der Heizschiene an den
Falzbogen gepreßt werden, so daß der Schmelzfadenanteil des Siegelfaden schmilzt und
eine feste Bindung mit dem Falzbogen eingeht.
Nachteilig an derartigen Vorrichtungen zum Siegeln ist, daß der anzusiegelnde Faden, der
üblicherweise in zwei Fadenklammerschenkeln über die Heizschiene gleitet, während der
gesamten Kontaktzeit mit der Fadensiegelmaschine einer Relativbewegung ausgesetzt ist.
Da die Fadenklammerschenkel gemeinsam mit den Falzbogen über die Heizschiene
gezogen werden, entsteht auf die Fadenklammerschenkel eine Rakel- oder Reibebelastung,
die im ungünstigsten Fall die Fadenklammerschenkel abtrennt. In der Praxis wird daher
überwiegend mit einer geringen Andruckkraft der Heizschiene gearbeitet, was jedoch die
Haltekraft der Fadenklammerschenkel am Falzbogen begrenzt. Weiterhin wird oftmals
durch die Reibewirkung zwischen dem Fadenklammerschenkel und der Heizschiene ein
großer Teil des thermoplastischen Materials aus dem Faden herausgelöst. Damit wird
jedoch die Haftwirkung des Fadens an dem Falzbogen vermindert. Darüber hinaus können
die auf der Heizschiene zurückgebliebenen Schmelzrückstände sich verfestigen, den
Falzbogen verschmutzen und zu Produktionsstörungen führen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es entsprechend, ein Siegelelement zum Siegeln
von Falzbogen vorzuschlagen, mit dem eine verbesserte Haftung der
Fadenklammerschenkel an dem Falzprodukt erzielt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Verfahrenstechnisch wird diese Aufgabe durch die Merkmale gemäß Anspruch 10 gelöst.
Mit dem erfindungsgemäßen Konzept, ein Siegelelement vorzusehen, das eine
Berührungsfläche aufweist, die während des Siegelvorganges mit dem zu siegelnden Gut in
Berührung steht und sich mit annähernd der gleichen Geschwindigkeit wie das zu
siegelnde Gut bewegt, sind eine Reihe von Vorteilen verknüpft. So tritt zwischen dem
Siegelelement und den Fadenklammerschenkeln keine unerwünschte
Relativgeschwindigkeit auf, was in besonders vorteilhafter Weise einen Abrieb der
Fadenklammerschenkel sowie deren eventuellen Abriß verhindert. Darüber hinaus läßt sich
die Qualität der Fadensiegelung deutlich erhöhen, da der Druck, mit dem die
Berührungsfläche des Siegelelementes auf das zu siegelnde Gut einwirkt erhöht werden
kann, wodurch die daraus resultierende bessere Übermittlung von Hitze und Druck auf die
Fadenklammerschenkel zu einer besseren Verbindung der Fadenklammerschenkel mit dem
zu siegelnden Gut führt.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
nachfolgenden Figuren sowie deren Beschreibungen bei deren Darstellung zugunsten der
Übersichtlichkeit auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe verzichtet wurde.
Es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eine erfindungsgemäßen Siegelrolle im
Querschnitt,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Siegelbandes im
Querschnitt,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Siegelschlittens im
Querschnitt,
Fig. 4 die schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Faden- und
Siegelstation.
