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DE19953600A1 - Behälter zur Verpackung von Stückgütern, insbesondere von elektrischen Bauelementen - Google Patents

Behälter zur Verpackung von Stückgütern, insbesondere von elektrischen Bauelementen

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Publication number
DE19953600A1
DE19953600A1 DE19953600A DE19953600A DE19953600A1 DE 19953600 A1 DE19953600 A1 DE 19953600A1 DE 19953600 A DE19953600 A DE 19953600A DE 19953600 A DE19953600 A DE 19953600A DE 19953600 A1 DE19953600 A1 DE 19953600A1
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DE
Germany
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piece goods
container according
ribs
bottom wall
section
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Ceased
Application number
DE19953600A
Other languages
English (en)
Inventor
Johannes Helmreich
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Tyco Electronics Austria GmbH
Original Assignee
EH Schrack Components AG
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Publication date
Application filed by EH Schrack Components AG filed Critical EH Schrack Components AG
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Priority to DE50009712T priority patent/DE50009712D1/de
Priority to ES00124110T priority patent/ES2237375T3/es
Priority to EP00124110A priority patent/EP1097873B1/de
Publication of DE19953600A1 publication Critical patent/DE19953600A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/38Drawer-and-shell type containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
    • B65D5/5028Elements formed separately from the container body
    • B65D5/5035Paper elements
    • B65D5/5045Tubular lining and supporting elements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packaging Frangible Articles (AREA)

Abstract

Der erfindungsgemäße Behälter zur Aufnahme von Stückgütern, insbesondere von elektrischen Bauelementen, besteht aus einer rohrförmigen, aus Pappkarton gefalteten Hülle (1) und einer auf einer Bodenwand der Hülle angeordneten Trageschiene (2), welche ebenfalls aus Pappkarton gefaltet ist. Die Trageschiene ist in Längsrichtung auf der Bodenwand (15) der Hülle (1) verschiebbar und besitzt beiderseits aufgebogene Rippen (22, 23), welche jeweils die Bodenseite (31) der Stückgüter (3) abstützt. DOLLAR A Damit können Stückgüter, wie elektrische Bauelemente mit empfindlichen Anschlußstiften, sicher vor Beschädigung mittels der Trageschiene in die Hülle eingeschoben und ohne Gefahr des Verkantens transportiert werden. Der Behälter ist besonders kostengünstig in der Herstellung und umweltfreundlich in der Entsorgung.

Description

Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Verpackung von in Reihe hintereinander aufzunehmenden Stückgütern, welche ein Gehäuse mit einer flachen Bodenseite sowie zumindest aus dieser Bodenseite vorstehende stiftartige Vorsprünge aufwei­ sen, insbesondere von elektrischen Bauelementen mit aus der Bodenseite austretenden Anschlußstiften, bestehend aus
  • - einer rohrförmigen, aus Pappkarton in Form des Mantels ei­ nes Parallelepipeds gefalteten Hülle, welche Seitenwände in einem der Breite der Stückgüter entsprechenden Abstand sowie eine den Vorsprüngen gegenüberstehende Bodenwand aufweist, und
  • - einer auf der Bodenwand der Hülle angeordneten, sich über deren gesamte Länge erstreckenden Trageschiene, welche ebenfalls aus Pappkarton gefaltet ist und mindestens eine Erhebung aufweist, auf der die Stückgüter aufliegen.
