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DE19952641A1 - Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc. - Google Patents

Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc.

Info

Publication number
DE19952641A1
DE19952641A1 DE19952641A DE19952641A DE19952641A1 DE 19952641 A1 DE19952641 A1 DE 19952641A1 DE 19952641 A DE19952641 A DE 19952641A DE 19952641 A DE19952641 A DE 19952641A DE 19952641 A1 DE19952641 A1 DE 19952641A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
protective cover
cover according
air
air cushion
cushion
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19952641A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Lehmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19952641A priority Critical patent/DE19952641A1/de
Publication of DE19952641A1 publication Critical patent/DE19952641A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/36Reinforcements for edges, corners, or other parts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/38Transceivers, i.e. devices in which transmitter and receiver form a structural unit and in which at least one part is used for functions of transmitting and receiving
    • H04B1/3827Portable transceivers
    • H04B1/3888Arrangements for carrying or protecting transceivers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Description

Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte, wie Mobiltelefon, Schnurlostelefon sowie für Portable CD-Player, MiniDisc-Recorder, MP3-Player, Walkman oder dgl.
Die Erfindung betrifft Hüllen/Taschen für tragbare elektronische Geräte, wie z. B. Mobiltelefone, Schnurlostelefone, Funkgeräte sowie für Portable CD- Player, MiniDisc-Recorder, MP3-Player, Walkman und dgl.
Für die hier behandelte Erfindung, d. h. im Bereich Schutzhüllen/Schutz­ taschen für tragbare elektronische Geräte, die der Form, der Geräte angepaßt sind, zeigt der Stand der Technik, neben den klassischen Hüllen aus Leder und/oder Kunststoff, auch Taschen mit Schaumstoff ausgeschlagen, meist beidseitig mit einer Kunstfaser überzogen.
Sowohl die klassischen Hüllen, als auch letztere Taschen mit Schaumstoff ausgeschlagen und beidseitig mit einer Kunstfaser überzogen, stellen nur einen bedingten Schutz dar, der ausreichend ist, um das Gerät vor Kratzern o. ä. im Gehäuse oder der Anzeige zu schützen, hingegen für den Fall des Herunterfallens oder Kollidierens des Geräts mit harten Gegenständen in der Regel nicht ausreicht.
In der DE 297 00 503 mit Anmeldetag 14. 01. 1997 ist eine gerätespezifische Schutztasche mit hoher Stoß- und Feuchtigkeitsbeständigkeit genannt, bei der eine extrem stoßbeständige Füllung, z. B. aus Schaumstoff, Gummi, Kunststoff oder Wassermantel die Tasche ganzseitig umgibt bzw. in die Tasche eingearbeitet (ausgepolstert) ist.
Hierzu gilt zu bemerken, daß Taschen mit Schaumstoff ausgeschlagen beispielsweise im Bereich Notebooks seit ca. 1990 allgemein bekannt und in den entsprechenden Verkaufsstellen käuflich zu erwerben sind, zu dem wie oben ausgeführt nur einen bedingten Schutz bieten.
Zu dem erscheint bei obiger Anmeldung als nachteilig, daß es sich um eine separate Füllung handelt, die entweder von außen an der Tasche anliegt oder von innen eingearbeitet werden muß.
Von außen anliegend muß die Füllung von der Tasche immer wieder angelegt bzw. abgelegt werden. Damit müssen, um an das elektronische Gerät heranzukommen, zwei Taschen, umgebende Füllung und Tasche, abgelegt werden, was nicht nur ästhetisch, sondern auch der Handhabung nach nachteilig ist.
Von innen in die Tasche eingearbeitet (ausgepolstert) ist nachteilig, daß durch den Gebrauch Schaumstoff, Gummi oder Kunststoff zu Verschleiß neigt, bzw. am elektrischen Gerät Schleifspuren hinterläßt. Ein Wassermantel würde die Tasche nur unnötig schwer machen.
