DE19942444C1 - Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen - Google Patents
Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von PersonenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen, bestehend aus einem Sitzbrett und einem Gurtzeug, wobei die Einrichtung an ein Transportgerät einhängbar ist. Das Sitzbrett hat erfindungsgemäß eine Anzahl von Ösen, an denen das Gurtzeug lösbar befestigt ist. Das Gurtzeug umfaßt ferner einen Brustgurt oder Stab, der bezüglich des Sitzbretts in Höhenrichtung verschiebbar gehalten ist, um eine Einstiegs- und Ausstiegsöffnung in das Gurtzeug wahlweise zu versperren oder freizugeben.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzeinrichtung zum
hängenden Befördern von Personen beispielsweise in Liftanlagen,
Karussells und dergleichen Schaustell- und
Vergnügungseinrichtungen, für den Einsatz im Kranken- und
Behindertentransportbereich beispielsweise als Hebevorrichtung
sowie als Rettungsgerät zum Bergen von Personen.
Sitzeinrichtungen dieser Gattung müssen hinsichtlich
Funktionalität, Sicherheit, wie auch Haltbarkeit zum Teil
äußerst gegensätzlichen Anforderungen genügen. Funktionell ist
eine solche Sitzeinrichtung dann, wenn diese unter anderem ein
leichtes und unkompliziertes Ein- und Aussteigen in und aus dem
Sitz ermöglicht. Trotz dieses Erfordernisses einer einfachen
Handhabung muß die Sicherheit vor einem unbeabsichtigten
Herausfallen einer sitzenden Person in jedem Fall gewährleistet
sein. Das heißt es müssen Sicherheitsmechanismen vorgesehen
sein, die sich bei der Handhabung der Sitzeinrichtung entweder
von selbst schließen oder praktisch von der ein- bzw.
aussteigenden Person quasi mit betätigt werden. Erschwerend
kommt hinzu, daß je nach Einsatzzweck die Sitzeinrichtung zur
Erhöhung der Sicherheit an die Körpergrößen der einzelnen
Personen angepaßt und die Anpassung wiederum möglichst einfach
und ohne Fachpersonal von der zu befördernden Person selbst
vorgenommen werden sollte. Bei all diesen Anforderungen sollte
die Sitzeinrichtung dennoch dergestalt sein, daß deren
Komponenten nur einem geringen Verschleiß ausgesetzt und im
Bedarfsfall leicht auszutauschen sind.
Aus dem Stand der Technik sind Sitzeinrichtungen bekannt, wie
sie zum Beispiel in Liftanlagen zur Beförderung von
Wintersportlern oder Wanderern auf Berge verwendet werden.
Diese Sitzeinrichtungen bestehen im wesentlichen aus einer
Stahlkonstruktion mit einer an einem Förderseil fest
eingehängten Haltestrebe, an deren freiem Ende ein Sitzbrett
montiert ist. An der Haltestrebe ist für gewöhnlich ein
Sicherungsbügel schwenkbar und in einer Sicherungsposition
arretierbar montiert, in welcher eine sitzende Person vor einem
Herausfallen aus dem Sitz gehindert wird.
Auch in Karussellanlagen sind Sitze mittels verschwenkbarer
sowie hydraulisch oder elektrisch angetriebener Haltebügel
gesichert, welche eine Person mit einem vorbestimmten Druck auf
den Sitz pressen, wobei der Angriffspunkt dieser Sitze je nach
Art des Karussells die Oberschenkel, Brust oder Schultern der
Person sind.
Zwar erfüllen diese bekannten Sitzeinrichtungen hinsichtlich
Funktionalität und Sicherheit die eingangs genannten
Anforderungen. Indessen weisen sie einen komplizierten Aufbau
auf, der eine Wartung durch Fachpersonal erforderlich macht. Im
übrigen sind die bekannten starren Stahlkonstruktionen schwer
und unflexibel, so daß sich deren Einsatzzweck nur auf wenige
bestimmte Förderanlagen beschränkt.
Aus dem Flugsportbereich insbesondere dem Gleitschirmflug ist
eine andere Art von Sitzeinrichtung bekannt, welche z. B. in
dem Buch "Gleitschirmfliegen, vom Anfänger zum Profi" von C.
Peter und T. Schlager beschrieben ist, das 1988 im Bruckmann-
Verlag veröffentlicht wurde. Diese Sitzeinrichtung besteht im
wesentlichen aus einem Gurtzeug, in welches eine durch eine
Hartschale ausgesteifte Sitzfläche eingenäht ist. Das Gurtzeug
hat unterschiedliche Verstellschlösser zur Längeneinstellung
einzelner Gurte, das heißt zur Justierung der Sitzposition einer
Person sowie zur beschränkten Anpassung an die Körpergröße der
jeweiligen Person. Darüber hinaus ist die Gurtführung derart
gewählt, daß nach Schließen sämtlicher Gurte ein Herausfallen
der Person unmöglich ist.
