DE19959613A1 - Vorrichtung zum innerbetrieblichen Transport rollbarer Güter auf einem vierrädrigen Transporter - Google Patents
Vorrichtung zum innerbetrieblichen Transport rollbarer Güter auf einem vierrädrigen TransporterInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum innerbetrieblichen Transport rollbarer Güter auf einem vierrädrigen Transporter (1). Es geht darum, eine Transportvorrichtung für den innerbetrieblichen Bereich zur Verfügung zu stellen, die als Handkarre beziehungsweise an einer Zugmaschine benutzt werden kann. Dies geschieht mit einem Transporter (1), an dem zwei starre Achsen vorgesehen sind. Von denen die vordere Achse (2) an einem Drehschemel (3) sitzt, der um eine vertikale Drehachse (13) drehbar am Hauptchassis (7) angebracht ist, und von denen die hintere Achse (6) starr am Hauptchassis (7) angebracht ist. Das Hauptchassis (7) weist am hinteren Ende zwei Auffahrrampen (8) auf, die sich jeweils in eine Fahrspur (9) fortsetzen, die jeweils vor dem Drehschemel (3) endet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum innerbetrieblichen Transport rollbarer Güter
auf einem vierrädrigen Transporter nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Innerbetriebliche Transportwagen um Material von Punkt A nach Punkt B innerhalb
eines Betriebes zu schaffen, sind seit Altes her bekannt. Sie dienen der
Arbeitserleichterung, um auch schwere Materialstücke von einzelnen Arbeitnehmern
befördern zu lassen.
Die US-Patentschrift 5,722,506 beschreibt einen mehretagigen Transportwagen dessen
hintere Achse fest mit dem Gestell verbunden ist. Die Achse ist breiter als das Gestell.
Die Vorderräder sind Lenkrollen und daher einzeln beweglich. Sie sind an den Endseiten
eines das Gestell tragenden Balkens befestigt. Der Balken hat dabei die Maße der
Hinterachse. Das Gestell ist regalähnlich. Außenvorderseitig an dem Gestell ist eine
Kurbeleinrichtung angebracht. Mit diesem Kurbelmechanismus wird eine
Fußpedaleinrichtung sowie ein extra separates Vorderrad in bestimmte Positionen
gebracht. Das Vorderrad ist nicht mit den am Rahmengestell befestigten Vorderrädern
identisch. Es ist separat mit der Kurbeleinrichtung verbunden.
Die US-Patentschrift 5,580,073 beschreibt einen Transportdolly, der aus einem mit
Handgriffen versehenen Tischgestell besteht. Das Tischgestell weist an den Tischbeinen
seiner von den Handgriffen wegweisenden Querseite jeweils ein Rad auf. An der
handgriffseitigen Querseite sind keine Räder vorgesehen. Mittig der Tischplatte befindet
sich ein Gestell mit einer daran befindlichen Seilzugwinde und einer daran
angekoppelten Handkurbel. Mit dieser Handkurbel wird die Seilzugwinde betätigt. Der
Seilzug von der Winde ist durch eine Öffnung des Tisches nach unten geführt. Damit
sollen unter dem Tisch befindliche schwere Gegenstände am Seilzug befestigt und
durch Kurbeln von Hand angehoben werden.
Durch das Anheben des Tisches mittels der Handgriffe heben sich die vorderen
Tischbeine. Der Tisch wird über die Räder an den hinteren Tischbeinen beweglich.
Die japanische Patentschrift JP 570 70 770 beschreibt einen vierrädrigen
Transportkarren. Die Räder sind jeweils an einem Schenkel zweier nach unten offenen
U-Profile befestigt. An dem oberen Teil der U-Profile sind die beiden U-Profile über
einen Doppel-T-Träger miteinander verbunden. Dabei sind die U-Profile parallel
zueinander ausgerichtet. Am Doppel-T-Träger ist eine längsseitig bewegliche Laufkatze
angebracht. Diese Laufkatze trägt eine Handkurbel mit Seilzugwinde. Mit dem Seilzug
der Winde sollen schwere Gegenstände vom Boden aufgehoben werden. Dann sollen
sie durch den Transportkarren weggeschafft werden. Nach der in der Zeichnung
gemachten Offenbarung, dient dies vor allen Dingen zum Transport von in den Boden
gesenkten Kanaldeckeln.
