DE19953272C1 - Verfahren zum Anwählen eines Abfragedienst innerhalb von Fest- und/oder Mobilfunknetzen - Google Patents
Verfahren zum Anwählen eines Abfragedienst innerhalb von Fest- und/oder MobilfunknetzenInfo
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Abstract
Ein Abfragedienst innerhalb von Fest- und/oder Mobilfunknetzen (6), besteht darin, daß Informationen (10) durch einen Netzteilnehmer (8) mittels eines Handtelefongerätes (3) von einer oder mehreren Datenbanken (4; 5) abrufbar sind. DOLLAR A Um einen Abfragedienst nur bei Bedarf in Anspruch zu nehmen, eine einfache Nutzung auszuführen und die Kommunikationskosten zu senken, wird vorgeschlagen, daß aufgrund einer eingegebenen Identifikations-Telefonnummer (7), die eine Differenzierung in einer letzten Ziffer oder einer letzten Ziffernfolge enthält, sowohl der Datenbank (4; 5) bzw. einer Server-Datenbank (1) erkennbar sind, ohne einen Verbindungsaufbau herzustellen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anwählen eines Abfragedienstes innerhalb
von Fest- und/oder Mobilfunknetzen, bei dem Informationen durch einen Netzteil
nehmer mittels eines Handtelefongerätes von einer oder mehreren Datenbanken ab
rufbar sind.
Derartige Abfragedienste bilden derzeit sog. Pull-Dienste, die in einer einfachen
Form arbeiten. Der Netzteilnehmer wählt eine Nummer und hört nach dem Verbin
dungsaufbau z. B. alle örtlichen Kinoprogramme, Sportnachrichten, Wetterdienste,
Lotto- und Totozahlen oder - Quoten u. dgl.. Ein anderer Abfragedienst bilden die Call
Center, die jedoch Informationen über Personal weitergeben. Wiederum ein anderes
System bilden die sog. Operatorsysteme, die Gespräche vermitteln und Auskünfte
erteilen, wie z. B. das Auskunftssystem des Festnetzes.
Ein anderer Abfragedienst arbeitet über Telefonnummern (z. B. 08912345xxx), die
am Ende der Nummer Weiterleitungs-Ziffern (xxx) besitzen, so daß der Anrufer an
festgelegte Plätze des Informationsdienstes weitergeleitet wird. An diesen Plätzen
wird der Netzteilnehmer entweder wiederum von Personal bedient, so daß kein gro
ßer Vorteil erzielt wird, oder durch automatische Ansagen bedient wird.
Weiterhin kann in der Nummern-Anfrage die Anfrage des Dienstes enthalten sein
(z. B. short-message-Informationen im Mobilfunk). Auch dieser Abfragedienst erfor
dert jedoch den Verbindungsaufbau und zieht Verbindungskosten in der Größenord
nung eines Telefongespräches nach sich.
Von den vorstehend beschriebenen Abfragediensten unterscheidet sich ein weiteres
System, die sog. Push-Dienste. Bei diesen läßt sich der Netzteilnehmer durch eine
Buchung per Internet, durch einen Operator, durch ein Fax oder anderes zu be
stimmten Zeiten oder Ereignissen die gewünschte Information automatisch zusen
den.
Aus der US 5,966,653 ist bekannt, eine Auswahl des Teilnehmers innerhalb eines
Funknetzes zu treffen, also innerhalb der Struktur des Netzes selbst. Nach Weiter
leitung zu einer Nummer (forward-to-number) wird erst der Ruf aufgebaut. Der Netz
teilnehmer will also vermittelt werden, wozu eine Differenzierung nach Teilnehmern
innerhalb des Netzes stattfindet. Die vorgewählte Nummer wird durch eine USSD-
Nachricht transportiert. Das zwischengeschaltete MSC analysiert dieses Vorwahlsy
stem und richtet am Ende eine Sprachverbindung ein, wobei das MSC das Mobil
funkhandgerät zurückruft. Im nächsten Schritt bringt das MSC einen ausgehenden
Ruf entgegen der Vorwahlnummer und als Ergebnis wird wiederum eine Sprachver
bindung zwischen dem mobilen Handgerät und dem Telefon-Endgerät eingerichtet in
Abhängigkeit der Vorwahlnummer. Durch das Einrichten einer Sprachverbindung
zwischen der Mobilstation (Handy) und dem Telefon-Endgerät, kann der Teilnehmer,
der den Anruf tätigt, während des Ruf-Aufbaus die Vorwahlnummer mit Worten be
stätigen. Alternativ können TCAP-Nachrichten zwischen dem aktiven MSC und dem
örtlichen Austausch-Dienst der Vorwählnummern kommuniziert werden, um den örtli
chen Austausch bitten und um die Richtigkeit der Vorwahlnummer zu bestätigen. Ein
solches System spricht jedoch keine Datenbank an und kann insoweit Datenbank-
Informationen nicht übermitteln.