Ein derartiger Verpackungsbehälter ist beispielsweise bereits aus der DE 195 04 365 A1 bekannt. Die Trageschiene besitzt dort die Form eines fest mit dem Boden der Hülle verbundenen Einsatzes, der eine zentrale Erhebung, vorzugsweise mit drei­ eckigem Querschnitt, aufweist, und zwar derart, daß sich die Vorsprünge der Stückgüter zwischen der Erhebung des Einsatzes und der jeweiligen Innenwandung der Hülle befinden. Die Stückgüter, also vorzugsweise elektrische Bauelemente, werden bei dieser bekannten Verpackung einzeln eingeschoben, wobei sie auf der Erhebung des Einsatzes gleiten und seitlich durch die Innenwand der Hülle geführt werden. Diese Verpackung ist für viele Stückgüter, auch für die meisten elektrischen Bau­ elemente, wie Relais, mit Erfolg einsetzbar. Sie hat den Vor­ teil, daß sie aufgrund ihres Materials und ihrer Form sehr einfach und kostengünstig hergestellt werden kann. Da neben dem Pappkarton kein weiteres Material verwendet wird, ist diese Art der Verpackung auch besonders umweltfreundlich zu entsorgen bzw. zu verwerten.
Bei manchen Bauelementen mit verhältnismäßig großem Gewicht und außermittigem Schwerpunkt kann es jedoch vorkommen, daß sie sich beim Laden oder Entladen verkanten und in der Ver­ packung verklemmen, wobei auch gegebenenfalls dünne Anschluß­ stifte verbogen werden können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, den Ver­ packungsbehälter der eingangs genannte Art so weiter zu ent­ wickeln, daß die Vorteile einer einfachen, kostengünstigen und umweltfreundlichen Verpackung erhalten bleiben, daß aber auch für unterschiedliche Stückgüter mit extremen Eigenschaf­ ten die Handhabung beim Laden und Entladen erleichtert und die Sicherheit gegen Beschädigung verbessert wird.
Erfindungsgemäß wird dieses Ziel mit einem Behälter der ein­ gangs genannten Art dadurch erreicht, daß die Trageschiene in Längsrichtung verschiebbar auf der Bodenwand der Hülle auf­ liegt und daß sie mit zumindest zwei von der Bodenwand weg aufgebogenen Rippen die Bodenseiten der Stückgüter beider­ seits von deren Vorsprüngen abstützt.
Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter besteht somit wie der bekannte Behälter aus einer äußeren Hülle und einer Tra­ geschiene, wobei diese beiden Bestandteile jedoch nicht wie dort fest miteinander verbunden sind, sondern relativ zuein­ ander bzw. ineinander verschiebbar bleiben. Die Stückgüter, also beispielsweise die elektrischen Bauelemente, müssen da­ bei nicht einzeln auf einer bloß linienförmigen, mittigen Auflage in die Hülle hineingleiten, vielmehr werden sie au­ ßerhalb der Hülle auf die Trageschiene aufgesetzt und dann gemeinsam mit der Trageschiene in die Hülle hineingeschoben. Im Gegensatz zu der nur mittigen Auflage bei der bekannten Verpackung werden die Stückgüter hier beidseitig durch die Außenrippen der Trageschiene abgestützt, so daß auch bei un­ symmetrischen Gewichtsverhältnissen in den Stückgütern die Gefahr des Kippens oder Verkantens ausgeschaltet wird.
