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DE19956674A1 - Zentralverriegelungsantrieb - Google Patents

Zentralverriegelungsantrieb

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DE19956674A1
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Abstract

Ein Zentralverriegelungsantrieb (10) dient zur Ansteuerung verschiedener Schließfunktionen eines Türschlosses, insbesondere bei Kraftfahrzeugen, und besitzt zwei Antriebsglieder (18, 20, 22, 24), die jeweils zwischen einer Ruhestellung und einer aktivierten Stellung verstellbar sind. Um zusätzliche Schließfunktionen, wie z. B. eine Kindersicherung, automatisch auslösen zu können, war bisher ein zusätzliches Antriebsglied oder eine aufwendige Erfassung von Zwischenstellungen der beiden Antriebsglieder erforderlich. Zur Vermeidung dieses Aufwandes wird vorgeschlagen, ein Schaltelement (26) vorzusehen, daß zwischen einer Neutralstellung und wenigstens einer Schaltstellung beweglich ist, wobei das Erreichen einer bestimmten Schaltstellung des Schaltelements (26) von der Reihenfolge der Aktivierung der beiden Antriebsglieder (18, 22) abhängig ist. Die Verlagerung des Schaltelements erfolgt beispielsweise durch zusammenwirkende Nockenelemente an dem Schaltelement (26) und den Antriebsgliedern.

Description

Die Erfindung befaßt sich mit einem Zentralverriegelungsan­ trieb zur Ansteuerung verschiedener Schließfunktionen eines Türschlosses, insbesondere bei Kraftfahrzeugen, mit zwei An­ triebsgliedern, die jeweils zwischen einer Ruhestellung und einer aktivierten Stellung verstellbar sind.
Von heutigen Zentralverriegelungsanlagen wird größtenteils neben den bekannten Schließfunktionen Zentralentriegeln (ZE) und Zentralverriegeln (ZV) auch die Funktion Zentralsichern (ZS) verlangt, in welcher das Entriegeln des Türaußengriffs und/oder Öffnen der Tür durch Betätigung des Türinnengriffs unterbunden ist. Dies wird zur Diebstahlsicherung gewünscht, da sich eine Fahrzeugtür in dieser Stellung auch nach Ein­ schlagen einer Fahrzeugscheibe nicht ohne weiteres öffnen läßt. Um diese dritte Schließfunktion ansteuern zu können, muß der Zentralverriegelungsantrieb eine dritte Position an­ fahren können, was beispielsweise durch ein zusätzliches zweites Antriebsglied, wie z. B. einen Motor oder einen Hub­ magneten, oder durch gezieltes Anfahren einer Zwischenstel­ lung des ersten Antriebsgliedes mit Hilfe beispielsweise ei­ nes Schalters oder Potentiometers erreichbar ist, wobei im Falle einer Zwischenstellung die beiden Anschläge des An­ triebsgliedes und die durch den Schalter oder das Potentiome­ ter definierte Zwischenstellung die drei Schaltpositionen definieren.
Bei den hinteren Türen eines Kraftfahrzeuges ist noch eine weitere Schließfunktion, nämlich die Kindersicherung, notwen­ dig. Diese soll grundsätzlich ein Öffnen der Tür mit Hilfe des Türinnengriffs verhindern, allerdings in der Position ZV ein Entriegeln des Türaußengriffs durch Betätigen des Türin­ nengriffs ermöglichen, da ansonsten bei eingeschalteter Zen­ tralverriegelung und Kindersicherung quasi die Funktion ZS eingestellt werden würde.