In Fig. 1 ist ein zu siegelndes Gut 10, beispielsweise ein Falzbogen aus Papier, Kanon oder
dergleichen, dargestellt, der sich in Pfeilrichtung A bewegt. Die Bewegung des
Falzbogens 10 wird üblicherweise durch ein nicht gezeigtes Förderorgan gewährleistet. In
einer vorhergehenden Fadenstation werden den zu siegelnden Falzbogen, üblicherweise in
die Falzlinie des Bogens, fortlaufend speziell verzwirnte Fadenstücke, sogenannte
Fadenklammern 12, eingebracht, die einen schmelzbaren Anteil enthalten. Die
Fadenklammer wird dabei so in den Falzbogenrücken des Falzgutes eingebracht, das auf
der Unterseite des Falzbogens ein erster Fadenklammerschenkel 14 sowie ein zweiter
Fadenklammerschenkel 16 liegen. Durch eine weitere Bewegung des zu siegelnden
Falzbogens in Richtung A gelangt die Fadenklammer 12 in den Spalt zwischen einer
Gegendruckrolle 18 und einer Siegelrolle 20. Die Gegendruckrolle 18 dreht sich dabei in
Drehrichtung B und die Siegelrolle 20 in Drehrichtung C. Die Gegendruckrolle, die
gleichzeitig als Transportrolle dienen kann, ist in diesem Falle mit Hilfe einer
Andruckvorrichtung 22, beispielsweise einer Feder, so gelagert, daß die durch den Spalt
laufende Fadenklammer 12 an die Siegelrolle 20 angedrückt wird. Die Siegelrolle weist
üblicherweise ein Heizelement 24 auf, das sich zumindest entlang eines Teilbereiches der
Siegelrolle erstreckt. Es ist jedoch auch möglich, das Heizelement im Inneren der
Siegelrolle entlang des gesamten Umfang vorzusehen. Darüber hinaus ist es möglich, im
Inneren der Siegelrolle eine Vielzahl von separaten Heizelementen vorzusehen, die
voneinander getrennt sind und separat ansteuerbar sind. Während des Durchlaufes durch
den Spalt zwischen der Gegendruckrolle 18 und der Siegelrolle 20 wirkt der durch die
beiden Rollen 18 und 20 erzeugte Druck auf die Fadenklammerschenkel 14 und 16 ein.
Darüber hinaus sind die Fadenklammerschenkel 14 und 16 der durch das Heizelement 24
erzeugten Wärmeeinwirkung ausgesetzt. Dadurch werden die Fadenklammerschenkel 14
und 16 entgegen der Transportrichtung A umgelegt und an das Papier angepreßt. Dabei
schmilzt der thermoplastische Fadenanteil und versiegelt den Faden fest mit dem
Falzprodukt. Die Oberflächen der Gegendruckrolle 18 und der Siegelrolle 20 werden bei
diesem Vorgang im wesentlichen mit der gleichen Transportgeschwindigkeit wie das zu
siegelnde Gut, also den Falzbogen 10 bewegt. Damit wird ein Gleiten der beiden
Fadenklammerschenkel 14 und 16 an dem Siegelelement vermieden, so daß ein hoher
Anpreßdruck angewandt werden kann, ohne daß die Fadenklammerschenkel abgerissen
werden. Nach Passieren des Spaltes zwischen der Siegelrolle 20 und der
Gegendruckrolle 18 ist die Fadenklammer, wie in 12a gezeigt, mit ihren Schenkeln 14a
und 16a fest mit dem Falzprodukt verbunden.
