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DE19942444C1 - Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen - Google Patents

Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen

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DE19942444C1
DE19942444C1 DE1999142444 DE19942444A DE19942444C1 DE 19942444 C1 DE19942444 C1 DE 19942444C1 DE 1999142444 DE1999142444 DE 1999142444 DE 19942444 A DE19942444 A DE 19942444A DE 19942444 C1 DE19942444 C1 DE 19942444C1
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seat
belt
seat device
harness
backrest
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DE1999142444
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Achim Schiszler
Michael Schweiger
Peter Glueck
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Individual
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen, bestehend aus einem Sitzbrett und einem Gurtzeug, wobei die Einrichtung an ein Transportgerät einhängbar ist. Das Sitzbrett hat erfindungsgemäß eine Anzahl von Ösen, an denen das Gurtzeug lösbar befestigt ist. Das Gurtzeug umfaßt ferner einen Brustgurt oder Stab, der bezüglich des Sitzbretts in Höhenrichtung verschiebbar gehalten ist, um eine Einstiegs- und Ausstiegsöffnung in das Gurtzeug wahlweise zu versperren oder freizugeben.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen beispielsweise in Liftanlagen, Karussells und dergleichen Schaustell- und Vergnügungseinrichtungen, für den Einsatz im Kranken- und Behindertentransportbereich beispielsweise als Hebevorrichtung sowie als Rettungsgerät zum Bergen von Personen.
Sitzeinrichtungen dieser Gattung müssen hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit, wie auch Haltbarkeit zum Teil äußerst gegensätzlichen Anforderungen genügen. Funktionell ist eine solche Sitzeinrichtung dann, wenn diese unter anderem ein leichtes und unkompliziertes Ein- und Aussteigen in und aus dem Sitz ermöglicht. Trotz dieses Erfordernisses einer einfachen Handhabung muß die Sicherheit vor einem unbeabsichtigten Herausfallen einer sitzenden Person in jedem Fall gewährleistet sein. Das heißt es müssen Sicherheitsmechanismen vorgesehen sein, die sich bei der Handhabung der Sitzeinrichtung entweder von selbst schließen oder praktisch von der ein- bzw. aussteigenden Person quasi mit betätigt werden. Erschwerend kommt hinzu, daß je nach Einsatzzweck die Sitzeinrichtung zur Erhöhung der Sicherheit an die Körpergrößen der einzelnen Personen angepaßt und die Anpassung wiederum möglichst einfach und ohne Fachpersonal von der zu befördernden Person selbst vorgenommen werden sollte. Bei all diesen Anforderungen sollte die Sitzeinrichtung dennoch dergestalt sein, daß deren Komponenten nur einem geringen Verschleiß ausgesetzt und im Bedarfsfall leicht auszutauschen sind.
Aus dem Stand der Technik sind Sitzeinrichtungen bekannt, wie sie zum Beispiel in Liftanlagen zur Beförderung von Wintersportlern oder Wanderern auf Berge verwendet werden. Diese Sitzeinrichtungen bestehen im wesentlichen aus einer Stahlkonstruktion mit einer an einem Förderseil fest eingehängten Haltestrebe, an deren freiem Ende ein Sitzbrett montiert ist. An der Haltestrebe ist für gewöhnlich ein Sicherungsbügel schwenkbar und in einer Sicherungsposition arretierbar montiert, in welcher eine sitzende Person vor einem Herausfallen aus dem Sitz gehindert wird.
Auch in Karussellanlagen sind Sitze mittels verschwenkbarer sowie hydraulisch oder elektrisch angetriebener Haltebügel gesichert, welche eine Person mit einem vorbestimmten Druck auf den Sitz pressen, wobei der Angriffspunkt dieser Sitze je nach Art des Karussells die Oberschenkel, Brust oder Schultern der Person sind.
Zwar erfüllen diese bekannten Sitzeinrichtungen hinsichtlich Funktionalität und Sicherheit die eingangs genannten Anforderungen. Indessen weisen sie einen komplizierten Aufbau auf, der eine Wartung durch Fachpersonal erforderlich macht. Im übrigen sind die bekannten starren Stahlkonstruktionen schwer und unflexibel, so daß sich deren Einsatzzweck nur auf wenige bestimmte Förderanlagen beschränkt.
Aus dem Flugsportbereich insbesondere dem Gleitschirmflug ist eine andere Art von Sitzeinrichtung bekannt, welche z. B. in dem Buch "Gleitschirmfliegen, vom Anfänger zum Profi" von C. Peter und T. Schlager beschrieben ist, das 1988 im Bruckmann- Verlag veröffentlicht wurde. Diese Sitzeinrichtung besteht im wesentlichen aus einem Gurtzeug, in welches eine durch eine Hartschale ausgesteifte Sitzfläche eingenäht ist. Das Gurtzeug hat unterschiedliche Verstellschlösser zur Längeneinstellung einzelner Gurte, das heißt zur Justierung der Sitzposition einer Person sowie zur beschränkten Anpassung an die Körpergröße der jeweiligen Person. Darüber hinaus ist die Gurtführung derart gewählt, daß nach Schließen sämtlicher Gurte ein Herausfallen der Person unmöglich ist.
