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DE19947713A1 - Lüftungsanlage und Verfahren zu ihrem Betrieb - Google Patents

Lüftungsanlage und Verfahren zu ihrem Betrieb

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Publication number
DE19947713A1
DE19947713A1 DE19947713A DE19947713A DE19947713A1 DE 19947713 A1 DE19947713 A1 DE 19947713A1 DE 19947713 A DE19947713 A DE 19947713A DE 19947713 A DE19947713 A DE 19947713A DE 19947713 A1 DE19947713 A1 DE 19947713A1
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DE
Germany
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fire
valves
event
smoke
ventilation system
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19947713A
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English (en)
Inventor
Guenter Horch
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CONIT LUFTTECHNIK GmbH
Original Assignee
CONIT LUFTTECHNIK GmbH
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Publication date
Application filed by CONIT LUFTTECHNIK GmbH filed Critical CONIT LUFTTECHNIK GmbH
Priority to DE19947713A priority Critical patent/DE19947713A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Es werden eine Lüftungsanlage in einem Gebäude und ein Verfahren zum Betreiben derselben beschrieben. Das Gebäude weist eine Hauptleitung (1), von dieser abzweigende, in zu lüftende Bereiche (4.1 bis 4.n) führende Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) und in der Hauptleitung (1) und/oder den Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) montierte, der Be- und/oder Entlüftung dienende, in unterschiedliche Zustände steuerbare Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5) auf. Erfindungsgemäß werden die Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5) gleichzeitig als Brandschutzmittel verwendet, was die zusätzliche Anwendung von Brandschutzklappen o. dgl. unnötig macht, und zu diesem Zweck in einem Brandfall automatisch in Zustände gesteuert, die einen Übergang von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelnen Bereichen (4.1 bis 4.n) verhindern (Fig. 1).

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Lüftungsanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Lüftungsanlagen dieser Art werden insbesondere in mehrgeschossigen Gebäuden ver­ wendet und sind wahlweise als Abluft- oder Zuluftanlagen ausgebildet.
Bei reinen Abluftanlagen besitzen die Gebäude meistens einen gemeinsam benutzten Abluftschacht, der über Anschlußleitungen mit den einzelnen Stockwerken, Wohnungen, Räumen od. dgl. verbunden ist. Dabei ist entweder der Abluftschacht mit einem ebenfalls gemeinsam benutzten Abluft-Ventilator versehen, oder es sind den Stockwerken, Wohnun­ gen, Räumen od. dgl. einzeln zugeordnete, in die Anschlußleitungen eingebaute Abluft- Einzelventilatoren vorhanden. Reine Zuluftanlagen sind entsprechend, aber mit dem Unterschied ausgebildet, daß die genannten Ventilatoren als Zuluft-Ventilatoren wirken. Schließlich sind kombinierte Zu- und Abluftanlagen bekannt (IKZ-Haustechnik, Heft 22, 1990, S. 47 bis 53).
Bei Lüftungsanlagen mit einem gemeinsam benutzten Ab- oder Zuluft-Ventilator ist es bekannt, die Drehzahl des Ventilators in Abhängigkeit vom Bedarf oder aus anderen Gründen, z. B. zur Durchführung einer zyklischen Be- oder Entlüftung, von einer zentralen Steuereinheit aus zu steuern (z. B. GB 2 090 966 A, EP 0 414 638 A1). Die Drehzahl des Ventilators wird dabei in der Regel in Abhängigkeit von der Zahl der zugeschalteten Stockwerke, Wohnungen bzw. Räume gewählt, die über elektrisch steuer­ bare Ventile mit dem gemeinsamen Schacht verbunden sind. Sind dagegen Einzelventilato­ ren vorgesehen, können diese meistens wahlweise von einer zentralen Steuereinheit aus oder individuell vom betreffenden Stockwerk od. dgl. aus ein- und ausgeschaltet werden (DE 296 151 A5, DE 94 91 350 U1).
Zur Verminderung des erheblichen Verdrahtungsaufwandes, der zur Realisierung der­ artiger Lüftungsanlagen erforderlich ist, sind schließlich Lüftungsanlagen bekannt (DE 198 16 709 A1, DE 198 52 821 A1), bei denen jedem vorhandenen Ventil eine eigene Steuereinheit zugeordnet ist und alle Steuereinheiten über ein gemeinsames Bussystem miteinander in Verbindung stehen. Dadurch ist es möglich, alle Ventile auf einfache Weise in Abhängigkeit von einem eigenen, auf den Einzelfall abgestimmten Programm zu steuern.