Gurtzeuge dieses Aufbaus sind zwar leicht und auch einfach zu
transportieren und zu verstauen. Indessen ist deren Aufbau
aufgrund der einzelnen Sicherheitsmaßnahmen äußerst
kompliziert; deren Handhabung bedarf daher in der Regel einer
längeren Einweisung durch geschultes Fachpersonal. Darüber
hinaus solche Gurtzeuge im allgemeinen empfindlich gegen
unterschiedliche Belastungen wie Scheuern, Kratzen oder
Schneiden aber auch gegen Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und
dergleichen Umwelteinflüsse. Da eine pflegliche Behandlung im
Rahmen der eingangs genannten Verwendungsbereiche nicht möglich
ist, ist daher mit einem vorzeitigen Verschleiß einzelner
Komponenten zu rechnen, der einen Total- oder Teile-Austausch
erforderlich macht. Im übrigen ist eine beliebige Anpassung
derartiger Gurtzeuge an unterschiedlichste Körpergrößen trotz
der Anordnung von Verstellschlössern nicht möglich. Es werden
daher verschiedene Gurtzeuggrößen angeboten, die vor dem Kauf
vom Piloten jeweils ausprobiert werden müssen.
Angesichts dieses Stands der Technik ist es eine Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine neuartige Sitzeinrichtung zum
Befördern von Personen zu schaffen, die zusätzlich zu den
eingangs genannten Anforderungen geringe Gestehungs- und
Betriebskosten verursacht und deren Einsatzzweck möglichst
vielfältig ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Sitzeinrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß der Erfindung besteht die Sitzeinrichtung zum hängenden
Befördern von Personen unter anderem aus einem Sitzbrett und
einem Gurtzeug, wobei die Einrichtung an ein Transportgerät
einhängbar ist. Das Sitzbrett hat erfindungsgemäß eine Anzahl
von Ösen, an denen das Gurtzeug lösbar befestigt ist. Durch
diese Ausgestaltung kann das empfindliche Gurtzeug getrennt vom
im allgemeinen aus robustem Material gefertigten Sitzbrett
hergestellt und anschließend einfach mit dem Sitzbrett montiert
werden. Im Out-door Verwendungsbereich ist das Gurtzeug einem
erheblichen Verwitterungsprozeß ausgesetzt, der zu relativ
frühen Materialverschleiß führt. Durch die Anordnung von Ösen
oder ösenähnlichen Schlitzen am Sitzbrett, kann jedoch das
Gurtzeug ohne Probleme demontiert und gegen ein neues
ausgetauscht werden. Da das Gurtzeug keine solchen Aufnahmen
beispielsweise in Form von Taschen oder dergleichen hat, die
zum Einstecken des Sitzbretts dienen, wie es insbesondere bei
Gleitschirmgurtzeugen der Fall ist, ist dieses Gurtzeug relativ
preisgünstig und daher die Gesamtbetriebskosten einschließlich
Wartung und Reparatur der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
niedrig.
Ferner ist es vorgesehen, daß das Gurtzeug unter anderem einen
Brustgurt oder Stab umfaßt, der bezüglich des Sitzbretts in
Höhenrichtung verschiebbar gehalten ist, um eine Einstiegs- und
Ausstiegsöffnung in das Gurtzeug wahlweise zu versperren oder
freizugeben. Durch diese Konstruktion ist es möglich, daß die
Sitzeinrichtung auf einfache Weise auch von ungeübten Personen
benutzt werden kann. Für ein Einsteigen in die Sitzeinrichtung
muß lediglich der Brustgurt nach oben verschoben werden, um die
Einstiegsöffnung im Gurtzeug freizugeben. Sobald die Person das
Gurtzeug angelegt hat wird der Brustgurt nach unten gezogen und
somit die Einstiegsöffnung im Gurtzeug verriegelt. Ein
unbeabsichtigtes Herausfallen einer Person aus der
Sitzeinrichtung kann bereits mit dieser Maßnahme weitest gehend
verhindert werden. Diese technische Lösung ist daher nicht nur
besonders kostengünstig, da auf eine Vielzahl von
Verriegelungsmechanismen verzichtet werden kann, sondern auch
besonders einfach und schnell in der Handhabung.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der übrigen Ansprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die begleitenden
Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in Perspektivenansicht ein
Gurtzeug gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungs
beispiel, welches an die Sitzeinrichtung eingeschlauft
werden kann,
Fig. 2 zeigt die Perspektivenansicht einer Sitzeinrichtung
gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung,
Fig. 3 zeigt in Perspektivenansicht ein
Gurtzeug gemäß einem zweiten bevorzugten Ausführungs
beispiel und
Fig. 4a, 4b zeigt in Perspektivenansicht ein
Gurtzeug gemäß einem dritten bevorzugten Ausführungs
beispiel der Erfindung.
Gemäß der Fig. 1 und 2 umfaßt die erfindungsgemäße
Sitzeinrichtung zumindest eine harte Sitzschale oder Sitzbrett
1, an der eine Anzahl von Ösen 2 vorgesehen sind, sowie ein
Gurtzeug 3, welches in die Ösen 2 der Sitzschale
eingeschlauft werden kann.
In Fig. 1 ist das vorstehend genannte Gurtzeug 3 im
funktionalen Aufbau dargestellt, wobei jedoch die einzelnen
Gurte in nicht wirklichkeitsgetreuem Größenverhältnis
zueinander eingezeichnet sind.
