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DE19950130A1 - Eine an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbare Leiste - Google Patents

Eine an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbare Leiste

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DE19950130A1
DE19950130A1 DE19950130A DE19950130A DE19950130A1 DE 19950130 A1 DE19950130 A1 DE 19950130A1 DE 19950130 A DE19950130 A DE 19950130A DE 19950130 A DE19950130 A DE 19950130A DE 19950130 A1 DE19950130 A1 DE 19950130A1
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DE
Germany
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strip
component
water
window frame
door frame
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DE19950130A
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August Braun
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Individual
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Abstract

An einem Fensterrahmen (16) oder Türrahmen anbringbare Leiste (22), dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Leistenbestandteil (24) und einen an dem Leistenbestandteil (24) befestigten Flachmaterialabschnitt (26) mit einem wasserundurchlässigen Bereich (42) zur Überbrückung der Fuge (18) zwischen dem Fensterrahmen (16) oder Türrahmen und einer Gebäudewand (6), in die der Fensterrahmen (16) oder Türrahmen eingebaut ist, aufweist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbare Leiste. So kennt man insbesondere sogenannte Anputzleisten, die mittels eines Klebebands an einem Fensterrahmen oder Türrahmen angebracht werden können und den verbesserten Anschluß zwischen einer Putzschicht auf einer Gebäudewand und dem Fensterrahmen oder Türrahmen ermöglichen (vgl. EP 0 318 045 A).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbare Leiste verfügbar zu machen, die mit einer neuartigen Funktion, die man bisher nicht solchen Leisten zugeordnet hat, ausgestattet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbare Leiste vorgesehen, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Leistenbestandteil und einen an dem Leistenbestandteil befestigten Flachmaterialabschnitt mit einem wasserundurchlässigen Bereich zur Überbrückung der Fuge zwischen dem Fensterrahmen oder Türrahmen und einer Gebäudewand, in die der Fensterrahmen oder Türrahmen eingebaut ist, aufweist.
Das Konzept der Erfindung liegt darin, mit einer an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbaren Leiste (vorzugsweise einer Leiste, die zur Erfüllung einer anderen Aufgabe sowieso vorhanden ist, z. B. einer Anputzleiste) eine Wasserundurchlässigkeitsfunktion zu kombinieren. Bei "Wasserundurchlässigkeit" steht je nach Einsatzfeld mehr die Undurchlässigkeit für flüssiges Wasser oder die Undurchlässigkeit für Wasserdampf im Vordergrund, wie weiter unten noch deutlicher werden wird, so daß "wasserundurchlässig" die Bedeutung von "für flüssiges Wasser undurchlässig und/oder für Wasserdampf undurchlässig" hat. Außerdem ist bevorzugt, wenn der wasserundurchlässige Bereich auch für Luft undurchlässig ist, wie das bei den meisten wasserundurchlässigen Materialien der Fall ist.
Die im Inneren von Gebäuden befindliche Luft hat häufig, verglichen mit der Luft der Außenumgebung, eine vergleichsweise hohe Luftfeuchtigkeit, d. h. einen vergleichsweise hohen Wasserdampfgehalt. Der in der Raumluft befindliche Wasserdampf hat das Bestreben, zur Außenumgebung des Gehäuses zu gelangen, wobei Fugen zwischen unterschiedlichen Gebäudebestandteilen bevorzugte Diffusionswege mit vergleichsweise geringerem Diffusionswiderstand sind. Ganz besonders im Fall einer Wärmedämmschicht auf der Außenseite der Gebäudewand, wie es insbesondere bei neueren Bauwerken mehr und mehr die Regel ist, besteht die Möglichkeit, daß Wasserdampf von innen her in die Wärmedämmschicht eindringt. Bei der Weiterdiffusion zur Außenseite der Wärmedämmschicht wird, je nach herrschender Außentemperatur, in vielen Fällen der Taupunkt unterschritten, so daß sich dort Wasser- Kondensat in der Wärmedämmschicht ansammelt. Eine derartige Durchfeuchtung der Wärmedämmschicht ist bauphysikalisch höchst unerwünscht und schwächt die Dämmung.
Gerade auch bei dicken Wärmedämmschichten hat man nicht selten gegen unvollkommene Abdichtung gegen Wassereintritt von oben her zu kämpfen. Flüssiges Wasser, welches in dem Bereich zwischen der Wärmedämmschicht und der eigentlichen Bauwerkswand nach unten fließt, führt zu einer Durchfeuchtung der eigentlichen Bauwerkswand von außen her mit all den bekannten, bauphysikalischen Nachteilen.
