DE19947713A1 - Lüftungsanlage und Verfahren zu ihrem Betrieb - Google Patents
Lüftungsanlage und Verfahren zu ihrem BetriebInfo
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Abstract
Es werden eine Lüftungsanlage in einem Gebäude und ein Verfahren zum Betreiben derselben beschrieben. Das Gebäude weist eine Hauptleitung (1), von dieser abzweigende, in zu lüftende Bereiche (4.1 bis 4.n) führende Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) und in der Hauptleitung (1) und/oder den Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) montierte, der Be- und/oder Entlüftung dienende, in unterschiedliche Zustände steuerbare Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5) auf. Erfindungsgemäß werden die Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5) gleichzeitig als Brandschutzmittel verwendet, was die zusätzliche Anwendung von Brandschutzklappen o. dgl. unnötig macht, und zu diesem Zweck in einem Brandfall automatisch in Zustände gesteuert, die einen Übergang von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelnen Bereichen (4.1 bis 4.n) verhindern (Fig. 1).
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine
Lüftungsanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Lüftungsanlagen dieser Art werden insbesondere in mehrgeschossigen Gebäuden ver
wendet und sind wahlweise als Abluft- oder Zuluftanlagen ausgebildet.
Bei reinen Abluftanlagen besitzen die Gebäude meistens einen gemeinsam benutzten
Abluftschacht, der über Anschlußleitungen mit den einzelnen Stockwerken, Wohnungen,
Räumen od. dgl. verbunden ist. Dabei ist entweder der Abluftschacht mit einem ebenfalls
gemeinsam benutzten Abluft-Ventilator versehen, oder es sind den Stockwerken, Wohnun
gen, Räumen od. dgl. einzeln zugeordnete, in die Anschlußleitungen eingebaute Abluft-
Einzelventilatoren vorhanden. Reine Zuluftanlagen sind entsprechend, aber mit dem
Unterschied ausgebildet, daß die genannten Ventilatoren als Zuluft-Ventilatoren wirken.
Schließlich sind kombinierte Zu- und Abluftanlagen bekannt (IKZ-Haustechnik, Heft 22,
1990, S. 47 bis 53).
Bei Lüftungsanlagen mit einem gemeinsam benutzten Ab- oder Zuluft-Ventilator ist es
bekannt, die Drehzahl des Ventilators in Abhängigkeit vom Bedarf oder aus anderen
Gründen, z. B. zur Durchführung einer zyklischen Be- oder Entlüftung, von einer
zentralen Steuereinheit aus zu steuern (z. B. GB 2 090 966 A, EP 0 414 638 A1). Die
Drehzahl des Ventilators wird dabei in der Regel in Abhängigkeit von der Zahl der
zugeschalteten Stockwerke, Wohnungen bzw. Räume gewählt, die über elektrisch steuer
bare Ventile mit dem gemeinsamen Schacht verbunden sind. Sind dagegen Einzelventilato
ren vorgesehen, können diese meistens wahlweise von einer zentralen Steuereinheit aus
oder individuell vom betreffenden Stockwerk od. dgl. aus ein- und ausgeschaltet werden
(DE 296 151 A5, DE 94 91 350 U1).
Zur Verminderung des erheblichen Verdrahtungsaufwandes, der zur Realisierung der
artiger Lüftungsanlagen erforderlich ist, sind schließlich Lüftungsanlagen bekannt
(DE 198 16 709 A1, DE 198 52 821 A1), bei denen jedem vorhandenen Ventil eine
eigene Steuereinheit zugeordnet ist und alle Steuereinheiten über ein gemeinsames
Bussystem miteinander in Verbindung stehen. Dadurch ist es möglich, alle Ventile auf
einfache Weise in Abhängigkeit von einem eigenen, auf den Einzelfall abgestimmten
Programm zu steuern.
Lüftungsanlagen der beschriebenen Art müssen zahlreichen brandschutztechnischen
Vorschriften genügen. Dazu gehört vor allem, daß im Brandfall weder Rauch noch Feuer
von dort, wo ein Brand ausgebrochen ist, über das System aus Haupt- und Anschlußleitun
gen in die mit diesen verbundenen Stockwerke od. dgl. gelangt. Zur Sicherstellung dieser
Forderung sind insbesondere zahlreiche Absperrvorrichtungen bekannt, die in bestehende
Lüftungsleitungen zwischen vorgewählten Brandabschnitten zusätzlich eingebaut werden.
Nur beispielweise sei in diesem Zusammenhang auf die sogenannten Deckenschotte, d. h.
im Bereich der Geschoßdecken in die Hauptleitung eingebauten Brandschutzklappen, sowie
auf die ebenfalls bereits bekannten, üblicherweise in die Anschlußleitungen eingebauten
Brandschutzklappen hingewiesen. Alle diese Brandschutzklappen beruhen auf dem Prinzip,
daß sie ein durch Wärmeeinwirkung verformbares oder schmelzbares Element aufweisen,
das eine in eine Leitung eingebaute Klappe normalerweise in einer Offenstellung hält, im
Brandfall aufgrund der entstehenden Wärme dagegen die Klappe freigibt, sodaß sie
aufgrund der Schwerkraft, einer mechanischen Kraft oder durch Motorsteuerung in die
Schließstellung gelangt. Das die Klappe in der Offenstellung haltende Element kann z. B.
aus einem Schmelzlot (DE 42 34 800 A1), einem Bimetallstreifen (DE 94 10 744 U1)
oder einem Schmelzkleber (DE 295 20 276 U1) bestehen.