Demzufolge hat das Gurtzeug 3 gemäß dem ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiel einen Hauptgurt 4 an dessen Enden jeweils
eine Öse 5 oder Haken zum Einhängen der Sitzeinrichtung an
einem Transportgerät (nicht gezeigt) befestigt, vorzugsweise
eingenäht sind. Der Hauptgurt 4 ist dabei zu einer U-Form
gelegt, deren Schenkel zwei beidseits einer sitzenden Person
verlaufende Tragegurte 6 bilden. An einem die zwei Tragegurte 6
(Schenkel) verbindenden Steggurt 7 des U-förmig gelegten
Hauptgurts 4 ist ein eine Art Unterzug bildender Sitzgurt 8
senkrecht zum Hauptgurt 4 befestigt, vorzugsweise angenäht, der
sich eine vorbestimmte Strecke (entspricht in etwa der Tiefe
eine herkömmlichen Stuhlsitzfläche) gemäß der Fig. 1 nach
hinten erstreckt und dabei zusammen mit dem Steggurt 7 ein
Sitzebene aufspannt.
Am Ende der vorbestimmten Strecke ist der Sitzgurt 8 unter
Ausbildung einer im wesentlichen 90°-Schleife nach oben gezogen
und endet in einem Y-förmigen Verzweigungsstück 9. Im Bereich
des Verzweigungsstücks 9 ist an diesem selbst und/oder an dem
Sitzgurt 8 ein Rückengurt 10 in seinem Mittenabschnitt
befestigt bzw. angenäht. Auch der Rückengurt 10 ist dabei zu
einer U-Form gelegt, wobei die freien, von der
Befestigungsstelle am Sitzgurt 8 wegweisenden Enden des
Rückengurts 10 an den Schenkeln des U-förmigen Hauptgurts 4,
das heißt an den Tragegurten 6 fixiert (vorzugsweise durch Nähen)
sind. Durch diese Gestaltung entsteht eine Art Korb zur
sitzenden Aufnahme einer Person.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die zwei nach
vorne sich erstreckenden Schenkel des Rückengurts 10 jeweils
eine Verstellmöglichkeit (nicht dargestellt) zur Justierung des
Abstands zwischen den Tragegurten 6 und dem nach oben gezogenen
Abschnitt des Sitzgurts 8 bzw. dem Y-förmigen Verzweigungsstück
9 aufweisen können, um hierdurch den Neigungswinkel des nach
oben gezogenen Sitzgurtabschnitts zum die Sitzebene
mitdefinierenden Sitzgurtabschnitt zu verändern.
An dem Y-förmigen Verzweigungsstück 9 sind zwei in einem im
wesentlichen parallelen Abstand zueinander verlaufende
Schultergurte 11 befestigt, deren zwei Enden am Mittenabschnitt
eines Brustgurts 12 fixiert oder eingeschlauft sind. Auch bei
den beiden Schultergurten 11 ist darauf hinzuweisen, daß diese
vorteilhaft jeweils eine Längenverstellmöglichkeit kurz
oberhalb dem Brustgurt 12 aufweisen, um an unterschiedliche
Körpergrößen einer Person angepaßt werden zu können.
Der Brustgurt 12 hat an seinen zwei Enden Einschlaufösen 14,
durch die der Hauptgurt 4, das heißt die beiden Tragegurte 6
geführt sind, derart, daß der Brustgurt 12 entlang der
Tragegurte 6 verschiebbar ist. Auch der Brustgurt 12 kann eine
Längenverstelleinrichtung (nicht gezeigt) zur Justierung des
Parallelabstands der beiden Tragegurte 6 zueinander aufweisen.
Darüber hinaus ist in der Mitte des Brustgurts 12 vorzugsweise
über zwei V-förmig zueinander ausgerichteter Gurtstücke 15 ein
Verschlußelement 16 eines Klick- oder Schnell-Verriegelungsschlosses
befestigt. Anstelle der V-förmig ausgerichteten Gurtstücke 15
ist auch ein einzelnes Gurtstück oder eine vorzugsweise
dreieck-förmige Anlenklasche zur Befestigung des Verschlußelements 16 am
Brustgurt 12 verwendbar.
Schließlich ist im bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung gemäß der Fig. 1 ein zentraler Beingurt 17
vorgesehen, der an seinem einen Ende am Stegabschnitt 7 des
Hauptgurts 4 und/oder am Endabschnitt des Sitzgurts 8 befestigt
ist und an dessen anderem Ende das zum Verschlußelement 16 notwendige
Gegenstück, daß heißt das Schnellverschluß-Rastelement 18 für das Verschlußelement
16 befestigt ist. Zur Längeneinstellung kann auch am zentralen
Beingurt eine Verstellschnalle ähnlich zu den gezeigten
Verstellmöglichkeiten an den Schultergurten 11 vorgesehen
sein. Bezüglich der Ausgestaltung des Beingurts 17 selbst sind
natürlich auch konstruktive Abwandlungen denkbar. So kann der
zentrale Beingurt 17 ein über den Hauptgurt 4 hinausragender
Abschnitt des Sitzgurts 8 sein. Weiterhin ist es möglich, den
Beingurt 17 direkt an der Sitzschale zu befestigen, also
getrennt vom Gurtzeug 3 auszubilden.
Gemäß der Fig. 2 besteht die Sitzschale aus einem
sichelförmig gebogenen Brett 1 vorzugsweise aus einem
Verbundwerkstoff, an dessen Unterseite eine in Tiefenrichtung
der Sitzschale verlaufende Führungsschiene 19 angeformt oder
daran befestigt ist. Diese Führungsschiene 19 bildet eine
Aufnahmerinne, in welche der Sitzgurt 8 eingelegt werden kann.