Eine Schutzhülle/Schutztasche, die das tragbare elektronische Gerät effektiv vor Beschädigung, bsp. durch das Herunterfallen des Geräts oder durch das Kollidieren von schweren Gegenständen mit dem Gerät, schützt, konnte bis zum heutigen Tage kein Hersteller zufriedenstellend zeigen.
Oftmals liegt der Fall vor, daß Personen auf ein tragbares elektronisches Gerät, wie z. B. ein Mobiltelefon angewiesen sind und/oder auf das Mobiltelefon nicht verzichten wollen, sich aber gleichzeitig in einem Umfeld bewegen oder einer Betätigung nachgehen, in dem das Mobiltelefon beschädigt werden könnte. Beispiele konkreter Art wären Berufsgruppen, wie z. B. Architekten, Bauarbeiter, Dachdecker, etc., jedoch auch Fahrradkuriere (Beschädigung durch Arbeit auf der Baustelle bzw. auf der Straße) sowie Sportler, wie z. B. Radrennfahrer, Mountainbiker, Skateboarder, Inlineskater bis hin zum Globetrotter (Beschädigung durch Sturz).
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine vor Beschädigung effektiven Schutz gewährende, elegante, nicht sperrige oder schwere und preiswerte Hülle/Tasche für ein tragbares elektrisches Gerät zu entwickeln, die für die Großserienproduktion geeignet ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle in allen Teilen doppelwandig ausgebildet und der zwischen den Wänden gebildete Zwischenraum polsterartig mit Luft gefüllt ist.
Die Schutzhülle erfüllt ihre Schutzfunktion durch Luftkissen, die von allen Seiten an das elektrische Gerät anliegen.
In einer möglichen Ausführungsform besteht die Schutzhülle aus einem dreigeteilten Luftkissensystem, genauer einem ersten Luftkissen, dem quaderförmigen Hauptteil der Schutzhülle, einem zweiten Luftkissen, dem Deckel und einem dritten Luftkissen, dem Innenpolster. Innerhalb eines jeden dieser einzelnen drei Luftkissen kann die Luft zwar verschoben werden, jedoch nicht in ein anderes der beiden übrigen Luftkissen. D. h. die Dreiteilung bezieht sich auf konstruktionstechnisch zusammenhängende und zusammenwirkende Teile der Hülle, jedoch handelt es sich hinsichtlich der Luftabgeschlossenheit um drei voneinander unabhängige, abgeschlossene Luftkissen.
In anderen Ausführungsformen kann die Schutzhülle auch aus nur einem, aus zwei oder mehr als drei, voneinander unabhängigen Luftkissen ausgebildet sein.
Innerhalb der einzelnen Luftkissen verlaufen, wenn konstruktionstechnisch notwendig, (Quer-)Trennwände, die zusammenhaltend, zusätzlich verstärkend, jedoch auch federnd wirken. Sie unterteilen die einzelnen Luftkissen wiederum in einzelne Kammern. Durch in den Trennwänden eingearbeitete Luftdurchlässe, kann die Luft im Falle von Kraft- Druckeinwirkung von einer Kammer innerhalb des gleichen Luftkissens in die anderen Kammern gelangen.
In dieser Ausführungsform bilden die Luftkissen nach deren Luftfüllung abgeschlossene, luftdichte Systeme, in denen zwar die Luft innerhalb eines Luftkissens von einer Kammer in die anderen verschoben werden kann, jedoch kann keine Luft abgelassen oder hinzugefügt werden.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist es, mit Hilfe von in den einzelnen Luftkissen eingearbeiteten Ventilen möglich, Luft abzulassen oder hinzuzufügen. Damit kann die Schutzhülle verschiedenen Belastungssituationen angepaßt werden, was wiederum eine bestimmte Dehnfähigkeit des Schutzhüllenmaterials voraussetzt.
In weiteren bevorzugten Ausführungsformen können die Luftkissen mit einem nicht brennbaren Gas gefüllt sein, in welchem zusätzlich kleine Schwebegegenstände schweben.
