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DE19943222A1 - Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten - Google Patents

Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten

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Publication number
DE19943222A1
DE19943222A1 DE1999143222 DE19943222A DE19943222A1 DE 19943222 A1 DE19943222 A1 DE 19943222A1 DE 1999143222 DE1999143222 DE 1999143222 DE 19943222 A DE19943222 A DE 19943222A DE 19943222 A1 DE19943222 A1 DE 19943222A1
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DE
Germany
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measuring
patient
movement
sensor
cable
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DE1999143222
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Benno Nafz
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Abstract

Eine Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten (1), insbesondere an einen Kleintier, mit einem Messraum (2) für den Patienten (1) und mindestens einem Messkabel (3) zur Verbindung des Patienten (1) mit mindestens einem außerhalb des Messraums (2) angeordneten Messgerät (4) ist im Hinblick auf die sichere Durchführung von Messungen unterschiedlichster Art derart ausgestaltet, dass der Messraum (2) und/oder der Patient (1) mittels einer Bewegungseinrichtung (5) relativ zum Patienten (1) oder zum Messraum (2) derart bewegbar ist, dass eine Bewegung des Patienten (1) relativ zum Messraum (2) zumindest teilweise kompensiert ist. Des Weiteren ist eine Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten, insbesondere an einem Kleintier, mit einem Messraum für den Patienten und mindestens einem Messkabel zur Verbindung des Patienten mit mindestens einem außerhalb des Messraums angeordneten Messgerät, wobei das oder die Messkabel über ein kabelführendes Gelenk oder einen Gelenkarm geführt sind, ist derart ausgestaltet, dass das Gelenk oder der Gelenkarm oder zumindest ein Teil des Gelenks oder des Gelenkarms mittels einer Bewegungseinrichtung relativ zum Patienten derart bewegbar ist, dass die durch eine Bewegung des Patienten verursachten und auf das oder die Messkabel wirkende Kräfte möglichst weitgehend minimiert sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an ei­ nem Patienten, insbesondere an einem Kleintier, mit einem Messraum für den Patienten und mindestens einem Messkabel zur Verbindung des Patienten mit mindestens einem außerhalb des Messraums angeordneten Messgerät.
Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine wie oben beschriebene Vor­ richtung, wobei das oder die Messkabel über ein kabelführendes Gelenk oder einen Gelenkarm geführt sind.
Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind seit Jahren aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen. Die bekannten Vorrichtungen werden insbesondere bei Kleintieren wie beispielsweise Mäusen verwendet, wobei hinsichtlich des Patiententyps grundsätzlich keine Einschrän­ kung vorzunehmen ist. Der Einfachheit halber wird jedoch die vorliegende Erfin­ dung im folgenden beispielhaft anhand eines Kleintiers beschrieben. Ein derarti­ ges Kleintier wird üblicherweise zur Durchführung von Messungen in einen Messraum verbracht, wobei es dann mit mindestens einem Messkabel an einem außerhalb des Messraums angeordneten Messgerät angeschlossen ist. Als Messungen kommen jegliche Messungen in Frage, bei denen zur Messung eine Verbindung zwischen dem Patienten und dem Messgerät über ein Messkabel denkbar ist. Dabei könnte es sich beispielsweise um eine Blutdruckmessung oder eine Körpertemperaturmessung handeln. Des Weiteren sind auch Messun­ gen durchführbar, bei denen Proben körpereigener Flüssigkeiten - beispiels­ weise Blut - zu entnehmen sind.
Bei der bekannten Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Pati­ enten ist problematisch, dass die mit einem Messkabel verbundenen Patienten häufig Eigenbewegungen durchführen, die zu einer Verdrillung und/oder Ver­ wicklung des Messkabels oder mehrerer Messkabel untereinander führen. Eine derartige Verdrillung oder Verwicklung kann ein Abquetschen oder sogar Abrei­ ßen eines oder mehrerer Messkabel zur Folge haben. Folglich können der Transport bei der Entnahme von körpereigenen Flüssigkeiten behindert und Messungen unterbrochen werden. Damit ist eine sichere Durchführung der ge­ wünschten Messungen nicht mehr gewährleistet.
