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DE19948366A1 - Steuereinrichtung zur Steuerung von Automaten - Google Patents

Steuereinrichtung zur Steuerung von Automaten

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Publication number
DE19948366A1
DE19948366A1 DE19948366A DE19948366A DE19948366A1 DE 19948366 A1 DE19948366 A1 DE 19948366A1 DE 19948366 A DE19948366 A DE 19948366A DE 19948366 A DE19948366 A DE 19948366A DE 19948366 A1 DE19948366 A1 DE 19948366A1
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DE
Germany
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control device
speech
voice
identification
switch
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19948366A
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English (en)
Inventor
Rainer Herrmann
Hansdieter Greiwe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Palux AG
Original Assignee
Palux AG
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Publication date
Application filed by Palux AG filed Critical Palux AG
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Priority to EP00949206A priority patent/EP1203368B1/de
Priority to DE50004353T priority patent/DE50004353D1/de
Priority to JP2001505000A priority patent/JP2003502701A/ja
Priority to PCT/EP2000/005749 priority patent/WO2000079515A2/de
Priority to AT00949206T priority patent/ATE253764T1/de
Publication of DE19948366A1 publication Critical patent/DE19948366A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G07F13/065Coin-freed apparatus for controlling dispensing or fluids, semiliquids or granular material from reservoirs with selective dispensing of different fluids or materials or mixtures thereof for drink preparation
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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Abstract

Es ist eine Steuereinrichtung zur Steuerung von Automaten, insbesondere Ausgabeautomaten zur Ausgabe von Speisen und Getränken und Automaten zur Einstellung von Parametern bei der Zubereitung von Speisen und Getränken offenbart. DOLLAR A Das wesentliche dieser Steuereinrichtung besteht darin, daß sie einerseits eine hohe Sicherheit gegen eine unbefugte Benutzung und Betätigung der Automaten bietet, was durch eine Stimmenanalyse als auch Schlüsselwortanalyse erreicht wird. Andererseits bietet die Steuereinrichtung die Möglichkeit, die eingegebenen Sprachbefehle den verschiedenen zu steuernden Parametern von Automaten richtig zuzuordnen und Steuersignale zur Verfügung zu stellen, um die jeweiligen Automaten rein über eine Spracheingabe selektiv zu steuern.

Description

Die Erfindung betrifft eine Steuereinrichtung zur Steuerung von Automaten, insbesondere Ausgabeautomaten zur Ausgabe von Speisen und Getränken und Automaten zur Einstellung von Para­ metern bei der Zubereitung von Speisen und Getränken, mit ei­ ner Einrichtung zur Identifizierung einer Person, die berech­ tigt ist, die Einrichtung zu bedienen und/oder zu programmie­ ren.
Um aus einem Getränkeautomaten Produkte zu beziehen, verwen­ det ein Benutzer (z. B. Bedienungspersonal, Kellner usw.) hauptsächlich die am Automaten vorgegebenen Abrufmechanismen, welche in unterschiedlichster Form und Funktion verbreitet sind. Bei der Bedienung solch eines Automaten stehen dem Be­ nutzer momentan hauptsächlich manuelle Identifikations- und Bezugsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind beispielsweise Kellnerschlösser, Chipkartensysteme, Fingerabdruckerkennung, Iriserkennung sowie Produkttasten oder Touch-Screen-Tasten.
Nachteilig bei den heutzutage eingesetzten Verfahren ist die Tatsache, daß durch die Vielzahl sowie die Art der vorgegebe­ nen Bedienmechanismen eine sehr starke Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit des Bedieners bedingt ist. Dies erfolgt insbesondere dadurch, daß z. B. ein Identifikationssystem, wie ein Kellnerschloß, Chipkarte, Tastatur usw., von Hand bedient werden muß, so daß der Vorbereitungsprozeß, um letztlich ein gewünschtes Produkt zu beziehen (z. B. Becher, Tasse, Unter­ tasse usw.) zeitaufwendig ist. Des weiteren ist es beispiels­ weise für behinderte Personen nur schlecht oder überhaupt nicht möglich, die jeweiligen Bedienungsmechanismen zu betä­ tigen.