Aus diesen Gründen ist es äußerst vorteilhaft, gerade die Fuge zwischen einem Fensterrahmen oder Türrahmen und der Gebäudewand, in die der Fensterrahmen oder Türrahmen eingebaut ist, gegen dampfförmiges und/oder gegen flüssiges Wasser abzudichten. Diese Fugenabdichtung läßt sich mittels der erfindungsgemäßen Leiste mit geringem Aufwand an Material und Arbeitskraft erreichen. Aus den weiter unten folgenden Ausführungen wird auch noch deutlicher werden, daß man die Abdichtung mittels der erfindungsgemäßen Leiste an der Außenseite des Fensterrahmens oder Türrahmens, oder auch an der Innenseite des Fensterrahmens oder Türrahmens vornehmen kann. Wenn die Abdichtung gegen von außen eindringende Nässe im Vordergrund steht, ist selbstverständlich die Abdichtung an der Außenseite des Fensterrahmens oder Türrahmens vorzuziehen.
Grundsätzlich kommen für den wasserundurchlässigen Bereich des Flachmaterialabschnitts alle Materialien in Betracht, welche die Eigenschaft der Wasserundurchlässigkeit mit sich bringen und an der Einbaustelle unter den dort herrschenden Bedingungen hinreichend alterungsbeständig sind. Ganz besonders bevorzugt ist allerdings Kunststoff wegen seines günstigen Preises und seiner guten Beständigkeit. Vorzugsweise besteht deshalb der wasserundurchlässige Bereich des Flachmaterialabschnitts mindestens zu einem wesentlichen Teil aus Kunststoff, besonders bevorzugt Weich-Polyvinylchlorid oder Kunstkautschuk. Die Ausdrucksweise "mindestens zu einem wesentlichen Teil" wurde gewählt, weil der wasserundurchlässige Bereich des Flachmaterialabschnitts durchaus noch eine oder mehrere Komponenten aus einem anderen Material, z. B. eine Verstärkungskomponente aus Glasfasergewebe, enthalten kann. Als Alternative, die nicht aus Kunststoff besteht, sei z. B. ein Naturgummimaterial mit oder ohne Gewebeverstärkung genannt.
Auch der Leistenbestandteil besteht vorzugsweise mindestens zu einem wesentlichen Teil aus Kunststoff. Ein besonders bevorzugter Kunststoff für den wasserundurchlässigen Bereich des Flachmaterialabschnitts und/oder für den Leistenbestandteil ist Polyvinylchlorid (PVC). Insbesondere wenn diese beiden Bestandteile durch Verschweissen aneinander befestigt werden sollen, ist es günstig, wenn sie aus chemisch gleichem Material bestehen. Es gibt aber durchaus andere Kunststoffe, die ebenfalls gut brauchbar sind, z. B. Polypropylen (PP) und Polystyrol (PS) für den Leistenbestandteil.
Vorzugsweise weist der wasserundurchlässige Bereich des Flachmaterialabschnitts eine Festigkeit steigernde Komponente und eine damit verbundene, Wasserundurchlässigkeit ergebende Komponente auf. Zwei derartige Komponenten vorzusehen, von denen jede für eine Teilaufgabe besonders ausgewählt ist, ist normalerweise günstig. Andererseits ist es aber durchaus möglich, z. B. nur mit einer hinreichend stabilen Kunststofffolie ohne gesonderte, Festigkeit steigernde Komponente zu arbeiten.
Vorzugsweise ist die Festigkeit steigernde Komponente als netzartig aus Strängen, vorzugsweise gitterartig verwebten Glasfasersträngen, oder als Kunstfasergewebe, vorzugsweise Polyestergewebe, ausgebildet. Bei dem Polyestergewebe kann es sich um ein Gewebe aus relativ lose angeordneten Polyesterfäden, bei dem überdies das Gewebe mit zahlreich freigelassenen, runden Öffnungen von etwa 1 mm Durchmesser ausgebildet ist, handeln.