Grundsätzlich gibt es zur Erfassung biologischer Daten in der Humanmedizin oder in der Biologie im wesentlichen drei verschiedene Verfahren:
  • 1. Der Patient trägt ein kleines Messgerät - einschließlich Batterie - bei sich, welches die Daten erfasst. Die Auswertung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, wobei das Messgerät von dem Patienten abgenommen werden kann.
  • 2. Der Patient trägt einen Sender - einschließlich Batterie - bei sich, der die Daten über Funk übermittelt.
  • 3. Der Patient ist über ein Swivel-System mit einem leichtgängigen Drehgelenk und entsprechenden Kabeln oder Kathetern mit dem oder den Messgeräten verbunden.
Die obigen Verfahren weisen individuelle Nachteile auf. Die unter 1. und 2. ge­ nannten Verfahren erlauben keine Entnahme von Proben körpereigener Flüssig­ keiten - beispielsweise Blut - und sind wegen der nicht zuletzt durch die Batterie bedingten Gewichte und Größen der Messgeräte an kleineren Tieren nur schwer oder gar nicht anwendbar. Ebenso scheiden im Rahmen dieser Verfahren sämt­ liche Messmethoden aus, die eine aufwendige Signalverarbeitung direkt am Messaufnehmer erfordern, beispielsweise Durchblutungsmessungen und Ultra­ schallmessungen. Das unter 3. genannte Verfahren erlaubt zwar die Entnahme von Flüssigkeiten, ist aber wegen der aufzubringenden Kräfte an kleinen Tieren ebenfalls nur sehr schwer bzw. gar nicht einsetzbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn über das Swivel-System auch Druckluftleitungen geführt werden müssen, da die Druckluft zu einer erheblichen Erhöhung der Reibungswiderstände im Drehgelenk führt. Schließlich sind bei dem unter 3. genannten Verfahren be­ stimmte Messungen - beispielsweise Durchblutungsmessungen und Ultra­ schallmessungen - aufgrund der mechanischen Konstruktion mit Schleifkontak­ ten nicht durchführbar, da die dabei notwendige hochfrequente Meßspannung von einigen MHz nicht über die Schleifkontakte übertragen werden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, eine Vorrich­ tung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten der eingangs ge­ nannten Art anzugeben, bei der Messungen unterschiedlichster Art mit konstruk­ tiv einfachen Mitteln sicher durchführbar sind.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist die in Rede stehende Vorrichtung derart ausgestaltet, dass der Messraum und/oder der Patient mittels einer Bewegungseinrichtung relativ zum Patienten oder zum Messraum derart bewegbar ist, dass eine Bewegung des Patienten relativ zum Messraum zumin­ dest teilweise kompensiert ist.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, dass eine zumindest teilweise Kompensation der Bewegung des Patienten oder eines anderen belie­ bigen Messobjekts relativ zum Messraum die obige Aufgabe auf überraschend einfache Weise löst. Hierzu ist dann in weiter erfindungsgemäßer Weise der Messraum und/oder der Patient mittels einer Bewegungseinrichtung bewegbar ausgebildet und zwar relativ zum Patienten bzw. zum Messraum. Bewegt sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Patient beispielsweise in Form einer Drehung um seine eigene Achse, so würde ein Messkabel, das vom Patienten aus nach oben weggeführt wird, im gleichen Ausmaß um seine Achse verdrillt werden. Dieser Verdrillung wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch entgegengewirkt, dass der Messraum entsprechend der Bewegung des Patien­ ten relativ zum Patienten quasi nachgeführt wird. Im Ergebnis ist dann keine Verdrillung des Messkabels mehr vorhanden.
