DE19952641A1 - Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc. - Google Patents
Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc.Info
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Description
Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare
elektronische Geräte, wie Mobiltelefon, Schnurlostelefon sowie für Portable
CD-Player, MiniDisc-Recorder, MP3-Player, Walkman oder dgl.
Die Erfindung betrifft Hüllen/Taschen für tragbare elektronische Geräte, wie
z. B. Mobiltelefone, Schnurlostelefone, Funkgeräte sowie für Portable CD-
Player, MiniDisc-Recorder, MP3-Player, Walkman und dgl.
Für die hier behandelte Erfindung, d. h. im Bereich Schutzhüllen/Schutz
taschen für tragbare elektronische Geräte, die der Form, der Geräte
angepaßt sind, zeigt der Stand der Technik, neben den klassischen Hüllen
aus Leder und/oder Kunststoff, auch Taschen mit Schaumstoff
ausgeschlagen, meist beidseitig mit einer Kunstfaser überzogen.
Sowohl die klassischen Hüllen, als auch letztere Taschen mit Schaumstoff
ausgeschlagen und beidseitig mit einer Kunstfaser überzogen, stellen nur
einen bedingten Schutz dar, der ausreichend ist, um das Gerät vor Kratzern
o. ä. im Gehäuse oder der Anzeige zu schützen, hingegen für den Fall des
Herunterfallens oder Kollidierens des Geräts mit harten Gegenständen in der
Regel nicht ausreicht.
In der DE 297 00 503 mit Anmeldetag 14. 01. 1997 ist eine gerätespezifische
Schutztasche mit hoher Stoß- und Feuchtigkeitsbeständigkeit genannt, bei
der eine extrem stoßbeständige Füllung, z. B. aus Schaumstoff, Gummi,
Kunststoff oder Wassermantel die Tasche ganzseitig umgibt bzw. in die
Tasche eingearbeitet (ausgepolstert) ist.
Hierzu gilt zu bemerken, daß Taschen mit Schaumstoff ausgeschlagen
beispielsweise im Bereich Notebooks seit ca. 1990 allgemein bekannt und in
den entsprechenden Verkaufsstellen käuflich zu erwerben sind, zu dem wie
oben ausgeführt nur einen bedingten Schutz bieten.
Zu dem erscheint bei obiger Anmeldung als nachteilig, daß es sich um eine
separate Füllung handelt, die entweder von außen an der Tasche anliegt oder
von innen eingearbeitet werden muß.
Von außen anliegend muß die Füllung von der Tasche immer wieder angelegt
bzw. abgelegt werden. Damit müssen, um an das elektronische Gerät
heranzukommen, zwei Taschen, umgebende Füllung und Tasche, abgelegt
werden, was nicht nur ästhetisch, sondern auch der Handhabung nach
nachteilig ist.
Von innen in die Tasche eingearbeitet (ausgepolstert) ist nachteilig, daß
durch den Gebrauch Schaumstoff, Gummi oder Kunststoff zu Verschleiß
neigt, bzw. am elektrischen Gerät Schleifspuren hinterläßt. Ein
Wassermantel würde die Tasche nur unnötig schwer machen.
Eine Schutzhülle/Schutztasche, die das tragbare elektronische Gerät effektiv
vor Beschädigung, bsp. durch das Herunterfallen des Geräts oder durch das
Kollidieren von schweren Gegenständen mit dem Gerät, schützt, konnte bis
zum heutigen Tage kein Hersteller zufriedenstellend zeigen.
Oftmals liegt der Fall vor, daß Personen auf ein tragbares elektronisches
Gerät, wie z. B. ein Mobiltelefon angewiesen sind und/oder auf das
Mobiltelefon nicht verzichten wollen, sich aber gleichzeitig in einem Umfeld
bewegen oder einer Betätigung nachgehen, in dem das Mobiltelefon
beschädigt werden könnte. Beispiele konkreter Art wären Berufsgruppen, wie
z. B. Architekten, Bauarbeiter, Dachdecker, etc., jedoch auch Fahrradkuriere
(Beschädigung durch Arbeit auf der Baustelle bzw. auf der Straße) sowie
Sportler, wie z. B. Radrennfahrer, Mountainbiker, Skateboarder, Inlineskater
bis hin zum Globetrotter (Beschädigung durch Sturz).