Lüftungsanlagen der beschriebenen Art müssen zahlreichen brandschutztechnischen Vorschriften genügen. Dazu gehört vor allem, daß im Brandfall weder Rauch noch Feuer von dort, wo ein Brand ausgebrochen ist, über das System aus Haupt- und Anschlußleitun­ gen in die mit diesen verbundenen Stockwerke od. dgl. gelangt. Zur Sicherstellung dieser Forderung sind insbesondere zahlreiche Absperrvorrichtungen bekannt, die in bestehende Lüftungsleitungen zwischen vorgewählten Brandabschnitten zusätzlich eingebaut werden. Nur beispielweise sei in diesem Zusammenhang auf die sogenannten Deckenschotte, d. h. im Bereich der Geschoßdecken in die Hauptleitung eingebauten Brandschutzklappen, sowie auf die ebenfalls bereits bekannten, üblicherweise in die Anschlußleitungen eingebauten Brandschutzklappen hingewiesen. Alle diese Brandschutzklappen beruhen auf dem Prinzip, daß sie ein durch Wärmeeinwirkung verformbares oder schmelzbares Element aufweisen, das eine in eine Leitung eingebaute Klappe normalerweise in einer Offenstellung hält, im Brandfall aufgrund der entstehenden Wärme dagegen die Klappe freigibt, sodaß sie aufgrund der Schwerkraft, einer mechanischen Kraft oder durch Motorsteuerung in die Schließstellung gelangt. Das die Klappe in der Offenstellung haltende Element kann z. B. aus einem Schmelzlot (DE 42 34 800 A1), einem Bimetallstreifen (DE 94 10 744 U1) oder einem Schmelzkleber (DE 295 20 276 U1) bestehen.
Schutzeinrichtungen mit derartigen Brandschutzklappen bringen eine Anzahl von Proble­ men mit sich. Als Deckenschott ausgebildete Klappen können beispielsweise nicht verhin­ dern, daß sich Rauch und Feuer in Bereiche ausbreiten, die unterhalb des Deckenschotts an die Hauptleitung angeschlossen sind. Der im Brandraum entstehende Überdruck drückt die Rauchgase vielmehr in die Hauptleitung, von wo aus sie in andere, tiefer gelegene Stockwerke und die in diesen befindlichen Wohnungen bzw. Räume gelangen können, da die in diesen vorgesehenen Brandschutzklappen (Deckenschotte) aufgrund der dort geringeren Wärmeentwicklung nicht schließen. In die Anschlußleitungen eingebaute Brandschutzklappen weisen diesen Nachteil zwar nicht auf, sind aber wie die Decken­ schotte Bauteile, die zusätzlich Raum beanspruchen und die Anschaffungs-, Installations- und Wartungskosten wesentlich beeinflussen. Ein weiteres Problem besteht schließlich darin, daß der nachträgliche Einbau derartiger Absperrvorrichtungen insbesondere bei der Sanierung von Altbauten nicht immer möglich ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese Probleme zu überwinden und das Verfahren und die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattungen so zu gestalten, daß die Lüftungsanlage mit einem einfach auslösbaren, sicheren und auch nachträglich anbringbaren Schutz gegen die unerwünschte Übertragung von Rauch und Feuer versehen werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 7.
Die Erfindung beruht auf zwei wesentlichen Überlegungen. Es wurde einerseits festge­ stellt, daß ein wirksamer Brandschutz durch geschickte Anwendung der ohnehin in einer Lüftungsanlage vorhandenen, bisher ausschließlich Lüftungszwecken dienenden Bau­ gruppen ohne die Anbringung zusätzlicher Einrichtungen erreicht werden kann. Anderer­ seits wurde erkannt, daß ein wirksamer Brandschutz nicht notwendigerweise Mittel voraussetzt, die das Ausbreiten von Rauch und Feuer vom Brandort aus verhindern, sondern auch dadurch sichergestellt werden kann, daß die nicht vom Brand betroffenen Bereiche des Gebäudes vor dem Eindringen von Rauch und Feuer geschützt werden, was eine völlig neuartige Strategie beinhaltet.
Die Erfindung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Abgesehen von der größeren Flexibilität bei der Installation eines wirksamen Brandschutzes sind keine mit hohen Kosten ver­ bundenen Zusatzteile erforderlich. Außerdem kann die erfindungsgemäße Brandschutzein­ richtung ohne zusätzliches Raumerfordernis und auch nachträglich, insbesondere bei der Altbausanierung installiert werden. Ein weiterer Vorteil besteht schließlich darin, daß der Schutz gegen Übertragung von Rauch und Feuer auch dann erhalten bleibt, wenn die Ventile bzw. Ventilatoren dort, wo ein Brand ausbricht, nicht mehr funktionsfähig sein sollten.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine mit einem zentralen Ventilator versehene Lüftungsanlage für ein Gebäude mit mehreren Stockwerken, und
Fig. 2 eine Lüftungsanlage für ein Gebäude mit mehreren Stockwerken und einer Vielzahl von Einzelventilatoren.
In Fig. 1 ist schematisch ein Gebäude mit einer Mehrzahl von Stockwerken und einer zentralen, als Entlüftungsanlage arbeitenden Lüftungsanlage angedeutet. Diese enthält eine die Stockwerke durchragende Hauptleitung 1, von der vorzugsweise horizontal verlegte Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n abzweigen, die mit Entlüftungsöffnungen 3.1 bis 3.n versehen sind. Dabei ist der Einfachheithalber angenommen, daß pro Stockwerk auf zwei Seiten der Hauptleitung 1 nur je ein zu entlüftender Bereich 4.1 bis 4.n liegt, in den eine zugehörige Entlüftungsöffnung 3.1 bis 3.n mündet und der durch eine zugeordnete der Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n mit der Hauptleitung 1 verbunden ist. Es versteht sich jedoch, daß tatsächlich jeder Bereich mehrere zu entlüftende Räume 4.1 bis 4.n z. B. einer Wohnung, insbesondere z. B. Küchen, Bäder od. dgl. aufweisen kann, die über entsprechende viele Entlüftungsöffnungen mit derselben Anschlußleitung 2.1 bis 2.n bzw. über je eine separate Anschlußleitung mit der Hauptleitung 1 verbunden sind.