Die Patentschrift JP 110 78 665 beschreibt einen Handkurbelmechanismus, der nahe
der Anhängevorrichtung eines einachsigen Anhängers angebracht ist, und dazu dient,
mittels eines Seilzugs, Schiffskörper auf den Anhänger zu ziehen.
Die DE-OS 42 07 504 beschreibt ein Gurtwindensystem bei welchem die Gurtwinde im
90° Winkel zur Gurtanwendungsrichtung gelegt ist, und der Gurt entsprechend geführt
wird.
Die US-Patentschrift 5,108,248 offenbart ein System, um ein Boot auf einen Pick-Up-
Pkw aufzuladen, wobei sich das Boot selbst auf einem einachsigen Hänger befindet.
Alle hier beschriebenen Systeme zeichnen sich dadurch aus, daß entweder eine neue
Guriführung offenbart wird, oder die Lastaufhebung durch Muskelkraft betrieben werden
muß. Des weiteren ist keine der hier offenbarten Transportvorrichtungen sowohl für den
Handkarrentransport als auch für einen Zugmaschinentransport geeignet.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Transportvorrichtung für den innerbetrieblichen
Bereich zur Verfügung zu stellen, die als Handkarre beziehungsweise an einer
Zugmaschine benutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Hauptanspruchs 1.
In der vorliegenden Erfindung ist der Transporter zweiachsig. Der Transporter besteht
aus einem Zugteil, einer lenkbaren zweirädrigen Vorderachse, dem Drehgelenk, dem
Ladeteil mit einer starren Hinterachse und verschwenkbaren Auffahrrampen. Dabei ist
die Vorderachse unter dem Drehgelenk, einem Drehschemel, angeordnet. Am oberen
Teil des Drehschemels ist das Hauptchassis befestigt. Das Hauptchassis besteht aus
dem Befestigungsteil für den Drehschemel, dem Ladeteil, der starren zweirädrigen
Hinterachse und den Auffahrrampen. Die starre nicht lenkbare Hinterachse ist am
hinteren Ende des Hauptchassis befestigt. Die Transportebene des Ladeteils liegt
unterhalb der Drehschemelebene zwischen Hinterachse und Drehschemel.
Am Drehschemel ist eine Deichsel befestigt. Die Deichsel weist vom Hauptchassis weg.
Die Deichsel hat an ihrem freien Ende ein Zugmaul. Dies hat den Vorteil, daß der
Transporter von Zugmaschinen gezogen werden kann. Die um die Vertikalachse
verdrehbare Vorderachse ermöglicht enge Kurvenradien beim Materialtransport.
Der hintere Ladeteil ist an seinem Ende, das sich hinter der Hinterachse befindet, mit
zwei Auffahrrampen versehen. Diese Auffahrrampen sind gelenkig mit dem
Hauptchassis verbunden. Sie sind zwischen etwa senkrechter Stellung und einer
Stellung, bei der die Enden der Auffahrrampen den Boden berühren, frei verschwenkbar.
Zur Transportsicherung werden die Auffahrrampen im hochgeklappten Zustand fixiert.
Dazu sind am oberen Ende Ketten befestigt, die unten an einer dafür vorgesehenen
Haltevorrichtung am Hauptchassis eingreifen. Die Auffahrrampen setzen sich in Form
zweier parallel verlaufender Fahrstreifen fort. Die Fahrstreifen sind der Ladeteil.