Die Realisierung der zusätzlichen Funktion erfolgt bislang meist durch mechanischen Eingriff in das Schloß bei offener Tür, während für eine Integration in den Zentralverriege­ lungsantrieb ein zusätzliches Antriebsglied erforderlich ist. Für die Realisierung aller genannten Schließfunktionen sind somit entweder drei Antriebsglieder mit entsprechend hohem Aufwand und Kosten erforderlich oder eine Lösung mit zwei An­ triebsglieder und einem elektrischen Schalter zur Erfassung einer Zwischenstellung, wobei allerdings elektrische Schalter ebenso wie Erfassungen von Zwischenstellungen mit Hilfe von Potentiometern schaltungstechnisch sehr aufwendig sind und zu einer gewissen Störanfälligkeit neigen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Zentralverriegelungsantrieb zu schaffen, der mit zwei An­ triebsgliedern auskommt und die Ansteuerung wenigstens der gewünschten Schließfunktionen ZE, ZV, ZS und Kindersicherung alleine durch Verstellen der Antriebsglieder zwischen ihren Endstellungen ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Zentralverriege­ lungsantrieb der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei wel­ chem ein Schaltelement vorgesehen ist, das zwischen einer Neutralstellung, welche es dann einnimmt, wenn die beiden An­ triebsglieder ihre Ruhestellung einnehmen, und wenigstens ei­ ner Schaltstellung beweglich ist, wobei das Erreichen einer bestimmten Schaltstellung des Schaltelements von der Reihen­ folge der Aktivierung der beiden Antriebsglieder abhängig ist.
Die zusätzliche Schließfunktion wird bei der erfindungsgemäs­ sen Lösung über die Reihenfolge der Betätigung der beiden An­ triebsglieder definiert, wobei es nicht notwendig ist, diese in Zwischenstellungen anzuhalten. Das Anfahren von Endan­ schlägen ist steuerungstechnisch sehr einfach, wobei auch die unterschiedliche Abfolge der Ansteuerung der beiden Antriebs­ glieder steuerungstechnisch sehr einfach realisierbar ist. Die Einsparung eines dritten Antriebsgliedes bzw. eines zu­ sätzlichen elektrischen Schalters sorgt für Einsparungen beim erforderlichen Bauraum und beim Gewicht des Zentralverriege­ lungsantriebes, wobei auch durch den Wegfall der entsprechen­ den elektrischen Verkabelung Einsparungen erreicht werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß ein erstes Antriebsglied in seiner aktivierten Stellung die Verbindung zwischen einem Türinnengriff und dem Türschloß und das zweite Antriebsglied in seiner aktivierten Stellung die Verbindung zwischen einem Türaußengriff und dem Türschloß blockiert oder unterbricht. Je nach Definition ist auch eine Unterbrechung oder Blockie­ rung der Verbindungen durch die Antriebsglieder in deren Ru­ hestellung denkbar. Die Verbindung zwischen den Türgriffen und dem Türschloß kann dabei mechanisch oder elektrisch aus­ gebildet sein.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Schaltelement durch Betätigen des er­ sten Antriebsgliedes und nachfolgendes Betätigen des zweiten Antriebsgliedes in eine erste Schaltstellung bewegbar ist, in welcher durch Betätigen des Türinnengriffes eine Entriegelung des Türaußengriffes ermöglicht ist.
Bei einem derartigen Zentralverriegelungsantrieb stellen sich die eingangs genannten Schließfunktionen so dar, daß bei in Ruhestellung befindlichen Antriebsgliedern die Funktion ZE, bei aktivierten ersten Antriebsglied und in Ruhestellung be­ findlichen zweiten Antriebsglied die Funktion Kindersicherung mit entriegeltem Türaußengriff, bei aktiviertem zweiten An­ triebsglied und in Ruhestellung befindlichem ersten Antriebs­ glied die Funktion ZV mit der Möglichkeit einer Türöffnung von innen, bei zunächst aktiviertem ersten Antriebsglied und nachfolgend aktiviertem zweiten Antriebsglied die Funktion Kindersicherung und ZV mit der Möglichkeit einer Entriegelung des Türaußengriffes durch Betätigen des Türinnengriffes und bei zunächst aktiviertem zweiten Antriebsglied und nachfol­ gend aktiviertem ersten Antriebsglied die Funktion ZS einge­ stellt ist.
Ferner ist es denkbar, daß der Schalthebel in einer Schalt­ stellung eine Entriegelungsmöglichkeit des Türaußengriffes mit Hilfe des Türinnengriffes unterbricht oder blockiert. Eine derartige Ausbildung ist in Kombination mit einer durch das Schaltelement in seiner ersten Schaltstellung gezielt herge­ stellten Möglichkeit zum Entriegeln des Türaußengriffes mit Hilfe des Türinnengriffes oder auch bei einem Zentralverrie­ gelungsantrieb vorstellbar, bei welchem immer dann eine der­ artige Möglichkeit besteht, wenn sich das Schaltelement nicht in einer bestimmten Schaltstellung befindet.