In gleicher Weise könnte der Messraum relativ zum Patienten nachgeführt wer­ den, wenn das Messkabel seitlich aus dem Messraum herausgeführt wird. Dabei könnte eine Umwicklung des Kabels um den Patienten kompensiert werden.
Alternativ zu einer Bewegung des Messraums relativ zum Patienten könnte auch der Patient relativ zum Messraum bewegt werden, um eine Eigenbewegung des Patienten relativ zum Messraum zumindest teilweise zu kompensieren.
Im Ergebnis kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung von Messungen eine Verdrillung und Verwicklung des Messkabels während der Mes­ sung verhindert werden, wodurch Messungen unterschiedlichster Art mit kon­ struktiv einfachen Mitteln sicher durchführbar sind.
Im Hinblick auf einen besonders einfachen Kompensationsvorgang der Bewe­ gung des Patienten könnte ein Sensor für die Bewegung des Patienten vorgese­ hen sein. Ein derartiger Sensor könnte einem Bediener der Vorrichtung anzei­ gen, in welchem Umfang und/oder in welche Richtung eine Kompensationsbe­ wegung durchzuführen ist. Eine derartige Kompensationsbewegung könnte durch den Benutzer mittels der Bewegungseinrichtung eingeleitet und/oder aus­ geführt werden.
Im Hinblick auf eine besonders komfortable Vorrichtung könnte dem Sensor eine mit der Bewegungseinrichtung funktionell gekoppelte Steuereinrichtung für die Bewegung des Messraums zugeordnet sein. Eine derartige Steuereinrichtung könnte auf eine durch den Sensor erfasste Bewegung des Patienten hin die Be­ wegungseinrichtung zur Kompensation der Bewegung aktivieren und/oder steu­ ern. Insoweit wäre eine automatische Kompensation der Bewegung des Patien­ ten realisiert.
In besonders einfacher Weise könnte die Steuereinrichtung durch einen Rech­ ner, vorzugsweise einen herkömmlichen Personal Computer, gebildet sein. Mit­ tels der Steuereinrichtung könnten verschiedene Optionen hinsichtlich des Kom­ pensationsvorgangs realisiert werden. Dabei könnte es sich um die Bewegungs­ geschwindigkeit des Messraums bzw. des Patienten oder um einen möglichen zeitlichen Versatz zwischen Bewegung des Patienten und Kompensationsvor­ gang handeln.
Zur Gewährleistung einer besonders sicheren Aufnahme der Bewegung des Pa­ tienten könnte der Sensor außerhalb des Messraums angeordnet sein. Dadurch ist gewährleistet, dass der Sensor nicht mit im Messraum befindlichen Messka­ beln oder dem Patienten störend in Kontakt gelangt.
In besonders einfacher Weise könnte der Sensor eine Kamera sein, mit der eine entsprechende Bildverarbeitung möglich ist. Alternativ oder zusätzlich zu einer derartigen Kamera könnte der Sensor einen dem oder den Messkabeln zugeord­ neten Drehwinkelcodierer aufweisen. Ein derartiger Drehwinkelcodierer könnte über die Bewegung der Messkabel die Bewegung des Patienten erfassen. Der­ artige Drehwinkelcodierer dienen üblicherweise als Messeinrichtungen für Steue­ rungssysteme, in denen Winkel- oder Linearverschiebungen gemessen werden sollen, wobei die Drehbewegung in elektronische Signale umgewandelt wird, die zur Anzeige und Steuerung verwendet werden. Derartige Systeme finden ihre Anwendung beispielsweise bei einer "Computermaus". Das im Rahmen der er­ findungsgemäßen Vorrichtung einsetzbare Messverfahren für die Bewegung der Messkabel ähnelt dem Messprinzip, wie es bei einer "Computermaus" realisiert ist.