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine vor
Beschädigung effektiven Schutz gewährende, elegante, nicht sperrige oder
schwere und preiswerte Hülle/Tasche für ein tragbares elektrisches Gerät zu
entwickeln, die für die Großserienproduktion geeignet ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Schutzhülle mit
stoßabsorbierender Füllung, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle in
allen Teilen doppelwandig ausgebildet und der zwischen den Wänden
gebildete Zwischenraum polsterartig mit Luft gefüllt ist.
Die Schutzhülle erfüllt ihre Schutzfunktion durch Luftkissen, die von allen
Seiten an das elektrische Gerät anliegen.
In einer möglichen Ausführungsform besteht die Schutzhülle aus einem
dreigeteilten Luftkissensystem, genauer einem ersten Luftkissen, dem
quaderförmigen Hauptteil der Schutzhülle, einem zweiten Luftkissen, dem
Deckel und einem dritten Luftkissen, dem Innenpolster. Innerhalb eines
jeden dieser einzelnen drei Luftkissen kann die Luft zwar verschoben werden,
jedoch nicht in ein anderes der beiden übrigen Luftkissen. D. h. die
Dreiteilung bezieht sich auf konstruktionstechnisch zusammenhängende und
zusammenwirkende Teile der Hülle, jedoch handelt es sich hinsichtlich der
Luftabgeschlossenheit um drei voneinander unabhängige, abgeschlossene
Luftkissen.
In anderen Ausführungsformen kann die Schutzhülle auch aus nur einem,
aus zwei oder mehr als drei, voneinander unabhängigen Luftkissen
ausgebildet sein.
Innerhalb der einzelnen Luftkissen verlaufen, wenn konstruktionstechnisch
notwendig, (Quer-)Trennwände, die zusammenhaltend, zusätzlich
verstärkend, jedoch auch federnd wirken. Sie unterteilen die einzelnen
Luftkissen wiederum in einzelne Kammern. Durch in den Trennwänden
eingearbeitete Luftdurchlässe, kann die Luft im Falle von Kraft-
Druckeinwirkung von einer Kammer innerhalb des gleichen Luftkissens in
die anderen Kammern gelangen.
In dieser Ausführungsform bilden die Luftkissen nach deren Luftfüllung
abgeschlossene, luftdichte Systeme, in denen zwar die Luft innerhalb eines
Luftkissens von einer Kammer in die anderen verschoben werden kann,
jedoch kann keine Luft abgelassen oder hinzugefügt werden.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist es, mit Hilfe von in
den einzelnen Luftkissen eingearbeiteten Ventilen möglich, Luft abzulassen
oder hinzuzufügen. Damit kann die Schutzhülle verschiedenen
Belastungssituationen angepaßt werden, was wiederum eine bestimmte
Dehnfähigkeit des Schutzhüllenmaterials voraussetzt.
In weiteren bevorzugten Ausführungsformen können die Luftkissen mit
einem nicht brennbaren Gas gefüllt sein, in welchem zusätzlich kleine
Schwebegegenstände schweben.
Das Schutzhüllenmaterial, das zugleich Außenwand-, Innenwand-,
Trennwand- und somit Kammermaterial ist, besteht dabei vorzugsweise aus
einer starken, robusten, reißfesten, nicht oder nur schwer entzündbaren
Kunststoffolie, die eine bestimmte Dehnfähigkeit besitzt, um im
Kompensationsfall, d. h. beim Einwirken von Kräften auf die Schutzhülle, die
Kraft zu einem geringen Anteil durch Verschieben des Luftpolsters des einen,
hier getroffenen Luftkissens, genauer der einen hier getroffenen Kammer, in
die restlichen Kammern durch Aufblähen dieser aufzunehmen, um dann
wieder, wenn die einwirkende Kraft aussetzt oder zurückgenommen wird,
sofort im Federeffekt diese Kraft zurückzugeben. Dann strömt die Luft aus
den aufgeblähten Kammern zurück in ihre Herkunftskammern und die
Schutzhülle gelangt wieder in ihren äußerlichen Ausgangs-Ruhezustand.