Aus der DE 196 36 452 A1 ist ein Mehrnutzersystem zur Sprach­ eingabe bekannt, bei dem das wesentliche darin besteht, daß bei einem sprecherabhängigen Spracherkennungssystem ein ge­ sondertes, für alle Nutzer gemeinsam zur Verfügung stehendes Sprachmustervokabular mit den Identifikationsworten der Nut­ zer vorhanden ist und für jeden Nutzer speziell ein weiteres Sprachmustervokabular mit den einsatzspezifischen Worten zur Verfügung gestellt wird.
Die Zuordnung des einsatzspezifischen Sprachmustervokabulars zum jeweiligen Nutzer erfolgt durch Spracherkennung eines nutzerspezifischen Identifikationswortes.
Dieses bekannte auf einer Spracheingabe basierende Mehrnut­ zersystem bietet jedoch keine besonders hohe Sicherheit, da rein durch Kenntnis eines einsatzspezifischen Wortes das be­ treffende System auch von einem Unbefugten jederzeit benutzt werden kann.
Darüber hinaus bietet dieses bekannte Mehrnutzersystem auch keine Möglichkeit, um einsatzspezifische Worte beispielsweise bestimmten Softwareabschnitten oder Hardwareabschnitten eines entsprechenden Automaten gezielt zuordnen zu können.
Aus der DE 197 05 471 A1 ist ein Verfahren und eine Schal­ tungsanordnung zur Spracherkennung und zur Sprachsteuerung von Vorrichtungen bekannt. Die Erkennung der Kommandoworte erfolgt bei diesem bekannten Verfahren bzw. Schaltungsanord­ nung prinzipiell dadurch, daß Kommandowortsignale digital aufgezeichnet werden und Merkmale der digital aufgezeichneten Signale berechnet werden, die in ein neuronales Netzwerk zur Ermittlung des zugehörigen Kommandowortes gespeichert werden.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eine Steuereinrichtung zur Steuerung von Automaten, insbeson­ dere Ausgabeautomaten zur Ausgabe von Speisen und Getränken und Automaten zur Einstellung von Parametern bei der Zuberei­ tung von Speisen und Getränken zu schaffen, mit der sehr ver­ schiedenartige Funktionen eines jeweiligen Automaten gezielt über eine Spracheingabe angesteuert werden können, wobei gleichzeitig eine hohe Sicherheit für eine unbefugte Benut­ zung und Betätigung eines jeweiligen Automaten gewährleistet sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
  • a) die Identifizierungseinrichtung aus einer Spracheingabe- und Spracherkennungseinrichtung besteht, die anhand von im voraus abgespeicherten Sprachmustern und/oder Stim­ menmustern eine jeweils berechtigte Person identifi­ ziert,
  • b) eine Sicherungseinrichtung vorgesehen ist, welche durch die Identifizierungseinrichtung ansteuerbar ist, um abhängig vom jeweiligen Identifizierungsergebnis die Sprachsteuerung zuzulassen oder zu sperren, und
  • c) eine Sprachmuster-Analyseeinrichtung vorgesehen ist, welche anhand einer Sprachmusterbibliothek spezifische Sprachmustereingaben erkennt und die dafür ausgebildet ist, die erkannten Sprachmustereingaben den jeweiligen zu steuernden Parametern zuzuordnen, zu kanalisieren und in Steuersignale umzusetzen, derart, daß der jeweilige Hardware-/Softwareabschnitt des betreffenden Automaten das aus der Spracheingabe gewonnene Steuersignal jeweils zugeteilt erhält.
    Bei einer praktischen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können die Sprachmuster durch Umlegen eines Schalters aufgenommen werden. Der Schalter kann hierbei real existieren oder virtuell, per Software, nachgebildet sein. Die Position des Schalters kann somit auf zweierlei Art zwischen "Sprachmusteraufnahme" und "Sprachmustererkennung" umgeschaltet werden.
  • d) Eine autorisierte Person meldet durch Einsprechen eines Schlüsselwortes z. B. "AUFNAHME", eine Aufnahmesequenz an. Nach einer Analyse des Sprachmusters - der Benutzer wird als berechtigter Benutzer erkannt - und nach Erkennung des gesprochenen Wortes als Kommandowort, wird der virtuelle Schalter auf "AUFNAHME" geschaltet.
  • e) Eine Person (autorisiert) schaltet mit einer Freischalteinrichtung (z. B. Schlüsselschalter, Infrarot) die Steuereinrichtung auf "AUFNAHME".