In Fig. 2 ist schematisch eine weitere Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Ein
Falzbogen 10 wird entlang der Transportrichtung A bewegt. Die Bewegung des Falzbogens
in der Transportrichtung A wird dabei zum einen durch die Gegendruckrolle 18 unterstützt,
die sich in Richtung B dreht. Zum anderen liegt der Falzbogen auf der Oberfläche eines
Siegelbandes 26 auf, das sich in Richtung D bewegt und dabei eine Geschwindigkeit
aufweist, die an der Berührungsfläche mit dem Falzbogen 10 im wesentlichen mit der
Geschwindigkeit des Falzbogens 10 gleich ist. Die Gegendruckrolle 18 weist ein
Gegendruckelement 22 auf, und ist so angeordnet, daß zwischen dem Siegelband 26 und
der Gegendruckrolle 18 ein Spalt entsteht, durch den der Falzbogen 10 mit seinen zuvor
eingebrachten Fadenklammern 12 bewegt wird. Nach dem Einbringen der
Fadenklammer 12 sind die beiden Fadenklammerschenkel 14 und 16, entsprechend der
Fig. 1 senkrecht nach unten gerichtet. Sobald die beiden Fadenklammerschenkel 14
und 16 jedoch zwischen den Spalt einlaufen, der durch das Siegelband 26 und die ihm
zugewandte Oberfläche des Falzbogens 10 gebildet wird, werden die beiden
Fadenklammerschenkel umgelegt. Mit Hilfe eines nah an der Oberfläche des
Siegelbandes 26 und dem Falzbogen zugewandten Heizelementes 28 wird beim Durchlauf
der Fadenklammer jede der beiden Fadenklammerschenkel erhitzt, so daß der in der
Fadenklammer vorhandene thermoplastische Anteil geschmolzen und der Siegelfaden
danach eine feste Verbindung mit dem Falzbogen 10 eingehen kann. Nach Passieren des
Bereiches des Heizelementes 28 sind die beiden Fadenklammerschenkel 14a und 16a fest
mit dem Falzbogen 10 verbunden. Es ist möglich, diese Verbindung noch durch
mindestens eine unter dem Transportband gegenüber der Gegendruckrolle 18 angeordnete
Druckrolle 30, zu verbessern.
In einer weiteren Ausführungsform, die in Fig. 3 gezeigt ist, weist das Siegelelement eine
in Transportrichtung A bewegbaren Schlitten auf, der ein Heizelement 28 beinhaltet. Der
Siegelschlitten 32 ist in der Lage, eine Bewegungskurve 38 auszuführen. Diese kann
beispielsweise durch eine Verbindung des Siegelschlittens 32 mit einem Stab 34 an einer
Exzenterstelle 40 eines rotierenden Elementes 36, beispielsweise einer Scheibe, erzeugt
werden. Verwendbar ist hier jedoch auch jede andere Vorichtung, die den Siegelschlitten
entlang der gewünschten Siegelbahn bewegt, wie z. B. ein Linearmotor. Bei der Bewegung
des Siegelschlittens 32 wird darauf geachtet, daß er in dem Bewegungskurvenabschnitt 38d
im wesentlichen mit der Geschwindigkeit bewegt wird, die der Geschwindigkeit des
Falzbogens 10 in Transportrichtung A entspricht. Durch die vorgegebene
Bewegungskurve 38 ist festgelegt, daß der Siegelschlitten sich zunächst im
Bewegungskurvenabschnitt 38b entgegen der Transportrichtung A bewegt, wobei der
Siegelschlitten keinen Kontakt zu dem Falzbogen 10 aufweist. Sobald der Siegelschlitten
die Bewegung in Richtung des Bewegungskurvenabschnittes 38c aufnimmt, wird der
Abstand zwischen dem Siegelschlitten und dem Falzbogen 10 vermindert. Dabei muß
darauf geachtet werden, daß der Siegelschlitten 32 im Bereich einer Fadenklammer 12 so
an den Falzbogen 10 angenähert wird, daß die beiden Fadenklammerschenkel 14 und 16
entgegen der Transportrichtung A umgelegt und anschließend mit der gleichzeitigen
Bewegung des Siegelschlittens 32 in dieser Position fixiert, erhitzt und entsprechend mit
dem Falzbogen 10 verbunden werden.
In Fig. 4 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch im
Zusammenspiel mit einer vorgelagerten Fadenstation 42 einer Fadensiegelmaschine
dargestellt, wobei vorteilhafterweise jede der bisher beschriebenen Vorrichtungen nach
Fig. 1, 2 und 3 als Siegelstation 44 eingesetzt werden kann. Wie der Fig. 4 zu
entnehmen ist, läßt sich bei der Verwendung einer Siegelstation 44, die eine bewegliche
Siegeleinrichtung aufweist, die Fadenstation 42, die zum Einbringen des Fadens in das
Siegelgut dient, vollständig von der Siegelstation 44 trennen. Damit läßt sich ein deutlich
flexiblerer Aufbau realisieren, der zu einer verbesserten Anpassung der
Fadensiegelmaschine an die jeweiligen Bedürfnisse führt.
