DE19958858A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Furnierbahnen aus einzelnen Furnierabschnitten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Furnierbahnen aus einzelnen FurnierabschnittenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (1) dient zum Herstellen von Furnierbahnen aus einzelnen Furnierabschnitten (2, 3), die eine Furnierleimeinrichtung (4) zum Beschichten der einzelnen, stirnendig gezinkten Furnierabschnitte (2) mit Leim aus einem Leimvorrat (14) aufweist. Die Furnierleimeinrichtung weist ein in den Leimvorrat eintauchendes Beleimungselement (10) zum Transportieren von Leim aus dem Leimvorrat zu einer Beleimungsstelle (18) auf, wobei innerhalb dieses Leim-Transportweges eine Leimabstreifvorrichtung (17) zum Abstreifen von am Beleimungselement anhaftendem Leim bis auf eine vorgebbare Benetzungsschicht vorgesehen ist. DOLLAR A Eine Zuführeinrichtung ist zum Zuführen eines Furnierabschnittes (2) mit einem Ende an die Beleimungsstelle (18) des mit Leim benetzten Beleimungselements vorgesehen. DOLLAR A Damit ist eine maschinelle Herstellung von Furnierbahnen aus einzelnen Furnierabschnitten (2, 3) möglich, wobei die Stirnenden der Furnierabschnitte (2) über die gesamte Furnierdicke mit Leim benetzt werden, so daß nach dem Zusammenfügen eine spaltfreie, vollflächige Klebeverbindung der Furnierabschnitt-Stirnenden vorhanden ist. Die Benetzung der Furnierabschnitte mit Leim ist dabei von der Dicke der Furniere unabhängig.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von
Furnierbahnen aus einzelnen Furnierabschnitten, wobei die einzelnen
Furnierabschnitte stirnendig gezinkt und dort miteinander verleimt
werden. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens, wobei die Vorrichtung eine
Einrichtung zum Aufbringen von Leim im Bereich von stirnendig
gezinkten Enden von Furnierabschnitten aufweist.
Die üblicherweise an ihren Verbindungsenden gezinkten Furnierstreifen
werden zum Verbinden mit diesen verzinkten Enden ineinander geschoben
und auf die Unterseite der Furnierverbindungsstelle wird dann ein
aus einem klebstoffbeschichteten Flies bestehendes Klebeband
aufgebracht. Anschließend wird der Klebstoff unter Hitzeeinfluß
und Druck reaktiviert, wobei der reaktivierte Klebstoff etwas in
die Trennfuge der Furniere eindringt und bei dünnen Furnieren eine
ausreichend haltbare Verbindung bildet. Werden jedoch dickere,
beispielsweise mehrere Millimeter dicke Furniere eingesetzt, so
kann auf diese Art und Weise nur ein Teilbereich der Trennfuge mit
Leim benetzt werden, so dass dementsprechend auch die Verbindungs
festigkeit geringer ist und somit keine durchgehend etwa gleichmäßige
Festigkeit der Materialbahn vorhanden ist. Außerdem ist nachteilig,
daß die einseitig offene Fuge auf der Sichtseite bei einer späteren
Lackierbeschichtung sichtbar ist.
Zum Herstellen von Leimbindern ist es bekannt, einzelne Bretter
zu einem Stapel zusammenzulegen und dann die Verbindungs-Stirnseite
mit einem Verzinkungsfräser zu profilieren. Die Leimangabe erfolgt
hier vorzugsweise in Sprühtechnik oder aber mit in die Profile
eingreifenden Düsen.
Anschließend werden die einzelnen Bretter vom Stapel genommen und
an ihren Stirnseiten zusammengefügt. Bei dieser Brettverleimung
ist durch die Verzinkung nach dem Zusammenschieben der zu
verbindenden Bretter schon eine gewisse, mechanische Verbindungs
festigkeit durch Keilwirkung vorhanden, so daß nach dem Inein
anderfügen der Bretter eine genügende Stabilität für einen
Aushärtevorgang vorhanden ist.
Dieses Verfahren ist bei Furnieren praktisch nicht realisierbar,
weil in der durch die Topfzeit oder Aushärtezeit des Klebers zur
Verfügung stehenden Zeit nicht alle zu einem Stapel gebündelten
Furniere jeweils mit ihren leimbeschichteten Verbindungsenden
positioniert und miteinander verbunden werden könnten. Außerdem
wäre bei Furnieren nachteilig, das die später zu reaktivierende
Leimschicht eine gewisse Dicke hat und das zu einem dichten
Zusammenfügen der Furniere ein hoher Pressdruck in Längsrichtung
der Furniere erforderlich wäre, der wegen der geringen Dicke der
Furniere nicht aufbringbar ist. Außerdem wäre es notwendig, die
Furniere in der Fügeposition zu halten, bis der Leim ausgehärtet
ist. Dies würde eine nichtakzeptable Taktzeit ergeben und eine
entsprechend geringe Produktionsleistung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs
erwähnten Art sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
zu schaffen, womit eine praktisch von der Dicke des verwendeten
Furniermateriales unabhängige, stirnendig vollflächige Verklebung
der einzelnen Furnierabschnitte möglich und somit eine etwa
durchgehend gleichbleibende Festigkeit der aus den Furnierabschnitte
gebildeten Furnierbahn erzielbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass ein Beleimungs
element mit Leim aus einem Leimvorrat beschichtet und die anhaftende
Leimschicht bis auf eine vorgebbare Benetzungsschicht abgestreift
wird, dass anschließend ein Ende des Furnierabschnittes an das mit
Leim benetzte Beleimungselement geführt und Leim von dieser
Benetzungsschicht auf ein Stirnende des Furnierabschnittes übertragen
und dann der Furnierabschnitte mit einem zu verbindenden Furnier
abschnitte zusammengefügt wird.