Das Schutzhüllenmaterial, das zugleich Außenwand-, Innenwand-, Trennwand- und somit Kammermaterial ist, besteht dabei vorzugsweise aus einer starken, robusten, reißfesten, nicht oder nur schwer entzündbaren Kunststoffolie, die eine bestimmte Dehnfähigkeit besitzt, um im Kompensationsfall, d. h. beim Einwirken von Kräften auf die Schutzhülle, die Kraft zu einem geringen Anteil durch Verschieben des Luftpolsters des einen, hier getroffenen Luftkissens, genauer der einen hier getroffenen Kammer, in die restlichen Kammern durch Aufblähen dieser aufzunehmen, um dann wieder, wenn die einwirkende Kraft aussetzt oder zurückgenommen wird, sofort im Federeffekt diese Kraft zurückzugeben. Dann strömt die Luft aus den aufgeblähten Kammern zurück in ihre Herkunftskammern und die Schutzhülle gelangt wieder in ihren äußerlichen Ausgangs-Ruhezustand. Das sich im Kern befindliche Gerät wird nicht hart getroffen, sondern es wird im Maximalfall (Fallhöhe 1,20 m) nur einem breitflächigen Druck, von der Seite auf das Gerät wirkend, auf die die Kraft einwirkte, ausgesetzt. Im Federeffekt wird dieser Druck jedoch schnell wieder zurückgegeben. Gemäß bevorzugter Ausführungsformen kann es sich bei dem Schutzhüllenmaterial um klar durchsichtige, farbig durchsichtige oder farbige Kunststoffolie handeln.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Schutzhülle mit einer Textilfaser bezogen sein.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Schutzhülle an einer oder mehreren Stellen in der bzw. den Kammerwänden Öffnungen/durch­ gehende Kanäle auf, die gerade groß genug sind, um bsp. ein Kabel mit Stecker, o. ä. durchzuführen, jedoch gleichzeitig klein genug sind, um für die Schutzhülle keine Schwachstelle darzustellen.
Fällt nun ein, sich in dieser Schutzhülle befindliches, elektronisches Gerät auf harten Untergrund, kollidiert es mit einem anderen harten Gegenstand oder stürzt der Benutzer mit oder auf das Gerät, so wird der Aufschlag, d. h. die auf das Gerät wirkende Kraft durch das geschlossene dreigeteilte Luftkissensystem zu einem bestimmten Teil aufgenommen und im Federeffekt zurückgegeben. Die einwirkende Kraft gelangt nicht bis zum, im Kern der Schutzhülle befindlichen, Gerät.
In dieser Ausführungsform ist das erste Luftkissen zugleich das größte und bildet den Hauptteil der der Form des elektrischen Geräts angepaßten Schutzhülle, in die das Gerät fast gänzlich versenkt wird. Das doppelwandige System ist innen mit die Außen- und Innenwände verbindenden (Trenn-)Wänden versehen, die erst den konstruktionstechnischen Zusammenhalt der mit Luft gefüllten Kissen ermöglichen und sie damit in Kammern unterteilen. Innerhalb der einzelnen Luftkissen befinden sich an verschiedenen konstruktionstechnisch günstigen Stellen der Trennwände eingearbeitete Luftdurchlässe, die das Verschieben der Luft von einer Kammer in die anderen ermöglicht. Diese Luftdurchlässe sind notwendig, um die Kompensationsfähigkeit bei Schlag/Krafteinwirkung zu unterstützen.
Wird das Luftkissen mit dem nötigen Luftdruck gefüllt, so verteilt sich die Luft durch die in den Trennwänden eingearbeiteten Luftdurchlässe in allen Kammern gleichmäßig. Die sich gegenüberliegenden Außen- und Innenwände können zwar eine gewisse Dehnung durch das Aufblähen vollziehen, jedoch nur in einem gewissen Rahmen, der durch den konstruktionstechnischen Verlauf der (Trenn-)Wände, den Luftdruck der Luftfüllung und die Dehnbarkeit des Schutzhüllenmaterials bestimmt ist.