Bei einer besonders einfach ausgestalteten Vorrichtung könnte die Bewegungs­ einrichtung zur Drehung des Messraums und/oder des Patienten um eine verti­ kale Achse ausgebildet sein. Bei aufwendiger ausgestalteten Vorrichtungen könnten jedoch auch Bewegungen des Messraums und/oder des Patienten um unterschiedliche, nicht parallele Achsen oder sogar Linearbewegungen möglich sein.
Hinsichtlich einer besonders zuverlässigen Bewegungseinrichtung könnte die Bewegungseinrichtung einen Elektromotor aufweisen. Dabei könnte der Elektro­ motor ein Schritt- und/oder Stellmotor sein.
Zur Realisierung einer besonders sicheren unabhängigen Bewegung zwischen Messraum und Patient könnte im Messraum eine Plattform oder ein Tisch für den Patienten vorgesehen sein. Je nach Ausgestaltung der Vorrichtung könnte dabei der Messraum relativ zu der Plattform oder dem Tisch bewegbar sein oder könnte die Plattform oder der Tisch relativ zu dem Messraum bewegbar sein.
Bei einer konstruktiv besonders einfachen Vorrichtung könnte der Messraum ein Käfig sein. Hierbei wäre eine besonders einfache Durchführung von Messkabeln durch Maschen des Käfigs möglich. Des Weiteren wäre ein einfache Beobach­ tung des Patienten von außerhalb des Messraums durch die Maschen des Kä­ figs möglich.
In jedem Fall ist es erforderlich, dass der Messraum mindestens eine Durchfüh­ rung für das oder die Messkabel aufweist. Die Durchführung könnte an einer Seite oder an der Oberseite des Messraums angeordnet sein. Des Weiteren ist es auch denkbar, dass Durchführungen sowohl an einer Seite als auch an der Oberseite des Messraums vorgesehen sind. Dabei wäre ein universell nutzbarer Messraum realisiert.
Des Weiteren wird die obige Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 17 gelöst. Danach ist die in Rede stehende Vorrichtung derart ausgestaltet, dass das Gelenk oder der Gelenkarm oder zumindest ein Teil des Gelenks oder des Gelenkarms mittels einer Bewegungseinrichtung rela­ tiv zum Patienten derart bewegbar ist, dass die durch eine Bewegung des Pati­ enten verursachten und auf das oder die Messkabel wirkenden Kräfte möglichst weitgehend minimiert sind.
Bei dieser alternativen Ausgestaltung einer Vorrichtung ist dem Messkabel ein Gelenk oder ein Gelenkarm zugeordnet. Das Gelenk oder der Gelenkarm kann in quasi jedem Bereich des Messkabels vorgesehen sein. Dabei ist lediglich we­ sentlich, dass die durch eine Bewegung des Patienten verursachten und auf das oder die Messkabel wirkenden Kräfte möglichst weitgehend reduzierbar sind. Bei dieser Ausgestaltung der Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an ei­ nem Patienten steht der Messraum fest. Die Kräfte zum Bewegen des Gelenks, des Gelenkarms oder des oder der Teile des Gelenks oder des Gelenkarms sind dabei nicht vom Patienten, beispielsweise einer Maus, aufzubringen, sondern von der erfindungsgemäßen Bewegungseinrichtung. Damit ist eine Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten mit einem kabelführenden Gelenk oder Gelenkarm auch bei kleinen Patienten, beispielsweise Kleintieren, einsetzbar.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnte insbesondere der dem Patienten zugewandte Teil des Gelenks oder des Gelenkarms bewegbar sein. Hierdurch ist eine Minimierung der Kräfte auf das oder die Messkabel im Bereich des Patien­ ten besonders direkt realisiert.
Zur Minimierung der auf das oder die Messkabel wirkenden Kräfte könnte ein Sensor die Bewegung des Patienten aufnehmen. Entsprechend könnte ein Mi­ nimierungsvorgang eingeleitet und/oder durchgeführt werden. Dabei ist es be­ sonders praktisch, wenn dem Sensor eine mit der Bewegungseinrichtung funk­ tionell gekoppelte Steuereinrichtung für die Bewegung des Gelenks oder Ge­ lenkarms oder des Teils oder der Teile des Gelenks oder Gelenkarms zugeord­ net ist. Insoweit wäre auch bei dieser alternativen Ausgestaltung der Vorrichtung ein automatischer Betrieb der Vorrichtung realisiert.