Aus der EP 0 178 111 ist ferner eine Speichereinheit bekannt. Aus der EP 917 335
A2 ist bekannt, im Zusammenhang mit einer Zugangsberechtigungs-Prüfung den
Anrufer dahingehend anhand eines Tests zu prüfen, ob eine Zugangsberechtigung
zum interface des betreffenden Systems vorliegt.
Den bekannten Systemen zum Anwählen eines Abfragedienstes haftet der Nachteil
an, daß jede Informations-Anfrage mit Kommunikationskosten verbunden sind, abge
sehen von sog. Service-Nummern, bei denen der Angerufene die Kosten trägt. So
dann besteht der Nachteil, daß bei den bekannten Abfragediensten der Netzteilneh
mer sich von Menue zu Menue "durchhangeln" muß. Bei Short-Message-Diensten ist
die Eingabe von Texten und oder Ziffern auf dem Handy kompliziert und umständlich.
Sofern der Netzteilnehmer bei Push-Diensten Informationen abfragen will, muß er
komplexe Buchungen vorab tätigen. So ist es dort erforderlich, Zeiträume und Um
fang der Informationen festzulegen, u. U. auch Pausen für die Übermittlung, so daß
bei Änderungen der Gewohnheiten oder der Geschäftstätigkeit des Netzteilnehmers,
die Vorgaben nicht mehr zutreffen. Es kann auch vorkommen, daß der Auftrag nicht
mehr aufrechtzuerhalten ist und irrtümlich nicht storniert wurde.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Abfragedienst nur
bei Bedarf in Anspruch zu nehmen, eine einfache Nutzung auszuführen und die
Kommunikationskosten erheblich zu senken.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß aufgrund einer ein
gegebenen Identifikations-Telefonnummer, die eine Differenzierung in einer letzten
Ziffer oder einer letzten Zifferngruppe enthält, sowohl der Netzteilnehmer als auch die
Art des Dienstes auf der Seite der Informations-Datenbank bzw. einer Server-
Datenbank erkennbar sind, ohne einen Verbindungsaufbau herzustellen. Dadurch
wird erheblich an Kommunikationskosten gespart. Die Nutzung erfolgt nur noch nach
Bedarf. Die Bedienung ist denkbar einfach. Ein solches System arbeitet daher wirt
schaftlicher als bekannte Systeme.
Hierbei ist noch von besonderer Bedeutung, daß das System anhand von signali
sierten Informationen Daten liefern kann, ohne einen Verbindungsaufbau zu erfor
dern.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die gewünschte Information nach
vollzogenem Verbindungsaufbau in das Handtelefongerät des Netzteilnehmers ein
speicherbar ist.
Nach weiteren Merkmalen ist vorgesehen, daß die Erkennbarkeit des Netzteilneh
mers als Berechtigungsprüfung ausgeschaltet ist. Dadurch werden Informationen aus
einer Datenbank nur an berechtigte Netzteilnehmer gegeben.
Die Organisation kann auf mehrere Arten erfolgen. Eine vorteilhafte Ausgestaltung
besteht darin, daß die erste Ziffer einer letzten Zifferngruppe die Art des Dienstes
oder eine Diensteausprägung einleitet.
Eine andere Systemeigenschaft wird dadurch geschaffen, daß die auf die erste Ziffer
einer letzten Zifferngruppe folgenden Ziffern die Diensteausprägung definieren.
Eine Kontrollmöglichkeit für den Netzteilnehmer, daß er sich nicht verwählt hat, kann
darin bestehen, daß nach Eingabe der Identifikations-Telefonnummer bei Abnehmen
des Hörers (oder im Mobilfunk bei Drücken der Sendetaste) das Freizeichen ge
schaltet bleibt.
An diesen Vorschlag angeglichen, kann auch eine Kontrolle durch den Netzteilneh
mer dadurch stattfinden, daß unter der Bedingung "Besetztzeichen", das nach Ab
nehmen des Hörers (oder im Mobilfunk bei Drücken der Sendetaste) hörbar ist, der
Netzteilnehmer eine ankommende Information nicht erwartet.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeipiel der Erfindung dargestellt und wird im fol
genden näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Übersicht über die Informationsflüsse in einem Mobilfunknetz und
Fig. 2 eine für die Ausübung der Erfindung geeignete Telefonnummern-
Struktur.
Gemäß Fig. 1 ist eine Server-Datenbank 1 vorhanden, die mit einem SMS-Center 2
zusammenwirkt, das wiederum mit einem Handtelefongerät 3 in Wirkverbindung
steht. An die Server-Datenbank 1 sind mehrere Informationsdatenbanken 4 und 5
angeschlossen. Ein Mobilfunknetz 6 kann selbstverständlich mit einem Festnetz zu
sammenarbeiten oder durch ein Festnetz ersetzt werden.
Bei der Nutzung des Abfragedienstes wird die Teilnehmer-Telefonnummer als Iden
tifikations-Telefonnummer 7 zur Auswertung des rufenden Teilnehmers genutzt. Die
vorgewählte Nummer wird mit einer Differenzierung in einer letzten Ziffer oder einer
letzten Zifferngruppe eingegeben. Die Identifikations-Telefonnummer 7 definiert den
Netzteilnehmer 8 selbst. Die Art des Dienstes 9, die er in Anspruch nehmen will, wird
somit durch die Anwahl einer Dienste-Anwahlnummer-Erkennung 13 definiert.