Gemäß dieser Ausführungsform hat die Schutzhülle im Hauptteil an ihrer oberen rechten und linken Seite eine Ausbuchtung, die es dem Benutzer erleichtert, das in die Hülle versenkte Gerät an seiner oberen linken und rechten Seite, genau den durch die Ausbuchtung bei geöffnetem Deckel frei liegenden oberen Seitenkanten, mit zwei Fingern zu fassen, um es herausziehen zu können.
Vorzugsweise entspricht die Höhe der Schutzhülle einem Maß, das das Gerät bei kompletter Versenkung bis zur Oberkante, umgibt.
An der Frontseite befindet sich das Gegenstück der Verschlußlasche und an der Rückseite eine beliebige Befestigungsvorrichtung, bsp. in Form eines Gürtelklips.
Das zweite Luftkissen bildet den Hauptteil des Deckels der Hülle und ist mit einem Scharnier mit dem ersten quaderförmigen Luftkissen vorzugsweise an der oberen hinteren Rückwand verbunden. Die Form dieses Luftkissens entspricht einer aufgeblähten Platte, an der die Verschlußlasche zum Verschließen des Deckels befestigt ist.
Das dritte Luftkissen ist über ein Drehgelenk an der Innenseite des zweiten Luftkissens also der Innenseite des Deckels angebracht oder angeklickt. Sie hat die Aufgabe bei verschlossenem Deckel die in dem ersten Luftkissen befindlichen Griffausbuchtungen bündig zu verschließen sowie die Oberseite des Geräts zu polstern. Eine spezielle Aussparung z. B. für eine Mobiltelefonantenne oder einen Kopfhörerkabelstecker ermöglicht schließlich das Verschließen des Deckels. Dieses dritte Luftkissen ist vorzugsweise an die Innenseite des Deckels über ein Drehgelenk angeklickt, so daß dieses Kissen um ihre eigene Achse um 180 (360) Grad gedreht oder ggf. abgekoppelt werden kann. Somit kann die Schutzhülle in dieser Ausführung, durch Drehen des dritten Kissens bsp. Geräten angepaßt werden, die ihre Antenne oder Kabelstecker links oder rechts haben.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Schutzhülle, neben dem Schutzraum für das Mobiltelefon, einen Stauraum für Kleingegenstände, wie z. B. Schlüssel, ggf. portable Freisprechanlagen, etc. aufweisen.
Die äußere Form der Hülle folgt in diesem Ausführungsbeispiel der Form des Geräts, d. h. eines hochkant stehenden Quaders. Jedoch ist die Erfindung äußerlich in alle möglichen Formen übertragbar, so z. B. auch in eine Bananenform oder Erdbeerform.
In der folgenden Erläuterung von Ausführungsbeispielen soll die Grundidee dieser Hülle anhand des Beispiels einer Ausführung für ein Mobiltelefon, d. h. einer Handyhülle erklärt werden. Die vorliegende Erfindung ist auf tragbare elektrische Geräte, wie bsp. oben genannte tragbare Musikabspielgeräte ebenfalls technisch übertragbar.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt und werden in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert, in denen
Fig. 1 eine Frontansicht einer Ausführungsform mit geöffnetem Hüllendeckel und versenktem Mobiltelefon ist, in Grundform, d. h. in nicht mit Luft gefülltem Zustand,
Fig. 2 eine perspektivische Front-Seitenansicht ist, ebenfalls mit geöffnetem Hüllendeckel, versenktem Mobiltelefon und in Grundform,
Fig. 3 den Grundriß der Hülle mit geöffnetem Deckel in Grundform zeigt,
Fig. 4 eine perspektivische Front-Seitenansicht des unteren Hüllenbereiches in Grundform, daß die einzelnen Luftdurchlässe eines, des ersten Luftkissens, zeigt,
Fig. 5 eine perspektivische Front-Seitenansicht des Deckelbereiches des um 90 Grad gedrehten dritten Luftkissens zeigt,
Fig. 6 eine Ansicht gemäß Fig. 5 zeigt, mit um 180 Grad gedrehtem dritten Luftkissen,
Fig. 7 eine perspektivische Front-Seitenansicht gemäß Fig. 2 ist, in mit Luft gefülltem Zustand und,
Fig. 8 eine perspektivische Front-Seitenansicht einer anderen Ausführungsform mit geöffnetem Hüllendeckel und versenktem Mobiltelefon ist, in mit Luft gefülltem Zustand.