Vorzugsweise ist die Hülle aus einem einzigen Stück Pappkar­ ton durch Faltung und Verbindung überlappender Teile gebil­ det, wobei die Verbindung in bekannter Weise durch Kleben oder Heften oder auf andere Weise geschehen kann. Die Trage­ schiene besitzt in einer vorteilhaften Ausführungsform einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem Basisab­ schnitt und zwei seitlichen Rippen, wobei der Basisabschnitt auf der Bodenwand zwischen zwei angrenzenden Seitenwänden der Hülle geführt ist und wobei die Rippen die Stückgüter jeweils in Randbereichen ihrer Bodenseite abstützen. Die seitlichen Rippen können kraftschlüssig an den Seitenwänden der Hülle anliegen, wodurch eine unbeabsichtigte Verschiebung der Tra­ geschiene vermieden wird. Darüber hinaus kann die Trageschie­ ne zusätzlich zu den zwei seitlichen Rippen auch eine oder mehrere Mittelrippen aufweisen, welche die Stückgüter zusätz­ lich zu den zwei Reihen von Vorsprüngen abstützen. Dies kommt beispielsweise für sehr breite Stückgüter in Betracht; bei derartigen Stückgütern kann eine zusätzliche Mittelrippe als zusätzliche Sicherheit dienen, falls die Seitenwand der äuße­ ren Hülle beispielsweise beim Transport deformiert wird und die Stückgüter an einer Seite von der Seitenrippe abrutschen sollten.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung kann weiterhin vorgese­ hen werden, daß die Hülle zumindest in einem Endbereich zwei Einschnitte aufweist, die im wesentlichen senkrecht zu einer zwei Wände begrenzenden Kante verlaufen, und daß der Bereich zwischen den beiden Einschnitten längs der Kante nach innen einklappbar ist. Auf diese Weise können die Stückgüter an den ansonsten offenen Enden der rohrförmigen Hülle in einfacher Weise gegen ein Herausrutschen gesichert werden, ohne daß zu­ sätzliche Sicherungselemente zum Einsatz kommen. Dabei können die durch die Einschnitte abgetrennten Endbereiche der Hülle jeweils mit einer Biegeprägung parallel zur Kante versehen sein. Mit solchen Biegeprägungen wird ein definiertes Ein­ klappen dieser Bereiche ermöglicht. Das Einklappen kann in diesem Fall auch leicht wieder rückgängig gemacht werden, so daß ein definiertes Schließen und Öffnen der Verpackung mög­ lich ist, ohne daß diese zerstört wird. Wie bereits erwähnt, besteht die erfindungsgemäße Verpackung aus Pappkarton, wobei die spezielle Auswahl entsprechend dem jeweiligen Einsatz­ zweck erfolgt. So können beispielsweise Wellpappe, Verbund­ karton oder Vollkarton oder auch andere Verarbeitungsformen dieses leicht entsorgbaren Materials zum Einsatz kommen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Ausführungsbeispielen an­ hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter in ge­ fülltem und verschlossenem Zustand,
Fig. 2 den Behälter von Fig. 1 in geöffnetem Zustand mit teilweise herausgezogener Trageschiene,
Fig. 3, 4 und 5 jeweils einen Querschnitt durch den Behäl­ ter von Fig. 1 mit unterschiedlichen Ausgestaltungen der Trageschiene.
Der in den Figuren dargestellte Verpackungsbehälter besteht aus einer äußeren Hülle 1, die aus Pappkarton so gefaltet ist, daß sie den Mantel eines Parallelepipeds bzw. im darge­ stellten Beispiel speziell eines Quaders bildet. Anstelle des hier gezeigten Rechteckquerschnitts könnte natürlich auch ei­ ne andere Querschnittsform gewählt werden, beispielsweise ei­ ne Trapezform, falls die aufzunehmenden Stückgüter ein Gehäu­ se mit nicht rechteckigem Querschnitt besitzen. Die Hülle 1 besteht aus einem einzigen Stück Karton, das durch vier Knicke zu fünf Wänden 11, 12, 13, 14 und 15 gefaltet ist. Die Wände 11 und 15 sind dabei übereinandergelegt und miteinander durch Kleben, Heften oder auf andere Weise verbunden. Auf diese Weise wird ein an beiden Enden offenes Rechteckrohr ge­ bildet. Von den genannten Wänden hat die Wand 15 die Funktion einer Bodenwand, die durch die darunterliegende Wand 11 ver­ stärkt wird, während die Wände 12 und 14 als Seitenwände und die Wand 13 als Dach dienen. Auf der Bodenwand 15 ist eine Trageschiene 2 in Längsrichtung verschiebbar angeordnet. Sie ist im gezeigten Beispiel gemäß Fig. 1 bis 3 mit U- förmigem Querschnitt, nämlich mit einem Basisabschnitt 21 so­ wie zwei seitlichen Rippen 22 und 23, ausgebildet.