Das sich im Kern befindliche Gerät wird nicht hart getroffen, sondern es wird
im Maximalfall (Fallhöhe 1,20 m) nur einem breitflächigen Druck, von der
Seite auf das Gerät wirkend, auf die die Kraft einwirkte, ausgesetzt. Im
Federeffekt wird dieser Druck jedoch schnell wieder zurückgegeben.
Gemäß bevorzugter Ausführungsformen kann es sich bei dem
Schutzhüllenmaterial um klar durchsichtige, farbig durchsichtige oder
farbige Kunststoffolie handeln.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Schutzhülle mit
einer Textilfaser bezogen sein.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Schutzhülle an
einer oder mehreren Stellen in der bzw. den Kammerwänden Öffnungen/durch
gehende Kanäle auf, die gerade groß genug sind, um bsp. ein Kabel mit
Stecker, o. ä. durchzuführen, jedoch gleichzeitig klein genug sind, um für die
Schutzhülle keine Schwachstelle darzustellen.
Fällt nun ein, sich in dieser Schutzhülle befindliches, elektronisches Gerät
auf harten Untergrund, kollidiert es mit einem anderen harten Gegenstand
oder stürzt der Benutzer mit oder auf das Gerät, so wird der Aufschlag, d. h.
die auf das Gerät wirkende Kraft durch das geschlossene dreigeteilte
Luftkissensystem zu einem bestimmten Teil aufgenommen und im
Federeffekt zurückgegeben. Die einwirkende Kraft gelangt nicht bis zum, im
Kern der Schutzhülle befindlichen, Gerät.
In dieser Ausführungsform ist das erste Luftkissen zugleich das größte und
bildet den Hauptteil der der Form des elektrischen Geräts angepaßten
Schutzhülle, in die das Gerät fast gänzlich versenkt wird. Das doppelwandige
System ist innen mit die Außen- und Innenwände verbindenden (Trenn-)Wänden
versehen, die erst den konstruktionstechnischen Zusammenhalt der
mit Luft gefüllten Kissen ermöglichen und sie damit in Kammern unterteilen.
Innerhalb der einzelnen Luftkissen befinden sich an verschiedenen
konstruktionstechnisch günstigen Stellen der Trennwände eingearbeitete
Luftdurchlässe, die das Verschieben der Luft von einer Kammer in die
anderen ermöglicht. Diese Luftdurchlässe sind notwendig, um die
Kompensationsfähigkeit bei Schlag/Krafteinwirkung zu unterstützen.
Wird das Luftkissen mit dem nötigen Luftdruck gefüllt, so verteilt sich die
Luft durch die in den Trennwänden eingearbeiteten Luftdurchlässe in allen
Kammern gleichmäßig. Die sich gegenüberliegenden Außen- und Innenwände
können zwar eine gewisse Dehnung durch das Aufblähen vollziehen, jedoch
nur in einem gewissen Rahmen, der durch den konstruktionstechnischen
Verlauf der (Trenn-)Wände, den Luftdruck der Luftfüllung und die
Dehnbarkeit des Schutzhüllenmaterials bestimmt ist.
Gemäß dieser Ausführungsform hat die Schutzhülle im Hauptteil an ihrer
oberen rechten und linken Seite eine Ausbuchtung, die es dem Benutzer
erleichtert, das in die Hülle versenkte Gerät an seiner oberen linken und
rechten Seite, genau den durch die Ausbuchtung bei geöffnetem Deckel frei
liegenden oberen Seitenkanten, mit zwei Fingern zu fassen, um es
herausziehen zu können.
Vorzugsweise entspricht die Höhe der Schutzhülle einem Maß, das das Gerät
bei kompletter Versenkung bis zur Oberkante, umgibt.
An der Frontseite befindet sich das Gegenstück der Verschlußlasche und an
der Rückseite eine beliebige Befestigungsvorrichtung, bsp. in Form eines
Gürtelklips.