    Nach Ablauf einer Beruhigungszeit, zeigt die Steuereinrichtung je nach Konfiguration die weitere Vorgehensweise an:
    • 1. 1.a. Konfiguration mit Berechtigungsstufe:
      Durch gegebenenfalls schnelles Blinken einer LED zeigt die Steuereinrichtung an, daß die Berechtigungsstufe für den neu anzumeldenden Benutzer zugesagt werden kann. Die Vorgabe des Wortes wird auf Autorisierung und Kommando geprüft. Schlägt eine Prüfung fehl, so kehrt die Steuereinrichtung in ihre Ausgangslage bzw. Ausgangszustand zurück.
      Wird die Vorgabe als "gut" erkannt, so erfolgt der Eintrag dieser Berechtigungsstufe in das für den neu einzutragenen Benutzer vorgesehene Feld, d. h. der ID-Datenbank.
    • 2. 1.b. Nach Ablauf einer Beruhigungszeit signalisiert die Steuereinrichtung z. B. durch niedrige (im Vergleich zu 1.a.) Blinkfrequenz der LED, daß sie aufnahmebereit ist. Der neu anzumeldende Benutzer spricht daraufhin ein Erkennungswort. Das festgestellte Sprachmuster wird zunächst in der ID-Datenbank gesucht.
      Ist in der Konfiguration der Steuereinrichtung z. B. eingestellt: "Benutzer mehrfach zulassen", so wird das Sprachmuster in der ID-Datenbank abgelegt.
      Ist in der Konfiguration der Steuereinrichtung jedoch eingestellt: "Benutzer nicht mehrfach zulassen", so wird das Sprachmuster nicht in der ID-Datenbank abgelegt. Die Sequenz ist damit abgeschlossen. Die Spracherkennungseinrichtung kehrt daraufhin in ihren Ausgangszustand zurück.
Die Erfindung kann dadurch eine vorteilhafte Ausgestaltung erfahren, daß die Identifizierungseinrichtung dafür ausgebildet ist, die eingegebenen Sprachsignale hinsichtlich eines Schlüsselwortes zu analysieren.
Die Steuereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung bietet damit eine doppelte Sicherheit, da die Ansteuerung des be­ treffenden Automaten durch eine Spracheingabe erst dann frei­ gegeben werden kann, wenn sowohl eine Identifizierung eines bestimmten Schlüsselwortes stattgefunden hat als auch die Stimme der betreffenden Person erkannt worden ist und diese Person damit als berechtigte Person identifiziert worden ist.
Mit anderen Worten ist die Identifizierungseinrichtung dafür ausgebildet, die eingegebenen Sprachsignale sowohl hinsicht­ lich eines Schlüsselwortes als auch hinsichtlich eines Stim­ menmusters zu analysieren.
Um die Möglichkeit zu schaffen, daß mehrere berechtigte Per­ sonen einen jeweiligen Automaten ansprechen können, ist er­ findungsgemäß eine Identifizierungsdatenbank vorgesehen, wel­ che mehrere Summenmuster und/oder Schlüsselwörter speichert, um mehrere berechtigte Personen zu identifizieren.
Die oben genannte Sicherungseinrichtung kann ferner je nach Anwendungsfall aktivierbar und deaktivierbar sein.
Wenn die Steuereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung beispielsweise in einem Bereich oder einem Raum zur Anwendung gelangt, in den nur berechtigte Personen hineingelangen kön­ nen, so kann die Sicherungseinrichtung deaktiviert werden, so daß alle berechtigten Personen auf den jeweils anzusteuernden Automaten Zugriff erhalten. (Zum Beispiel auch im Selbstbedienungsbetrieb eines Warenautomaten SB).
Die Sicherheit der Spracherkennung wird ferner dadurch noch erhöht, daß gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung eine Anzeigeeinrichtung vorgesehen ist, die sowohl eine rich­ tig erkannte Spracheingabe als auch eine fehlerhafte nicht erkannte Spracheingabe signalisiert. Dadurch wird der Benutzer informiert und gleichzeitig wird eine fehlerhafte Ansteuerung des Automaten nahezu ausgeschlossen.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung um­ faßt ferner mehrere gleichartige oder verschiedene, über ein Netzwerk miteinander verbundene Automaten, die durch jeweils eine eigene Identifizierungsnummer (ID-Zahl) identifizierbar und auch ansteuerbar sind.
Bei dieser letzeren Ausführungsform kann jedem Automaten ein eigenes spezifisches Schlüsselwort zugeordnet sein, um den jeweiligen Automaten über ein spezifisches Schlüsselwort zu identifizieren und für eine Steuerung zu selektieren.