Schutzeinrichtungen mit derartigen Brandschutzklappen bringen eine Anzahl von Proble
men mit sich. Als Deckenschott ausgebildete Klappen können beispielsweise nicht verhin
dern, daß sich Rauch und Feuer in Bereiche ausbreiten, die unterhalb des Deckenschotts
an die Hauptleitung angeschlossen sind. Der im Brandraum entstehende Überdruck drückt
die Rauchgase vielmehr in die Hauptleitung, von wo aus sie in andere, tiefer gelegene
Stockwerke und die in diesen befindlichen Wohnungen bzw. Räume gelangen können, da
die in diesen vorgesehenen Brandschutzklappen (Deckenschotte) aufgrund der dort
geringeren Wärmeentwicklung nicht schließen. In die Anschlußleitungen eingebaute
Brandschutzklappen weisen diesen Nachteil zwar nicht auf, sind aber wie die Decken
schotte Bauteile, die zusätzlich Raum beanspruchen und die Anschaffungs-, Installations-
und Wartungskosten wesentlich beeinflussen. Ein weiteres Problem besteht schließlich
darin, daß der nachträgliche Einbau derartiger Absperrvorrichtungen insbesondere bei der
Sanierung von Altbauten nicht immer möglich ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese Probleme zu überwinden
und das Verfahren und die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattungen so zu
gestalten, daß die Lüftungsanlage mit einem einfach auslösbaren, sicheren und auch
nachträglich anbringbaren Schutz gegen die unerwünschte Übertragung von Rauch und
Feuer versehen werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1
und 7.
Die Erfindung beruht auf zwei wesentlichen Überlegungen. Es wurde einerseits festge
stellt, daß ein wirksamer Brandschutz durch geschickte Anwendung der ohnehin in einer
Lüftungsanlage vorhandenen, bisher ausschließlich Lüftungszwecken dienenden Bau
gruppen ohne die Anbringung zusätzlicher Einrichtungen erreicht werden kann. Anderer
seits wurde erkannt, daß ein wirksamer Brandschutz nicht notwendigerweise Mittel
voraussetzt, die das Ausbreiten von Rauch und Feuer vom Brandort aus verhindern,
sondern auch dadurch sichergestellt werden kann, daß die nicht vom Brand betroffenen
Bereiche des Gebäudes vor dem Eindringen von Rauch und Feuer geschützt werden, was
eine völlig neuartige Strategie beinhaltet.
Die Erfindung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Abgesehen von der größeren Flexibilität
bei der Installation eines wirksamen Brandschutzes sind keine mit hohen Kosten ver
bundenen Zusatzteile erforderlich. Außerdem kann die erfindungsgemäße Brandschutzein
richtung ohne zusätzliches Raumerfordernis und auch nachträglich, insbesondere bei der
Altbausanierung installiert werden. Ein weiterer Vorteil besteht schließlich darin, daß der
Schutz gegen Übertragung von Rauch und Feuer auch dann erhalten bleibt, wenn die
Ventile bzw. Ventilatoren dort, wo ein Brand ausbricht, nicht mehr funktionsfähig sein
sollten.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine mit einem zentralen Ventilator versehene Lüftungsanlage für ein Gebäude mit
mehreren Stockwerken, und
Fig. 2 eine Lüftungsanlage für ein Gebäude mit mehreren Stockwerken und einer Vielzahl
von Einzelventilatoren.
In Fig. 1 ist schematisch ein Gebäude mit einer Mehrzahl von Stockwerken und einer
zentralen, als Entlüftungsanlage arbeitenden Lüftungsanlage angedeutet. Diese enthält eine
die Stockwerke durchragende Hauptleitung 1, von der vorzugsweise horizontal verlegte
Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n abzweigen, die mit Entlüftungsöffnungen 3.1 bis 3.n
versehen sind. Dabei ist der Einfachheithalber angenommen, daß pro Stockwerk auf zwei
Seiten der Hauptleitung 1 nur je ein zu entlüftender Bereich 4.1 bis 4.n liegt, in den eine
zugehörige Entlüftungsöffnung 3.1 bis 3.n mündet und der durch eine zugeordnete der
Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n mit der Hauptleitung 1 verbunden ist. Es versteht sich
jedoch, daß tatsächlich jeder Bereich mehrere zu entlüftende Räume 4.1 bis 4.n z. B.
einer Wohnung, insbesondere z. B. Küchen, Bäder od. dgl. aufweisen kann, die über
entsprechende viele Entlüftungsöffnungen mit derselben Anschlußleitung 2.1 bis 2.n bzw.
über je eine separate Anschlußleitung mit der Hauptleitung 1 verbunden sind.
Auf oder unter dem Dach des Gebäudes ist ein Abluft-Ventilator 5 in der Hauptleitung 1
montiert, der die in den einzelnen Bereichen 4.1 bis 4.n in Richtung der Pfeile angesaugte
Abluft ins Freie ausbläst.
In jeder Anschlußleitung 2.1 bis 2.n ist ein steuerbares Ventil 6.1 bis 6.n montiert. Die
Steuerung dieses Ventils 6.1 bis 6.n erfolgt mit besonderen Vorteil mit Hilfe je eines
Antriebs 7.1 bis 7.n, der vorzugsweise als Elektromotor, insbesondere als selbsthemmen
der, an sich bekannter, rechts- und linksdrehender Synchron- oder Schrittmotor ausgebil
det ist (DE 198 52 821 A1). Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist dabei zu
beachten, daß die Ventile 6.1 bis 6.n in wenigstens je einen völlig geschlossenen und
einen ganz oder teilweise offenen Zustand gesteuert werden können, in welchem der
Bereich 4.1 bis 4.n gegenüber der zugehörigen Anschlußleitung bis 2.1 bis 2.n entweder
rauchdicht abgeschlossen oder zum Zwecke der Entlüftung geöffnet ist.