Die Steuereinrichtung könnte durch einen Rechner gebildet sein, wobei hier vor­ zugsweise ein herkömmlicher Personal Computer eingesetzt werden könnte. Mittels der Steuereinrichtung könnten verschiedene Optionen hinsichtlich des Minimierungsvorgangs realisiert werden. Dabei könnte die Bewegungsgeschwin­ digkeit des Gelenks oder des Gelenkarms oder des Teils oder der Teile des Ge­ lenks oder des Gelenkarms oder ein möglicher zeitlicher Versatz zwischen Be­ wegung des Patienten und Minimierungsvorgang gesteuert werden.
Zur Gewährleistung einer besonders sicheren Aufnahme der Bewegung des Pa­ tienten könnte der Sensor außerhalb des Messraums angeordnet sein. Dadurch ist gewährleistet, dass der Sensor nicht mit im Messraum befindlichen Messka­ beln oder dem Patienten störend in Kontakt gelangt.
In besonders einfacher Weise könnte der Sensor eine Kamera sein, mit der eine entsprechende Bildverarbeitung möglich ist. Alternativ oder zusätzlich zu einer derartigen Kamera könnte der Sensor einen dem oder den Messkabeln zugeord­ neten Drehwinkelcodierer aufweisen. Ein derartiger Drehwinkelcodierer könnte über die Bewegung der Messkabel die Bewegung des Patienten erfassen. Der­ artige Drehwinkelcodierer dienen üblicherweise als Messeinrichtungen für Steue­ rungssysteme, in denen Winkel- oder Linearverschiebungen gemessen werden sollen, wobei die Drehbewegung in elektronische Signale umgewandelt wird, die zur Anzeige und Steuerung verwendet werden. Derartige Systeme finden ihre Anwendung beispielsweise bei einer "Computermaus". Das im Rahmen der er­ findungsgemäßen Vorrichtung einsetzbare Messverfahren für die Bewegung der Messkabel ähnelt dem Messprinzip, wie es bei einer "Computermaus" realisiert ist.
Des Weiteren könnte der Sensor die an dem oder den Messkabeln auftretenden Kräfte detektieren. Entsprechend der Größe der Kräfte könnte dann ein Minimie­ rungsvorgang durch die Bewegungseinrichtung durchgeführt werden.
Hinsichtlich einer besonders zuverlässigen Bewegungseinrichtung könnte die Bewegungseinrichtung einen Elektromotor aufweisen. Dabei könnte der Elektro­ motor ein Schritt- und/oder Stellmotor sein. Die Bewegungseinrichtung könnte in das Gelenk oder in den Gelenkarm integriert sein.
Bei einer konstruktiv besonders einfachen Vorrichtung könnte der Messraum ein Käfig sein. Hierbei wäre eine besonders einfache Durchführung von Messkabeln durch Maschen des Käfigs möglich. Des Weiteren wäre ein einfache Beobach­ tung des Patienten von außerhalb des Messraums durch die Maschen des Kä­ figs möglich.
In jedem Fall ist es erforderlich, dass der Messraum mindestens eine Durchfüh­ rung für das oder die Messkabel aufweist. Die Durchführung könnte an einer Seite oder an der Oberseite des Messraums angeordnet sein. Des Weiteren ist es auch denkbar, dass Durchführungen sowohl an einer Seite als auch an der Oberseite des Messraums vorgesehen sind. Dabei wäre ein universell nutzbarer Messraum realisiert.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 und dem Patentanspruch 17 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung zweier bevorzugter Ausführungs­ beispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Wei­ terbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Seitenansicht, schematisch, das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten und
Fig. 2 in einer perspektivischen Seitenansicht, schematisch, das zweite Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Seitenansicht den schematischen Aufbau des ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten 1. Bei dem hier gezeigten Pa­ tienten 1 handelt es sich um eine Maus. Der Patient 1 ist in einen Messraum 2 verbracht. Zur Messung ist der Patient 1 über ein Messkabel 3 mit einem Mess­ gerät 4 verbunden. Das Messgerät 4 ist außerhalb des Messraums 2 angeord­ net.