Gurtzeuge dieses Aufbaus sind zwar leicht und auch einfach zu transportieren und zu verstauen. Indessen ist deren Aufbau aufgrund der einzelnen Sicherheitsmaßnahmen äußerst kompliziert; deren Handhabung bedarf daher in der Regel einer längeren Einweisung durch geschultes Fachpersonal. Darüber hinaus solche Gurtzeuge im allgemeinen empfindlich gegen unterschiedliche Belastungen wie Scheuern, Kratzen oder Schneiden aber auch gegen Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und dergleichen Umwelteinflüsse. Da eine pflegliche Behandlung im Rahmen der eingangs genannten Verwendungsbereiche nicht möglich ist, ist daher mit einem vorzeitigen Verschleiß einzelner Komponenten zu rechnen, der einen Total- oder Teile-Austausch erforderlich macht. Im übrigen ist eine beliebige Anpassung derartiger Gurtzeuge an unterschiedlichste Körpergrößen trotz der Anordnung von Verstellschlössern nicht möglich. Es werden daher verschiedene Gurtzeuggrößen angeboten, die vor dem Kauf vom Piloten jeweils ausprobiert werden müssen.
Angesichts dieses Stands der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine neuartige Sitzeinrichtung zum Befördern von Personen zu schaffen, die zusätzlich zu den eingangs genannten Anforderungen geringe Gestehungs- und Betriebskosten verursacht und deren Einsatzzweck möglichst vielfältig ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Sitzeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß der Erfindung besteht die Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen unter anderem aus einem Sitzbrett und einem Gurtzeug, wobei die Einrichtung an ein Transportgerät einhängbar ist. Das Sitzbrett hat erfindungsgemäß eine Anzahl von Ösen, an denen das Gurtzeug lösbar befestigt ist. Durch diese Ausgestaltung kann das empfindliche Gurtzeug getrennt vom im allgemeinen aus robustem Material gefertigten Sitzbrett hergestellt und anschließend einfach mit dem Sitzbrett montiert werden. Im Out-door Verwendungsbereich ist das Gurtzeug einem erheblichen Verwitterungsprozeß ausgesetzt, der zu relativ frühen Materialverschleiß führt. Durch die Anordnung von Ösen oder ösenähnlichen Schlitzen am Sitzbrett, kann jedoch das Gurtzeug ohne Probleme demontiert und gegen ein neues ausgetauscht werden. Da das Gurtzeug keine solchen Aufnahmen beispielsweise in Form von Taschen oder dergleichen hat, die zum Einstecken des Sitzbretts dienen, wie es insbesondere bei Gleitschirmgurtzeugen der Fall ist, ist dieses Gurtzeug relativ preisgünstig und daher die Gesamtbetriebskosten einschließlich Wartung und Reparatur der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung niedrig.
Ferner ist es vorgesehen, daß das Gurtzeug unter anderem einen Brustgurt oder Stab umfaßt, der bezüglich des Sitzbretts in Höhenrichtung verschiebbar gehalten ist, um eine Einstiegs- und Ausstiegsöffnung in das Gurtzeug wahlweise zu versperren oder freizugeben. Durch diese Konstruktion ist es möglich, daß die Sitzeinrichtung auf einfache Weise auch von ungeübten Personen benutzt werden kann. Für ein Einsteigen in die Sitzeinrichtung muß lediglich der Brustgurt nach oben verschoben werden, um die Einstiegsöffnung im Gurtzeug freizugeben. Sobald die Person das Gurtzeug angelegt hat wird der Brustgurt nach unten gezogen und somit die Einstiegsöffnung im Gurtzeug verriegelt. Ein unbeabsichtigtes Herausfallen einer Person aus der Sitzeinrichtung kann bereits mit dieser Maßnahme weitest gehend verhindert werden. Diese technische Lösung ist daher nicht nur besonders kostengünstig, da auf eine Vielzahl von Verriegelungsmechanismen verzichtet werden kann, sondern auch besonders einfach und schnell in der Handhabung.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der übrigen Ansprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in Perspektivenansicht ein Gurtzeug gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungs­ beispiel, welches an die Sitzeinrichtung eingeschlauft werden kann,
Fig. 2 zeigt die Perspektivenansicht einer Sitzeinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 3 zeigt in Perspektivenansicht ein Gurtzeug gemäß einem zweiten bevorzugten Ausführungs­ beispiel und
Fig. 4a, 4b zeigt in Perspektivenansicht ein Gurtzeug gemäß einem dritten bevorzugten Ausführungs­ beispiel der Erfindung.
Gemäß der Fig. 1 und 2 umfaßt die erfindungsgemäße Sitzeinrichtung zumindest eine harte Sitzschale oder Sitzbrett 1, an der eine Anzahl von Ösen 2 vorgesehen sind, sowie ein Gurtzeug 3, welches in die Ösen 2 der Sitzschale eingeschlauft werden kann.