Die Steuerung der Ventile 6.1 bis 6.n bzw. der Antriebe 7.1 bis 7.n erfolgt im Aus
führungsbeispiel mit Hilfe je einer elektronischen, frei programmierbaren Steuereinheit 8.1
bis 8.n, die z. B. aus einem Mikrocontroller besteht, der einen Mikroprozessor mit einem
Programmspeicher enthält. Jede Steuereinheit 8.1 bis 8.n ist z. B. mit je einem Licht-
oder Bewegungsmelder 9.1 bis 9.n und je einem manuell betätigbaren Schalter 10.1 bis
10.n verbunden. Außerdem sind alle Steuereinheiten 8.1 bis 8.n über ein gemeinsames
Bussystem 11 miteinander verbunden. Dadurch ist es möglich, einerseits jedes Ventil 6.1
bis 6.n nach einem im betreffenden Programmspeicher abgelegten Programm zu steuern,
andererseits diese Programme so zu gestalten, daß die Steuerung der Ventile 6.1 bis 6.n
unter Berücksichtigung von allen Daten und Informationen erfolgt, die der Steuereinheit
8.1 bis 8.n entweder direkt von den Licht- oder Bewegungsmeldern 9.1 bis 9.n und
Schaltern 10.1 bis 10.n oder über das Bussystem 11 von anderen Systemkomponenten aus
gemeldet werden.
Dem Ventilator 5 ist vorzugsweise ein Drehzahlsteller 12 zugeordnet, der von einer
analog zu den Steuereinheiten 8.1 bis 8.n ausgebildeten, vorzugsweise ebenfalls an das
Bussystem 11 angeschlossenen Steuereinheit 14 gesteuert wird und dazu dient, den
Ventilator 5 mit einer im Einzelfall gewünschten Drehzahl in Umdrehungen zu versetzen.
Schließlich kann, vorzugsweise in einem Keller des Gebäudes, eine an das Bussystem 11
angeschlossene Steuervorrichtung vorgesehen sein. Diese enthält weitere Systemkom
ponenten wie z. B. ein Zeitschaltwerk 15, von dem Informationen betreffend zyklische
Zwangsentlüftungen geliefert werden, eine Rechnerschnittstelle 16, die zur Programmie
rung der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14 verwendet werden kann, und eine Fernmelde
schnittstelle 17, über die mittels Sensoren gemeldete Zustände an einen entfernten Ort
übermittelt werden können. Zu diesem Zweck können z. B. ein Rauchsensor 18 und ein
Temperatursensor 19 vorgesehen sein, die z. B. einen Brand melden können.
Lüftungsanlagen dieser Art und ihre Funktionen sind dem Fachmann allgemein bekannt
(DE 198 16 709 A1, DE 198 52 821 A1) und brauchen nicht näher erläutert werden.
Erfindungsgemäß werden die verschiedenen Bauelemente der beschriebenen Lüftungs
anlage gleichzeitig dazu verwendet, um in einem Brandfall den Übergang von Rauch
und/oder Feuer über die Hauptleitung 1 von außen in einen der Bereiche 4.1 bis 4.n bzw.
von einem der Bereiche 4.1 bis 4.n über die Hauptleitung 1 und die Anschlußleitungen 2.1
bis 2.n in einen anderen Bereich 4.1 bis 4.n zu vermeiden. Hierzu wird erfindungsgemäß
wie folgt vorgegangen.
Zunächst werden die Sensoren 18, 19 so im Gebäude und bevorzugt in der Hauptleitung 1
selbst angeordnet, daß sie einen in irgendeinem der beteiligten Bereiche 4.1 bis 4.n
entstehenden Brand möglichst schnell erfassen und melden. Zu diesem Zweck sind die
Sensoren 18, 19 im Ausführungsbeispiel vorzugsweise derjenigen Stelle in der Hauptleitung
1 angeordnet, an der die Anschlußleitungen 2.3 und 2.n des obersten Stockwerks in die
Hauptleitung 1 münden. Außerdem wird erfindungsgemäß dafür gesorgt, daß die Ventile
6.1 bis 6.n und/oder der Ventilator 5 als Brandschutzmittel verwendet werden, indem sie
beim Auftreten eines durch die Sensoren 18 und/oder 19 signalisierten Brandes automa
tisch in Zustände versetzt werden, die einen unerwünschten Übergang von Rauch und/oder
Feuer zwischen den einzelnen Abluftöffnungen 3.1 bis 3.n verhindern. Hierzu werden die
Sensoren 18, 19 so eingerichtet, daß sie bei der Erkennung von Rauch in der Abluft bzw.
bei Erkennung einer kritisch erhöhten Ablufttemperatur ein Alarmsignal auf das Bussy
stem 11 geben, das dann von allen Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14 wahrgenommen und
logisch ausgewertet wird. Außerdem werden die in den Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14
gespeicherten Programme so eingerichtet, daß die zugehörigen Ventile 6.1 bis 6.n bzw.
der Ventilator 5 beim Erscheinen eines Alarmsignals in vorherbestimmter Weise reagie
ren.
Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung der Lüftungsanlage nach Fig. 1 ist
das Programm der Steuereinheit 14 so gewählt, daß diese den Ventilator 5 beim Er
scheinen des Alarmsignals über den Drehzahlsteller 12 auf eine Drehzahl einstellt, die aus
reichend groß ist. Unter "ausreichend groß" wird dabei verstanden, daß der Ventilator 5
beim Arbeiten mit dieser Drehzahl eine so große Saugwirkung bzw. einen so starken
Unterdruck in der Hauptleitung 1 erzeugt, daß sich Rauch und/oder Feuer aus einem von
einem Brand betroffenen Bereich 4.1 bis 4.n zwar in die Hauptleitung 1, nicht aber von
dort gegen das gebildete Druckgefälle durch irgendwelche Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n
in andere, nicht von einem Brand betroffene Bereiche 4.1 bis 4.n ausbreiten kann. Dies
kann z. B. dadurch erreicht werden, daß der Ventilator 5 auf eine Drehzahl geschaltet
wird, die der größten, beim normalen Betrieb der Lüftungsanlage benötigten Drehzahl
entspricht, doch könnte der Ventilator 5 alternativ auch so ausgelegt werden, daß er im
Brandfall auf eine noch größere Drehzahl einstellbar ist. Die zur Vermeidung einer
Übertragung von Rauch und/oder Feuer notwendige Mindestdrehzahl muß im Einzelfall
anhand der Ventilatorkennlinie und des betreffenden Gebäudes ermittelt werden.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Fig. 1
sind die Programme der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n so gewählt, daß diese das zugehörige
Ventil 6.1 bis 6.n beim Erscheinen des Alarmsignals sofort in den geschlossenen Zustand
steuern. Da das von den Sensoren 18, 19 ausgesandte Alarmsignal nicht erkennen läßt, in
welchem Bereich 4.1 bis 4.n ein Brand ausgebrochen ist, erhalten im Brandfall sicher
heitshalber alle in der Lüftungsanlage vorhandenen Ventile 6.1 bis 6.n einen Schließbe
fehl. Dabei wird von der Überlegung ausgegangen, daß die Ventile 6.1 bis 6.n in denjeni
gen Bereichen 4.1 bis 4.n, die nicht vom Brand betroffen sind, voll funktionsfähig sind
und bleiben und daher schließen, wodurch das Eindringen von Rauch/Feuer in diese
Bereiche 4.1 bis 4.n verhindert wird. Bricht dagegen in einem Bereich, z. B. 4.1, ein so
starker Brand aus, daß dessen Steuereinheit 8.1 bzw. dessen Ventil 6.1 bereits vor der
Schließung zerstört wird, dann kann zwar Rauch/Feuer in die Hauptleitung 1, aber wegen
der geschlossenen Ventile 6.2 bis 6.n nicht in die anderen Bereiche 4.2 bis 4.n gelangen.
Im übrigen ist klar, daß die beiden beschriebenen Ausführungsformen auch in der Weise
kombiniert werden können, daß sowohl der Ventilator 5 auf eine ausreichend hohe
Drehzahl gestellt wird als auch die Ventile 6.1 bis 6.n geschlossen werden.
Eine dritte Ausführungsform sieht vor, den Ventilator 5 so auszubilden, daß er auch mit
entgegengesetzter Drehrichtung und dabei mit einer so hohen Drehzahl angetrieben werden
kann, daß im Brandfall entstehender Rauch oder dgl. aufgrund eines in der Hauptleitung 1
entstehenden, ausreichend hohen Überdrucks daran gehindert wird, aus einen vom Brand
betroffenen Bereich wie z. B. 4.1 aus in die Hauptleitung 1 und von dort in die anderen
Bereiche wie z. B. 4.2 bis 4.n zu gelangen. Der Ventilator 5 wird für diesen Fall mit
einem Reversiermotor angetrieben, und die Steuereinheit 14 wird so programmiert, daß
der Ventilator 5 beim Erscheinen des Alarmsignals auf dem Bussystem 11 sofort reversiert
und auf eine ausreichend hohe Drehzahl eingestellt wird. Der Abluft-Ventilator 5 wirkt
daher im Brandfall als Zuluft-Ventilator. Auch hier kann die Umkehrung der Drehrichtung
des Ventilators 5 mit der Schließung aller noch intakten Ventile 6.1 bis 6.n kombiniert
werden.
Bei der vierten Variante der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung besteht die Lüftungsanlage
aus einer Belüftungsanlage, indem bei sonst gleicher Bauart der Ventilator 5 normalerwei
ser als Zuluft-Ventilator arbeitet. Diese Variante entspricht der für den Brandfall vor
gesehenen Betriebsweise der dritten Ausführungsform, und der Ventilator 5 kann analog
dazu im Brandfall entweder mit ausreichend hoher Drehzahl als Zuluft-Ventilator oder
nach Umkehrung der Drehrichtung mit ausreichend hoher Drehzahl als Abluft-Ventilator
betrieben werden. Außerdem und/oder zusätzlich ist es möglich, an alle Ventile 6.1 bis
6.n einen Schließbefehl zu geben.
