DE19943000A1 - Kettenrad für Gelenkketten und Dämpfungseinrichtungen für Kettenräder - Google Patents
Kettenrad für Gelenkketten und Dämpfungseinrichtungen für KettenräderInfo
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Abstract
Kettenrad für insbesondere langgliedrige Gelenkketten, das mit mehreren im Bereich mindestens einer Stirnfläche angeordneten Dämpfungseinrichtungen versehen ist, die mit einem den Kettenlaschen zugewandten flächenartigen Auflagebereich versehen sind, dessen Auflagefläche so ausgebildet ist, daß zumindest Teilbereiche der Kettenlaschen darauf ablegbar bzw. abstützbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Kettenrad für insbesondere langgliedrige
Gelenkketten.
Durch die US-A-3,052,133 ist eine Dämpfungseinrichtung für Kettenräder
bekannt, bei welcher im Zahngrund des Kettenrades elastische
Dämpfungskörper unterschiedlichster Geometrie vorgesehen sind. Die Kette ist
hierbei als Gelenkkette, bestehend aus mit Buchsen verbundenen Laschen
ausgebildet, wobei während des Kettenumlaufes die Buchsen auf den
elastischen Elementen ablegbar sind. Die Dämpfungselemente sind somit am
Ursprungsort der Stoßgeräusche angeordnet. Aufgrund des hier gegebenen
geringen Platzangebotes müssen die Dämpfungselemente relativ klein
ausgeführt werden und sind dementsprechend hoch belastet. Infolge der vom
Dämpfungselement geleisteten Verformungsarbeit wird ein Teil der Stoßenergie
abgebaut. Damit das Dämpfungselement ausweichen kann, sind am Kettenrad
Aussparungen im Aufnahmebereich des Dämpfungselementes vorgesehen, die
das Kettenrad an einer hochbelasteten Stelle schwächen. Als Folge müssen
das Kettenrad und demzufolge auch die Kette deutlich breiter ausgelegt
werden. Im Servicefall ist der Austausch der Dämpfungselemente bei
aufgelegter Kette sehr umständlich.
Durch die JP-A-10281234 sind Dämpfungselemente im Bereich der die
Kettenlaschen miteinander verbindenden Buchsen vorgesehen, wobei das
jeweilige Dämpfungselement die gesamte Kettenlast übernehmen muß. Dies
betrifft somit auch die gesamt Zugkraft, die vom Kettenrad auf die Kette
übertragen wird. In Abhängigkeit von der Kettenlänge sind deutlich mehr
Dämpfungselemente als beim zuerst genannten Stand der Technik notwendig,
wobei sich die Belastung hier jedoch auf eine größere Anzahl von
Dämpfungselementen verteilt. Auch hier ist eine Demontage der
Dämpfungselemente ohne Austausch der Kette bzw. von Kettenteilen äußerst
schwierig.
Abweichend vom Stand der Technik gemäß US-A-3,025,133 sitzen die
Dämpfungselemente nicht am Ursprungsort der Stoßgeräusche, sondern
wirken indirekt über die Kettenlaschen.
Durch die DE-A-42 20 606 ist ein Kettenrad für Gelenkketten bekannt. An der
Scheibe des Kettenrades sind beidseitig paarweise mittels einer Spannschraube
ringförmige Dämpfungselemente befestigt, und zwar in einer derartigen
Anordnung, daß beim Umlauf der Kette deren Laschen geräuschdämmend
abgestützt werden. Die Geometrie der Dämpfungselemente bedingt eine hohe
partielle Belastung des eigentlichen Dämpfungsbereiches, wodurch der Einsatz
hochwertiger und damit teurer Dämpfungsmaterialien einhergeht und unter
Umständen bei insbesondere hochbelasteten Kettentrieben an ihre
Belastungsgrenzen heranreichen, da die von den Kettenlaschen aufgebrachte
Belastung lediglich auf einen kleinen Flächenbereich des Dämpfungselementes
fokussiert wird.
Ziel des Erfindungsgegenstandes ist es, den Stand der Technik dahingehend
weiterzubilden, daß insbesondere die Ketteneinlaufgeräusche am Kettenrad
durch Optimierung der Dämpfungseinrichtungen vermieden werden können,
wobei gleichzeitig eine gute Zugänglichkeit der Dämpfungseinrichtungen auch
bei aufgelegter Kette gegeben sein soll. Darüber hinaus sollen bereits im
Einsatz befindliche Kettentriebe mit Dämpfungseinrichtungen nachrüstbar sein.