Je nach Befestigung der Hinterräder an den Fahrstreifen kann gegebenfalls auch auf
die Auffahrrampen verzichtet werden. Die Hinterräder können auch an einem Gestell
befestigt sein, daß das Auf- und Abschwenken der Fahrstreifen gestattet. Ebenso ist es
möglich, daß durch das Gestell die Fahrstreifen so geführt sind, daß deren hintere
Enden nur wenig über dem Erdboden beabstandet sind.
Diese Fahrstreifen haben einen Abstand zwischen etwa 160 bis etwa 250 cm. Sie sind
damit zum Beispiel für den Transport von PKW-Prototypen in Fahrzeugherstellerwerken
geeignet. Die Fahrstreifen enden vor dem Drehschemel.
Oberhalb des Drehschemels ist am Hauptchassis eine Trageplattform angebracht. Auf
dieser Trageplattform befindet sich ein Behältnis. Das Behältnis weist in der dem
Fahrstreifen zugewandten Wand eine Öffnung auf. Durch diese Öffnung ist ein Seilzug
geführt. Innerhalb des Behältnisses befindet sich eine Seilzugwinde.
Auf dieser ist der Seilzug auf und abwickelbar aufgerollt. Die Seilzugwinde wird von
einem Antrieb bewegt. Der Antrieb wird von einer im Behältnis befindlichen
Energiequelle gespeist. Zwischen Antrieb und Energiequelle befindet sich eine
Steuerung. Diese Steuerung regelt über die Energiezufuhr und -flussrichtung das Auf-
und Abrollen der Seilzugwinde.
Es ist eine Dreipunktsteuerung. Diese wird auf Aufrollen, Neutral und Abrollen gestellt.
Die Steuerung der Seilzugwinde erfolgt von außerhalb des Behälters. Zusätzlich befindet
sich außerhalb des Behälters ein zugänglicher Notschalter.
Die Räder sitzen stirnseitig auf den Achsen. Die Hinterachse ist breiter als das
Hauptchassis. Die Räder haben eine Bereifung aus Hartgummibandagen. Es ist
allerdings ebenfalls möglich, Autoräder zu benutzen, mit einer entsprechenden
Achsvorrichtung.
Die Breite der Vorderachse kann kleiner als die der Hinterachse sein. Der Transporter
weist keine Bremsen auf. Die Platte mit dem Behältnis sowie der Auflagepunkt des
Hauptchassis auf dem Drehschemel liegt oberhalb des obersten Punktes des
Vorderrades. Dabei kann die Befestigung des Hauptchassis am Drehschemel so
ausgestaltet sein, daß die Vorderachse in 90° Stellung zur Hinterachse um die
Vertikalachse gedreht werden kann. Dies hat dann den Vorteil, daß extrem enge
Kurvenradien gefahren werden können.
Der Transporter ist in Warnfarbe angestrichen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 Transporter mit Behälter,
Fig. 2 Behälter mit Zugeinrichtung.
Soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, gilt die folgende Beschreibung für alle
Figuren.
Die Figuren zeigen eine mögliche Ausgestaltung einer Vorrichtung zum
innerbetrieblichen Transport rollbarer Güter auf einem vierrädrigen Transporter 1. Der
Transporter 1 besitzt zwei starre Achsen 2, 6. Die Vorderachse 2 ist an einer
Drehschemellenkung 3 befestigt. Die Drehschemellenkung 3 ist, um eine Vertikalachse
13 drehbar, am Hauptchassis 7 befestigt.
Das Hauptchassis 7 besteht hierbei aus den Aufladerampen 8, der Hinterachse 6 mit
den daran befindlichen Rädern 10 sowie den Fahrstreifen 9, die alle zusammen den
Tiefladeteil 30 bilden. Weiter besteht das Hauptchassis 7 aus den an den Fahrstreifen 9
anschließenden Schrägen, die zur Befestigung der Drehschemellenkung 3 führen. Am
hinteren Ende des Hauptchassis 7 ist die Hinterachse 6 starr und nicht drehbar befestigt.