Nach einer fünften Ausführungsform ist vorgesehen, nicht nur die allen Bereichen 4.1 bis
4.n gemeinsamen Sensoren 18 und/oder 19 zu verwenden, sondern zusätzlich oder
alternativ jedem zu lüftenden Bereich 4.1 bis 4.n oder zumindest jedem Stockwerk einen
eigenen Sensor zuzuordnen, wie in Fig. 1 durch einen mit dem Bussystem 11 verbundenen
Sensor 18.3 in der Anschlußleitung 2.3 angedeutet ist. Jeder dieser Sensoren 18.3 gibt bei
einem Brand im betreffenden Bereich 4.1 bis 4.n ein Alarmsignal ab. In diesem Fall
könnte den einzelnen Sensoren 18.3 jeweils eine Adresse zugeordnet werden, die anzeigt,
in welchem Bereich 4.1 bis 4.8 ein Brand ausgebrochen ist. Dies ist insbesondere dann
von Vorteil, wenn es sich um ein Gebäude handelt, dessen Hauptleitung 1 zusätzlich mit
Deckenschotten versehen ist. Würde ein derartiges, in Fig. 1 gestrichelt angedeutetes
Deckenschott 20 z. B. im Brandfall an einer Stelle geschlossen, die zwischen den
Stockwerken liegt, die die Bereiche 4.1, 4.2 bzw. 4.3, 4.n aufweisen, weil z. B. in der
Wohnung 4.1 ein Brand ausgebrochen ist, dann würde das Deckenschott 20 zwar einer
seits den Abzug von Rauch/Feuer durch die Hauptleitung 1 verhindern. Andererseits
würde jedoch möglicherweise der Sensor 18, 19 nicht oder nicht rechtzeitig ansprechen
und eine Betriebsweise nach der ersten oder vierten Ausführungsform (schnell drehender
Ventilator 5) keinen Schutz vor dem Übergang Rauch/Feuer aus dem vom Brand betroffe
nen Bereich 4.1 in den Bereich 4.2 desselben Stockwerks darstellen. Mit Hilfe der den
Bereichen 4.1 bis 4.n einzeln zugeordneten Sensoren (z. B. 18.3) wäre es jedoch möglich,
den vom Brand betroffenen Bereich 4.1 (bzw. das betreffende Stockwerk) zu erkennen
und infolgedessen die Programme der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n so einzurichten, daß
beim Auftreten eines Brandes in irgendeinem Bereich (hier 4.1) zumindest in allen
anderen Bereichen (hier 4.2) desselben Stockwerks die Ventile (hier 6.2) geschlossen
werden. Gleichzeitig könnten auch alle Ventile in noch tiefer gelegenen Stockwerken
geschlossen werden. Alle anderen Bereiche der Lüftungsanlage könnten dann in üblicher
weise weiter betrieben werden, zumindest solange das geschlossene Deckenschott 20
ausreichend dicht ist und die Sensoren 18, 19 nicht ansprechen.
Um zu vermeiden, daß die Betriebsweise des Ventilators 5, wenn er als Abluft-Ventilator
arbeitet, durch das Schließen einzelner oder aller Ventile 6.1 bis 6.n beeinträchtigt wird
und/oder der Ventilator 5 aufgrund zu großer Wärmeentwicklung überhitzt, ist erfindungs
gemäß weiter vorgesehen, dem Ventilator 5 eine Bypassklappe 21 zuzuordnen. Diese kann
z. B. an einem unterhalb des Ventilators 5 angebrachten Sammelkasten 22, aber auch an
irgendeiner anderen zweckmäßigen Stelle angebracht werden. Der Bypassklappe 21 ist ein
in Fig. 1 nur schematisch angedeuteter Öffnungs- und Schließmechanismus 23 zugeordnet,
der einen mit dem Bussystem 11 verbundenen Eingang aufweist. Die Anordnung ist
derart, daß die normalerweise geschlossene Bypassklappe 21 im Brandfall geöffnet wird,
um den Ventilator 5 sicherheitshalber mit ausreichenden Mengen an kühler Frischluft zu
versorgen. Alternativ kann der Öffnungs- und Schließmechanismus 23 mit einer eigenen,
programmierbaren Logik versehen werden, die ebenfalls mit den auf den Bussystem 11
erscheinenden Daten und Informationen versorgt wird und so programmiert ist, daß die
Bypassklappe 21 immer nur dann geöffnet wird, wenn der Ventilator 5 einen kritischen
Zustand, insbesondere eine zu hohe Temperatur annimmt, eine vorgewählte Mindestzahl
an Ventilen 6.1 bis 6.n in den geschlossenen Zustand überführt worden ist und/oder der
Druck in der Hauptleitung 1 einen vorgewählten kritischen Wert erreicht, wozu diese
zusätzlich mit einem nicht dargestellten Drucksensor versehen werden kann.
Fig. 2 zeigt eine der Lüftungsanlage nach Fig. 1 weitgehend entsprechende Lüftungs
anlage, weshalb in Fig. 2 gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen wie Fig. 1 versehen
sind. Abweichend von Fig. 1 weist die Lüftungsanlage nach Fig. 2 jedoch keinen
gemeinsamen Ventilator 5, sondern stattdessen in jeder Anschlußleitung 2.1 bis 2.n einen
einzelnen Zuluft- oder Abluft-Ventilator 24.1 bis 24.n auf, wobei die in Fig. 2 nicht
dargestellten Ventile 6.1 bis 6.3 zusätzlich ebenfalls vorhanden sein könnten.
Die Steuereinheiten 8.1 bis 8.n sind im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 so eingerichtet,
daß die Ventilatoren 24.1 bis 24.n einerseits mittels der Bewegungsmelder 9.1 bis 9.n und
Schalter 10.1 bis 10.n in üblicher, Lüftungszwecken dienender Weise ein- und ausgeschal
tet, andererseits über das Bussystem 11 bei Bedarf aber auch zentral geschaltet werden
können, um beispielsweise zyklische Lüftungen durchzuführen. Außerdem sind die
Steuereinheiten 8.1 bis 8.n erfindungsgemäß so programmiert, daß die Ventilatoren 24.1
bis 24.n im Brandfall in einer Weise betätigt werden, die den Übergang von Rauch/Feuer
zwischen den einzelen Bereichen 4.1 bis 4.n weitgehend ausschließt.