Das zweite Luftkissen bildet den Hauptteil des Deckels der Hülle und ist mit
einem Scharnier mit dem ersten quaderförmigen Luftkissen vorzugsweise an
der oberen hinteren Rückwand verbunden. Die Form dieses Luftkissens
entspricht einer aufgeblähten Platte, an der die Verschlußlasche zum
Verschließen des Deckels befestigt ist.
Das dritte Luftkissen ist über ein Drehgelenk an der Innenseite des zweiten
Luftkissens also der Innenseite des Deckels angebracht oder angeklickt. Sie
hat die Aufgabe bei verschlossenem Deckel die in dem ersten Luftkissen
befindlichen Griffausbuchtungen bündig zu verschließen sowie die Oberseite
des Geräts zu polstern. Eine spezielle Aussparung z. B. für eine
Mobiltelefonantenne oder einen Kopfhörerkabelstecker ermöglicht schließlich
das Verschließen des Deckels. Dieses dritte Luftkissen ist vorzugsweise an
die Innenseite des Deckels über ein Drehgelenk angeklickt, so daß dieses
Kissen um ihre eigene Achse um 180 (360) Grad gedreht oder ggf.
abgekoppelt werden kann. Somit kann die Schutzhülle in dieser Ausführung,
durch Drehen des dritten Kissens bsp. Geräten angepaßt werden, die ihre
Antenne oder Kabelstecker links oder rechts haben.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Schutzhülle, neben
dem Schutzraum für das Mobiltelefon, einen Stauraum für Kleingegenstände,
wie z. B. Schlüssel, ggf. portable Freisprechanlagen, etc. aufweisen.
Die äußere Form der Hülle folgt in diesem Ausführungsbeispiel der Form des
Geräts, d. h. eines hochkant stehenden Quaders. Jedoch ist die Erfindung
äußerlich in alle möglichen Formen übertragbar, so z. B. auch in eine
Bananenform oder Erdbeerform.
In der folgenden Erläuterung von Ausführungsbeispielen soll die Grundidee
dieser Hülle anhand des Beispiels einer Ausführung für ein Mobiltelefon, d. h.
einer Handyhülle erklärt werden. Die vorliegende Erfindung ist auf
tragbare elektrische Geräte, wie bsp. oben genannte tragbare
Musikabspielgeräte ebenfalls technisch übertragbar.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt und
werden in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen näher erläutert, in denen
Fig. 1 eine Frontansicht einer Ausführungsform mit geöffnetem Hüllendeckel
und versenktem Mobiltelefon ist, in Grundform, d. h. in nicht mit Luft
gefülltem Zustand,
Fig. 2 eine perspektivische Front-Seitenansicht ist, ebenfalls mit geöffnetem
Hüllendeckel, versenktem Mobiltelefon und in Grundform,
Fig. 3 den Grundriß der Hülle mit geöffnetem Deckel in Grundform zeigt,
Fig. 4 eine perspektivische Front-Seitenansicht des unteren Hüllenbereiches
in Grundform, daß die einzelnen Luftdurchlässe eines, des ersten
Luftkissens, zeigt,
Fig. 5 eine perspektivische Front-Seitenansicht des Deckelbereiches des um
90 Grad gedrehten dritten Luftkissens zeigt,
Fig. 6 eine Ansicht gemäß Fig. 5 zeigt, mit um 180 Grad gedrehtem dritten
Luftkissen,
Fig. 7 eine perspektivische Front-Seitenansicht gemäß Fig. 2 ist, in mit Luft
gefülltem Zustand und,
Fig. 8 eine perspektivische Front-Seitenansicht einer anderen
Ausführungsform mit geöffnetem Hüllendeckel und versenktem Mobiltelefon
ist, in mit Luft gefülltem Zustand.
Die folgenden Illustrationen sind lediglich empfohlene Ausgestaltungen
davon. Es ist wichtig zu verstehen, daß Sie in keiner Weise auf die
Bandbreite möglicher Umsetzungen dieser Erfindung beschränkt sind. Das
heißt, das alle gleichwertigen Veränderungen und Modifizierungen vom
Bereich dieser Erfindung abgedeckt sind.