Am hinteren Ende hinter der Hinterachse weist das Hauptchassis 7 zudem zwei
Auffahrrampen 8 auf. Die Auffahrrampen 8 sind über ein Scharnier 24 gelenkig mit dem
Hauptchassis 7 verbunden. Sie sind dabei in einem Bereich von 110° nach oben bis
etwa 60° nach unten aus der Transportebene 28 des Hauptchassis 7 verschwenkbar.
Die Auffahrrampen 8 setzen sich in Form zweier Fahrstreifen 9 fort.
Die Horizontalausrichtung der Fahrstreifen 9 bestimmt die Transportebene 28. Diese
Fahrstreifen 9 enden an den Schrägen des Hauptchassis 7, mit der dieses an der
Drehschemellenkung 3 festgemacht ist. Die Fahrstreifen 9 verlaufen parallel. Sie dienen
dem Materialtransport. Hierbei sind vor allem Fahrzeug-/Fahrgestellgruppen, Achsen
beziehungsweise PKW-Prototypen gemeint. Die Fahrstreifen 9 weisen einen Abstand
von etwa 250 cm bis etwa 140 cm auf. Dieser Abstand ist abhängig von dem zu
transportierenden Fahrgut.
Dabei ist darauf zu achten, daß der Innenabstand zwischen zwei Fahrstreifen 9 nicht
größer ist als der Innenabstand zweier Felgen/Reifen einer Achse oder eines PKW-
Prototypen. Die inneren einander zugewandten Ränder der Fahrstreifen 9 sind dabei so
nach oben gebogen, daß die Räder des zu transportierenden Fahrgutes von diesen
Rändern geführt werden können, sofern sie die entsprechend kleine Spurweite
aufweisen.
Analog gilt dies bei breiten Spurenreiten der Räder des Fahrgutes natürlich auch für die
äußeren Ränder der Fahrstreifen 9. Bei Spurweiten, die zwischen diesen beiden
Extremen liegen, sorgen die Ränder der Fahrstreifen für eine im wesentlichen gerade
Führung der Räder, um das zu transportierende Fahrgut im wesentlichen auf den
Tiefladeteil 30 zu bringen.
Nach dem Aufladen des zu transportierenden Fahrgutes auf das Tiefladeteil 30 werden
die Auffahrrampen 8 in die nach oben geklappte Transportstellung gebracht. Dann
werden die Auffahrrampen 8 mit einer Kette 25 oder einer ähnlichen haltefähigen
Vorrichtung in dieser Position fixiert. Dabei greift die Kette 25 am oberen Ende der
Auffahrrampe 8 an. Das abseitige Ende der Kette 25 wird an einer dafür vorgesehenen
Stelle am Hauptchassis 7 festgemacht.
Oberhalb des Drehschemels 3 befindet sich eine am Hauptchassis 7 festgemachte
Platte 12. Diese besteht aus massivem Metall. Auf dieser Platte 12 ist ein Behältnis 11
angebracht. Das Behältnis 11 weist in der Rückwand 31 eine Öffnung 23 auf. Durch
diese Öffnung 23 ist ein Seilzug 16 geführt. Dieser Seilzug 16 endet in einer Schlaufe
17. An der Schlaufe 17 des Seilzugs 16 wird das zu befördernde Fahrgut befestigt.
Innerhalb des Behältnisses 11 befindet sich eine Winde 15. Auf dieser Winde 15 ist der
Seilzug 16 auf- und abrollbar aufgewickelt. Die Winde 15 ist in einem ortsfesten Gestell
innerhalb des Behältnisses 11 angeordnet. Die Winde wird von einem Antrieb 18
(s. Fig. 2) in Drehung versetzt.
In dem hier ausgeführten Beispiel ist dieser Antrieb 18 ein Elektromotor. Ebenfalls
innerhalb des Behältnisses 11 befindet sich die Energiequelle 20 (s. Fig. 2) für den
Antrieb 18. Im hier gezeigten Beispiel ist dies eine 12 Volt Auto"batterie".
Von der Energiequelle 20 aus führen Stromkabel 22 (s. Fig. 2) zu einer Steuerung 19.