Vorzugsweise sind an dem Schaltelement und an den Antriebs­ gliedern jeweils zusammenwirkende Nockenelemente vorgesehen, die bei Auslösen des ersten Antriebsgliedes eine Verlagerung des Schaltelements in eine erste Zwischenstellung und an­ schließendem Auslösen des zweiten Antriebsgliedes das Schalt­ element weiter in die erste Schaltstellung und bei anfängli­ chem Auslösen des zweiten Antriebsgliedes eine Verlagerung des Schaltelements in eine zweite Zwischenstellung und an­ schließendem Auslösen des ersten Antriebsgliedes eine Verla­ gerung in eine von der ersten Schaltstellung abweichende End­ stellung oder zweite Schaltstellung bewirken.
Eine derartige Lösung der Betätigung des Schaltelements durch die Antriebsglieder, bei welcher die an dem Schaltelement vorgesehenen Nockenelemente beispielsweise schräg in Bezug auf die Bewegungsrichtung der Nockenelemente an den An­ triebsgliedern ausgerichtete Anlaufflächen aufweisen, erlaubt eine einfache mechanische Mitnahme des Schaltelements in die gewünschte Schaltstellung durch Anfahren der Endstellungen der Antriebsglieder.
Vorzugsweise erfolgt die Rückstellung des Schaltelements in Richtung seiner Neutralstellung mit Hilfe einer Rückstellfe­ der, alternativ ist z. B. auch eine mechanische Mitnahme in die Neutralstellung durch Rückstellen der Antriebsglieder in ihre Ruhestellung denkbar.
Der erfindungsgemäße Zentralverriegelungsantrieb kann grund­ sätzlich auf die verschiedensten Arten von Antriebsgliedern zurückgreifen, wie z. B. Motore oder Elektromagnete. So kön­ nen die Antriebsglieder in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung elektrische Antriebsmotore aufweist aufweisen, die jeweils zwischen zwei Anschlägen verfahrbar sind, welche die Ruhestellung bzw. die aktivierte Stellung des jeweiligen Antriebsgliedes darstellen. Elektrische Antriebsmotore bauen sehr kompakt, haben nur eine relativ kleine Leistungsaufnahme und arbeiten sehr geräuscharm, wobei die Erfassung der An­ schlagstellungen zum Abschalten des Antriebsmotors durch eine Erfassung der Stromaufnahme erfolgen kann. Vorzugsweise trei­ ben die Antriebsmotore Spindeln an, die mit Stellmuttern in Eingriff stehen, an welchen die Nockenelemente angeordnet sind.
Um den Schalthebel zwischen seinen verschiedenen Stellungen exakt zu führen, kann dieser schwenkbar gelagert sein, wobei allerdings auch beispielsweise eine lineare Führung vorstell­ bar ist.
Nachfolgend wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher auf ein Ausführungsbeispiel der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schrägansicht eines Zentralverriegelungsantriebes;
Fig. 2 eine Schrägansicht des Schaltelements des Zentralverriegelungsantriebes gemäß Fig. 1;
Fig. 3 bis 7 schematische Darstellungen des Zentral­ verriegelungsantriebes gemäß Fig. 1 in verschiedenen Funktionsstellungen.
Der in Fig. 1 dargestellte Zentralverriegelungsantrieb 10 verfügt über einen ersten Schalthebel 12, mit Hilfe dessen die Verbindung zwischen einem Türinnengriff (nicht gezeigt) und einem Türschloß (ebenfalls nicht gezeigt) blockierbar oder unterbrechbar ist, und über einen zweiten Schalthebel 14, der in entsprechender Weise auf die Verbindung zwischen einem Türaußengriff (nicht dargestellt) und dem Türschloß wirkt. Die beiden Schalthebel 12, 14 sind um eine gemeinsame Drehachse 16 schwenkbar gelagert.
Der erste Schalthebel 12 steht mit einer ersten Stellmutter 18 in Verbindung, die mit dem Außengewinde einer ersten Ge­ windespindel 20 in Eingriff steht, die durch einen ersten elektrischen Antriebsmotor (nicht dargestellt) antreibbar ist.