Die zeichnerische Darstellung der folgenden Figuren folgt der Wahl von klar
durchsichtiger Kunststoffolie für das Schutzhüllenmaterial. Sichtbare Linien
erscheinen damit durchgehend, verdeckte Linien gestrichelt.
Eine Schutzhülle für ein Mobiltelefon besteht aus vier Seitenwänden, sowie
Unterseite und Oberseite, die aus einer doppelwandigen luftgefüllten Hülle,
bestehend aus einem Luftkissensystem mit Innen- und Außenwänden sowie
verbindenden (Trenn-)Wänden, besteht, mit Luftdurchlässen sowie einem
angesetzten, drehbaren Innenpolster mit Drehgelenk, einem Scharnier, einer
Verschlußlasche mit Gegenstück und einer rückseitigen, beliebigen
Halterungsvorrichtung.
Zunächst sei auf Fig. 1 Bezug genommen. Fig. 1 soll einen Überblick über die
Systematik des doppelwandigen Luftkissensystems der Schutzhülle 1 geben.
Die Außenwand 3 liegt der Innenwand 4 gegenüber und wird durch die
(Trenn-)Wände 6 zusammengehalten. Die sich ergebenden Zwischenräume
entsprechen den später mit Luft zu füllenden Kammern 5.
Fig. 2 zeigt die Schutzhülle in perspektivischer Front-Seitenansicht.
Verdeutlicht wird hier das dreigeteilte Luftkissensystem, wobei sich die
Dreiteilung auf konstruktionstechnisch zusammenhängende und
zusammenwirkende Teile der Tasche bezieht, jedoch handelt es sich um drei
voneinander unabhängige, abgeschlossene Luftkissen.
Das erste Luftkissen entspricht dem Hauptteil der Schutzhülle, nämlich dem
quaderförmigen Hüllenteil, in das das Mobiltelefon 2 bis zur Oberkante
Antenne 14 versenkt ist. In dieser Ausführungsform ist dem Mobiltelefon 2
nach links und rechts ein Spielraum (Bewegungsfreiheit) 11 gelassen. An der
oberen rechten und linken Hüllenseite befinden sich Griffausbuchtungen 15a
und 15b. Sowohl Spielraum als auch Griffausbuchtungen sollen es dem
Benutzer erleichtern, das in der Hülle steckende Mobiltelefon 2 an genau den
durch die Ausbuchtungen 15a und 15b bei geöffnetem Deckel 7 frei liegenden
oberen Seitenkanten, mit zwei Fingern fassen zu können, um es
herausziehen zu können. Für einen Verschlußmechanismus wird hier ein
Klettverschluß 9 vorgeschlagen, so daß sich an der Frontseite der
Schutzhülle das Klettverschlußgegenstück 10 zur Verschlußlasche 8,
genauer zum Klettverschluß 9 befindet.
Das Luftkissen wird durch die innerhalb der Kammern 5 von der Außenwand
3 zur Innenwand 4 laufenden (Trenn-)Wände 6 zusammengehalten.
Das zweite Luftkissen bildet den Hauptteil des Deckels 7 der Hülle und ist
mit einem Scharnier 20 mit dem ersten Luftkissen an der oberen hinteren
Rückwand verbunden. An ihr ist die Verschlußlasche 8 mit dem
Klettverschluß 9 zum Verschließen des Deckels sowie ein Drehgelenk 13
befestigt.
Das dritte Luftkissen 12 ist über das Drehgelenk 13 an der Innenseite des
Deckels 7 angeklickt. Es hat links und rechts hervorstehende, den
Griffausbuchtungen 15a und 15b in dem ersten Luftkissen angepaßte Teile
oder Abschnitte 16a und 16b, die bei verschlossenem Deckel 7 die in dem
ersten Luftkissen befindlichen Griffausbuchtungen 15a und 15b bündig
verschließen sowie die Oberseite des Handys 18 mit dem Abschnitt 19
polstern. Eine in dieses Luftkissen eingearbeitete Antennenaussparung 17
ermöglicht das passgenaue Verschließen des Deckels 7.