Das Behältnis 11 ist mit einem Deckel verschlossen. Die Steuerung 19 ist durch den
Deckel nach außen geführt. Der Innenraum bleibt dabei von der Außenwelt
abgeschlossen. An dieser Steuerung 19 befindet sich eine Dreipunktsteuerung. Diese
steuert das Auf- und Abrollen des Seilzugs 16 beziehungsweise das Stillstehen der
Winde 15.
Das zu befördernde Fahrgut befindet sich an den Auffahrrampen 8. An einer geeigneten
Stelle am zu transportierenden Fahrgut wird mit der Schlaufe 17 der Seilzug 16
festgemacht. Dazu kann unter anderem ein Karabinerhaken zwischen Schlaufe 17 und
Fahrgut gesetzt werden. Ist das Fahrgut befestigt, wird der Dreipunktschalter der
Steuerung 19 auf Aufwickeln gestellt.
Die Winde 15 zieht den Seilzug 16 dabei in das Behältnis 11. Durch das Aufwickeln wird
das Fahrgut über die Auffahrrampen 8 auf die Fahrstreifen 9 des Transporters 1
gezogen. Ist das Fahrgut richtig plaziert, wird der Dreipunktschalter der Steuerung 19
auf Halten/Neutral der Winde 15 gestellt.
Tritt während des Aufladens eine Störung auf, zum Beispiel, daß das Fahrgut schief
hochgezogen wird oder die Räder des Fahrguts verkanten, kann alle Aktivität sofort
durch die Bestätigung des Notschalters 26 gestoppt werden.
Nach dem Fest-/Neutralstellen der Winde 15 werden die Auffahrrampen 8 in
Transportstellung gebracht. Dies hat auch den Vorteil, daß das Fahrgut nicht von dem
Transporter 1 herunterrollen kann. Es ist neben der verbleibenden Fixierung des
Fahrguts durch den Seilzug 16 eine weitere vorteilhafte Sicherungsmaßnahme auf dem
Transporter 1.
Wird das Fahrgut nach dem Transport in abschüssiger Richtung vom Transporter 1
gerollt, kann die Seilwinde 15 die dabei auftretenden Kräfte abfangen. Das Fahrgut rollt,
durch eine von der Steuerung 19 an die Winde 15 vorgegebene Abrollvorgabe, vom
Transporter 1 über die, in Ladeposition geschwenkten, Auffahrrampen 8 runter.
Die tiefe Lage der Transportebene 28 hat den Vorteil, daß die auftretenden Kräfte und
die zu verrichtende Arbeit niedrig gehalten werden. Die Transportebene 28 liegt
unterhalb der Drehschemelebene 29.
Zusätzlich befindet sich, nahe der Steuerung 19 ein ebenfalls durch den Deckel
geführter und somit von außerhalb des Behältnisses zugänglicher Notschalter 26. Diese
Art der Konstruktion schützt den Innenraum des Behältnisses 11 vor
Witterungseinflüssen. Diese Witterungseinflüsse treten zum Beispiel dann auf, wenn
PKW-Prototypen zwischen verschiedenen Werkshallen über freies Gelände transportiert
werden müssen.
Die Platte 12 mit dem Behältnis 11 und die Befestigung des Hauptchassis 7 sind so am
Drehschemel 3 befestigt, daß sie über dem höchsten Punktes des Vorderrades sind.
Dies hat den Vorteil, daß ein hoher Lenkwinkeleinschlag mit der Vorderachse 2 möglich
ist. Das Vorderrad kommt bei Drehbewegungen der Vorderachse 2 um die vertikale
Drehachse 13 allenfalls mit dem nach hinten zu den Fahrstreifen 9 leicht abfallenden
Schrägen des Hauptchassis 7 in Berührung.
Dadurch ist der Bewegungswinkelbereich der Vorderachse 2 groß. Das hat den Vorteil,
daß kleine Kurvenradien gefahren werden können.