In Fig. 1 ist das vorstehend genannte Gurtzeug 3 im funktionalen Aufbau dargestellt, wobei jedoch die einzelnen Gurte in nicht wirklichkeitsgetreuem Größenverhältnis zueinander eingezeichnet sind.
Demzufolge hat das Gurtzeug 3 gemäß dem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel einen Hauptgurt 4 an dessen Enden jeweils eine Öse 5 oder Haken zum Einhängen der Sitzeinrichtung an einem Transportgerät (nicht gezeigt) befestigt, vorzugsweise eingenäht sind. Der Hauptgurt 4 ist dabei zu einer U-Form gelegt, deren Schenkel zwei beidseits einer sitzenden Person verlaufende Tragegurte 6 bilden. An einem die zwei Tragegurte 6 (Schenkel) verbindenden Steggurt 7 des U-förmig gelegten Hauptgurts 4 ist ein eine Art Unterzug bildender Sitzgurt 8 senkrecht zum Hauptgurt 4 befestigt, vorzugsweise angenäht, der sich eine vorbestimmte Strecke (entspricht in etwa der Tiefe eine herkömmlichen Stuhlsitzfläche) gemäß der Fig. 1 nach hinten erstreckt und dabei zusammen mit dem Steggurt 7 ein Sitzebene aufspannt.
Am Ende der vorbestimmten Strecke ist der Sitzgurt 8 unter Ausbildung einer im wesentlichen 90°-Schleife nach oben gezogen und endet in einem Y-förmigen Verzweigungsstück 9. Im Bereich des Verzweigungsstücks 9 ist an diesem selbst und/oder an dem Sitzgurt 8 ein Rückengurt 10 in seinem Mittenabschnitt befestigt bzw. angenäht. Auch der Rückengurt 10 ist dabei zu einer U-Form gelegt, wobei die freien, von der Befestigungsstelle am Sitzgurt 8 wegweisenden Enden des Rückengurts 10 an den Schenkeln des U-förmigen Hauptgurts 4, das heißt an den Tragegurten 6 fixiert (vorzugsweise durch Nähen) sind. Durch diese Gestaltung entsteht eine Art Korb zur sitzenden Aufnahme einer Person.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die zwei nach vorne sich erstreckenden Schenkel des Rückengurts 10 jeweils eine Verstellmöglichkeit (nicht dargestellt) zur Justierung des Abstands zwischen den Tragegurten 6 und dem nach oben gezogenen Abschnitt des Sitzgurts 8 bzw. dem Y-förmigen Verzweigungsstück 9 aufweisen können, um hierdurch den Neigungswinkel des nach oben gezogenen Sitzgurtabschnitts zum die Sitzebene mitdefinierenden Sitzgurtabschnitt zu verändern.
An dem Y-förmigen Verzweigungsstück 9 sind zwei in einem im wesentlichen parallelen Abstand zueinander verlaufende Schultergurte 11 befestigt, deren zwei Enden am Mittenabschnitt eines Brustgurts 12 fixiert oder eingeschlauft sind. Auch bei den beiden Schultergurten 11 ist darauf hinzuweisen, daß diese vorteilhaft jeweils eine Längenverstellmöglichkeit kurz oberhalb dem Brustgurt 12 aufweisen, um an unterschiedliche Körpergrößen einer Person angepaßt werden zu können.
Der Brustgurt 12 hat an seinen zwei Enden Einschlaufösen 14, durch die der Hauptgurt 4, das heißt die beiden Tragegurte 6 geführt sind, derart, daß der Brustgurt 12 entlang der Tragegurte 6 verschiebbar ist. Auch der Brustgurt 12 kann eine Längenverstelleinrichtung (nicht gezeigt) zur Justierung des Parallelabstands der beiden Tragegurte 6 zueinander aufweisen. Darüber hinaus ist in der Mitte des Brustgurts 12 vorzugsweise über zwei V-förmig zueinander ausgerichteter Gurtstücke 15 ein Verschlußelement 16 eines Klick- oder Schnell-Verriegelungsschlosses befestigt. Anstelle der V-förmig ausgerichteten Gurtstücke 15 ist auch ein einzelnes Gurtstück oder eine vorzugsweise dreieck-förmige Anlenklasche zur Befestigung des Verschlußelements 16 am Brustgurt 12 verwendbar.
Schließlich ist im bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß der Fig. 1 ein zentraler Beingurt 17 vorgesehen, der an seinem einen Ende am Stegabschnitt 7 des Hauptgurts 4 und/oder am Endabschnitt des Sitzgurts 8 befestigt ist und an dessen anderem Ende das zum Verschlußelement 16 notwendige Gegenstück, daß heißt das Schnellverschluß-Rastelement 18 für das Verschlußelement 16 befestigt ist. Zur Längeneinstellung kann auch am zentralen Beingurt eine Verstellschnalle ähnlich zu den gezeigten Verstellmöglichkeiten an den Schultergurten 11 vorgesehen sein. Bezüglich der Ausgestaltung des Beingurts 17 selbst sind natürlich auch konstruktive Abwandlungen denkbar. So kann der zentrale Beingurt 17 ein über den Hauptgurt 4 hinausragender Abschnitt des Sitzgurts 8 sein. Weiterhin ist es möglich, den Beingurt 17 direkt an der Sitzschale zu befestigen, also getrennt vom Gurtzeug 3 auszubilden.
