DE19953827A1 - Vorrichtung zum Regulieren der Zähne - Google Patents
Vorrichtung zum Regulieren der ZähneInfo
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Abstract
Bei einem Regulierungsgerät für Zähne mittels im Mund einsetzbarer Platten wird zur Aufbringung einer Regulierungskraft eine Teleskopeinrichtung vorgesehen, die zum Aufbringen einer dauernden Erweiterungskraft mit einer Feder beaufschlagt ist, so daß sie auch leicht eingesetzt und wieder herausgenommen werden kann.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Regulieren der Zähne, wobei eine Grundplatte
verwendet wird.
Ein abnehmbares Grundplattenregulierungsgerät ist ein Gerät, mittels dem Zähne, Zahnreihen
und der Kieferknochen reguliert werden kann, nicht mittels eines Drahtes, sondern dadurch,
daß ein Klemmapparat oder eine Klammer an einem abnehmbaren bzw. demontierbaren
Plattenteil angebracht ist, das aus Kunstharz besteht, oder dadurch, daß der Angriffspunkt
bzw. die Montierbasis der Einrichtung zum Zusammenziehen oder Auseinanderdrücken sich
an diesem Plattenteil befindet. Ein solches Gerät ist äußerst leicht zu handhaben, weil die
Kunstharzgrundplatte, die leicht im Mund montiert werden kann, als Montierbasis dient. Die
ses Gerät wird auch als Erweiterungseinrichtung für die Zähne, die Zahnreihen und für den
Kieferknochen benutzt, wobei das Gerät eine Regulierung ermöglicht, ohne daß Zähne gezo
gen werden müssen. Hierdurch können - abgesehen vom Zähneziehen - weitere damit ver
bundene Unannehmlichkeiten vermieden werden.
Was die Erweiterung des Abstandes zwischen Zahnreihen betrifft, so ermöglicht die in zwei
Teile 1 und 1' geteilte Kunstharzgrundplatte, wie Fig. 6 zeigt, die Regulierung ohne Ziehen
eines Zahnes dadurch, daß sie als Klemmapparate dienende Klammern 5a, 5b, 6a und 6b an
den Molarzähnen 3a, 3b, 4a und 4b auf der rechten Seite und auf der linken Seite der Zahnrei
he 2 trägt, und daß eine Erweiterungseinrichtung 7 zwischen den Kunstharzgrundplatten 1
und 1' derart angeordnet ist, daß der Abstand der Zahnreihe 2 dadurch erweitert wird, daß die
Erweiterungseinrichtung 7 durch Anbringen oder Entfernen der Kunstharzgrundplatten 1 und
1' installiert oder abgenommen wird und die Erweiterungseinrichtung 7 in der Richtung der
Erweiterung der Zahnreihe 2 eine Erweiterungskraft A ausübt. Die beiden Teile 1 und 1' der
Kunstharzgrundplatte sind so geformt, daß sie den intraoralen Oberflächen entsprechen.
Was die Erweiterung zwischen den Molarzähnen betrifft, ist die in Fig. 7 wiedergegebene
Kunstharzgrundplatte 8 so geteilt, daß der Teil 8a an der Stelle des Molarzahns 9, der zu re
gulieren ist, ohne gezogen zu werden, abgetrennt wird. Auch in diesem Fall ist die Grund
platte 8 mit dem Teil 8a so geformt, daß sie den intraoralen Oberflächen entspricht. An der
Grundplatte 8 und an dem getrennten Teil 8a sind Klammern 10a und 10b, die an dem vor
dem betreffenden Molarzahn 9 liegenden Zahn 9a und an dem hinter dem Molarzahn 9 lie
genden Zahn 9b angebracht sind, in dieser Reihenfolge angeordnet. Auf der anderen Seite der
Grundplatte 8 sind Klammern 11a und 11b angebracht, die als Klemmapparate dienen. Die
Erweiterungseinrichtung 7 ist am abgetrennten Teil an der Stelle des betreffenden Molarzahns
9 montiert, wodurch es möglich ist, daß sich der Molarzahn 9 in Richtung auf die Innenseite
des Kiefers bewegt.