Bei vorteilhafter Konstruktion, bei der das Hauptchassis 7 so konstruiert ist, daß das
Vorderrad bei einer 90°-Stellung der Vorderachse 2 zur Hinterachse 6 noch unter diesen
Schrägteil paßt, hat dies den Vorteil, daß noch wesentlich kleinere Wende- und
Kurvenradien gefahren werden können.
An der Drehschemellenkung 3 ist vom Hauptchassis 7 wegweisend eine Deichsel 4
befestigt. Diese ist so ausgeführt, daß sie sowohl für den Handbetrieb als auch für den
Betrieb mit einer Zugmaschine ausgelegt ist. Dazu weist die Deichsel 4 an ihrem oberen
Ende ein Zugmaul 5 auf. Mit diesem Zugmaul 5 läßt sich der Transporter 1, zum
Beispiel, an einem Gabelstapler oder einer ähnlichen Zugmaschine befestigen. Die
komplette Richtungs- und Bewegungssteuerung des Transporters 1 erfolgt von
außerhalb. Der Transporter 1 besitzt keine Bremsvorrichtung. Dies reduziert den
baulichen Aufwand. Die Räder 10 des Transporters 1 haben eine Bandage 27 aus
Hartgummi.
In Fig. 2 ist das Behältnis 11 mit dem Innenaufbau skizziert. Fig. 2 zeigt dabei die Aufsicht
auf die Öffnung 23 der Rückwand 31. Hierbei ist die den Fahrstreifen 9 zugewandte
Öffnung 23, durch die der Seilzug 16 geführt ist, zu erkennen. Die Öffnung 23 hat
seilfreundlich geglättete Ränder. Der Seilzug 16 führt von außen gesehen durch die
Öffnung 23 zu einer Winde 15. Auf dieser Winde 15 ist der Seilzug 16 auf- und abrollbar
aufgewickelt.
Wegen der auftretenden Zugkräfte ist die Winde 15 fest mit den Innenwänden des
Behältnisses 11 verbunden. Die Kräfte treten auf, wenn das zu transportierende Fahrgut
mittels des Seilzugs 16 auf den Transporter 1 gezogen wird, indem der Seilzug 16 auf
die Winde 15 aufgewickelt wird. Weiter treten beim Transport durch das
Beharrungsvermögen des Fahrgutes in den Beschleunigungsphasen des Transporters 1
Zugkräfte auf. Das Fahrgut kann zum Beispiel ungebremst auf den Fahrstreifen 9
stehen. Damit das Fahrgut in der Anfahrphase nicht relativ zurückrollt, wird es vom
Seilzug 16 gehalten. Diese Anzugskraft ist ebenfalls von der Winde 15 abzufangen.
Um all diese Kräfte, die auf die Winde 15 übertragen werden, abzufangen, ist das
Behältnis 11 aus massiven Metallplatten gefertigt.
An die Winde 15 ist ein Windenantrieb 18 angeflanscht. Dieser sorgt für das Auf-
beziehungsweise Abwickeln beziehungsweise Stillstehen des Seilzuges 16 auf die
beziehungsweise von der Winde 15. Im hier vorliegenden Fall ist der Windenantrieb 18
ein Elektromotor. Dieser Elektromotor 18 bezieht seine Energie aus einer
Energieversorgung 20, im hier vorliegenden Fall einer 12 Volt Auto"batterie". Von dieser
12 Volt Auto"batterie" 20 führen Stromkabel 22 zu einer Steuerung 19. Die Stromkabel
22 sind dabei so innerhalb des Behältnisses 11 verlegt, daß sie nicht mit dem Seilzug 16
in Kontakt kommen können.
Die Steuerung 19 besitzt einen Dreipunktschalter. Dieser regelt von links nach rechts
Aufwickeln, Nullstellung, Abwickeln des Seilzuges 16 auf die beziehungsweise, von der
Winde 15. Wenn gewünscht oder ergonomisch nötig kann die Schaltreihenfolge auch
anders sein, beziehungsweise mit einer anderen Schalttechnik erfolgen. Diese
Schattechnik kann dann aus einzelnen oder kombinierten Tasten und/oder
Kippschaltern gebildet sein.