Der Messraum 2 ist mittels einer Bewegungseinrichtung 5 relativ zum Patienten 1 bewegbar. Hierdurch ist eine Bewegung des Patienten 1 relativ zum Messraum 2 zumindest teilweise kompensierbar.
Die Bewegung des Patienten 1 wird durch einen Sensor 6 aufgenommen. Der Sensor 6 kann durch eine Kamera oder einen mit dem Messkabel 3 verbunde­ nen Winkelsensor bzw. Drehwinkelcodierer realisiert sein. Die Bewegung des Messraums 2 wird von den Signalen des Sensors 6 über die Bewegungseinrich­ tung 5 so geregelt, dass Bewegungen des Patienten 1 durch Gegenbewegungen des Messraums 2 kompensiert werden. Dadurch wird ein Verdrehen des Mess­ kabels 3 oder mehrerer Messkabel auch dann vermieden, wenn sich der Patient 1 ausgiebig innerhalb des Messraums 2 bewegt.
Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Messgerät 4 zwischen dem Sensor 6 und der Bewegungseinrichtung 5 angeordnet. Dabei werden sowohl zur Durchführung der Messung an dem Patienten 1 als auch zur Steuerung der Bewegungseinrichtung 5 dasselbe Kabel bzw. Messkabel 3 verwendet. Hierzu ist das Messkabel 3 mehrpolig ausgestaltet.
Fig. 2 zeigt in einer perspektivischen Seitenansicht das zweite Ausführungsbei­ spiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten 1 auf schematische Weise. Der Patient 1 ist in einen Messraum 2 verbracht und über ein Messkabel 3 mit einem Messgerät 4 verbunden, das außerhalb des Messraums 2 positioniert ist. Im Bereich des Messkabels 3 ist ein kabelführendes Gelenk 7 vorgesehen, das eine Verdrillung des Messkabels 3 vermeiden kann. Dem Gelenk 7 ist eine Bewegungseinrichtung 5 zugeordnet, die einen Teil 8 des Gelenks derart bewegen kann, dass die durch eine Bewegung des Patienten 1 verursachten und auf das Messkabel 3 wirkenden Kräfte mög­ lichst weitgehend minimiert sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Tor­ sionskräfte. Zur Detektion derartiger Kräfte ist ein Sensor 6 am Messkabel 3 vor­ gesehen. Mittels einer Steuereinrichtung ist die Bewegungseinrichtung 5 derart aktivierbar, dass der dem Patienten 1 zugewandte Teil 8 des Gelenks 7 relativ zum anderen Teil des Gelenks 7 bewegbar ist. Die Steuereinrichtung könnte in das Gelenk 7 integriert sein oder außerhalb des Messraums 2 angeordnet sein. Dabei müssen die Kräfte zum Bewegen des Gelenks 7 nicht vom Patienten 1 aufgebracht werden, sondern können von der mit dem Sensor 6 gekoppelten Bewegungseinrichtung 5 aufgebracht werden.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der er­ findungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschrei­ bung und andererseits auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass die zuvor rein willkürlich gewählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.