Damit ist eine maschinelle Herstellung von durchgehend eine
weitgehend gleichmäßige Festigkeit aufweisenden Furnierbahnen aus
einzelnen Furnierabschnitten möglich, da die Stirnenden zur
Leimübernahme direkt mit dem Leim tragenden Beleimungselement
kontaktiert werden. Damit werden die Stirnenden der Furnierabschnitte
über die gesamte Furnierdicke mit Leim benetzt, so daß nach dem
Zusammenfügen eine spaltfreie, vollflächige Klebeverbindung der
Furnierabschnitt-Stirnenden vorhanden ist. Die Benetzung der
Furnierabschnitte mit Leim ist dabei von der Dicke der Furniere
unabhängig, da direkt an den Stirnflächen der Furnierabschnitte
kontaktiert wird.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
daß zwischen zeitlich nacheinander vorgesehenen Beleimungsvorgängen
von Furnierabschnitten, im Bereich der Beleimungsstelle des
Beleimungselementes anhaftende Partikel von der Beleimungsstelle
in den Leimvorrat oder in Richtung des Leimvorrates abgeführt werden.
Beim Kontaktieren der Furnierabschnitt-Stirnenden an dem mit Leim
benetzten Beleimungselement können kleine Holzpartikel oder
dergleichen an der Beleimungsstelle hängen bleiben, die bei einem
nachfolgenden Beleimungsvorgang zu Störungen, insbesondere zu
leimfreien Bereichen führen können. Durch das Zurückführen der
Beleimungsstelle mit eventuell anhaftenden Partikeln in den
Leimvorrat können anhaftende Partikel in dem Leimvorrat abgespült
werden, so daß für einen nachfolgenden Beleimungsvorgang eine
durchgehende, partikelfreie Leim-Benetzungsschicht auf dem
Beleimungselement zur Verfügung steht.
Es besteht die Möglichkeit, daß im Bereich der Beleimungsstelle
des Beleimungselementes anhaftende Partikel an einem vom Beleimungs
element beabstandeten Abstreifer vorbei in den Leimvorrat geführt
werden. Der Abstreifer wird während der Rückführbewegung des
Beleimungselementes in den Leimvorrat aus dem Abstreifbereich
gebracht, so daß an der Beleimungsstelle anhaftende Partikel nicht
abgestreift, sondern in den Leimvorrat geführt und dort abgespült
werden.
Eine andere Möglichkeit sieht vor, daß im Bereich der Beleimungs
stelle des Beleimungselementes anhaftende Partikel von der
Abstreifstelle weg in den Leimvorrat geführt werden. Auch in diesem
Fall werden an der Beleimungsstelle anhaftende Partikel aus dem
Bereich transportiert, in dem eine nachfolgende Beleimung
stattfindet. Allerdings ist es hierbei nicht erforderlich, den
Abstreifer zu verstellen, da die Rückführbewegung von diesem weg
erfolgt, bis nach einer oder mehreren Positionierbewegungen des
Beleimungselementes, anhaftende Partikel in den Leimvorrat geführt
und dort abgespült sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
eine Furnierleimeinrichtung vorgesehen ist, die ein in den Leimvorrat
eintauchendes Beleimungselement zum Transportieren von Leim aus
dem Leimvorrat zu einer Beleimungsstelle aufweist, dass innerhalb
dieses Leim-Transportweges eine Leimabstreifvorrichtung zum
Abstreifen von am Beleimungselement anhaftendem Leim bis auf eine
vorgebbare Benetzungsschicht vorgesehen ist, und daß eine
Zuführeinrichtung zum Zuführen eines Furnierabschnittes mit einem
Ende an die Beleimungsstelle des mit Leim benetzten Beleimungs
elementes vorgesehen ist.
Wie bereits in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
beschrieben, läßt sich damit eine von der Furnierdicke unabhängige,
vollflächige Beleimung der stirnendigen Furnierelemente erzielen.
Der am Beleimungselement aus dem Leimvorrat anhaftende Leim wird
durch die Leimabstreifvorrichtung soweit abgestreift, daß sich ein
dünner, gleichbleibender Leimfilm zum Übertragen auf eine Stirnfläche
eines Furnierabschnittes ergibt. Durch das Zuführen eines
Furnierabschnittes mit der Stirnfläche an das mit Leim benetzte
Beleimungselement wird Leim auf diese Stirnfläche übernommen. Der
stirnendig mit Leim benetzte Furnierabschnitt wird dann mit einem
anderen, umbeleimten Furnierabschnitt zusammengeführt und verbunden.