Auf oder unter dem Dach des Gebäudes ist ein Abluft-Ventilator 5 in der Hauptleitung 1 montiert, der die in den einzelnen Bereichen 4.1 bis 4.n in Richtung der Pfeile angesaugte Abluft ins Freie ausbläst.
In jeder Anschlußleitung 2.1 bis 2.n ist ein steuerbares Ventil 6.1 bis 6.n montiert. Die Steuerung dieses Ventils 6.1 bis 6.n erfolgt mit besonderen Vorteil mit Hilfe je eines Antriebs 7.1 bis 7.n, der vorzugsweise als Elektromotor, insbesondere als selbsthemmen­ der, an sich bekannter, rechts- und linksdrehender Synchron- oder Schrittmotor ausgebil­ det ist (DE 198 52 821 A1). Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist dabei zu beachten, daß die Ventile 6.1 bis 6.n in wenigstens je einen völlig geschlossenen und einen ganz oder teilweise offenen Zustand gesteuert werden können, in welchem der Bereich 4.1 bis 4.n gegenüber der zugehörigen Anschlußleitung bis 2.1 bis 2.n entweder rauchdicht abgeschlossen oder zum Zwecke der Entlüftung geöffnet ist.
Die Steuerung der Ventile 6.1 bis 6.n bzw. der Antriebe 7.1 bis 7.n erfolgt im Aus­ führungsbeispiel mit Hilfe je einer elektronischen, frei programmierbaren Steuereinheit 8.1 bis 8.n, die z. B. aus einem Mikrocontroller besteht, der einen Mikroprozessor mit einem Programmspeicher enthält. Jede Steuereinheit 8.1 bis 8.n ist z. B. mit je einem Licht- oder Bewegungsmelder 9.1 bis 9.n und je einem manuell betätigbaren Schalter 10.1 bis 10.n verbunden. Außerdem sind alle Steuereinheiten 8.1 bis 8.n über ein gemeinsames Bussystem 11 miteinander verbunden. Dadurch ist es möglich, einerseits jedes Ventil 6.1 bis 6.n nach einem im betreffenden Programmspeicher abgelegten Programm zu steuern, andererseits diese Programme so zu gestalten, daß die Steuerung der Ventile 6.1 bis 6.n unter Berücksichtigung von allen Daten und Informationen erfolgt, die der Steuereinheit 8.1 bis 8.n entweder direkt von den Licht- oder Bewegungsmeldern 9.1 bis 9.n und Schaltern 10.1 bis 10.n oder über das Bussystem 11 von anderen Systemkomponenten aus gemeldet werden.
Dem Ventilator 5 ist vorzugsweise ein Drehzahlsteller 12 zugeordnet, der von einer analog zu den Steuereinheiten 8.1 bis 8.n ausgebildeten, vorzugsweise ebenfalls an das Bussystem 11 angeschlossenen Steuereinheit 14 gesteuert wird und dazu dient, den Ventilator 5 mit einer im Einzelfall gewünschten Drehzahl in Umdrehungen zu versetzen.
Schließlich kann, vorzugsweise in einem Keller des Gebäudes, eine an das Bussystem 11 angeschlossene Steuervorrichtung vorgesehen sein. Diese enthält weitere Systemkom­ ponenten wie z. B. ein Zeitschaltwerk 15, von dem Informationen betreffend zyklische Zwangsentlüftungen geliefert werden, eine Rechnerschnittstelle 16, die zur Programmie­ rung der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14 verwendet werden kann, und eine Fernmelde­ schnittstelle 17, über die mittels Sensoren gemeldete Zustände an einen entfernten Ort übermittelt werden können. Zu diesem Zweck können z. B. ein Rauchsensor 18 und ein Temperatursensor 19 vorgesehen sein, die z. B. einen Brand melden können.
Lüftungsanlagen dieser Art und ihre Funktionen sind dem Fachmann allgemein bekannt (DE 198 16 709 A1, DE 198 52 821 A1) und brauchen nicht näher erläutert werden.
Erfindungsgemäß werden die verschiedenen Bauelemente der beschriebenen Lüftungs­ anlage gleichzeitig dazu verwendet, um in einem Brandfall den Übergang von Rauch und/oder Feuer über die Hauptleitung 1 von außen in einen der Bereiche 4.1 bis 4.n bzw. von einem der Bereiche 4.1 bis 4.n über die Hauptleitung 1 und die Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n in einen anderen Bereich 4.1 bis 4.n zu vermeiden. Hierzu wird erfindungsgemäß wie folgt vorgegangen.