Wie erläutert, soll an den Kunstharzgrundplatten 1 und 1' in den vorgegebenen Richtungen A
und B durch die Erweiterungseinrichtung 7 eine Erweiterungskraft angreifen. Deshalb ist es
notwendig, daß die Erweiterungseinrichtung 7 durch einen entsprechenden Angriffspunkt die
Erweiterungskraft in den vorgegebenen Richtungen A, B usw. ausüben kann.
Eine solche Erweiterungseinrichtung 7 kann z. B. zwei druckausübende Muttern 12 und 13
aufweisen, wie sie in Fig. 8 und 9 wiedergegeben sind. Die beiden Muttern sind auf einer
Schraubenspindel 14 aufgeschraubt, in deren Mitte ein Abschnitt 15 mit größerem Durchmes
ser ausgebildet ist, auf dessen beiden Seiten die Muttern 12 und 13 in Fig. 8 anliegen. Das
Gewinde beiderseits des mittigen Abschnitts 15 ist gegenläufig ausgebildet. Beiderseits der
Schraubenspindel 14 sind parallel dazu Führungsstangen 16 angeordnet, an deren Enden ein
bundförmiger Anschlag 17 ausgebildet ist, so daß die Muttern 12 und 13, durch die die Füh
rungsstangen 16 verlaufen, sich nicht von der Schraubenspindel 14 lösen können, wenn sie
bis zur äußeren Endstellung verstellt werden, wie Fig. 9 zeigt.
In den beiden Muttern 12 und 13 ist jeweils eine Bohrung 18 ausgebildet, die einen Absatz
aufweist, an dem der Anschlag 17 der betreffenden Führungsstange 16 zum Anliegen kommt.
Dieser Aufbau ist derart ausgebildet, daß die beiden Muttern 12 und 13 in Achsrichtung
gleich weit vorstehen, wenn sie die in Fig. 9 wiedergegebene Endstellung erreicht haben. Die
Innenseite der Bohrungen 18 ist mit einer Kunststoffauskleidung 19 versehen, die dazu dient,
ein Spiel zu verhindern. Zusätzlich wird hierdurch vermieden, daß bei der Verstellbewegung
der Führungsstangen 16 innerhalb der Bohrungen 18 der Anschlag 17 einem Reibungswider
stand unterworfen ist. Die Muttern 12 und 13 sind somit spielfrei angebracht. An den Muttern
12 und 13 sind die Kunstharzplatten 1 und 1' integral angebracht. Die beiden Führungsstan
gen 16 kompensieren eine ungleiche Kraftverteilung an beiden Enden der Muttern 12 und 13,
die dadurch verursacht wird, daß die über die Schraubenspindel 14 ausgeübte Erweiterungs
kraft an einem Punkt im Zentrum jeder Mutter 12 und 13 angreift.
Die in Fig. 10 wiedergegebene Erweiterungseinrichtung 7' ist ähnlich einem Spannschloß
ausgebildet und weist zwei Führungsstangen 21a und 21b auf, die gegen die im Mund vor
handenen Säuren widerstandsfähig sind. Sie bestehen beispielsweise aus Edelstahl, Chrom
nickellegierung oder einem Nichteisenmetall. Die beiden Führungsstangen 21a und 21b be
stehen jeweils aus einem Zylinder 22, in dem ähnlich einem Kolben ein Stift 23 verschiebbar
ist. Mit 20 ist eine Schraubenspindel bezeichnet und mit 24 eine Verbindung zwischen den
Stiften 23. Auch in diesem Falle wird eine ungleichmäßige Lastverteilung durch die Kraft
ausübung über die mittige Schraubenspindel durch die beiden Führungsstangen 21a und 21b
kompensiert.