Zweckmäßigerweise weist das Beleimungselement mindestens eine der
Breite der Verbindungsseiten der Furnierabschnitte entsprechende
Länge auf. Damit kann in einem Arbeitsgang die gesamte Stirnfläche
eines Furnierabschnittes mit Leim benetzt werden.
Vorteilhafterweise ist der Abstand der Leimabstreifvorrichtung zu
dem Beleimungselement veränderbar, wobei dieser Abstand zwischen
einer insbesondere justierbaren Abstreifposition und einer
Durchlaufposition mit vergrößertem Abstand zum Beleimungselement
verstellbar ist. Durch die justierbare Abstreifposition kann die
auf den Furnierabschnitt zu übertragende Leimschicht variiert und
an unterschiedliche Gegebenheiten, insbesondere Holzart, Konsistenz
des Leimes und dergleichen angepaßt werden. Dabei ist die
Leimschichtdicke so einstellbar, dass beim Zusammenfügen von zwei
zu verbindenden Furnierabschnitten zwar die Stirnflächen vollflächig
mit Leim benetzt werden, ein seitliches Herausdrücken von
überschüssigem Leim jedoch vermieden wird.
Das Verstellen des Abstreifelementes in eine Durchlaufposition mit
gegenüber der Abstreifposition vergrößertem Abstand zum Beleimungs
element eröffnet die Möglichkeit, Partikel, die durch das
Kontaktieren der Furnierabschnitte am Beleimungselement hängen
bleiben, also in der Regel Holzpartikel, innerhalb des Leimvorrates
abzuspülen, indem das Abstreifelement am deaktivierten Abstreifer
vorbei mit seiner Beleimungsstelle in den Leimvorrat getaucht wird.
Die Partikel bleiben somit nicht am Abstreifelement der Leimabstreif
vorrichtung hängen, von wo sie eventuell wieder in den Bereich der
Beleimungsstelle gelangen könnten oder auf dem Beleimungselement
eine leimfreie Spur erzeugen könnten, wenn der am Beleimungselement
anhaftende Leim am Abstreifer vorbei zur Beleimungsstelle
transportiert wird. Bei dem Leim handelt es sich in der Regel um
einen mit begrenzter Topfzeit, da vorzugsweise Zweikomponenten-
Klebstoffe verwendet werden. Mit dem Wechsel des Leimes werden auch
eventuell in den Leimvorrat zurückgeführte Partikel mitentfernt,
so daß Funktionsstörungen durch diese wenigen, im Leim befindlichen
Partikel praktisch ausgeschlossen sind.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Beleimungs
element eine drehangetriebene, walzenförmige Profilrolle mit einem
zu dem Verzinkungsprofil der Furnierabschnitte komplementären Längs-
Profil ist, die unterseitig in den Leimvorrat eintaucht, daß oberhalb
der Leimvorrats-Oberfläche die Leimabstreifvorrichtung mit einem
dem Längs-Profil der Profilrolle formangepassten, beabstandeten
Abstreifkamm angeordnet ist und dass in Rotationsrichtung der
Profilrolle an die Leimabstreifvorrichtung anschließend die
Beleimungsstelle zum Kontaktieren eines Furnierabschnittes
vorgesehen ist.
Mit Hilfe der drehenden Profilrolle wird der Leim aus dem Leimvorrat
nach oben am Abstreifer vorbei gefördert und der Leim kann dann
bei Stillstand der Rolle von einem daran kontaktierenden Furnier
abschnitt abgenommen werden. Die Profilrolle taucht zweckmäßigerweise
weniger als mit ihrem halben Querschnitt in den Leimvorrat und die
Abnahmestelle, wo ein Furnierabschnitt kontaktiert, liegt etwa auf
halber Höhe der Profilrolle, so daß in radialer Verlängerung seitlich
horizontal der jeweilige Furnierabschnitt zugeführt werden kann.
Eine andere, bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß das
Beleimungselement als schwenkbarer Leimkamm ausgebildet ist mit
einer Stirnseite, die ein zu dem Verzinkungsprofil der Furnier
abschnitte komplementäres Profil hat, dass der Leimkamm zwischen
einer Leimaufnahmestellung, wo er mit seiner profilierten Stirnseite
in den Leimvorrat eintaucht und einer Beleimungsstellung oberhalb
der Leimvorrats-Oberfläche hin und her schwenkbar ist, und dass
innerhalb des Verschwenkweges des Leimkammes die Leimabstreifvor
richtung mit einem zum Profil des Leimkammes komplementär
profilierten Abstreifkamm angeordnet ist.
Ein solcher Leimkamm läßt sich besonders einfach vor allem im
Hinblick auf das Verzinkungsprofil herstellen. Außerdem ist ein
solcher Leimkamm einfacher von Leim zu reinigen als eine Profilrolle.
Zusätzliche Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Unteransprüchen aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren
wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnungen noch näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine im Schnitt gehaltene Seitenansicht einer Vorrichtung
zum Herstellen von Furnierbahnen aus einzelnen Furnier
abschnitten,
Fig. 2 eine Querschnittansicht der in Fig. 1 gezeigten Vor
richtung mit halbseitig jeweils in unterschiedlicher
Position befindlicher Furnierleimeinrichtung und Preß-
und Heizstation,
Fig. 3 eine Schnitt-Seitenansicht etwa vergleichbar mit Fig.