Claims (30)

1. Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten (1), insbesondere an einem Kleintier, mit einem Messraum (2) für den Patienten (1) und mindestens einem Messkabel (3) zur Verbindung des Patienten (1) mit min­ destens einem außerhalb des Messraums (2) angeordneten Messgerät (4), dadurch gekennzeichnet, dass der Messraum (2) und/oder der Pati­ ent (1) mittels einer Bewegungseinrichtung (5) relativ zum Patienten (1) oder zum Messraum (2) derart bewegbar ist, dass eine Bewegung des Patienten (1) relativ zum Messraum (2) zumindest teilweise kompensiert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor (6) für die Bewegung des Patienten (1) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sensor (6) eine mit der Bewegungseinrichtung (5) funktionell gekoppelte Steuereinrich­ tung für die Bewegung des Messraums (2) zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuer­ einrichtung durch einen Rechner gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (6) außerhalb des Messraums (2) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (6) eine Kamera ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (6) einen dem oder den Messkabeln (3) zugeordneten Drehwin­ kelcodierer aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungseinrichtung (5) zur Drehung des Messraums (2) und/oder des Patienten (1) um eine vertikale Achse ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungseinrichtung (5) einen Elektromotor aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektro­ motor ein Schritt- und/oder Stellmotor ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Messraum (2) eine Plattform oder ein Tisch für den Patienten (1) vorge­ sehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Mess­ raum (2) relativ zu der Plattform oder dem Tisch bewegbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform oder der Tisch relativ zu dem Messraum (2) bewegbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Messraum (2) ein Käfig ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Messraum (2) mindestens eine Durchführung für das oder die Messka­ bel (3) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Durch­ führung an einer Seite oder der Oberseite des Messraums (2) angeordnet ist.
17. Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten (1), insbesondere an einem Kleintier, mit einem Messraum (2) für den Patienten (1) und mindestens einem Messkabel (3) zur Verbindung des Patienten (1) mit min­ destens einem außerhalb des Messraums (2) angeordneten Messgerät (4), wo­ bei das oder die Messkabel (3) über ein kabelführendes Gelenk (7) oder einen Gelenkarm geführt sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (7) oder der Gelenkarm oder zumindest ein Teil (8) des Gelenks (7) oder des Gelenkarms mittels einer Bewegungseinrichtung (5) relativ zum Patienten (1) derart bewegbar ist, dass die durch eine Bewegung des Patienten (1) verursachten und auf das oder die Messkabel (3) wirkenden Kräfte möglichst weitgehend minimiert sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Patienten (1) zugewandte Teil des Gelenks (7) oder des Gelenkarms bewegbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor (6) für die Bewegung des Patienten (1) vorgesehen ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sen­ sor (6) eine mit der Bewegungseinrichtung (5) funktionell gekoppelte Steuerein­ richtung für die Bewegung des Gelenks (7) oder Gelenkarms oder des Teils (8) oder der Teile des Gelenks (7) oder Gelenkarms zugeordnet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuer­ einrichtung durch einen Rechner gebildet ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeich­ net, dass der Sensor (6) außerhalb des Messraums (2) angeordnet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeich­ net, dass der Sensor (6) eine Kamera ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeich­ net, dass der Sensor (6) einen dem oder den Messkabeln (3) zugeordneten Drehwinkelcodierer aufweist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeich­ net, dass der Sensor (6) die an dem oder den Messkabeln (3) auftretenden Kräfte detektiert.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeich­ net, dass die Bewegungseinrichtung (5) einen Elektromotor aufweist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Elek­ tromotor ein Schritt- und/oder Stellmotor ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 27, dadurch gekennzeich­ net, dass der Messraum (2) ein Käfig ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 28, dadurch gekennzeich­ net, dass der Messraum (2) mindestens eine Durchführung für das oder die Messkabel (3) aufweist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchfüh­ rung an einer Seite oder der Oberseite des Messraums (2) angeordnet ist.
DE1999143222 1999-09-09 1999-09-09 Vorrichtung zur Durchführung von Messungen an einem Patienten Withdrawn DE19943222A1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2006066434A1 (de) * 2004-12-23 2006-06-29 Rcc Ltd. Rattenkäfig

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