An den in Breitenrichtung beabstandeten Endrundungen der
Sitzschale sind die Einschlaufösen 2 vorgesehen, durch welche
die Tragegurte 6 geführt sind. Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel weist hierfür die Sitzschale im Bereich
der vorstehend genannten Endrundungen zwei Längsschlitze auf,
deren Länge gleich oder größer ist als die Breite der
Tragegurte 6. Im Mittenabschnitt jedes Längsschlitzes ist ein
Querschlitz in die Sitzschale eingebracht, welche zum
Schalenrand hin offen sind. Durch diese Querschlitze lassen
sich die Traggurte 6 einführen und anschließend in die
Längsschlitze im wesentlichen quetsch- und knickfrei einlegen.
Alternativ zu dieser Ausgestaltung, welche natürlich mit Blick
auf die Herstellung besonders kostengünstig ist, wäre es auch
möglich, einfach zwei Durchgangsbohrungen im äußeren seitlichen
Randbereich der Sitzschale anzubringen, in die entsprechend
geformte zu öffnende Ösen oder Haken vorzugsweise aus Metall
eingehängt werden. Durch diese Haken können dann die Tragegurte
6 geführt werden.
Unabhängig von der konstruktiven Ausgestaltung der Ösen 2 sind
diese an einer solchen Stelle in Tiefenrichtung der Sitzschale
positioniert, daß der Steggurt 7 des Hauptgurts 4 die
Sitzschale untergreift und das Auflagergewicht einer
sitzenden Person über die Sitzschale vollständig auf den
Steggurt 7 übertragen und von dort als Zugkräfte in die
Schenkel, das heißt die Tragegurte 6 weitergeleitet wird. Die Ösen 2
selbst sind somit keiner direkten Zugbelastung aus der
Auflagerkraft ausgesetzt sondern dienen im wesentlichen zur
Stabilisierung der Sitzschale gegen Kippbewegungen sowie zum
Verhindern eines Abrutschens des Steggurts 7 von der
Sitzschalenunterseite.
An der gemäß Fig. 2 hinteren Kante der Sitzschale ist eine
Scharniereinrichtung vorgesehen, über die eine
schalenförmige Rückenlehne 21 an der Sitzschale angelenkt
ist. Vorliegend besteht das Scharnier 20 aus zwei in
Breitenrichtung beabbstandeten, an der Sitzschale angeformten
Lagersockeln 22 die von zwei gleichsam ausgebildeten
Lagersockeln 23 der Rückenlehne 21 eingefaßt sind, wobei ein
Querbolzen sich durch die Lagersockel 22, 23 erstreckt und
damit die Rückenlehne 21 mit der Sitzschale gelenkig
verbindet. Alternativ zu dieser Konstruktion ist natürlich auch
ein einfacher gestaltetes Scharnier, beispielsweise in Form
eines an der Sitzschale sowie an der Rückenlehne 21
befestigten Tuchs oder Riemens denkbar. Letztlich ist es auch
möglich, dem Sitzgurt 8 selbst insbesondere im Bereich der 90°-
Schleife die Scharnierfunktion zu übertragen.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Scharnier 20 auf
Seiten der Sitzschale einstückig mit der Führungsschiene 19
ausgebildet und damit aufgrund der größeren Materialansammlung
in diesem Bereich von hoher Belastbarkeit.
Die Rückenlehne 21 ist derart geformt, daß zwei in
Breitenrichtung gegenüberliegende Randbereiche leicht nach
vorne gekrümmt sind, wodurch der Oberkörper einer sitzenden
Person seitlich von der Rückenlehne 21 schützend umgeben wird.
In diesen zwei Randbereichen sind ebenfalls zwei Einschlaufösen
24 ausgeformt, deren Gestaltung jener der Ösen 2 in der
Sitzschale entspricht. An der Hinterseite der Rückenlehne 21
sind Führungsschienen in Y-Form symmetrisch ausgebildet, welche
in der Fig. 2 strichpunktiert dargestellt sind. Die
Führungsschienen münden an der Unterkante der Rückenlehne 21 an
dem Scharnier 20 und an der Oberkante der Rückenlehne 21 an
zwei in Breitenrichtung beabstandeten Stellen an denen
ebenfalls zwei Einschlaufösen 26 vorstehend beschriebenen
Aufbaus ausgebildet sind.
Die Montage und Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Sitzeinrichtung wird nachstehend beschrieben:
Für den Zusammenbau von Gurtzeug 3 sowie Sitzschale und daran
anscharnierter Rückenlehne 21 wird das Gurtzeug 3 in die in
Fig. 1 dargestellte Form ausgelegt. Hierauf wird die Sitzschale
auf den Sitzgurt 8 und den Steggurt 7 aufgelegt, derart,
daß sich der Sitzgurt 8 in der Führungsschiene 19 positioniert
und die Tragegurte 6 in die Einschlaufösen 2 an der Sitzschale
eingeführt werden können. In der richten Position der
Sitzschale läßt sich Sitzgurt 8 sowie das Y-förmige
Verzweigungsstück 9 exakt in die Führung 25 an der Hinterseite der
Rückenlehne 21 einlegen, wobei die Schultergurte 11 zur
Fixierung der Rückenlehne 21 im Gurtzeug 3 in die oberkantigen
Einschlaufösen 26 eingeführt werden. Sobald die Schultergurte
11 sowie der Sitzgurt 8 eng an der Rückenlehne 21 anliegen,
läßt sich der Rückengurt 10 in die in Breitenrichtung
beabstandeten Einschlaufösen 24 einlegen, womit die Montage der
Sitzeinrichtung bereits beendet ist.