1 hier jedoch mit anderer Furnierleimeinrichtung,
Fig. 4 eine Ansicht etwa entsprechend Fig. 3, hier jedoch mit
in anderer Position befindlicher Leimeinrichtung und Preß-
und Heizeinrichtung,
Fig. 5 eine Schnittdarstellung der in Fig. 3 und 4 eingesetzten
Furnierleimeinrichtung und
Fig. 6 eine Aufsicht der in Fig. 5 gezeigten Furnierleimein
richtung.
Eine in den Fig. 1 bis 4 gezeigte Vorrichtung 1 dient zum Herstellen
von Furnierbahnen aus einzelnen Furnierabschnitten 2, 3. Die
Furnierabschnitte 2, 3 werden mit Hilfe einer Furnierleimeinrichtung
4, 4a sowie einer Preß- und Heizeinrichtung 5 zu einer Furnierbahn
verbunden. Die in den Figuren gezeigte Vorrichtung 1 weist im
Zuführbereich 6 und im Abführbereich 7 jeweils Zinkenstanzwerkzeuge
8 auf, mit denen die Enden der Furnierabschnitte 2, 3 gezinkt werden
können.
Mit Hilfe von hier nicht näher dargestellten Vorschubeinrichtungen
wird ein Furnierabschnitt 2 zunächst dem im Zuführbereich 6
angeordneten Zinkenstanzwerkzeug 8 zugeführt und dort an seinem
Zuführende gezinkt. Diese mit Verzinkungszacken versehene
Verbindungsseite 9 wird dann mit Hilfe der Furnierleimeinrichtung
4 stirnendig mit Leim benetzt und dann der Preß- und Heizeinrichtung
5 zugeführt. Dies erfolgt, indem die Furnierleimeinrichtung 4 bzw.
4a nach unten verfahren und die bislang oberhalb des Arbeitsbereichs
positionierte Preß- und Heizeinrichtung 5 soweit abgesenkt wird,
daß sie sich in Höhe der durch Auflagen 34 gebildeten Zuführ- und
Abführebene der beiden Furnierabschnitte 2 und 3 befindet.
Der Furnierabschnitt 3 kann das in Zuführrichtung hintere Ende einer
bereits aus mehreren Furnierabschnitten zusammengesetzten Furnierbahn
sein Mit Hilfe des abführseitig angeordneten Zinkenstanzwerkzeuges
8 wird das hintere Ende dieser Bahn bzw. des Furnierabschnittes
3 gezinkt und dann zusammen mit dem vorderen Ende des Furnier
abschnittes 2 innerhalb der Preß- und Heizeinrichtung 5 zu
sammengeführt. Die Position der Preß- und Heizeinrichtung 5 in
Arbeitsstellung ist in Fig. 4 gezeigt.
Nach dem Verbinden der Furnierabschnitte 2 und 3 wird die Furnierbahn
nach links abgeführt, bis das hintere Ende im Bereich des
abführseitigen Zinkenstanzwerkzeuges 8 positioniert ist. Die Preß-
und Heizeinrichtung 5 wird nach oben zurückgezogen und die
Furnierleimeinrichtung 4, 4a wird nach oben in Position gebracht,
um einen von der Zuführseite 6 zugeführten, neuen Furnierabschnitt
2 stirnendig am gezinkten Ende mit Leim zu benetzen.
Die Preß- und Heizeinrichtung 5 und die Furnierleimeinrichtung 4
bzw. 4a sind mit Hubeinrichtungen 35, 36 verbunden, durch die sie
wechselweise in Arbeitsposition bringbar sind.
Die in Fig. 1 gezeigte Furnierleimeinrichtung 4 weist ein
Beleimungselement 10 auf, daß durch eine drehangetriebene,
walzenförmige Profilrolle 11 gebildet ist. Wie gut in Fig. 2
erkennbar, hat die Profilrolle 11 in ihrer Längserstreckung ein
zu dem Verzinkungsprofil der Furnierabschnitte 2, 3 komplementäres
Längs-Profil 12, so daß der stirnendig zu beleimende Furnierabschnitt
2 mit seinen Zinken exakt in das Profil 12 der Profilrolle 11
eingreifen kann.
Die Furnierleimeinrichtung 4 weist weiterhin einen trogartigen
Behälter 13 für einen Leimvorrat 14 auf, in den die Profilrolle
11 mit ihrem unteren Bereich bis zu einer Höhe von etwa einem Drittel
ihres Durchmessers eintaucht.
Der Behälter 13 dient auch zur Lagerung der Profilrolle 11, wie
dies gut in Fig. 2 erkennbar ist. Die Lagerung erfolgt über eine
Steckachse 15, die seitlich herausgezogen werden kann, so daß ein
schneller Wechsel der Profilrolle 11 insbesondere zu Reinigungs
zwecken möglich ist. Über ein Zahnrad 16 (Fig. 2) wird die
Profilrolle 11 drehangetrieben. Die Furnierleimeinrichtung 4 und
die Preß- und Heizeinrichtung 5 sind in Fig. 2 jeweils halbseitig
in den beiden unterschiedlichen Positionen, einerseits in
Ruhestellung und andererseits in Arbeitsstellung befindlich
eingezeichnet.
