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DE19957756A1 - Singnalvorrichtung, insbesondere zur Verwendung an einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Singnalvorrichtung, insbesondere zur Verwendung an einem Kraftfahrzeug

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Publication number
DE19957756A1
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DE
Germany
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module
motor vehicle
signal device
rod
base module
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Withdrawn
Application number
DE19957756A
Other languages
English (en)
Inventor
Anton Romberg
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to EP00120510A priority patent/EP1087363A3/de
Publication of DE19957756A1 publication Critical patent/DE19957756A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F21/00Mobile visual advertising
    • G09F21/04Mobile visual advertising by land vehicles
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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Abstract

Es wird eine Signalvorrichtung (1), insbesondere zur Verwendung an einem Kraftfahrzeug (2) beschrieben. DOLLAR A Diese ist erfindungsgemäß durch ein Basismodul (3) sowie ein zweites Modul (4), wobei das zweite Modul (4) an dem Basismodul (3) derart anbringbar ist, daß dieses zumindest teilweise verdeckt ist, gekennzeichnet. DOLLAR A Hierbei können das Basismodul (3) beispielsweise in Form eines Stabes und das zweite Modul (4) in Form einer Hülse ausgebildet sein. DOLLAR A Vorzugsweise weist das Basismodul (3) Mittel zum Befestigen an unterschiedlichen Flächen, vorzugsweise an metallischen Flächen - z. B. einen Haftmagneten (5) - auf.

Description

Die Erfindung betrifft eine Signalvorrichtung, insbesondere zur Verwendung an einem Kraftfahrzeug.
Bei defekten, liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, die am Straßenrand abge­ stellt sind, stellt sich für den Vorbeifahrenden oftmals die Frage, ob dieses Kraftfahrzeug bzw. dessen Fahrer Hilfe benötigt oder nicht. Im Regelfall ist der Fahrer eines Kraftfahrzeuges - sofern er Hilfe benötigt - bisher gezwungen, sich durch entsprechende Gesten bei den vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen bzw. dessen Fahrern bemerkbar zu machen. Insbesondere bei Dunkelheit kann dies jedoch Probleme bereiten und u. U. sogar für den Fahrer des defekten, liegengebliebenen Kraftfahrzeuges gefährlich sein.
Auch bei am Straßenrand abgestellten Kraftfahrzeugen, bei denen sich kein Fahrer mehr aufhält, stellt sich u. U. für den Vorbeifahrenden die Frage, ob er die zuständigen Behörden, wie beispielsweise Polizei, über dieses Kraftfahrzeug informieren soll.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Signalvorrichtung anzu­ geben, mittels derer zum einen angezeigt werden kann, ob der Fahrer Hilfe benötigt, und die zum anderen erkennen läßt, ob das abgestellte Kraftfahr­ zeug bereits bei den zuständigen Behörden gemeldet worden ist.
Zur Lösung dieser Aufgaben wird eine Signalvorrichtung vorgeschlagen, die durch ein Basismodul sowie ein zweites Modul, wobei das zweite Modul an dem Basismodul derart anbringbar ist, daß dieses zumindest teilweise verdeckt ist, gekennzeichnet ist.
Die erfindungsgemäße Signalvorrichtung kann nunmehr bei einem am Straßenrand abgestellten Kraftfahrzeug an bzw. auf diesem befestigt oder aufgestellt werden, so daß für den vorbeifahrenden Autofahrer unschwer zu erkennen ist, ob der Fahrer des abgestellten Kraftfahrzeuges Hilfe benötigt oder nicht. So könnte durch den Gesetzgeber oder durch andere Konventionen beispielsweise vorgeschrieben werden, daß ein Anbringen der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung an dem Kraftfahrzeug dann zu erfolgen hat, wenn der Fahrer des abgestellten Kraftfahrzeuges keine Hilfe benötigt. Dies würde bedeuten, daß liegengebliebene Kraftfahrzeuge, bei denen sich noch Personen befinden und an denen keine Signalvorrichtung angebracht ist, Hilfe benötigen. Darüber hinaus kann auch jede dritte Person, die dieses Fahrzeug überprüft, feststellen, ob Akuthilfe benötigt wird und durch Anbringen der Signalvorrichtung gewährleisten, daß eine weitere Person diese Überprüfung nicht vornehmen muß.