Die Steuereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist ferner noch mit einem Datensammelsystem ausgestattet, welches die eingegebenen und ausgewerteten Spracheingaben sammelt und welches mit einem Kassensystem verbunden ist, um die erkann­ ten und ausgewerteten Spracheingaben für die Erstellung eines Rechnungsbeleges, insbesondere mit Detailangaben, zu verwen­ den. Eine praktische Ausführungsform der Erfindung umfaßt ein sogenanntes "Guest Check Terminal", welches die folgenden Funktionen hat:
Das Guest Check Terminal ist räumlich an einem Warenautomaten oder in dessen Nähe angebracht. Eine manuelle Eingabe kann hierbei vollständig entfallen. Ein Kellner bestellt z. B. an einem Kaffeeautomaten per Sprache: "Einen Kaffee - Tisch 5, Stuhl 3". Die Information wird von der Steuereinrichtung zum Kassensystem geleitet. Zeitgleich erfolgt die Produktanforderung am Warenautomaten, und zwar ohne daß dort eine Produkttaste oder ähnliches betätigt werden muß. Erfolgt nun die Freigabe vom Kassensystem (der Kellner ist berechtigt, das Produkt verfügbar usw.), so gibt der Warenautomat die Bestellung aus. In gleicher Weise kann nun per Spracheingabe die Gast-Rechnung gestellt werden.
Eine Eingabe: "Rechnung Tisch 5, Stuhl 3"' - Rechnung wird am Kassensystem erstellt.
Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung besteht ferner auch darin, diese mit einem Funkmikrofon oder einem sogenannten Ordermann (Funk- Bestellsystem) auszustatten. Ein Kellner ist damit in der Lage, die Bestellung eines Gastes direkt zu sprechen. Die Bestellungen oder auch Rechnungsanforderungen werden dann in der oben beschriebenen Weise erkannt, interpretiert und an die jeweiligen Systeme weitergeleitet.
Ähnliches ist auch z. B. im Küchenbereich realisierbar, indem ein Koch oder eine andere Person, die gerätezugriffsberechtigt ist, die Geräte verbal steuert, indem der Koch oder andere Person in das Terminal (eventuell mit Funkmikrofon) spricht:
"Heißluftdämpfer Gartemperatur 180°C" oder "Nachbräunen 5 Minuten".
Die Geräte sind hierbei funktechnisch oder in anderer Weise vernetzt und benötigen prinzipiell keine Bedienungselemente mehr. Sie können somit auch nicht unmittelbar von nicht berechtigten Personen beeinflußt oder betätigt werden. Der Abruf automatischer Garprogramme ist ebenfalls möglich, indem der "Beschicker" nur noch die Art und Beschaffenheit der eingegebenen Rohware angibt (z. B. "Backerbsen mittelfeucht"). Danach werden über das Netzwerk die entsprechenden Garprogramme aufgerufen bzw. geladen und ausgeführt.
Eine breite Anwendbarkeit der Steuereinrichtung nach der vor­ liegenden Erfindung wird ferner dadurch erzielt, daß die Identifizierungseinrichtung dafür ausgebildet ist, Sprachein­ gaben verschiedener berechtigter Personen nach Prioritäten zu klassifizieren.
Wenn der betreffende anzusteuernde Automat beispielsweise dafür ausgebildet ist, um die in einer Küche anfallenden verschiedenen Funktionen zu steuern, so kann die Steuerein­ richtung nach der vorliegenden Erfindung eine Spracheingabe eines Chefkochs mit der höchsten Priorität belegen, während die Spracheingabe eines Lehrlings die niedrigste Priorität erhält.
Die jeweiligen Spracheingaben können dabei sowohl die Tempe­ ratureinstellung zur Bereitung einer bestimmten Speise, die Lüftung über einem Herd, Klimaanlage usw. betreffen.
Die Klassifizierung kann dabei zweckmäßigerweise anhand einer Stimmenanalyse und/oder anhand von verschiedenen Schlüssel­ wörtern erfolgen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbei­ spielen unter Hinweis auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Blockschaltbild einer Steuer­ einrichtung mit Merkmalen nach der Erfindung;
Fig. 2 die Steuereinrichtung nach der Erfindung in Verbin­ dung mit mehreren Automaten, die über ein Netzwerk miteinander verbunden sind;
Fig. 3 eine spezifische Ausgestaltung der erfindungsge­ mäßen Steuereinrichtung mit einem Kassensystem; und
Fig. 4 eine Ausführungsform, die speziell in einer Küchen­ umgebung vorteilhaft ist.