Die Furnierleimeinrichtung 4 weist eine Leimabstreifvorrichtung
17 auf, mit der an der Profilrolle 21 anhaftender Leim bis auf eine
vorgebbare Benetzungsschicht abgestreift werden kann, wenn sich
die Profilrolle dreht und Leim aus dem Leimvorrat 14 zu einer
Beleimungsstelle 18 transportiert. Diese Leimabstreifvorrichtung
17 hat einen zum Profil der Profilrolle 11 komplementär profilierten
Abstreifkamm 19, der in seinem Abstand zur Profilrolle 11 so
einjustierbar ist, daß ein sich über die gesamte Profilierung
erstreckender, der gewünschten Dicke der Leim-Benetzungsschicht
entsprechender Spalt vorhanden ist.
Durch die Drehung der Profilrolle 11 wird diese Benetzungsschicht
bis zu der Beleimungsstelle 18 oder etwas darüber hinaus trans
portiert und die Profilrolle 11 wird dann gestoppt. Der an seinem
Beleimungsende gezinkte Furnierabschnitt 2 wird dann gemäß dem
Pfeil Pf1 in Fig. 1 mit dem Verzinkungsende an die Beleimungsstelle
18 geführt, so daß die Leim-Benetzungsschicht im Bereich der
Beleimungsstelle 18 von der Profilrolle 11 auf die gezinkte
Stirnfläche des Furnierabschnittes 2 übertragen wird. Anschließend
wird der Furnierabschnitt 2 wieder in die in Fig. 1 gezeigte
Ausgangslage zurückgezogen, die Furnierleimeinrichtung 4 nach unten
aus dem Arbeitsbereich in die in Fig. 2 rechtsseitig dargestellte
Position gebracht, während von oben die Preß- und Heizeinrichtung
5 in Arbeitsposition eingefahren wird, wie dies in Fig. 2 ebenfalls
rechtsseitig erkennbar ist.
In dieser Lage werden dann von links der gezinkte Furnierabschnitt
3 und von rechts der gezinkte und mit Leim stirnendig benetzte
Furnierabschnitt 2 zwischen die geöffneten, beheizbaren Preßbacken
20 einschoben (Fig. 4) und dicht aneinander gepreßt. In dieser Lage
werden die Preßbacken 20 zusammengefahren und halten die Verbindungs
stelle zusammen, bis der Leim ausgehärtet ist, was in der Regel
in einigen Sekunden erledigt ist.
Die miteinander verbundenen Furnierabschnitte 2, 3 werden dann nach
links transportiert, bis das rückseitige Ende des ursprünglichen
Furnierabschnittes 2 sich in der in Fig. 2 gezeigten linksseitigen
Lage wie der Furnierabschnitt 3 befindet. Es wird dann ein neuer
Furnierabschnitt 2 zugeführt und der vorbeschriebene Vorgang beginnt
von neuem.
Für den Transport des Leimes aus dem Leimvorrat 14 zu der
Beleimungsstelle 18 ist die Profilrolle 11 gegen den Uhrzeigersinn
verdrehbar. Nach dem Übertragen von Leim auf das Stirnende des
Furnierabschnittes 2 kann die Profilrolle 11 entweder gegen den
Uhrzeigersinn weitergedreht werden oder aber soweit zurückbewegt
werden, daß die Beleimungsstelle 18 in den Leimvorrat 14 eintaucht.
Beim kontaktieren des Furnierabschnittes 2 an der Profilrolle 11
können kleine Holzpartikel an der Profilrolle 11 hängen bleiben.
Es besteht nun die Möglichkeit, diese anhaftenden Partikel bei
gleichbleibender Drehrichtung der Profilrolle 11 entgegen dem
Uhrzeigersinn nach jedem Beleimungsvorgang ein Stück weiter zu
transportieren, bis sie schließlich in den Leimvorrat 14 gelangen
und dort abgespült werden. Andererseits besteht aber auch die
Möglichkeit, die Drehrichtung der Profilrolle 11 umzukehren und
die anhaftenden Holzpartikel praktisch auf dem kurzen Weg in den
Leimvorrat 14 zu führen und dort abzuspülen. Damit die Partikel
in diesem Fall nicht am Abstreifkamm 19 hängen bleiben, ist dieser
gem. dem Doppelpfeil Pf2 in Fig. 1 verschwenkbar gelagert, so daß
er in eine Durchlaufposition mit vergrößertem Abstand zum
Beleimungselement bringbar ist. Der Abstand ist so bemessen, daß
anhaftende Partikel zwischen dem Abstreifkamm 19 und der Profilrolle
11 hindurchgelangen können.
Wie in Fig. 1 erkennbar, ist der Abstreifkamm 19 an einem
Schwenkhebel 21 befestigt, der mit einem hier nicht dargestellten
Verstellantrieb Verbunden ist, um den Abstreifkamm 19 zwischen der
Abstreifposition mit einigen Zehntel Millimeter Abstand von der
Profilrolle 11 und einer Durchlaufposition beispielsweise mit einem
oder mehreren Millimetern Abstand zur Profilrolle 11 bewegen zu
können.