Nachdem es die erfindungsgemäße Signalvorrichtung ermöglicht, durch das Anbringen des zweiten Modules auf das Basismodul wenigstens zwei unter­ schiedliche Zustände anzuzeigen, kann durch ein Anbringen des zweiten Modules auf das Basismodul beispielsweise angezeigt werden, daß keine Hilfe mehr benötigt wird, das Kraftfahrzeug bereits von der Polizei kontrolliert und/oder das Kraftfahrzeug bereits den zuständigen Behörden gemeldet worden ist. Insbesondere kann auch die Polizei bzw. die zu­ ständige Behörde ein derartiges zweites Basismodul mitführen, welches dann von der Person, welche im Auftrage der Polizei bzw. der zuständigen Behörde die Überprüfung vornimmt, entsprechend angebracht wird. Es ver­ steht sich, daß die gesamte Signalvorrichtung mit dem Abtransport des Fahrzeuges einer erneuten Verwendung zugeführt werden kann.
Das Basismodul der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung ist entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung in Form eines Stabes ausgebildet, während das zweite Modul in Form einer Hülse ausgebildet ist.
Bei dieser Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung kann das Anbringen des zweiten Modules somit durch ein Aufschieben des zweiten Modules auf das erste Modul erfolgen.
Selbstverständlich sind weitere Formen - wie beispielsweise die Würfel- oder Tetraederform - denkbar, mittels derer die gewünschten Funktionen der erindungsgemäßen Signalvorrichtung realisiert werden können. Die Verwendung eines Stabes, aber auch die Verwendung anderer einfacher geometrischer Formen, hat den Vorteil, daß die erfindungsgemäße Signal­ vorrichtung sehr einfach baut und somit kostengünstig herstellbar ist. Darüber hinaus läßt sich eine derartige Anordnung verhältnismäßig robust herstellen, so daß trotz des günstigen Preises eine erfindungsgemäße Signalvorrichtung ohne weiteres über Jahrzehnte in einem Kraftfahrzeug auf Vorrat mitgeführt werden kann. Es ist somit insbesondere auch möglich, eine derartige Signalvorrichtung zu einem Bestandteil der vorgeschriebenen Grundausrüstung eines Kraftfahrzeuges zu erklären.
Die erfindungsgemäße Signalvorrichtung weiterbildend wird vorgeschlagen, daß das Basismodul Mittel zum Befestigen an unterschiedlichen Flächen, vorzugsweise an metallischen Flächen aufweist. Hierbei sind die Mittel zum Befestigen des Basismodules an einer metallischen Fläche vorzugs­ weise als wenigstens ein Haftmagnet ausgebildet.
Prinzipiell ist es zwar ausreichend, wenn die erfindungsgemäße Signal­ vorrichtung beispielsweise auf dem Dach oder der Motor- oder Koffer­ raumhaube des Kraftfahrzeuges aufgesetzt wird, jedoch könnte es in diesem Falle aufgrund des durch die vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge verursachten Windes zu einem Herunterfallen der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung kommen. Es ist daher zweckmäßiger, wenn die erfindungsgemäße Signal­ vorrichtung über entsprechende, an die jeweiligen Oberflächen angepaßte Mittel zum Befestigen, wie beispielsweise den vorgenannten Haftmagnet, verfügt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Signalvor­ richtung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Basismodul und/oder das zweite Modul farbig, vorzugsweise farbig reflektierend ausgebildet sind und/oder Reflektorstreifen, -ringe oder -bänder aufweisen.
Diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung ermöglicht es insbesondere dem an einem abgestellten Kraftfahrzeug vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer schneller und einfacher zu erkennen, ob der Fahrer des abgestellten Kraftfahrzeuges noch Hilfe benötigt oder ob das abgestellte Kraftfahrzeug bereits den zuständigen Behörden gemeldet worden ist.
Sofern - wie entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsge­ mäßen Signalvorrichtung vorgeschlagen - diese Reflektorstreifen, -ringe oder -bänder abziehbar bzw. mit Mitteln zum Entfernen derselben, wie Laschen oder ähnlichem, ausgebildet sind, bilden diese das zweite Modul zur Anzeige zweier unterschiedlicher Zustände.
Als weitere Lösung schlägt die Erfindung eine Signalvorrichtung vor, welche Einstellmittel umfaßt, die eine Einstellung der Signalvorrichtung in zwei verschiedene Zustände erlaubt. Auf diese Weise braucht nicht ein Extramodul bereitgestellt werden, sondern die Signaleinrichtung weist sämtliche notwendigen Einrichtungen auf.
Insbesondere kann die Signaleinrichtung als Signalstab ausgebildet sein, welcher zwei verschiedenartige, insbesondere zwei verschiedenfarbige, Enden aufweist. Ein derartiger Signalstab braucht lediglich umgedreht zu werden, um von einen Zustand in den anderen überführt zu werden.
