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DE19955701A1 - Schiebegriff mit wechselnder Werbung - Google Patents

Schiebegriff mit wechselnder Werbung

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DE19955701A1
DE19955701A1 DE1999155701 DE19955701A DE19955701A1 DE 19955701 A1 DE19955701 A1 DE 19955701A1 DE 1999155701 DE1999155701 DE 1999155701 DE 19955701 A DE19955701 A DE 19955701A DE 19955701 A1 DE19955701 A1 DE 19955701A1
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Germany
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Withdrawn
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DE1999155701
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English (en)
Inventor
Horst Merchel
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MERCHEL ANGELIKA
Original Assignee
MERCHEL ANGELIKA
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Publication date
Application filed by MERCHEL ANGELIKA filed Critical MERCHEL ANGELIKA
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Publication of DE19955701A1 publication Critical patent/DE19955701A1/de
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
    • B62B3/14Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
    • B62B3/1408Display devices mounted on it, e.g. advertisement displays
    • B62B3/1416Display devices mounted on it, e.g. advertisement displays mounted on the handle
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B62B3/14Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
    • B62B3/1408Display devices mounted on it, e.g. advertisement displays
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B62B5/00Accessories or details specially adapted for hand carts
    • B62B5/06Hand moving equipment, e.g. handle bars

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Handcart (AREA)