Die folgenden Illustrationen sind lediglich empfohlene Ausgestaltungen davon. Es ist wichtig zu verstehen, daß Sie in keiner Weise auf die Bandbreite möglicher Umsetzungen dieser Erfindung beschränkt sind. Das heißt, das alle gleichwertigen Veränderungen und Modifizierungen vom Bereich dieser Erfindung abgedeckt sind.
Die zeichnerische Darstellung der folgenden Figuren folgt der Wahl von klar durchsichtiger Kunststoffolie für das Schutzhüllenmaterial. Sichtbare Linien erscheinen damit durchgehend, verdeckte Linien gestrichelt.
Eine Schutzhülle für ein Mobiltelefon besteht aus vier Seitenwänden, sowie Unterseite und Oberseite, die aus einer doppelwandigen luftgefüllten Hülle, bestehend aus einem Luftkissensystem mit Innen- und Außenwänden sowie verbindenden (Trenn-)Wänden, besteht, mit Luftdurchlässen sowie einem angesetzten, drehbaren Innenpolster mit Drehgelenk, einem Scharnier, einer Verschlußlasche mit Gegenstück und einer rückseitigen, beliebigen Halterungsvorrichtung.
Zunächst sei auf Fig. 1 Bezug genommen. Fig. 1 soll einen Überblick über die Systematik des doppelwandigen Luftkissensystems der Schutzhülle 1 geben. Die Außenwand 3 liegt der Innenwand 4 gegenüber und wird durch die (Trenn-)Wände 6 zusammengehalten. Die sich ergebenden Zwischenräume entsprechen den später mit Luft zu füllenden Kammern 5.
Fig. 2 zeigt die Schutzhülle in perspektivischer Front-Seitenansicht. Verdeutlicht wird hier das dreigeteilte Luftkissensystem, wobei sich die Dreiteilung auf konstruktionstechnisch zusammenhängende und zusammenwirkende Teile der Tasche bezieht, jedoch handelt es sich um drei voneinander unabhängige, abgeschlossene Luftkissen.
Das erste Luftkissen entspricht dem Hauptteil der Schutzhülle, nämlich dem quaderförmigen Hüllenteil, in das das Mobiltelefon 2 bis zur Oberkante Antenne 14 versenkt ist. In dieser Ausführungsform ist dem Mobiltelefon 2 nach links und rechts ein Spielraum (Bewegungsfreiheit) 11 gelassen. An der oberen rechten und linken Hüllenseite befinden sich Griffausbuchtungen 15a und 15b. Sowohl Spielraum als auch Griffausbuchtungen sollen es dem Benutzer erleichtern, das in der Hülle steckende Mobiltelefon 2 an genau den durch die Ausbuchtungen 15a und 15b bei geöffnetem Deckel 7 frei liegenden oberen Seitenkanten, mit zwei Fingern fassen zu können, um es herausziehen zu können. Für einen Verschlußmechanismus wird hier ein Klettverschluß 9 vorgeschlagen, so daß sich an der Frontseite der Schutzhülle das Klettverschlußgegenstück 10 zur Verschlußlasche 8, genauer zum Klettverschluß 9 befindet.
Das Luftkissen wird durch die innerhalb der Kammern 5 von der Außenwand 3 zur Innenwand 4 laufenden (Trenn-)Wände 6 zusammengehalten.