Zusätzlich befindet sich dort ein Notschalter 26. Beide, Steuerung 19 und Notschalter
26, sind von außerhalb des Behältnisses 11 her zugänglich. Das Behältnis 11 ist, hier
nicht gezeigt, mit einem Deckel verschlossen. Dieser Deckel schützt den Innenbereich
des Behältnisses 11 vor Witterungseinflüssen. Diese Witterungsverhältnisse können
auftreten, wenn das Transportgut zwischen verschiedenen Werkshallen über freies
Gelände transportiert werden muß.
1
Zweiachsiger Transporter
2
Vorderachse
3
Drehschemel
4
Deichsel
5
Zugmaul
6
Hinterachse
7
Tiefladeteil, Hauptchassis
8
Aufladerampe.
9
Fahrstreifen
10
Räder
11
Behältnis
12
Platte
13
vertikale Drehachse
14
Zugsystem
15
Winde
16
Seilzug
17
Schlaufe
18
Windenantrieb
19
Steuerung
20
Energieversorgung
21
Ausbruch
22
Stromkabel
23
Öffnung
24
Scharnier
25
Kette
26
Notschalter
27
Bandage aus Hartgummi
28
Transportebene
29
Drehschemelebene
30
Tiefladeteil
31
Rückwand
Claims (19)
1. Vorrichtung zum innerbetrieblichen Transport rollbarer Güter auf einem
vierrädrigen Transporter, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Transporter (1)
zwei starre Achsen vorgesehen sind, von denen die vordere Achse (2) an einem
Drehschemel (3) sitzt, der um eine vertikale Drehachse (13) drehbar am
Hauptchassis (7) angebracht ist, und von denen die hintere Achse (6) starr am
Hauptchassis (7) angebracht ist, und daß das Hauptchassis (7) am hinteren
Ende zwei Auffahrrampen (8) aufweist, die sich jeweils in eine Fahrspur (9)
fortsetzen, die jeweils vor dem Drehschemel (3) endet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Drehschemel (3) eine Deichsel (4) befestigt ist, die in einem Zugmaul (5) endet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an den
Achsen (2, 6) Räder (10) mit einer Bandagen aus Hartgummi (27) befestigt sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Behältnis (11) oberhalb des Drehschemels (3) am Hauptchassis (7) befestigt
ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (11)
auf der dem Fahrstreifen (9) zugewandten Seite eine Öffnung (23) besitzt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (23)
mindestens die Größe für einen Seilzug (16) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
im Behältnis (11) eine Drahtseilwinde (15) angebracht ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtseilwinde
(15) im Behältnis (11) mit einem Antrieb (18) beaufschlagt wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiequelle
(20) für den Antrieb (18) im Behältnis (11) befindlich ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuerung des aus Drahtseilwinde (15), Antrieb (18) und Energiequelle (20)
bestehenden Systems von Außen erfolgt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
ein von außen zugänglicher Notschalter (26) angebracht ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Transporter (1) in Warnfarben angestrichen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fahrstreifen (9) als Ladeebene (28) unterhalb der durch den Drehschemel (3)
verlaufenden Ebene (29) liegen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auffahrrampen (8) mittels einer Scharniervorrichtung (24) gelenkig am
Hauptchassis (7) befestigt sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand der Fahrstreifen (9) zwischen 250 bis 160 cm beträgt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Fahrstreifen (9) parallel verlaufen.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
der Transporter (1) keine Bremsen aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hinterachse (6) ungelenkt ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnung (23) im Behältnis (11) seilfreundlich geglättete Ränder hat.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19959613A DE19959613A1 (de) | 1999-12-10 | 1999-12-10 | Vorrichtung zum innerbetrieblichen Transport rollbarer Güter auf einem vierrädrigen Transporter |
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| Country | Link |
|---|---|
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