Die Server-Datenbank 1 erkennt den Netzteilnehmer 8 und die Art des Dienstes 9,
den dieser in Anspruch nehmen will. Daraufhin sendet die Server-Datenbank 1 aus
einer der angesprochenen Informationsdatenbanken 4 oder 5 die gewünschte Infor
mation 10 über das SMS-Center 2 und das Mobilfunknetz 6 an das Handtelefongerät
3, das auch aus einem Festnetz-Tisch- oder Standgerät bestehen kann.
In der Server-Datenbank 1 ist die Kennung des Netzteilnehmers 8 als Berechti
gungsprüfung ausgestaltet.
Gemäß Fig. 2 leitet die erste Ziffer einer letzten Zifferngruppe, z. B. ein lokales oder
geografisches Dienstemerkmal 11 ein. Die nachfolgenden Ziffern definieren eine
Diensteausprägung 12 oder ein anderes Informations-Selektions-Kriterium.
Nach Eingabe einer Dienste-Anwahlnummer 13 bleibt beim Abnehmen des Hörers (
im Mobilfunknetz 6 beim Drücken der Sendetaste) das Freizeichen geschaltet, so
daß der Netzteilnehmer 8 davon ausgehen kann, daß seine Dienste-Anwahlnummer
13 durchgeschaltet wird. Unter der anderen Bedingung eines "Besetztzeichens", das
nach Abnehmen des Hörers (im Mobilfunknetz 6 beim Drücken der Sendetaste) hör
bar ist, erkennt der Netzteilnehmer 8, daß er eine Information gegenwärtig nicht er
warten kann.
Der Ablauf des Abfragedienstes ist wie folgt:
Der Netzteilnehmer 8 (Fig. 1) wählt die Diensteanwahlnummer 13, wobei die Identifi
kations-Telefonnummer 7 freigeschaltet wird. Eine Identifikations-Telefonnummern-
Erkennung (B) erkennt über eine Dienste-Anwahlnummer-Erkennung (A) dadurch
den Netzteilnehmer 8 in der Server-Datenbank 1. Die Server-Datenbank 1 fragt eine
der Informationsdatenbanken 4, 5 ab und erhält eine angeforderte Information 10,
die über das SMS-Center 2 und z. B. ein Mobilfunknetz 6 an das Handtelefongerät 3
weitergeleitet wird. Die Server-Datenbank 1 wählt entsprechend der vorgegebenen
Art des Dienstes 9 und entsprechend dem Dienstemerkmal 11 einer Diensteausprä
gung 12 die geeignete Informationsdatenbank 4, 5 für Wetter, Sport, Börse usw. aus.
1
Server-Datenbank
2
SMS-Center
3
Handtelefongerät
4
Informationsdatenbank
5
Informationsdatenbank
6
Mobilfunknetz
7
Identifikations-Telefonnummer
8
Netzteilnehmer
9
Art des Dienstes
10
Information
11
Dienstemerkmal
12
Diensteausprägung
13
Diensteanwahlnummer
(A) Dienste-Anwahlnummer-Erkennung
(B) Identifikations-Telefonnummern-Erkennung
(A) Dienste-Anwahlnummer-Erkennung
(B) Identifikations-Telefonnummern-Erkennung
Claims (7)
1. Verfahren zum Anwählen eines Abfragedienstes innerhalb von Fest- und/
oder Mobilfunknetzen, bei dem Informationen durch einen Netzteilnehmer
mittels eines Handtelefongerätes von einer oder mehreren Datenbanken ab
rufbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß aufgrund einer eingegebenen Identifikations-Telefonnummer (7), die eine
Differenzierung in einer letzten Ziffer oder in einer letzten Zifferngruppe ent
hält, sowohl der Netzteilnehmer (8) als auch die Art des Dienstes (9) auf der
Seite der Informations-Datenbank (4; 5) bzw. einer Server-Datenbank (1) er
kennbar sind, ohne einen Verbindungsaufbau herzustellen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gewünschte Information (10) nach vollzogenem Verbindungsaufbau in
das Handtelefongerät (3) des Netzteilnehmers (8) einspeicherbar ist.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erkennbarkeit des Netzteilnehmers (8) als Berechtigungsprüfung aus
gestaltet ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Ziffer einer letzten Zifferngruppe die Art des Dienstes (9) oder
eine Diensteausprägung (12) einleitet.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die auf die erste Ziffer einer letzten Zifferngruppe folgenden Ziffern die
Diensteausprägung (12) definieren.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach Eingabe der Identifikations-Telefonnummer (7) bei Abnehmen des
Hörers das Freizeichen geschaltet bleibt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß unter der Bedingung "Besetztzeichen", das nach Abnehmen des Hörers
hörbar ist, der Netzteilnehmer (8) eine ankommende Information (10) nicht er
wartet.
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