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DE19941219C1 - Klammer - Google Patents

Klammer

Info

Publication number
DE19941219C1
DE19941219C1 DE1999141219 DE19941219A DE19941219C1 DE 19941219 C1 DE19941219 C1 DE 19941219C1 DE 1999141219 DE1999141219 DE 1999141219 DE 19941219 A DE19941219 A DE 19941219A DE 19941219 C1 DE19941219 C1 DE 19941219C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sheet
edge
clip
tongue
shaped
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE1999141219
Other languages
English (en)
Inventor
Martina Neugebauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1999141219 priority Critical patent/DE19941219C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19941219C1 publication Critical patent/DE19941219C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F3/00Sheets temporarily attached together involving perforations; Means therefor; Sheet details therefor
    • B42F3/04Attachment means of ring, finger or claw form

Landscapes

  • Clamps And Clips (AREA)

Abstract

Eine Klammer zum Halten von mit Heftlöchern versehenen Blättern ist so ausgebildet, daß sie aus einem im wesentlichen M-förmig ausgebildeten Streifen besteht, wobei der die beiden äußeren Schenkel (2, 3) verbindende, dazu abgewinkelte Steg (4) eine im Abmaß in etwa den Heftlöchern entsprechende Stecköffnung (5) aufweist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klammer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind Klammern bekannt, sogenannte Briefklammern, die aus einem Draht gebogen sind und mit denen üblicherweise lose Blätter zusammengehalten werden. Allerdings sind diese Briefklammern ausschließlich hierzu geeignet. Überdies lässt die Klammerwirkung, die durch die Eigenelastizität der üblicherweise aus Draht bestehenden Briefklammern recht bald nach, da diese gering ist und daher für eine häufige Verwendung nicht geeignet ist.
Um mehrere mit Heftlöchern versehene Blätter gemeinsam beispielsweise in einem Ordner abzuheften, werden sie durch Heftklammern miteinander verbunden, während sie in einer Heftmechanik des Ordners, dessen Stangen durch die Heftlöcher geführt sind, gehalten wer­ den. Zunächst einmal ist das Lösen der Heilung nur unter Öffnung der Heftklammer möglich, wobei die einzelnen Blätter immer Beschädigungen aufweisen. Aber auch das Abheften der Blätter, die üblicherweise aus Papier bestehen, in der Heftmechanik kann es zu Beschädigun­ gen der Blätter führen, beispielsweise durch Ausfransen der Heftlöcher oder Aufreißen der Randbereiche, insbesondere dann, wenn die abgehefteten Blätter häufiger im Ordner umge­ schlagen werden. Um diese Nachteile zu beseitigen, ist es bekannt, zur Verhinderung eines Ausfransens der Heftlöcher sogenannte Verstärkungsringe aufzukleben, jedoch ist dies immer mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden. Eine andere bekannte Möglichkeit mehre­ re Blätter einerseits zusammenzufassen und andererseits in einem Ordner abzulegen sind Heftstreifen, die üblicherweise aus Mitheftlöchern versehenen Kunststoffstreifen bestehen, mittels derer sie in der Heftmechanik des Ordners gehalten werden, und die weiter noch Blechbügel aufweisen, die durch die Heftlöcher der Blätter gesteckt und umgebogen werden, so dass die Blätter gesichert sind.
Diese Heftstreifen sind jedoch relativ teuer, was sich insofern als betriebswirtschaftlich nachteilig auswirkt, da sie in sehr großen Mengen eingesetzt werden. Überdies sind sie zweckmäßigerweise auch nur in Ordnern verwendbar, da deren Deckel so groß gehalten sind, dass sie die Blätter mit dem angesetzten Heftstreifen überdecken.
In Schnellheftern hingegen, die keine Heftmechanik aufweisen, sondern ebenfalls die vom Heftstreifen bekannten Blechbügel, können damit zusammengefasste Blätter weniger geeignet abgelegt werden, da dann die Blätter über den Deckelrand vorstehen.
Schließlich ist es aus der FR 23 05 307 A1 bekannt, eine M-förmig gestaltete Klammer zu verwenden, deren Stege teilweise an beiden Seiten der enden Blätter liegen. Bei der Verwendung dieser vorbekannten Klammer lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass beim Abheften in einem Ordner oder einem Schnellhefter die Heftlöcher ausfransen oder die angrenzenden Bereiche einreißen. Diese vorbekannte Klammer ist ebenfalls aus einem Draht gebogen und besonders zum Zusammenhalten einer Vielzahl von einem Stapel bildenden Blättern gedacht, da die Dicke dieses Stapels verhältnismäßig groß ist und eine entsprechende Verformung zulassen.
Ausgehend von einem durch die FR 23 05 307 A1 ermittelten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Klammer dieser gattungsgemäßen Art so auszubilden, dass sie neben einem Zusammenhalten von Blättern auch als Heftlochverstär­ kung dienen kann.