Abstract

Einkaufs- oder Gepäckwagen, der eine dem Benutzer zugewandte Werbefläche zur Präsentation visueller Information, insbesondere in Form eines Werbetextes und/oder einer Werbegraphik, aufweist, wobei der Wagen Mittel aufweist, die einen selbsttätigen Wechsel der dargebotenen Präsentation ermöglichen.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Einkaufs- oder Gepäckwagen, der eine dem Benutzer zugewandte Werbefläche zur Präsentation visueller Information, insbesondere von Werbetext und/oder Werbegrafik aufweist.
Bei derartigen Einkaufs- oder Gepäckwagen ist es hinlänglich bekannt, dem den Wagen schiebenden Benutzer Werbung beispielsweise auf Tafeln, die an den Wagen angebracht sind, zu präsentieren. Auch ist es bekannt, die Schiebegriffe derartiger Wagen, die sich zumeist über die gesamte Rückseite des Wagens erstrecken, mit Werbetexten zu versehen. Insbesondere wird bekanntermaßen auf Schiebegriffen oft das Firmenlogo der Einkaufskette präsentiert, der die Wagen zugeordnet sind. Aktuelle Informationen sind beispielsweise auf Schautafeln angebracht, die für den Benutzer sichtbar am Wagen, insbesondere am Einkaufskorb, angebracht sind.
Nachteilig an den bislang bekannten Einkaufswagen ist, daß die dem Benutzer dargebotene Information statisch am Wagen angebracht ist und sich nur begrenzt aktualisieren läßt.
Zudem ist die zur Verfügung stehende Werbefläche herkömmlicher Schiebegriffe beschränkt. Zwar sind besondere Schiebegriffe mit einer vergleichsweise großen Werbefläche bekannt, bei denen ein Schaufenster mit einer auf Papier oder Folie aufgebrachten Werbegrafik unterlegt werden kann. Eine ständige Aktualisierung der dargebotenen Grafiken ist mit den bekannten Techniken nicht möglich. Um diese Werbemittel auszutauschen ist es jedoch nötig, Teile des Schiebegriffes zu demontieren, was mit handwerklicher Tätigkeit einhergeht und deswegen aufwendig und teuer ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Einkaufs- oder Gepäckwagen zu schaffen, bei dem die Präsentation von visueller Information insbesondere von Werbung mit einfachen und kostengünstigen Mitteln bei großer Wirksamkeit und Aktualität möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Einkaufs- oder Gepäckwagen nach Anspruch 1 gelöst.
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Einkaufs- oder Gepäckwagens resultiert daraus, daß an ihm Mittel angebracht sind, die eine selbständige Aktualisierung bzw. einen selbständigen Wechsel der dem Benutzer dargebotenen Information ermöglichen. So kann die Werbung wechseln, während der Benutzer den Wagen benutzt insbesondere während er ihn schiebt. Ein solcher aktueller Wechsel zieht schon aufgrund der Bewegung die Aufmerksamkeit des Benutzers und damit des Kunden auf sich, so daß der erfindungsgemäße Wagen eine besonders hohe Werbewirksamkeit der auf ihm angebrachten Werbegrafiken gewährleistet. Da sich die Werbegrafiken vor einer Werbefläche selbsttätig austauschen ist ein weiterer Vorteil, daß dieselbe Werbefläche mehrfach genutzt und damit entsprechend mehrfach vermietet werden kann, was zu einem größeren Gewinn des Wagenbetreibers führt.
Wegen des einfachen Wechsels lassen sich über die Mittel auch aktuelle Informationen wie Sonderangebote darbieten, so daß beispielsweise der Kundenservice in einem Supermarkt gesteigert werden kann. Vorteilhafterweise sind die Mittel dabei so gesteuert, daß der Wechsel sich insbesondere während des Schiebens des Wagens vollzieht. In dieser Situation kann mit der gesteigerten Aufmerksamkeit des Benutzers gerechnet werden, so daß die Werbewirksamkeit um ein weiteres gesteigert werden kann.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind die Mittel in oder an dem Schiebegriff angeordnet, der auf bekannte Art und Weise am Wagen angebracht ist. Dieser Schiebegriff bietet sich an, da er ein dem Betrachter zugewandtes am Drahtkorb des Wagens befestigtes Bauteil ist, was mit einer relativ großen Werbefläche ausgestattet werden kann. So kann der meist aus Kunststoff geformte Griff so konzipiert sein, daß er seitlich Schiebeabschnitte aufweist, wobei der ungenutzte Bereich zwischen den Schiebeabschnitten als Werbeträger ausgebildet werden und problemlos für die Darbietung von Werbegrafik genutzt werden kann. Dabei sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß mit dem Begriff "Werbegrafik" sowohl einfache Textinformation als auch grafisch besonders aufgearbeitete Information mit oder ohne Text bezeichnet wird.
Konstruktiv einfach und damit besonders kostengünstig lassen sich die Mittel mit einem Transportmedium, beispielsweise einer drehbaren Walze oder einem von Rollen oder Walzen geführtem Endlosband realisieren, das in einem als Gehäuse ausgebildeten Werbeträger rotiert und auf dessen Oberfläche verschiedene Werbegrafiken aufgebracht sind. Ähnlich einer Bandenwerbung im Fußballstation kann durch Bewegung des Transportmediums die dargebotene Werbegrafik von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. Dabei kann das Gehäuse, in dem das Transportband oder die Walze rotiert, von dem Schiebegriff selber gebildet werden. Das Gehäuse kann andererseits in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform als separates Bauteil auf den Schiebegriff aufsetzbar sein. Die aufsetzbare Form ist dabei besonders vorteilhaft, weil sich dafür vorgesehene Griffe nachträglich mit dem Werbeträger ausrüsten lassen. Gleichzeitig können die als aufsetzbare Gehäuse ausgerüsteten Werbeträger zum Zwecke der Aktualisierung der Information oder zur Wartungsarbeiten auf einfache Weise ausgetauscht werden. Es ist ist vorteilhaft, das Gehäuse mit einem dem Benutzer zugewandten Sichtfenster auszustatten, das in der Größe genau der zu präsentierenden Werbegrafik entspricht und das mit wechselnden Werbegrafiken unterlegt werden kann.