Besonders bevorzugte Beispiele für den materialmäßigen Aufbau des wasserundurchlässigen Bereichs des Flachmaterialabschnitts sind einerseits gewebeverstärkte Kunststoffolien (die Gewebeverstärkung z. B. aus dem oben erwähnten Glasfasergewebe) und andererseits das oben erwähnte Polyestergewebe mit einseitiger oder beidseitiger Kunststoffbeschichtung, insbesondere aus einem Kunstkautschuk, insbesondere EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Polymethylen). Die beiden genannten Materialien für den wasserundurchlässigen Bereich sind am Markt erhältlich.
Vorzugsweise weist der Flachmaterialabschnitt einen durchbrochenen Bereich auf, der sich an der dem Leistenbestandteil entgegengesetzten Seite an den wasserundurchlässigen Bereich anschließt. Mit dem durchbrochenen Bereich läßt sich der Flachmaterialabschnitt einfach und gut an dem dort benachbarten Bauwerkbestandteil verankern. Der durchbrochene Bereich läßt sich vorzugsweise durch die Anbringung von Perforationen, z. B. von Stanzlöchern mit einem Durchmesser von 1 bis 4 mm, erzeugen. Zum Beispiel im Fall des Flachmaterialabschnitts aus Tragkomponente mit Kunststoffbeschichtung läßt sich vorzugsweise der durchbrochene Bereich einfach durch dortige Weglassung der Kunststoffbeschichtung erzeugen.
Der Flachmaterialabschnitt ist vorzugsweise durch Klebung oder Schweißung oder Klemmung an dem Leistenbestandteil befestigt. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, z. B. Befestigen durch eine Art Nähvorgang. Wegen der rationellen Herstellungsweise und der besonders festen Art der Verbindung ist die Schweißung besonders bevorzugt, und unter den möglichen Schweißungsarten die Ultraschallschweißung. Die Ultraschallschweißung wird besonders bevorzugt mit zusätzlichem Materialstrang durchgeführt, wie man weiter unten an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel noch sehen wird.
Die erfindungsgemäße Art der Leistenausgestaltung nimmt man vorzugsweise bei einer Leiste vor, die man zusätzlich auch für eine weitere Funktion am Fensterrahmen oder Türrahmen gebrauchen kann. Als besonders herausragendes Beispiel wird die schon eingangs erwähnte Anputzleiste genannt, aber auch eine sogenannte Gewebeleiste, also eine Leiste, an der ein Armierungsgewebeabschnitt zur Einbettung in eine Spachtelschicht oder eine Putzschicht der Gebäudewand befestigt ist. Es gibt Leisten, die zugleich Anputzleiste und Gewebeleiste sind, mit der Erfindung entsteht dann eine Leiste mit Dreifachkombination der Funktionen. Für die Anbringung der erfindungsgemäßen Leiste an dem Fensterrahmen oder Türrahmen gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Ankleben, Anschrauben, Anklemmen z. B. in eine geeignete Nut des Rahmens. Das Ankleben, insbesondere mittels eines an der Leiste vorhandenen Selbstklebe-Distanzbands, ist ganz besonders bevorzugt.
Der Flachmaterialabschnitt ist normalerweise ein Flachmaterialabschnitt mit einer konstanten Breite, gemessen quer zur Längserstreckungsrichtung der Leiste. Die Breite des wasserundurchlässigen Bereichs ist normalerweise davon bestimmt, welche Fugenbreite am Bauwerk man sicher überbrücken möchte. Die Breite des durchbrochenen Bereichs, sofern ein solcher vorhanden ist, ist normalerweise etwa in der gleichen Größe wie die Breite des wasserundurchlässigen Bereichs.
Die Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen noch näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in einem horizontalen Schnitt einen Teil einer Gebäudewand einen Teil eines in die Gebäudewand eingebauten Fensterrahmens oder Türrahmens;
Fig. 2 einen Ausschnitt aus Fig. 1 in größerem Maßstab zur genaueren Darstellung einer erfindungsgemäßen Leiste;
Fig. 3 einen horizontalen Schnitt analog Fig. 1, aber mit weiter außen in der Gebäudewand eingebautem Fensterrahmen oder Türrahmen.