Zunächst werden die Sensoren 18, 19 so im Gebäude und bevorzugt in der Hauptleitung 1 selbst angeordnet, daß sie einen in irgendeinem der beteiligten Bereiche 4.1 bis 4.n entstehenden Brand möglichst schnell erfassen und melden. Zu diesem Zweck sind die Sensoren 18, 19 im Ausführungsbeispiel vorzugsweise derjenigen Stelle in der Hauptleitung 1 angeordnet, an der die Anschlußleitungen 2.3 und 2.n des obersten Stockwerks in die Hauptleitung 1 münden. Außerdem wird erfindungsgemäß dafür gesorgt, daß die Ventile 6.1 bis 6.n und/oder der Ventilator 5 als Brandschutzmittel verwendet werden, indem sie beim Auftreten eines durch die Sensoren 18 und/oder 19 signalisierten Brandes automa­ tisch in Zustände versetzt werden, die einen unerwünschten Übergang von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelnen Abluftöffnungen 3.1 bis 3.n verhindern. Hierzu werden die Sensoren 18, 19 so eingerichtet, daß sie bei der Erkennung von Rauch in der Abluft bzw. bei Erkennung einer kritisch erhöhten Ablufttemperatur ein Alarmsignal auf das Bussy­ stem 11 geben, das dann von allen Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14 wahrgenommen und logisch ausgewertet wird. Außerdem werden die in den Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14 gespeicherten Programme so eingerichtet, daß die zugehörigen Ventile 6.1 bis 6.n bzw. der Ventilator 5 beim Erscheinen eines Alarmsignals in vorherbestimmter Weise reagie­ ren.
Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung der Lüftungsanlage nach Fig. 1 ist das Programm der Steuereinheit 14 so gewählt, daß diese den Ventilator 5 beim Er­ scheinen des Alarmsignals über den Drehzahlsteller 12 auf eine Drehzahl einstellt, die aus­ reichend groß ist. Unter "ausreichend groß" wird dabei verstanden, daß der Ventilator 5 beim Arbeiten mit dieser Drehzahl eine so große Saugwirkung bzw. einen so starken Unterdruck in der Hauptleitung 1 erzeugt, daß sich Rauch und/oder Feuer aus einem von einem Brand betroffenen Bereich 4.1 bis 4.n zwar in die Hauptleitung 1, nicht aber von dort gegen das gebildete Druckgefälle durch irgendwelche Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n in andere, nicht von einem Brand betroffene Bereiche 4.1 bis 4.n ausbreiten kann. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, daß der Ventilator 5 auf eine Drehzahl geschaltet wird, die der größten, beim normalen Betrieb der Lüftungsanlage benötigten Drehzahl entspricht, doch könnte der Ventilator 5 alternativ auch so ausgelegt werden, daß er im Brandfall auf eine noch größere Drehzahl einstellbar ist. Die zur Vermeidung einer Übertragung von Rauch und/oder Feuer notwendige Mindestdrehzahl muß im Einzelfall anhand der Ventilatorkennlinie und des betreffenden Gebäudes ermittelt werden.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Fig. 1 sind die Programme der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n so gewählt, daß diese das zugehörige Ventil 6.1 bis 6.n beim Erscheinen des Alarmsignals sofort in den geschlossenen Zustand steuern. Da das von den Sensoren 18, 19 ausgesandte Alarmsignal nicht erkennen läßt, in welchem Bereich 4.1 bis 4.n ein Brand ausgebrochen ist, erhalten im Brandfall sicher­ heitshalber alle in der Lüftungsanlage vorhandenen Ventile 6.1 bis 6.n einen Schließbe­ fehl. Dabei wird von der Überlegung ausgegangen, daß die Ventile 6.1 bis 6.n in denjeni­ gen Bereichen 4.1 bis 4.n, die nicht vom Brand betroffen sind, voll funktionsfähig sind und bleiben und daher schließen, wodurch das Eindringen von Rauch/Feuer in diese Bereiche 4.1 bis 4.n verhindert wird. Bricht dagegen in einem Bereich, z. B. 4.1, ein so starker Brand aus, daß dessen Steuereinheit 8.1 bzw. dessen Ventil 6.1 bereits vor der Schließung zerstört wird, dann kann zwar Rauch/Feuer in die Hauptleitung 1, aber wegen der geschlossenen Ventile 6.2 bis 6.n nicht in die anderen Bereiche 4.2 bis 4.n gelangen.
Im übrigen ist klar, daß die beiden beschriebenen Ausführungsformen auch in der Weise kombiniert werden können, daß sowohl der Ventilator 5 auf eine ausreichend hohe Drehzahl gestellt wird als auch die Ventile 6.1 bis 6.n geschlossen werden.
Eine dritte Ausführungsform sieht vor, den Ventilator 5 so auszubilden, daß er auch mit entgegengesetzter Drehrichtung und dabei mit einer so hohen Drehzahl angetrieben werden kann, daß im Brandfall entstehender Rauch oder dgl. aufgrund eines in der Hauptleitung 1 entstehenden, ausreichend hohen Überdrucks daran gehindert wird, aus einen vom Brand betroffenen Bereich wie z. B. 4.1 aus in die Hauptleitung 1 und von dort in die anderen Bereiche wie z. B. 4.2 bis 4.n zu gelangen. Der Ventilator 5 wird für diesen Fall mit einem Reversiermotor angetrieben, und die Steuereinheit 14 wird so programmiert, daß der Ventilator 5 beim Erscheinen des Alarmsignals auf dem Bussystem 11 sofort reversiert und auf eine ausreichend hohe Drehzahl eingestellt wird. Der Abluft-Ventilator 5 wirkt daher im Brandfall als Zuluft-Ventilator. Auch hier kann die Umkehrung der Drehrichtung des Ventilators 5 mit der Schließung aller noch intakten Ventile 6.1 bis 6.n kombiniert werden.