Auf der Trageschiene 2 sind elektrische Bauelemente 3, im vorliegenden Falle Relais, 3 in Reihe hintereinander angeord­ net. Diese Bauelemente 3 besitzen ein quaderförmiges Gehäuse, dessen Breite der lichten Weite zwischen den Seitenwänden 12 und 14 entspricht. Aus einer Bodenseite 31 dieser Bauelemente 3 treten Anschlußstifte 32 hervor, deren Länge etwas geringer ist als die Höhe der seitlichen Rippen 22 und 23 der Trage­ schiene. Die Abmessungen des Basisabschnittes 21 und der seitlichen Rippen 22 und 23 sind so gewählt, daß die Bauele­ mente 3 jeweils in Randbereichen ihrer Bodenseite 31, also beiderseits der Anschlußstifte 32, abgestützt werden. Da die Breite der Trageschiene ebenso wie die Breite der Bauelemente 3 an die Weite zwischen den Seitenwänden 12 und 14 angepaßt ist, werden sowohl die Trageschiene 2 als auch die Bauelemen­ te 3 innerhalb der Hülle 1 so geführt, daß die Bauelemente nicht einseitig von der Trageschiene herunterfallen und ver­ kanten. Soweit Toleranzen bzw. ein Spiel in den Breitenabmes­ sungen zu berücksichtigen ist, wird dies durch entsprechende Bemessung der Materialdicke der Trageschiene 2 berücksich­ tigt.
Wenn die Bauelemente 3 auf der Trageschiene 2 in entsprechen­ der Anzahl hintereinander angeordnet sind, kann diese Trage­ schiene 2 zusammen mit den Bauelementen in die Hülle 1 einge­ schoben werden. Zum Verschluß der Hülle 1 dienen einklappbare Begrenzungsabschnitte 16 an den Enden der Hülle 1. Diese Be­ grenzungsabschnitte 16 sind dadurch gebildet, daß ausgehend von einer Biegekante 17 der Hülle zwei zueinander senkrechte Einschnitte 18 und 19 vorbereitet sind. Soweit die Begren­ zungsabschnitte durch die Einschnitte 18 und 19 von der Hülle freigeschnitten sind, können sie also nach innen eingeklappt werden und dadurch die Bauelemente 3 gegen ein Herausrutschen aus der Hülle sichern. Die Trageschiene 2 ist vorzugsweise bereits dadurch gegen ein Verrutschen gesichert, daß ihre aufgebogenen seitlichen Rippen 22 und 23 kraftschlüssig an den Seitenwänden 12 und 14 der Hülle 1 anliegen.
In den Fig. 4 und 5 sind etwas abgewandelte Ausführungs­ formen der Trageschiene 2 gezeigt. So sind in dem Beispiel gemäß Fig. 4 die seitlichen Rippen 22 und 23 zusätzlich ge­ faltet und somit durch eine weitere Schicht 24 bzw. 25 dop­ pelwandig ausgebildet. Die Rippen 22 und 23 sind auf diese Weise verstärkt und bieten an ihren oberen Enden auch eine verbreiterte Auflagefläche für das Bauelement 3.
In Fig. 5 ist schematisch gezeigt, daß eine Verbreiterung der Auflagefläche für das Bauelement 3 auf den seitlichen Rippen 22 und 23 auch durch Einknicken eines kurzen Endab­ schnittes 26 bzw. 27 erfolgen kann. Weiterhin ist in Fig. 5 eine Möglichkeit gezeigt, durch Faltung der Trageschiene 2 im Mittelbereich der Basis 21 eine zusätzliche Mittelrippe 28 zu bilden. Diese Mittelrippe 28 kann beispielsweise etwas kürzer sein als die seitlichen Rippen 22 und 23, so daß sie nur dann in Funktion tritt, wenn das Bauelement 3 aufgrund einer De­ formation der äußeren Hülle 1 von einer der seitlichen Rippen 22 oder 23 abrutschen sollte. In diesem Fall wird das Bauele­ ment dann von der Mittelrippe 28 aufgefangen, so daß die Si­ cherheit der Anschlußstifte 32 gegen ein Verbiegen besonders gut gewährleistet wird.