Fig. 1 zeigt schematisch in Form eines Blockschaltbildes eine Ausführungsform der Steuereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung, die allgemein mit 1 bezeichnet ist. Die gezeigte Steuereinrichtung umfaßt ein Eingabemikrophon 3 zur Eingabe von Sprache, einen Spracherkenner 4, der über eine Schalter­ einrichtung 5 mit einer Datenbank 6 verbindbar ist, wobei in der Datenbank 6 Sprachmuster und/oder Stimmenmuster von be­ rechtigten Personen abgespeichert sind und abgespeichert wer­ den können. Wenn der Spracherkenner 4 mit der Datenbank 6 über die Schaltereinrichtung 5 verbunden ist, besteht auch die Möglichkeit, in der Datenbank weitere Sprachmuster (Schlüsselwörter) und/oder Stimmenmuster von weiteren be­ rechtigten Personen abzuspeichern.
Der Spracherkenner 4, die Datenbank 6 und ein Vergleicher 7, der an den Ausgang der Datenbank und den Ausgang des Sprach­ erkenners 4 geschaltet ist, bilden zusammen eine Identifizie­ rungseinrichtung, um eine berechtigte Person anhand eines über das Mikrophon 3 eingegebenen Kodewortes und/oder Stim­ menmusters zu identifizieren.
Der Ausgang des Vergleichers 7 ist mit einem Interpreter 11 verbunden, der je nach dem Vergleichsergebnis in dem Verglei­ cher 7 beispielsweise entweder gesperrt oder freigegeben wer­ den kann.
Der Vergleicher 7 bildet zusammen mit dem Interpreter 11 eine Sicherungseinrichtung, welche durch die genannte Identifizie­ rungseinrichtung ansteuerbar ist, um abhängig vom jeweiligen Identifizierungsergebnis die Sprachsteuerung zuzulassen oder zu sperren.
Der Ausgang des Spracherkenners 4 ist mit einem weiteren Ver­ gleicher 9 verbunden, der als zweite Eingangsgröße Daten von einer Sprachmusterbibliothek 8 empfängt, um festzustellen, ob ein eingespeistes Wort einen bestimmten Befehl darstellt, der als Sprachmuster (z. B. als Wort) in der Sprachmusterbiblio­ thek 8 abgespeichert ist.
Für den Fall, daß das eingegebene Sprachsignal einen sinnvol­ len Befehl ergibt, dessen sprachliches Grundmuster in der Sprachmusterbibliothek 8 abgelegt ist, gibt der Vergleicher 9 ein entsprechendes Signal an den Interpreter 11 aus, der den erkannten Befehl bzw. Sprachmuster interpretiert und kanali­ siert, um einem jeweiligen Hardwareabschnitt oder Softwareab­ schnitt eines betroffenen Automaten über ein Interface 12 ein entsprechendes Steuersignal zuzuleiten. Das Steuersignal wird dann an dem Ausgangsanschluß 13 ausgegeben und zu dem jeweils zugeordneten Hardwareabschnitt und/oder Softwareabschnitt ei­ nes jeweiligen Automaten zugewiesen.
Es ist offensichtlich, daß der Interpreter 11 in sehr ver­ schiedener Weise ausgeführt sein kann und beispielsweise Ein­ richtungen enthalten kann, um Datenblöcke zu erzeugen, die einen Adressen-Kopfabschnitt, einen Datenabschnitt und einen Steuerabschnitt in der üblichen bekannten Weise enthalten.
Die jeweiligen Datenblöcke können dann anhand eines Adressen- Kopfabschnittes bzw. Adressenfeldes zu dem richtigen Ab­ schnitt eines Automaten gesendet werden, um in diesem Ab­ schnitt beispielsweise bestimmte Parameter auf gewünschte Werte einzustellen.
Fig. 2 zeigt eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Steuer­ einrichtung, die dafür ausgebildet ist, um mehrere Terminals über ein Netzwerk anhand einer zentralen Spracheingabestelle 15 anzusteuern. Bei dem in Fig. 2 gezeigten Blockschaltbild kann die Spracheingabestation 15 gemäß dem Blockschaltbild nach Fig. 1 aufgebaut sein. Die Steuereinrichtung 1 nach Fig. 1 ist über ein nicht näher bezeichnetes Netzwerk mit mehreren gleichartigen oder auch verschiedenen Automaten 14a, 14b und 14c verbunden, wobei die Automaten Warenquellen enthalten können.