Bei der vierten Variante der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung besteht die Lüftungsanlage aus einer Belüftungsanlage, indem bei sonst gleicher Bauart der Ventilator 5 normalerwei­ ser als Zuluft-Ventilator arbeitet. Diese Variante entspricht der für den Brandfall vor­ gesehenen Betriebsweise der dritten Ausführungsform, und der Ventilator 5 kann analog dazu im Brandfall entweder mit ausreichend hoher Drehzahl als Zuluft-Ventilator oder nach Umkehrung der Drehrichtung mit ausreichend hoher Drehzahl als Abluft-Ventilator betrieben werden. Außerdem und/oder zusätzlich ist es möglich, an alle Ventile 6.1 bis 6.n einen Schließbefehl zu geben.
Nach einer fünften Ausführungsform ist vorgesehen, nicht nur die allen Bereichen 4.1 bis 4.n gemeinsamen Sensoren 18 und/oder 19 zu verwenden, sondern zusätzlich oder alternativ jedem zu lüftenden Bereich 4.1 bis 4.n oder zumindest jedem Stockwerk einen eigenen Sensor zuzuordnen, wie in Fig. 1 durch einen mit dem Bussystem 11 verbundenen Sensor 18.3 in der Anschlußleitung 2.3 angedeutet ist. Jeder dieser Sensoren 18.3 gibt bei einem Brand im betreffenden Bereich 4.1 bis 4.n ein Alarmsignal ab. In diesem Fall könnte den einzelnen Sensoren 18.3 jeweils eine Adresse zugeordnet werden, die anzeigt, in welchem Bereich 4.1 bis 4.8 ein Brand ausgebrochen ist. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn es sich um ein Gebäude handelt, dessen Hauptleitung 1 zusätzlich mit Deckenschotten versehen ist. Würde ein derartiges, in Fig. 1 gestrichelt angedeutetes Deckenschott 20 z. B. im Brandfall an einer Stelle geschlossen, die zwischen den Stockwerken liegt, die die Bereiche 4.1, 4.2 bzw. 4.3, 4.n aufweisen, weil z. B. in der Wohnung 4.1 ein Brand ausgebrochen ist, dann würde das Deckenschott 20 zwar einer­ seits den Abzug von Rauch/Feuer durch die Hauptleitung 1 verhindern. Andererseits würde jedoch möglicherweise der Sensor 18, 19 nicht oder nicht rechtzeitig ansprechen und eine Betriebsweise nach der ersten oder vierten Ausführungsform (schnell drehender Ventilator 5) keinen Schutz vor dem Übergang Rauch/Feuer aus dem vom Brand betroffe­ nen Bereich 4.1 in den Bereich 4.2 desselben Stockwerks darstellen. Mit Hilfe der den Bereichen 4.1 bis 4.n einzeln zugeordneten Sensoren (z. B. 18.3) wäre es jedoch möglich, den vom Brand betroffenen Bereich 4.1 (bzw. das betreffende Stockwerk) zu erkennen und infolgedessen die Programme der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n so einzurichten, daß beim Auftreten eines Brandes in irgendeinem Bereich (hier 4.1) zumindest in allen anderen Bereichen (hier 4.2) desselben Stockwerks die Ventile (hier 6.2) geschlossen werden. Gleichzeitig könnten auch alle Ventile in noch tiefer gelegenen Stockwerken geschlossen werden. Alle anderen Bereiche der Lüftungsanlage könnten dann in üblicher­ weise weiter betrieben werden, zumindest solange das geschlossene Deckenschott 20 ausreichend dicht ist und die Sensoren 18, 19 nicht ansprechen.
Um zu vermeiden, daß die Betriebsweise des Ventilators 5, wenn er als Abluft-Ventilator arbeitet, durch das Schließen einzelner oder aller Ventile 6.1 bis 6.n beeinträchtigt wird und/oder der Ventilator 5 aufgrund zu großer Wärmeentwicklung überhitzt, ist erfindungs­ gemäß weiter vorgesehen, dem Ventilator 5 eine Bypassklappe 21 zuzuordnen. Diese kann z. B. an einem unterhalb des Ventilators 5 angebrachten Sammelkasten 22, aber auch an irgendeiner anderen zweckmäßigen Stelle angebracht werden. Der Bypassklappe 21 ist ein in Fig. 1 nur schematisch angedeuteter Öffnungs- und Schließmechanismus 23 zugeordnet, der einen mit dem Bussystem 11 verbundenen Eingang aufweist. Die Anordnung ist derart, daß die normalerweise geschlossene Bypassklappe 21 im Brandfall geöffnet wird, um den Ventilator 5 sicherheitshalber mit ausreichenden Mengen an kühler Frischluft zu versorgen. Alternativ kann der Öffnungs- und Schließmechanismus 23 mit einer eigenen, programmierbaren Logik versehen werden, die ebenfalls mit den auf den Bussystem 11 erscheinenden Daten und Informationen versorgt wird und so programmiert ist, daß die Bypassklappe 21 immer nur dann geöffnet wird, wenn der Ventilator 5 einen kritischen Zustand, insbesondere eine zu hohe Temperatur annimmt, eine vorgewählte Mindestzahl an Ventilen 6.1 bis 6.n in den geschlossenen Zustand überführt worden ist und/oder der Druck in der Hauptleitung 1 einen vorgewählten kritischen Wert erreicht, wozu diese zusätzlich mit einem nicht dargestellten Drucksensor versehen werden kann.