Bei dem verwendeten Leim handelt es sich üblicherweise um einen
Zweikomponentenkleber mit begrenzter Topfzeit, so daß innerhalb
der Topfzeit der Leimvorrat 14 gewechselt und die damit in Berührung
kommenden Teile gereinigt werden müssen. Beim Leimwechsel werden
auch im Leimvorrat 14 befindliche Holzpartikel mitentfernt, so daß
die Wahrscheinlichkeit, daß sie in dem Bereich der Beleimungsstelle
18 gelangen können, oder am Abstreifkamm 19 hängen bleiben, gering
ist.
Die Profilrolle 11 ist vorzugsweise aus mehreren, auf einer Welle
nebeneinander angeordneten, scheibenförmigen Abschnitten zu
sammengesetzt. Diese Abschnitte weisen jeweils einen im Querschnitt
rechteckigen Nabenteil sowie einen radial nach außen sich
anschließenden, symmetrisch spitz zu laufenden Rand auf. Damit lassen
sich die sehr spitzwinkligen Verzinkungsprofile realisieren.
In Fig. 3 ist eine Vorrichtung 1a mit einer Furnierleimeinrichtung
4a gezeigt, die anstatt mit einer Profilrolle 11 mit einem
Verschwenkbaren Leimkamm 22 arbeitet. Außer der Furnierleimein
richtung 4a entspricht die Vorrichtung 1a vom Aufbau und der Funktion
her der Vorrichtung 1 gem. Fig. 1 und 2.
Der in den Fig. 5 und 6 besonders gut erkennbare Leimkamm 22 läßt
sich wesentlich einfacher herstellen als die Profilrolle 11, da
es sich bei dem Leimkamm 22 um ein Flachteil mit etwa rechteckigem
Umriß handelt, in dessen eine Längsseite das Verzinkungsprofil
eingearbeitet ist. Dieses Verzinkungsprofil kann sehr präzise
beispielsweise durch Drahterodieren eingebracht werden, wobei eine
hohe Profilgenauigkeit erzielbar ist.
Der Leimkamm 22 ist zwischen der strichpunktiert in Fig. 5
eingezeichneten Leimaufnahmestellung, wo er mit seiner profilierten
Stirnseite in den Leimvorrat 14 eintaucht und einer durchgezogen
gezeichneten, etwa horizontalen Beleimungsstellung oberhalb der
Leimvorrats-Oberfläche 23 hin- und herschwenkbar. An seiner der
profilierten Stirnseite 24 gegenüberliegenden Längsseite ist der
Leimkamm 22 mit einer Schwenklagerung 25 verbunden. An diese ist,
wie in Fig. 6 erkennbar, ein Schwenkantrieb 26 vorzugsweise in Form
eines Drehzylinders angekoppelt. Die Schwenklagerung 25 weist eine
Steckachse 15a auf, nach deren Herausziehen der Leimkamm 22
entnehmbar ist. Die Schwenklagerung 25 des Leimkammes 22 ist an
dem Behälter 13a für den Leimvorrat 14 angebracht.
Die Dicke des als Flachteil ausgebildeten Leimkammes 22 ist so
bemessen, daß sie mindestens der Dicke eines zu beleimenden Furnieres
entspricht, wobei unter anderem um Positionierungenauigkeiten
auszugleichen, eine größere Dicke des Leimkammes 22 vorgesehen ist.
Zwischen der Beleimungsstellung und der Leimaufnahmestellung des
Leimkammes 22 ist der Abstreifkamm 19a der Leimabstreifvorrichtung
17a angeordnet.
Der Abstreifkamm 19a ist an einem Winkelhebel 27 befestigt, der
mit Hilfe eines Hubantriebes 28 von der strichpunktierten
Durchlaufposition gegen die Kraft einer Druckfeder 29 in eine durch
einen Anschlag 30 begrenzte Abstreifposition des Abstreifkammes
19a verschwenkbar ist. Der Winkelhebel 27 ist an seinem dem
Abstreifkamm 19a abgewandten Ende gelagert, wobei diese Schwenk
lagerung 31 am Behälter 13a angebracht ist.
Insgesamt bildet der trogartige Behälter 13, 13a zusammen mit dem
Beleimungselement 10 und der Leimabstreifvorrichtung 17, 17a eine
auswechselbare Baugruppe. An dem in Fig. 6 erkennbaren Griff 37
kann diese Baugruppe nach dem Lösen einer Verriegelung seitlich
aus der Gesamtvorrichtung gezogen und bedarfsweise, zum Beispiel
zu Reinigungszwecken ausgetauscht werden.
In der in Fig. 5 durchgezeichneten Abstreifposition des Ab
streifkammes 19a befindet sich dieser unmittelbar unterhalb des
in Beleimungsstellung befindlichen Leimkammes 22 und bildet dabei
für einen zuzuführenden Furnierabschnitt 2 eine unterseitige
Führungsauflage. Oberseitig ist der Behälter 13a mit einer Abdeckung
32 versehen, die am Zuführende des Furnierabschnittes 2 nach innen
umgebogen ist und mit diesem umgebogenen Abschnitt 33 zusammen
mit dem Abstreifkamm 19a eine Höhenführung für den Furnierabschnitt
2 bildet.