Fig. 3 zeigt den Grundriß der Schutzhülle mit nach oben geöffnetem Deckel.
Im unteren Teil ist mittig das Mobiltelefon 2 mit rechts unten befindlicher
Antenne 14 abgebildet. Um das Mobiltelefon herum, vorne und hinten
anliegend, rechts und links mit einem geringen Bewegungsspielraum 11
versehen, wird das Mobiltelefon von der doppelwandigen Schutzhülle (erstes
Luftkissen), die aus Außenwand 3, Innenwand 4, dazwischen liegender
Luftkammer 5 und (Trenn-)Wänden 6 besteht, umgeben. Das Scharnier 20,
vorzugsweise in Form eines schmalen, gepreßten Doppelfolienabschnitts,
verbindet das erste Luftkissen mit dem Deckel 7 (zweites Luftkissen), das
wiederum über das Drehgelenk 13 mit dem Innenpolster 12 (drittes
Luftkissen) verbunden ist.
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Front-Seitenansicht des unteren
Hüllenbereiches ohne Mobiltelefon. Es ist die Außenwand 3 und die
Innenwand 4 abgebildet, die durch die (Trenn-)Wände 6 verbunden sind. In
die (Trenn-)Wände 6, an verschiedenen konstruktionstechnisch günstigen
Stellen, eingearbeitet, befinden sich die Luftdurchlässe 21 dieses Luftkissens,
die das Verschieben der Luft von einer Kammer 5 in die anderen ermöglicht.
Zur Verdeutlichung sind einige (Trenn-)Wände 6 mit kurzen Querlinien
angedeutet.
Fig. 5 und 6 zeigen, daß das Innenpolster 12 um seine eigene Achse an der
Innenseite des Deckels 7, durch das Drehgelenk 13 gedreht werden kann. In
Fig. 5 erfolgte eine Drehung um 90 Grad und schließlich in Fig. 6 um 180
Grad, so daß die Schutzhülle Mobiltelefonen angepaßt werden kann, die ihre
Antenne anstatt rechts links haben.
Fig. 7 zeigt die Schutzhülle mit Mobiltelefon gemäß Fig. 2, jedoch sind hier
alle drei Luftkissen mit Luft gefüllt.
Das Mobiltelefon ist nun an beiden Seiten sowie Front- und Rückseite sowie
Unterseite und, bei verschlossenem Deckel, Oberseite durch ein gleich
starkes Luftpolster geschützt.
Die Figur zeigt, daß die Außenwände 3 und Innenwände 4 keinen geraden
Verlauf mehr haben, sondern durch den in den Kammern 5 nun
herrschenden Luftdruck, leicht aufgebläht wirken und damit einen leichten
Bogenverlauf haben. Jetzt erst kann im Kompensationsfall, d. h. beim
Einwirken von Kräften auf die Schutzhülle, die Kraft zu einem bestimmten
Anteil, durch Verschieben des Luftpolsters des einen, getroffenen
Luftkissens, genauer der einen getroffenen Kammer, in die restlichen
Kammern, durch Aufblähen dieser, aufgenommen werden, um dann wieder,
wenn die einwirkende Kraft aussetzt oder zurückgenommen wird, sofort im
Federeffekt diese Kraft zurückzugeben. Dann strömt die Luft aus den
aufgeblähten Kammern zurück in ihre Herkunftskammern.
Fig. 9 zeigt eine andere Ausführungsform der Schutzhülle, ebenfalls in einem
dreigeteilten Luftkissensystem.
Das erste Luftkissen (Hauptteil) wird hier aus Unterseite, linker, rechter
Seite, Rückseite und Oberseite gebildet. Die die mit Luft gefüllten Luftkissen
bildenden Außen- und Innenwände 3 und 4, werden von den (Trenn-)Wänden
6 zusammengehalten. An der Innenseite der Schutzhülle befestigt,
befindet sich eine Art Schlaufe 23, die die Handyaufnahme 22 (in Form einer
dem Handymaß angepaßten einfachen Hülle), die in dieser Ausführungsform
das Mobiltelefon 2 aufnimmt, bis zu einem bestimmten Punkt ausklappen
läßt und dann festhält. Auf der Oberseite befindet sich das
Klettverschlußgegenstück 10 zum Klettverschluß 9.