Wenn nun die Fadenstation 42 von der Siegelstation 44 getrennt ist, hat es sich als
vorteilhaft erwiesen, vor der Siegelstation 44 ein Umlegelement 56 vorzusehen. Dieses
Umlegelement, das von dem Transportweg 46 beabstandet angebracht ist, wird dabei
unterhalb des Transportweges 46 so vorgesehen, daß eine Ausrichtung der
Fadenklammerschenkel in die gewünschte Richtung erzielt werden kann. Da das
Umlegelement 56 auf die Fadenklammerschenkel keinen Druck ausübt, werden diese
schonend umgelegt und somit bereits in der richtigen Orientierung der Siegelstation 44
zugeführt. Bevorzugt wird das Umlegelement 56 so positioniert, daß es den
Übergabebereich zwischen der Fadenstation 42 und der Siegelstation 44 überbrückt. Ein
Falzbogen bewegt sich demnach von der Fadenstation 42, in der ein Faden eingebracht
wird, über das Umlegelement 56, in dem die Fadenschenkel ausgerichtet werden, in die
Siegelstation 44, in der die Fadenschenkel fest mit dem Siegelgut verbunden werden.
Mit Hilfe der Fadenstation 42 ist es möglich, die speziell verzwirnten und mit einem
schmelzbaren Anteil versehenen Fadenstücke in die Falzlinie eines Falzbogens
einzubringen. Hierzu wird üblicherweise in der Fadenstation 42 ein
Nadeleinstechgetriebe 48 eingesetzt, das in Kooperation mit einer Fadenplattenkette 50,
einer Förderkette 52 und einer Einstechkette 54 das Einbringen des Siegelfadens in den
Falzbogen ermöglicht.
Die zuvor in den Fig. 1, 2 und 3 beschriebenen Heizelemente können als
Elektroninduktions- oder Strahlungsheizungen ausgeführt sein. Außerdem ist es möglich,
die Gegendruckelemente als Gegendruckrollen, Bänder oder Schlitten auszuführen, wobei
sich die Gegendruckelemente am Berührungspunkt mit dem Falzbogen im wesentlichen
mit der gleichen Geschwindigkeit bewegen wie der Falzbogen selbst.
10
Falzbogen
12
Fadenklammer
14
erster Fadenklammerschenkel
16
zweiter Fadenklammerschenkel
18
Gegendruckrolle
20
Siegelrolle
22
Andruckelememt
24
Heizelement
26
Siegelband
28
Heizelement
30
Druckrolle
32
Siegelschlitten
34
Stab
36
Antriebselement
38
Bewegungskurve
38
a Bewegungskurvenabschnitt
38
b Bewegungskurvenabschnitt
38
c Bewegungskurvenabschnitt
38
d Bewegungskurvenabschnitt
40
Exzenterstelle
42
Fadenstation
44
Siegelstation
46
Förderbahn
48
Nadeleinstechgetriebe
50
Fadenplattenkette
52
Förderkette
54
Einstechkette
56
Umlegelement
A Transportrichtung des zu siegelnden Gutes
B Drehrichtung der Gegendruckrolle
C Drehrichtung der Siegelrolle
D Bewegungsrichtung des Transportbandes
A Transportrichtung des zu siegelnden Gutes
B Drehrichtung der Gegendruckrolle
C Drehrichtung der Siegelrolle
D Bewegungsrichtung des Transportbandes
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Siegeln von Heftfäden (12) an zu siegelndem Gut (10) mit einem
beheizbaren Siegelelement (20, 26, 32), das eine Fläche aufweist, die das zu siegelnde
Gut (10) beim Siegelvorgang an einer Berührungsfläche berührt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das beheizbare Siegelelement (20, 26, 32) so ausgeführt ist, daß die
Berührungsfläche während des Siegelvorganges mit im wesentlichen der gleichen
Geschwindigkeit wie die des Falzbogens bewegt werden kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das beheizbare Siegelelement als eine rotierende Siegelrolle (20) ausgeführt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das beheizbare Siegelelement als ein umlaufendes Siegelband (26) ausgeführt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das beheizbare Siegelelement einen Siegelschlitten (32) und weiterhin eine