Sobald die beiden Tragegurte 6 mit ihren endseitigen Ösen 5 oder
Karabinerhaken an einem nicht weiter dargestellten
Transportgerät eingehängt und gesichert ist, kann eine Person
in der Sitzeinrichtung Platz nehmen.
Hierzu wird der Brustgurt 12 entlang der Tragegurte 6 nach oben
verschoben, um eine genügend hohe Einstiegsöffnung zu schaffen.
Anschließend positioniert sich eine Person auf der Sitzschale
in enger Anlage an der Rückenlehne 21 und verschiebt dann den
Brustgurt 12 entlang der Tragegurte 6 wieder nach unten,
solange bis sich dieser etwa in Höhe der Brust der sitzenden
Person befinden. Durch diese Abwärtsbewegung des Brustgurts 12
werden gleichzeitig die daran befestigten Schultergurte 11 über
die Schulter der Person gezogen und kommen mit dieser in
Anlage. Schließlich wird der zentrale Beingurt 17 zwischen den
Beinen der bereits sitzenden Person hindurch geführt und das
Klickschloß eingerastet.
Je nach Körpergröße der Person werden nunmehr die einzelnen
Verstellschlösser, insbesondere die Schlösser 13 an der
Schultergurten 11 (in Fig. 1 gezeigt) und an dem zentralen
Beingurt 17 so eingestellt, daß die Schultergurte 11 einen
leiten Druck auf die Person ausüben und diese sicher auf der
Sitzschale hält. Gleichzeitig verhindert der Brustgurt 12 ein
nach vorne Überkippen der Person, während der zentrale Beingurt
17 ein Abgleiten der Person aus der Sitzschale unmöglich
macht.
Wie insbesondere in der Fig. 1 dargestellt ist, sollten die
Einhängpunkte an dem Transportgerät weiter beabstandet sein,
als die Länge des Brustgurts 12 einschließlich der daran
befestigten Einschlaufösen 14. Hierdurch ergibt sich an den der
Einschlaufösen 14 eine Knickstelle in den Tragegurten 6 (in Fig. 1
angedeutet), wodurch auf den Brustgurt 12 eine Zugspannung
ausgeübt wird, die im wesentlichen vom Körpergewicht der
sitzenden Person sowie von dem Winkel abhängt, in welchem die
Tragegurtabschnitte an den Einschlaufösen 14 des Brustgurts 12
zusammenlaufen. Je nach dem, wie hoch diese Zugspannung ist,
wird im Kontaktbereich zwischen den Einschlaufösen 14 und den
Tragegurten 6 eine Haftreibungskraft erzeugt, die groß genug
ist, daß ein Verschieben des Brustgurts 12 entlang der
Tragegurte 6 in Gewichts belastetem Zustand nicht mehr möglich
ist, also quasi eine Selbsthemmung bewirkt wird. Dieser
Mechanismus hat den Vorteil, daß im Falle eines Versagens des
Klickschlosses oder in dem Fall, daß die sitzende Person
den Klickverschluß nicht oder nicht richtig geschlossen
hat, der Brustgurt 12 während der Transportphase nicht
verschoben werden kann und damit die Person sicher in der
Sitzeinrichtung hält (fail-safe-Mechanismus).
Um aus der Sitzeinrichtung auszusteigen, werden zuerst die
Schultergurte 11 durch Öffnen der Längeneinstellschlösser 13
geweitet. Anschließend muß die Sitzeinrichtung weitestgehend
gewichtsentlastet werden. Das heißt die sitzende Person stellt sich
auf die Beine und öffnet den Klickverschluß, worauf der
zentrale Beingurt 17 gelöst wird. Anschließend wird der nunmehr
entspannte Brustgurt 12 samt daran befestigter Schultergurte 11
nach oben verschoben, um eine Ausstiegsöffnung zu schaffen,
worauf das Gurtzeug 3 einfach abgestreift werden kann. Bei
diesem Vorgang verhindern die Ösen 2, 24 und 26 sicher, daß
sich die Sitzschale und/oder die Rückenlehne 21 aus dem
Gurtzeug 3 aushängt. Gleichzeitig ermöglichen die Ösen 2, 24,
26 jedoch eine einfache Demontage der Sitzeinrichtung
beispielsweise durch den Betreiber des Transportgeräts, um das
schneller verschleißende Gurtzeug 3 im Bedarfsfall komplett
oder einzelne Teile davon auszutauschen.
In Fig. 3 ist ein Gurtzeug 3 gemäß einem zweiten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, welches an der
Sitzschale und der Rückenlehne gemäß Fig. 2 eingeschlauft
werden kann. Das in Fig. 3 abgebildete Gurtzeug 3 ähnelt in
weiten Teilen dem des ersten Ausführungsbeispiels, so daß
nachfolgend lediglich auf die zu diesem unterschiedlichen
konstruktiven Merkmale eingegangen wird.