Bei einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Fig. 2 ist
angenommen, daß die Einzelventilatoren 24.1 bis 24.n als Abluftventilatoren arbeiten,
d. h. die ihnen zugeordneten Bereiche 4.1 bis 4.n entlüften und Abluft in die gemeinsame
Hauptleitung 1 abgeben. Die Programme der Steuereinheiten 8.1 bis 8.n sind dann so
gewählt, daß in einem durch die Sensoren 18, 19 signalisierten Brandfall alle Ventilatoren
24.1 bis 24.n eingeschaltet werden. Dadurch wird Abluft mit ausreichend hohem Druck in
die Hauptleitung 1 gefördert und gleichzeitig verhindert, daß Rauch/Feuer von einem von
einem Brand betroffenen Bereich (z. B. 4.1) in andere Bereiche (z. B. 4.2 bis 4.n)
übertragen wird. Bei Bedarf können, wie am Beispiel der Fig. 1 in Verbindung mit dem
Ventilator 5 erläutert wurde, Ventilatoren 24.1 bis 24.n verwendet werden, die sich im
Brandfall auf eine höhere Drehzahl einstellen lassen, als für den Normalbetrieb benötigt
wird. Dadurch kann eine Übertragung von Rauch/Feuer auch dann sicher vermieden
werden, wenn in mehr als einem Bereich 4.1 bis 4.n gleichzeitig ein Brand ausbrechen
sollte. Abgesehen davon bewirkt die beschriebene Steuerung selbst dann einen sicheren
Brandschutz, wenn die Ventilatoren 24.1 bis 24.n in dem betroffenen Bereich 4.1 bis 4.n
durch den Brand zerstört werden sollten und dann nicht mehr arbeiten, da in diesem Fall
Abluft zwar von den übrigen Ventilatoren 24.1 bis 24.n in den Brandraum befördert
werden könnte, aber nicht umgekehrt vom Brandraum in die anderen Bereiche 4.1 bis 4.n
strömen kann.
Bei einer zweiten Ausführungsform der Fig. 2 ist vorgesehen, daß alle Einzel-Ventilatoren
24.1 bis 24.n als Zuluft-Ventilatoren arbeiten, d. h. Frischluft aus der gemeinsamen
Hauptleitung 1 abziehen und in die Bereiche 4.1 bis 4.n befördern. Die Programme der
Steuereinheiten 8.1 bis 8.n sind dann so gewählt, daß in einem Brandfall alle Ventilatoren
24.1 bis 24.n ausgeschaltet werden. Dies ist erforderlich, weil der Ventilator (z. B. 24.1)
in dem vom Brand betroffenen Bereich (z. B. 4.1) defekt sein oder werden und dann
Rauch/Feuer in die Hauptleitung 1 gelangen könnte. Von dort würde eine Übertragung
durch andere eingeschaltete Ventilatoren (24.2) in einen anderen Bereich (z. B. 4.2)
möglich sein, da diese anderen Ventilatoren z. B. auch den in die Hauptleitung 1 gelan
genden Rauch fördern würden.
Weitere Ausführungsformen im Rahmen der Fig. 2 können vorsehen, die Anschlußleitun
gen 2.1 bis 2.n wie im Fall der Fig. 1 zusätzlich mit den Ventilen 6.1 bis 6.n zu versehen
und diese im Brandfall bei Bedarf in den geschlossenen Zustand zu steuern, indem auf
dieselbe Weise vorgegangen wird, wie anhand der Fig. 1 beschrieben wurde. Schließlich
wäre es möglich, die Lüftungsanlage nach Fig. 2 mit den Anschlußleitungen 2.1 bis 2.n
einzeln zugeordneten Sensoren (z. B. 18.3 in Fig. 1) zu versehen. Dadurch könnten bei
Bedarf alle Ventilatoren 24.1 bis 24.n auch einzeln gezielt ein- bzw. ausgeschaltet werden,
wenn dies im konkreten Brandfall zweckmäßig ist.
Sind ausgewählte oder alle Bereiche 4.1 bis 4.n mit Zuluft-Ventilatoren versehen, die
Frischluft von draußen statt aus der Hauptleitung 1 abziehen, sind in der Regel zusätzliche
Abluft-Ventilatoren vorgesehen, die in die gemeinsame Hauptleitung fördern (z. B. bei
Frischluftheizungen). In diesem Fall kann der Brandschutz analog zur ersten anhand der
Fig. 2 beschriebenen Ausführungsform sichergestellt werden. Trifft dies nicht zu, sind
Abluft-Ventilatoren im Sinne der Fig. 2 und/oder Ventile im Sinne der Fig. 1 zusätzlich
einzubauen.