Das zweite Luftkissen bildet den Hauptteil des Deckels 7 der Hülle und ist mit einem Scharnier 20 mit dem ersten Luftkissen an der oberen hinteren Rückwand verbunden. An ihr ist die Verschlußlasche 8 mit dem Klettverschluß 9 zum Verschließen des Deckels sowie ein Drehgelenk 13 befestigt.
Das dritte Luftkissen 12 ist über das Drehgelenk 13 an der Innenseite des Deckels 7 angeklickt. Es hat links und rechts hervorstehende, den Griffausbuchtungen 15a und 15b in dem ersten Luftkissen angepaßte Teile oder Abschnitte 16a und 16b, die bei verschlossenem Deckel 7 die in dem ersten Luftkissen befindlichen Griffausbuchtungen 15a und 15b bündig verschließen sowie die Oberseite des Handys 18 mit dem Abschnitt 19 polstern. Eine in dieses Luftkissen eingearbeitete Antennenaussparung 17 ermöglicht das passgenaue Verschließen des Deckels 7.
Fig. 3 zeigt den Grundriß der Schutzhülle mit nach oben geöffnetem Deckel. Im unteren Teil ist mittig das Mobiltelefon 2 mit rechts unten befindlicher Antenne 14 abgebildet. Um das Mobiltelefon herum, vorne und hinten anliegend, rechts und links mit einem geringen Bewegungsspielraum 11 versehen, wird das Mobiltelefon von der doppelwandigen Schutzhülle (erstes Luftkissen), die aus Außenwand 3, Innenwand 4, dazwischen liegender Luftkammer 5 und (Trenn-)Wänden 6 besteht, umgeben. Das Scharnier 20, vorzugsweise in Form eines schmalen, gepreßten Doppelfolienabschnitts, verbindet das erste Luftkissen mit dem Deckel 7 (zweites Luftkissen), das wiederum über das Drehgelenk 13 mit dem Innenpolster 12 (drittes Luftkissen) verbunden ist.
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Front-Seitenansicht des unteren Hüllenbereiches ohne Mobiltelefon. Es ist die Außenwand 3 und die Innenwand 4 abgebildet, die durch die (Trenn-)Wände 6 verbunden sind. In die (Trenn-)Wände 6, an verschiedenen konstruktionstechnisch günstigen Stellen, eingearbeitet, befinden sich die Luftdurchlässe 21 dieses Luftkissens, die das Verschieben der Luft von einer Kammer 5 in die anderen ermöglicht. Zur Verdeutlichung sind einige (Trenn-)Wände 6 mit kurzen Querlinien angedeutet.
Fig. 5 und 6 zeigen, daß das Innenpolster 12 um seine eigene Achse an der Innenseite des Deckels 7, durch das Drehgelenk 13 gedreht werden kann. In Fig. 5 erfolgte eine Drehung um 90 Grad und schließlich in Fig. 6 um 180 Grad, so daß die Schutzhülle Mobiltelefonen angepaßt werden kann, die ihre Antenne anstatt rechts links haben.
Fig. 7 zeigt die Schutzhülle mit Mobiltelefon gemäß Fig. 2, jedoch sind hier alle drei Luftkissen mit Luft gefüllt.
Das Mobiltelefon ist nun an beiden Seiten sowie Front- und Rückseite sowie Unterseite und, bei verschlossenem Deckel, Oberseite durch ein gleich starkes Luftpolster geschützt.
Die Figur zeigt, daß die Außenwände 3 und Innenwände 4 keinen geraden Verlauf mehr haben, sondern durch den in den Kammern 5 nun herrschenden Luftdruck, leicht aufgebläht wirken und damit einen leichten Bogenverlauf haben. Jetzt erst kann im Kompensationsfall, d. h. beim Einwirken von Kräften auf die Schutzhülle, die Kraft zu einem bestimmten Anteil, durch Verschieben des Luftpolsters des einen, getroffenen Luftkissens, genauer der einen getroffenen Kammer, in die restlichen Kammern, durch Aufblähen dieser, aufgenommen werden, um dann wieder, wenn die einwirkende Kraft aussetzt oder zurückgenommen wird, sofort im Federeffekt diese Kraft zurückzugeben. Dann strömt die Luft aus den aufgeblähten Kammern zurück in ihre Herkunftskammern.