Dieses Ziel wird erreicht durch ein Kettenrad für insbesondere langgliedrige
Gelenkketten, das im Bereich mindestens einer Stirnfläche mindestens eine
Dämpfungseinrichtung beinhaltet, die mindestens eine in Laufrichtung der
Kette weisende Auflagefläche aufweist, auf welcher zumindest
Teilflächenbereiche der Kettenlaschen der Gelenkkette ablegbar bzw.
abstützbar sind.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kettenrades sind den
zugehörigen Unteransprüchen zu entnehmen.
Dieses Ziel wird darüber hinaus erreicht durch eine Dämpfungseinrichtung für
insbesondere mit langgliedrigen Gelenkketten zusammenwirkenden
Kettenrädern, bestehend aus mindestens einem Trägerelement, auf welchem
mindestens ein Dämpfungselement vorgesehen ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Dämpfungseinrichtung
sind den zugehörigen Unteransprüchen zu entnehmen.
Das erfindungsgemäße Kettenrad erlangt bevorzugt Anwendung in
Personenförderanlagen, wie in Rolltreppen oder Rollsteigen.
In seiner einfachsten Ausgestaltung kann das Kettenrad im Bereich der
jeweiligen Stirnfläche mit einem ggf. angeformten umlaufenden Steg bzw.
Stegsegmenten versehen sein, im Bereich dessen bzw. derer separate
Dämpfungselemente, bei Bedarf lösbar, vorgesehen sind. Alternativ besteht
jedoch auch die Möglichkeit den Steg selber als ggf. umlaufendes
Dämpfungselement auszubilden und bei Bedarf formschlüssig mit der
jeweiligen Stirnfläche in Wirkverbindung zu bringen.
Vorteil eines aus dem Ursprungsmaterial des Kettenrades herausgeformten
"Polygonringes" auf dem die eigentlichen Dämpfungselemente befestigt sind,
ist, daß die von der Gelenkkette, d. h. den einzelnen Kettenlaschen,
übertragenen Kräfte direkt in das Kettenrad eingeleitet werden.
Die einzelnen bzw. zu Gruppen zusammengefaßten Dämpfungseinrichtungen
unterscheiden sich in ihrem funktionalen Aufbau vom Stand der Technik
dadurch, daß sie aus einem festem flächenartigen Trägerelement bestehen, das
das eigentliche, ebenfalls flächenartige Dämpfungselement aufnimmt, wobei
das Dämpfungselement vorzugsweise austauschbar (Kleben, Schrauben,
Stecken, Nieten) auf dem Trägerelement befestigt ist. Mit flächenartig ist
hierbei gemeint, daß das Trägerelement und/oder das Dämpfungselement mit
der bzw. den Kettenlasche(n) zugewandten Auflage- bzw. Abstützflächen
versehen ist bzw. sind. Über Befestigungselemente, z. B. Schrauben, kann das
Trägerelement an mindestens einer Stirnfläche des Kettenrades vorgesehen
werden. Vorzugsweise werden jedoch an beiden Stirnflächen
Dämpfungseinrichtungen vorgesehen, um beide Kettenlaschen der Gelenkkette
abstützen zu können.
Die gegenüber den bisher bekannten Dämpfungseinrichtungen verbesserte
Wirkungsweise ergibt sich aus der maximal vergrößerten aktiven
Auflagefläche. Die Kettenglieder (Kettenlaschen) werden im wesentlichen auf
ihrer gesamten Länge abgefangen, das heißt, die Aufschlagenergie wird vom
eigentlichen Dämpfungselement über die zugehörige Auflagefläche der
Kettenlaschen aufgenommen und auch über eine etwa gleiche Fläche auf das
Trägerelement übertragen. Bei Verwendung einzelner oder zu Gruppen
zusammengefaßter Dämpfungseinrichtungen erfolgt die Fokussierung der
auftretenden Kräfte auf die kleinere Auflagefläche des Befestigungselementes.
Die erfindungsgemäße Dämpfungseinrichtung erlangt bevorzugt Anwendung
für in Personenförderanlagen, wie Rolltreppen oder Rollsteigen, eingesetzte
Kettenräder zum Ein- und Umlauf der Kettenlaschen, insbesondere
langgliedriger Gelenkketten. Durch diesen Aufbau wird die lokale Belastung der
Dämpfungseinrichtung auf ein Minimum reduziert, wodurch der Einsatz
einfacher Elastomere möglich ist, die im rein elastischen Verformungsbereich
arbeiten.