Nach dem Kontaktieren des Furnierabschnittes 2 mit der profilierten
Stirnseite 24 des Leimkammes 22 wird der beleimte Furnierabschnitt
22 wieder zurückgezogen und der Leimkamm 22 wird nach unten in
Leimaufnahmestellung geschwenkt. Während dieser Rückschwenkbewegung
wird der Abstreifkamm 19a in die strichpunktierte Durchlaufposition
geschwenkt, so daß am Leimkamm 22 eventuell anhaftende Holzpartikel
mit in den Leimvorrat 24 geführt und dort abgespült werden.
In Verbindung mit der detailliert in den Fig. 5 und 6 gezeigten
Furnierleimeinrichtung 4a ist in den Fig. 3 und 4 die Anordnung
dieser Furnierleimeinrichtung 4a innerhalb der Vorrichtung 1a in
unterschiedlichen Positionen dargestellt.
In Fig. 3 befindet sich die Furnierleimeinrichtung 4a in Arbeits
stellung, in der sie mit dem in etwa horizontaler Beleimungsstellung
befindlichen Leimkamm 22 in einer Ebene zu den zwei zu den
Zinkenstanzwerkzeugen 8 gehörenden Auflagen 34 befindet.
In Fig. 4 ist die Furnierleimeinrichtung 4a nach unten positioniert
und die Preß- und Heizeinrichtung 5 befindet sich jetzt in
Arbeitsposition, in der die Furnierabschnitte 2, 3 beidseitig
zwischen die beheizten Preßbacken 20 eingefahren und der auf den
Furnierabschnitt 2 aufgebrachte Leim nach dem Zusammenführen mit
dem Furnierabschnitt 3 aushärten kann.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, 1a lassen sich Furnierbahnen
aus einzelnen Furnierabschnitten herstellen, wobei wahlweise die
unterschiedlichsten Furnierdicken verarbeitet werden können.
Insbesondere lassen sich auch vergleichsweise dicke Furniere
verbinden, wobei durch den vollflächigen, stirnseitigen Leimauftrag
eine hohe Verbindungsfestigkeit gegeben ist. Die Furnierdicken können
beispielsweise weniger als 1 Millimeter, jedoch auch 5 Millimeter
und mehr betragen. Außerdem können gestauchte Furnierabschnitte
miteinander verbunden werden, so daß auch für spezielle Anwendungen
quasi endloses Material zur Verfügung steht.
Claims (19)
1. Verfahren zum Herstellen von Furnierbahnen aus einzelnen
Furnierabschnitten (2, 3), wobei die einzelnen Furnierabschnitte
stirnendig gezinkt und dort miteinander verleimt werden,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Beleimungselement mit Leim
aus einem Leimvorrat (14) beschichtet und die anhaftende
Leimschicht bis auf eine vorgebbare Benetzungsschicht
abgestreift wird, dass anschließend ein Ende des Furnier
abschnittes (2) an das mit Leim benetzte Beleimungselement
(10) geführt und Leim von dieser Benetzungsschicht auf ein
Stirnende des Furnierabschnittes übertragen und dann der
Furnierabschnitte (2) mit einem zu verbindenden Furnier
abschnitt (3) zusammengefügt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen zeitlich nacheinander vorgesehenen Beleimungsvorgängen
von Furnierabschnitten (2, 3), im Bereich der Beleimungsstelle
(18) des Beleimungselementes (10) anhaftende Partikel von der
Beleimungsstelle in den Leimvorrat (14) oder in Richtung des
Leimvorrates abgeführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
im Bereich der Beleimungsstelle (18) des Beleimungselementes
(10) anhaftende Partikel an einem zum Beleimungselement
beabstandeten Abstreifer vorbei in den Leimvorrat (14) geführt
werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
im Bereich der Beleimungsstelle (18) des Beleimungselementes
(10) anhaftende Partikel von der Abstreifstelle weg in den
Leimvorrat (14) geführt werden.