In Fig. 1 ist das Innere des Gebäudes mit "2" und das Äußere des Gebäudes mit "4" bezeichnet. Eine Gebäudewand 6 besteht aus einer tragenden Wand 7 z. B. aus Mauerziegeln oder aus Beton und einer Wärmedämmschicht 14. Die dem Inneren 2 des Gebäudes zugewandte Flachseite der tragenden Wand 7 ist mit "8" bezeichnet, während eine Laibung, die quer dazu verläuft, mit "10" bezeichnet ist. Auf der äußeren Flachseite 12 der tragenden Wand 7 ist die Wärmedämmschicht 14 z. B. aus geschäumtem Polystyrol angebracht. In der Fensterlaibung 10 ist ein Fenster eingebaut, von dem in Fig. 1 ein Teil des feststehenden, eingebauten Fensterrahmens 16 gezeichnet ist. Wenn man sich die Fig. 1 ein ganzes Stück weit nach rechts fortgesetzt denkt, befindet sich dort - spiegelbildlich - der andere, vertikale Teil des eingebauten, feststehenden Fensterrahmens 16. In dem Fensterrahmen 16 ist entweder unmittelbar das Fensterglas eingesetzt, oder es gibt einen bewegbaren Fensterflügel.
Statt des gezeichneten Teils eines Fensterrahmens 16 kann man sich in gänzlich analoger Weise einen Teil eines Türrahmens vorstellen. Der Fensterrahmen und der Türrahmen können z. B. aus Holz, Kunststoff, Metall, Metall lackiert oder Aluminium bestehen.
Zwischen der tragenden Wand 7 und dem Fensterrahmen 16 befindet sich eine Fuge 18. Die Fuge 18 ist zwar normalerweise mit einem geeigneten Material, z. B. Polyurethanschaum oder Mineralwolle, mehr oder weniger perfekt ausgefüllt. Dennoch hat im Gebäudeinneren 2 befindliche, mit Wasserdampf beladene Luft die Tendenz, durch die Fuge 18 zum Gebäudeäußeren 4 zu diffundieren. Eine Fugenfüllung aus Mineralwolle setzt dieser Diffusion keinen übermäßigen Widerstand entgegen. Auch bei ausgeschäumten Fugen sind häufig Diffusionswege vorhanden, z. B. weil die Ausschäumung nicht perfekt durchgeführt worden ist oder weil aufgrund von Schwindungsvorgängen nach dem Ausschäumen kein perfekter enger Kontakt zwischen der tragenden Wand 7 und der Ausschäumung 20 und/oder der Ausschäumung 20 und dem Fensterrahmen 16 besteht.
An der Außenseite des Fensterrahmens 16 oder Türrahmens ist eine Leiste 22 angeklebt, die in Fig. 1 eingezeichnet und in Fig. 2 in größerem Maßstab einzeln dargestellt ist. Die Leiste 22 besteht im wesentlichen aus einem Leistenbestandteil 24, einem an dem Leistenbestandteil 24 befestigten Flachmaterialabschnitt 26, einem an dem Leistenbestandteil 24 befestigten Armierungsgewebeabschnitt 28 und einem an dem Leistenbestandteil 24 angeklebten Klebeband 30. In der gezeichneten Schnittdarstellung hat der Leistenbestandteil 24 - ganz grob gesprochen - die Gestalt eines liegenden, sehr flachen Rechtecks mit einem etwa in der Mitte nach oben fortragenden, relativ kurzen Schenkel 32. Etwa die Hälfte des "liegenden Rechtecks" ist eine sogenannte Schutzlasche 34, die über einen Abbrechbereich 36 verringerter Wandstärke mit der restlichen Leiste 22 zusammenhängt. Links von dem Abbrechbereich 36 ist das Klebeband 30 an der in Fig. 2 unteren Seite, der Rückseite, der Leiste befestigt. Es handelt sich um ein Klebeband aus Schaumstoffmaterial, z. B. aus Reinacrylat oder Butylkautschuk das an beiden Flachseiten mit einer Kleberschicht versehen ist.
An dem Schenkel 32 ist der Armierungsgewebeabschnitt 28 durch Ultraschallschweißung befestigt. An dem anderen, längeren Schenkel 38 ist der Flachmaterialabschnitt 26 durch Ultraschallschweißung befestigt. In beiden Fällen ist die Ultraschallschweißung jeweils mit einem zusätzlichen Materialstrang 40 in Form einer runden Schweißschnur durchgeführt, wobei sich jeweils die Schweißschnur auf der dem Leistenbestandteil 24 abgewandten Seite des Armierungsgewebeabschnitts 28 bzw. des Flachmaterialabschnitts 26 befindet. Mit Hilfe der jeweiligen Schweißschnur läßt sich auf einfache Weise eine Ultraschallschweißung hoher Festigkeit erzeugen.