Gemäß der Fig. 2 besteht die Sitzschale aus einem sichelförmig gebogenen Brett 1 vorzugsweise aus einem Verbundwerkstoff, an dessen Unterseite eine in Tiefenrichtung der Sitzschale verlaufende Führungsschiene 19 angeformt oder daran befestigt ist. Diese Führungsschiene 19 bildet eine Aufnahmerinne, in welche der Sitzgurt 8 eingelegt werden kann.
An den in Breitenrichtung beabstandeten Endrundungen der Sitzschale sind die Einschlaufösen 2 vorgesehen, durch welche die Tragegurte 6 geführt sind. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist hierfür die Sitzschale im Bereich der vorstehend genannten Endrundungen zwei Längsschlitze auf, deren Länge gleich oder größer ist als die Breite der Tragegurte 6. Im Mittenabschnitt jedes Längsschlitzes ist ein Querschlitz in die Sitzschale eingebracht, welche zum Schalenrand hin offen sind. Durch diese Querschlitze lassen sich die Traggurte 6 einführen und anschließend in die Längsschlitze im wesentlichen quetsch- und knickfrei einlegen. Alternativ zu dieser Ausgestaltung, welche natürlich mit Blick auf die Herstellung besonders kostengünstig ist, wäre es auch möglich, einfach zwei Durchgangsbohrungen im äußeren seitlichen Randbereich der Sitzschale anzubringen, in die entsprechend geformte zu öffnende Ösen oder Haken vorzugsweise aus Metall eingehängt werden. Durch diese Haken können dann die Tragegurte 6 geführt werden.
Unabhängig von der konstruktiven Ausgestaltung der Ösen 2 sind diese an einer solchen Stelle in Tiefenrichtung der Sitzschale positioniert, daß der Steggurt 7 des Hauptgurts 4 die Sitzschale untergreift und das Auflagergewicht einer sitzenden Person über die Sitzschale vollständig auf den Steggurt 7 übertragen und von dort als Zugkräfte in die Schenkel, das heißt die Tragegurte 6 weitergeleitet wird. Die Ösen 2 selbst sind somit keiner direkten Zugbelastung aus der Auflagerkraft ausgesetzt sondern dienen im wesentlichen zur Stabilisierung der Sitzschale gegen Kippbewegungen sowie zum Verhindern eines Abrutschens des Steggurts 7 von der Sitzschalenunterseite.
An der gemäß Fig. 2 hinteren Kante der Sitzschale ist eine Scharniereinrichtung vorgesehen, über die eine schalenförmige Rückenlehne 21 an der Sitzschale angelenkt ist. Vorliegend besteht das Scharnier 20 aus zwei in Breitenrichtung beabbstandeten, an der Sitzschale angeformten Lagersockeln 22 die von zwei gleichsam ausgebildeten Lagersockeln 23 der Rückenlehne 21 eingefaßt sind, wobei ein Querbolzen sich durch die Lagersockel 22, 23 erstreckt und damit die Rückenlehne 21 mit der Sitzschale gelenkig verbindet. Alternativ zu dieser Konstruktion ist natürlich auch ein einfacher gestaltetes Scharnier, beispielsweise in Form eines an der Sitzschale sowie an der Rückenlehne 21 befestigten Tuchs oder Riemens denkbar. Letztlich ist es auch möglich, dem Sitzgurt 8 selbst insbesondere im Bereich der 90°- Schleife die Scharnierfunktion zu übertragen.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Scharnier 20 auf Seiten der Sitzschale einstückig mit der Führungsschiene 19 ausgebildet und damit aufgrund der größeren Materialansammlung in diesem Bereich von hoher Belastbarkeit.
Die Rückenlehne 21 ist derart geformt, daß zwei in Breitenrichtung gegenüberliegende Randbereiche leicht nach vorne gekrümmt sind, wodurch der Oberkörper einer sitzenden Person seitlich von der Rückenlehne 21 schützend umgeben wird. In diesen zwei Randbereichen sind ebenfalls zwei Einschlaufösen 24 ausgeformt, deren Gestaltung jener der Ösen 2 in der Sitzschale entspricht. An der Hinterseite der Rückenlehne 21 sind Führungsschienen in Y-Form symmetrisch ausgebildet, welche in der Fig. 2 strichpunktiert dargestellt sind. Die Führungsschienen münden an der Unterkante der Rückenlehne 21 an dem Scharnier 20 und an der Oberkante der Rückenlehne 21 an zwei in Breitenrichtung beabstandeten Stellen an denen ebenfalls zwei Einschlaufösen 26 vorstehend beschriebenen Aufbaus ausgebildet sind.