Um ein derartiges Umdrehen zu erleichtern, kann der Signalstab an jedem seiner Enden eine Befestigungsvorrichtung, wie beispielsweise einen Magneten, aufweisen.
Andererseits können Mittel vorgesehen sein, die ein unbefugtes Ändern des Zustandes unterbinden. Hierzu kann die Einrichtung zur Zustandsänderung eine entsprechende Sicherheitseinrichtung aufweisen. Dieses kann beispielsweise ein Schlüssel, auch ein magnetischer bzw. ein elektronischer Schlüssel, sein. Hierzu kann beispielsweise durch den Schlüssel gewährleistet werden, daß der Stab lediglich in eine Richtung an einem Fahrzeug befestigt werden kann, indem beispielsweise die Befestigungs­ vorrichtung lediglich an einem Ende des Stabes vorgesehen ist. Durch das Öffnen des Schlosses kann die Befestigungsvorrichtung an dem anderen Ende des Stabes befestigt werden, sodaß dieser lediglich in seinem zweiten Zustand an dem Fahrzeug befestigbar ist.
Hierdurch kann insbesondere auch gewährleistet werden, daß ein Fahrzeug nicht als bereits überprüft gekennzeichnet wird, wenn bei diesem Öl oder Kraftstoff ausläuft oder aus anderen Gründen eine amtliche Überprüfung vermieden werden soll, so daß das Fahrzeug, ohne überprüft worden zu sein, von dem Verursacher beseitigt werden kann.
Die erfindungsgemäße Signalvorrichtung ermöglicht es insbesondere an unübersichtlichen Stellen, beispielsweise auch auf Schnellstraßen, an Böschungen, oder in Kurven, daß Fahrer, die zur Hilfe bereit sind, nicht benötigt werden an derartig gefährlichen Stellen zu halten, um ein Fahrzeug zu überprüfen bzw. um Hilfe zu leisten. Auf diese Weise dient die Erfindung der Verkehrssicherheit. Es ist darüberhinaus davon auszugehen, daß bei einer regen Benutzung eines erfindungsgemäßen Signalstabes die Bereitschaft erhöht wird, sich um Fahrzeuge am Straßenrand, im Straßengraben oder ähnliches zu bemühen und gegebenenfalls Hilfe zu leisten. Erkennt ein auf diese Weise um seine Mitmenschen bemühter Fahrer einen erfindungsgemäßen Signalstab, ist er in die Lage versetzt, auf gefährliche Fahrmanöver, insbesondere auf ein Halten an gefährlichen Stellen, zu verzichten und weiß dennoch, daß er seiner Pflicht als Bürger bzw. als Mitmensch und Verkehrsteilnehmer nachgekommen ist.
Der erfindungsgemäße Signalstab bzw. die erfindungsgemäße Signalvorrichtung zeichnen sich dadurch aus, daß ein notwendiges Signal mit einfachsten Mitteln erzeugt wird. Es ist insbesondere nicht notwendig, einen elektrischen Anschluß oder sonstige, komplexe Vorkehrungen vorzusehen, um diese Signalvorrichtung bzw. diesen Signalstab zu nutzen. Es versteht sich allerdings, daß der erfindungsgemäße Signalstab bzw. die erfindungsgemäße Signalvorrichtung auch mit elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen ergänzt werden kann. Beispielsweise könnte der Signalstab mittels einer Batterie und einer Leuchte von innen heraus beleuchtet werden. Bei der Verwendung von Reflektorstreifen oder ähnlichem scheinen derartige Maßnahmen jedoch überflüssig.
Die erfindungsgemäße Signalvorrichtung sowie weitere Ausgestaltungen derselben seien anhand der in den Fig. 1 bis 6 dargestellten Aus­ führungsformen der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt ein Kraftfahrzeug 2 mit der auf dem Kraftfahrzeugdach angeordneten erfindungsgemäßen Signalvorrichtung 1.
Deren Basismodul 3 ist - wie in den Fig. 2 und 4 dargestellt - beispielsweise in Form eines Stabes ausgebildet. Das Basismodul 3 sowie das zweite Modul 4, das in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist und das vor­ zugsweise in Form einer über das Basismodul 3 schiebbaren Hülse ausge­ bildet ist, können aus unterschiedlichsten Materialien, wie beispielsweise Holz oder Kunststoff bestehen. Insbesondere dann, wenn die Signalvor­ richtung nicht fest mit dem Kraftfahrzeug verbunden werden soll, ist darauf zu achten, daß sie ein ausreichendes Gewicht aufweist.