Der Flachmaterialabschnitt 26 besteht seinerseits - benachbart dem Leistenbestandteil 24 - aus einem wasser- und luftundurchlässigen Bereich 42 und - an der dem Leistenbestandteil 24 entgegengesetzten Seite anschließend - einem durchbrochenen Bereich 44.
Der Leistenbestandteil 24 besteht vorzugsweise aus PVC, der Armierungsgewebeabschnitt 28 besteht vorzugsweise aus Glasseidengewebe, der Flachmaterialabschnitt 26 besteht vorzugsweise aus mit Gewebe verstärktem Weich-PVC oder Kautschuk. Der durchbrochene Bereich 44 unterscheidet sich von dem wasserundurchlässigen Bereich 42 durch nachträglich angebrachte Stanzlöcher 46.
In Fig. 1 sieht man, wie die Leiste mittels des Klebebands 30 an der Außenseite des Fensterrahmens 16 oder Türrahmens angeklebt ist. Der wasserundurchlässige Bereich 42 überbrückt die Fuge 18 und erstreckt sich dann noch ein Stück weiter an der Grenzfläche zwischen der tragenden Wand 7 und der Wärmedämmungsschicht 14. Der durchbrochene Bereich 44 erstreckt sich dann noch ein erhebliches Stück weiter in dieser Grenzschicht.
Der Armierungsgewebeabschnitt 28 erstreckt sich im wesentlichen rechtwinklig zum Flachmaterialabschnitt 26 an der Laibungs-Stirnseite der Wärmedämmschicht 14. Der Armierungsgewebeabschnitt 28 dient der festeren Verankerung von Spachtelmasse oder Putz und damit auch der möglichsten Vermeidung von Rissen in der Spachtelmasse oder in dem Putz, die bzw. der auf die Laibungsstirnseite der Wärmedämmschicht 14 aufgebracht wird. Die Spachtelmasse oder der Putz ist in Fig. 2 mit "48" zeichnerisch angedeutet.
Vor dem Aufbringen der Spachtelmasse bzw. des Putzes 48 kann auf der Schutzlasche 34 eine nicht eingezeichnete Schutzfolie aufgeklebt sein, die, wenn man den gesamten Fensterrahmen 16 mit seinen vier Rahmenteilen betrachtet, die rechteckige Fensteröffnung insgesamt überspannt und während der Aufbringung des Putzes 48 vor Verschmutzung schützt. Nachdem der Putz 48 aufgebracht ist, kann man die Schutzfolie entfernen und ringsum die Schutzlaschen 34 abbrechen. Nach dieser Beschreibung ist auch verständlicher, weshalb man die Fig. 1 und 2 gezeichnete Leiste 22 als kombinierte Anputzleiste, Gewebeleiste, Dampfsperrenleiste bezeichnen kann.
Aus Fig. 1 ist deutlich, daß der wasserundurchlässige Bereich 42 der Leiste 22 eine perfekte Abdichtung der Fuge 18 gegen Herausdiffusion von Wasserdampf in die Wärmedämmschicht leistet. Gleichzeitig wird eine perfekte Abdichtung gegen den Eintritt von Wasser von außen her in die Fuge 18 geleistet. Wenn eine Abdichtung gegen Diffusion von Wasserdampf vom Gebäudeinneren 2 zum Gebäudeäußeren 4 mehr im Vordergrund steht als eine Abdichtung gegen Eindringen von Wasser von außen nach innen, kann man die Leiste 22 wahlweise auch, spiegelbildlich gedreht, an der Innenseite des Fensterrahmens 16 oder Türrahmens befestigen, so daß der wasserundurchlässige Bereich 42 die Fuge 18 innenseitig überbrückt. Den Rest des wasserundurchlässigen Bereichs 42 und den durchbrochenen Bereich 44 kann man einfach die Laibung 10 entlang, gegebenenfalls auch noch die Innenseite 8 der tragenden Wand 7 entlang legen, wobei die Bereiche 42 und 44 später einfach mit der Innenputzschicht der tragenden Wand 7 überdeckt werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß der wasserundurchlässige Bereich 42 nicht unbedingt, wie in Fig. 1 gezeichnet, die Fuge 18 gleichsam geradlinig überbrücken muß. Dort kann der wasserundurchlässige Bereich 42 durchaus z. B. etwa S-förmig verlaufend gekrümmt sein, ohne daß die Funktion der Dampfdiffusionssperre beeinträchtigt wird.