Die gestellte Aufgabe wird durch eine Klamm gelöst, die die Merkmale des Kennzeichens des Anspruchs 1 in Verbindung mit den Merkmalen nach dessen Oberbegriff aufweist.
Durch eine derartig ausgebildete Klammer besteht die Möglichkeit, die Anzahl der zu halten­ den Blätter zu erhöhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn gemäß einer vorteilhaften Weiter­ bildung der Erfindung die Klammer als Stanzteil aus einem Federblech besteht, wodurch eine große Klammerwirkung gegeben ist, die aufgrund der hohen Elastizität des Federbleches eine wesentlich längere Benutzungsdauer ermöglicht als dies bei den aus Draht bestehenden Brief­ klammern der Fall ist. Bei der Benutzung der Klammer liegen die beiden parallelen Schenkel auf der Vorderseite eines Blattes, während die die beiden Schenkel verbindende, abgewinkelt dazu verlaufenden Stege an der Rückseite eines anderen Blattes anliegen. Die Blätter werden somit klemmend zwischen den beiden parallelen Schenkeln und den beiden Stegen gehalten.
Bei einer positionsgenauen Klemmung, bei der die Stecköffnung mit einem der Heftlöcher in Deckung gebracht, dient die Klammer gleichzeitig als seitliche Begrenzung für eine Stange eines Heftmechanismus eines Ordners oder eines durch die Heftlöcher gesteckten Bügels. Hierdurch wird wirksam verhindert, dass die zugeordneten Heftlöcher ausreißen können.
Eine besonders wirksame Sicherung ist dann gegeben, wenn nach einem weiteren Gedanken der Erfindung an den Steg eine Zunge angeformt ist, die sich entgegengesetzt der Erstre­ ckungsrichtung der beiden Schenkel erstreckt und in der etwa im Verbindungsbereich mit dem Steg, die Stecköffnung angeordnet ist. Diese Zunge, die in ihrer Breite etwa der Breite der Heftlöcher entspricht, wird durch die Heftlöcher gesteckt und zwar so, dass sie in der Endstellung auf der Seite des entsprechenden Blattes aufliegt, an der auch die Schenkel anlie­ gen. Die Stecköffnung befindet sich dann in Deckung mit den zugeordneten Heftlöchern. Durch diese konstruktive Ausbildung wird gewährleistet, dass die Blätter sich nicht durch einfaches Hinausziehen aus der Klammer lösen können.
Bei Bedarf können die einzelnen Blätter ohne Beschädigung, lediglich durch eine geringe Deformation aus der Klammer entfernt werden.
Der Einsatz der neuen Klammer ist praktisch universell, d. h. diese kann sowohl für eine reine Klammerung als auch für eine Heftung eingesetzt werden, wobei sowohl eine uneinge­ schränkte Heftung gleichermaßen in einem Ordner wie auch in einem Schnellhefter möglich ist.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen ge­ kennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Klammer in einer Draufsicht
Fig. 2 die Klammer in Funktion, gleichfalls in einer Draufsicht dargestellt.
In den Figuren ist eine Klammer gezeigt, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist.
Diese Klammer 1 ist M-förmig ausgebildet, wobei die beiden außen liegenden, etwa parallel zueinander verlaufenden Schenkel 2, 3 durch einen winklig dazu sich er­ streckenden Steg 4 verbunden sind.
An ihren freien Enden sind die Schenkel 2, 3 als Auslagen 7 ausgeformt, mit denen die Klammer 1 auf einer Seite von Blättern 8 aufliegt, während sich der Steg 4 auf der dieser Seite der Blätter 8 abgewandten Seite klemmend abstützt. Dies ist in der Fig. 2 durch die gestrichelte Linienführung verdeutlicht.
Im Kistenbereich der Abwinklung des Steges 4 ist eine sich entgegen der Richtung der Schenkel 2, 3 erstreckende Zunge 6 vorgesehen, die in ihrer maximalen Breite etwa dem Durchmesser von in den Blättern 8 vorgesehen Heftlöchern 9 entspricht. Zum leichteren Einführen der Zunge 6, deren freies Ende gerundet ist, in die Heftlöcher 9 ist sie kreisbogenförmig ausgebildet.
Etwa im Verbindungsbereich mit dem Steg 4 weist die Zunge 6 eine Stecköffnung 5 auf, die in Gebrauchsstellung, wie sie in der Fig. 2 gezeigt ist, mit den Heftlöchern 9 in Deckung gebracht ist. Dabei ist der Durchmesser der Stecköffnung 5 nur ge­ ringfügig kleiner als die Breite der Zunge 6 bzw. der Durchmesser der Heftlöcher 9.
Wie weiter zu erkennen ist, ist die Zunge 6 außermittig zu den Schenkeln 2, 3 ange­ ordnet, so daß der Abstand zum Schenkel 2 größer ist als der zum Schenkel 3. Dies hat zur Folge, daß die M-Form der Klammer entsprechend verschoben ist. Hier­ durch erstreckt sich der Schenkel 3 spitzwinkliger zum Steg 4 als der Schenkel 2. Dies hat insbesondere beim Einfädeln der Zunge 6 in die Heftlöcher 9 Handha­ bungsvorteile, da eine geringe Deformierung der Blätter 8, die zum Einklemmen er­ forderlich ist, sehr einfach erfolgen kann.
Grundsätzlich kann auf die Zunge 6 als Einsteckhilfe verzichtet werden. Dann al­ lerdings ist der Steg so auszubilden, daß die Stecköffnung 5 ohne weiteres plaziert werden kann.