Fig. 2 zeigt eine der Lüftungsanlage nach Fig. 1 weitgehend entsprechende Lüftungs­ anlage, weshalb in Fig. 2 gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen wie Fig. 1 versehen sind. Abweichend von Fig. 1 weist die Lüftungsanlage nach Fig. 2 jedoch keinen gemeinsamen Ventilator 5, sondern stattdessen in jeder Anschlußleitung 2.1 bis 2.n einen einzelnen Zuluft- oder Abluft-Ventilator 24.1 bis 24.n auf, wobei die in Fig. 2 nicht dargestellten Ventile 6.1 bis 6.3 zusätzlich ebenfalls vorhanden sein könnten.
Die Steuereinheiten 8.1 bis 8.n sind im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 so eingerichtet, daß die Ventilatoren 24.1 bis 24.n einerseits mittels der Bewegungsmelder 9.1 bis 9.n und Schalter 10.1 bis 10.n in üblicher, Lüftungszwecken dienender Weise ein- und ausgeschal­ tet, andererseits über das Bussystem 11 bei Bedarf aber auch zentral geschaltet werden können, um beispielsweise zyklische Lüftungen durchzuführen. Außerdem sind die Steuereinheiten 8.1 bis 8.n erfindungsgemäß so programmiert, daß die Ventilatoren 24.1 bis 24.n im Brandfall in einer Weise betätigt werden, die den Übergang von Rauch/Feuer zwischen den einzelen Bereichen 4.1 bis 4.n weitgehend ausschließt.
Bei einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Fig. 2 ist angenommen, daß die Einzelventilatoren 24.1 bis 24.n als Abluftventilatoren arbeiten, d. h. die ihnen zugeordneten Bereiche 4.1 bis 4.n entlüften und Abluft in die gemeinsame Hauptleitung 1 abgeben. Die Programme der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n sind dann so gewählt, daß in einem durch die Sensoren 18, 19 signalisierten Brandfall alle Ventilatoren 24.1 bis 24.n eingeschaltet werden. Dadurch wird Abluft mit ausreichend hohem Druck in die Hauptleitung 1 gefördert und gleichzeitig verhindert, daß Rauch/Feuer von einem von einem Brand betroffenen Bereich (z. B. 4.1) in andere Bereiche (z. B. 4.2 bis 4.n) übertragen wird. Bei Bedarf können, wie am Beispiel der Fig. 1 in Verbindung mit dem Ventilator 5 erläutert wurde, Ventilatoren 24.1 bis 24.n verwendet werden, die sich im Brandfall auf eine höhere Drehzahl einstellen lassen, als für den Normalbetrieb benötigt wird. Dadurch kann eine Übertragung von Rauch/Feuer auch dann sicher vermieden werden, wenn in mehr als einem Bereich 4.1 bis 4.n gleichzeitig ein Brand ausbrechen sollte. Abgesehen davon bewirkt die beschriebene Steuerung selbst dann einen sicheren Brandschutz, wenn die Ventilatoren 24.1 bis 24.n in dem betroffenen Bereich 4.1 bis 4.n durch den Brand zerstört werden sollten und dann nicht mehr arbeiten, da in diesem Fall Abluft zwar von den übrigen Ventilatoren 24.1 bis 24.n in den Brandraum befördert werden könnte, aber nicht umgekehrt vom Brandraum in die anderen Bereiche 4.1 bis 4.n strömen kann.
Bei einer zweiten Ausführungsform der Fig. 2 ist vorgesehen, daß alle Einzel-Ventilatoren 24.1 bis 24.n als Zuluft-Ventilatoren arbeiten, d. h. Frischluft aus der gemeinsamen Hauptleitung 1 abziehen und in die Bereiche 4.1 bis 4.n befördern. Die Programme der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n sind dann so gewählt, daß in einem Brandfall alle Ventilatoren 24.1 bis 24.n ausgeschaltet werden. Dies ist erforderlich, weil der Ventilator (z. B. 24.1) in dem vom Brand betroffenen Bereich (z. B. 4.1) defekt sein oder werden und dann Rauch/Feuer in die Hauptleitung 1 gelangen könnte. Von dort würde eine Übertragung durch andere eingeschaltete Ventilatoren (24.2) in einen anderen Bereich (z. B. 4.2) möglich sein, da diese anderen Ventilatoren z. B. auch den in die Hauptleitung 1 gelan­ genden Rauch fördern würden.