Bei gleichem Dämpfungsmaterial besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die
Eigenschaften des Dämpfungselementes an den jeweiligen Bedarfsfall
anzupassen. Das Anpassen der Feder-/Dämpfungskennlinie erfolgt durch
Variation der auf die jeweilige Kettenlasche wirkenden Dämpfungsfläche bzw.
durch entsprechende Profilierungen der Dämpfungselemente.
Die Dämpfungseinrichtung(en) kann bzw. können in folgenden Varianten
ausgeführt werden:
- - Befestigung auf Höhe des Kettenzahnrades,
- - Befestigung auf Höhe des Zahngrundes.
Die vorgeschlagenen Lösungen bedingen keinerlei konstruktive Änderungen der
bisherigen Antriebe und Umkehrstationen der Gelenkketten, und sie sind
kompatibel zu bereits eingebauten Anlagen, wodurch eine Nachrüstung
derartiger Anlagen erleichtert wird.
Darüber hinaus bietet der Aufbau der Dämpfungseinrichtungen das Potential
zur Verfeinerung der Technik (z. B. Spannen der Elemente nach Installation bei
aufgelegter Kette zur Erhöhung des Servicefreundlichkeit, Ein- und
Nachstellbarkeit der Eindrucktiefe, zusätzliche federnde Lagerung, usw.).
Durch den Erfindungsgegenstand werden nicht nur die Ketteneinlaufgeräusche
reduziert, sondern auch der Geräuschpegel des Kettenumlaufes um das
jeweilige Kettenrad minimiert.
Der Erfindungsgegenstand ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der
Zeichnung dargestellt und wird wie folgt beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 Kettenrad mit stirnseitig angeordneten Dämpfungseinrichtungen;
Fig. 2 Dämpfungseinrichtungen, montiert auf Höhe des Kettenradzahnes;
Fig. 3 Dämpfungseinrichtungen, befestigt auf Höhe des Zahngrundes;
Fig. 4 Darstellung eines Trägerelementes in verschiedenen Ansichten;
Fig. 5 Kettenrad mit stirnseitig angeordneten, zu Gruppen
zusammengefaßten, Dämpfungseinrichtungen als Prinzipskizze;
Fig. 6 Prinzipskizze eines Kettenrades für eine Personenförderanlage mit
aus dem Material des Kettenrades herausgeformten Stegen;
Fig. 7 Prinzipskizze unterschiedlich ausgebildeter Dämpfungseinrichtungen;
Fig. 8 Prinzipskizze analog Fig. 2 mit alternativ ausgebildeten
Dämpfungseinrichtungen.
Fig. 1 zeigt ein Kettenrad 1, das mit einer Vielzahl von Zähnen 2 am äußeren
Umfang versehen ist. Ein Kettenglied 3 (Kettenlaschen) einer hier nicht weiter
dargestellten Gelenkkette ist lediglich angedeutet. Im Bereich der Stirnflächen
4 ist das Kettenrad 1 mit einer Vielzahl von Dämpfungseinrichtungen 5
versehen, die gebildet sind aus jeweils einem Trägerelement 6 sowie einem
Dämpfungselement 7. Das Trägerelement 6 ist mit einem flächenartigen
Auflagebereich 8 zur vorzugsweise lösbaren Aufnahme des
Dämpfungselementes 7 ausgerüstet. Das Dämpfungselement 7, das
vorzugsweise aus einem Elastormermaterial besteht, beinhaltet ebenfalls einen
flächenartigen Auflagebereich 9 zur Aufnahme bzw. Abstützung wesentlicher
Bereiche 10 des Kettengliedes 3.