Claims (10)

1. Behälter zur Verpackung von in Reihe hintereinander aufzu­ nehmenden Stückgütern (3), welche ein Gehäuse mit einer fla­ chen Bodenseite (31) sowie zumindest aus dieser Bodenseite vorstehende stiftartige Vorsprünge 32 aufweisen, insbesondere von elektrischen Bauelementen mit aus der Bodenseite austre­ tenden Anschlußstiften, bestehend aus
  • - einer rohrförmigen, aus Pappkarton in Form des Mantels ei­ nes Parallelepipeds gefalteten Hülle (1), welche Seiten­ wände in einem der Breite der Stückgüter (3) entsprechen­ den Abstand sowie eine den Vorsprüngen gegenüberstehende Bodenwand (15) aufweist, und
  • - einer auf der Bodenwand (15) der Hülle (1) angeordneten, sich über deren gesamte Länge erstreckenden Trageschiene (2), welche ebenfalls aus Pappkarton gefaltet ist und min­ destens eine Erhebung (22, 23, 28) aufweist, auf der die Stückgüter (3) aufliegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Trage­ schiene (2) in Längsrichtung verschiebbar auf der Bodenwand (15) der Hülle (1) aufliegt und daß sie mit zumindest zwei von der Bodenwand (15) weg aufgebogenen Rippen (22, 23) die Bodenseiten (31) der Stückgüter (3) beiderseits von deren Vorsprüngen (32) abstützt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (1) in Anpassung an einen rechteckigen Gehäusequerschnitt der Stückgüter (3) einen im wesentlichen rechteckigen Innenquer­ schnitt besitzt.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (1) aus einem Stück Pappkarton durch Faltung und Verbindung überlappender Teile (11, 15), beispielsweise durch Kleben oder Heften, gebildet ist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,daß die Trage­ schiene (2) einen U-förmigen Querschnitt mit einem Basisab­ schnitt (21) und zwei seitlichen Rippen (22, 23) besitzt, wo­ bei der Basisabschnitt (21) auf der Bodenwand (15) zwischen zwei angrenzenden Seitenwänden (12, 14) der Hülle (1) geführt ist und wobei die Rippen (22, 23) die Stückgüter (3) jeweils in Randbereichen ihrer Bodenseite (31) abstützen.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trage­ schiene (2) einen Basisabschnitt (21) und zwei seitliche Rip­ pen (22, 23) sowie mindestens einen dazu parallele Mittelrippe (28) bildet, welche die Stückgüter zusätzlich zwischen zwei Reihen von Vorsprüngen (32) abstützt.
6. Behälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die seitli­ chen Rippen (22, 23) kraftschlüssig an den Seitenwänden der Hülle anliegen.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die seitli­ chen Rippen (22, 23) durch Faltung doppelwandig (24, 25) ausge­ bildet sind.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die seitli­ chen Rippen einen abgebogenen Auflageabschnitt (26, 27) für die Stückgüter (3) aufweisen.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (1) zumindest in einem Endbereich zwei Einschnitte (18, 19) aufweist, die im wesentlichen senkrecht zueinander und zu ei­ ner zwei Wände (13, 14) begrenzenden Kante (17) verlaufen, und daß der durch die beiden Einschnitte abgetrennte Endabschnitt der Hülle (1) als Begrenzungsabschnitt (16) nach innen ein­ klappbar ist.
10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß von den der Kante (17) gegenüberliegenden Endpunkten der beiden Ein­ schnitte (18, 19) bis zum Ende der Hülle (1) und parallel zu der Kante (17) jeweils eine Biegeprägung (20) zum Einklappen des Begrenzungsabschnittes (16) vorgesehen ist.
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