Derartige Ausgestaltungen sind in der japanischen Patent-Veröffentlichung 62-5622 wieder
gegeben. Solche Erweiterungseinrichtungen 7 und 7' sind im Gebrauch äußerst lästig, wie
sich aus den Fig. 8 bis 10 ergibt. Der in der Mitte der Schraubenspindel 14 bzw. 20 ange
brachte Abschnitt 15 kann mittels eines Stiftes verdreht werden, wobei die Einstellung übli
cherweise vor dem Einsetzen der Vorrichtung im Mund vorgenommen wird, jedoch ist die
Einstellungsmöglichkeit beschränkt, um das Einsetzen der Vorrichtung zu ermöglichen, und
die Einstellung muß zur Erzielung eines therapeutischen Effektes öfters nachgestellt werden,
beispielsweise zweimal pro Woche, um die Schraube beispielsweise durch eine Vierteldre
hung um einen Abstand von 0,2 mm zu verstellen. Dies ist umständlich in der Handhabung
einerseits und lästig für den Patienten andererseits. Wenn die Vorrichtung aus dem Mund ent
fernt werden muß, ergeben sich Schwierigkeiten für eine Neueinstellung und Wiederanbrin
gung, wobei es vorkommen kann, daß die Einstellung nicht den Erfordernissen entspricht.
Hinzu kommt, daß eine solche Vorrichtung im Mund durch das freiliegende Gewinde der
Schraubenspindel zu Unzuträglichkeiten führt, weil die Zunge unweigerlich mit dem Gewin
de in Berührung kommt. Weiterhin ist der beschriebene Aufbau relativ aufwendig und in sei
nen Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art
so auszubilden, daß sich für eine wiederholte Anbringung im Mund keine Schwierigkeiten
ergeben, selbst wenn durch längere Nichtbenutzung der Vorrichtung die eingeleitete Regulie
rung wieder etwas zurückgeht. Außerdem soll während der Benutzung keine wiederholte Ein
stellung erforderlich sein. Schließlich soll die Vorrichtung einfach ausgestaltet sein und eine
gleichmäßige Übertragung der Erweiterungskraft gewährleisten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß eine Teleskopein
richtung vorgesehen wird, die durch eine Feder auseinander gedrückt wird, wobei die beiden
Elemente der Teleskopeinrichtung an den Kunstharzgrundplatten angebracht werden.
Insbesondere werden zwei über Verbindungsarme miteinander zu einer Einheit verbundene
Teleskopeinrichtungen vorgesehen, von denen jede federbeaufschlagt ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung kann ein im Querschnitt abgeflachter Aufbau einer sol
chen Teleskopeinrichtung vorgesehen werden.
Die die Erweiterungskraft aufbringende Feder gewährleistet einen großen Hubbereich der
Teleskopeinrichtung, wobei diese zugleich derart flexibel gestaltet ist, daß sie leicht im Mund
angebracht werden kann, wobei laufende Einstellungen bzw. Nachstellungen nicht erforder
lich sind. Die Kraftausübung kann durch die Federbeaufschlagung gleichmäßig ausgebildet
werden und durch eine flache Bauform kann die aufzubringende Kraft entsprechend verteilt
werden. Schließlich kann eine derartige Vorrichtung glatt und im wesentlichen geschlossen
gestaltet werden, so daß sie beim Tragen im Mund durch Berühren der Zunge nicht nennens
wert stört.
Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform mit zwei miteinander ver
bundenen Teleskopeinrichtungen,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung in der Teleskopeinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 in perspektivischer Ansicht eine abgeflachte Bauform,
Fig. 4 eine schematische Schnittdarstellung der Ausführungsform nach Fig. 3,
Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 6 eine Darstellung zur Erläuterung des abnehmbaren Grundplattenregulierge
rätes,
Fig. 7 eine weitere Darstellung zur Erläuterung der Anordnung,
Fig. 8 bis 10 Ausführungsformen nach dem Stand der Technik und
Fig. 11 eine Anordnung nach der Erfindung.