Die Montage und Funktionsweise der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung wird nachstehend beschrieben:
Für den Zusammenbau von Gurtzeug 3 sowie Sitzschale und daran anscharnierter Rückenlehne 21 wird das Gurtzeug 3 in die in Fig. 1 dargestellte Form ausgelegt. Hierauf wird die Sitzschale auf den Sitzgurt 8 und den Steggurt 7 aufgelegt, derart, daß sich der Sitzgurt 8 in der Führungsschiene 19 positioniert und die Tragegurte 6 in die Einschlaufösen 2 an der Sitzschale eingeführt werden können. In der richten Position der Sitzschale läßt sich Sitzgurt 8 sowie das Y-förmige Verzweigungsstück 9 exakt in die Führung 25 an der Hinterseite der Rückenlehne 21 einlegen, wobei die Schultergurte 11 zur Fixierung der Rückenlehne 21 im Gurtzeug 3 in die oberkantigen Einschlaufösen 26 eingeführt werden. Sobald die Schultergurte 11 sowie der Sitzgurt 8 eng an der Rückenlehne 21 anliegen, läßt sich der Rückengurt 10 in die in Breitenrichtung beabstandeten Einschlaufösen 24 einlegen, womit die Montage der Sitzeinrichtung bereits beendet ist.
Sobald die beiden Tragegurte 6 mit ihren endseitigen Ösen 5 oder Karabinerhaken an einem nicht weiter dargestellten Transportgerät eingehängt und gesichert ist, kann eine Person in der Sitzeinrichtung Platz nehmen.
Hierzu wird der Brustgurt 12 entlang der Tragegurte 6 nach oben verschoben, um eine genügend hohe Einstiegsöffnung zu schaffen. Anschließend positioniert sich eine Person auf der Sitzschale in enger Anlage an der Rückenlehne 21 und verschiebt dann den Brustgurt 12 entlang der Tragegurte 6 wieder nach unten, solange bis sich dieser etwa in Höhe der Brust der sitzenden Person befinden. Durch diese Abwärtsbewegung des Brustgurts 12 werden gleichzeitig die daran befestigten Schultergurte 11 über die Schulter der Person gezogen und kommen mit dieser in Anlage. Schließlich wird der zentrale Beingurt 17 zwischen den Beinen der bereits sitzenden Person hindurch geführt und das Klickschloß eingerastet.
Je nach Körpergröße der Person werden nunmehr die einzelnen Verstellschlösser, insbesondere die Schlösser 13 an der Schultergurten 11 (in Fig. 1 gezeigt) und an dem zentralen Beingurt 17 so eingestellt, daß die Schultergurte 11 einen leiten Druck auf die Person ausüben und diese sicher auf der Sitzschale hält. Gleichzeitig verhindert der Brustgurt 12 ein nach vorne Überkippen der Person, während der zentrale Beingurt 17 ein Abgleiten der Person aus der Sitzschale unmöglich macht.
Wie insbesondere in der Fig. 1 dargestellt ist, sollten die Einhängpunkte an dem Transportgerät weiter beabstandet sein, als die Länge des Brustgurts 12 einschließlich der daran befestigten Einschlaufösen 14. Hierdurch ergibt sich an den der Einschlaufösen 14 eine Knickstelle in den Tragegurten 6 (in Fig. 1 angedeutet), wodurch auf den Brustgurt 12 eine Zugspannung ausgeübt wird, die im wesentlichen vom Körpergewicht der sitzenden Person sowie von dem Winkel abhängt, in welchem die Tragegurtabschnitte an den Einschlaufösen 14 des Brustgurts 12 zusammenlaufen. Je nach dem, wie hoch diese Zugspannung ist, wird im Kontaktbereich zwischen den Einschlaufösen 14 und den Tragegurten 6 eine Haftreibungskraft erzeugt, die groß genug ist, daß ein Verschieben des Brustgurts 12 entlang der Tragegurte 6 in Gewichts belastetem Zustand nicht mehr möglich ist, also quasi eine Selbsthemmung bewirkt wird. Dieser Mechanismus hat den Vorteil, daß im Falle eines Versagens des Klickschlosses oder in dem Fall, daß die sitzende Person den Klickverschluß nicht oder nicht richtig geschlossen hat, der Brustgurt 12 während der Transportphase nicht verschoben werden kann und damit die Person sicher in der Sitzeinrichtung hält (fail-safe-Mechanismus).
Um aus der Sitzeinrichtung auszusteigen, werden zuerst die Schultergurte 11 durch Öffnen der Längeneinstellschlösser 13 geweitet. Anschließend muß die Sitzeinrichtung weitestgehend gewichtsentlastet werden. Das heißt die sitzende Person stellt sich auf die Beine und öffnet den Klickverschluß, worauf der zentrale Beingurt 17 gelöst wird. Anschließend wird der nunmehr entspannte Brustgurt 12 samt daran befestigter Schultergurte 11 nach oben verschoben, um eine Ausstiegsöffnung zu schaffen, worauf das Gurtzeug 3 einfach abgestreift werden kann. Bei diesem Vorgang verhindern die Ösen 2, 24 und 26 sicher, daß sich die Sitzschale und/oder die Rückenlehne 21 aus dem Gurtzeug 3 aushängt. Gleichzeitig ermöglichen die Ösen 2, 24, 26 jedoch eine einfache Demontage der Sitzeinrichtung beispielsweise durch den Betreiber des Transportgeräts, um das schneller verschleißende Gurtzeug 3 im Bedarfsfall komplett oder einzelne Teile davon auszutauschen.