Der zweite Schwenkhebel 14 steht mit einer zweiten Stellmut­ ter 22 in Verbindung, die mit dem Außengewinde einer zweiten Gewindespindel 24 in Eingriff steht, welche wiederum durch einen zweiten Elektromotor (ebenfalls nicht dargestellt) an­ treibbar ist.
Mit Hilfe der elektrischen Antriebsmotore sind die beiden Stellmuttern 18, 22 zwischen zwei Anschlägen verfahrbar, wel­ che die Ruhestellung bzw. die aktivierte Stellung der jewei­ ligen Antriebsglieder definieren.
Neben den beiden Stellmuttern 18, 22 verfügt der Zentralver­ riegelungsantrieb 10 über ein Schaltelement 26, das um eine Schwenkachse 28 schwenkbar gelagert ist. Um nach einer er­ folgten Auslenkung eine Rückstellung des Schaltelements 26 zu bewirken, ist eine Rückstellfeder vorgesehen, die als Blatt­ feder ausgebildet ist und an der Schwenkachse 28 festgelegt ist.
Der Zentralverriegelungsantrieb verfügt ferner über eine nicht dargestellte Einrichtung, mit Hilfe derer eine Entrie­ gelung des Türaußengriffes durch Betätigen des Türinnengrif­ fes im allgemeinen möglich sein soll, wobei auf diese Funk­ tion später noch genauer eingegangen wird.
In Fig. 2 ist eine Schrägansicht des Schalthebels 26 auf die den Stellmuttern 18, 22 zugewandte Seite gezeigt. Neben der Schwenkachse 28 ist ein erster Steuernocken 32 mit zwei schrägen Anlaufflächen 34, 36, der mit einem ersten Betäti­ gungsnocken 38 (siehe Fig. 3-7) an der ersten Stellmutter 18 zusammenwirkt, und ein zweiter Steuernocken 40 erkennbar, der ebenfalls über zwei Schrägflächen 42, 44 verfügt und mit einem zweiten Betätigungsnocken 46 an der zweiten Stellmutter 22 zusammenwirkt. Ferner ist an dem Schaltelement 26 in unge­ fähr mittiger Lage ein Blockiernocken 48 vorgesehen, auf den später noch näher eingegangen wird.
In Fig. 3-7 ist das Zusammenwirken der Nockenelemente, näm­ lich der Betätigungsnocken 38, 46 mit den Steuernocken 32, 40 veranschaulicht. Zu diesem Zweck sind nur die Stellmuttern 18, 22 und das Schaltelement 26 dargestellt. Bei der in Fig. 3 dargestellten Lage der Stellmuttern 18, 22 befindet sich die Zentralverriegelung in der Stellung zentralentriegelt (ZE), in welcher das Türschloß sowohl durch den Türinnengriff als auch durch den Türaußengriff betätigbar ist. Das Schalt­ element 26 befindet sich in seiner Neutralstellung.
Wird von der in Fig. 3 dargestellten Position ausgehend die zweite Stellmutter 22, die auf den Schalthebel für den Türau­ ßengriff wirkt, in ihre Verriegelungsstellung bewegt, in welcher die Verbindung des Türaußengriffes mit dem Türschloß unterbrochen oder blockiert ist, was der Stellung zentralver­ riegelt (ZV) entspricht, trifft der zweite Betätigungsnocken 46 während der Stellbewegung auf die obere schräge Anlauf­ fläche 42 des zweiten Steuernockens 40 und verschwenkt da­ durch das Schaltelement 26 gegen eine sich aufbauende Rück­ stellkraft der Rückstellfeder 30 nach unten im Sinne der Dar­ stellung. Durch die Schwenkbewegung des Schaltelements 26 schwenkt die obere schräge Anlauffläche 34 des ersten Steuer­ nockens in die Bewegungsbahn des ersten Betätigungsnockens 38 an der ersten Stellmutter 18, so daß bei nachfolgendem Betä­ tigen der ersten Stellmutter das Schaltelement 26 weiter nach unten verschwenkt wird, bis der Blockiernocken 48 in die Be­ wegungsbahn der zweiten Stellmutter 22 einschwenkt. Damit ist eine Aufhebung der Verriegelungsstellung des Türaußengriffes nicht mehr möglich, da der zweite Schalthebel 14 in seiner verriegelten Stellung blockiert ist und beim Betätigen des Türinnengriffes entsprechend der Entriegelungsmechanismus blockiert ist.