Fig. 9 zeigt eine andere Ausführungsform der Schutzhülle, ebenfalls in einem dreigeteilten Luftkissensystem.
Das erste Luftkissen (Hauptteil) wird hier aus Unterseite, linker, rechter Seite, Rückseite und Oberseite gebildet. Die die mit Luft gefüllten Luftkissen bildenden Außen- und Innenwände 3 und 4, werden von den (Trenn-)Wänden 6 zusammengehalten. An der Innenseite der Schutzhülle befestigt, befindet sich eine Art Schlaufe 23, die die Handyaufnahme 22 (in Form einer dem Handymaß angepaßten einfachen Hülle), die in dieser Ausführungsform das Mobiltelefon 2 aufnimmt, bis zu einem bestimmten Punkt ausklappen läßt und dann festhält. Auf der Oberseite befindet sich das Klettverschlußgegenstück 10 zum Klettverschluß 9.
An der Innenseite der Oberseite des Hauptteils ist das dritte Luftkissen, das Innenpolster 12, über das Drehgelenk 13 angeklickt. Es kann durch Abkopplung und Drehung Mobiltelefonen mit links oder rechts befindlicher Antenne angepaßt werden. Der Abschnitt 19 schützt dabei die Handyoberseite 18.
Das Scharnier 20 am unteren Teil des Hauptteils bildet die Verbindung mit dem zweiten Luftkissen, dem Deckel 7. In dieser Ausführungsform wird der Deckel nach vorne bis zu einem bestimmten Punkt, den die haltende Schlaufe 23 vorgibt, aufgeklappt, wie dies Fig. 9 zeigt. Das Mobiltelefon kann dann nach oben herausgenommen werden. An der Deckelrückseite ist die Handyaufnahme 22 angebracht, in die das Mobiltelefon 2 versenkt wird, um es dann in den Kern des schützenden Hauptteils zu klappen. Wird der Deckel 7 verschlossen, paßt er sich genau in den, durch die Stirnseiten der Oberseite, Unterseite sowie rechten und linken Seite gebildeten Rahmen, ein, um dann bündig abzuschließen. Die Schlaufe 23 legt sich bei geschlossenem Deckel seitlich in Schlaufenform zwischen Seitenwand und Handyaufnahme 22. Dem Mobiltelefon ist in der Handyaufnahme nach hinten ein Bewegungsspielraum 11 gegeben, um es leichter herausziehen zu können. An der Vorderseite des Deckels befindet sich die Verschlußlasche 8 mit dem Klettverschluß 9.
Durch die vorliegende Erfindung werden verschiedene Vorteile erzielt. Der Hauptvorteil der Erfindung besteht in effektivem Schutz vor Beschädigung, erreicht durch das das elektronische Gerät umschließende Luftkissensystem.
Dabei handelt es sich zur vereinfachten Handhabung um ein Teil, denn die Schutzhülle ist gleich das Luftkissensystem.
Die gewählte Schutzfunktion durch Luftkissen hat zudem den Vorteil, daß eine ausreichende Schutzfunktion schon durch eine vergleichsweise schmale Kammerstärke (in diesem Beispiel 1-2 cm) in Abhängigkeit mit dem Luftdruck der Luftfüllung und der Materialeigenschaft des Schutzhüllenmaterials erreicht wird, so daß die Schutzhülle nicht schwer und sperrig wird.
Eine Beschädigung des elektrischen Geräts durch das Schutzhüllenmaterial oder dessen Abnutzung wird hier vermieden.
Über eingearbeitete Ventile kann der Luftdruck manuell einfach gesenkt oder erhöht werden, so daß die Schutzhülle an verschiedene Belastungssituationen angepaßt werden kann.