Das in der Fig. 2 dargestellte Basismodul 3 weist einen Haftmagnet 5 auf, so daß eine sichere Befestigung an einem Kraftfahrzeug mit einem metal­ lischen Rahmen erfolgen kann.
In der Fig. 3 ist das Basismodul 3 in einer Ansicht von unten dargestellt, so daß der Haftmagnet 5 erkennbar ist.
Desweiteren kann das Basismodul 3 der erfindungsgemäßen Signalvor­ richtung 1 einen oder mehrere Reflektorstreifen, -ringe oder -bänder (8, 8', 8", . . .) aufweisen - wie dies in der Fig. 4 gezeigt ist -, wobei diese ab­ ziehbar ausgebildet sein können.
Wie in der Fig. 5 dargestellt, wird beider erfindungsgemäßen Signalvor­ richtung 1 zum Zwecke des Anzeigens eines zweiten bzw. weiteren Zu­ standes das zweite Modul 4 über das Basismodul 3 geschoben.
Fig. 6 zeigt die erfindungsgemäße Signalvorrichtung 1 in einem Zustand, bei dem das zweite Modul 4 über das Basismodul 3 geschoben ist.
Denkbar ist ferner, daß mehrere, unterschiedliche Farben und/oder Reflek­ torstreifen, -ringe oder -bänder aufweisende Hülsen 4 mitgeführt werden, so daß mittels dieser unterschiedlichen Hülsen 4 unterschiedliche Zustände angezeigt werden können.
Eine weitere, in den Fig. 1 bis 5 nicht dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung läßt sich dadurch realisieren, daß das Basismodul einen oder mehrere Reflektorstreifen, -ringe oder -bänder aufweist; diese Reflektorstreifen, -ringe oder -bänder somit das zweite Modul darstellen.
Bei dieser Ausführungsform können ebenfalls zwei unterschiedliche Zu­ stände dargestellt werden, indem beispielsweise das Basismodul mit den Reflektorstreifen, -ringen oder -bändern an dem Kraftfahrzeug angebracht wird, um zu signalisieren, daß keine Hilfe benötigt wird. Durch das Ab­ nehmen des oder der Reflektorstreifen, -ringe oder -bänder wird dann an­ gezeigt, daß das Kraftfahrzeug bereits kontrolliert wurde.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform vorliegender Erfindung. Bei dieser besteht die Signalvorrichtung aus einem Stab 20, der an einem Ende einen Reflektorstreifen 21 aufweist und von einer Haltehülse 22 gehalten werden kann, die mit einem Haltemagnet 23 versehen ist. Je nachdem, wie der Stab 20 in die Haltehülse 22 gesteckt ist, können durch die Anordnung zwei Zustände dargestellt werden.

Claims (9)

1. Signalvorrichtung, insbesondere zur Verwendung an einem Kraft­ fahrzeug, dadurch gekennzeichnet, daß ein Basismodul (3) sowie ein zweites Modul (4), wobei das zweite Modul (4) an dem Basis­ modul (3) derart anbringbar ist, daß dieses zumindest teilweise verdeckt ist.
2. Signalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basismodul (3) in Form eines Stabes und das zweite Modul (4) in Form einer Hülse ausgebildet sind.
3. Signalvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Basismodul (3) Mittel zum Befestigen an unterschiedlichen Flächen, vorzugsweise an metallischen Flächen aufweist.
4. Signalvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Befestigen des Basismodules (3) an einer metallischen Fläche als wenigstens ein Haftmagnet (5) ausgebildet sind.
5. Signalvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Basismodul (3) und/oder das zweite Modul (4) farbig, vorzugsweise farbig reflektierend ausgebildet sind und/oder Reflektorstreifen, -ringe oder -bänder (8, 8', 8", . . .) aufweisen.
6. Signalvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflektorstreifen, -ringe oder -bände (8, 8', 8", . . .) abziehbar ausgebildet sind.
7. Signalvorrichtung, insbesondere zur Verwendung an einem Kraftfahrzeug, gekennzeichnet durch eine Anzeige mit zwei Zuständen und Einstellmitteln, mit welchen wahlweise ein erster Zustand bzw. ein zweiter Zustand eingestellt werden kann.
8. Signalvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalvorrichtung einen Stab umfaßt, welcher zwei unterschiedlich markierte Enden aufweist.
9. Signalvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellmittel Sicherungsmittel, wie ein Schloss oder ähnliches, aufweisen, welche einen unbefugten Wechsel zwischen den Zuständen verhindern.
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