Statt einer Blockade durch den Blockiernocken 48 ist auch ei­ ne Freischaltung denkbar, d. h. eine Unterbrechung des Ent­ riegelungsmechanismus zwischen dem Türinnengriff und dem zweiten Schalthebel 14. Die in Fig. 5 dargestellte Position der Stellmuttern 18, 22 und des Schaltelements 26 entspricht daher der Funktionsstellung Zentralsichern (ZS) der Zentral­ verriegelung, die als Diebstahlschutz das Öffnen einer Fahr­ zeugtür auch bei eingeschlagenen Seitenscheiben vereitelt. Sobald die beiden Stellmuttern 18, 22 in ihre Ausgangsstel­ lung zurückbewegt werden, schwenkt das Schaltelement 26 unter der Wirkung der Rückstellfeder 30 in seine neutrale Ruhestel­ lung zurück, und der in Fig. 3 dargestellte Ursprungszustand ZE ist wieder erreicht.
Wird von diesem Zustand ausgehend zunächst die erste Stell­ mutter 18 durch entsprechendes Betätigen ihres Antriebsmotors aus der Ruhestellung in ihre aktivierte Stellung verlagert, trifft der erste Betätigungsnocken 38 nicht auf die obere Schrägfläche 34, sondern auf die untere Schrägfläche 36 des ersten Steuernockens 32. Dadurch wird ein Verschwenken des Schaltelements 26 nach oben im Sinne der Darstellung bewirkt, so daß die obere schräge Anlauffläche 42 des zweiten Steuer­ nockens 40 aus der Bewegungsbahn des zweiten Betätigungs­ nockens 46 geschwenkt wird. In der in Fig. 6 gezeigten Stellung des Zentralverriegelungsantriebes ist die Verbindung des Tür­ innengriffes zum Türschloß bei fortbestehender Verbindung zum Türaußengriff unterbrochen, d. h. die Kindersicherung ist im Zustand ZE der Zentralverriegelung aktiviert.
Wird nunmehr die zweite Stellmutter 22 in ihre aktivierte Stellung verfahren, läuft der zweite Betätigungsnocken 46 ge­ gen die untere schräge Anlauffläche 44 des zweiten Steuer­ nockens 40 und verlagert das Schaltelement 26 um ein weiteres Stück nach oben, wobei der Blockiernocken 48 die Stellmuttern 18, 22 nicht behindert. In dieser Stellung ist ein Öffnen der Tür weder durch Betätigen des Türaußengriffes noch durch Be­ tätigen des Türinnengriffes möglich, d. h. die Kindersiche­ rung ist in der Stellung ZV der Zentralverriegelung aktiv. Durch Betätigen des Türinnengriffes ist jedoch eine Rückver­ lagerung der zweiten Stellmutter 22 in ihre Ruhestellung mög­ lich, so daß die Verriegelung des Türaußengriffes durch Betä­ tigen des Türinnengriffes aufhebbar ist. Dies ist aus Sicher­ heitsaspekten sehr wünschenswert, um bei Unfällen den Zugang zur Rücksitzbank eines Fahrzeuges zu erleichtern.
Statt einer Blockade der Verriegelung des Türaußengriffes in der Stellung ZS ist es auch denkbar, den Blockiernocken 48 wegzulassen und die Entriegelungsmöglichkeit des Türaußen­ griffes durch Betätigen des Türinnengriffes nur in der in Fig. 7 dargestellten Position des Zentralverriegelungsantrie­ bes durch eine entsprechende Schaltwirkung des Schaltelements 26 herzustellen.
Ferner ist es denkbar, statt eines verschwenkbar angeordneten Schaltelements 26 dieses linear zu führen oder um seine Längsachse drehbar zu lagern. Statt der als Stellmuttern aus­ gebildeten Trägerelemente der Betätigungsnocken 38, 46 können auch rotatorisch angetriebene Elemente vorgesehen sein, die beispielsweise über eine Welle und Hohlwelle auf radiale Zapfen zum Unterbrechen der Verbindung zwischen dem Türaußen­ griff bzw. dem Türinnengriff und dem Türschloß wirken.