Die Erfindung stellt somit eine automatisch arbeitende Schutzeinrichtung zur Verfügung,
die im Brandfall zur Vermeidung des Übergangs von Rauch oder/oder Feuer zu den
einzelnen Bereichen 4.1 bis 4.n (z. B. Stockwerken, Wohnungen oder Räumen) durch
vorhandene Lüftungsleitungen 1, 2.1 bis 2.n hindurch eingerichtet ist. Diese Schutzein
richtung umfaßt wenigstens einen der Sensoren 18 bzw. 19, die Ventile 6.1 bis 6.n
und/oder die Ventilatoren 5 bzw. 24.1 bis 24.n und eine mit diesen verbundene, im
wesentlichen aus den Steuereinheiten 8.1 bis 8.n und 14 sowie dem Bussystem 11
gebildete Schaltungsanordnung, die beim Auftreten eines von den Sensoren 18, 19
abgegebenen Alarmsignals automatisch die Ventile 6.1 bis 6.n und/oder Ventilatoren 5
bzw. 24.1 bis 24.n in Zustände versetzt, die den Übergang von Rauch und/oder Feuer
zwischen den einzelnen Bereichen 4.1 bis 4.n zuverlässig vermeiden. Dabei ist klar, daß
die Ventile und/oder Ventilatoren sowie die Hauptleitung 1 und die Anschlußleitungen 2.1
bis 2.n so ausgebildet bzw. aus solchen Materialien (z. B. Stahl bzw. Stahlblech) herge
stellt werden können, daß sie bestimmten Feuerwiderstandsklassen genügen und trotz eines
Brandfalls ausreichend lange funktionsfähig bleiben. In entsprechender Weise kann ein
brandschutzgerechtes Bussystem 11 vorgesehen werden. Außerdem ist es möglich, wie in
Fig. 1 und 2 angedeutet ist, eine Notstromversorgung vorzusehen, die z. B. aus einem
Akkumulator 25 und von diesem ausgehenden Speiseleitungen 26 besteht, die zu den
Strom benötigenden Bauelementen (Ventilen, Ventilatoren usw.) führen, so daß der
Brandschutz auch bei Stromausfall bestehen bleibt.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich in
vielfacher Weise abwandeln lassen. Dies gilt z. B. für die beschriebenen Antriebe für die
Ventile, da auch andere Antriebe, insbesondere auch nicht oder nicht ausschließlich
elektrische Antriebe vorgesehen werden könnten. Möglich ist ferner, die mit Mikro
prozessoren arbeitenden Steuereinheiten durch andere Steuereinheiten zu ersetzen. In
diesem Zusammenhang wäre es möglich, wenn auch bei vielen zu lüftenden Bereichen pro
Gebäude umständlich, das Bussystem 11 durch übliche Verkabelungen zu ersetzen
und/oder alle Steuereinheiten 8.1 bis 8.n zu einer gemeinsamen, z. B. im Keller des
Gebäudes untergebrachten Steuervorrichtung zusammenzufassen. Auch die beschriebenen
Sensoren können durch andere, zur Erzielung des beschriebenen Zwecks geeignete
Sensoren ersetzt werden. Schließlich versteht sich, daß nicht nur die verschiedenen
Bauelemente, sondern auch die aus Fig. 1 und 2 ersichtlichen Sicherungsmaßnahmen
gegen die Ausbreitung von Rauch und/oder Feuer in anderen als den dargestellten und
beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.
Claims (18)
1. Verfahren zum Betreiben einer Lüftungsanlage in einem Gebäude, das eine Hauptlei
tung (1), von dieser abzweigende, in zu lüftende Bereiche (4.1 bis 4.n) führende An
schlußleitungen (2.1 bis 2.n) und in der Hauptleitung (1) und/oder den Anschlußleitungen
(2.1 bis 2.n) montierte, der Be- und/oder Entlüftung dienende, in unterschiedliche
Zustände steuerbare Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5; 24.1 bis 24.n) auf
weist, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventile (6.1 bis 6 .n) und/oder Ventilatoren (5;
24.1 bis 24.n) gleichzeitig als Brandschutzmittel verwendet und hierzu in einem Brandfall
automatisch in Zustände gesteuert werden, die einen Übergang von Rauch und/oder Feuer
zwischen den einzelnen Bereichen (4.1 bis 4.n) durch die Leitungen (1; 2.1 bis 2.n)
hindurch verhindern.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang von Rauch
und/oder Feuer beim Vorhandensein einer Hauptleitung (1) mit einem für alle Anschluß
leitungen (2.1 bis 2.n) gemeinsamen Ventilator (5) dadurch verhindert wird, daß der
Ventilator (5) im Brandfall mit einer ausreichend hohen Drehzahl betrieben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung des
Ventilators (5) im Brandfall automatisch umgekehrt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Übergang von Rauch und/oder Feuer beim Vorhandensein von den Anschlußleitungen (2.1
bis 2.n) einzeln zugeordneten Abluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) dadurch vermieden wird,
daß im Brandfall alle noch funktionsfähigen Abluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) einge
schaltet werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Übergang von Rauch und/oder Feuer beim Vorhandensein von den Anschlußleitungen (2.1
bis 2.n) einzeln zugeordneten Zuluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) dadurch vermieden wird,
daß im Brandfall alle noch funktionsfähigen Zuluft-Ventilatoren (24.1 bis 24.n) ausge
schaltet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Übergang von Rauch und/oder Feuer im Brandfall dadurch vermieden wird, daß zu
mindest ausgewählte der noch funktionsfähigen Ventile (6.1 bis 6.n) in einen Schließzu
stand gesteuert werden.