Weitere Ausführungsformen im Rahmen der Fig. 2 können vorsehen, die Anschlußleitun­ gen 2.1 bis 2.n wie im Fall der Fig. 1 zusätzlich mit den Ventilen 6.1 bis 6.n zu versehen und diese im Brandfall bei Bedarf in den geschlossenen Zustand zu steuern, indem auf dieselbe Weise vorgegangen wird, wie anhand der Fig. 1 beschrieben wurde. Schließlich wäre es möglich, die Lüftungsanlage nach Fig. 2 mit den Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n einzeln zugeordneten Sensoren (z. B. 18.3 in Fig. 1) zu versehen. Dadurch könnten bei Bedarf alle Ventilatoren 24.1 bis 24.n auch einzeln gezielt ein- bzw. ausgeschaltet werden, wenn dies im konkreten Brandfall zweckmäßig ist.
Sind ausgewählte oder alle Bereiche 4.1 bis 4.n mit Zuluft-Ventilatoren versehen, die Frischluft von draußen statt aus der Hauptleitung 1 abziehen, sind in der Regel zusätzliche Abluft-Ventilatoren vorgesehen, die in die gemeinsame Hauptleitung fördern (z. B. bei Frischluftheizungen). In diesem Fall kann der Brandschutz analog zur ersten anhand der Fig. 2 beschriebenen Ausführungsform sichergestellt werden. Trifft dies nicht zu, sind Abluft-Ventilatoren im Sinne der Fig. 2 und/oder Ventile im Sinne der Fig. 1 zusätzlich einzubauen.
Die Erfindung stellt somit eine automatisch arbeitende Schutzeinrichtung zur Verfügung, die im Brandfall zur Vermeidung des Übergangs von Rauch oder/oder Feuer zu den einzelnen Bereichen 4.1 bis 4.n (z. B. Stockwerken, Wohnungen oder Räumen) durch vorhandene Lüftungsleitungen 1, 2.1 bis 2.n hindurch eingerichtet ist. Diese Schutzein­ richtung umfaßt wenigstens einen der Sensoren 18 bzw. 19, die Ventile 6.1 bis 6.n und/oder die Ventilatoren 5 bzw. 24.1 bis 24.n und eine mit diesen verbundene, im wesentlichen aus den Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14 sowie dem Bussystem 11 gebildete Schaltungsanordnung, die beim Auftreten eines von den Sensoren 18, 19 abgegebenen Alarmsignals automatisch die Ventile 6.1 bis 6.n und/oder Ventilatoren 5 bzw. 24.1 bis 24.n in Zustände versetzt, die den Übergang von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelnen Bereichen 4.1 bis 4.n zuverlässig vermeiden. Dabei ist klar, daß die Ventile und/oder Ventilatoren sowie die Hauptleitung 1 und die Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n so ausgebildet bzw. aus solchen Materialien (z. B. Stahl bzw. Stahlblech) herge­ stellt werden können, daß sie bestimmten Feuerwiderstandsklassen genügen und trotz eines Brandfalls ausreichend lange funktionsfähig bleiben. In entsprechender Weise kann ein brandschutzgerechtes Bussystem 11 vorgesehen werden. Außerdem ist es möglich, wie in Fig. 1 und 2 angedeutet ist, eine Notstromversorgung vorzusehen, die z. B. aus einem Akkumulator 25 und von diesem ausgehenden Speiseleitungen 26 besteht, die zu den Strom benötigenden Bauelementen (Ventilen, Ventilatoren usw.) führen, so daß der Brandschutz auch bei Stromausfall bestehen bleibt.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich in vielfacher Weise abwandeln lassen. Dies gilt z. B. für die beschriebenen Antriebe für die Ventile, da auch andere Antriebe, insbesondere auch nicht oder nicht ausschließlich elektrische Antriebe vorgesehen werden könnten. Möglich ist ferner, die mit Mikro­ prozessoren arbeitenden Steuereinheiten durch andere Steuereinheiten zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wäre es möglich, wenn auch bei vielen zu lüftenden Bereichen pro Gebäude umständlich, das Bussystem 11 durch übliche Verkabelungen zu ersetzen und/oder alle Steuereinheiten 8.1 bis 8.n zu einer gemeinsamen, z. B. im Keller des Gebäudes untergebrachten Steuervorrichtung zusammenzufassen. Auch die beschriebenen Sensoren können durch andere, zur Erzielung des beschriebenen Zwecks geeignete Sensoren ersetzt werden. Schließlich versteht sich, daß nicht nur die verschiedenen Bauelemente, sondern auch die aus Fig. 1 und 2 ersichtlichen Sicherungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Rauch und/oder Feuer in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.