5. Vorrichtung zum Herstellen von Furnierbahnen aus einzelnen
Furnierabschnitten, die eine Einrichtung zum Aufbringen von
Leim im Bereich von stirnendig gezinkten Enden von Furnier
abschnitten (2, 3) aufweist, zur Durchführung des Verfahrens
nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Furnierleimeinrichtung (4, 4a) vorgesehen ist, die ein
in den Leimvorrat (14) eintauchendes Beleimungselement (10)
zum Transportieren von Leim aus dem Leimvorrat zu einer
Beleimungsstelle (18) aufweist, dass innerhalb dieses Leim-
Transportweges eine Leimabstreifvorrichtung (17, 17a) zum
Abstreifen von am Beleimungselement anhaftendem Leim bis auf
eine vorgebbare Benetzungsschicht vorgesehen ist, und daß eine
Zuführeinrichtung zum Zuführen eines Furnierabschnittes (2)
mit einem Ende an die Beleimungsstelle (18) des mit Leim
benetzten Beleimungselementes (10) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das
Beleimungselement (10) mindestens eine der Breite der
Verbindungsseiten der Furnierabschnitte (2, 3) entsprechende
Länge aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstand der Leimabstreifvorrichtung (17, 17a) zu dem
Beleimungselement (10) veränderbar ist und dass dieser Abstand
zwischen einer insbesondere justierbaren Abstreifposition und
einer Durchlaufposition mit vergrößertem Abstand zum Belei
mungselement (10) verstellbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Beleimungselement (10) eine drehan
getriebene, walzenförmige Profilrolle (11) mit einem zu dem
Verzinkungsprofil der Furnierabschnitte (2, 3) komplementären
Längs-Profil (12) ist, die unterseitig in den Leimvorrat (14)
eintaucht, dass oberhalb der Leimvorrats-Oberfläche die
Leimabstreifvorrichtung (17) mit einem dem Längs-Profil der
Profilrolle formangepassten, beabstandeten Abstreifkamm (19)
angeordnet ist und dass in Rotationsrichtung der Profilrolle (11)
an die Leimabstreifvorrichtung anschließend die Belei
mungsstelle (18) zum Kontaktieren eines Furnierabschnittes
(2) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Profilrolle einen mit einer Steuerung verbundenen Antrieb
aufweist und dass die Steuerung bei einem in Durchlaufposition
verstellbaren Abstreifkamm (19, 19a), zur Umsteuerung der
Laufrichtung der Profilrolle (11) nach jedem Beleimungsvorgang
ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Profilrolle (11) aus mehreren, auf einer Welle
nebeneinander angeordneten, scheibenförmigen Abschnitten
zusammengesetzt ist und dass diese Abschnitte vorzugsweise
jeweils einen im Querschnitt rechteckigen Nabenteil sowie einen
radial nach außen sich anschließenden, symmetrisch spitz
zulaufenden Rand aufweisen.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Beleimungselement (10) als schwenk
barer Leimkamm (22) ausgebildet ist mit einer Stirnseite, die
ein zu dem Verzinkungsprofil der Furnierabschnitte kom
plementäres Profil hat, dass der Leimkamm zwischen einer
Leimaufnahmestellung, wo er mit seiner profilierten Stirnseite
in den Leimvorrat (14) eintaucht und einer Beleimungsstellung
oberhalb der Leimvorrats-Oberfläche (23) hin und her schwenkbar
ist, und dass innerhalb des Verschwenkweges des Leimkammes
(22) die Leimabstreifvorrichtung (17a) mit einem zum Profil
des Leimkammes komplementär profilierten Abstreifkamm
angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
der Leimkamm (22) als Flachteil mit etwa rechteckigem Umriß
ausgebildet ist, der an einer Längsseite eine Schwenklagerung (25)
und an der gegenüberliegenden Längsseite die profilierte
Stirnseite aufweist und dass die Dicke des Flachteiles
mindestens der größten Dicke eines zu beleimenden Furnieres,
vorzugsweise einem Vielfachen davon entspricht.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstreifkamm (19a) der Leimabstreifvorrichtung (17a)
an einem Schwenkhebel (27) angebracht ist, der mittels eines
Hubantriebes (28) von einer Durchlaufposition des Abstreifkam
mes gegen eine Federkraft in eine durch einen vorzugsweise
justierbaren Anschlag (30) begrenzte Abstreifposition
verschwenkbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass ein trogartiger Behälter (13, 13a) für
den Leimvorrat (14) vorgesehen ist, der als Trägerteil für
die Lagerung des Beleimungselementes (10) sowie für die
Leimabstreifvorrichtung (17, 17a) ausgebildet ist und dass
zumindest diese Teile eine auswechselbare Baugruppe bilden.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass das Beleimungselement (10) auf einer
Steckachse (15, 15a) gelagert ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass als Antrieb für die Dreh- beziehungsweise
Schwenkbewegung des Beleimungselementes (10) ein Pneumatikdreh
antrieb vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Furnierleimeinrichtung (4, 4a) in eine
Zuführ- und Verbindungseinrichtung für miteinander zu
verbindende Furnierabschnitte (2, 3) integriert ist, dass die
Zuführ- und Verbindungseinrichtung etwa in einer Ebene
liegende, zueinander beabstandete Auflagen (34) vorzugsweise
mit Vorschubeinrichtungen zum Zu- und Abführen der zu
verbindenden Furnierabschnitten (2, 3) aufweist, und dass
zwischen diesen Auflagen eine Positioniereinrichtung zum
Positionieren der Furnierleimeinrichtung (4, 4a) zwischen einer
außerhalb, insbesondere unterhalb der Transport-Ebene der
Furnierabschnitte liegenden Position und einer Beleimungs
position mit in der Transport-Ebene positionierter Beleimungs
stelle des Beleimungselementes (10) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen den Auflagen (34) der Zuführ-
und Verbindungseinrichtung eine Positioniereinrichtung zum
Positionieren einer Preß- und Heizeinrichtung (5) zwischen einer
außerhalb, insbesondere oberhalb der Transport-Ebene der
Furnierabschnitte liegenden Position und einer Preßposition
mit in der Transport-Ebene positionierter Preß-und Heizstation
vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass bei den Auflagen (34) der Zuführ- und
Verbindungseinrichtung Zinkenstanzwerkzeuge (8) vorgesehen
sind.
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