Es ist besonders vorteilhaft, das Transportmedium mit einem Antrieb zu versehen, wobei dieser Antrieb im einfachsten Falle ein mechanischer Antrieb ist, der mit der Bewegung des Wagens gekoppelt ist. Auf diese Art führt ein Schieben des Wagens zum Wechsel der Werbegrafik. Konstruktiv besonders einfach und damit vorteilhaft läßt sich der Antrieb jedoch durch einen kleinen Elektromotor realisieren, der samt einem Getriebe und einer Stromversorgung im Gehäuse des Schiebegriffes oder im separat aufgesetzten Gehäuse untergebracht werden kann. Derartige Elektromotoren werden heutzutage als Massenartikel zu sehr geringen Kosten angeboten. Wegen ihrer kleinen Abmessung können sie auf einfache Weise im Schiebegriff integriert werden. Dabei kann der Elektromotor direkt oder über ein Getriebe auf die das Endlosband tragende Antriebswalze wirken.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen der Antriebswalze und dem Motor ein Schaltwerk angeordnet, das bei kontinuierlicher Motordrehung keine diskontinuierliche Bewegung des Förderbandes bewirkt. Es ist jedoch in einer anderen vorteilhaften Ausführungsform auch möglich, den Elektromotor über eine elektronische Schaltung anzusteuern, die eine diskontinuierliche Bewegung des Motors in vorgebbaren Zyklen bewirkt. Diese elektronische Steuerung kann über einen einfachen Taktgeber oder eine Uhr gesteuert werden. Die Steuerung kann außerdem über einen Mikroprozessor verfügen, der ein Schaltprogramm abarbeitet, wobei dem Programm besondere Parameter zur Organisation der Präsentation beispielsweise Austauschzeiten vorgebbar sind.
In einer anderen Ausführungsform werden die Mittel zum Wechsel der Werbegrafik von einem Monitor realisiert, der am Wagen, insbesondere am Schiebegriff angebracht ist und über den die Information darstellbar ist. Dabei sind die Möglichkeiten derartiger Monitore wesentlich höher als der zuvor genannten Endlosbänder. Über einen Monitor können beliebige Informationen oder Grafiken dargestellt werden. Dabei kann die Werbegrafik entweder von einer Videokassette entnommen oder über einen Empfänger von einem zentral aufgestellten Sender empfangen werden.
In einer besonderen Ausführungsform des Wagens sind Mittel vorgesehen, mit denen elektromagnetische Fernsignale empfangen werden können, die einen Wechsel der Werbegrafik durch Bewegung des Transportmediums oder durch ein Umschalten des Monitors veranlassen. Auf diese Weise ferngesteuert können die Werbegrafiken aller Einkaufswagen eines Supermarktes synchron gewechselt werden, so daß beispielsweise die aktuell dargebotene Werbung mit einer Informationsansage gekoppelt werden kann.
Vorteilhafterweise sind die Mittel zur Stromversorgung, die beispielsweise von einer Batterie oder von Solarzellen gebildet werden können, im Schiebegriff selber oder im aufsetzbaren Gehäuse am Schiebegriff untergebracht. Auf diese Art sind die Mittel zur Darbietung der Information autark in Bezug auf die Stromversorgung. Zur Unterstützung der Werbegrafik und zur Erhöhung der Werbewirksamkeit ist es vorteilhaft, zusätzliche Mittel zur akustischen Darbietung der Information vorzusehen, die ebenfalls im oder am Schiebegriff angebracht sind. Diese Mittel können einen Lautsprecher aufweisen, der von einem Verstärkungselement versorgt wird, wobei die akustische Information über Ferndatenleitung oder von einem im Schiebegriff untergebrachten Informationsspeicher gelesen werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird in den Fig. 1 und 2 dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einen Schiebegriff eines Einkaufswagens und
Fig. 2 einen Teilschnitt durch den Schiebegriff.
In Fig. 1 ist ein Schiebegriff 1 mit zwei seitlich angeordneten Griffabschnitten 2 und einem zwischen den Griffabschnitten 2 angeordneten ein Gehäuse bildenden Werbeträger 3 dargestellt. Bei dem Schiebegriff 1 handelt es sich um einen Griff bekannter Ausführungsform, der zwischen zwei nach hinten abstehenden Tragarmen eines aus Draht geflochtenen Einkaufswagens befestigbar ist. Der Werbeträger 3 hat eine dem Benutzer zugewandte Werbefläche 4, auf in einem Sichtbereich 5 Werbegrafik 6, die in diesem Falle aus der Wiedergabe eines Zeichens besteht, dargestellt ist. Die Werbegrafik 6 ist auf ein Endlosband aufgedruckt und in Rotation gegen eine andere Grafik austauschbar. Der hier dargestellte Schiebegriff weist außerdem einen Hohlraum 7 zum Einstecken eines Pfandschlosses auf.
Fig. 2 zeigt nunmehr einen Schnitt durch den in Fig. 1 dargestellten Schiebegriff mit seiner dem Auge des Benutzers 8 zugewandten Werbefläche 4. Mit unterbrochener Linie ist das aus Plexiglas gefertigte Sichtfenster 9 dargestellt, das die im Sichtbereich 5 liegende Werbegrafik 6 bedeckt. Dabei ist die Werbegrafik auf der Oberfläche des Endlosbandes 10 aufgebracht, das über zwei im Werbeträger angeordneten Walzen 11 in Pfeilrichtung A bewegbar ist. Die Walzen werden von einem nicht dargestellten Elektromotor über ein Getriebe mit Zahnrädern 12 angetrieben.