In Fig. 3 ist ein Gurtzeug 3 gemäß einem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, welches an der Sitzschale und der Rückenlehne gemäß Fig. 2 eingeschlauft werden kann. Das in Fig. 3 abgebildete Gurtzeug 3 ähnelt in weiten Teilen dem des ersten Ausführungsbeispiels, so daß nachfolgend lediglich auf die zu diesem unterschiedlichen konstruktiven Merkmale eingegangen wird.
Demzufolge besteht der Hauptgurt 4 beim Gurtzeug 3 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel aus drei einzelnen (getrennt angefertigten) Teilen, nämlich zwei Tragegurtabschnitte 6a, sowie einem U-förmig gelegten Untergurt, welcher einen Steggurt 7 aufweist, der zwei Tragegurtabschnitte 6b miteinander verbindet. Die zwei Tragegurtabschnitte 6b haben an ihren freien Enden jeweils einen Anlenkring 27 vorzugsweise aus Metall, in welchen die Tragegurtabschnitte 6a sowie die freien Enden des Rückengurts 10 eingeschlauft sind. Der Brustgurt 12 ist ebenfalls entlang der Tragegurtabschnitte 6a oberhalb der Anlenkringe 27 verschieblich gehalten. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 1 sind jedoch beim zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung die Schultergurte 11 nicht mit dem Brustgurt 12 fest verbunden, sondern sind lose über den Brustgurt 12 geführt und enden in dem einen Schnellverschlußelement 16.
Diese Konstruktion erlaubt natürlich ebenfalls diverse Abwandlungen unter Beibehaltung der nachfolgend noch beschriebenen Funktion. So kann der Brustgurt 12 fest, das heißt nicht längsverschieblich, mit den Tragegurtabschnitten 6a verbunden, beispielsweise vernäht sein. Diese Ausgestaltung kann im übrigen auch bei dem ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen werden. Ferner können die Tragegurtabschnitte 6b des zweiten Ausführungsbeispiels auch aus einem starren Material wie beispielsweise als Metallstangen gefertigt sein. Gleiches gilt auch für den Brustgurt 12, der im zweiten Ausführungsbeispiel nicht mit den Schultergurten 11 direkt verbunden ist und daher ebenfalls durch einen Metallstab mit endseitigen Einschlaufösen 14 oder Fixiereinrichtungen ersetzt werden kann. Hierbei sei darauf hingewiesen, daß die Metallringe 27 durch entsprechend geformte Karabiner ersetzbar sind, die sich öffnen lassen, um so das Gurtzeug 3 von den als Metallstangen ausgebildeten Trag- und Brustgurten zu trennen.
In den Fig. 4a und 4b ist ein drittes Ausführungsbeispiel gezeigt, bei welchem die vorstehend zuletzt beschriebene Abwandlung des zweiten Ausführungsbeispiels verwirklicht ist. Wie hieraus gut zu erkennen ist, sind die Brust- und Tragegurte gemäß der Fig. 1 und 3 nunmehr durch Metallstangen 28 und einen Metallstab als Brustgurt 12 ersetzt, welche getrennt zum verbleibenden Gurtzeug 3 ausgebildet sind. Dieses Gurtzeug 3 entspricht dabei dem des zweiten Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 3, so daß an dieser Stelle auf die vorstehenden Beschreibungsabschnitte verwiesen werden kann.
Gemäß der Fig. 4b sind die die Tragegurte ersetzenden Metallstangen 28 mit einer Einhängevorrichtung 30 verbunden, welche an einem nicht gezeigten Transportgerät eingehängt ist. Der den Brustgurt 12 ersetzende Metallstab ist vorliegend fest mit den Metallstangen 28 beispielsweise durch Schweißen verbunden. Alternativ kann der Metallstab natürlich auch endseitig ausgebildete Hülsen (nicht gezeigt) aufweisen, welche auf die Metallstangen 28 aufgeschoben sind mit mittels einer ebenfalls nicht gezeigten Klemmschraube an einer bestimmten Position längs der Metallstangen 28 arretierbar sind.
An den freien unteren Enden der Metallstangen 28 sind Einhängkarabiner 29 vorgesehen, in welche das Gurtzeug 3 gemäß der Fig. 4b an dessen Anlenkringen 27 eingehängt werden kann.
Zur Funktion der Sitzeinrichtung gemäß dem zweiten und dritten Ausführungsbeispiel wird folgendes angeführt:
Beide Sitzeinrichtungen sind derart gestaltet, daß sie von einer Person in stehender Haltung angelegt werden können. Konkret ausgedrückt wird der Brustgurt 12 gemäß Fig. 3 über den Kopf einer Person gezogen und daraufhin die Schultergurte 11 über deren Schultern gelegt und der Klickverschuß verriegelt. Hierbei ordnen sich die Schultergurte über dem Brustgurt 12 frei an, der folglich für eine optimale Einstellung auf die Personengröße entlang der Tragegurtabschnitte 6a verschieblich bleibt.