Vorrichtung zum geradlinigen Bewegen des Siegelschlittens (32) in Transportrichtung
der Falzbogen (10) sowie eine Vorrichtung (34 und 36) zum Wegbewegen des
Siegelschlittens von dem Falzbogen aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Siegelelement ein Heizelement (24, 28) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Heizelement (24, 28) eine Induktionsheizung, umlaufende Heizpatrone oder
Strahlungswärmequelle, ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß gegenüber dem beheizbaren Siegelelement (20, 26, 32) ein Gegendruckelement
(18, 30) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gegendruckelement (18, 30) als Gegendruckrolle, -band oder -schlitten
ausgeführt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gegendruckelement (18, 30) so ausgeführt ist, daß die den Falzbogen (10)
berührende Oberfläche des Gegendruckelements sich im wesentlichen mit der gleichen
Geschwindigkeit bewegt wie der Falzbogen (10).
10. Verfahren zum Heizsiegeln von Heftgut, insbesondere aus Papier, Karton oder
dergleichen, wobei in das Heftgut (10) im Bereich einer Falzlinie heißsiegelbare
Fadenklammern eingebracht werden und das Heftgut (10) entlang eines Weges in
Richtung (46) eines Heißsiegelelementes bewegt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Heftgut (10) und die heißsiegelbaren Fadenklammern (12) mit einem
beheizbaren Siegelelement (20, 26, 32) in Kontakt gebracht werden, wobei sich die
mit dem Heftgut (10) und den Fadenklammern (12) in Kontakt stehende Oberfläche
des Siegelelementes (20, 26, 32) mit im wesentlichen der gleichen Geschwindigkeit
bewegen.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Siegelelement als beheizbare Siegelrolle (20) ausgeführt ist, die auf dem
Heftgut abrollt.
12. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Siegelelement als Siegelband (26) ausgeführt ist, das in einem seiner
Teilbereiche mit dem Heftgut (10) in Kontakt steht.
13. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Siegelelement als beweglicher Schlitten (32) ausgeführt ist, der so bewegt
wird, daß er in einem Teilbereich der Transportstrecke des Heftgutes mit dem Heftgut
(10) in Kontakt steht und anschließend vom Heftgut (10) entfernt und nach dem
Entfernen entgegen der Transportrichtung des Heftgutes bewegt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß gegenüber dem beheizbaren Siegelelement (20, 26, 32) ein Gegendruckelement
(18, 30) vorgesehen ist, wobei sich das Gegendruckelement im wesentlichen mit der
gleichen Geschwindigkeit bewegt wie das Heftgut (10) und daß sich das Heftgut
zwischen dem Gegendruckelement und dem Siegelelement bewegt.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gegendruckelement als Gegendruckrolle, Gegendruckband oder beweglicher
Gegendruckschlitten ausgeführt ist.
16. Fadensiegelmaschine,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fadensiegelmaschine eine Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9
aufweist.
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| DE2211171C2 (de) * | 1971-03-10 | 1982-05-27 | VEB Kombinat Polygraph "Werner Lamberz" Leipzig, DDR 7050 Leipzig | Vorrichtung zum Fadensiegeln kontinuierlich geförderter Falzbogen |
| DE3803402A1 (de) * | 1987-03-25 | 1988-10-06 | Polygraph Leipzig | Schiene zum siegeln von heftfaeden |
| DE4401153C1 (de) * | 1994-01-17 | 1995-05-11 | Binder & Co Masch Oppenweiler | Fadensiegelmaschine |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP1108561A3 (de) | 2002-02-27 |
| PT1108561E (pt) | 2004-09-30 |
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