Demzufolge besteht der Hauptgurt 4 beim Gurtzeug 3 gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel aus drei einzelnen (getrennt
angefertigten) Teilen, nämlich zwei Tragegurtabschnitte 6a, sowie einem
U-förmig gelegten Untergurt, welcher einen Steggurt 7
aufweist, der zwei Tragegurtabschnitte 6b miteinander verbindet.
Die zwei Tragegurtabschnitte 6b haben an ihren freien Enden
jeweils einen Anlenkring 27 vorzugsweise aus Metall, in welchen
die Tragegurtabschnitte 6a sowie die freien Enden des Rückengurts 10
eingeschlauft sind. Der Brustgurt 12 ist ebenfalls entlang der
Tragegurtabschnitte 6a oberhalb der Anlenkringe 27 verschieblich
gehalten. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel gemäß der
Fig. 1 sind jedoch beim zweiten Ausführungsbeispiel der
Erfindung die Schultergurte 11 nicht mit dem Brustgurt 12 fest
verbunden, sondern sind lose über den Brustgurt 12 geführt und
enden in dem einen Schnellverschlußelement 16.
Diese Konstruktion erlaubt natürlich ebenfalls diverse
Abwandlungen unter Beibehaltung der nachfolgend noch
beschriebenen Funktion. So kann der Brustgurt 12 fest, das heißt
nicht längsverschieblich, mit den Tragegurtabschnitten 6a verbunden,
beispielsweise vernäht sein. Diese Ausgestaltung kann im
übrigen auch bei dem ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen
werden. Ferner können die Tragegurtabschnitte 6b des zweiten
Ausführungsbeispiels auch aus einem starren Material wie
beispielsweise als Metallstangen gefertigt sein. Gleiches gilt
auch für den Brustgurt 12, der im zweiten Ausführungsbeispiel
nicht mit den Schultergurten 11 direkt verbunden ist und daher
ebenfalls durch einen Metallstab mit endseitigen Einschlaufösen 14
oder Fixiereinrichtungen ersetzt werden kann. Hierbei sei
darauf hingewiesen, daß die Metallringe 27 durch entsprechend
geformte Karabiner ersetzbar sind, die sich öffnen lassen, um
so das Gurtzeug 3 von den als Metallstangen ausgebildeten Trag-
und Brustgurten zu trennen.
In den Fig. 4a und 4b ist ein drittes Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei welchem die vorstehend zuletzt beschriebene
Abwandlung des zweiten Ausführungsbeispiels verwirklicht ist.
Wie hieraus gut zu erkennen ist, sind die Brust- und Tragegurte
gemäß der Fig. 1 und 3 nunmehr durch Metallstangen 28 und einen
Metallstab als Brustgurt 12 ersetzt, welche getrennt zum verbleibenden
Gurtzeug 3 ausgebildet sind. Dieses Gurtzeug 3 entspricht dabei
dem des zweiten Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 3, so daß an
dieser Stelle auf die vorstehenden Beschreibungsabschnitte
verwiesen werden kann.
Gemäß der Fig. 4b sind die die Tragegurte ersetzenden
Metallstangen 28 mit einer Einhängevorrichtung 30 verbunden,
welche an einem nicht gezeigten Transportgerät eingehängt ist.
Der den Brustgurt 12 ersetzende Metallstab ist vorliegend fest
mit den Metallstangen 28 beispielsweise durch Schweißen
verbunden. Alternativ kann der Metallstab natürlich auch
endseitig ausgebildete Hülsen (nicht gezeigt) aufweisen, welche
auf die Metallstangen 28 aufgeschoben sind mit mittels einer
ebenfalls nicht gezeigten Klemmschraube an einer bestimmten
Position längs der Metallstangen 28 arretierbar sind.
An den freien unteren Enden der Metallstangen 28 sind
Einhängkarabiner 29 vorgesehen, in welche das Gurtzeug 3 gemäß
der Fig. 4b an dessen Anlenkringen 27 eingehängt werden kann.
Zur Funktion der Sitzeinrichtung gemäß dem zweiten und dritten
Ausführungsbeispiel wird folgendes angeführt:
Beide Sitzeinrichtungen sind derart gestaltet, daß sie von
einer Person in stehender Haltung angelegt werden können.
Konkret ausgedrückt wird der Brustgurt 12 gemäß Fig. 3 über den
Kopf einer Person gezogen und daraufhin die Schultergurte 11
über deren Schultern gelegt und der Klickverschuß
verriegelt. Hierbei ordnen sich die Schultergurte über dem
Brustgurt 12 frei an, der folglich für eine optimale
Einstellung auf die Personengröße entlang der Tragegurtabschnitte 6a
verschieblich bleibt.
Bei der Sitzeinrichtung gemäß der Fig. 4a werden ebenfalls für
ein Anlegen des Gurtzeugs 3 in stehender Haltung einer Person
die Schultergurte 11 über deren Schultern gelegt und
anschließend der Klickverschluß verriegelt. Die
Justierung des Gurtzeugs auf die Körpergröße der Person erfolgt
hierbei ausschließlich durch die Verstellschnallen an den
Schulter-, Bein- und Rückengurten.