7. Lüftungsanlage für ein Gebäude mit mehreren zu lüftenden Bereichen (4.1 bis 4.n),
wenigstens einer durch das Gebäude erstreckten Hauptleitung (1) und die Bereiche (4.1 bis
4 .n) mit der Hauptleitung (1) verbindenden Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n), enthaltend: in
der Haupt- und/oder in den Anschlußleitungen (1; 2.1 bis 2.n) zu montierende, in wenig
stens zwei unterschiedliche Zustände einstellbare Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilato
ren (5; 24.1 bis 24.n) zur Be-/oder Entlüftung der Bereiche (4.1 bis 4.n), wenigstens
einen im Gebäude zu installierenden, zur Meldung eines Brandes bestimmten und im
Brandfall ein Alarmsignal abgebenden Sensor (18, 18.3, 19) und eine Schutzeinrichtung,
die im Brandfall zur Vermeidung des Übergangs von Rauch und/oder Feuer zwischen den
einzelen Bereichen (4.1 bis 4.n) dient, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung
eine mit dem Sensor (18, 18.3, 19) und den Ventilen (6.1 bis 6 .n) und/oder den Ventilato
ren (5; 24.1 bis 24.n) verbundene Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) aufweist, die
beim Auftreten des Alarmsignals die Ventile (6.1 bis 6.n) und/oder Ventilatoren (5; 24.1
bis 24 .n) in den Übergang von Rauch und/oder Feuer zwischen den einzelnen Bereichen
(4.1 bis 4.n) vermeidende Zustände einstellt.
8. Lüftungsanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptleitung (1)
einen allen Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) gemeinsamen Ventilator (5) aufweist und die
Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) so eingerichtet ist, daß der Ventilator (5) beim
Erscheinen des Alarmsignals mit einer ausreichend hohen Drehzahl betrieben wird.
9. Lüftungsanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungs
anordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zur automatischen Umkehrung der Drehrichtung des
Ventilators (5) im Brandfall eingerichtet ist.
10. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) mit ihnen einzeln zugeordneten Abluft-Ventilatoren (24.1
bis 24.n) versehen sind und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zum im
Brandfall automatisch erfolgenden Einschalten aller noch funktionsfähigen Abluft-Ventila
toren (24.1 bis 24.n) eingerichtet ist.
11. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlußleitungen (2.1 bis 2 .n) mit ihnen einzeln zugeordneten Zuluft-Ventilatoren (24.1
bis 24.n) versehen sind und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zum im
Brandfall automatisch erfolgenden Ausschalten aller noch funktionsfähigen Zuluft-
Ventilatoren (24.1 bis 24.n) eingerichtet ist.
12. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlußleitungen (2.1 bis 2.n) mit ihnen einzeln zugeordneten Ventilen (6.1 bis 6 .n)
versehen sind und die Schaltungsanordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zur im Brandfall
automatisch erfolgenden Steuerung zumindest ausgewählter Ventile (6.1 bis 6 .n) in einen
Schließzustand eingerichtet ist.
13. Lüftungsanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie wenigstens einen
der Hauptleitung (1) zugeordneten Sensor (18, 19) aufweist und die Schaltungsanordnung
(8.1 bis 8.n, 11, 14) zur gleichzeitigen Ansteuerung aller Ventile (6.1 bis 6.3) eingerichtet
ist.
14. Lüftungsanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie den Anschlußlei
tungen (2.1 bis 2 .n) einzeln zugeordnete Sensoren (18.3) aufweist und die Schaltungs
anordnung (8.1 bis 8.n, 11, 14) zur wahlweisen Ansteuerung der Ventile (6.1 bis 6 .n)
eingerichtet ist.
15. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor (18, 18.3) ein Rauchmelder ist.
16. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sensor (19) ein Temperaturfühler ist.
17. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie
eine Notstromversorgung (25, 26) für mit elektrischem Strom zu versorgende Bauelemente
aufweist.
18. Lüftungsanlage nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ventilator (5) der Hauptleitung (1) ein Abluft-Ventilator ist, dem eine im Brandfall
betätigbare Bypassklappe (21) zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19947713A DE19947713A1 (de) | 1999-10-05 | 1999-10-05 | Lüftungsanlage und Verfahren zu ihrem Betrieb |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19947713A DE19947713A1 (de) | 1999-10-05 | 1999-10-05 | Lüftungsanlage und Verfahren zu ihrem Betrieb |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19947713A1 true DE19947713A1 (de) | 2001-05-03 |
Family
ID=7924408
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19947713A Withdrawn DE19947713A1 (de) | 1999-10-05 | 1999-10-05 | Lüftungsanlage und Verfahren zu ihrem Betrieb |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19947713A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2850777A1 (fr) * | 2003-01-30 | 2004-08-06 | Gemco | Dispositif industriel et domestique d'alerte et de prevention sur les usines a risques, sites classes seveso et risques naturels |
| FR2850778A1 (fr) * | 2003-01-30 | 2004-08-06 | Gemco | Dispositif industriel et domotique d'alerte et de prevention sur les usines a risque, sites classes seveso et riques naturels |
| DE102009009428A1 (de) * | 2009-02-18 | 2010-08-26 | Christian Paschen | Verfahren zum Betrieb eines Schienenfahrzeugs im Brandfall und dafür ausgebildetes Schienenfahrzeug |
-
1999
- 1999-10-05 DE DE19947713A patent/DE19947713A1/de not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE102009009428A1 (de) * | 2009-02-18 | 2010-08-26 | Christian Paschen | Verfahren zum Betrieb eines Schienenfahrzeugs im Brandfall und dafür ausgebildetes Schienenfahrzeug |
| EP2239177A3 (de) * | 2009-02-18 | 2013-02-13 | Siemens Aktiengesellschaft | Verfahren zum Betrieb eines Schienenfahrzeugs im Brandfall und dafür ausgebildetes Schienenfahrzeug |
| DE102009009428B4 (de) * | 2009-02-18 | 2013-02-28 | Christian Paschen | Verfahren zum Betrieb eines Schienenfahrzeugs im Brandfall und dafür ausgebildetes Schienenfahrzeug |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8141 | Disposal/no request for examination |