In Fig. 3 ist eine Konfiguration gezeichnet, die sich ergibt, wenn der Fensterrahmen 16 oder Türrahmen mehr zum Gebäudeäußeren 4 gerückt eingebaut ist, sich also nicht mehr direkt gegenüber der eigentlichen Wandlaibung 10 befindet sondern gegenüber der Laibungsstirnseite der Wärmedämmschicht 14 (Branchenbezeichnung: vorgestellter Fensterrahmen). Bei dieser Konfiguration ist es sinnvoller, die Leiste 22 an der Innenseite des Fensterrahmens 16 bzw. Türrahmens anzubringen. Auch hier überbrückt der wasserundurchlässige Bereich 42 die Fuge 18 (die sich jetzt zwischen dem Fensterrahmen 16 und der Wärmedämmschicht 14 befindet). Auch bei der Konfiguration gemäß Fig. 3 könnte ein an der Leiste 22 befestigter Armierungsgewebeabschnitt 28 vorhanden sein. In vielen Fällen wird man jedoch auf einen Armierungsgewebeabschnitt 28 verzichten, weil er bei dem hier aufzubringenden Innenputz weniger erforderlich ist. Aus diesem Grunde kann der Schenkel 32 kürzer ausgebildet sein.
Es versteht sich, daß gesamte Leiste 22 in ihrer Längsrichtung, also rechtwinklig zur Zeichnungsebene der Fig. 2, gleichbleibend ausgebildet ist. Der Leistenbestandteil 34 ist vorzugsweise durch Kunststoffextrusion hergestellt. Der Armierungsgewebeabschnitt 28 und der Flachmaterialabschnitt 26 erstrecken sich in der Regel mit gleichbleibender Breite entlang der Leiste 22.

Claims (13)

1. An einem Fensterrahmen (16) oder Türrahmen anbringbare Leiste (22), dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Leistenbestandteil (24) und einen an dem Leistenbestandteil (24) befestigten Flachmaterialabschnitt (26) mit einem wasserundurchlässigen Bereich (42) zur Überbrückung der Fuge (18) zwischen dem Fensterrahmen (16) oder Türrahmen und einer Gebäudewand (6), in die der Fensterrahmen (16) oder Türrahmen eingebaut ist, aufweist.
2. Leiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Leistenbestandteil (24) mindestens zu einem wesentlichen Teil aus Kunststoff besteht.
3. Leiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserundurchlässige Bereich (42) des Flachmaterialabschnitts (26) mindestens zu einem wesentlichen Teil aus Kunststoff besteht.
4. Leiste nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserundurchlässige Bereich (42) des Flachmaterialabschnitts (26) mindestens zu einem wesentlichen Teil aus Weich-Polyvinylchlorid oder Kautschuk besteht.
5. Leiste nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserundurchlässige Bereich (42) des Flachmaterialabschnitts (26) eine Festigkeit steigernde Komponente und eine damit verbundene, Wasserundurchlässigkeit ergebende Komponente aufweist.
6. Leiste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Festigkeit steigernde Komponente, als netzartig aus Strängen, vorzugsweise Glasfasersträngen, aufgebaute Komponente oder als Kunstfasergewebe, vorzugsweise Polyestergewebe, ausgebildet ist.
7. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachmaterialabschnitts (26) einen durchbrochenen Bereich (44) aufweist, der sich an der dem Leistenbestandteil (24) entgegengesetzten Seite an den wasserundurchlässigen Bereich (42) anschließt.
8. Leiste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der durchbrochene Bereich (44) Perforationen (46) aufweist.
9. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachmaterialabschnitts (26) durch Klebung oder Schweißung oder Klemmung an dem Leistenbestandteil (24) befestigt ist.
10. Leiste nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißung eine Ultraschallschweißung mit zusätzlichem Materialstrang (40) ist.
11. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Anputzleiste ist.
12. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an ihr ein Armierungsgewebeabschnitt (28) zur Einbettung in eine Spachtelschicht oder Putzschicht (48) der Gebäudewand (6) befestigt ist.
13. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Klebeband (30) zum Ankleben der Leiste (22) an dem Fensterrahmen (16) oder Türrahmen aufweist.
DE19950130A 1999-10-18 1999-10-18 Eine an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbare Leiste Withdrawn DE19950130A1 (de)

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