An der Innenseite der Oberseite des Hauptteils ist das dritte Luftkissen, das
Innenpolster 12, über das Drehgelenk 13 angeklickt. Es kann durch
Abkopplung und Drehung Mobiltelefonen mit links oder rechts befindlicher
Antenne angepaßt werden. Der Abschnitt 19 schützt dabei die
Handyoberseite 18.
Das Scharnier 20 am unteren Teil des Hauptteils bildet die Verbindung mit
dem zweiten Luftkissen, dem Deckel 7. In dieser Ausführungsform wird der
Deckel nach vorne bis zu einem bestimmten Punkt, den die haltende
Schlaufe 23 vorgibt, aufgeklappt, wie dies Fig. 9 zeigt. Das Mobiltelefon kann
dann nach oben herausgenommen werden. An der Deckelrückseite ist die
Handyaufnahme 22 angebracht, in die das Mobiltelefon 2 versenkt wird, um
es dann in den Kern des schützenden Hauptteils zu klappen. Wird der Deckel
7 verschlossen, paßt er sich genau in den, durch die Stirnseiten der
Oberseite, Unterseite sowie rechten und linken Seite gebildeten Rahmen, ein,
um dann bündig abzuschließen. Die Schlaufe 23 legt sich bei geschlossenem
Deckel seitlich in Schlaufenform zwischen Seitenwand und Handyaufnahme
22. Dem Mobiltelefon ist in der Handyaufnahme nach hinten ein
Bewegungsspielraum 11 gegeben, um es leichter herausziehen zu können.
An der Vorderseite des Deckels befindet sich die Verschlußlasche 8 mit dem
Klettverschluß 9.
Durch die vorliegende Erfindung werden verschiedene Vorteile erzielt.
Der Hauptvorteil der Erfindung besteht in effektivem Schutz vor
Beschädigung, erreicht durch das das elektronische Gerät umschließende
Luftkissensystem.
Dabei handelt es sich zur vereinfachten Handhabung um ein Teil, denn die
Schutzhülle ist gleich das Luftkissensystem.
Die gewählte Schutzfunktion durch Luftkissen hat zudem den Vorteil, daß
eine ausreichende Schutzfunktion schon durch eine vergleichsweise schmale
Kammerstärke (in diesem Beispiel 1-2 cm) in Abhängigkeit mit dem
Luftdruck der Luftfüllung und der Materialeigenschaft des
Schutzhüllenmaterials erreicht wird, so daß die Schutzhülle nicht schwer
und sperrig wird.
Eine Beschädigung des elektrischen Geräts durch das Schutzhüllenmaterial
oder dessen Abnutzung wird hier vermieden.
Über eingearbeitete Ventile kann der Luftdruck manuell einfach gesenkt oder
erhöht werden, so daß die Schutzhülle an verschiedene
Belastungssituationen angepaßt werden kann.
Zudem ergeben sich eine Vielzahl an Designlösungen für das äußere
Erscheinungsbild des Luftkissensystems der Schutzhülle, die sowohl
zurückhaltender als auch auffallender Art sein können.
Der letzte nennenswerte Vorteil dieser Form einer Schutzhülle liegt darin, daß
obig genannte Erfindung einer konstruktions- und produktionstechnisch
vergleichsweise einfachen und somit preiswerten Lösung entspricht, die
damit auch erschwinglich und massentauglich ist.
Claims (20)
1. Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für
tragbare elektronische Geräte, wie z. B. Mobiltelefon, Schnurlostelefon
sowie Portable CD-Player, MiniDisc-Recorder, MP3-Player, Walkman,
etc., dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle in allen Teilen
doppelwandig ausgebildet und der zwischen den Wänden gebildete
Zwischenraum polsterartig mit Luft gefüllt ist.
2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schutzhülle aus einem oder mehreren, voneinander unabhängigen
Luftkissen gebildet ist.
3. Schutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Luftkissen durch mit Luftdurchlässen versehene Trennwände in
kommunizierende Luftkammern unterteilt ist.
4. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich in den einzelnen
Luftkissen eingearbeitete Ventile befinden, so daß Luft abgelassen oder
hinzugefügt werden kann.
5. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftkissen mit einem
nicht brennbaren Gas gefüllt sind, in welchem zusätzlich kleine
Schwebegegenstände schweben.
6. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzhüllenmaterial
aus einer starken, robusten reißfesten, nicht oder nur schwer
entzündbaren Kunststoffolie, die eine bestimmte Dehnfähigkeit besitzt,
besteht.
7. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzhüllenmaterial
aus klar durchsichtiger, farbig durchsichtiger oder farbiger
Kunststoffolie besteht.
8. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie von außen mit einer
Textilfaser bezogen ist.
9. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich an einer oder mehreren
Stellen in den Kammerwänden Öffnungen/durchgehende Kanäle zur
Durchführung von Kabeln befinden.
10. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Hauptteil,
einem Deckel und einem Innenpolster besteht.
11. Schutzhülle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie im
Hauptteil Griffausbuchtungen aufweist.
12. Schutzhülle nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Scharnier den Deckel mit dem Hauptteil verbindet.
13. Schutzhülle nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Deckels oder
Hauptteils das Innenpolster angeordnet ist.
14. Schutzhülle nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Drehgelenk das Innenpolster mit dem Deckel oder Hauptteil koppelt
sowie dessen Abkopplung und/oder Drehung um 360 Grad
ermöglicht.
15. Schutzhülle nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Innenpolster hervorstehende Teile zur passgenauen Schließung
der Griffausbuchtungen und/oder einen Teil zur Polsterung der
Geräteoberseite und eine Aussparung zum Schutz bsp. einer Antenne
oder eines Kabelsteckers aufweist.
16. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Verschlußlasche
zum Verschließen der Hülle aufweist.
17. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie an der Rückseite eine
beliebige Befestigungsvorrichtung aufweist.
18. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie neben dem Schutzraum
für das elektronische Gerät, einen Stauraum für Kleingegenstände, wie
z. B. Schlüssel, etc. aufweist.
19. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie geräteformartig
ausgebildet ist.
20. Schutzhülle nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Form der
Schutzhülle beliebig gestaltbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19952641A DE19952641A1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-22 | Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19952641A DE19952641A1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-22 | Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19952641A1 true DE19952641A1 (de) | 2001-04-26 |
Family
ID=7927627
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19952641A Withdrawn DE19952641A1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-22 | Schutzhülle mit stoßabsorbierender Füllung, insbesondere für tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Portable CD-Player, Walkman etc. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19952641A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202013010664U1 (de) * | 2013-11-28 | 2013-12-18 | Harald Richter | Füllpolsteranordnung für Mobiltelefon-Schutzgehäuse |
| EP3048866A1 (de) | 2015-01-20 | 2016-07-27 | Siemens Aktiengesellschaft | Gehäuse für ein elektronisches Gerät und elektronisches Gerät |
| CN114040608A (zh) * | 2021-11-05 | 2022-02-11 | 山东云则信息技术有限公司 | 一种定位通信装置 |
-
1999
- 1999-10-22 DE DE19952641A patent/DE19952641A1/de not_active Withdrawn
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202013010664U1 (de) * | 2013-11-28 | 2013-12-18 | Harald Richter | Füllpolsteranordnung für Mobiltelefon-Schutzgehäuse |
| EP3048866A1 (de) | 2015-01-20 | 2016-07-27 | Siemens Aktiengesellschaft | Gehäuse für ein elektronisches Gerät und elektronisches Gerät |
| US9655260B2 (en) | 2015-01-20 | 2017-05-16 | Siemens Aktiengesellschaft | Housing for an electronic device and electronic device |
| CN114040608A (zh) * | 2021-11-05 | 2022-02-11 | 山东云则信息技术有限公司 | 一种定位通信装置 |
| CN114040608B (zh) * | 2021-11-05 | 2023-07-07 | 山东云则信息技术有限公司 | 一种定位通信装置 |
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