Fig. 2 zeigt eine Teildarstellung des Kettenrades 1. Erkennbar sind
Dämpfungseinrichtungen 5, die auf Höhe des hier nicht erkennbaren
Kettenzahnrades vorgesehen sind. Die Dämpfungseinrichtungen 5 beinhalten
Trägerelemente 6, die mit Dämpfungselementen 7 zusammenwirken, während
die Trägerelemente 6 über Befestigungselemente 11 mit dem Kettenrad 1
verbunden sind. Desweiteren erkennbar sind Kettenglieder 3, gebildet durch
Kettenlaschen 12, die über Buchsen 13 miteinander verbunden sind. Erkennbar
ist, daß der Auflagebereich 9, der Dämpfungselemente 7, einen großen Bereich
10 der Kettenlaschen 12 aufnimmt, so daß hier abweichend zum Stand der
Technik eine wesentlich größere Auflagefläche für die Kettenlaschen 12
gegeben ist, so daß die Aufschlagenergie vom Dämpfungselement 7 und auch
über die etwa gleiche Fläche auf das Trägerelement 6 übertragen wird. Erst im
Trägerelement 6 erfolgt die Fokussierung der auftretenden Kräfte auf die
kleinere Auflagefläche des Befestigungselementes 11.
Fig. 3 zeigt eine Alternative zu Fig. 2, wobei die Befestigung der
Dämpfungseinrichtungen 5, bestehend aus Trägerelement 6 und
Dämpfungselement 7 auf Höhe des Zahngrundes des Kettenrades 1
vorgesehen ist. Die Trägerelement 6 und die Dämpfungselemente 7 sind
hierbei mit etwa dachförmigen Bereichen 14, 15 bzw. 16, 17 ausgebildet,
wobei zwei dachförmige Bereiche 16, 17 eines jeden Trägerelementes 6 einen
gemeinsamen Auflagebereich für den Bereich 10 einer jeden Kettenlasche 12
bilden.
Fig. 4 zeigt das Trägerelement 6 in verschiedenen Ansichten. Das
Trägerelement 6 ist abhängig von der Kettenlaschenlänge zylindrisch
ausgebildet und beinhaltet flächenförmige Auflagebereiche 8 zur Aufnahme
hier nicht weiter dargestellter Dämpfungselemente.
Fig. 5 zeigt als Prinzipskizze einen Teilbereich des Kettenrades 1 gemäß Fig.
1. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der Ausschnitt
des Kettenrades 1 zeigt zu Gruppen 18 zusammengefaßte einzelne
Dämpfungseinrichtungen 5, bestehend aus Trägerelementen 6 und
Dämpfungselementen 7. Zwischen einzelnen Gruppen 18 sind Freiräume 19
vorgesehen, die in Abhängigkeit von der tatsächlichen Länge der einzelnen
Kettenlaschen (nicht dargestellt) vorgegeben werden und somit an den
jeweiligen Anwendungsfall anzupassen sind.
Fig. 6 zeigt als weitere Prinzipskizze einen Teilbereich eines Kettenrades 1'
mit Kettenradzähnen 2'. Aus dem Material des Kettenrades 1' sind im Bereich
beider Stirnseiten 20, 21 umlaufende Stege 22, 23 herausgeformt, auf denen
die Dämpfungselemente 7', in diesem Beispiel durch Kleben, befestigt sind.
Fig. 7 zeigt einzelne Trägerelemente 6 mit unterschiedlich profiliert
ausgebildeten Dämpfungselementen 7. Jedem dieser Dämpfungselemente 7
sind flächenartige Auflage- bzw. Abstützbereiche zur Aufnahme der einzelnen
Kettenlaschen zugeordnet, so daß eine Anpassung der Feder-
/Dämpfungskennlinie an den jeweils vorliegenden Anwendungsfall
herbeigeführt werden kann.
Fig. 8 zeigt weitere alternative Trägerelemente 6 analog zu Fig. 2, die mit
Dämpfungselementen 7 versehen sind. In diesem Beispiel ist lediglich ein
abgewinkeltes einzelnes Trägerelement 6 dargestellt, welches mittels zweier
Befestigungselemente 11 am Kettenrad 1 befestigt ist. Am Umfang des
Kettenrades 1 sind somit mehrere (nicht dargestellt) ggf. beabstandete dieser
abgewinkelten Trägerelemente 6 vorgesehen.
Claims (22)
1. Kettenrad für insbesondere langgliedrige Gelenkketten, das im Bereich
mindestens einer Stirnfläche (4, 20, 21) mindestens eine
Dämpfungseinrichtung (5, 5') beinhaltet, die mindestens eine in
Laufrichtung der Kette weisende Auflagefläche (7, 16, 17) aufweist, auf
welcher zumindest Teilflächenbereiche (10) der Kettenlaschen (12) der
Gelenkkette ablegbar bzw. abstützbar sind.
2. Kettenrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dämpfungseinrichtung (5') durch mindestens einen im Bereich der
jeweiligen Stirnfläche (20, 21) vorgesehen zumindest segmentartigen
Steg (22, 23) als Trägerelement gebildet ist, der mittel- oder unmittelbar
mindestens ein Dämpfungselement (7') aufnimmt.
3. Kettenrad nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Steg (22, 23) umlaufend ausgebildet ist.
4. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg (22, 23) aus dem Kettenrad (1') einstückig herausgeformt
ist.
5. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch
mehrere im Bereich der jeweiligen Stirnfläche vorgesehene, ggf. zu
Gruppen (18) zusammengefaßte Dämpfungseinrichtungen (5), gebildet
aus mit separaten Dämpfungselementen (7) bestückten segmentartig
ausgebildeten Trägerelementen (6).
6. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das jeweilige Trägerelement (6) mit der jeweiligen Stirnseite (4) des
Kettenrades (1) formschlüssig verbunden ist.
7. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch
mindestens einen das Dämpfungselement (7') bildenden elastischen
Körper, der mit dem zugehörigen Trägerelement (6), insbesondere lösbar,
verbunden ist.
8. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Dämpfungselement (7, 7') einstückig ausgebildet und zumindest
mit einem der Aufnahme bzw. Abstützung des Teilflächenbereiches (10)
der Kettenlaschen (12) dienenden Flächenbereich versehen ist.
9. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch
einzelne Dämpfungselemente (7, 7'), die jeweils mit einem
Flächenbereich zur Aufnahme bzw. Abstützung des Teilflächenbereiches
(10) der Kettenlaschen (12) versehen sind.
10. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der bzw. die den Kettenlaschen (12) zugewandten Flächenbereiche
der bzw. des Dämpfungselemente (5, 5') profiliert ausgebildet ist bzw.
sind.
11. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämpfungseinrichtung (5, 5'), respektive das Trägerelement
(6), etwa auf Höhe des Kettenradzahnes angeordnet ist.
12. Kettenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämpfungseinrichtung (5, 5'), respektive das Trägerelement (6),
etwa auf Höhe des Zahngrundes angeordnet ist.
13. Dämpfungseinrichtung für insbesondere mit langgliedrige Gelenkketten
zusammenwirkenden Kettenrädern (1), bestehend aus mindestens einem
Trägerelement (6, 22, 23), auf welchem mindestens ein
Dämpfungselement (7, 7') vorgesehen ist.
14. Dämpfungseinrichtung nach Ansprüche 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Dämpfungselement (7, 7'), insbesondere austauschbar, mit dem
Trägerelement (6, 22, 23) verbunden ist.
15. Dämpfungseinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerelement (6, 22, 23) über ein
Befestigungselement (11) formschlüssig mit der bzw. den Stirnflächen
(4) des Kettenrades (1) verbindbar ist.
16. Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerelement (6, 22, 23) und/oder das
Dämpfungselement (7) mit einer Auflagefläche (8, 10, 14, 15, 16, 17)
versehen ist bzw. sind, auf der zumindest Teilflächenbereiche (10) der
Kettenfaschen (12) der Gelenkkette ablegbar bzw. abstützbar sind.
17. Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Dämpfungselement (7, 7') aus Gummi oder
Kunststoff gebildet ist.
18. Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Dämpfungselement (7, 7') profiliert ausgebildet
ist.
19. Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Dämpfungselement (7, 7') dergestalt profiliert
ist, daß mehrere Flächenbereiche gebildet werden, auf denen zumindest
Teilflächenbereiche (10) der Kettenlaschen (12) der Gelenkkette ablegbar
bzw. abstützbar sind.
20. Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19,
gekennzeichnet durch mehrere zu Gruppen (18) zusammengefaßte
Trägerelemente (6), die mit ggf. profilierten Dämpfungselementen (7, 7')
in Wirkverbindung stehen.
21. Verwendung des Kettenrades (1, 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 12
für Personenförderanlagen, wie Rolltreppen oder Rollsteige.
22. Verwendung der Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 13
bis 20 für in Personenförderanlagen, wie Rolltreppen oder Rollsteigen,
eingesetzte Kettenräder (1) zum Ein- und Umlauf der Kettenlaschen (12),
insbesondere langgliedriger Gelenkketten.
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| DE19925150 | 1999-06-02 | ||
| DE19943000A DE19943000A1 (de) | 1999-06-02 | 1999-09-09 | Kettenrad für Gelenkketten und Dämpfungseinrichtungen für Kettenräder |
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