Claims (18)

1. Verfahren zum Betreiben einer Lüftungsanlage in einem Gebäude, das eine Hauptlei­ tung (1), von dieser abzweigende, in zu lüftende Bereiche (4.1 bis 4.n) führende An­ schlußleitungen (2.1 bis 2.n) und in der Hauptleitung (1) und/oder den Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) montierte, der Be- und/oder Entlüftung dienende, in unterschiedliche Zustände steuerbare Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5; 24.1 bis 24.n) auf­ weist, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventile (6.1 bis 6 .n) und/oder Ventilatoren (5; 24.1 bis 24.n) gleichzeitig als Brandschutzmittel verwendet und hierzu in einem Brandfall automatisch in Zustände gesteuert werden, die einen Übergang von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelnen Bereichen (4.1 bis 4.n) durch die Leitungen (1; 2.1 bis 2.n) hindurch verhindern.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang von Rauch und/oder Feuer beim Vorhandensein einer Hauptleitung (1) mit einem für alle Anschluß­ leitungen (2.1 bis 2.n) gemeinsamen Ventilator (5) dadurch verhindert wird, daß der Ventilator (5) im Brandfall mit einer ausreichend hohen Drehzahl betrieben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung des Ventilators (5) im Brandfall automatisch umgekehrt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang von Rauch und/oder Feuer beim Vorhandensein von den Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) einzeln zugeordneten Abluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) dadurch vermieden wird, daß im Brandfall alle noch funktionsfähigen Abluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) einge­ schaltet werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang von Rauch und/oder Feuer beim Vorhandensein von den Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) einzeln zugeordneten Zuluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) dadurch vermieden wird, daß im Brandfall alle noch funktionsfähigen Zuluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) ausge­ schaltet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang von Rauch und/oder Feuer im Brandfall dadurch vermieden wird, daß zu­ mindest ausgewählte der noch funktionsfähigen Ventile (6.1 bis 6.n) in einen Schließzu­ stand gesteuert werden.
7. Lüftungsanlage für ein Gebäude mit mehreren zu lüftenden Bereichen (4.1 bis 4.n), wenigstens einer durch das Gebäude erstreckten Hauptleitung (1) und die Bereiche (4.1 bis 4 .n) mit der Hauptleitung (1) verbindenden Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n), enthaltend: in der Haupt- und/oder in den Anschlußleitungen (1; 2.1 bis 2.n) zu montierende, in wenig­ stens zwei unterschiedliche Zustände einstellbare Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilato­ ren (5; 24.1 bis 24.n) zur Be-/oder Entlüftung der Bereiche (4.1 bis 4.n), wenigstens einen im Gebäude zu installierenden, zur Meldung eines Brandes bestimmten und im Brandfall ein Alarmsignal abgebenden Sensor (18, 18.3, 19) und eine Schutzeinrichtung, die im Brandfall zur Vermeidung des Übergangs von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelen Bereichen (4.1 bis 4.n) dient, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung eine mit dem Sensor (18, 18.3, 19) und den Ventilen (6.1 bis 6 .n) und/oder den Ventilato­ ren (5; 24.1 bis 24.n) verbundene Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) aufweist, die beim Auftreten des Alarmsignals die Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5; 24.1 bis 24 .n) in den Übergang von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelnen Bereichen (4.1 bis 4.n) vermeidende Zustände einstellt.
8. Lüftungsanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptleitung (1) einen allen Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) gemeinsamen Ventilator (5) aufweist und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) so eingerichtet ist, daß der Ventilator (5) beim Erscheinen des Alarmsignals mit einer ausreichend hohen Drehzahl betrieben wird.
9. Lüftungsanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungs­ anordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zur automatischen Umkehrung der Drehrichtung des Ventilators (5) im Brandfall eingerichtet ist.
10. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) mit ihnen einzeln zugeordneten Abluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) versehen sind und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zum im Brandfall automatisch erfolgenden Einschalten aller noch funktionsfähigen Abluft-Ventila­ toren (24.1 bis 24.n) eingerichtet ist.
11. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußleitungen (2.1 bis 2 .n) mit ihnen einzeln zugeordneten Zuluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) versehen sind und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zum im Brandfall automatisch erfolgenden Ausschalten aller noch funktionsfähigen Zuluft- Ventilatoren (24.1 bis 24.n) eingerichtet ist.
12. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) mit ihnen einzeln zugeordneten Ventilen (6.1 bis 6 .n) versehen sind und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zur im Brandfall automatisch erfolgenden Steuerung zumindest ausgewählter Ventile (6.1 bis 6 .n) in einen Schließzustand eingerichtet ist.
13. Lüftungsanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie wenigstens einen der Hauptleitung (1) zugeordneten Sensor (18, 19) aufweist und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zur gleichzeitigen Ansteuerung aller Ventile (6.1 bis 6.3) eingerichtet ist.
14. Lüftungsanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie den Anschlußlei­ tungen (2.1 bis 2 .n) einzeln zugeordnete Sensoren (18.3) aufweist und die Schaltungs­ anordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zur wahlweisen Ansteuerung der Ventile (6.1 bis 6 .n) eingerichtet ist.
15. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (18, 18.3) ein Rauchmelder ist.
16. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (19) ein Temperaturfühler ist.
17. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Notstromversorgung (25, 26) für mit elektrischem Strom zu versorgende Bauelemente aufweist.
18. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilator (5) der Hauptleitung (1) ein Abluft-Ventilator ist, dem eine im Brandfall betätigbare Bypassklappe (21) zugeordnet ist.
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