Zudem ergeben sich eine Vielzahl an Designlösungen für das äußere Erscheinungsbild des Luftkissensystems der Schutzhülle, die sowohl zurückhaltender als auch auffallender Art sein können.
Der letzte nennenswerte Vorteil dieser Form einer Schutzhülle liegt darin, daß obig genannte Erfindung einer konstruktions- und produktionstechnisch vergleichsweise einfachen und somit preiswerten Lösung entspricht, die damit auch erschwinglich und massentauglich ist.

Claims (20)

1. Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte, wie z. B. Mobiltelefon, Schnurlostelefon sowie Portable CD-Player, MiniDisc-Recorder, MP3-Player, Walkman, etc., dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle in allen Teilen doppelwandig ausgebildet und der zwischen den Wänden gebildete Zwischenraum polsterartig mit Luft gefüllt ist.
2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle aus einem oder mehreren, voneinander unabhängigen Luftkissen gebildet ist.
3. Schutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftkissen durch mit Luftdurchlässen versehene Trennwände in kommunizierende Luftkammern unterteilt ist.
4. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich in den einzelnen Luftkissen eingearbeitete Ventile befinden, so daß Luft abgelassen oder hinzugefügt werden kann.
5. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftkissen mit einem nicht brennbaren Gas gefüllt sind, in welchem zusätzlich kleine Schwebegegenstände schweben.
6. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzhüllenmaterial aus einer starken, robusten reißfesten, nicht oder nur schwer entzündbaren Kunststoffolie, die eine bestimmte Dehnfähigkeit besitzt, besteht.
7. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzhüllenmaterial aus klar durchsichtiger, farbig durchsichtiger oder farbiger Kunststoffolie besteht.
8. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie von außen mit einer Textilfaser bezogen ist.
9. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich an einer oder mehreren Stellen in den Kammerwänden Öffnungen/durchgehende Kanäle zur Durchführung von Kabeln befinden.
10. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Hauptteil, einem Deckel und einem Innenpolster besteht.
11. Schutzhülle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie im Hauptteil Griffausbuchtungen aufweist.
12. Schutzhülle nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Scharnier den Deckel mit dem Hauptteil verbindet.
13. Schutzhülle nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Deckels oder Hauptteils das Innenpolster angeordnet ist.
14. Schutzhülle nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Drehgelenk das Innenpolster mit dem Deckel oder Hauptteil koppelt sowie dessen Abkopplung und/oder Drehung um 360 Grad ermöglicht.
15. Schutzhülle nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenpolster hervorstehende Teile zur passgenauen Schließung der Griffausbuchtungen und/oder einen Teil zur Polsterung der Geräteoberseite und eine Aussparung zum Schutz bsp. einer Antenne oder eines Kabelsteckers aufweist.
16. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Verschlußlasche zum Verschließen der Hülle aufweist.
17. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie an der Rückseite eine beliebige Befestigungsvorrichtung aufweist.
18. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie neben dem Schutzraum für das elektronische Gerät, einen Stauraum für Kleingegenstände, wie z. B. Schlüssel, etc. aufweist.
19. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie geräteformartig ausgebildet ist.
20. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Form der Schutzhülle beliebig gestaltbar ist.
DE19952641A 1999-10-22 1999-10-22 Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc. Withdrawn DE19952641A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19952641A DE19952641A1 (de) 1999-10-22 1999-10-22 Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc.

Applications Claiming Priority (1)

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DE19952641A DE19952641A1 (de) 1999-10-22 1999-10-22 Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE19952641A1 true DE19952641A1 (de) 2001-04-26

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ID=7927627

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DE19952641A Withdrawn DE19952641A1 (de) 1999-10-22 1999-10-22 Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc.

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202013010664U1 (de) * 2013-11-28 2013-12-18 Harald Richter Füllpolsteranordnung für Mobiltelefon-Schutzgehäuse
EP3048866A1 (de) 2015-01-20 2016-07-27 Siemens Aktiengesellschaft Gehäuse für ein elektronisches Gerät und elektronisches Gerät
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