Für ein Einhängen der Person an dem Transportgerät werden bei
der Sitzeinrichtung gemäß der Fig. 3 die Einhängösen 5 an
entsprechend vorgesehene Haken (nicht gezeigt) eingehängt und
gesichert. Auch im Fall der Sitzeinrichtung gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel ist der Abstand der Haken am Transportgerät
größer als die Länge der Brustgurts 12, wodurch bei
Gewichtsbelastung der Sitzeinrichtung der Brustgurt 12 mit eine
Zugspannung beaufschlagt wird, durch die wiederum eine
Haftreibungskraft an den Tragegurten 6 oder Tragegurtabschnitten 6a erzeugt wird.
Demzufolge wird auch hier ein Fail-Safe-Verhalten der
Sitzeinrichtung für den Fall erreicht, daß der Beingurt und die
Schultergurte nicht geschlossen sind.
Eine noch einfachere Handhabung der Sitzeinrichtung erlaubt die
Konstruktion gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel. Hierbei ist
es vorgesehen, die Tragegurte sowie den Brustgurt 12 in Form der
Metallstangen 28 und dem Metallstab bereits als fest
installierte Bestandteile des Transportgeräts, das heißt getrennt zu
der eigentlichen Sitzvorrichtung auszubilden. In diesem Fall
reduziert sich die anzulegende und handzuhabende
Sitzeinrichtung lediglich auf die Sitzschale mit Rückenlehne
sowie jenen Gurten, die für ein Halten der Sitzeinrichtung an
einer stehenden Person notwendig sind, das heißt den Schulter- und
Beingurten 11 und 17. Diese Aufteilung gewährleistet darüber
hinaus ein Höchstmaß an Sicherheit, da Anlegen der
Sitzeinrichtung ohne Schließen des Klickverschlusses
nicht möglich ist. Erst wenn die Sitzeinrichtung an der Person
angelegt ist, kann sich diese an den Einhängekarabiner 29 der
Metallstangen 28 über die Anlenkringe 27 einhängen, wobei sich
der Brustgurt 12 in Form des Metallstabs quasi selbstständig
vor der Brust der nunmehr sitzenden Person anordnet.
Es hat sich gezeigt, daß die Sitzeinrichtung gemäß einem der
vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele sowie von deren
Abwandlungen von Personen mit Größenunterschieden von circa 0.5 m
problemlos verwendbar sind. Selbst Kinder können in der
erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung sicher untergebracht werden,
wobei jedoch zur Erhöhung der Sicherheit eine Art Sitzkeil
sinnvoll ist. Besonders geeignet ist hierbei eine harte
Einlage, die auf die Sitzschale aufgelegt und vorzugsweise am
Scharnierbolzen des Scharniergelenks befestigt wird. Diese
Einlage kann zusätzlich mit Einschlaufösen gleich jenen der
Sitzschale versehen sein. Eine solche Einlage hat den
Vorteil, daß zusätzliche Befestigungs- oder Verstellmittel zur
Anpassung der Standard-Sitzeinrichtung an kleinere Personen
nicht erforderlich sind und daher die Sitzeinrichtung nicht
unnötig verkompliziert wird.
Claims (25)
1. Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen,
die an ein Transportgerät einhängbar ist, mit einem
Sitzbrett (1) und einem zu einer Vorrichtung für ein
Anschnallen einer Person ausgebildeten Gurtzeug (3),
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sitzbrett (1) Ösen (2) hat, an denen das Gurtzeug (3)
lösbar befestigt ist.
2. Sitzeinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
eine feste Rückenlehne (21), die ebenfalls Ösen (24, 26) zur
lösbaren Befestigung am Gurtzeug (3) hat.
3. Sitzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ösen (2, 24, 26) als Einschlaufösen in Form von Schlitzen
in dem Sitzbrett (1) und der Rückenlehne (21) ausgebildet sind.
4. Sitzeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß
das Sitzbrett (1) und die Rückenlehne (21) über ein Scharnier
(20) gelenkig miteinander verbunden sind.
5. Sitzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gurtzeug (3) zwei Tragegurte (6) hat, die über
einen Steggurt (7) zu einem U-förmigen Hauptgurt (4)
miteinander verbunden sind, welcher das Sitzbrett (1) in
Querrichtung untergreift und durch zwei in Querrichtung
beabstandete Ösen (2) am Sitzbrett (1) geführt ist.
6. Sitzeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gurtzeug (3) einen Sitzgurt (8) hat, der das Sitzbrett (1)
zumindest abschnittsweise untergreift.
7. Sitzeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sitzgurt (8) an einem Mittenabschnitt des Steggurts (7)
befestigt ist, sich in Tiefenrichtung des Sitzbretts (1)
erstreckt, um anschließend unter Ausbildung zweier
Schultergurte (11) die Rückenlehne (21) zu hintergreifen.
8. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
gekennzeichnet durch
einen Brustgurt (12) der höhenverschieblich an den Tragegurten
(6) gehalten ist.
9. Sitzeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schultergurte (11) durch die Ösen (26) an einer Oberkante
der Rückenlehne (21) geführt und dann an ihren Endabschnitten
am Brustgurt (12) befestigt sind, an welchem ein
Schnellverschlußelement (16) zentral angeordnet ist.
10. Sitzeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Schultergurte (11) durch die Ösen (26) an einer Oberkante
der Rückenlehne (21) geführt sind und an ihren Endabschnitten
zu einem Schnellverschlußelement (16) zusammengeführt sind.
11. Sitzeinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet
durch
einen Beingurt (17), der in Verlängerung zu dem Sitzgurt (8)
ausgebildet oder an einer Vorderkante am Sitzbrett (1)
eingeschlauft ist und an seinem freien Ende ein
Schnellverschluß-Rastelement (18) hat, welches mit dem
Schnellverschlußelement (16) in Eingriff bringbar ist.
12. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Tragegurte (6) jeweils in zwei getrennte
Tragegurtabschnitte (6a, 6b) geteilt sind, welche über einen
Anlenkring (27) miteinander verbunden sind, in welche ferner
ein Rückengurt (10) an seinen beiden Enden eingeschlauft ist,
der die Rückenlehne (21) beidseits umgreift und an seinem
Mittenabschnitt an dem Sitzgurt (8) etwa im Verzweigungsbereich
zu den Schultergurten (11) befestigt ist.
13. Sitzeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß
der Brustgurt (12) oberhalb der Anlenkringe (27) an den
Tragegurtabschnitten (6a) angeordnet ist.
14. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Tragegurte (6) an ihren freien Enden Anlenkringe (27)
aufweisen, in welche ein Rückengurt (10) an seinen beiden Enden
eingeschlauft ist, der die Rückenlehne (21) beidseits umgreift
und an seinem Mittenabschnitt an dem Sitzgurt (8) etwa im
Verzweigungsbereich zu den Schultergurten (11) befestigt ist,
wobei die Anlenkringe (27) ferner zur Anlenkung des Gurtzeugs
(3) an einer Einhängvorrichtung vorgesehen sind.
15. Sitzeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Einhängvorrichtung zwei Gurte oder Metallstangen (28)
umfaßt, an deren einen Enden Einhängkarabiner (29) angeordnet
sind und an denen ein Brustgurt (12) oder Stab befestigt ist,
der die Gurte oder Metallstangen (28) verbindet.
16. Sitzeinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß
der Brustgurt (12) oder Stab fest oder feststellbar mit den
Gurten oder Metallstangen (28) verbunden ist.
17. Sitzeinrichtung nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
einen Brustgurt (12) oder Stab, der bezüglich des
Sitzbretts (1) in Höhenrichtung verschiebbar gehalten ist,
um eine Einstiegs- und Ausstiegsöffnung in das Gurtzeug (3)
wahlweise zu versperren.
18. Sitzeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß
das Gurtzeug (3) zwei Tragegurte (6) hat, die über
einen Steggurt (7) zu einem U-förmigen Hauptgurt (4)
miteinander verbunden sind, welcher das Sitzbrett (1) in
Querrichtung untergreift und durch zwei in Querrichtung
beabstandete Ösen (2) am Sitzbrett (1) geführt ist.
19. Sitzeinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß
das Gurtzeug (3) einen Sitzgurt (8) hat, der das Sitzbrett (1)
zumindest abschnittsweise untergreift.
20. Sitzeinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß
der Sitzgurt (8) an einem Mittenabschnitt des Steggurts (7)
befestigt ist, sich in Tiefenrichtung des Sitzbretts (1)
erstreckt, um anschließend unter Ausbildung zweier
Schultergurte (11) eine Rückenlehne (21) zu hintergreifen.
21. Sitzeinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Rückenlehne (21)
am Sitzbrett (1) anscharniert ist.
22. Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21 dadurch
gekennzeichnet, daß
der Brustgurt (12) oder Stab höhenverschieblich an den
Tragegurten (6) gehalten ist.
23. Sitzeinrichtung nach Anspruch 21 und 22, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Schultergurte (11) durch Ösen (26) an einer Oberkante der
Rückenlehne (21) geführt und dann an ihren Endabschnitten am
Brustgurt (12) befestigt sind, an welchem ein
Schnellverschlußelement (16) zentral angeordnet ist.
24. Sitzeinrichtung nach Anspruch 21 und 22, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Schultergurte (11) durch Ösen (26) an einer Oberkante
der Rückenlehne (21) geführt sind und an ihren Endabschnitten
zu einem Schnellverschlußelement (16) zusammengeführt sind.
25. Sitzeinrichtung nach Anspruch 23 oder 24, gekennzeichnet
durch
einen Beingurt (17), der in Verlängerung zu dem Sitzgurt (8)
ausgebildet oder an einer Vorderkante am Sitzbrett (1)
eingeschlauft ist und an seinem freien Ende ein
Schnellverschluß-Rastelement (18) hat, welches mit dem
Schnellverschlußelement (16) in Eingriff bringbar ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999142444 DE19942444C1 (de) | 1999-09-06 | 1999-09-06 | Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen |
| AT0064900U AT4677U1 (de) | 1999-09-06 | 2000-09-05 | Sitzeinrichtung zum hängenden befördern von personen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999142444 DE19942444C1 (de) | 1999-09-06 | 1999-09-06 | Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19942444C1 true DE19942444C1 (de) | 2000-12-21 |
Family
ID=7920946
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999142444 Expired - Fee Related DE19942444C1 (de) | 1999-09-06 | 1999-09-06 | Sitzeinrichtung zum hängenden Befördern von Personen |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| AT (1) | AT4677U1 (de) |
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| AT4677U1 (de) | 2001-10-25 |
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