Mit Hilfe des erläuterten Steuerverfahrens kann jeder einzel­ ne Automat selektiv angesprochen werden und es können Waren aus den Automaten 14a bzw. 14b bzw. 14c selektiv ausgegeben werden.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform ist die Steuer­ einrichtung mit einem Kassensystem 18 verbunden und die Steu­ ereinrichtung enthält Datensammeleinrichtungen 17a, 17b (17a bezeichnet eine Steuereinrichtung mit einer Spracherkennung, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, 17b besteht aus einer Automatensteuerung) die dafür ausgebildet oder dafür programmiert sein können, um Detailangaben, wie beispielsweise eine Anfrage, eine ID, Produktart, Menge usw., zu sammeln und zu übertragen. Das Kassensystem 18 kann über eine weitere Leitung mit einem der Datensammeleinrichtung 17b der Steuereinrichtung verbunden sein, wobei in dieser Einrichtung 17b beispielsweise Preislisten für die verschiedensten Waren gespeichert sein können, wobei die betreffenden Speicher zweckmäßigerweise programmierbar ausgeführt sind.
Bei der in Fig. 4 gezeigten Anordnung ist die erfindungsge­ mäße Steuereinrichtung dafür eingesetzt, um einen oder mehre­ re Automaten zu steuern, die in einer Küchenumgebung instal­ liert sind. Über die Steuereinrichtung, wie sie in Fig. 1 im Prinzip dargestellt ist, können Küchengeräte, wie beispiels­ weise ein Küchenherd 20, ein Heißluftdämpfer 21, eine Lüftung 22 oder auch eine Rezeptverwaltung 23, selektiv angesteuert werden.
Die erfindungsgemäße Steuereinrichtung ermöglicht es, sehr verschiedenartige Einrichtungen und Geräte ohne die Verwen­ dung von irgendwelchen Tasten oder Chipkarten und ähnlichem lediglich durch eine Spracheingabe zu steuern, wobei dann eine hohe Sicherheit für die einzelnen Steuerschritte erreicht wird, wenn die Identifizierung einer eingegebenen Sprache an­ hand von zwei Kriterien erfolgt, nämlich das Auftreten eines ganz spezifischen Schlüsselwortes zusammen mit dem Auftreten eines spezifischen Stimmenmusters, welches nur einer bestimm­ ten Person zugeordnet ist.
Für den Fachmann sind eine Reihe von Änderungen und Abwand­ lungen der dargestellten und beschriebenen Ausführungsbei­ spiele möglich, ohne dabei den Rahmen der vorliegenden Erfin­ dung zu verlassen.
So besteht beispielsweise die Möglichkeit, ein Netzwerk nicht nur mit einer einzelnen Steuereinrichtung im Sinne der Schal­ tungsanordnung nach Fig. 1 auszustatten, sondern eine derar­ tige Steuereinrichtung an mehreren Knotenstellen (in mehreren verschiedenen Räumen) mit einem Netz zu koppeln, so daß die Steuerung von mehreren Räumen aus vorgenommen werden kann.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Identifizie­ rungseinrichtung in der Steuereinrichtung nach Fig. 1 derart auszubilden, daß die Spracheingaben verschiedener berech­ tigter Personen nach Prioritäten klassifiziert werden. Diese Klassifizierung kann zweckmäßigerweise anhand einer Stimmen­ analyse und/oder anhand von verschiedenen Schlüsselwörtern erfolgen, die an verschiedene berechtigte Personen ausgegeben werden und die zweckmäßigerweise auch gelöscht und/oder um­ programmiert werden können.
Für den Fachmann ist es auch offensichtlich, daß Abschnitte des Blockschaltbildes nach Fig. 1 wie z. B. die Identifizie­ rungseinrichtung, die Spracherkennung und/oder die Siche­ rungseinrichtung durch ein Software-Programm realisiert wer­ den können, welches auf einem Personal-Computer lauffähig ist.