Claims (9)

1. Klammer zum Halten von mit Heftlöchern (9) versehenen Blättern (8), die im wesentli­ chen M-förmig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden die äuße­ ren Schenkel (2, 3) verbindenden, dazu abgewinkelten Stege (4) eine im Abmaß den Heft­ löchern (9) entsprechende Stecköffnung (5) aufweist.
2. Klammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecköffnung (5) außer­ mittig zu den Schenkeln (2, 3) angeordnet ist.
3. Klammer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Steck­ öffnung (5) eine Zunge (6) angeformt ist, die sich entgegengesetzt zu den Schenkeln (2, 3) erstreckt.
4. Klammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (6) in ihrer Breite dem Durchmesser der Heftlöcher (9) angepasst und geringfügig größer ist als der Durch­ messer der Stecköffnung (5).
5. Klammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (6) kreisbogen­ förmig ausgebildet ist.
6. Klammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende der Zunge (6) gerundet ist.
7. Klammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (2, 3) an ihren freien Enden angeformte Auflagen (7) aufweisen.
8. Klammer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem Federblech besteht.
9. Klammer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Stanzteil ausgebildet ist.
DE1999141219 1999-08-30 1999-08-30 Klammer Expired - Fee Related DE19941219C1 (de)

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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2305307A1 (fr) * 1975-03-26 1976-10-22 Destombes Et Cie Dispositif pour agrafer des papiers ou materiaux similaires

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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