Claims (16)

1. Einkaufs- oder Gepäckwagen, der eine dem Benutzer zugewandte Werbefläche zur Präsentation visueller Information, insbesondere von Werbetext und/oder Werbegraphik, aufweist, gekennzeichnet durch Mittel, die einen selbsttätigen Wechsel der dargebotenen Information ermöglichen.
2. Wagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der selbsttätige Wechsel während des Schiebens des Wagens durch den Benutzer erfolgt.
3. Wagen nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Schiebegriff, in oder an dem die Mittel angeordnet sind und der dem Benutzer die Handhabung des Wagens ermöglicht.
4. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel ein Transportmedium aufweisen, auf das Information in Form mindestens zweier verschiedener insbesondere mit Text ausgestatteter Werbegraphiken aufgebracht ist und das unter dem Blick des Betrachters rotierbar ist.
5. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportmedium ein. Endlosband ist und von Rollen und/oder Walzen geführt in einem Gehäuse rotiert.
6. Wagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein dem Benutzer zugewandtes Sichtfenster aufweist, das mit der die Werbegraphiken tragenden Oberfläche des Endlosbandes unterlegt wird.
7. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportmedium von einem Antrieb antreibbar ist.
8. Wagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb einen Elektromotor aufweist, der eine das Band tragende Antriebswalze insbesondere über ein Schaltwerk und/oder über ein Getriebe antreibt.
9. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor über einen Taktgeber insbesondere über eine Uhr gesteuert ist und das Band in vorgebbaren Zyklen von einer Werbegraphik zur nächsten Werbegraphik sich fortbewegt.
10. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse abnehmbar auf dem Schiebegriff aufgesetzt ist.
11. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Endlosband austauschbar ist.
12. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb von einem Mikroprozessor gesteuert ist, auf dem ein Programm zur Organisation der Präsentation abläuft.
13. Wagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel einen Monitor aufweisen, über den die Information darbietbar ist.
14. Schiebegriff nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß über den Monitor Werbespots darbietbar sind, die auf einem Magnetband gespeichert sind.
15. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Stromversorgung, insbesondere eine Batterie und/oder Solarzellen, die im oder am Schiebegriff angebracht sind.
16. Wagen nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur akustischen Darbietung von Information, die im und/oder am Schiebegriff angebracht sind.
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