Claims (16)

1. Steuereinrichtung zur Steuerung von Automaten, insbesondere Ausgabeautomaten zur Ausgabe von Speisen und Getränken und Automaten zur Einstellung von Parametern bei der Zubereitung von Speisen und Getränken, mit einer Einrichtung zur Identifizierung einer Person, die berechtigt ist, die Einrichtung zu bedienen und/oder zu programmieren, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die Identifizierungseinrichtung aus einer Spracheingabe- und Spracherkennungseinrichtung (3, 4, 5, 6) besteht, die anhand von im voraus abgespeicherten Sprachmustern und/oder Stimmenmustern eine jeweils berechtigte Person identifiziert,
  • b) eine Sicherungseinrichtung (6, 7, 11) vorgesehen ist, welche durch die Identifizierungseinrichtung ansteuerbar ist, um abhängig vom jeweiligen Identifizierungsergebnis die Sprachsteuerung zuzulassen oder zu sperren, und
  • c) eine Sprachmuster-Analyseeinrichtung (8, 9, 10,11, 12) vorgesehen ist, welche anhand einer Sprachmusterbibliothek (8) spezifische Sprachmustereingaben erkennt und die dafür ausgebildet ist, die erkannten Sprachmustereingaben den jeweiligen zu steuernden Parametern zuzuordnen, zu kanalisieren und in Steuersignale umzusetzen, derart, daß der jeweilige Hardware- /Softwareabschnitt des betreffenden Automaten das aus der Spracheingabe gewonnene Steuersignal zugeteilt erhält.
2. Steuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung dafür ausgebildet ist, die eingegebenen Sprachsignale hinsichtlich eines Schlüsselwortes zu analysieren.
3. Steuereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung dafür ausgebildet ist, die einzelnen Sprachsignale sowohl hinsichtlich eines Schlüsselwortes als auch hinsichtlich eines Summenmusters zu analysieren.
4. Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Identifizierungsdatenbank (6) vorgesehen ist, welche mehrere Stimmenmuster und/oder Schlüsselwörter speichert, um mehrere berechtigte Personen zu identifizieren.
5. Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungseinrichtung (6, 7, 11) aktivierbar und deaktivierbar (bei 5) ist.
6. Steuereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anzeigeeinrichtung, die sowohl eine richtig erkannte Spracheingabe als auch eine fehlerhafte, nicht erkannte Spracheingabe signalisiert.
7. Steuereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mehrere gleichartige oder verschiedene, über ein Netzwerk miteinander verbundene Automaten (14a, 14b, 14c; 20, 21), die durch jeweils eine eigene Identifizierungsnummer (ID) identifizierbar und ansteuerbar sind.
8. Steuereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Automaten (14a, 14b, 14c; 20, 21) ein eigenes Schlüsselwort zugeordnet ist, um einen jeweiligen Automaten über ein spezifisches Schlüsselwort zu identifizieren und für eine Steuerung zu selektieren.
9. Steuereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Datensammelsystem (17a, 17b), welches die eingegebenen und ausgewerteten Sprachdaten sammelt und welches mit einem Kassensystem (18) verbunden ist, um die erkannten und ausgewerteten Sprachdaten für die Erstellung eines Rechnungsbeleges, insbesondere mit Detailangaben, zu verwenden.
10. Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierungseinrichtung dafür ausgebildet ist, Spracheingaben verschiedener berechtigter Personen nach Prioritäten zu klassifizieren.
11. Steuereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Klassifizierung anhand einer Stimmenanalyse und/oder anhand von verschiedenen Schlüsselwörtern erfolgt.
12. Steuereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Identifizierungseinrichtung und die Spracherkennungseinrichtung als Softwareprogramm ausgeführt sind, welches auf einem Personal-Computer lauffähig ist.
13. Steuereinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Schalter (5) mit wenigstens zwei Schaltpositionen, wobei in einer ersten Schaltposition des Schalters eine Sprachmusteraufnahme ermöglicht wird und in einer zweiten Schaltstellung des Schalters eine Sprachmustererkennung durchführbar ist.
14. Steuereinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter durch eine Software gebildet ist und von der Sprachmustererkennungseinrichtung ansteuerbar ist, derart, daß der Schalter nach einem erfolgreichen Erkennen eines Benutzers bzw. einer berechtigten Person automatisch auf "AUFNAHME" geschaltet wird.
15. Steuereinrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Freischalteinrichtung, insbesondere in form eines Schlüsselschalters oder Infrarotschalters, welche den Schalter auf "AUFNAHME" schalten kann.
16. Steuereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Funktmikrofon oder ein Funk-Bestellsystem, welches mit der Steuereinrichtung per Funk verbunden ist.
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