Fig. 1 und 2 zeigen eine eine Erweiterungskraft ausübende Vorrichtung mit zwei Teleskop
einrichtungen, von denen jede ein hohlzylindrisches Bauteil 26 aufweist, in dem ein Schaft
28 nach Art eines Kolbens verschiebbar ist. Die beiden hohlzylindrischen Bauteile 26 sind
über Verbindungsarme 25 miteinander verbunden und die beiden Schäfte 28 sind über Ver
bindungsarme 27 miteinander verbunden. In den hohlzylindrischen Bauteilen ist jeweils eine
Feder 29 untergebracht, die den Schaft 28 beaufschlagt. Die Schäfte 28 weisen an den Enden
eine Erweiterung oder einen Anschlag 28a auf, der mit einem Vorsprung 30 auf dem Innen
umfang des hohlzylindrischen Teils zusammenwirkt, so daß die Schäfte 28 durch die Federn
29 nicht nach außen gedrückt werden können.
Die äußeren Enden der Bauteile 26 und 28 sind an den gegenüberliegenden Kunstharzplatten
befestigt. Durch die dauernde Kraftausübung der Federn ist es nicht erforderlich, eine Ein
stellung oder Nachstellung vorzunehmen. Wenn nach längerer Zeit der Nichtbenutzung eine
Rückstellung der schon vorgenommenen Regulierung auftritt, kann wegen der Zusammen
drückbarkeit der Vorrichtung diese ohne weiteres wieder eingesetzt werden. Zudem wird
durch die parallele Anordnung der Teleskopeinrichtungen die Angriffskraft entsprechend
verteilt, ohne daß eine zusätzliche Führung erforderlich ist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 weist das zylindrische Bauteil 26' eine abgeflachte
Bauform auf, wobei die hohlzylindrischen Abschnitte 26' durch einen Abschnitt 31 miteinan
der verbunden sind, der auch hohl ausgebildet sein kann. Entsprechend ist der in dem hohlzy
lindrischen Abschnitt 26' verschiebbare Abschnitt 28' gestaltet. Fig. 4 zeigt die Anordnung
von zwei Federn 29' in dem hohlzylindrischen Teil 26'. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5
ist lediglich eine einzelne Feder 29' in dem hohlzylindrischen Teil 26' angeordnet. An dem
kolbenartigen Teil 28' ist ein Anschlag 28'a auf dem Umfang vorgesehen, der mit einem ent
sprechenden Vorsprung 30 auf dem Innenumfang des hohlzylindrischen Teils 26' so zusam
menwirkt, daß die Feder den kolbenartigen Teil nicht nach außen drücken kann.
Fig. 11 zeigt eine Draufsicht auf eine Grundplatte 8 aus Kunstharz mit einem davon getrenn
ten Teil 8a, wobei mit 32a Anker bezeichnet sind, mittels denen die Enden der Teleskopein
richtung in den jeweiligen Grundplattenteilen verankert sind. Mit 32 ist ein Schaftabschnitt
der Teleskopeinrichtung bezeichnet. Mit 33 sind punktförmige Preßstellen bezeichnet, die von
der Ausbildung des Anschlags 30 (Fig. 2, 4 und 5) herrühren.
Mit 34, 35 und 36 sind Klammern bezeichnet, wobei die Klammer 36 so geformt ist, daß sie
die Teleskopeinrichtung nicht behindert.
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Regulieren der Zähne mittels Grundplatten, umfassend eine Teles
kopeinrichtung, bei der das in einem hohlzylindrischen Abschnitt (26) verschiebbare
Teil (28) durch eine Feder (29) in Ausschubrichtung beaufschlagt ist, wobei die Enden
der Teleskopeinrichtung mit jeweils einer Kunstharzgrundplatte (1, 1'; 8, 8a) fest ver
bunden sind und ein Anschlag (28, 30) zur Begrenzung der Hubbewegung der Teles
kopeinrichtung vorgesehen ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, wobei zwei parallel nebeneinander angeordnete Teleskopein
richtungen vorgesehen sind, deren hohlzylindrischer Teil (26) über einen Verbin
dungsabschnitt oder Verbindungsarme (25) miteinander verbunden ist und die kolben
artig verstellbaren Teile ebenfalls über einen Verbindungsabschnitt oder Verbindungs
arme (27) miteinander verbunden sind.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Teleskopeinrichtung eine flache Quer
schnittsform aufweist und eine oder zwei Federn (29) zur Beaufschlagung des aus
schiebbaren Teils vorgesehen sind.
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