Die Betätigung der Schalthebel 12, 14 und der Betätigungs­ nocken 38, 46 kann grundsätzlich auch über Linearmotoren, Elek­ tromagnete oder sonstige Antriebselemente erfolgen.

Claims (10)

1. Zentralverriegelungsantrieb zur Ansteuerung verschiedener Schließfunktionen eines Türschlosses, insbesondere bei Kraftfahrzeugen, mit zwei Antriebsgliedern (18, 20, 22, 24), die jeweils zwischen einer Ruhestellung und einer aktivierten Stellung verstellbar sind, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Schaltelement (26) vorgesehen ist, das zwischen einer Neutralstellung, welche es dann einnimmt, wenn die beiden Antriebsglieder (18, 20, 22, 24) ihre Ru­ hestellung einnehmen, und wenigstens einer Schaltstellung beweglich ist, wobei das Erreichen einer bestimmten Schaltstellung des Schaltelements (26) von der Reihen­ folge der Aktivierung der beiden Antriebsglieder (18, 20, 22, 24) abhängig ist.
2. Zentralverriegelungsantrieb nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein erstes Antriebsglied (18, 20) in seiner aktivierten Stellung die Verbindung zwischen einem Türinnengriff und dem Türschloß und das zweite Antriebs­ glied (22, 24) in seiner aktivierten Stellung die Verbin­ dung zwischen einem Türaußengriff und dem Türschloß blockiert oder unterbricht.
3. Zentralverriegelungsantrieb nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Schaltelement (26) durch Betätigen des ersten Antriebsgliedes (18, 20) und nachfolgendes Be­ tätigen des zweiten Antriebsgliedes (22, 24) in eine er­ ste Schaltstellung bewegbar ist, in welcher durch Betäti­ gen des Türinnengriffes eine Entriegelung des Türaußen­ griffes ermöglicht ist.
4. Zentralverriegelungsantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schaltelement (26) und an den Antriebsgliedern (18, 22) jeweils zusam­ menwirkende Nockenelemente (32, 38, 40, 46) vorgesehen sind, die bei Auslösen des ersten Antriebsgliedes (18) eine Verlagerung des Schaltelements (26) in eine erste Zwischenstellung und anschließendem Auslösen des zweiten Antriebsgliedes (22) das Schaltelement (26) weiter in die erste Schaltstellung und bei anfänglichem Auslösen des zweiten Antriebsgliedes (22) eine Verlagerung des Schalt­ elements (26) in eine zweite Zwischenstellung und an­ schließendem Auslösen des ersten Antriebsgliedes (18) eine Verlagerung in eine von der ersten Schaltstellung abweichende Endstellung oder zweite Schaltstellung bewir­ ken.
5. Zentralverriegelungsantrieb nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die an dem Schaltelement (26) vorgese­ henen Nockenelemente (32, 40) schräg in Bezug auf die Be­ wegungsrichtung der Nockenelemente (38, 46) an den An­ triebsgliedern (18, 22) ausgerichtete Anlaufflächen (34, 36, 42, 44) aufweisen.
6. Zentralverriegelungsantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement (26) in einer Schaltstellung eine Entriegelungsmöglich­ keit des Türaußengriffes mit Hilfe des Türinnengriffes unterbricht oder blockiert.
7. Zentralverriegelungsantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückstellfe­ der (30) vorgesehen ist, die das Schaltelement (26) in Richtung seiner Neutralstellung zurückstellt.
8. Zentralverriegelungsantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsglie­ der (18, 22) elektrische Antriebsmotoren aufweisen, die jeweils zwischen zwei Anschlägen verfahrbar sind, welche die Ruhestellung bzw. die aktivierte Stellung des jewei­ ligen Antriebsgliedes darstellen.
9. Zentralverriegelungsantrieb nach Anspruch 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Antriebsmotoren Spindeln (20, 24) antreiben, die mit Stellmuttern (18, 22) in Eingriff ste­ hen, an welchen die Nockenelemente (38, 46) angeordnet sind.
10. Zentralverriegelungsantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement (26) schwenkbar gelagert ist.
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