Bei der Sitzeinrichtung gemäß der Fig. 4a werden ebenfalls für ein Anlegen des Gurtzeugs 3 in stehender Haltung einer Person die Schultergurte 11 über deren Schultern gelegt und anschließend der Klickverschluß verriegelt. Die Justierung des Gurtzeugs auf die Körpergröße der Person erfolgt hierbei ausschließlich durch die Verstellschnallen an den Schulter-, Bein- und Rückengurten.
Für ein Einhängen der Person an dem Transportgerät werden bei der Sitzeinrichtung gemäß der Fig. 3 die Einhängösen 5 an entsprechend vorgesehene Haken (nicht gezeigt) eingehängt und gesichert. Auch im Fall der Sitzeinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist der Abstand der Haken am Transportgerät größer als die Länge der Brustgurts 12, wodurch bei Gewichtsbelastung der Sitzeinrichtung der Brustgurt 12 mit eine Zugspannung beaufschlagt wird, durch die wiederum eine Haftreibungskraft an den Tragegurten 6 oder Tragegurtabschnitten 6a erzeugt wird. Demzufolge wird auch hier ein Fail-Safe-Verhalten der Sitzeinrichtung für den Fall erreicht, daß der Beingurt und die Schultergurte nicht geschlossen sind.
Eine noch einfachere Handhabung der Sitzeinrichtung erlaubt die Konstruktion gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel. Hierbei ist es vorgesehen, die Tragegurte sowie den Brustgurt 12 in Form der Metallstangen 28 und dem Metallstab bereits als fest installierte Bestandteile des Transportgeräts, das heißt getrennt zu der eigentlichen Sitzvorrichtung auszubilden. In diesem Fall reduziert sich die anzulegende und handzuhabende Sitzeinrichtung lediglich auf die Sitzschale mit Rückenlehne sowie jenen Gurten, die für ein Halten der Sitzeinrichtung an einer stehenden Person notwendig sind, das heißt den Schulter- und Beingurten 11 und 17. Diese Aufteilung gewährleistet darüber hinaus ein Höchstmaß an Sicherheit, da Anlegen der Sitzeinrichtung ohne Schließen des Klickverschlusses nicht möglich ist. Erst wenn die Sitzeinrichtung an der Person angelegt ist, kann sich diese an den Einhängekarabiner 29 der Metallstangen 28 über die Anlenkringe 27 einhängen, wobei sich der Brustgurt 12 in Form des Metallstabs quasi selbstständig vor der Brust der nunmehr sitzenden Person anordnet.
Es hat sich gezeigt, daß die Sitzeinrichtung gemäß einem der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele sowie von deren Abwandlungen von Personen mit Größenunterschieden von circa 0.5 m problemlos verwendbar sind. Selbst Kinder können in der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung sicher untergebracht werden, wobei jedoch zur Erhöhung der Sicherheit eine Art Sitzkeil sinnvoll ist. Besonders geeignet ist hierbei eine harte Einlage, die auf die Sitzschale aufgelegt und vorzugsweise am Scharnierbolzen des Scharniergelenks befestigt wird. Diese Einlage kann zusätzlich mit Einschlaufösen gleich jenen der Sitzschale versehen sein. Eine solche Einlage hat den Vorteil, daß zusätzliche Befestigungs- oder Verstellmittel zur Anpassung der Standard-Sitzeinrichtung an kleinere Personen nicht erforderlich sind und daher die Sitzeinrichtung nicht unnötig verkompliziert wird.

Claims (25)

1. Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen, die an ein Transportgerät einhängbar ist, mit einem Sitzbrett (1) und einem zu einer Vorrichtung für ein Anschnallen einer Person ausgebildeten Gurtzeug (3), dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzbrett (1) Ösen (2) hat, an denen das Gurtzeug (3) lösbar befestigt ist.
2. Sitzeinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine feste Rückenlehne (21), die ebenfalls Ösen (24, 26) zur lösbaren Befestigung am Gurtzeug (3) hat.
3. Sitzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ösen (2, 24, 26) als Einschlaufösen in Form von Schlitzen in dem Sitzbrett (1) und der Rückenlehne (21) ausgebildet sind.
4. Sitzeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzbrett (1) und die Rückenlehne (21) über ein Scharnier (20) gelenkig miteinander verbunden sind.
5. Sitzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtzeug (3) zwei Tragegurte (6) hat, die über einen Steggurt (7) zu einem U-förmigen Hauptgurt (4) miteinander verbunden sind, welcher das Sitzbrett (1) in Querrichtung untergreift und durch zwei in Querrichtung beabstandete Ösen (2) am Sitzbrett (1) geführt ist.
6. Sitzeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtzeug (3) einen Sitzgurt (8) hat, der das Sitzbrett (1) zumindest abschnittsweise untergreift.
7. Sitzeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitzgurt (8) an einem Mittenabschnitt des Steggurts (7) befestigt ist, sich in Tiefenrichtung des Sitzbretts (1) erstreckt, um anschließend unter Ausbildung zweier Schultergurte (11) die Rückenlehne (21) zu hintergreifen.
8. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet durch einen Brustgurt (12) der höhenverschieblich an den Tragegurten (6) gehalten ist.
9. Sitzeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schultergurte (11) durch die Ösen (26) an einer Oberkante der Rückenlehne (21) geführt und dann an ihren Endabschnitten am Brustgurt (12) befestigt sind, an welchem ein Schnellverschlußelement (16) zentral angeordnet ist.
10. Sitzeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schultergurte (11) durch die Ösen (26) an einer Oberkante der Rückenlehne (21) geführt sind und an ihren Endabschnitten zu einem Schnellverschlußelement (16) zusammengeführt sind.
11. Sitzeinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet durch einen Beingurt (17), der in Verlängerung zu dem Sitzgurt (8) ausgebildet oder an einer Vorderkante am Sitzbrett (1) eingeschlauft ist und an seinem freien Ende ein Schnellverschluß-Rastelement (18) hat, welches mit dem Schnellverschlußelement (16) in Eingriff bringbar ist.
12. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragegurte (6) jeweils in zwei getrennte Tragegurtabschnitte (6a, 6b) geteilt sind, welche über einen Anlenkring (27) miteinander verbunden sind, in welche ferner ein Rückengurt (10) an seinen beiden Enden eingeschlauft ist, der die Rückenlehne (21) beidseits umgreift und an seinem Mittenabschnitt an dem Sitzgurt (8) etwa im Verzweigungsbereich zu den Schultergurten (11) befestigt ist.
13. Sitzeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Brustgurt (12) oberhalb der Anlenkringe (27) an den Tragegurtabschnitten (6a) angeordnet ist.
14. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragegurte (6) an ihren freien Enden Anlenkringe (27) aufweisen, in welche ein Rückengurt (10) an seinen beiden Enden eingeschlauft ist, der die Rückenlehne (21) beidseits umgreift und an seinem Mittenabschnitt an dem Sitzgurt (8) etwa im Verzweigungsbereich zu den Schultergurten (11) befestigt ist, wobei die Anlenkringe (27) ferner zur Anlenkung des Gurtzeugs (3) an einer Einhängvorrichtung vorgesehen sind.
15. Sitzeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einhängvorrichtung zwei Gurte oder Metallstangen (28) umfaßt, an deren einen Enden Einhängkarabiner (29) angeordnet sind und an denen ein Brustgurt (12) oder Stab befestigt ist, der die Gurte oder Metallstangen (28) verbindet.
16. Sitzeinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Brustgurt (12) oder Stab fest oder feststellbar mit den Gurten oder Metallstangen (28) verbunden ist.
17. Sitzeinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Brustgurt (12) oder Stab, der bezüglich des Sitzbretts (1) in Höhenrichtung verschiebbar gehalten ist, um eine Einstiegs- und Ausstiegsöffnung in das Gurtzeug (3) wahlweise zu versperren.
18. Sitzeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtzeug (3) zwei Tragegurte (6) hat, die über einen Steggurt (7) zu einem U-förmigen Hauptgurt (4) miteinander verbunden sind, welcher das Sitzbrett (1) in Querrichtung untergreift und durch zwei in Querrichtung beabstandete Ösen (2) am Sitzbrett (1) geführt ist.
19. Sitzeinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtzeug (3) einen Sitzgurt (8) hat, der das Sitzbrett (1) zumindest abschnittsweise untergreift.
20. Sitzeinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitzgurt (8) an einem Mittenabschnitt des Steggurts (7) befestigt ist, sich in Tiefenrichtung des Sitzbretts (1) erstreckt, um anschließend unter Ausbildung zweier Schultergurte (11) eine Rückenlehne (21) zu hintergreifen.
21. Sitzeinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (21) am Sitzbrett (1) anscharniert ist.
22. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21 dadurch gekennzeichnet, daß der Brustgurt (12) oder Stab höhenverschieblich an den Tragegurten (6) gehalten ist.
23. Sitzeinrichtung nach Anspruch 21 und 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schultergurte (11) durch Ösen (26) an einer Oberkante der Rückenlehne (21) geführt und dann an ihren Endabschnitten am Brustgurt (12) befestigt sind, an welchem ein Schnellverschlußelement (16) zentral angeordnet ist.
24. Sitzeinrichtung nach Anspruch 21 und 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schultergurte (11) durch Ösen (26) an einer Oberkante der Rückenlehne (21) geführt sind und an ihren Endabschnitten zu einem Schnellverschlußelement (16) zusammengeführt sind.
25. Sitzeinrichtung nach Anspruch 23 oder 24, gekennzeichnet durch einen Beingurt (17), der in Verlängerung zu dem Sitzgurt (8) ausgebildet oder an einer Vorderkante am Sitzbrett (1) eingeschlauft ist und an seinem freien Ende ein Schnellverschluß-Rastelement (18) hat, welches mit dem Schnellverschlußelement (16) in Eingriff bringbar ist.
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